NRW.BANK
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maike Dr. Albers-Malkus seit 27.1.2026 | Prokura |
Susanne Flügel seit 19.11.2025 | Prokura |
Beate Höbener seit 19.11.2025 | Prokura |
Janpeter Beckmann seit 6.11.2025 | Prokura |
Christina Kill seit 6.11.2025 | Prokura |
Christian Hardt seit 6.11.2025 | Prokura |
Matthias Siepmann seit 6.11.2025 | Prokura |
Gerald Dr. Oerkermann seit 6.11.2025 | Prokura |
Malte Roth seit 6.11.2025 | Prokura |
Daniel Tiesmeyer seit 6.11.2025 | Prokura |
Nils Zeppenfeld seit 6.11.2025 | Prokura |
Markus Rehers seit 6.11.2025 | Prokura |
Tim Gudelj seit 6.11.2025 | Prokura |
Kathleen Johannsen seit 6.11.2025 | Prokura |
Birsen Cakir seit 6.11.2025 | Prokura |
Mike Pichottka seit 6.11.2025 | Prokura |
Katrin Müller seit 6.11.2025 | Prokura |
Jörg Milke seit 6.11.2025 | Prokura |
Sigrid Kurz seit 6.11.2025 | Prokura |
Daniel Krisement seit 6.11.2025 | Prokura |
Rene Krüger seit 6.11.2025 | Prokura |
Isabel Rodriguez Feinen seit 6.11.2025 | Prokura |
Tina Kleevens seit 6.11.2025 | Prokura |
Anne Ahrnsen seit 6.11.2025 | Prokura |
Stephanie Olbring seit 6.11.2025 | Prokura |
Volker Kracht seit 6.11.2025 | Prokura |
Stephanie Volkmar seit 6.11.2025 | Prokura |
Johanna Antonie Tjaden-Schulte seit 1.10.2024 | Vorstandsmitglied |
Peter Dr. Stemper seit 15.7.2024 | Vorstandsmitglied |
Claudia Hillenherms seit 30.6.2022 | Vorstandsmitglied |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Land Nordrhein-Westfalen | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NRW.BANKDüsseldorf und MünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht der NRW.BANK für das Geschäftsjahr 20221 Grundlagen der NRW.BANK als Förderbank für Nordrhein-Westfalen Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt im öffentlichen Auftrag ihren Eigentümer und Gewährträger, das Land Nordrhein-Westfalen, bei der Erfüllung seiner struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Die NRW.BANK führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Gemeinwohls auf nicht wettbewerblicher und nicht gewinnorientierter Basis. Für ihr Fördergeschäft nutzt die NRW.BANK ein breites Spektrum an Förderinstrumenten und bringt hierbei insbesondere kreditwirtschaftliche Expertise in den Förderprozess ein. 1.1 Geschäftsmodell Das Geschäftsmodell der NRW.BANK, einer weitgehend haushaltsunabhängigen Förderbank, dient der Umsetzung ihres öffentlichen Förderauftrags. Nach dem Gesetz über die NRW.BANK ist sie als rechtlich selbstständige Förderbank mit wettbewerbsneutralem Fördergeschäft dauerhaft mit den Haftungsinstrumenten Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ausgestattet und verfügt über eine explizite, gesetzlich verankerte Refinanzierungsgarantie ihres Gewährträgers. Die NRW.BANK ist damit jederzeit in der Lage, kurzfristig im notwendigen Umfang Liquidität zu generieren. Für die Erfüllung ihres Auftrags nutzt die NRW.BANK die hierdurch eröffneten Möglichkeiten zur Refinanzierung über den internationalen Kapitalmarkt und ist als verlässlicher Marktteilnehmer etabliert. Die NRW.BANK erwirtschaftet eigene Erträge im Rahmen ihrer konservativen Investmentstrategie und setzt diese für das Fördergeschäft, die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Bank - auch im Sinne der Schaffung eigener unverzinslicher Rücklagen und Reserven - sowie für die Unterhaltung des Bankbetriebs ein. Die Unterstützung der Förderung aus eigener Kraft, zum Beispiel zur Zinsvergünstigung von Förderdarlehen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells der NRW.BANK. Als Förderinstrumente finden insbesondere Darlehen mit im Vergleich zum allgemeinen Marktniveau günstigen Zinskonditionen und/oder langfristigen Zinsbindungsmöglichkeiten, die Bereitstellung von Eigen- und Mezzanine-Kapital, Risikoteilungen mit Hausbanken sowie Beratungsangebote Anwendung. Über das klassische Bankgeschäft hinaus übernimmt sie zudem als Partner des Landes Dienstleistungsfunktionen in der Zuschussförderung. Die NRW.BANK berücksichtigt bei der Ausgestaltung ihrer Förderung bestehende Angebote der Bundesförderinstitute und unterstützt eine Nutzung von Fördermitteln des Bundes sowie europäischer Institutionen im Land Nordrhein-Westfalen. 1.2 Ziele und Strategie Die Gesamtbankstrategie besteht aus den Grundsätzen, die gemäß Satzung von der Gewährträgerversammlung beschlossen werden, und aus der vom Vorstand beschlossenen Strategie gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Sie wird in einem rollierenden Verfahren für einen vierjährigen Planungszeitraum beschlossen. Die Grundsätze der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik bilden den Rahmen des strategischen Handelns. Die Geschäfts-, Förder- und Risikostrategie konkretisiert die in den Grundsätzen festgelegte strategische Ausrichtung der Bank und mündet in der quantitativen Geschäftsplanung. Der Vorstand der NRW.BANK steht in stetiger, enger Abstimmung mit den Gremien der Bank und gewährleistet die adressatengerechte Transparenz bei der Durchführung und Weiterentwicklung ihrer Aufgaben und Strategie.
Nachhaltigkeit ist für die NRW.BANK ein zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Einzelheiten ergeben sich aus den Nachhaltigkeitsleitlinien der Bank. Der nichtfinanzielle Bericht der NRW.BANK ist abrufbar unter: http://www.nrwbank.de/Finanzpublikationen. Der Nachhaltigkeitsbericht wird jeweils zur Jahresmitte veröffentlicht. Kern der Gesamtbankstrategie ist die Förderstrategie, worin die hervorgehobene Bedeutung des Fördergeschäfts zum Ausdruck kommt. In der Geschäfts- beziehungsweise Ressourcenstrategie werden die Kapitalmarktstrategie mit ihren Teilstrategien Liquiditätsmanagementstrategie, Refinanzierungsstrategie und Investment-/Handelsbuchstrategie sowie ressourcenbezogene Themen, wie zum Beispiel Personal und IT, formuliert. Die Risikostrategie schreibt die risikorelevanten Aspekte fest und ist mit der Förder- und der Geschäftsstrategie verzahnt. Die Gesamtbankstrategie ist am öffentlichen Auftrag der NRW.BANK ausgerichtet, das Land Nordrhein-Westfalen und seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen sowie der Landesregierung als erster Ansprechpartner in finanzwirtschaftlichen Themen und Förderfragen zur Verfügung zu stehen. Wesentliche Geschäftsaktivitäten im Sinne der MaRisk sind das Fördergeschäft und das die Förderaktivitäten unterstützende Kapitalmarktgeschäft (Förderhilfsgeschäft). Die Förderstrategie gibt die zentralen Zielsetzungen und Schwerpunktsetzungen für die Weiterentwicklung des Fördergeschäfts der NRW.BANK vor. Grundlegend ist ein themenorientierter Ansatz, der das Fördergeschäft in die drei Förderfelder Wirtschaft, Wohnraum sowie Infrastruktur/Kommunen unterteilt. Langfristige inhaltliche Zielsetzungen im Fördergeschäft sind insbesondere die Verbesserung der Finanzierungssituation für die mittelständische Wirtschaft, die Förderung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben in Unternehmen, die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, Förderimpulse zugunsten der technischen und sozialen Infrastruktur sowie die Sicherstellung der Liquidität der nordrhein-westfälischen Kommunen. Die Förderung von Nachhaltigkeitsvorhaben findet sich angesichts der übergreifenden Bedeutung der Thematik als Zielsetzung in allen drei Förderfeldern. In prozessualer Hinsicht ist die NRW.BANK einer effizienten Ausgestaltung ihres Fördergeschäfts verpflichtet. Der im Rahmen der Förderstrategie 2023 bis 2026 erstmals formulierte strategische Fokus definiert die konkreten inhaltlichen und prozessualen Schwerpunkte zur Weiterentwicklung des Fördergeschäfts. Inhaltlich stehen die Unterstützung von Transformationsprozessen sowie die Modernisierung der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen mittelfristig im Fokus. Diese Schwerpunktsetzung beinhaltet einerseits die stärkere Ausrichtung des Förderangebots auf die Themenkomplexe Nachhaltigkeit und Digitalisierung/Innovation, andererseits soll der Beitrag der NRW.BANK zum zukunftssicheren Ausbau und zur nachhaltigen Ausgestaltung der Infrastruktur weiter gesteigert werden. Prozessual liegt ein mittelfristiger Fokus auf der weiteren Optimierung unserer Zusammenarbeit mit Hausbanken und Bewilligungsbehörden. 1.3 Steuerungssystem Die NRW.BANK nutzt für ihre Steuerung grundsätzlich bankbetrieblich übliche und erprobte Steuerungskonzepte und Methoden. Das Zielsystem der NRW.BANK orientiert sich an der dauerhaften Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen als Gewährträger bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Als Rahmenbedingung für die Steuerung ist die dauerhafte Erhaltung des Substanzwerts der Bank festgelegt. Die NRW.BANK definiert den Substanzwert als bilanzielles Eigenkapital in all seinen Komponenten zuzüglich der Vorsorgereserven. Wesentliche Kenngrößen (finanzielle Leistungsindikatoren) für die Steuerung sind neben dem Neuzusagevolumen und der Förderleistung im Fördergeschäft die operativen Erträge, der Verwaltungsaufwand, die Cost Income-Ratio (CIR) vor Förderleistung, die Bilanzsumme und das Geschäftsvolumen. Die entsprechenden Budgetwerte werden im Rahmen der Gesamtbanksteuerung regelmäßig Plan-Ist-Vergleichen sowie Szenario- und Prognoserechnungen unterzogen, um entsprechende Steuerungsimpulse setzen zu können. Das Neuzusagevolumen beinhaltet die im aktuellen Geschäftsjahr ausgesprochenen Zusagen für Fördermittel. Unter dem Begriff der Förderleistung werden die monetären und nichtmonetären Leistungen der NRW.BANK zur Erfüllung ihres Förderauftrags sowie zur Unterstützung der wirtschafts- und strukturpolitischen Ziele ihres Eigentümers subsumiert. Die operativen Erträge umfassen den Zins- und Provisionsüberschuss, das Handelsergebnis sowie das sonstige betriebliche Ergebnis. Der Verwaltungsaufwand setzt sich aus dem Personal- und dem Sachaufwand zusammen. Bei der CIR vor Förderleistung wird der Verwaltungsaufwand ohne Förderaufwand in Relation zu den Größen Zins- und Provisionsüberschuss vor Förderleistung gesetzt. Die CIR reflektiert die Entwicklung von Kosten-Ertrags-Relationen und dient daher der Effizienzmessung. Um keine dem Förderzweck widersprechenden Anreize zu setzen und um die CIR mit anderen (Förder-)Instituten vergleichbar zu machen, erfolgt eine Bereinigung um die Förderleistung. Das Geschäftsvolumen errechnet sich aus der Bilanzsumme, den Eventualverbindlichkeiten, den anderen Verpflichtungen sowie dem Verwaltungsvermögen. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.1.1 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Nordrhein-Westfalen Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und seine Folgen prägten im Jahr 2022 wesentlich die deutsche und nordrhein-westfälische Wirtschaft. Der Konflikt verursachte einen massiven Anstieg der Unsicherheit. Die nach Beginn des Krieges sukzessive verringerten und letztlich gestoppten russischen Gaslieferungen führten zu einem Energiepreisschock und zu akuten Sorgen um die Versorgungssicherheit. Der Zuwachs des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) blieb in der Folge mit 1,8% deutlich hinter den positiven Erwartungen vom Jahresanfang (+4%) zurück. Die Konjunkturentwicklung wurde primär von den privaten Konsumausgaben getragen, die von den nachlassenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der weitgehenden Aufhebung der pandemiebedingten Schutzvorkehrungen profitierten. Die mit Kriegsbeginn anziehende Inflation nahm den privaten Haushalten zwar zunehmend Kaufkraft, aber der Wunsch, Konsum nachzuholen, sowie eine Verringerung der in der Pandemie deutlich gestiegenen Sparquote stützten den privaten Verbrauch. Dieser war dabei vor allem auf Dienstleistungen in der Gastronomie, der Freizeitwirtschaft und beim Tourismus gerichtet. Der Güterkonsum sank hingegen, vor allem bei Lebensmitteln wurde zunehmend gespart. Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der konjunkturellen Eintrübung robust. Kurzarbeit spielte nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Arbeitslosenquote sank im Jahresdurchschnitt auf 5,3% (Vj. 5,7%). Dabei beruhte der Rückgang auf der günstigen Entwicklung in der ersten Jahreshälfte. Ab Jahresmitte führte vor allem die statistische Erfassung ukrainischer Geflüchteter zu einem Anstieg der Arbeitslosenzahl. Ein kleiner Teil der Geflüchteten konnte allerdings im Jahresverlauf bereits eine sozialversicherungspflichtige Stelle annehmen. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr um 589.000 Personen (+1,3%). Damit waren rund 45,6 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig, so viele wie noch nie seit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990. In der Industrie führten der Ukrainekrieg sowie die strikte Null-Covid-Politik in China zu weiteren Lieferengpässen. In den Sommermonaten kamen durch das Niedrigwasser im Rhein temporäre Lieferstörungen hinzu. Diese behinderten die Versorgung mit Energierohstoffen und Mineralölerzeugnissen. Die Industrieunternehmen - und hier besonders die energieintensiven Sektoren - waren zudem von den stark gestiegenen Preisen für Strom und Erdgas betroffen. Um die Kosten zu senken versuchten viele Unternehmen, ihren Gasverbrauch zu verringern. Dies geschah zum einen durch die Substitution von Gas durch andere Energieträger, zum anderen durch eine deutliche Drosselung der Produktion. Der anhaltende Ukrainekrieg sowie die stark gestiegenen Preise trafen Nordrhein-Westfalen härter als andere Bundesländer. Die Wirtschaftsstruktur ist durch viele energieintensive Grundstoffindustrien geprägt. Hierzu gehören insbesondere die Metall- und die Chemieindustrie, deren Unternehmen erheblich unter Druck gerieten, teilweise Verluste einfuhren oder sogar ihre Produktion ganz oder in Teilen einstellen mussten. Die Investitionen der Unternehmen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge stiegen 2022 trotz der Kriegsfolgen gegenüber dem Vorjahr an. Insbesondere die Pkw-Zulassungszahlen beeinflussten das Ergebnis in der zweiten Jahreshälfte positiv. Neben den privaten Konsumausgaben waren die Ausrüstungsinvestitionen damit ein Wachstumstreiber der Konjunkturentwicklung. Die Bauwirtschaft erlitt nach einem kräftigen Jahresauftakt über alle Sparten hinweg einen starken Dämpfer. Die Rahmenbedingungen verschlechterten sich im Verlauf des Jahres massiv. Auf der Angebotsseite behinderte besonders der starke Fachkräftemangel, der zu längeren Produktionszeiten führte und es vielen Bauunternehmen erschwerte, ihre Aufträge fristgerecht fertigzustellen. Die Bauinvestitionen standen zudem unter dem Druck hoher Materialpreise und verschlechterter Finanzierungsbedingungen. Durch den starken Anstieg der langfristigen Bauzinsen sowie das gesunkene Realeinkommen der privaten Haushalte war der Wohnungsbau am stärksten vom Abschwung betroffen. Hier war der Auftragseingang bereits seit April rückläufig. Das Zusammenspiel des deutlich ungünstigeren Finanzierungsumfelds mit den hohen Baupreisen hat auch maßgeblich zu den hohen Stornierungsraten im Wohnungsbau beigetragen. Die öffentlichen Finanzen waren stark von der Energiekrise geprägt. Der Staat stützte Unternehmen und private Haushalte erheblich mit Transfers und Subventionen (wie zum Beispiel der "Benzinpreisbremse" und dem 9-Euro-Ticket im Sommer). Die Bundesregierung schnürte insgesamt drei breit angelegte Entlastungspakete im Umfang von mehr als 95 Milliarden Euro zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise und zur Stärkung der Einkommen. Während das erste Entlastungspaket vor allem steuerliche Maßnahmen, wie die Anpassung des Grundfreibetrags, beinhaltete, wurden mit dem zweiten Entlastungspaket direkte Transfers und Einmalzahlungen verabschiedet. Im dritten Entlastungspaket wurde mit dem Inflationsausgleichgesetz die umfangreichste steuerliche Entlastung auf den Weg gebracht. Mit einem zusätzlichen wirtschaftlichen Abwehrschirm stellte die Bundesregierung außerdem Finanzmittel von bis zu 200 Milliarden Euro über die Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung. Durch die Neuausrichtung des ursprünglich für die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgelegten Fonds sollen die Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise bis einschließlich des Jahres 2024 finanziert werden. Zunächst flossen davon Mittel für die Dezemberabschläge und die Unterstützung von Unternehmen, die in besonderem Umfang von der Energiekrise betroffen sind, ab. Im Jahr 2023 werden dann im großen Umfang Gütersubventionen für Gas, Strom und Fernwärme geleistet (Preisbremsen). Finanziell gewichtig waren zudem auch die Zahlungen zur Stützung von Gashandelsunternehmen. Entlastend wirkte hingegen der Entfall von Hilfsmaßnahmen mit Bezug zur Pandemie. Mit Ausbruch des Ukrainekriegs hat sich die Teuerung weiter beschleunigt. Zum Jahreswechsel 2021/22 lag die monatliche Inflationsrate aufgrund pandemiebedingter Sondereffekte zwar schon bei rund 5%. Anfang März überschritt sie dann aber die 7%-Marke und lag damit so hoch wie zuletzt während der beiden Ölkrisen in den 1970er und 1980er Jahren. Wesentlich dazu beigetragen haben breit angelegte Energiepreisschübe. Verschärfend wirkte seit Ende August zudem der Gas-Lieferstopp aus Russland, der die Preise in neue Höhen trieb. Zum Jahresende gaben die Energiepreise im Großhandel zwar aufgrund der milden Witterung spürbar nach, sie verblieben aber auf einem deutlich höheren Niveau als vor dem Kriegsausbruch. Die Inflationsrate erreichte im September zum ersten Mal seit 70 Jahren mit 10% wieder einen zweistelligen Wert und im Oktober wurde der bisherige Höchststand von 10,4% markiert. Haupttreiber waren neben den Energiekosten die Nahrungsmittelpreise, aber auch in den meisten anderen Gütergruppen zogen die Preise immer stärker an. Zum Jahresende verlor die Inflation auf hohem Niveau etwas an Fahrt, die Rate sank im Dezember auf 8,6%. Vor allem die einmalige Übernahme des Monatsabschlags für Gas und Wärme durch den Staat ("Dezember-Soforthilfe") wirkte sich preissenkend aus. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei rekordhohen 7,9%. Die bislang höchste Teuerungsrate in einem Gesamtjahr wurde in der alten Bundesrepublik 1951 mit 7,6% gemessen. 2.1.2 Finanzmärkte Der Krieg in der Ukraine hat die Finanzmärkte im Jahr 2022 stark belastet. Er drückte die Bewertungen von Kapitalanlagen und Vermögenswerten deutlich nach unten und die Risikoprämien stiegen. Dies betraf auch europäische Staatsanleihen, einschließlich deutscher Papiere. Obwohl Bundtitel in Krisenzeiten in der Regel als sicherer Anlagehafen gesucht sind, erhöhte sich die zehnjährige Bundrendite seit Ausbruch des Kriegs erheblich. Unter hoher Volatilität stieg sie aus dem leicht negativen Bereich auf gut 2,5% zum Jahresende. Hintergrund des untypischen Renditeanstiegs bei deutschen Staatstiteln in Krisenzeiten war vor allem die extrem starke Inflationsbeschleunigung. Schon zu Jahresanfang hatte sich die Teuerung im Euroraum deutlich vom Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) entfernt. Die EZB begegnete der starken Aufwärtsdynamik der Inflation mit einer Straffung ihrer Geldpolitik. Eine erste Erhöhung der Leitzinsen um 0,5 Prozentpunkte im Juli wurde zur Mitte des Jahres mit dem Ende des Nettoerwerbs von Staatsanleihen im Rahmen des "Asset Purchase Programme" (APP) flankiert, das heißt, es wurden ab dem Zeitpunkt nur die fälligen Wertpapiere ersetzt, aber keine weiteren mehr zusätzlich gekauft. Bereits im März verzichtete die EZB auf Nettokäufe im Rahmen des "Pandemie Emergency Purchase Programme" (PEPP), eines anderen außerordentlichen Ankaufprogramms. In der zweiten Jahreshälfte folgten weitere große Schritte der EZB. Angesichts einer fast zweistelligen Inflationsrate im Euroraum setzte sie die Leitzinsen bis zum Jahresende insgesamt um weitere zwei Prozentpunkte auf zuletzt 2,5% nach oben. Im Oktober beschloss der EZB-Rat außerdem, die Bedingungen für die dritte Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO III) unattraktiver zu gestalten. Mit dem Ende der seit mehreren Jahren andauernden Niedrigzinsphase hat sich das Finanzmarktumfeld in relativ kurzer Zeit somit fundamental verändert. Im vierten Quartal invertierte zudem die Zinsstruktur, das heißt, kurzlaufende Bundesanleihen rentierten höher als ihre langlaufenden Pendants. Eine inverse Zinskurve gilt gemeinhin als Frühindikator für eine Rezession. 2.2 Geschäftsverlauf Die NRW.BANK blickt angesichts der wirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen auf ein herausforderndes Geschäftsjahr zurück. Im Fördergeschäft lag das Neuzusagevolumen nachfragebedingt mit 13,6 Mrd. € (Vj. 12,0 Mrd. €) deutlich über den Erwartungen. Der Anstieg ist insbesondere auf die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben zurückzuführen. Des Weiteren wurden unter schwierigen Rahmenbedingungen die Programme der öffentlichen Wohnraumförderung nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) mit 1,1 Mrd. € (Vj. 957 Mio. €) deutlich stärker als im Vorjahr nachgefragt. Die NRW.BANK setzte im Jahr 2022 mit 129,6 Mio. € wie geplant deutlich mehr ergebniswirksame Förderleistung ein als im Vorjahr (Vj. 83,8 Mio. €). Einerseits stieg die Nachfrage nach zinsvergünstigten Förderkrediten insbesondere zur Finanzierung energieeffizienter Gebäude, gewerblicher Innovations- und Digitalisierungsvorhaben sowie von Infrastrukturmaßnahmen. Andererseits verteuerten die für die Bank stark gestiegenen Refinanzierungskosten das Angebot langer bereitstellungsprovisionsfreier Zeiten im Rahmen ihrer Förderkredite, was ebenfalls in der gestiegenen Förderleistung zum Ausdruck kommt. Im ersten Halbjahr begünstigten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie Sonderfaktoren zunächst das Fördergeschäft: Die beginnende wirtschaftliche Erholung nach dem Abflauen der Corona-Pandemie stärkte die Nachfrage nach gewerblichen Investitionskrediten und der Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus steigerte die Attraktivität zahlreicher Förderangebote. Intendierte Förderimpulse konnten dadurch in einem stärkeren Umfang als zuvor weitergegeben werden. Sondereffekte gingen von der Bundesförderung für effiziente Gebäude aus. Gesetzliche Änderungen führten zu einer stark steigenden Nachfrage nach wohnwirtschaftlichen Angeboten sowohl im Durchleitungsgeschäft als auch bei den an die Bundesförderung angelehnten NRW.BANK-Programmen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Fördernehmer machten die schnelle Auflegung passgenauer Unterstützungsangebote erforderlich. So half die NRW.BANK unter anderem mit neu geschaffenen Förderangeboten Kommunen bei der Unterbringung Geflüchteter und kleinen Unternehmen bei der Umstellung von Erdgas auf erneuerbare Energien. Zudem wurde ein gesondertes Angebot zur finanziellen Stabilisierung der Stadtwerke aufgelegt. Darüber hinaus unterstützte die Bank Universitätskliniken bei der Optimierung ihrer bestehenden Finanzierungsstrukturen. Zugleich wurden die Förderangebote zur Bewältigung von Folgen der Starkregenereignisse aus dem Sommer 2021 fortgeführt ebenso wie die Dienstleistungsfunktionen im Rahmen des Wiederaufbaufonds. Die NRW.BANK hat im Geschäftsjahr 2022 ein positives Betriebsergebnis vor Risikovorsorge/Bewertungsergebnis erzielt und konnte die Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken weiter stärken. Die Vermögens-, die Finanz- und die Ertragslage sind geordnet. Aus Sicht der Bank ist die Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 insgesamt positiv verlaufen. Die Bilanzsumme lag mit 159,9 Mrd. € (Vj. 153,1 Mrd. €) und das Geschäftsvolumen mit 183,2 Mrd. € (Vj. 176,1 Mrd. €) aufgrund höherer Liquiditätsbevorratung geringfügig oberhalb der Planung. Die operativen Erträge fielen mit 633,4 Mio. € (Vj. 533,0 Mio. €) entgegen den Erwartungen wesentlich höher als im Vorjahr aus. Grund hierfür war insbesondere ein deutlich besseres Ergebnis aus der Bewertung der Personalverpflichtungen, da sich aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung der anzuwendende Rechnungszins weniger als erwartet reduziert hat. Darüber hinaus sorgten günstige Refinanzierungsbedingungen für den Anstieg. Gegenläufig wirkte sich aus, dass in einem Umfeld steigender Zinsen deutlich mehr Förderleistung eingesetzt werden konnte. Der Verwaltungsaufwand fiel mit -299,4 Mio. € (Vj. -273,0 Mio. €) wie erwartet etwas höher als im Vorjahr aus. Die Cost Income-Ratio vor Förderleistung belief sich auf 36,6% (Vj. 35,2%). Sie fiel angesichts der besser als prognostiziert eingetretenen Ergebnisentwicklung niedriger als in der Planung aus. Die betriebswirtschaftliche Darstellung der Ertragslage nach Segmenten gliedert sich wie folgt:
Die Segmentberichterstattung gibt einen weiteren Einblick in die Unternehmenssteuerung und leitet sich aus dem internen Management-Informations-System ab. Die Bildung der Segmente folgt der Organisationsstruktur der Bank. Das Segment Programmförderung besteht aus den Bereichen Wohnraumförderung, Förderprogrammgeschäft, Spezialfinanzierungen, Eigenkapitalfinanzierungen sowie Förderberatung und Kundenbetreuung. Dem Segment Sonstige Förderung/Liquiditätssteuerung werden das die Förderaktivitäten unterstützende Kapitalmarktgeschäft (Förderhilfsgeschäft) sowie die Kommunalen Direktfinanzierungen in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Das Segment Stäbe/Dienste setzt sich aus den Dienst- und Stabsbereichen wie beispielsweise Informationstechnologie und Services, Risikocontrolling, Finanzen sowie Unternehmensentwicklung einschließlich der Beteiligungen im öffentlichen Interesse zusammen. 2.3 Lage 2.3.1 Ertragslage Zinsüberschuss Der Zinsüberschuss der NRW.BANK fiel mit 658,6 Mio. € geringfügig niedriger aus als im Vorjahr (Vj. 668,9 Mio. €). Einem gestiegenen Zinsergebnis im Kapitalmarktgeschäft stand ein gesunkenes Zinsergebnis in den Förderbereichen gegenüber, das durch eine höhere eingesetzte Förderleistung geprägt war. Provisionsüberschuss Zum Provisionsüberschuss in Höhe von 82,3 Mio. € (Vj. 81,3 Mio. €) trugen zu einem großen Teil Erträge aus dem Kreditersatzgeschäft bei. Die NRW.BANK tritt bei diesen Geschäften als Sicherungsgeber (Verkauf von Absicherungen) auf. Handelsergebnis Die NRW.BANK nimmt in geringem Umfang kurzfristige Handelsbuchgeschäfte vor. Im Geschäftsjahr 2022 ergab sich daraus ein Handelsergebnis von 0,4 Mio. € (Vj. 0,9 Mio. €). Sonstiges betriebliches Ergebnis Das sonstige betriebliche Ergebnis betrug -107,9 Mio. € (Vj. -218,1 Mio. €). Als Folge der Zinsentwicklung im Geschäftsjahr reduzierten sich die zinsbedingten Aufwendungen aus der Bewertung der Personalverpflichtungen auf insgesamt -85,1 Mio. € (Vj. -227,2 Mio. €). Gegenläufig entstanden deutlich höhere zinsunabhängige Aufwendungen in Höhe von -35,9 Mio. € (Vj. -0,8 Mio. €) für Pensions- und Beihilferückstellungen für Beschäftigte und Pensionäre der Portigon AG, die einen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen haben. Im Vergleich zum Vorjahr wirkten sich vor allem höhere Gehalts- und Rententrendparameter, die entfallene Kostendämpfungspauschale für Beihilfeleistungen sowie höhere Beihilfeaufwendungen durch Nachholeffekte auf das Ergebnis aus. Verwaltungsaufwand Der Verwaltungsaufwand der NRW.BANK fiel mit -299,4 Mio. € (Vj. -273,0 Mio. €) höher als im Vorjahr aus. Der Personalaufwand nahm insbesondere aufgrund höherer Aufwendungen für Altersversorgung auf -185,4 Mio. € (Vj. -155,5 Mio. €) zu. Die zinsunabhängigen Aufwendungen für Pensions- und Beihilferückstellungen stiegen auf -43,1 Mio. € (Vj. -17,4 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf höhere Gehalts- und Rententrendparameter, die entfallene Kostendämpfungspauschale für Beihilfeleistungen sowie höhere Beihilfeaufwendungen durch Nachholeffekte zurückzuführen. Darüber hinaus stieg der Personalaufwand entsprechend der Planung aufgrund von tariflichen und individuellen Gehaltsanpassungen sowie einem moderaten Personalaufbau insbesondere im Zusammenhang mit neuen Aufgaben im Fördergeschäft um insgesamt 4,2 Mio. €. Der Sachaufwand reduzierte sich vor allem aufgrund niedrigerer Beratungsaufwendungen und lag bei -114,0 Mio. € (Vj. -117,5 Mio. €). Risikovorsorge/Bewertungsergebnis Im Geschäftsjahr 2022 ergab sich ein Risikovorsorge/Bewertungsergebnis in Höhe von -316,9 Mio. € (Vj. -237,3 Mio. €). Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft in Höhe von -5,7 Mio. € (Vj. 37,8 Mio. €) war durch Wertberichtigungen im Fördergeschäft gekennzeichnet, denen Auflösungen von Pauschalwertberichtigungen aus der Stichtagsbewertung gemäß IDW RS BFA 7 gegenüberstanden. Darüber hinaus bildete die NRW.BANK eine zusätzliche Pauschalwertberichtigung in Höhe von 45,0 Mio. € ("Post Model-Adjustment"), um den Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Energiepreisentwicklung Rechnung zu tragen, die noch nicht in den statistischen Bewertungsparametern berücksichtigt sind. Die in den Vorjahren aufgrund der pandemiebedingt außergewöhnlichen Rahmenbedingungen gebildete Pauschalwertberichtigung wurde dagegen aufgelöst. Im Beteiligungsgeschäft belief sich das Ergebnis auf 50,8 Mio. € (Vj. 153,3 Mio. €) und enthielt vor allem Ergebnisbeiträge aus dem Verkauf von Förderbeteiligungsengagements. Im Vorjahr war das Ergebnis durch den Veräußerungserlös der Beteiligung an der Westdeutschen Spielbanken GmbH in Höhe von 141,8 Mio. € geprägt. Auf Veräußerungs- und Bewertungsergebnisse im Wertpapier- und Derivategeschäft entfiel ein Nettoergebnis in Höhe von -66,3 Mio. € (Vj. -18,2 Mio. €). Die NRW.BANK nutzte wie in den Vorjahren das operative Ergebnis zur Dotierung der Vorsorgereserven in Höhe von 295,7 Mio. € (Vj. 410,2 Mio. €). Davon entfielen 100,0 Mio. € (Vj. 30,0 Mio. €) auf den Fonds für allgemeine Bankrisiken. Jahresüberschuss Die NRW.BANK weist im Geschäftsjahr 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von 5,5 Mio. € (Vj. 5,5 Mio. €) aus. Wie in den Vorjahren entspricht der Jahresüberschuss exakt dem Zinsdienst gemäß § 14 des Gesetzes über die NRW.BANK, der zur Abführung an den Bund vorgesehen ist. Segmentergebnisse Der Zinsüberschuss im Segment Programmförderung setzt sich aus den Ergebnissen der Förderbereiche zusammen und belief sich auf 147,3 Mio. € (Vj. 202,3 Mio. €). Mit 149,3 Mio. € (Vj. 158,4 Mio. €) entfiel der größte Teil des Zinsergebnisses wie im Vorjahr auf den Bereich Wohnraumförderung. Der Rückgang resultiert überwiegend aus einer Änderung bei der Erhebung des Verwaltungskostenbeitrags, die aus Fördernehmersicht zu einer Verbesserung der Kreditkonditionen führte. Im Förderprogrammgeschäft konnte die eingesetzte Förderleistung in Form von Zinsvergünstigungen und Bereitstellungsvorteilen im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden. In den Bereichen Eigenkapital- und Spezialfinanzierungen nahm das Zinsergebnis leicht zu. Der Provisionsüberschuss lag mit 27,5 Mio. € unter dem Vorjahresergebnis (Vj. 29,8 Mio. €). Das Risikovorsorge/Bewertungsergebnis belief sich in diesem Segment auf 11,2 Mio. € (Vj. 17,1 Mio. €). Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft in Höhe von 2,7 Mio. € (Vj. 43,9 Mio. €) war durch Wertberichtigungen im Fördergeschäft gekennzeichnet, denen Auflösungen von Pauschalwertberichtigungen aus der Stichtagsbewertung gemäß IDW RS BFA 7 gegenüberstanden. Im Vorjahr war die Auflösung noch deutlich höher ausgefallen. Das Risikoergebnis im Beteiligungs- und Wertpapiergeschäft betrug 46,6 Mio. € (Vj. 25,8 Mio. €) und war wiederum vor allem durch Ergebnisbeiträge aus dem Abgang von Förderengagements geprägt. Im Jahr 2022 dotierte die NRW.BANK die Vorsorgereserven für die Förderbereiche mit insgesamt 38,1 Mio. € (Vj. 52,6 Mio. €). Im Segment Sonstige Förderung/Liquiditätssteuerung wurde der Zinsüberschuss des Vorjahrs mit 456,5 Mio. € (Vj. 412,7 Mio. €) übertroffen. Ausschlaggebend für den Anstieg waren Ergebnisbeiträge aus dem Liquiditätsmanagement der Bank, insbesondere aus der Teilnahme am Programm "Targeted Longer-Term Refinancing Operations" (TLTRO III) der EZB. Der Provisionsüberschuss betrug 59,0 Mio. € (Vj. 55,1 Mio. €) und beinhaltete im Wesentlichen das Ergebnis aus dem Kreditersatzgeschäft, das durch Spread-Ausweitungen etwas höher ausfiel. Das Risikovorsorge/Bewertungsergebnis betrug in diesem Segment -79,0 Mio. € (Vj. -78,0 Mio. €). Aus der Rücknahme und der Kündigung eigener Emissionen resultierte ein Kursergebnis von -79,6 Mio. € (Vj. -49,2 Mio. €). Der freiwillige Rückkauf eigener Emissionen erfolgt ausschließlich auf Veranlassung des Investors. Gründe der Investoren für die Rückgabe sind zum Beispiel die Veränderung der Laufzeit, der Tausch der Nominalverzinsung oder die Optimierung vorhandener Linien. Da die NRW.BANK wieder Neuemissionen zu aktuellen Konditionen begeben kann, trägt dies langfristig zu einer günstigeren Refinanzierungsbasis bei und stärkt die zukünftige Ertragskraft. Demgegenüber ergaben sich im Kontext der Steuerung des Gesamtportfolios positive Kursergebnisse aus Wertpapieren und (Sicherungs-)Derivaten in Höhe von 21,8 Mio. € (Vj. 17,2 Mio. €). Durch die Anwendung des strengen Niederstwertprinzips bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve resultierte aus Marktwertschwankungen ein Bewertungsergebnis von -2,2 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €). Im Kreditgeschäft entstand durch die Auflösung von Pauschalwertberichtigungen aus der Stichtagsbewertung gemäß IDW RS BFA 7 ein Ergebnis von 11,6 Mio. € (Vj. -6,1 Mio. €). Für das Segment Sonstige Förderung/Liquiditätssteuerung führte die NRW.BANK den Vorsorgereserven -30,6 Mio. € (Vj. -39,9 Mio. €) zu. Das Zinsergebnis im Segment Stäbe/Dienste betrug 54,8 Mio. € (Vj. 53,9 Mio. €) und enthielt vor allem Ergebnisbeiträge aus Beteiligungen im öffentlichen Interesse sowie der Anlage der Personalrückstellungen. Die Belastung aus dem sonstigen betrieblichen Ergebnis in Höhe von -108,3 Mio. € (Vj. -223,4 Mio. €) fiel deutlich niedriger als im Vorjahr aus und resultierte vor allem aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewertung von Pensions- und Beihilferückstellungen. Das Risikovorsorge/Bewertungsergebnis im Segment Stäbe/ Dienste in Höhe von -249,1 Mio. € (Vj. -176,4 Mio. €) entfiel auf die Dotierung der Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken und die im Hinblick auf die Energiekrise vorgenommene Sonderdotierung der Pauschalwertberichtigungen. 2.3.2 Finanzlage Als öffentlich-rechtliche Förderbank ist die NRW.BANK mit Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und einer expliziten Refinanzierungsgarantie ihres Gewährträgers ausgestattet. Sie verfügt daher über dieselbe erstklassige Bonität wie das Land Nordrhein-Westfalen. Die Ratingagenturen Fitch Ratings, Moody's und Standard & Poor's überprüften wie in jedem Jahr die Kreditwürdigkeit der NRW.BANK und bestätigten erneut die guten Ratings. Übersicht über die aktuellen Ratings
Die Refinanzierung der NRW.BANK wird im Segment Sonstige Förderung/Liquiditätssteuerung sichergestellt. Als staatlich garantierte Förderbank begab die NRW.BANK Emissionen - nach Rückkäufen - in Höhe von 9,7 Mrd. € (Vj. 11,6 Mrd. €). Die Refinanzierungstitel wurden, wie in der Grafik dargestellt, in unterschiedlichen Währungen bei Investoren platziert. Die dominierenden Emissionswährungen waren der Euro mit einem Anteil von 85% und der US-Dollar mit 9%. Grüne und soziale Themenanleihen trugen zum Refinanzierungsmix der NRW.BANK mit einem Anteil von 23% (Vj. 25%) bei.
Die Refinanzierungsgeschäfte mit den inländischen Investoren sind geprägt durch Inhaberschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen. Zur Refinanzierung nutzte die NRW.BANK auch ihre internationalen Refinanzierungsprogramme. Hierzu zählen im Wesentlichen das Debt Issuance-Programm und das Australian and New Zealand Medium Term Note-Programm (Kangaroo/Kauri-Programm) zur Abdeckung von mittel- und langfristigen Laufzeiten sowie das Global Commercial Paper-(GCP-)Programm zur Abdeckung von Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Weitere Refinanzierungsquellen waren die TLTRO III der EZB sowie für das Durchleitungsgeschäft programmgebundene Mittel der KfW Bankengruppe und der Landwirtschaftlichen Rentenbank. 2.3.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme der NRW.BANK belief sich zum 31. Dezember 2022 auf 159,9 Mrd. € (Vj. 153,1 Mrd. €). Bilanzposten Aktiva
Die Forderungen an Kreditinstitute stiegen vor allem aufgrund höherer Liquiditätsbevorratung auf 56,2 Mrd. € (Vj. 46,3 Mrd. €). Der Anstieg entfiel im Wesentlichen auf eine Einlagefazilität bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von 7,2 Mrd. €. Die Bank nutzte hier Konditionenvorteile am Geld- und Kapitalmarkt zur Umschichtung liquider Mittel vom Guthabenkonto bei der Deutschen Bundesbank (Bilanzposten "Barreserve") in die Einlagefazilität. Der Bestand der im Hausbankenverfahren herausgereichten Förderkredite lag bei 36,0 Mrd. € (Vj. 35,1 Mrd. €). Im Hausbankenverfahren werden Förderanträge bei den jeweiligen Hausbanken eingereicht und daraufhin über diese an die NRW.BANK weitergeleitet. Anschließend stellt die NRW.BANK die Fördermittel über die Hausbank bereit. Der Bestand an Namenspapieren und Schuldscheindarlehen belief sich auf 8,1 Mrd. € (Vj. 6,8 Mrd. €). Die Forderungen an Kunden blieben mit insgesamt 58,6 Mrd. € auf Vorjahresniveau (Vj. 57,9 Mrd. €). Zum einen nahm der Bestand an Förderdarlehen im Bereich Wohnraumförderung auf 14,0 Mrd. € (Vj. 13,8 Mrd. €) zu. Zum anderen sank im Wertpapiergeschäft der Bestand an Namenspapieren und Schuldscheindarlehen auf 18,1 Mrd. € (Vj. 18,4 Mrd. €). Darüber hinaus reduzierten sich die Termingelder auf 5,5 Mrd. € (Vj. 6,0 Mrd. €). Der Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere blieb mit 38,8 Mrd. € (Vj. 38,1 Mrd. €) nahezu unverändert. Die Buchwerte der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen der NRW.BANK lagen bei 2,5 Mrd. € (Vj. 2,4 Mrd. €). Passiva
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten blieben mit 39,9 Mrd. € (Vj. 40,0 Mrd. €) nahezu unverändert. Auf Förderkredite, die auf der Aktivseite überwiegend im Hausbankenverfahren herausgereicht und über die KfW Bankengruppe oder die Landwirtschaftliche Rentenbank refinanziert werden, entfielen 22,6 Mrd. € (Vj. 23,1 Mrd. €). Darüber hinaus sind in diesem Bilanzposten Globaldarlehen in Höhe von 2,0 Mrd. € (Vj. 4,7 Mrd. €) insbesondere der KfW Bankengruppe sowie der Europäischen Investitionsbank (EIB), der Entwicklungsbank des Europarats (CEB) und der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur allgemeinen Refinanzierung enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verringerten sich leicht auf 10,0 Mrd. € (Vj. 11,0 Mrd. €). Dieser Posten beinhaltet im Wesentlichen begebene Namenspapiere, deren Bestand auf 9,2 Mrd. € (Vj. 10,4 Mrd. €) zurückging. Der Bilanzposten Verbriefte Verbindlichkeiten lag mit 81,7 Mrd. € (Vj. 74,1 Mrd. €) über dem Vorjahresbestand. Das handelsrechtliche Eigenkapital betrug unverändert 18,0 Mrd. €. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen wurden im Geschäftsjahr 2022 jederzeit eingehalten. Die Quote des harten Kernkapitals spiegelt mit 44,0% (Vj. 44,4%) die hohe Kapitalausstattung der NRW.BANK wider, die größtenteils der Refinanzierung von Förderkrediten dient und daher für das Fördergeschäft erforderlich ist. Weitere Angaben zu den aufsichtsrechtlichen Kennzahlen finden sich im Risiko- und Chancenbericht, Kapitel 5.4.1. 3 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Beendigung des Geschäftsjahrs eingetreten sind, liegen nicht vor. 4 Prognosebericht 4.1 Grundlagen Der Prognosebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, den Geschäftsverlauf sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NRW.BANK für das folgende Geschäftsjahr. Die Aussagen basieren auf Erwartungen und Annahmen, die auf den zum Erstellungszeitpunkt vorliegenden Informationen beruhen. Sie beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb des Einflussbereichs der NRW.BANK liegen. Hierzu gehören insbesondere die Entwicklung der Konjunktur und die Verfassung der Finanzmärkte. Somit können die in der Zukunft tatsächlich eintretenden Ereignisse von den Aussagen, Erwartungen und Annahmen abweichen. 4.2 Entwicklung des Umfelds 4.2.1 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Nordrhein-Westfalen Der Konjunkturverlauf wird auch weiterhin von vielen Risiken wie dem andauernden Krieg in Europa und den jahrzehntelang nicht gekannten Preis- und Kostenschüben bestimmt. Entsprechend dürften vor allem in den ersten Monaten des Jahres die damit einhergehenden Belastungen weiterhin Bestand haben. Gleichwohl haben sich die Aussichten für die deutsche Konjunktur dank der gesunkenen Energiepreise perspektivisch etwas aufgehellt, auch wenn sich die Preise weiterhin auf hohem Niveau befinden. Die deutsche Wirtschaft dürfte folglich im laufenden Winterhalbjahr zwar schrumpfen. Sie erlebt aber voraussichtlich nicht den befürchteten schwerwiegenden Einbruch. Das BIP sollte alles in allem im Jahresdurchschnitt 2023 nur um rund 0,5% sinken. In Nordrhein-Westfalen besteht indes das Risiko, dass die sich abzeichnende Konjunkturschwäche aufgrund der hohen Bedeutung energieintensiver Branchen deutlicher ausfallen könnte. Die industrielle Wertschöpfung dürfte im Winterhalbjahr stagnieren. So sollten die energieintensiven Unternehmen weiterhin gezwungen sein, ihre Produktion zu reduzieren, da sie die gestiegenen Kosten nicht ohne Weiteres an die Kunden weitergeben können. Zum anderen dürften die Nachholeffekte etwa im Fahrzeugbau auslaufen. Die Industrie profitiert gleichwohl von einem ungewöhnlich hohen Auftragsbestand, der allein mit einer Reichweite von gut sieben Monaten die Produktion sichert. Dieser kann nun abgearbeitet werden, da die Verzögerungen im internationalen Überseetransport der Containerschifffahrt allmählich nachlassen und sich die Materialengpässe sukzessive auflösen sollten. Im weiteren Jahresverlauf ist dann bei einer Belebung der internationalen Nachfrage wieder mit einer stärkeren Ausweitung der Wertschöpfung zu rechnen. Die Unternehmen werden ihre Investitionsprojekte allerdings aufgrund der hohen Unsicherheit voraussichtlich aufschieben oder vollständig streichen. Die gestiegenen Finanzierungskosten sind eine zusätzliche Belastung. Vor diesem Hintergrund dürften die gewerblichen Investitionen im laufenden Winterhalbjahr merklich zurückgehen. Mit einem graduellen Abklingen der Unsicherheit und einer steigenden Auslandsnachfrage wird es ab Mitte des Jahres aber voraussichtlich wieder zu einer Belebung der Investitionstätigkeit kommen. Die Erfordernisse der Transformation der deutschen Wirtschaft zu einer emissionsärmeren Produktionsweise dürften die Investitionstätigkeit zusätzlich stützen. Dieser Trend könnte durch die hohen Energiekosten noch verstärkt werden. Zudem ist davon auszugehen, dass höhere Rüstungsausgaben das Wachstum der staatlichen Ausrüstungsinvestitionen deutlich steigern. Eine Expansion der Wohnungsbauinvestitionen dürfte zunächst auf sich warten lassen. Die Geschäftserwartungen der Wohnungsbauunternehmer stagnieren auf historisch niedrigem Niveau. Zwar ist der Bedarf an Wohnungen, auch durch den Zuzug von Flüchtlingen, weiterhin hoch. Auch muss der Wohnungsbestand an die veränderten Bedingungen - insbesondere bezüglich der Wärmeversorgung - angepasst werden. Zudem sind Wohngebäude ein wichtiger Faktor auf dem angestrebten Weg zur Klimaneutralität. So müssen die jährlichen Treibhausgaseinsparungen im Gebäudesektor noch einmal verdoppelt werden, um das Sektorziel 2030 zu erreichen. Allerdings dürften die derzeit sinkenden Realeinkommen, die steigenden Kreditvergabestandards sowie die hohen Baupreise in nächster Zeit noch deutlich die Wohnungsbauinvestitionen bremsen. Zusätzlich sollte der noch vorherrschende Mangel an Material und Fachkräften die Entwicklung dämpfen. Die anhaltend hohe Inflation dürfte sich zunehmend negativ auf die privaten Konsumausgaben auswirken. Es ist davon auszugehen, dass die verfügbaren realen Einkommen der privaten Haushalte weiter schrumpfen. Insbesondere sollten die Haushalte zunehmend die steigenden Gas- und Strompreise zu spüren bekommen. Die private Konsumnachfrage dürfte infolgedessen rückläufig sein. Es ist aber zu erwarten, dass der Rückgang des privaten Konsums zumindest teilweise durch eine sinkende Sparquote der Haushalte sowie die staatlichen Entlastungsmaßnahmen (Preisbremsen) abgefedert wird. In der zweiten Jahreshälfte dürften ein Rückgang der Inflationsrate sowie deutliche Lohnerhöhungen stabilisierend auf den Konsum wirken. Der Arbeitsmarkt sollte sich trotz der wirtschaftlichen Abkühlung weiter robust zeigen. Arbeitskräfteknappheit und Fachkräftemangel dürften dafür sorgen, dass die konjunkturelle Abkühlung im Winterhalbjahr keinen besonders starken Anstieg der Arbeitslosigkeit zur Folge hat, auch weil die Unternehmen bestrebt sein werden, ihr Personal möglichst zu halten. Die konjunkturellen Unsicherheiten senken allerdings die Bereitschaft der Unternehmen für Neueinstellungen und die Zahl der Personen in Kurzarbeit könnte in den kommenden Monaten besonders in den energieintensiven Branchen deutlich zunehmen. Die Staatsausgaben werden 2023 voraussichtlich moderat zulegen, obwohl coronabezogene Ausgaben, insbesondere Unternehmenshilfen, in großem Maße wegfallen. Die staatlichen Hilfszahlungen bleiben aber wohl im Vergleich zu den Vor-Corona-Jahren auf erhöhtem Niveau, da die Bundesregierung mit einer Reihe von Transfers auf die steigenden Energiepreise reagiert. Auch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wird ab Mitte Februar eine "Härtefallhilfe KMU" über ein Portal der NRW.BANK anbieten, um den von der Energiekrise besonders betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen. Die Teuerung wird 2023 voraussichtlich nur leicht zurückgehen. Im Jahresverlauf dürfte die Inflationsrate zwar sinken, da Basiseffekte aus dem Vorjahr die Beiträge der Energie- und Lebensmittelpreisinflation verringern und darüber hinaus die Preisbremsen für Energie den Anstieg dämpfen. Der Rückgang der Inflationsrate wird aber zunächst nur graduell sein, denn die Preisschübe bei Gütern am Anfang der Wertschöpfungskette wie insbesondere Energie werden weiter auf die nachgelagerten Produktionsstufen übergreifen. Auch die angesichts der Fachkräfteengpässe wohl stärker anziehenden Löhne und Dienstleistungspreise werden den Druck auf die Inflationsrate aufrechterhalten. Angesichts solcher Zweitrundeneffekte könnte die jahresdurchschnittliche Zuwachsrate rund 7% erreichen. Die Perspektiven der deutschen, aber auch der nordrhein-westfälischen Wirtschaftsentwicklung sind weiterhin mit außergewöhnlich hohen Unsicherheiten behaftet. Die Risiken für eine ungünstige Entwicklung bleiben groß. Dabei ist der Ukrainekrieg weiter der bedeutendste Faktor, der für eine enorme Prognoseunsicherheit sorgt. Das Ausmaß der Konjunktureffekte ist abhängig davon, wie weit sich die Sanktions- und Eskalationsspirale noch dreht, aber auch von der Intensität und Dauer des Kriegs. Wirtschaftlich ist besonders relevant, ob es letztlich doch zu einer Gasmangellage und deswegen notwendigen Energierationierungen kommt, insbesondere in der Industrie. Eine solche Entwicklung ist angesichts der gut gefüllten Gasspeicher sowie beachtlicher Einsparungen von Industrie und Haushalten inzwischen zwar sehr unwahrscheinlich, aber grundsätzlich noch immer möglich, insbesondere bei einem ungewöhnlich kalten Winter. Bei dem erneut und diesmal ohne russisches Pipelinegas anstehenden Auffüllen der Erdgasspeicher für den Winter 2023/24 dürfte außerdem mit einigen Herausforderungen zu rechnen sein. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist die Entwicklung in China. Die Regierung hat zum Jahreswechsel eine abrupte Kehrtwende ihrer strengen Null-Covid-Politik vollzogen und alle Beschränkungen aufgehoben. Die wirtschaftliche Erholung des Landes könnte dank der plötzlichen Öffnung bereits im Frühjahr einsetzen und damit früher als erwartet. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und eventuell neu auftretenden Mutationen des Virus kann es aber auch zu Rückschlägen und damit zu erneuten Engpässen in den internationalen Lieferketten kommen. Auch die aktuelle Zuspitzung der Krise um Taiwan bietet negatives Überraschungspotenzial für die Wirtschaftsentwicklung. 4.2.2 Finanzmärkte Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung auf den Finanzmärkten dürfte auf absehbare Zeit hoch bleiben. Abwärtsrisiken, insbesondere Kreditrisiken bei Unternehmen und Verbrauchern, folgen aus dem erhöhten Zins- und Inflationsniveau, während ein besserer Konjunkturverlauf als erwartet für eine Aufhellung der Stimmung an den Finanzmärkten sorgen könnte. Im ersten Halbjahr wird die Zinsschraube seitens der Zentralbank voraussichtlich nochmals weiter angezogen. Darauf deuten die im Rahmen der geldpolitischen Entscheidungen gemachten Aussagen der EZB zum Jahresende 2022 hin. Nach den starken Erhöhungen im Jahr 2022 dürften die weiteren Leitzinsschritte im Euroraum 2023 aber tendenziell kleiner ausfallen. Hierfür sprechen eine sehr wahrscheinlich leicht zurückgehende Inflationsrate sowie eine Konjunkturverlangsamung in den ersten Monaten des Jahres 2023. In diesem Fall dürfte das Aufwärtspotenzial der zehnjährigen Bundrendite im Bereich um 2,7% begrenzt bleiben. Sollte es in einem wirtschaftlich günstigen Umfeld jedoch zu einer stärkeren Inflationsdynamik kommen, könnte der Leitzinserhöhungszyklus der EZB stärker beziehungsweise länger fortgesetzt werden. Vorschub für dieses Alternativszenario würde eine diplomatische Lösung im Ukrainekrieg sowie ein deutlicher Rückgang der hohen Corona-Erkrankungszahlen in China leisten. In diesem Fall wäre ein Anstieg der zehnjährigen Bundrendite bis zum Jahresende auf mehr als 4% vorstellbar. Zu Abweichungen vom aufwärtsgerichteten Renditebild für Bundtitel könnte es aufgrund von Finanzmarktturbulenzen kommen, die durch erhebliche Kreditausfälle bei deutschen Unternehmen und privaten Haushalten ausgelöst werden könnten. Dieses Risiko besteht latent, denn in beiden Gruppen nahm die Verschuldung in den letzten Jahren insgesamt zu. Gleichwohl ist eine hohe Ausfallrate kurzfristig unwahrscheinlich, denn die Schuldentragfähigkeit scheint mit Blick auf die Bilanzzahlen bei den meisten Unternehmen und auf den stabilen Arbeitsmarkt grundsätzlich gegeben zu sein. Die hohen Energie- und Rohstoffpreise bringen als Auswirkungen des Ukrainekriegs jedoch neue Belastungen mit sich, die länger als die der Corona-Pandemie andauern sollten. Kurzfristig dürften allerdings die Hilfspakete der öffentlichen Hand diese Belastungen abfedern. Perspektivisch könnte dennoch die Überlebensfähigkeit von Unternehmen gerade in den energieintensiven Branchen beeinträchtigt sein und die aktuell noch niedrige Zahl an Insolvenzen steigen lassen. Hinsichtlich der öffentlichen Verschuldung haben sich im Euroraum laut Finanzstabilitätsbericht der Bundesbank über mehrere Jahre Verwundbarkeiten aufgebaut, die im aktuellen Umfeld die Risiken für die Finanzstabilität erhöhen können. Dies gilt insbesondere für die wirtschaftlich geschwächten Euromitgliedsländer, deren Verschuldung sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht hat. Vor dem Hintergrund des gestiegenen Zinsniveaus besteht das Risiko, dass die Staatsschulden in Zukunft nur zu deutlich schlechteren Konditionen finanziert werden können. Unmittelbar ist diese Gefahr zwar nicht virulent, denn mehrere Mitgliedstaaten haben die durchschnittliche Restlaufzeit ihrer Verschuldung in der Niedrigzinsphase erhöht, wodurch ihre kurzfristige Verwundbarkeit bei Zinsänderungen gemildert wurde. Dass aber eine hohe Verschuldung bei Aufkommen von Zweifeln an der Schuldentragfähigkeit trotzdem überraschend negative Wirkungen entfalten kann, haben die heftigen Turbulenzen bei den britischen Staatsanleihen im September und Oktober 2022 gezeigt. Für Deutschland ist die Gefahr, in Finanzmarktturbulenzen zu geraten, aufgrund des relativ niedrigen Verschuldungsgrades gering. Jedoch könnte es zwischen den wirtschaftlich, politisch und finanziell eng vernetzten Staaten im Euroraum zu Ansteckungseffekten kommen, falls ein Mitglied in Finanzierungsschwierigkeiten gerät. Die Wahrscheinlichkeit negativer Effekte für Deutschland scheint jedoch nicht sehr hoch, da deutsche Staatstitel in Krisensituationen bislang immer gesucht wurden. 4.3 Entwicklung der Bank Die NRW.BANK wird mit ihrem etablierten Förderportfolio weiterhin eine wichtige Rolle bei der wirtschafts- und struktur-politischen Entwicklung Nordrhein-Westfalens einnehmen und Finanzierungsangebote, Beratungsleistungen sowie Dienstleistungsfunktionen zielgerichtet verknüpfen. In diesem Zusammenhang wird sie zeitnah auf neu aufkommende Förderbedarfe -wie zum Beispiel die Energiekrise - reagieren und ihr Förderangebot dahingehend kontinuierlich optimieren. Ein Fokus der planmäßigen inhaltlichen Weiterentwicklung des Fördergeschäfts wird auch im Jahr 2023 auf der Unterstützung von Transformationsvorhaben liegen. Innovationen und Unternehmensgründungen sind der Motor für eine prosperierende, sich stetig neu erfindende Wirtschaft. Aus diesem Grund bestehen für Gründer sowie innovative Unternehmen von jeher spezielle Förderangebote der NRW.BANK. Für 2023 plant die NRW.BANK hier unter anderem einen Ausbau ihrer Beratungs- und Matchingangebote für innovative Start-ups, die Wiederauflage eines speziellen Förderangebots für innovative Unternehmen sowie eine Ausweitung ihres Angebots an Haftungsfreistellungen auf Existenzgründungen und neu gegründete Unternehmen. Die NRW.BANK überprüft zudem laufend, wie sie mit bestehenden und neuen Förderprodukten nachhaltige Fördervorhaben noch besser unterstützen kann. Für 2023 sind zum Beispiel eine verstärkte Förderung von Unternehmen bei der Einsparung von CO 2 oder eine gezielte Unterstützung der Schaffung klimagerechten Wohnraums angedacht. Weiter im Fokus wird im Jahr 2023 die Modernisierung der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen sein. In der Infrastrukturförderung stehen beispielsweise eine stärkere Förderung grüner Energieinfrastruktur und zusätzliche Förderimpulse zugunsten des Bildungssektors auf der Agenda. Geplant ist zudem eine Neustrukturierung und Flexibilisierung des Förderangebots der Bank für Infrastrukturvorhaben kommunaler Träger. Nach derzeitiger Einschätzung dürfte das Neuzusagevolumen des Jahres 2022 nicht erreicht werden. Insgesamt rechnet die NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2023 mit einem positiven Betriebsergebnis vor Risikovorsorge/Bewertungsergebnis. Aus Sicht der Bank wird die Geschäftsentwicklung insgesamt weiter erfolgreich verlaufen. Die Bank plant vor dem Hintergrund einer leicht steigenden Förderleistung und weniger günstigen Kapitalmarktbedingungen für 2023 mit spürbar rückläufigen operativen Erträgen. Des Weiteren dürften die Effekte aus der anhaltenden Senkung des durchschnittlichen Rechnungszinses für Personalrückstellungen ein wesentlicher Faktor bleiben, sich aber in etwa auf dem Niveau des Berichtsjahrs bewegen. Beim Verwaltungsaufwand geht die NRW.BANK von einem geringfügigen Anstieg im Jahr 2023 aus, der sich voraussichtlich im Personalaufwand in Form von tariflichen und individuellen Gehaltsanpassungen sowie durch moderaten Personalaufbau insbesondere im Zusammenhang mit neuen Aufgaben im Fördergeschäft sowie einer Erhöhung des Sachaufwands im Rahmen der Inflationserwartungen widerspiegelt. Die Cost Income-Ratio vor Förderleistung dürfte sich auf stabilem Niveau bewegen. Gemäß § 14 des Gesetzes über die NRW.BANK sind aus dem Jahresüberschuss der NRW.BANK auf Anforderung des Landes unmittelbar an den Bund ausschließlich die im auf das jeweilige Geschäftsjahr folgenden Jahr fällig werdenden Zinsbeträge zu zahlen, die das Land aufgrund der Inanspruchnahme von Darlehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaus und der Modernisierung (Finanzhilfen gemäß Art. 104a Abs. 4 Grundgesetz in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung) zu leisten hat. Der gegebenenfalls verbleibende Jahresüberschuss wird den Rücklagen zugeführt. Weitere Ausschüttungen sind gemäß der Satzung der NRW.BANK ausgeschlossen. Die NRW.BANK geht davon aus, dass sich die Bilanzsumme und das Geschäftsvolumen auf weitgehend gleichbleibendem Niveau entwickeln. 5 Risiko- und Chancenbericht Zur Steuerung ihrer im Rahmen der Geschäftsaktivitäten eingegangenen Risiken verfügt die NRW.BANK über ein Rahmenwerk aus Leitlinien, Organisationsstrukturen und Prozessen. Damit soll sichergestellt werden, dass Risiken identifiziert, gemessen, zusammengeführt und gesteuert sowie unter Beachtung der Risikotragfähigkeit begrenzt werden. Die NRW.BANK ist - wie alle rechtlich selbstständigen deutschen Förderbanken - namentlich aus dem Anwendungsbereich der Capital Requirements Directive (CRD) ausgenommen. Gemäß § 1a Absatz 1 KWG unterliegt sie aber weiterhin den Regelungen der Capital Requirements Regulation (CRR). In der Folge wird sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank in nationaler Zuständigkeit beaufsichtigt. 5.1 Organisation des Risikomanagements Der Vorstand der NRW.BANK trägt die Verantwortung für das Risikomanagementsystem. Dies umfasst insbesondere die ordnungsgemäße Organisation des Risikomanagements, die Risikostrategie, das Risikotragfähigkeitskonzept, die Risikoüberwachung sowie die Risikosteuerung. Er wird im Rahmen der Berichterstattung regelmäßig über die Risikosituation auf Gesamtbankebene informiert. Der Vorstand wird durch den Verwaltungsrat überwacht. Im Risikoausschuss, einem Ausschuss des Verwaltungsrats, wird die Risikosituation der Bank regelmäßig behandelt. Dieser Ausschuss wird mindestens vierteljährlich über das Risikoprofil auf Gesamtbankebene sowie in den einzelnen Risikoarten informiert. Die Gewährträgerversammlung beschließt unter anderem über die Grundsätze der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik sowie über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Vorstands. Das Asset Liability Committee (ALCO) ist für das Asset Liability Management der Bank zuständig. In diese Zuständigkeit fällt insbesondere die bankweite Allokation von finanziellen Ressourcen auf die operativen Bereiche innerhalb der Gesamtbank sowie die Risikosteuerung auf Gesamtbankebene. Zu den Aufgaben des ALCO zählen unter anderem die Steuerung der Marktpreis- und Liquiditätsrisiken, die übergreifende Risikosteuerung, die Ergebnissteuerung und das Bilanzstrukturmanagement. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit und der damit verbundenen wachsenden Anforderungen besteht ein Nachhaltigkeits-Komitee. Es ist insbesondere, unter Beachtung der relevanten regulatorischen Veränderungen und marktinduzierten Entwicklungen, für die strategischen und übergeordneten geschäftspolitischen Entscheidungen der NRW.BANK in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit zuständig. Es besteht je ein Kreditkomitee für das Förder- und das Kapitalmarktgeschäft sowie ein Investitionskomitee Venture. Diese bereiten Kreditentscheidungen des Vorstands vor beziehungsweise treffen eigene Entscheidungen im Rahmen festgelegter Kompetenzen. Daneben werden in den Kreditkomitees grundsätzliche Fragestellungen zur Steuerung von Adressenausfallrisiken sowie aktuelle gesamtwirtschaftliche, politische und aufsichtsrechtliche Entwicklungen und ihre möglichen Auswirkungen auf einzelne Engagements behandelt. Der Führungskreis, dem der Vorstand und alle Bereichsleitungen angehören, ist unter anderem für strategische Fragestellungen der NRW.BANK zuständig. Die Weiterentwicklung der Gesamtbankstrategie sowie die Beurteilung der Konsistenz mit den Grundsätzen der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik und den übergeordneten Komponenten der förderpolitischen Zielsetzung des Landes stehen hierbei im Vordergrund. Aufbau der Banksteuerung
Entsprechend den Vorgaben der MaRisk erfolgt die Überwachung und Berichterstattung der Risiken unabhängig von den Marktbereichen. Während die Marktbereiche verantwortlich für die Risikosteuerung innerhalb der bestehenden Vorgaben sind, obliegt dem Bereich Risikocontrolling die Risikoüberwachung, insbesondere die Einhaltung der vom Vorstand gesetzten Limite. Dabei ist eine funktionale Trennung der Bereiche bis auf Vorstandsebene gegeben. Dies gilt ebenfalls für die im Kreditprozess geforderte Funktionentrennung hinsichtlich der Marktfolgebereiche. Die Bank hat die Leitung der Risikocontrolling-Funktion gemäß MaRisk exklusiv dem Leiter des Bereichs Risikocontrolling übertragen. Er ist an allen wichtigen risikopolitischen Geschäftsentscheidungen der Geschäftsleitung, insbesondere durch seine Einbindung in das ALCO, das Nachhaltigkeits-Komitee und andere Komitees, beteiligt. Der Bereich Risikocontrolling nimmt alle Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion wahr. Dazu gehören insbesondere die Erstellung der Risikostrategie, die Ermittlung der Risikotragfähigkeit (inklusive Gesamtbankstresstests), die Überwachung der Limite, die Verantwortung für die Risikoberichterstattung, die tägliche Bewertung von Handelsgeschäften, die Betreuung der Rating-Verfahren, die Verantwortung für Compliance und Geldwäscheprävention sowie die Koordination des Prozesses zur Einführung neuer Produkte. Der Bereich Kreditmanagement gehört zu den Marktfolgebereichen und übernimmt insbesondere die Votierung, die Kreditbearbeitung und das laufende Monitoring im Förder- und Kapitalmarktgeschäft sowie die Erstellung der Watch-Liste (für Engagements mit erhöhtem Risiko). Darüber hinaus ist der Bereich Kreditmanagement für die Koordination der Kreditkomiteesitzungen zuständig. Die Interne Revision überprüft regelmäßig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements und agiert dabei als unabhängige Instanz im Auftrag des Vorstands. 5.2 Risikopolitik und -strategie Die NRW.BANK verfügt als Förderbank über ein fokussiertes Geschäftsmodell, im Rahmen dessen sie begrenzt Risiken eingeht. Entsprechend ihren risikopolitischen Grundsätzen hat bei der Allokation von Risikokapital das Fördergeschäft Vorrang vor dem Förderhilfsgeschäft. Bei diesen zur Unterstützung des Fördergeschäfts dienenden Kapitalmarktaktivitäten steht der Grundsatz der Ausfallvermeidung vor dem Interesse an einer Ertragsgenerierung. Nur im Fördergeschäft dürfen Neugeschäfte mit einem Rating im Sub Investment Grade-Bereich eingegangen werden. Die Risikostrategie ist neben der Förder- und Geschäftsstrategie Teil der Gesamtbankstrategie der NRW.BANK, die jährlich - für einen Planungszeitraum von vier Jahren - aktualisiert wird. Sie baut auf der Förder- und Geschäftsstrategie auf und hat das Ziel, eine ausgewogene Steuerung der Risiken in der NRW.BANK zu gewährleisten. Dabei konkretisiert sie die von der Gewährträgerversammlung verabschiedeten risikopolitischen Grundsätze durch entsprechende Limite als Teil der operativen Steuerung. Diese Limite werden auf Basis des Gesamtrisikoprofils und der bestehenden Kapital- und Liquiditätsausstattung festgelegt und definieren den Risikoappetit der NRW.BANK. Der Vorstand der NRW.BANK legt die Strategie fest und legt diese den Gremien vor. Die Risikostrategie wird im Risikoausschuss beraten und abschließend in den Jahresendsitzungen des Verwaltungsrats und der Gewährträgerversammlung erörtert. 5.3 Risikoinventur Die umfassende Identifikation und Beurteilung von Risiken ist Voraussetzung für eine effektive Risikosteuerung und -überwachung. Die NRW.BANK prüft im Rahmen der bankweiten Risikoinventur systematisch, ob alle Risiken, die die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage direkt oder indirekt beeinflussen können, vollständig im Gesamtrisikoprofil berücksichtigt sind. Dies geschieht jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen auf Ebene des gesamten Instituts. Darauf aufbauend erfolgt die Klassifizierung der Risiken in wesentliche und unwesentliche Risiken. Als wesentliche Risikoarten (einschließlich enthaltener Risikokonzentrationen) wurden das Adressenausfallrisiko und das Marktpreisrisiko sowie das Liquiditätsrisiko, das operationelle Risiko und das Pensionsrisiko identifiziert. Die drei letztgenannten Risikoarten sind jedoch in ihrer Wesentlichkeit gegenüber dem Adressenausfall- und Marktpreisrisiko nachgelagert. Die Risikoinventur umfasst auch das Nachhaltigkeitsrisiko, welches als risikoartenübergreifendes Querschnittsthema berücksichtigt wird. Ergänzend zur Risikoinventur wird im Rahmen der kontinuierlichen Erweiterung des Produktportfolios der NRW.BANK der bereichsübergreifende Prozess zur Einführung neuer Produkte durchlaufen, um sicherzustellen, dass die Risiken neuer Produkte identifiziert, gemessen und limitiert werden. 5.4 Risikosteuerung Übergeordnetes Ziel der Risikosteuerung ist es, den Fortbestand des Instituts durch eine angemessene Kapital- und Liquiditätsausstattung sicherzustellen. Dies wird im Rahmen interner Prozesse - des ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) und des ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) - beurteilt. Dabei wird zwischen einer normativen und einer ökonomischen Perspektive unterschieden. In beiden Perspektiven werden die Haftungsinstrumente Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und explizite Refinanzierungsgarantie nicht risikomindernd berücksichtigt. 5.4.1 Normative Perspektive Die normative Perspektive ist auf die Einhaltung aller wesentlichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben ausgerichtet. Hierzu zählen in der NRW.BANK die Kennziffern harte Kernkapitalquote, Gesamtkapitalquote, Verschuldungsquote, Auslastung der Großkreditobergrenze, Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR). Zum Berichtsstichtag stellt sich die normative Perspektive auf Gesamtbankebene wie folgt dar: Kennzahlen der normativen Perspektive
Die Eigenmittel der NRW.BANK setzen sich aus hartem Kernkapital und Ergänzungskapital zusammen. Sie sind maßgeblich durch das harte Kernkapital bestimmt. Alle Kennziffern werden gemäß aufsichtsrechtlichen Vorschriften der CRR unter ausschließlicher Verwendung von Standardverfahren ermittelt. Die aufsichtlich vorgegebenen Mindestkapitalquoten betragen unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß CRR, der Kapitalpufferanforderungen gemäß KWG sowie der zusätzlichen Eigenmittelanforderung (SREP-Zuschlag) für die harte Kernkapitalquote 9,78% (Vj. 9,00%) beziehungsweise für die Gesamtkapitalquote 15,25% (Vj. 12,50%). Die Kapitalausstattung der NRW.BANK liegt deutlich über den Vorgaben. Für die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) ist ein Wert von mindestens 3% einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund der Definition eine kleine Kennzahl mit einer hohen Verschuldung einhergeht. Die Verschuldungsquote der NRW.BANK liegt deutlich über der Vorgabe. Die Auslastung der Großkreditobergrenze ergibt sich aus dem maximalen Risikopositionswert aller Großkredite im Verhältnis zur Großkreditobergrenze, wobei eine aufsichtliche Anforderung (Höchstgrenze) von maximal 100% besteht. Die Auslastung bei der NRW.BANK liegt deutlich unterhalb der Höchstgrenze. Für die Liquidity Coverage Ratio - als kurzfristige Liquiditätskennzahl - ist aufsichtlich ein Wert von mindestens 100% einzuhalten. Zur Berechnung werden die Nettozahlungsausgänge der nächsten 30 Tage in das Verhältnis zum regulatorisch definierten Liquiditätspuffer gesetzt. Die kurzfristige Liquiditätsausstattung der NRW.BANK liegt oberhalb der Vorgabe. Die Net Stable Funding Ratio - als langfristige Liquiditätskennzahl - setzt die verfügbare stabile Refinanzierung der Bank in das Verhältnis zur erforderlichen stabilen Refinanzierung. Der Quotient muss dabei einen Wert ergeben, der mindestens 100% beträgt. Auch die langfristige Liquiditätsausstattung der NRW.BANK liegt oberhalb der Vorgabe. In der Risikostrategie werden für alle Kennziffern Limite festgelegt. Zusätzlich dienen die (unter Berücksichtigung eines Managementpuffers festgelegten) Frühwarnschwellen dazu, eine drohende Limitüberschreitung frühzeitig anzuzeigen. Die Limite und Frühwarnschwellen wurden im Geschäftsjahr jederzeit eingehalten. Neben der stichtagsbezogenen Betrachtung erfolgt eine vorausschauende Beurteilung über mehrere Jahre. Dazu wird - jährlich im Rahmen der Risikostrategie - eine Kapital- und Liquiditätsplanung über vier Jahre erstellt, die ein Basisszenario (Geschäftsplanung) und zwei adverse Szenarien umfasst. Dabei werden auch solche Risiken berücksichtigt, die in der stichtagsbezogenen Betrachtung nicht enthalten sind. Hierzu zählen Risiken der ökonomischen Perspektive, die sich erst im Laufe der Zeit auch in der normativen Perspektive niederschlagen. Dies kann durch Änderungen der Gewinn- und Verlustrechnung (und daraus resultierend der Eigenmittel) sowie durch Änderungen des Gesamtrisikobetrags geschehen. Ergänzend erfolgt vierteljährlich eine unterjährige Fortschreibung der Kapitalplanung in einer rollierenden Dreijahresbetrachtung sowie eine mehrperiodische Betrachtung der Liquidität auf Basis der Szenarien, die auch der Kapitalplanung zugrunde liegen. Die Limite der normativen Perspektive wurden sowohl in der strategischen Kapital- und Liquiditätsplanung als auch in deren unterjähriger Fortschreibung in allen Szenarien über den jeweiligen Betrachtungszeitraum eingehalten. 5.4.2 Ökonomische Perspektive Die ökonomische Perspektive ist eine vorrangig barwertige Betrachtung, die der Absicherung ökonomischer Verluste durch verfügbares Kapital (Deckungsmasse) dient. Dabei kommen - im Gegensatz zur normativen Perspektive - bankinterne Verfahren zum Einsatz. Zum Berichtsstichtag stellt sich die ökonomische Perspektive auf Gesamtbankebene (ICAAP) wie folgt dar: Kennzahlen der ökonomischen Perspektive in Mrd. €
Die Deckungsmasse leitet sich bilanziell aus dem handelsrechtlichen Eigenkapital ab, wobei zusätzlich barwertige Korrekturen erfolgen. So werden beispielsweise stille Lasten und Reserven insbesondere aus Wertpapieren und Derivaten abgezogen, sofern sie per Saldo negativ sind. Dabei werden positive Eigenbonitätseffekte auf der Passivseite nicht entlastend berücksichtigt. Ferner wird das erwartete Jahresergebnis (rollierend betrachtet) abgezogen, sofern es negativ ist - die unterjährige Anrechnung eines positiven Ergebnisses unterbleibt. Enthalten sind die Vorsorgereserven einschließlich der im Geschäftsjahr erfolgten Zuführungen, die die Deckungsmasse stärken. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus Marktwertveränderungen (insbesondere aus der Unterverzinslichkeit von Förderkrediten). Der Deckungsmasse steht das ökonomische Kapital gegenüber. Es wird für alle gemäß Risikoinventur wesentlichen Risiken sowie ergänzend für das Geschäfts- und Kostenrisiko ermittelt. Das ökonomische Kapital ist die maßgebliche Risikosteuerungsgröße der NRW.BANK über Risikoarten und Bereiche hinweg. Es bildet die Grundlage, um Risiken methodisch konsistent zu einer Kennziffer für die Gesamtbank zusammenzuführen. Die NRW.BANK stellt für die Quantifizierung des ökonomischen Kapitals und dessen Aggregation zu einer Kennzahl für die Gesamtbank weitgehend auf ein Value-at-Risk-(VaR-)Konzept ab. Hierbei wird ein Risikohorizont von einem Jahr betrachtet, das Konfidenzniveau beträgt 99,9%. Das Adressenausfallrisiko bildet neben dem Marktpreisrisiko einen Schwerpunkt der Risikonahme auf Gesamtbankebene. Die Bestimmung erfolgt über einen Credit VaR-Ansatz, der auf den unerwarteten Verlust abstellt. Erwartete Verluste sind als Standardrisikokosten im erwarteten Jahresergebnis enthalten. Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals beim Marktpreisrisiko stellt auf eine barwertige VaR-Betrachtung ab. Die zur VaR-Berechnung herangezogenen Sensitivitäten berücksichtigen dabei allgemeine und spezifische Zinsänderungsrisiken, Währungsrisiken und Volatilitätsrisiken (insbesondere auch die barwertigen allgemeinen Zinsänderungsrisiken aus der Wohnraumförderung sowie die spezifischen Zinsänderungsrisiken im Kapitalanlagegeschäft). Unter einer HGB-Bilanzierung wirksam werdende Marktpreisrisiken sind bis auf dispositive Spitzen abgesichert. Das Liquiditätsrisiko berücksichtigt für die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung relevante Veränderungen des Refinanzierungs-Spreads der NRW.BANK, da eine Erhöhung der Refinanzierungskosten zu höheren Aufwänden führt. Das Risiko wird aus der Änderung des Refinanzierungs-Spreads abgeleitet. Das ökonomische Kapital für das operationelle Risiko ergibt sich aus dem Maximalwert des aufsichtsrechtlichen Basisindikatoransatzes gemäß CRR und eines internen Verfahrens. Das ökonomische Kapital wird mindestens zweimal jährlich ermittelt. Das Pensionsrisiko wird anhand einer Szenarioanalyse bestimmt. Diese berücksichtigt Änderungen statistischer Annahmen hinsichtlich Invalidität und Sterblichkeit, die zu einer Erhöhung der Pensionsverpflichtungen führen können. Es wird einmal jährlich ermittelt und bleibt dann für das gesamte Jahr unverändert. Zinsänderungsrisiken im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen sind im Marktpreisrisiko integriert. Beim Geschäfts- und Kostenrisiko wird ein pauschaler Risikobetrag auf Basis eines vereinfachten Verfahrens ermittelt. Das ökonomische Kapital ergibt sich dabei konservativ unter Betrachtung negativer Abweichungen vom geplanten Jahresergebnis. Es wird einmal jährlich ermittelt und bleibt dann für das gesamte Jahr unverändert. Auf die einzelnen Risikoarten und deren Berechnungsmethodik in der ökonomischen Perspektive wird im weiteren Verlauf des Risiko- und Chancenberichts detaillierter eingegangen. Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals auf Gesamtbankebene erfolgt ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten durch Addition des ökonomischen Kapitals der einzelnen Risikoarten. Als Limit für das ökonomische Kapital auf Gesamtbankebene ist ein Teilbetrag der Deckungsmasse festgelegt, der dem aus den Planungen abgeleiteten Risikoappetit der Bank entspricht. Der verbleibende freie Anteil der Deckungsmasse stellt außerhalb des Gesamtbanklimits eine Kapitalreserve dar, die in Abhängigkeit von der Deckungsmasse Schwankungen unterliegt. Das Gesamtbanklimit wird im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses auf die wesentlichen Risikoarten sowie Bereiche allokiert. Damit ist sichergestellt, dass insbesondere zur Umsetzung der geplanten Förderziele hinreichende Deckungsmasse zur Verfügung steht und gleichzeitig Risiken begrenzt sind. Die Auslastung der Limite wird täglich bestimmt. Die Limite wurden im Geschäftsjahr jederzeit eingehalten. Zwei Frühwarnschwellen ergänzen die Steuerung der Risikotragfähigkeit. Für den Fall, dass sich das ökonomische Kapital im Vergleich zum Gesamtbanklimit erhöht, gilt eine Frühwarnschwelle als erreicht, wenn die Limitauslastung 90% beträgt (zum Berichtsstichtag Ist: 50%). Falls sich die Kapitalreserve im Vergleich zum Gesamtbanklimit reduziert, gilt eine Frühwarnschwelle als erreicht, wenn die Kapitalreserve auf 10% des Gesamtbanklimits sinkt (zum Berichtsstichtag Ist: 12%). Ergänzend zur Kapitalsteuerung erfolgt die Liquiditätssteuerung (ILAAP) durch die Liquiditätsablaufbilanz, die zukünftige Zahlungsströme in einzelnen Laufzeitbändern umfasst. Um die aus den Modellen der ökonomischen Perspektive, insbesondere den statistischen Verfahren des VaR-Ansatzes, resultierenden Unsicherheiten zu minimieren, führt die NRW.BANK verschiedene Maßnahmen zur Validierung der verwendeten Daten und ermittelten Risikoergebnisse durch. Des Weiteren wird in der normativen Perspektive die ausreichende Prognosegüte des durchgeführten Kapital- und Liquiditätsplanungsprozesses validiert. 5.4.3 Stresstests Das Steuerungskonzept wird durch gesamtbankbezogene Stress- und Szenarioanalysen ergänzt, die das Zusammenspiel zwischen der normativen und ökonomischen Perspektive berücksichtigen. Die Durchführung erfolgt quartalsweise sowie auch anlassbezogen. Die Analysen sind darauf ausgerichtet, das individuelle Gefährdungspotenzial der Bank bezüglich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse zu überprüfen, um die Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung und damit den Fortbestand des Instituts auch unter adversen Entwicklungen sicherstellen zu können. Dabei wird ein integrierter Ansatz angewandt, der die wesentlichen Risiken konsistent miteinander verzahnt sowie die wesentlichen institutsspezifischen Besonderheiten, wie beispielsweise die Portfoliozusammensetzung und Risikokonzentrationen, berücksichtigt. In den Stress-Szenarien werden die gemeinsamen Auswirkungen von Verschlechterungen der Kreditnehmerqualität (Rating-Verschlechterungen, Anstieg von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten) und Veränderungen der Marktdaten (Zinsen, Credit Spreads und Fremdwährungskurse) untersucht. Zusätzlich werden auch Pensions- und operationelle Risiken berücksichtigt. Es werden mindestens ein historisches und drei hypothetische Szenarien betrachtet. Bei historischen Szenarien werden in der Vergangenheit beobachtete Krisen auf das aktuelle Portfolio übertragen. Die NRW.BANK verwendet derzeit ein Szenario, das Veränderungen der Risikoparameter während der Europäischen Staatsfinanzenkrise im Jahr 2011 widerspiegelt. Hypothetische Szenarien entwickelt die Bank auf der Basis von Marktanalysen und Experteneinschätzungen. So werden beispielsweise Szenarien betrachtet, die einen Anstieg der für das Staatenportfolio relevanten Risikofaktoren oder einen schweren konjunkturellen Abschwung und Inflationsanstieg unterstellen. Ergänzend werden inverse Stresstests durchgeführt. Bei inversen Stresstests wird untersucht, welche Ereignisse das Institut in seiner Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Auswirkungen der Szenarien werden für die Kennzahlen der normativen und der ökonomischen Perspektive quantifiziert. Risikoparameterveränderungen treten - entsprechend der Definition der Perspektiven - in der normativen Perspektive über einen dreijährigen Szenariohorizont und in der ökonomischen Perspektive ad hoc ein. In der normativen Perspektive sind Veränderungen der Kapitalquoten in allen Szenarien im Wesentlichen durch einen Anstieg des Gesamtrisikobetrags aufgrund von Rating-Verschlechterungen bedingt. Auswirkungen simulierter Effekte auf die Gewinn- und Verlustrechnung können durch den umfangreichen Bestand an Vorsorgereserven ausgeglichen werden, sodass die Eigenmittel nicht reduziert werden. In der ökonomischen Perspektive bestimmen Adressenausfall- und Marktpreisrisiken gleichermaßen die Stresstests. Die Deckungsmasse reagiert unter Stress sehr sensitiv auf Änderungen der Marktdaten. Im Rahmen des ILAAP werden die Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR in die Stresstests einbezogen. Sie variieren in den Szenarien in geringem Umfang aufgrund der unterstellten Marktdaten- und Rating-Verschlechterungen. Aktuelle Themen werden im Rahmen von anlassbezogenen Stresstests aufgegriffen. Hier standen im Berichtsjahr der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Energiekrise sowie erneut Klimarisiken im Fokus. In zwei Stress-Szenarien wurden die möglichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine untersucht. Ein weiterer anlassbezogener Stresstest zur Gaskrise unterstellte für energieintensive Unternehmen und Energieversorger in drei Szenarien unterschiedliche Rating- und Verlustquoten-Verschlechterungen. Schließlich wurden in einem dritten Stresstest die langfristigen Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäftsmodell der NRW.BANK anhand von drei Szenarien des Network for Greening the Financial System (NGFS) untersucht. Die Szenarien unterscheiden sich in den Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und damit in der Intensität physischer und transitorischer Risiken bis zum Jahr 2050. Insgesamt lassen die betrachteten adversen Szenarien keinen zusätzlichen Kapital- oder Liquiditätsbedarf erkennen. 5.4.4 Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung Die Risikotragfähigkeit war im Berichtsjahr sowohl in der ökonomischen als auch in der normativen Perspektive gegeben. Die vom Vorstand mit den Gremien der Bank im Rahmen des Strategieprozesses vereinbarten Limite für die Risikotragfähigkeit wurden eingehalten. Die Risiken der Bank sind insgesamt tragbar und liegen innerhalb des definierten Risikoappetits der Bank. Besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung der NRW.BANK bestehen derzeit nicht. Die betrachteten adversen Szenarien lassen keinen zusätzlichen Kapitalbedarf in der Zukunft erkennen. Die aus dem Geschäftsmodell der Bank resultierenden Risiken sind somit auch über mehrjährige Stressperioden tragbar. Die Kapitalausstattung der NRW.BANK ist in beiden Perspektiven angemessen. Die Limite für die Liquiditätsausstattung sind sowohl in der ökonomischen als auch in der normativen Perspektive eingehalten. Einschränkungen sind auch in Stressbetrachtungen nicht erkennbar. Insgesamt sind die Liquiditätsrisiken tragbar. 5.5 Adressenausfallrisiko 5.5.1 Definition Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass Geschäftspartner nicht beziehungsweise nur eingeschränkt in der Lage sind, ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen gegenüber der NRW.BANK nachzukommen. Es besteht das Risiko eines Verlusts oder entgangenen Gewinns aufgrund des Komplett- oder Teilausfalls eines Geschäftspartners. Das Adressenausfallrisiko umfasst das Kredit-, Emittenten-, Kontrahenten-, Beteiligungs-, Migrations- und Konzentrationsrisiko inklusive des Länderrisikos. Unter Kreditrisiko versteht die NRW.BANK das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen zur Rückführung von gewährten liquiden Mitteln (zum Beispiel bei Krediten oder Geldmarktgeschäften) nicht nachkommt. Das Emittentenrisiko beschreibt das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten (zum Beispiel bei Wertpapieren) oder einer Referenzadresse (bei Kreditderivaten). Das Kontrahentenrisiko bezeichnet das Risiko, dass die NRW.BANK durch den Ausfall eines Vertragspartners aus Derivatekontrakten bei zwischenzeitlichen Marktveränderungen einen unrealisierten Gewinn aus schwebenden Geschäften (das heißt bis zur vertraglichen Fälligkeit) nicht mehr vereinnahmen kann beziehungsweise erhöhten Ersatzbeschaffungskosten ausgesetzt ist. Das Beteiligungsrisiko resultiert aus der Gefahr von Verlusten aus der Bereitstellung von Eigenkapital an Unternehmen. Das Beteiligungsgeschäft umfasst bei der NRW.BANK Beteiligungen, die in erster Linie im öffentlichen Interesse gehalten werden und im Wesentlichen schon mit Errichtung der Bank auf diese übertragen wurden, sowie im Förderauftrag eingegangene Beteiligungen. Das Migrationsrisiko stellt mögliche Wertverluste dar, die durch eine Verschlechterung der Bonität eines Schuldners/Kontrahenten entstehen. Beim Migrationsrisiko liegt eine teilweise Überschneidung zum Credit Spread-Risiko im Marktpreisrisiko vor. Konzentrationsrisiken entstehen aus einer ungleichmäßigen Verteilung von Forderungen beispielsweise gegenüber einzelnen Kreditnehmern oder in geografischen Regionen. Hierzu zählt insbesondere auch das Länderrisiko. Aus Sicht der NRW.BANK ist ein Länderrisiko gegeben, wenn die NRW.BANK mit Kunden, deren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, ein Engagement eingeht. In dieser Definition sind alle Aspekte des Länderrisikos (Bonitäts-, Transfer- und ökonomische Risiken) eingeschlossen. 5.5.2 Methoden Von zentraler Bedeutung für die Ermittlung des Adressenausfallrisikos sind die Engagementhöhe, die Ausfallwahrscheinlichkeit sowie die Verlustquote eines jeden Schuldners. Sie bilden die Basis, um das Risiko auf Einzelengagement- und Gesamtbankebene steuern zu können.
Die NRW.BANK ermittelt das ökonomische Kapital für das Adressenausfallrisiko auf Basis eines Credit-VaR. Der Risikohorizont beträgt ein Jahr, das Konfidenzniveau 99,9%. Die Berechnung des Credit-VaR erfolgt auf Basis einer Erweiterung des IRB-Ansatzes der CRR. Dabei wird methodisch zunächst nur zwischen dem Ausfall und dem Nichtausfall eines Schuldners unterschieden. Mit der Erweiterung um eine Laufzeitanpassung werden dann auch Rating-Migrationen, die zu einem zusätzlichen Kapitalbedarf führen können, berücksichtigt. Da dem verwendeten IRB-Ansatz die Annahme eines unendlich granularen Portfolios zugrunde liegt, wird darüber hinaus auf Gesamtbankebene ein zusätzlicher Konzentrationszuschlag auf Basis eines Simulationsverfahrens ermittelt und im ökonomischen Kapital berücksichtigt. Hierdurch tragen hohe Engagements, die entweder einzeln bestehen oder sich aus verschiedenen Engagements innerhalb eines Wirtschaftsverbunds ergeben, überproportional zum Risiko bei, sodass durch diesen Zuschlag Größenkonzentrationen berücksichtigt werden. Neben dem ökonomischen Kapital (unerwarteter Verlust) werden auch Standardrisikokosten (erwarteter Verlust) bestimmt und grundsätzlich bei der Konditionengestaltung berücksichtigt. Damit soll bei Geschäftsabschluss sichergestellt werden, dass eine Kompensation der erwarteten Verluste durch entsprechende Erträge erfolgt. Im Rahmen der Gesamtbankstresstests werden verschiedene historische und hypothetische Szenarien betrachtet, die nach Forderungsklassen differenzierte Verschlechterungen der Rating-Qualität und der Verwertungserlöse unterstellen. Mit den dargelegten Methoden ist die NRW.BANK in der Lage, im Rahmen der Steuerung Adressenausfallrisiken angemessen zu überwachen, einseitige Portfolioentwicklungen sowie Risikokonzentrationen zu erkennen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen. 5.5.3 Validierung Eine Überprüfung der Risikoklassifizierungsverfahren und Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie der Verlustquoten erfolgt mindestens jährlich. Des Weiteren werden auch methodische Annahmen, die der Ermittlung des ökonomischen Kapitals zugrunde liegen, mindestens jährlich überprüft. So erfolgt zum Beispiel eine vierteljährliche Plausibilisierung der verwendeten Laufzeitanpassung zur Berücksichtigung von Rating-Migrationen. Ziel der Überprüfungen ist es, sicherzustellen, dass die Risikorechnung weiterhin angemessen erfolgt. 5.5.4 Risikobeurteilung und Limitierung Die NRW.BANK stellt durch Limite und Prozesse sicher, dass eine Begrenzung des Adressenausfallrisikos erfolgt. Zum einen existieren Konzentrationslimite, die Engagements insbesondere auf Einzelschuldner-, Konzern-, Länder- sowie verschiedenen Teilportfolioebenen beschränken. Die jeweilige Auslastung wird durch die Engagementhöhe bestimmt, wobei die Anrechnung neuer Geschäfte auf die Limite unverzüglich erfolgt. Zum anderen erfolgt eine bereichsübergreifende sowie eine bereichsspezifische Limitierung des ökonomischen Kapitals. Die Limitfestlegung berücksichtigt sowohl die Risikotragfähigkeit der Bank als auch die im Rahmen des Strategieprozesses erstellten Planungen der einzelnen Bereiche. Wesentliche Elemente der Überwachung des Adressenausfallrisikos sind:
Für Limitüberschreitungen sind entsprechende Eskalationsprozesse definiert. Fördermittel werden von der NRW.BANK überwiegend besichert oder im Hausbankenverfahren vergeben. Entsprechend risikoarm ist dieses Portfolio. Sub Investment Grade-Engagements dürfen nur eingegangen werden, wenn der Förderauftrag dies, wie zum Beispiel in der Gründungs- und Mittelstandsförderung, der öffentlichen Wohnraumförderung oder in Sonderkontingenten im Fördergeschäft, erfordert. Darüber hinaus verfügt die Bank über ein Portfolio an Wertpapieren/Forderungen sowie Derivaten und betreibt Geldmarktgeschäfte. Die Derivate werden mit ausgewählten, bonitätsmäßig guten Marktpartnern auf der Grundlage von Standardverträgen abgeschlossen. Neugeschäfte in diesem Portfolio müssen stets von Investment Grade-Qualität sein (dies entspricht den internen Rating-Klassen AAA bis BBB). Gesamtengagement nach internen Rating-Klassen inkl. Derivaten, in Mrd. €
Das Gesamtengagement der NRW.BANK beträgt 184,1 Mrd. € und ist gegenüber dem Vorjahr (174,7 Mrd. €) um +9,4 Mrd. € gestiegen. Aufgrund des hohen Anteils von Staats- und inländischer Kommunalfinanzierung ist die interne Rating-Klasse AAA weiterhin am stärksten belegt. Das Portfolio besteht zu 98,1% (Vj. 97,6%) aus Engagements von Investment Grade-Qualität. Mit 138,4 Mrd. € (Vj. 129,9 Mrd. €) bilden Engagements in Deutschland den größten Portfolioanteil (75,2% des Gesamtengagements, Vj. 74,4%). Hiervon entfallen 85,4 Mrd. € (Vj. 83,0 Mrd. €) auf Nordrhein-Westfalen, wobei direkte Engagements mit Kommunen in Höhe von 18,4 Mrd. € (Vj. 18,1 Mrd. €) bestehen. Diese Fokussierung ergibt sich aufgrund des Förderauftrags, wonach die Bank gegenüber Kommunen in besonderer Verantwortung steht und ihnen als verlässlicher Partner Finanzierungsmittel zur Verfügung stellt. Des Weiteren bestehen Auslandsengagements, deren Erträge die NRW.BANK als weitgehend haushaltsunabhängige Förderbank zur Erfüllung ihres Förderauftrags einsetzt. Das Auslandsengagement in Höhe von 45,6 Mrd. € (24,8% des Gesamtengagements, Vj. 44,8 Mrd. €) entfällt mit 26,3 Mrd. € (Vj. 26,2 Mrd. €) auf Länder innerhalb und mit 19,3 Mrd. € (Vj. 18,6 Mrd. €) auf Länder außerhalb Europas sowie auf supranationale Organisationen. Insgesamt konzentriert sich das Auslandsengagement vollständig auf Länder mit Investment Grade-Qualität. Das Europa-Engagement besteht aus Investitionen innerhalb der Eurozone in Höhe von 17,1 Mrd. € (Vj. 17,8 Mrd. €) und Investitionen außerhalb der Eurozone in Höhe von 9,2 Mrd. € (Vj. 8,4 Mrd. €). Die Engagements außerhalb Europas konzentrieren sich auf Nordamerika mit 7,3 Mrd. € (Vj. 7,0 Mrd. €), Australien/Neuseeland mit 2,8 Mrd. € (Vj. 3,2 Mrd. €) und Asien mit 1,7 Mrd. € (Vj. 2,4 Mrd. €). Auf die supranationalen Organisationen entfallen insgesamt 7,3 Mrd. € (Vj. 5,8 Mrd. €). Geografische Verteilung der Engagements inkl. Derivaten, in Mrd. €
Es besteht auf Staatenebene kein Länderengagement im Sub Investment Grade-Bereich. Neuengagements in diesen Rating-Klassen sind im Kapitalanlagegeschäft grundsätzlich ausgeschlossen. Das Engagement in Ländern mit schwächerem Investment Grade-Rating (BBB) ist im Verlauf des Geschäftsjahrs insgesamt gesunken; ein wesentliches Länderengagement in dieser Rating-Kategorie besteht in Italien (1,4 Mrd. €, Vj. 1,5 Mrd. €). Bonitätseinschätzungen können durch neue Belastungen für Staaten oder eine Abschwächung der Wirtschaftsentwicklung unter Druck geraten. Das Engagement in Verbriefungspositionen - vollständig von Investment Grade-Qualität- beträgt zum Stichtag 2,7 Mrd. € (Vj. 3,2 Mrd. €). Mehr als die Hälfte des Portfolios (53,6%) hat zusätzlich eine weitgehende staatliche Garantie (zum Beispiel durch das US-Bildungsministerium). Die NRW.BANK überwacht bei Verbriefungspositionen laufend die zugrunde liegenden Adressenausfallrisiken aus den Referenzpools. Das Beteiligungsgeschäft umfasst Beteiligungen im öffentlichen Interesse, die vorrangig im Interesse des Landes gehalten werden und im Wesentlichen schon mit Errichtung der Bank auf diese übertragen wurden, sowie im Förderauftrag eingegangene Beteiligungen. Die aus den Beteiligungen resultierenden Adressenausfallrisiken beruhen weitestgehend auf strategischen und operativen Risiken, die insbesondere anhand der für das Beteiligungscontrolling bereitgestellten Unternehmensdaten analysiert werden. Im Rahmen des Beteiligungscontrollings erfolgen eine regelmäßige Ergebniskontrolle beziehungsweise Planüberwachung sowie eine Überprüfung auf risikorelevante Sachverhalte. Das Risikomanagement basiert somit auf einem systematischen und fortlaufenden Prozess, der eine Anpassung an veränderte Gegebenheiten ermöglicht. Auch durch die Wahrnehmung von Mandaten (im Beirat, Aufsichtsrat oder Investitionsausschuss) beziehungsweise die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen werden die Beteiligungen eng begleitet. Zudem werden in den Beteiligungsverträgen in der Regel einzelfallbezogene Zustimmungsvorbehalte zugunsten der NRW.BANK aufgenommen. Bei einzelnen Beteiligungen ist das Adressenausfallrisiko durch die starke Einbindung der öffentlichen Hand begrenzt. So wird das Adressenausfallrisiko im Fördergeschäft bei einem Beteiligungsportfolio mit einem Engagement von insgesamt 124,9 Mio. € (Vj. 141,7 Mio. €) durch eine Garantie des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 49% des jeweils investierten Kapitals reduziert. Der Buchwert der im Interesse des Landes gehaltenen Beteiligung an der Portigon AG in Höhe von 2,2 Mrd. € ist durch eine Wertgarantie des Landes Nordrhein-Westfalen in voller Höhe abgesichert. Beteiligungsengagements werden in die ökonomische Kapitalsteuerung einbezogen und im Adressenausfallrisiko ausgewiesen. 5.5.5 Ökonomisches Kapital Das ökonomische Kapital für Adressenausfallrisiken beträgt zum Stichtag 2,4 Mrd. € (Vj. 2,5 Mrd. €). 5.5.6 Risikovorsorge Für Kreditforderungen und Avale wird anhand definierter Kriterien regelmäßig überprüft, ob eine Risikovorsorge zu bilden ist. Sofern notwendig, wird zeitnah im Laufe des Geschäftsjahrs die Höhe der erforderlichen Einzelwertberichtigungen beziehungsweise Rückstellungen individuell ermittelt. Vorhandene Sicherheiten werden hierbei berücksichtigt. Für die Bewertung der Sicherungsobjekte werden bei Krediten der öffentlichen Wohnraumförderung die für Immobilienbewertung gängigen Verfahren herangezogen, deren Ergebnisse um einen aus der Datenhistorie ermittelten Abschlag reduziert werden. Hingegen wird für Eigenheimförderungen in der Problemkreditbearbeitung der öffentlichen Wohnraumförderung (Restkapital weniger als 750 Tsd. €) ein Verfahren zur Bildung pauschalierter Einzelwertberichtigungen angewendet. Für latente Adressenausfallrisiken wird eine Pauschalwertberichtigung gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Im Wertpapiergeschäft ergibt sich die Risikovorsorge auf Basis von Marktinformationen, mathematischen Modellen und individuellen Bonitätseinschätzungen. Beteiligungen der NRW.BANK unterliegen ebenfalls der laufenden Überprüfung auf Risikovorsorgebedarf. Sofern erforderlich, wird eine Abschreibung des Buchwerts vorgenommen. 5.5.7 Chancen Die NRW.BANK geht Risiken entsprechend ihrem Geschäftsmodell und den risikostrategischen Grundsätzen nur in einem klar abgegrenzten Umfang ein. Daher bestehen unerwartete Chancen aufgrund möglicher künftiger Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für die NRW.BANK positiven Prognose- oder Zielabweichung führen können, nur in sehr eingeschränktem Maße. Chancen ergeben sich unter anderem bei einer Verbesserung der Ratings der Engagements, was zu einem insgesamt geringeren Ansatz von bonitätsabhängigem ökonomischen Kapital für Adressenausfallrisiken führt. Daraus können sich weitere Anlagemöglichkeiten mit zusätzlichem Ertragspotenzial ergeben. Im Beteiligungsgeschäft besteht die Chance, beim Verkauf von Förderbeteiligungsengagements Veräußerungserlöse zu erzielen, die über dem Beteiligungsbuchwert liegen. Die NRW.BANK ermittelt erwartete Verluste unter Berücksichtigung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten und berücksichtigt diese in der Planung beziehungsweise in der Hochrechnung für das handelsrechtliche Ergebnis. Es besteht die Chance, dass die tatsächlich eingetretenen Ausfälle geringer sind als die erwarteten Verluste. In diesen Fällen können höhere Zuführungen zu den Reserven erfolgen und damit die Deckungsmasse und die Risikotragfähigkeit gestärkt werden. 5.6 Marktpreisrisiko 5.6.1 Definition Das Marktpreisrisiko ist der potenzielle Verlust aufgrund von nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern. Diese Definition umfasst Zinsänderungs-, Währungs- und Volatilitätsrisiken. Aktienrisiken übernimmt die Bank nur temporär im Rahmen ihres Fördergeschäfts ausschließlich in Einzelfällen. Beim Zinsänderungsrisiko erfolgt eine Unterscheidung zwischen allgemeinem und spezifischem Zinsänderungsrisiko. Dieses umfasst somit sowohl Änderungen des allgemeinen Zinsniveaus als auch Änderungen des Credit Spreads von Emittentenklassen einerseits und Änderungen des Credit Spreads individueller Emittenten (Residualrisiko) andererseits. 5.6.2 Methoden Die NRW.BANK steuert Marktpreisrisiken sowohl für das Zinsergebnis (ertragsorientierte Sicht) als auch für den ökonomischen Wert der Bank (wertorientierte Sicht). In beiden Sichten werden die Marktpreisrisiken limitiert und täglich handelsunabhängig überwacht. Die Marktpreisrisiken für den ökonomischen Wert steuert die NRW.BANK über einen Stress-VaR-Ansatz. Der Stress-VaR wird für die tägliche Steuerung mit einem Konfidenzniveau von 95% bei eintägiger Haltedauer berechnet und berücksichtigt alle für das jeweilige Portfolio relevanten Risikofaktoren wie Zinssätze, Währungskurse, implizite Volatilitäten und Credit Spreads. Der Beobachtungszeitraum beträgt 250 Tage, wobei Ereignisse der jüngeren Vergangenheit stärker gewichtet werden. Als Stressperiode wird insbesondere die EU-Staatsfinanzenkrise 2011 herangezogen. Damit stellt die Bank sicher, dass auch ungünstige Marktphasen berücksichtigt werden. Im Anlagebuch und Handelsbuch erfolgt die Überwachung des gestressten VaR über alle Ebenen von der Gesamtbank bis auf einzelne Teilportfolios. Die Berechnung des Stress-VaR erfolgt vollständig auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation. Dabei legt die Bank fest, welche Geschäfte täglich voll neubewertet werden sollen. Die Auswahl erfolgt anhand der Erhöhung der Genauigkeit, die eine volle Neubewertung gegenüber einem sensitivitätsbasierten Ansatz für die entsprechenden Geschäfte bewirkt. Eine signifikant erhöhte Genauigkeit ist insbesondere für die Kredite der Wohnraumförderung und Positionen mit strategischen Zinsänderungsrisiken (i. W. Pensionsverpflichtungen) festzustellen, welche daher vollständig neu bewertet werden. Diese Auswahl wird regelmäßig überprüft und quartalsweise validiert. Im Geschäftsjahr wurde die Anzahl der Monte-Carlo-Szenarien zur Berechnung des ökonomischen Kapitals für Marktpreisrisiken von 3.000 auf 60.000 erhöht. Die höhere Szenariozahl ermöglicht der Bank statt einer Skalierung direkt das höhere Konfidenzniveau von 99,9% im ökonomischen Kapital zu berechnen. Damit wird die Genauigkeit des VaR-Ansatzes für die genutzten Konfidenzniveaus erhöht. In der wertorientierten Sicht werden im Anlagebestand insbesondere auch die barwertigen allgemeinen Zinsänderungsrisiken aus dem mit Eigenkapital refinanzierten Wohnraumförderungsgeschäft sowie die spezifischen Zinsänderungsrisiken (Credit Spreads) erfasst. Die barwertige Analyse wird durch weitere Instrumente zur Steuerung der HGB-GuV ergänzt (ertragsorientierte Sicht), die den Aspekt der Dauerhalteabsicht der Bank und den Fokus auf das HGB-Zinsergebnis weitergehend berücksichtigen (Net Interest Income basierend auf HGB-Sensitivitäten). Dabei werden alle Marktpreisrisiken der Bank berücksichtigt, die die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung belasten können. Das können im Anlagebestand potenziell offene Zins- und Währungspositionen sein, die aus unterschiedlichen Zinsbindungen oder Währungen der Aktiv- beziehungsweise Passivseite resultieren und noch nicht im Rahmen der Aktiv-/Passivsteuerung auf Nominalwertbasis abgesichert wurden. Für den Handelsbestand sowie die Liquiditätsreserve werden darüber hinaus alle relevanten Risikoarten barwertig betrachtet. Entsprechend erfolgt in der HGB-Ertragsprognose für den Handelsbestand sowie die Liquiditätsreserve eine Anrechnung temporärer Marktwertschwankungen. Im Vergleich zu einer barwertigen VaR-Konzeption stehen damit nicht die Sensitivitäten der Barwerte, sondern die Sensitivitäten des HGB-Ergebnisses im Vordergrund. Zur Beschränkung der Risiken für das handelsrechtliche Ergebnis werden die HGB-Marktpreisrisiken auf Basis von HGB-Sensitivitäten und HGB-Stresstests limitiert. Über die tägliche operative Steuerung des zinstragenden Geschäfts hinaus werden die strategischen Zinsänderungsrisiken aus Pensionsverpflichtungen (inklusive Beihilfeverpflichtungen) und Beteiligungen im öffentlichen Interesse betrachtet. Zinsänderungsrisiken aus Pensionsverpflichtungen entstehen aus strategischen Entscheidungen der Bank bezüglich der Kapitalanlage von Pensionsrückstellungen, wenn die Laufzeiten der Kapitalanlage nicht vollständig dem Auszahlungsprofil entsprechen. Das Risiko besteht darin, dass die aus der Kapitalanlage erzielten Zinserträge durch andere operative Erträge ergänzt werden müssen, um alle Pensionsverpflichtungen zu bedienen. Darüber hinaus enthalten die strategischen Zinsänderungsrisiken Risiken aus Beteiligungen im öffentlichen Interesse, wenn die Laufzeit der Refinanzierung von der Laufzeitannahme für die Beteiligung abweicht. Die Berechnung der Kennziffern wird in beiden Sichten durch tägliche Stress-Szenariorechnungen ergänzt. Hierbei werden für die Risikofaktorgruppen Zinssätze, Währungskurse, implizite Volatilitäten und Credit Spreads jeweils hypothetische Szenarien betrachtet. Darüber hinaus werden für historische Szenarien auch die Auswirkungen von Änderungen aus Zinssätzen und Credit Spreads untersucht. Bei Bedarf werden die standardisierten Szenarien um individuelle, situationsbezogene Betrachtungen erweitert, die auf die Risikostruktur des Portfolios der Bank zugeschnitten sind. Daneben ist die Analyse der Sensitivitäten und der Risikokonzentrationen aus den oben genannten Risikofaktoren integraler Bestandteil der täglichen Marktpreisrisikomessung. 5.6.3 Validierung Die Prognosegüte der VaR-Zahlen wird durch tägliches Backtesting geprüft. Dabei werden beim Backtesting die mithilfe des VaR-Modells prognostizierten Verluste der Geschäfte den ermittelten Ergebnisveränderungen gegenübergestellt. Hierbei wird ein sogenanntes Clean Backtesting ohne Alterung durchgeführt. Berücksichtigt werden somit allein Ergebnisveränderungen aufgrund von Änderungen der Marktdaten. Wird der Backtesting-Ansatz für aufsichtsrechtlich anerkannte interne Marktpreisrisikomodelle gemäß CRR auf das Backtesting der NRW.BANK übertragen, so liegt das Modell grundsätzlich im statistisch erwarteten Bereich. Die regelmäßig durchgeführten täglichen, monatlichen und jährlichen Prozesse zur Überprüfung der Parameter und Annahmen bestätigen die Validität des Modells. 5.6.4 Risikobeurteilung und Limitierung Der Schwerpunkt der Marktpreisrisiken liegt bei barwertiger Betrachtung bei den allgemeinen und spezifischen Zinsänderungsrisiken des Anlagebestands. Hieraus resultierende Marktwertschwankungen sind in der HGB-Gewinn- und Verlustrechnung nicht ergebniswirksam, sofern keine dauerhafte Wertminderung besteht. Aufgrund der Dauerhalteabsicht für Investitionen im Anlagebestand erfolgen die von der Bank vorgenommenen Absicherungsgeschäfte im Hinblick auf den Nominalwert endfälliger Positionen. Damit bestehen in der ertragsorientierten Sicht mit täglicher Steuerung nur geringe Zinsbindungs- und Währungsinkongruenzen, die über die HGB-Sensitivitäten sowohl für die Risiken aller zukünftigen Geschäftsjahre als auch für das aktuelle und die drei folgenden Geschäftsjahre limitiert sind. Ergänzend erfolgt die barwertorientierte VaR-Limitierung. In geringem Umfang werden auch Positionen zu Handelszwecken aktiv eingegangen. Diese sind durch ein gesondertes Limit für den Handelsbestand begrenzt. Alle Limite wurden im Geschäftsjahr stets eingehalten. In der ertragsorientierten Sicht bestehen aufgrund der vorgenommenen Absicherungsgeschäfte auf Gesamtbankebene keine wesentlichen Zinsbindungsinkongruenzen (analog der folgenden Abbildung stützpunktbezogen maximal 131 Tsd. € und minimal -133 Tsd. €). HGB-Zinssensitivitäten (ohne strategische Zinsänderungsrisiken, periodenübergreifend) gegenüber einer Zinserhöhung um 1 Basispunkt in Tsd. € per 31.12.2022
Darüber hinaus werden HGB-Zinssensitivitäten aus strategischen Zinsänderungsrisiken für Pensionsverpflichtungen und Beteiligungen im öffentlichen Interesse für das aktuelle und die folgenden drei Geschäftsjahre in Höhe von +106 Tsd. € zum Stichtag in der Risikomessung berücksichtigt. Auch Währungsrisiken spielen für das HGB-Ergebnis nur eine geringe Rolle. Sie werden umfassend durch den Einsatz von Derivaten abgesichert, sodass im handelsrechtlichen Ergebnis im Wesentlichen nur das Währungsrisiko auf die erzielte Zinsmarge verbleibt. Die folgende Tabelle zeigt die Stresstestergebnisse (in Anlehnung an aufsichtliche Stresstests) für Marktpreisrisiken in der ertragsorientierten Sicht im Jahresverlauf. HGB-Stresstests für Marktpreisrisiken - gesamt
Die Ergebnisse der Stresstests zeigen die potenzielle Belastung der laufenden Ergebnisse der Bank über die nächsten vier Geschäftsjahre. Die Auswirkungen sind aufgrund der nur in begrenztem Umfang auf Nominalwertbasis eingegangenen Zinsbindungs- und Währungsinkongruenzen gering. 5.6.5 Ökonomisches Kapital Bei der Berechnung des ökonomischen Kapitals werden Marktpreisrisiken barwertig mit einem einheitlichen Konfidenzniveau von 99,9% berücksichtigt. Dabei wurde der Risikohorizont im Jahr 2022 auf 250 Tage verlängert. Damit einhergehend erhöhte sich das ökonomische Kapital zum Umstellungszeitpunkt um ca. 1 Mrd. €. Das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken wird aus einem Stress-VaR mit gestressten Korrelationen und Volatilitäten ermittelt. Damit stellt die Bank sicher, dass die Berechnung des ökonomischen Kapitals auch ungünstige Marktphasen berücksichtigt. Das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken resultiert insbesondere aus allgemeinen Zinsänderungsrisiken der Darlehen der Wohnraumförderung. Diese sind durch Eigenmittel refinanziert. Aufgrund aufsichtsrechtlicher Anforderungen dürfen die bei der Wohnraumförderung zur Refinanzierung herangezogenen Eigenmittel nicht bei der Risikorechnung berücksichtigt werden. Insofern unterstellt die Regulatorik bei der Berechnung des barwertigen Marktpreisrisikos implizit, dass Wohnraumförderungsdarlehen mittäglich fälligen Mitteln vollständig fristeninkongruent refinanziert sind. Dies führt zu einer hohen rechnerischen barwertigen Zinsposition. Des Weiteren enthält das ökonomische Kapital barwertige strategische Zinsänderungsrisiken und alle Credit Spread-Risiken des Anlagebestands. Daraus resultierende Marktwertschwankungen sind im von der NRW.BANK vorgenommenen HGB-Abschluss in der Regel nicht ergebniswirksam. Zum Stichtag beträgt das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken 4,8 Mrd. € (Vj. 5,6 Mrd. €). 5.6.6 Aufsichtlicher Standardtest Die Auswirkung der durch das Rundschreiben 6/2019 der BaFin vorgegebenen plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung im Anlagebuch (aufsichtlicher Zinsschock) von derzeit +/-200 Basispunkten sowie die sechs weiteren Zinsschockszenarien als Frühwarnindikatoren werden von der bereits zuvor genannten rechnerischen barwertigen Zinsposition der Wohnraumförderungsdarlehen dominiert. Zum Stichtag beläuft sich die negative Barwertänderung des Anlagebuchs der Bank aufgrund eines Zinsschocks in Höhe von +200 Basispunkten auf 16,6% (Vj. 20,2%) der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel. Die Stressrechnungen dominierende Zinssensitivität der Wohnraumförderungsdarlehen ergibt sich aus der Eigenmittel-Refinanzierung. Eigenmittel müssen gemäß den Vorgaben der Aufsicht im Rahmen der Zinsschocks als fristeninkongruente, täglich fällige Refinanzierungsmittel modelliert werden. Neben den barwertigen Zinsschocks berechnet die Bank im Rahmen der ertragsorientierten Sicht ebenfalls die Auswirkungen von Zinsänderungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. Im Gegensatz zu den dargelegten Besonderheiten der Wohnraumförderung in der barwertigen Sicht bestehen in der ertragsorientierten Sicht unerhebliche Zinsänderungsrisiken in Höhe von 0,1% der Eigenmittel. 5.6.7 Chancen Zielsetzung der Aktiv-/Passivsteuerung der NRW.BANK ist die Erzielung einer festen Zins- und Provisionsmarge in Bezug auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung. Damit verbunden sind niedrige Marktpreisrisiken, die entsprechende Chancen im Anlagebestand beschränken. Die größten Chancen liegen daher in der Entwicklung der Einstandssätze für zukünftiges Neugeschäft auf der Aktiv- und Passivseite und nicht in zusätzlichen Gewinnen aus offenen Zins- und Währungspositionen. Auch im Handelsbestand ist eine weitergehende Risikopositionierung aufgrund des bestehenden Limits ausgeschlossen. Somit stehen Chancen zur Erzielung zusätzlicher handelsrechtlicher Erträge aus Marktpreisrisikopositionen nicht im Vordergrund. Aus barwertiger Sicht führen Marktpreisschwankungen zu Änderungen stiller Lasten und Reserven. Diese werden im Anlagebestand - sofern keine dauerhaften Wertminderungen vorliegen - als vorübergehende Wertschwankungen angesehen. Aufgrund der Dauerhalteabsicht resultieren Kursergebnisse im Anlagebestand ausschließlich aus Portfoliooptimierungsmaßnahmen. 5.7 Liquiditätsrisiko 5.7.1 Definition Das Liquiditätsrisiko im Rahmen des ILAAP umfasst insbesondere folgende Risiken:
5.7.2 Methoden Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt in der NRW.BANK zentral, um für die Gesamtbank die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko und das Refinanzierungsrisiko werden täglich auf Basis der Liquiditätsablaufbilanz und deren Limitierung überwacht. Die Liquiditätsablaufbilanz (in Euro sowie in Fremdwährung) wird täglich handelsunabhängig erstellt und analysiert. In sie gehen die vertraglich vereinbarten (deterministischen) taggenauen Mittelzu- und -abflüsse bis zum Erreichen des letzten Cashflows ein (inklusive Zins-Cashflows und außerbilanzieller Geschäfte). Bei stochastischen Cashflows (zum Beispiel Kündigungsrechte oder vorzeitige Tilgungen) werden konservative Annahmen in der Form getroffen, dass jeweils von einer für die NRW.BANK nachteiligen Ausübung ausgegangen wird. Darüber hinaus wird in der Liquiditätsablaufbilanz kein (fiktives) Neugeschäft abgebildet beziehungsweise modelliert, so erfolgt beispielsweise keine Prolongation von unbesichertem und besichertem Funding. Das Refinanzierungsrisiko als Ertragsrisiko für das handelsrechtliche Ergebnis umfasst neben den Risiken aus der geplanten Emissionstätigkeit ebenfalls die langfristigen Liquiditätsinkongruenzen und wird im Rahmen der Risikotragfähigkeit limitiert. Das Refinanzierungsrisiko basiert im ICAAP sowohl auf dem geplanten Emissionsvolumen der kommenden zwölf Monate als auch den bestehenden und benötigten langfristigen Refinanzierungsmitteln mit einer (Rest-)Laufzeit von mehr als zehn Jahren. Für diese Positionen wird das Refinanzierungsrisiko aus einem Anstieg des eigenen Credit Spreads abgeleitet. Refinanzierungsrisiken sind aufgrund des bestehenden Liquiditätspuffers der Bank durch die Möglichkeit einer besicherten, vom eigenen Credit Spread unabhängigen Refinanzierung mitigiert. Zusätzlich erfolgt eine Diversifikation der Refinanzierungsbasis hinsichtlich Anlegergruppen, Regionen und Produkten, die dazu beiträgt, das Refinanzierungsrisiko zu minimieren. Das Marktliquiditätsrisiko hat für die NRW.BANK keine wesentliche Bedeutung, da nur Positionen mit Dauerhalteabsicht im Anlagebestand gehalten werden. Entsprechend sind vorübergehende Marktliquiditätsschwankungen im Rahmen des HGB-Abschlusses primär nicht ergebniswirksam, da eine kurzfristige Gewinnerzielung durch Veräußerung nicht im Fokus steht. Verkäufe aus dem Anlagebestand dienen der Bestandsoptimierung im Rahmen des Portfoliomanagements und stehen nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Generierung von Liquidität. Das Marktliquiditätsrisiko aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve und des Handelsbestands ist gemäß der Risikoinventur nicht materiell, da hier im Vergleich nur sehr geringe Positionen an Wertpapieren gehalten werden. Eine über das Marktpreisrisiko hinausgehende Betrachtung des Marktliquiditätsrisikos erfolgt durch eine regelmäßige Analyse der kurzfristig zu generierenden Liquidität aus dem gesamten Wertpapierbestand. Darüber hinaus erfolgt eine Berücksichtigung in der Liquiditätsrisikolimitierung, indem Abschläge bei der Berechnung des Liquiditätspotenzials angewendet werden. 5.7.3 Risikobeurteilung und Limitierung Die NRW.BANK ist aufgrund der expliziten Refinanzierungsgarantie des Gewährträgers und ihres dementsprechend guten Ratings in der Lage, im notwendigen Umfang kurzfristig Liquidität zu generieren. Dabei erfolgt die Refinanzierung in der Regel über den Geld- und Kapitalmarkt. Darüber hinaus verfügt die Bank zur Sicherung ihrer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit über ein bedeutendes Portfolio an liquiden und EZB- beziehungsweise Repo-fähigen Wertpapieren sowie zentralbankfähigen Kreditforderungen. Die Wertpapiere können unabhängig von der Dauerhalteabsicht im Repo-Markt beziehungsweise bei EZB-Offenmarktgeschäften genutzt werden, um Liquidität zu generieren. Verkäufe aus dem Anlagebestand sind zu diesem Zweck daher nicht notwendig. Zur Begrenzung von Liquiditätsinkongruenzen existiert ein nach Fristigkeiten gestaffeltes Limitsystem, welches auf den MaRisk-Anforderungen hinsichtlich vorzuhaltender Vermögensgegenstände auch unter Stressbedingungen basiert (bis eine Woche: hochliquide Wertpapiere, die jederzeit ohne signifikante Wertverluste in privaten Märkten liquidiert werden können und zentralbankfähig sind; bis einen Monat: freie EZB-fähige Wertpapiere und bei der Bundesbank eingereichte freie Wertpapiere). Darüber hinaus stellt das Limitsystem auch für längere Betrachtungszeiträume über einen Monat hinaus auf liquide Wertpapiere ab. Insofern ist der Liquiditätspuffer wesentlicher Bestandteil des Systems zur Limitierung der Liquiditätsinkongruenzen. Zusätzlich stehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten des Geld- und Kapitalmarkts zur Verfügung, die in einer zweiten Stufe im Limitsystem unter Anrechnung von Abschlägen Berücksichtigung finden. Die Zahlungsfähigkeit der NRW.BANK ist aufgrund des zuvor genannten Limitsystems auch ohne externe Kapitalmarktrefinanzierung bereits auf Basis des frei verfügbaren Bestands an EZB-fähigen Forderungen sowie der freien EZB-Linie gesichert. Saldiert mit Zu- und Abflüssen aus Cashflows verbleibt ein signifikanter Liquiditätspuffer für den primär steuerungsrelevanten Zeitraum von einem Jahr. Liquiditätsablaufbilanz der NRW.BANK in Mrd. €
Das Limitsystem stellt insbesondere im kurzfristigen Bereich sicher, dass Liquiditätsinkongruenzen stets durch den Liquiditätspuffer abgedeckt sind. Im Rahmen der Liquiditätssteuerung werden zudem idiosynkratische, marktweite und kombinierte Stresstests durchgeführt. Diese berücksichtigen krisenspezifische Auswirkungen auf die Zahlungsströme, den vorgehaltenen Liquiditätspuffer sowie die Limitauslastung. Im Einzelnen werden hierbei
Eine Analyse der Ergebnisse erfolgt mindestens monatlich. Auch unter diesen Stressbedingungen ist die Zahlungsfähigkeit der NRW.BANK jederzeit gegeben. Darüber hinaus führt die Bank Stresstests auf das handelsrechtliche Ergebnis durch steigende Kosten aus Geschäften zur Absicherung des US-Dollar-Wechselkurses durch. Nebenbedingungen der Liquiditätsrisikosteuerung sind sowohl die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen als auch die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Mindestreserve. Im Geschäftsjahr wurden diese Bedingungen jederzeit eingehalten. 5.7.4 Ökonomisches Kapital Das ökonomische Kapital für Liquiditätsrisiken beträgt zum Stichtag 228,6 Mio. € (Vj. 178,9 Mio. €). Die Parameter und Annahmen des Modells werden regelmäßig im Rahmen diverser täglicher, monatlicher und jährlicher Prozesse überprüft. 5.7.5 Refinanzierungsstruktur Als staatlich garantierte Förderbank begab die NRW.BANK Emissionen - nach Rückkäufen - in Höhe von 9,7 Mrd. € (Vj. 11,6 Mrd. €). Die Refinanzierungsgeschäfte mit den inländischen Investoren sind geprägt durch Inhaberschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen. Zur Refinanzierung nutzte die NRW.BANK auch ihre internationalen Refinanzierungsprogramme. Hierzu zählen im Wesentlichen das Debt Issuance-Programm zur Abdeckung von mittel- und langfristigen Laufzeiten sowie das Global Commercial Paper-Programm zur Abdeckung von Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Daneben nutzte die NRW.BANK auch die Targeted Longer-Term Refinancing Operations (TLTRO III) der Europäischen Zentralbank. Die im Rahmen des TLTRO III erhaltene Liquidität wurde auch unter Berücksichtigung der im Oktober 2022 durch die EZB beschlossenen Änderungen der TLTRO Ill-Bedingungen als Refinanzierungsmittel genutzt. 5.7.6 Chancen Die NRW.BANK ist aufgrund ihres Status als Förderbank sowie der gesetzlichen Refinanzierungsgarantie des Landes Nordrhein-Westfalen seit 2004 am Markt als Emissionshaus fest etabliert. So erwartet sie auch im Jahr 2023 ein weiterhin günstiges Refinanzierungsumfeld für das geplante langfristige Refinanzierungsvolumen in Höhe von 11 bis 13 Mrd. €. Zusätzliche Chancen werden bei der Deckung kurzfristiger Liquidität gesehen, die in Abhängigkeit der Finanzmärkte in unterschiedlichen Geldmarktsegmenten erfolgen kann. 5.8 Operationelles Risiko 5.8.1 Definition Das operationelle Risiko umfasst Risiken in Systemen oder Prozessen, insbesondere in Form von betrieblichen Risiken, die durch menschliches oder technisches Versagen beziehungsweise durch externe Einflussfaktoren entstehen, oder rechtlichen Risiken, die aus vertraglichen Vereinbarungen oder rechtlichen Rahmenbedingungen resultieren. 5.8.2 Methoden Das Rahmenwerk zur Steuerung des operationellen Risikos in der NRW.BANK bezieht sowohl qualitative als auch quantitative Aspekte mit ein. Es richtet sich bei der qualitativen Steuerung an den MaRisk aus und basiert hinsichtlich der quantitativen Steuerung auf dem ökonomischen Kapital. Durch eine Kombination von zentraler und dezentraler Risikosteuerung und -überwachung stellt die Bank sicher, dass notwendige Steuerungsmaßnahmen zeitnah ergriffen werden sowie gleichzeitig erforderliche Entscheidungen unter Berücksichtigung des Gesamtrisikoprofils der Bank durch den Vorstand getroffen werden können. Die NRW.BANK sammelt Informationen über Schadensfälle und schadensfreie Risikoereignisse in einer zentralen Risikoereignisdatenbank und kategorisiert diese nach den aufsichtsrechtlichen Ereigniskategorien gemäß CRR. Die Datensammlung dient als Basis für die Beurteilung des operationellen Risikos in der NRW.BANK. Zusätzlich werden die Ergebnisse der jährlichen zukunftsorientierten Risikobewertungen (sogenannte Self-Assessments) sowie die Erkenntnisse aus Szenarioanalysen und aus der Überwachung von Risikoindikatoren in die Gesamtbeurteilung der Risikosituation einbezogen. Für besondere geschäftskritische Ereignisse, zum Beispiel erhebliche Personalausfälle, Ausfall eines Bankgebäudes oder Rechenzentrums, existiert eine umfassende, geschäftsprozessorientierte Notfallplanung. Die Notfallplanung erstreckt sich über alle Bereiche und ist darauf ausgerichtet, hohe finanzielle Schäden und Reputationsschäden abzuwehren. Der Versicherungsschutz der Bank wird regelmäßig überprüft, um seine Angemessenheit sicherzustellen. Rechtsrisiken aus Geschäftsabschlüssen reduziert die NRW.BANK durch den Einsatz standardisierter Verträge. Abweichungen von Standardverträgen und Einzeltransaktionen werden durch den Rechtsbereich freigegeben. Bedeutende Gerichtsverfahren, die gegen die NRW.BANK gerichtet sind, sind derzeit nicht anhängig. Operationelle Risiken in den Geschäftsprozessen werden unter anderem durch die Vorgaben der schriftlich fixierten Ordnung im Sinne des Internen Kontrollsystems (IKS) begrenzt. Diese umfassen die Gesamtheit aller vom Vorstand angeordneten Vorgänge, Methoden und Kontrollmaßnahmen, die dazu dienen, einen ordnungsmäßigen und sicheren Ablauf der Betriebsprozesse sicherzustellen. Das IKS enthält allgemeine Grundlagen und Vorgaben für Arbeits- und Verhaltensweisen, wie zum Beispiel das Vieraugenprinzip, aber auch konkrete prozessbezogene Anweisungen. Bei wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation analysieren die in die Arbeitsabläufe eingebundenen Organisationseinheiten unter Beteiligung der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision die Auswirkungen auf die Kontrollverfahren und -intensität. Bei Änderungen der IT-Systeme sind zusätzlich auch die Funktionen Informationssicherheit und Datenschutz einzubeziehen. Die Steuerung von Personalrisiken erfolgt zunächst im Rahmen der regelmäßigen Personalplanung. Die Durchführung von personalwirtschaftlichen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung zwischen den Fachbereichen und dem Bereich Personal. Im Rahmen der Beobachtung von Risikoindikatoren werden Kennzahlen beispielsweise zur Fluktuation oder zur Fortbildung beobachtet, um frühzeitig Fehlentwicklungen begegnen zu können. Das Management der operationellen Risiken im IT-Umfeld der NRW.BANK erfolgt aufbauend auf der IT-Strategie der Bank. Die schriftlich fixierte Ordnung umfasst Regeln für die Nutzung, die Beschaffung und die Entwicklung von Hard- und Software mit einem Hauptaugenmerk auf der Einhaltung der notwendigen Sicherheitsstandards und der Betriebskontinuität. Darüber hinaus wirken angemessene Berechtigungskonzepte und Verfahren risikoreduzierend. Für den Ausfall aller kritischen IT-Systeme beziehungsweise der damit verbundenen Bankprozesse existieren Notfallpläne. Auch für den Schutz vor Cyber-Risiken, das heißt dem unerlaubten Eindringen in Computer oder Netzwerksysteme (zum Beispiel durch Hacking, Datendiebstahl, Virenangriff), bestehen umfangreiche Sicherungsmaßnahmen. Insgesamt haben Informationssicherheit und Datenschutz eine hohe Bedeutung für die Bank. Risiken, die aus der Auslagerung von wesentlichen Geschäftsaktivitäten entstehen können, begegnet die Bank mit einem eigens hierfür etablierten Prüf- und Überwachungsprozess, der insbesondere eine detaillierte Risiko- bzw. Szenarioanalyse als Grundlage einer möglichen Auslagerungsentscheidung zur Begrenzung von Auslagerungsrisiken umfasst. Darüber hinaus begrenzt die Bank zielgerichtet mögliche Risiken hinsichtlich der Themenfelder MaRisk- und WpHG-Compliance, Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung sowie sonstiger strafbarer Handlungen. Bankweite Sicherungsverfahren, Verdachtsmeldeprozesse sowie regelmäßige Risikoanalysen und Self-Assessments dienen der Steuerung und Begrenzung der potenziellen Risiken in diesen Themenfeldern. Die Bestimmung des ökonomischen Kapitals für das operationelle Risiko basierte bisher ausschließlich auf dem Basisindikatoransatz gemäß CRR. Im Berichtsjahr erfolgte eine Erweiterung um ein simulationsbasiertes Verfahren, das die Bewertung der Einzelrisiken aus der Risikoinventur heranzieht. Das ökonomische Kapital ergibt sich nun aus dem Maximum der ermittelten Werte nach dem aufsichtsrechtlichen Basisindikatoransatz und dem internen simulationsbasierten Verfahren. 5.8.3 Risikobeurteilung und Limitierung Im Rahmen der Risikoidentifikation und -bewertung werden alle Schadensfälle und Risikoereignisse (unter Einbindung von Frühwarnindikatoren) hinsichtlich ihrer Ursachen analysiert. Dies geschieht unabhängig von ihrer Schadenshöhe beziehungsweise ihrem Risikopotenzial, um insbesondere bei ähnlich gelagerten Fällen durch geeignete Maßnahmen frühzeitig gegensteuern zu können. Mithilfe von Self-Assessments erfolgt eine Risikoeinschätzung aller potenziellen operationellen Risiken, denen die NRW.BANK ausgesetzt sein könnte. Dabei erfolgt eine Beurteilung der Risiken getrennt nach Relevanz (Eintrittshöhe) beziehungsweise Häufigkeit (Eintrittsfrequenz). Weder die im Berichtsjahr identifizierten Schadensfälle beziehungsweise schadensfreien Risikoereignisse noch die Erkenntnisse aus dem Self-Assessment und der Beobachtung der Frühwarnindikatoren zeigen bestandsgefährdende Risiken auf. Das ökonomische Kapital wird mindestens zweimal jährlich ermittelt. Da das zur Abdeckung von potenziellen Schadensfällen allokierte ökonomische Kapital ansonsten im Jahresverlauf konstant ist, findet keine Unterscheidung zwischen Limit und Auslastung statt. 5.8.4 Ökonomisches Kapital Das ökonomische Kapital für operationelle Risiken beträgt zum Stichtag 160 Mio. € (Vj. 115 Mio. €). Der Anstieg resultiert aus der Erweiterung der Bestimmung des ökonomischen Kapitals um ein simulationsbasiertes Verfahren. 5.9 Pensionsrisiko 5.9.1 Definition Mit Pensionsrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass sich die Notwendigkeit zur Erhöhung der Pensionsrückstellungen ergeben kann. Die Pensionsverpflichtungen können sich insbesondere durch Veränderungen der statistischen Annahmen hinsichtlich Invalidität und Sterblichkeit erhöhen. Dies wird als Pensionsrisiko im ökonomischen Kapital berücksichtigt. Strategische Zinsänderungsrisiken im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen sind im Marktpreisrisiko integriert. Darüber hinaus werden Risiken aus einer Änderung der Bewertungszinssätze in der Deckungsmasse berücksichtigt. 5.9.2 Methoden Um Pensionsrückstellungen zu bestimmen, ist die versicherungsmathematische Ermittlung von Zahlungsströmen, die den zeitlichen Ablauf der Zahlungsverpflichtung in der Zukunft zeigen, erforderlich. Im Hinblick auf die Bezugsdauer sind Invalidität und Tod in den Zahlungsströmen zu modellieren. Dies geschieht auf Basis von versicherungsmathematischen Richttafeln (nach Heubeck), die für Deutschland allgemein akzeptiert und von den Steuerbehörden anerkannt sind. Für die Sterbetafeln liegen keine historischen Änderungen in ausreichend langer Datenhistorie vor, aus denen sich die für ein VaR-Modell benötigten Volatilitäten ableiten lassen. Daher wird für die Quantifizierung des Risikos, dass sich die statistischen Annahmen zu Invalidität und Tod ändern, auf eine Szenarioanalyse zurückgegriffen, bei der durch die Annahme einer steigenden Lebenserwartung die Zahlungsströme erhöht werden. Darüber hinaus werden zusätzlich die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten modifiziert. Für die Quantifizierung des Risikos wird das Szenario mit den größten Auswirkungen für die Bank herangezogen. 5.9.3 Risikobeurteilung und Limitierung Das Pensionsrisiko umfasst sowohl die Verpflichtungen gegenüber den eigenen Beschäftigten der NRW.BANK als auch gegenüber den Beschäftigten der Portigon AG mit Doppelvertrag. Das ökonomische Kapital wird einmal jährlich bestimmt. Da es somit im Jahresverlauf konstant ist, nimmt die Bank keine Unterscheidung zwischen Limit und Auslastung vor. 5.9.4 Ökonomisches Kapital Das ökonomische Kapital für das Pensionsrisiko beträgt zum Stichtag 160 Mio. € (Vj. 160 Mio. €). 5.10 Geschäfts- und Kostenrisiko 5.10.1 Definition Das Geschäftsrisiko beschreibt die Gefahr, dass sich das Wirtschaftsumfeld (Markt beziehungsweise Nachfrageverhalten) oder die rechtlichen beziehungsweise politischen Rahmenbedingungen ändern und sich infolgedessen die Erträge reduzieren. Das Kostenrisiko ist die Gefahr, dass die geplanten Personal- und Sachkosten überschritten oder ungeplante Kosten wirksam werden. Das Geschäfts- und Kostenrisiko wurde in der Risikoinventur als nicht wesentlich klassifiziert. Dennoch erfolgt zur Vervollständigung der Steuerung der Risikotragfähigkeit eine Unterlegung mit ökonomischem Kapital. 5.10.2 Methoden Auf Basis eines vereinfachten Verfahrens wird für einen - konsistent zu anderen Risikoarten - einjährigen Risikohorizont ein Risikobetrag festgelegt. Hierzu werden für die Geschäftsjahre seit Gründung der Bank die Planabweichungen des Saldos aus Ertrag und Verwaltungsaufwand ermittelt. Aus den negativen Planabweichungen werden Mittelwert und Standardabweichung bestimmt und daraus Werte für das ökonomische Kapital zum gewählten Konfidenzniveau abgeleitet. 5.10.3 Risikobeurteilung und Limitierung Die Entwicklungen, aus denen Geschäfts- und Kostenrisiken erwachsen können, werden regelmäßig analysiert. Hierzu gehört insbesondere die Überprüfung der internen und externen Prämissen, die der Strategie der NRW.BANK zugrunde liegen. Das ökonomische Kapital wird einmal jährlich bestimmt. Da es somit im Jahresverlauf konstant ist, findet keine Unterscheidung zwischen Limit und Auslastung statt. 5.10.4 Ökonomisches Kapital Das ökonomische Kapital für das Geschäfts- und Kostenrisiko beträgt zum Stichtag 60 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich keine Änderungen. 5.11 Nachhaltigkeitsrisiko 5.11.1 Definition Das Nachhaltigkeitsrisiko wird definiert als das Risiko finanzieller Schäden oder Reputationsschäden aufgrund von eingetretenen Ereignissen oder Bedingungen aus den Themenfeldern Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung. Dabei umfasst das Nachhaltigkeitsrisiko sowohl negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der NRW.BANK auf Umwelt und Gesellschaft ("inside- out") als auch mögliche Effekte auf die Risikopositionen der NRW.BANK durch Herausforderungen bei Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung ("outside-in"). 5.11.2 Risikobeurteilung und Limitierung Als risikoartenübergreifendes Querschnittsthema stellt das Nachhaltigkeitsrisiko keine eigene Risikoart dar, sondern ist als Risikotreiber unter den zuvor genannten wesentlichen Risikoarten zu subsumieren und damit über diese abbildbar. In den Nachhaltigkeitsleitlinien der Bank wird das Nachhaltigkeitsrisiko bereits über Vergabe- und Ausschlusskriterien für Förderdarlehen und Kapitalmarktinvestitionen berücksichtigt. Der Anteil der Länder oder Branchen, die verstärkt Umwelt-, Sozial- oder Unternehmensführungsrisiken ausgesetzt sind, wird regelmäßig analysiert und quartalsweise im monatlichen Risikoreport sowie im Risikoausschuss berichtet. 5.12 Berichterstattung Durch den Bereich Risikocontrolling wird im Sinne der MaRisk die marktunabhängige und regelmäßige Berichterstattung sowohl an den Vorstand als auch an den Risikoausschuss sichergestellt. Es erfolgt eine tägliche Berichterstattung an den Vorstand sowohl auf Ebene der Gesamtbank als auch für das Kapitalmarktgeschäft. Diese umfasst Risiko- und Ergebniskennzahlen sowie Überschreitungen von Marktpreisrisiko-, Liquiditätsrisiko-, Kontrahenten- und Emittentenlimiten. Der monatliche Risikobericht umfasst standardmäßig die Themenbereiche Gesamtbanksteuerung, Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und Ergebnisentwicklung. Er bildet die Grundlage für die Diskussion der Risikolage im ALCO und im Kreditkomitee. Neben dem standardisierten Inhalt erfolgt eine bedarfsgerechte Ergänzung um risikorelevante Sonderthemen. Insbesondere wird vierteljährlich über die risikoartenübergreifenden Stresstests auf Gesamtbankebene sowie Nachhaltigkeitsrisiken berichtet. Die quartalsweise Berichterstattung an den Risikoausschuss basiert auf den für das Quartal relevanten Monatsberichten, wobei die Detailtiefe - unter Würdigung der Aspekte der Wesentlichkeit - im Hinblick auf den Adressatenkreis reduziert wird. Zusätzlich wird der Risikoausschuss derzeit monatlich über die aktuelle Risikosituation der Bank im Rahmen der Corona-Pandemie, des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der Energiekrise informiert. Darüber hinaus erfolgt bei unter Risikogesichtspunkten wesentlichen außerordentlichen Ereignissen eine unverzügliche (Ad-hoc-)Berichterstattung. 5.13 Ausblick Die NRW.BANK plant, im Jahr 2023 die barwertnahe Betrachtung - sowohl hinsichtlich des ökonomischen Kapitals als auch der Deckungsmasse - weiter zu entwickeln. Bislang wird in der ökonomischen Perspektive die Quantifizierung des Adressenausfallrisikos im Wesentlichen auf Grundlage von anschaffungs- bzw. nominalwertbasierten Engagementbeträgen durchgeführt. Diese Festlegung wurde in der Vergangenheit aus der Dauerhalteabsicht in Verbindung mit der HGB-Bilanzierung der NRW.BANK abgeleitet. Zukünftig werden die Engagements weitestgehend mit barwertigen Beträgen in die Berechnung des ökonomischen Kapitals einfließen. Konsistent dazu wird eine Korrektur der Deckungsmasse erfolgen, die sowohl stille Lasten als auch stille Reserven berücksichtigt. Als Folge der Umstellung wird das ökonomische Kapital im Adressenausfallrisiko zukünftig durch Änderung von Markt werten schwanken. Zudem unterliegt die Deckungsmasse verstärkt kompensatorischen Effekten zwischen den Korrekturposten, sodass sich auch eine Erhöhung der Deckungsmasse ergeben kann. Nach vorläufigem Umsetzungsstand ist von einem leichten Rückgang des ökonomischen Kapitals für Adressenausfallrisiken um rund -3% und einer Erhöhung der Deckungsmasse um +3% auszugehen (Auswirkungsanalyse mit Daten per 30. November 2022). Zusätzlich ist es vorgesehen, die Berechnung des ökonomischen Kapitals für das Adressenausfallrisiko von einem Einfaktor- auf ein Mehrfaktormodell umzustellen. Die NRW.BANK erweitert sukzessive ihre Steuerungsinstrumente in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken. Ab 2023 werden erstmalig Nachhaltigkeitskriterien (neben dem internen Bonitätsrating) bei den in der Risikostrategie verankerten Konzentrationslimiten für Unternehmen im Kapitalanlageportfolio berücksichtigt. 6 Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem (IKS) der NRW.BANK soll sicherstellen, dass in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und Standards im Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NRW.BANK vermittelt wird. Es umfasst insbesondere aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie Prozesse, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen sowie externen Rechnungslegung. Die Verantwortung für die Gestaltung und wirksame Unterhaltung eines angemessenen rechnungslegungsbezogenen IKS obliegt dem Vorstand der NRW.BANK. Die Verantwortung für die Umsetzung trägt der Bereich Finanzen in Zusammenarbeit mit den Bereichen Geschäftsunterstützung und Risikocontrolling. Die Abwicklung rechnungslegungsbezogener Geschäftsvorfälle erfolgt weitgehend dezentral. Alle rechnungslegungsrelevanten Vorgänge werden in EDV-Systemen veranlasst. Die jeweiligen Bereiche sind für die vollständige und richtige Erfassung sowie für die Durchführung und Dokumentation der diesbezüglich erforderlichen Kontrollen zuständig. Die bankweite fachliche Verantwortung für die Kontierungsregeln, Buchungssystematik, Bilanzierung und Vorgabe der Bewertungsrichtlinien liegt bei dem Bereich Finanzen. Dadurch werden auch bei dezentraler Erfassung der Geschäftsvorfälle einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in der NRW.BANK sichergestellt. Für die handelsunabhängige Durchführung der Bewertung und Ergebnisermittlung von Finanzinstrumenten ist der Bereich Risikocontrolling verantwortlich. Im Rahmen des Management-Informations-Systems erfolgt in der Regel monatlich in einem standardisierten Bericht eine zeitnahe Berichterstattung über die Gewinn- und Verlustrechnung, die Kostenstellenrechnung, die Bilanzsumme, das Geschäftsvolumen sowie die Planung an den Vorstand. Der Verwaltungsrat und seine Ausschüsse werden vom Vorstand der NRW.BANK regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert. Der Jahresabschluss wird vom Bereich Finanzen vorbereitet und vom Vorstand aufgestellt. Die Gewährträgerversammlung der NRW.BANK stellt gemäß Satzung den Jahresabschluss fest. Die Rechnungslegungsunterlagen werden seit dem Berichtsjahr 2020 im einheitlichen elektronischen Format für Jahresfinanzberichte nach dem European Single Electronic Format (ESEF) auf der Internetseite der Bank offengelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen im elektronischen Bundesanzeiger. Der Rechnungslegungsprozess der NRW.BANK ist auf Grundlage der gesetzlichen Normen, insbesondere der des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV), in Handbüchern und Arbeitsanweisungen beschrieben und niedergelegt. Diese schriftlich fixierte Ordnung wird regelmäßig aktualisiert. Die entsprechenden Handbücher sind für die Beschäftigten über das Intranet der NRW.BANK unmittelbar erreichbar und bindend. Der Bereich Finanzen prüft neue Gesetzesvorschriften auf rechnungslegungsbezogene Relevanz. Erforderliche Prozess- und Handbuchanpassungen werden zeitnah umgesetzt. Die Steuerung und Überwachung von neuen Produkten koordiniert der Bereich Risikocontrolling im Rahmen eines standardisierten Prozesses. In diesem Zusammenhang findet unter anderem eine rechnungslegungsbezogene Analyse der Produkte und der damit verbundenen Risiken statt, um eine zutreffende Abbildung zu gewährleisten. Die Marktbereiche sind funktional und organisatorisch von den für die Abwicklung, Überwachung und Kontrolle sowie das Rechnungswesen verantwortlichen Bereichen getrennt. Diese Trennung spiegelt sich auch in den Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands wider. In den einzelnen Fachbereichen sind die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten detailliert festgelegt. Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit rechnungslegungsrelevante Vorgänge bearbeiten, verfügen über die für ihr jeweiliges Aufgabengebiet erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Soweit erforderlich, werden für bestimmte Berechnungen, wie beispielsweise die Bewertung von Pensionsverpflichtungen, externe Gutachter herangezogen. Wesentliches Element des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist neben der Minimalanforderung des Vieraugenprinzips der Einsatz von Standardsoftware. Diese ist durch die Vergabe von kompetenzadäquaten Berechtigungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Des Weiteren dienen systemimmanente Kontrollen, standardisierte Abstimmungsroutinen und Soll-Ist-Vergleiche der Vollständigkeitskontrolle und der Fehlervermeidung beziehungsweise Fehlerentdeckung. So werden beispielsweise die im Rechnungslegungsprozess ermittelten Zahlen monatlich anhand von Vergleichen mit Vorjahres- und Planwerten und auf Grundlage der Geschäftsentwicklung zusätzlich auf ihre Plausibilität überprüft. Unstimmigkeiten werden in Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen der externen und internen Rechnungslegung geklärt. Die Interne Revision prüft regelmäßig und prozessunabhängig die Funktionsfähigkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS und informiert den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Verwaltungsrats angemessen über die Prüfungsergebnisse. Der Verwaltungsrat bildet aus dem Kreis seiner Mitglieder einen Prüfungsausschuss. Dieser befasst sich gemäß der Satzung und dem Public Corporate Governance Kodex der NRW.BANK unter anderem mit Rechnungslegungsfragen, der Auswahl und der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, der Honorarvereinbarung sowie der Billigung der zulässigen Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers. Der Abschlussprüfer wird von der Gewährträgerversammlung auf Empfehlung des Verwaltungsrats/Prüfungsausschusses gewählt. Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Verwaltungsrats und der Gewährträgerversammlung über den Jahresabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2022Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022Angaben zur Identifikation der Bank Zur Identifikation der NRW.BANK werden gemäß § 264 Abs. 1a Handelsgesetzbuch (HGB) folgende Angaben gemacht: Firma NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz
Handelsregister (HR) HR A 15277 Amtsgericht Düsseldorf HR A 5300 Amtsgericht Münster Aufstellung des Jahresabschlusses der NRW.BANK Der Jahresabschluss der NRW.BANK wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV), des Gesetzes über die NRW.BANK (NRW.BANK G) und der Satzung der NRW.BANK aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, erfolgen im Anhang. Im Anhang werden Beträge grundsätzlich in Mio. € angegeben. Im vorliegenden Jahresabschluss werden die Aktiva und Passiva wie im Vorjahr mit den fortgeführten Werten gemäß §§ 252 ff. HGB angesetzt. Die Tochtergesellschaften im Verbund der NRW.BANK sind jeweils einzeln und zusammen von untergeordneter Bedeutung. Ein Konzernabschluss wird nicht aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Schulden und der schwebenden Geschäfte erfolgt gemäß §§ 340 ff. HGB in Verbindung mit §§ 252 ff. HGB. 1. Allgemeines Forderungen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls um Disagien vermindert, ausgewiesen. Agien und Disagien aus Anleihen und Schuldverschreibungen werden bis zum Laufzeitende aufgelöst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert; die zugehörigen Disagien sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Agien zu Forderungen oder Verbindlichkeiten werden als aktive beziehungsweise passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Auflösung dieser Posten erfolgt linear. Die zum Bilanzstichtag ermittelten anteiligen Zinsen werden grundsätzlich mit der zugrunde liegenden Forderung oder Verbindlichkeit bilanziert. Unverzinsliche Mitarbeiterdarlehen sind entsprechend den steuerlichen Vorschriften mit den fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Begebene Zerobonds sind mit dem Emissionswert zuzüglich zeitanteiliger Zinsen bis zum Bilanzstichtag passiviert. Gemäß dem Beschluss des Bankenfachausschusses (BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 23. Juni 2015 sind negative Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) innerhalb des Zinsergebnisses separat auszuweisen. Der BFA begründet dies damit, dass das Auftreten negativer Zinsen auf Geld- und Kapitalmärkten ein außergewöhnliches Phänomen darstellt. Die NRW.BANK nimmt dementsprechend den Ausweis von negativen Zinsen durch offene Absetzung als "Darunter-Vermerk" innerhalb der GuV-Posten "Zinserträge" (Reduzierung der Zinserträge der Aktivseite) und "Zinsaufwendungen" (Reduzierung der Zinsaufwendungen der Passivseite) vor. Negative Zinsen aus Swapgeschäften unterliegen der Saldierung (Netting) und sind somit nicht in diesem Ausweis enthalten. Echte Pensionsgeschäfte beziehungsweise (Reverse) Repo-Geschäfte sind Kombinationen aus Kassakäufen oder -verkäufen von Wertpapieren mit gleichzeitigem Verkauf oder Rückkauf auf Termin mit demselben Kontrahenten. Wertpapiere, die mit einer Verkaufsverpflichtung gekauft wurden (Reverse Repo-Geschäfte), und solche, die mit einer Rückkaufsverpflichtung verkauft wurden (Repo-Geschäfte), werden in der Regel als besicherte Finanzgeschäfte betrachtet. Die bei Repo-Geschäften in Pension gegebenen Wertpapiere (Kassaverkauf) werden weiterhin als Wertpapierbestand bilanziert. Die im Rahmen des Repo-Geschäfts erhaltene Bareinlage einschließlich aufgelaufener Zinsen wird passiviert. Bei Reverse Repo-Geschäften wird eine entsprechende Forderung einschließlich aufgelaufener Zinsen bilanziert. Die dem Geldgeschäft zugrunde liegenden in Pension genommenen Wertpapiere (Kassakauf) werden nicht in der Bilanz ausgewiesen. Bei Wertpapierleihgeschäften überträgt der Verleiher dem Entleiher Wertpapiere für eine bestimmte Zeit aus seinem Bestand. Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wertpapiere gleicher Ausstattung und Menge rückzuübertragen. Rechtlich handelt es sich nach herrschender Meinung um ein Sachdarlehen. Der Verleiher ist verpflichtet, dem Entleiher die Wertpapiere zu übereignen; der Entleiher tritt in alle Rechte aus den Wertpapieren ein. Dessen ungeachtet bleibt der Verleiher von Wertpapieren nach herrschender Meinung wirtschaftlicher Eigentümer der verliehenen Wertpapiere. Demzufolge werden entliehene Wertpapiere nicht in der Bilanz ausgewiesen, verliehene Wertpapiere werden aufgrund des wirtschaftlichen Eigentums weiterhin bilanziert. Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen (EWB) und Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Die Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen (PWB) für latente Risiken von Forderungen, Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflichen Kreditzusagen erfolgt unter Anwendung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten (Pauschalwertberichtigungen) (IDW RS BFA 7)". Dazu greift die Bank bei der Ermittlung der PWB auf das vereinfachte Bewertungsverfahren gemäß IDW RS BFA 7 zurück. Demnach kann für Kreditgeschäfte die Zwölf-Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien verwendet werden, wenn eine Ausgeglichenheit zwischen Bonitätsprämien und Risikoerwartung zum Zeitpunkt der Kreditausreichung angenommen werden kann und keine deutliche Erhöhung des Adressenausfallrisikos zum Stichtag besteht. Hat sich das Ausfallrisiko des betreffenden Kreditbestands im Zeitablauf deutlich erhöht, so ist zu beurteilen, ob ein höherer Betrag im Hinblick auf eine angemessene Risikovorsorge anzusetzen ist. Das Konzept der NRW.BANK sieht hierbei als Beurteilungskriterium bestimmte Downgrade-Konstellationen im Bonitätsrating vor. In diesen Fällen wird bei der Ermittlung der PWB der erwartete Verlust über die gesamte Restlaufzeit zugrunde gelegt. Um den Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Energiepreisentwicklung Rechnung zu tragen, die noch nicht in den statistischen Bewertungsparametern berücksichtigt sind, bildete die NRW.BANK zusätzlich zu den PWB gemäß IDW RS BFA 7 eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 45,0 Mio. € ("Post Model-Adjustment"). Die in den Vorjahren aufgrund der pandemiebedingt außergewöhnlichen Rahmenbedingungen zusätzlich gebildete Pauschalwertberichtigung wurde dagegen aufgelöst. Die Wertberichtigungen wurden in der Bilanz aktivisch im längsten Restlaufzeitenband vom jeweiligen Forderungsposten abgesetzt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen wurden in Höhe der für diese Posten gebildeten Rückstellungen für drohende Verluste gekürzt. Die Grundsätze der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente (IDW RS HFA 22)" finden im vorliegenden Jahresabschluss Anwendung. Hiernach werden strukturierte Finanzinstrumente des Anlagebuchs einschließlich begebener Wertpapiere grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand oder einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. In den Fällen, in denen das strukturierte Finanzinstrument aufgrund des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzliche Risiken oder Chancen aufweist, werden die jeweiligen Bestandteile des Vermögensgegenstands oder der Verbindlichkeit unter Beachtung der maßgeblichen handelsrechtlichen Grundsätze als Grundgeschäft und derivative Komponente getrennt bilanziert. Dagegen bleibt es in den Fällen bei der einheitlichen Bilanzierung, in denen diese zu einer zutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führt. Im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts stellt die NRW.BANK auf einen Mark-to-Market-Ansatz ab, sofern ein aktiver Markt vorhanden ist. In diesen Fällen basiert die Bewertung auf liquiden Preisen anerkannter Marktdaten-Provider (zum Beispiel Refinitiv oder Bloomberg). Darüber hinaus kommt zur Bewertung im Sinne eines Mark-to-Model-Ansatzes die Discounted Cashflow-Methode zum Einsatz. Bei der Discounted Cashflow-Methode werden (für Instrumente ohne Optionen) die vertraglich festgelegten Cashflows eines Instruments mithilfe risikoadjustierter Zinssätze diskontiert (Einsatz von Spread-Kurven). Soweit möglich werden dabei Zinskurven verwendet, die auf liquiden, am Markt quotierten Kurven beruhen. In Ausnahmefällen werden die zur Diskontierung herangezogenen Spreads entweder Research-Veröffentlichungen entnommen oder alternativ durch dritte Marktteilnehmer bereitgestellt und durch den Bereich Risikocontrolling unabhängig verifiziert. Strukturierte Derivate beziehungsweise sonstige strukturierte Produkte werden auf Basis anerkannter Modelle bewertet (Normal-Black 76, Normal-Black 76 mit Erweiterung für CMS Spread-Instrumente, Ein-Faktor-Zinsmodelle, Linear-Swap-Rate-Modell, Hazard Rate-Modell). Auch hier wird auf Bewertungsparameter auf Basis branchenüblicher Marktdatenquellen zurückgegriffen (zum Beispiel Refinitiv oder Markit). Bei der Nutzung von Modellen werden marktübliche Modellannahmen getroffen. Bewertungsunsicherheiten ergeben sich aus den Unsicherheiten der verwendeten Parameter und der den Modellen zugrunde liegenden Annahmen. Aufgrund der EU Benchmark-Verordnung werden alle kritischen Referenzzinssätze durch neue risikofreie Zinssätze ersetzt. Die einmaligen Ausgleichszahlungen für die Umstellung der Verzinsung von Barsicherheiten für besicherte Derivate werden entsprechend der Verlautbarung des Bankenfachausschusses des IDW für Derivate des Nichthandelsbestands direkt erfolgswirksam in der GuV erfasst. 2. Förderkredite des Bereichs Wohnraumförderung Im Hinblick auf die kongruente Finanzierung durch Eigenkapital sowie den Ausgleich eines eventuell entstehenden negativen Zinssaldos durch das Land Nordrhein-Westfalen (sogenannte Zinssaldogarantie) für alle bis zum 31. Dezember 2009 bewilligten Förderkredite des Bereichs Wohnraumförderung sind die überwiegend un- und unterverzinslichen Förderkredite gegenüber Kunden und Kreditinstituten zu Nominalwerten bewertet. Zum Bilanzstichtag besteht kein negativer Zinssaldo für diese Forderungen. Für alle nach dem 31. Dezember 2009 bewilligten Kredite des Bereichs Wohnraumförderung besteht keine Absicherung durch die Zinssaldogarantie des Landes Nordrhein-Westfalen. Bis zum Bilanzstichtag wurde für die Finanzierung der nicht zinssaldo-garantierten Kredite ausschließlich Eigenkapital eingesetzt. 3. Verlustfreie Bewertung des Anlagebuchs Die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3 n. F.)" sieht vor, dass für einen Verpflichtungsüberschuss, der sich aus dem Bank-/Zinsbuch bei einer Gesamtbetrachtung des Geschäfts ergibt, eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist. Die NRW.BANK hat im Jahresabschluss 2022 entsprechende Berechnungen durchgeführt und dabei die GuV-orientierte (periodische beziehungsweise zeitraumbezogene) Betrachtungsweise gewählt. Der Barwert der zukünftigen Zinsergebnisse des Anlagebuchs wurde um die anteiligen Risiko- und Verwaltungskosten für die Gesamtlaufzeit vermindert. Ein Verpflichtungsüberschuss, und damit die Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung, ergab sich dabei nicht. 4. Wertpapiere und Derivate des Anlagebestands Die Bewertung der Wertpapiere, die wie Anlagevermögen behandelt werden (Finanzanlagebestand), erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Soweit Wertpapiere des Finanzanlagebestands unter Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips zu Werten bilanziert sind, die über den aktuellen Markt- oder Börsenwerten liegen, werden diese Unterschiede im Anhang angegeben. Diese Angabe verändert sich im Zeitablauf bestands-, aber auch zins- beziehungsweise risikoinduziert. Für Wertpapiere des Finanzanlagebestands mit einem Buchwert in Höhe von 34.214.879.404,70 € wurde ein niedrigerer Marktwert in Höhe von 30.652.309.729,30 € ermittelt. Aufgrund der fristen- und zinskongruenten Refinanzierung beziehungsweise Absicherung sowie fehlender nachhaltiger Bonitätsverschlechterungen im Finanzanlagebestand (keine voraussichtlich dauernde Wertminderung) wurde auf eine entsprechende Abschreibung auf den Markt- oder Börsenwert verzichtet. Die Bewertungsergebnisse aus derivativen Geschäften im Finanzanlagebestand werden nicht erfasst. Es handelt sich dabei um zur Absicherung einzelner Risikopositionen oder zur Steuerung der Gesamtzinsrisikoposition der Bank als Mikro-Hedge beziehungsweise Makro-Hedge abgeschlossene Zins- und Währungsderivate sowie um Credit Default Swaps (CDS) als Kreditersatzgeschäfte. 5. Wertpapiere der Liquiditätsreserve Die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve erfolgt nach dem strengen Niederstwertprinzip. Liegt der Buchwert über dem beizulegenden Zeitwert, werden diese mit dem niedrigeren Zeitwert am Abschlussstichtag angesetzt. 6. Finanzinstrumente des Handelsbestands Die Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestands erfolgt gemäß § 340e Abs. 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich eines Risikoabschlags für Handelspassiva in Höhe von 0,2 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €). Der Risikoabschlag wurde auf Basis des Value-at-Risk-(VaR-)Modells berechnet, das der Bereich Risikocontrolling auch für die interne Überwachung der Marktpreisrisiken des Handelsbuchs einsetzt. Es wurden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben eines Konfidenzniveaus von 99% und einer Haltedauer von zehn Tagen angewendet. Der historische Beobachtungszeitraum zur Bestimmung der statistischen Parameter umfasst 250 Tage, wobei Ereignisse der jüngeren Vergangenheit stärker gewichtet werden. Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand blieben im abgelaufenen Geschäftsjahr unverändert. Gemäß § 340e Abs. 4 HGB ist dem Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g HGB in jedem Geschäftsjahr ein Betrag, der mindestens 10% der Nettoerträge des Handelsbestands entspricht, zuzuführen und dort gesondert auszuweisen. Die Zuführung zu dem Sonderposten ist der Höhe nach begrenzt und hat so lange zu erfolgen, bis der Sonderposten eine Höhe von 50% des Durchschnitts der letzten fünf vor dem Berechnungsstichtag erzielten jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands erreicht. Mit einem kumulierten Zuführungsbetrag zum Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g HGB in Höhe von 3,2 Mio. € zum 31. Dezember 2021 hat die NRW.BANK die gesetzliche Vorgabe erfüllt und den geforderten Mindestbetrag bereits überschritten. Die Bank wird dementsprechend ab dem Geschäftsjahr 2022 bis auf Weiteres auf eine weitere Dotierung des Sonderpostens nach § 340e Abs. 4 HGB verzichten und somit keine weiteren Zuführungen zum Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g HGB mehr vornehmen. 7. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von bestehenden Sicherheiten angesetzt; bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Im Hinblick auf die Beteiligung an der Portigon AG hat das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der NRW.BANK eine unbefristete Wertgarantie ausgesprochen, die das Beteiligungsrisiko absichern soll. Im Fall einer Veräußerung wird die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und einem Wert in Höhe von 2.200,0 Mio. € garantiert. Die NRW.BANK hat die Beteiligung an der Portigon AG und die Wertgarantie in eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB einbezogen und nach der sogenannten Einfrierungsmethode bilanziert. Demzufolge wird die Beteiligung an der Portigon AG zum 31. Dezember 2022 mit einem Wert in Höhe von 2.190,8 Mio. € bilanziert. 8. Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend den jeweiligen steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. 9. Rückstellungen Rückstellungen bestehen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind demgegenüber mit dem restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Gemäß dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB hat die NRW.BANK Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zur Abzinsung verwendete Zinssatz in Höhe von 1,78% (Vj. 1,87%) wurde von der Deutschen Bundesbank vorgegeben. Der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ermittelte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in Höhe von 135,8 Mio. € (Vj. 210,1 Mio. €) unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Demnach dürfen Gewinne nur dann ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen. Die Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personalrückstellungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentenentwicklungen. Auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" von der Heubeck-Richttafeln-GmbH in Köln wurde hierfür eine Gehalts- und Rentendynamik in Höhe von 2,5% zugrunde gelegt. Bei der Bemessung der Rückstellung für Beihilfeleistungen wurde ein Steigerungsfaktor für Gesundheitsleistungen von jährlich 3,5% berücksichtigt. Als Grundlage wurde der Durchschnittssatz der Beihilfezahlungen der letzten drei Jahre herangezogen. Der GuV-Ausweis der Zinseffekte aus der Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personalrückstellungen erfolgt im sonstigen betrieblichen Ergebnis. Um den staatlichen Förderaufgaben der NRW.BANK gerecht zu werden, wurde wie bereits in den Vorjahren für bestimmte Kredite das Instrument der Zinsvergünstigung eingesetzt. Bei Kreditvergabe wird die Zinsvergünstigung in Höhe des Barwertbetrags zurückgestellt. 10. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB in Verbindung mit § 340h HGB sowie der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Besonderheiten der handelsrechtlichen Fremdwährungsumrechnung bei Instituten (IDW RS BFA 4)". Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Schulden und schwebende Geschäfte werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die NRW.BANK nutzt hierfür den Referenzkurs des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Bei Devisentermingeschäften wird der Terminkurs in einen Kassakurs und einen Swapsatz aufgespalten. Für die Währungsumrechnung ermittelt die NRW.BANK die Währungspositionen durch Gegenüberstellung der Ansprüche und Verpflichtungen aller auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände, Schulden und schwebenden Geschäfte in der jeweiligen Währung. Diese Geschäfte werden gemäß § 256a HGB in Verbindung mit § 340h HGB in jeder Währung als besonders gedeckt eingestuft und bewertet. Dementsprechend werden alle Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung gemäß § 340h HGB in der GuV erfasst und als "Devisenergebnis" im "Nettoaufwand des Handelsbestands" oder im "Nettoertrag des Handelsbestands" ausgewiesen. Nicht monetäre Vermögensgegenstände werden abweichend zu dieser grundsätzlichen Vorgehensweise gemäß § 256a HGB zum Zugangszeitpunkt in Euro umgerechnet und in Euro geführt. Das zum 31. Dezember 2022 aus der Währungsumrechnung von Devisentermingeschäften resultierende negative Bewertungsergebnis wird als "Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung gemäß § 340h HGB" im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen. 11. Latente Steuern Aufgrund der Ertragsteuerbefreiung der NRW.BANK entfallen latente Steuern auf die im Interesse des Landes gehaltene Beteiligung an einer Personenhandelsgesellschaft. Latente Steuern auf die insgesamt zu einer Steuerentlastung führenden abzugsfähigen temporären Differenzen wurden gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. Angaben zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute (1)
Der Anstieg der täglich fälligen Forderungen entfällt im Wesentlichen auf eine Einlagefazilität bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von 7.200,0 Mio. €. Die Bank nutzte hier Konditionenvorteile am Geld- und Kapitalmarkt zur Umschichtung liquider Mittel vom Guthabenkonto bei der Deutschen Bundesbank (Bilanzposten "Barreserve") in die Einlagefazilität. Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden Forderungen in Höhe von 149,9 Mio. € (Vj. 143,4 Mio. €) ausgewiesen. Forderungen an Kunden (2)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden Forderungen in Höhe von 7,8 Mio. € (Vj. 8,2 Mio. €) ausgewiesen. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (3)
Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind 4.692,0 Mio. € (Vj. 3.450,1 Mio. €) im Folgejahr fällig. Vom Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) als Liquiditätsreserve und 38.790,2 Mio. € (Vj. 38.114,7 Mio. €) als Finanzanlagebestand geführt. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (4)
Die im Vorjahr ausgewiesenen Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere waren dem Finanzanlagebestand zuzurechnen. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (5) Die NRW.BANK hält Beteiligungen in Höhe von 2.428,6 Mio. € (Vj. 2.409,2 Mio. €) und Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 25,6 Mio. € (Vj. 25,7 Mio. €). Von den Beteiligungen sind 2.197,8 Mio. € (Vj. 2.200,0 Mio. €) in börsenfähigen Wertpapieren verbrieft. Börsennotierte Wertpapiere werden nicht gehalten. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der NRW.BANK gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB erfolgt in einer gesonderten Aufstellung im Abschnitt "Sonstige Angaben". Die NRW.BANK ist an folgenden großen Kapitalgesellschaften mit mehr als 5% der Stimmrechte beteiligt:
Treuhandvermögen (6) Das Treuhandvermögen gliedert sich in folgende Aktivposten:
Entwicklung des Anlagevermögens (7)
Von den Grundstücken und Gebäuden sind 236,4 Mio. € (Vj. 238,9 Mio. €) betrieblich genutzt. Sonstige Vermögensgegenstände (8)
Aktive Rechnungsabgrenzungen (9)
Nachrangige Vermögensgegenstände (10) Nachrangige Vermögensgegenstände sind enthalten in:
In Pension gegebene Vermögensgegenstände (11) Von den ausgewiesenen Aktiva wurden 38,9 Mio. € Vermögensgegenstände (Vj. - Mio. €) im Rahmen von echten Pensionsgeschäften an Pensionsnehmer übereignet. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (12)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden Verbindlichkeiten in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (13)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden Verbindlichkeiten in Höhe von 4,0 Tsd. € (Vj. 0,3 Tsd. €) ausgewiesen. Verbriefte Verbindlichkeiten (14)
Von den begebenen Schuldverschreibungen sind 32.084,6 Mio. € (Vj. 24.519,3 Mio. €) im Folgejahr fällig. Handelsbestand (passiv) (15)
Der Bilanzausweis des Risikoabschlags basiert auf einer Periodenbetrachtung. Treuhandverbindlichkeiten (16) Die Treuhandverbindlichkeiten gliedern sich in folgende Passivposten:
Sonstige Verbindlichkeiten (17)
Passive Rechnungsabgrenzungen (18)
Rückstellungen (19) In den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen in Höhe von 2.535,6 Mio. € (Vj. 2.493,1 Mio. €) sind 1.543,2 Mio. € (Vj. 1.551,5 Mio. €) Pensionsverpflichtungen gegenüber Beschäftigten der Portigon AG enthalten, die einen vertraglichen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche Versorgung haben. Diese Verpflichtungen sind nach Art. 1 § 4 Abs. 1 Satz 4 Neuregelungsgesetz vom 2. Juli 2002 von der ehemaligen Westdeutschen Landesbank Girozentrale auf die NRW.BANK übergegangen. Gemäß den Regelungen im Feststellungsbescheid vom 1. August 2002 haben die Portigon AG und die NRW.BANK im Geschäftsjahr 2013 einvernehmlich geregelt, die Forderungen aus dem daraus resultierenden Erstattungsanspruch der NRW.BANK mit Ausnahme des zukünftigen Dienstzeitaufwands durch eine Einmalzahlung endgültig abzugelten. Mit der Einmalzahlung ist die Verantwortung für die Verwaltung und Abwicklung der Pensionszahlungen auf die NRW.BANK übergegangen. Darüber hinaus sind in den Pensionsrückstellungen weitere Pensionsverpflichtungen in Höhe von 47,0 Mio. € (Vj. 46,8 Mio. €) gegenüber Beschäftigten der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen enthalten, die ebenfalls einen vertraglichen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche Versorgung haben. Die NRW.BANK hat einen Erstattungsanspruch gegenüber der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen in gleicher Höhe, der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen wird. Zusätzlich sind 945,4 Mio. € (Vj. 894,8 Mio. €) für Pensionsansprüche von Beschäftigten der NRW.BANK für deren Ruhestand zurückgestellt worden. Beihilferückstellungen bestehen in der NRW.BANK in Höhe von 483,8 Mio. € (Vj. 468,1 Mio. €). Hierbei sind Verpflichtungen für einen durch den alten Pensionsvertrag der ehemaligen Westdeutschen Landesbank Girozentrale gekennzeichneten Personenkreis, für den die öffentlich-rechtliche NRW.BANK die Beihilfezahlungen seit der Abspaltung von der ehemaligen Westdeutschen Landesbank Girozentrale übernommen hat, in Höhe von 371,5 Mio. € (Vj. 361,7 Mio. €) berücksichtigt. Zusätzlich sind 112,3 Mio. € (Vj. 106,4 Mio. €) für Beihilfeansprüche von Beschäftigten der NRW.BANK für deren Ruhestand zurückgestellt worden. Rückstellungen für mögliche Erstattungsansprüche aus der Wertgarantie bestehen unverändert in Höhe von 76,7 Mio. €. Nachrangige Verbindlichkeiten (20) Die nachfolgend beschriebene nachrangige Verbindlichkeit übersteigt zehn vom Hundert des Gesamtbetrags aller nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.431,0 Mio. € (Vj. 1.490,4 Mio. €): Das Land Nordrhein-Westfalen hat gegenüber dem Bund Tilgungsleistungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Darlehen des Bundes zur Wohnraumförderung zu leisten. Es hat der NRW.BANK gesetzlich auferlegt, die dafür erforderlichen Mittel aus Tilgungsrückflüssen von Wohnraumförderdarlehen an den Landeshaushalt abzuführen. Diese Abführungspflicht wurde in Form eines unverzinslichen Nachrangdarlehens des Landes Nordrhein-Westfalen an die NRW.BANK in Höhe von 2.413,9 Mio. € ausgestaltet, welches nach einem festgelegten Tilgungsplan bis zum Jahr 2044 zurückzuführen ist. Nach den bisher erfolgten Tilgungen wird das Nachrangdarlehen zum 31. Dezember 2022 mit 1.271,0 Mio. € ausgewiesen. Die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 160,0 Mio. € haben Ursprungslaufzeiten zwischen 20 und 30 Jahren und werden zu Zinssätzen zwischen 0,876% und 4,72% verzinst. Die Durchschnittsverzinsung dieser nachrangigen Verbindlichkeiten beträgt 2,1% (Vj. 1,2%). Es besteht keine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung. Die von der NRW.BANK eingegangenen übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen den Anforderungen des Art. 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). In den nachrangigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als zwei Jahren in Höhe von 227,6 Mio. € (Vj. 118,2 Mio. €) enthalten. Die Umwandlung der nachrangigen Mittel in Kapital oder in eine andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen. Für nachrangige Verbindlichkeiten fielen Zinsaufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. € (Vj. 0,5 Mio. €) an. Eigenkapital (21) Am 31. Dezember 2022 beträgt das gezeichnete Kapital der NRW.BANK unverändert 17.000,0 Mio. €. Die Rücklagen erreichen insgesamt 986,2 Mio. € (Vj. 985,6 Mio. €). Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der NRW.BANK setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel der NRW.BANK gemäß § 10 Kreditwesengesetz (KWG) betragen nach Feststellung des Jahresabschlusses 18.829,2 Mio. € (Vj. 18.739,2 Mio. €). Fremdwährungsaktiva und Fremdwährungspassiva (22) Am Bilanzstichtag bestehen auf Fremdwährung lautende Aktiva in Höhe von 5.858,7 Mio. € (Vj. 6.532,7 Mio. €) und auf Fremdwährung lautende Passiva in Höhe von 31.852,9 Mio. € (Vj. 27.508,9 Mio. €). Darüber hinaus bestehen 10.468,7 Mio. € (Vj. 10.858,1 Mio. €) auf Fremdwährung lautende Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen. Eventualverbindlichkeiten (23) Die Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 14.911,8 Mio. € (Vj. 14.990,4 Mio. €) resultieren mit 13.531,4 Mio. € (Vj. 13.669,2 Mio. €) aus Kreditderivaten und mit 1.380,4 Mio. € (Vj. 1.321,2 Mio. €) aus sonstigen Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen. Bei den ausgewiesenen Kreditderivaten handelt es sich um Credit Default Swaps, bei denen die NRW.BANK als Sicherungsgeber auftritt. Sie hat dabei gegen Erhalt einer Prämie vom Sicherungsnehmer das Risiko übernommen, dass ein zwischen beiden Vertragspartnern vereinbartes Kreditereignis im Hinblick auf den Referenzschuldner eintritt. Die von der NRW.BANK eingegangenen Credit Default Swaps referenzieren überwiegend auf Staaten und befinden sich nahezu ausschließlich im sehr guten und guten Investment Grade-Bereich. Mit einer Inanspruchnahme wird derzeit nicht gerechnet. Bei den sonstigen Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen handelt es sich im Wesentlichen um Haftungsfreistellungen zugunsten der Hausbanken für im Rahmen verschiedener Förderprogramme vergebene Darlehen sowie um Betriebsmittelkredite mit schwankender Inanspruchnahme und zur Risikoentlastung von Mittelstandsfinanzierungen eingegangene Risikounterbeteiligungen. Als Voraussetzung für eine mögliche Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften ist die nicht vertragsgemäße Erfüllung bestehender Verpflichtungen des Hauptschuldners gegenüber dem Begünstigten anzusehen. Diese entsteht beispielsweise bei nicht fristgerechter Rückzahlung von Krediten oder nicht sachgerechter Fertigstellung zugesagter Leistungen. Das Risiko einer künftigen Inanspruchnahme aufgrund solcher Pflichtverletzungen der Hauptschuldner wird von der NRW.BANK insgesamt als gering eingeschätzt. In den Fällen, in denen eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist, sind entsprechende Rückstellungen zur Berücksichtigung des Risikos einer Inanspruchnahme gebildet. Andere Verpflichtungen (24) Die anderen Verpflichtungen bestehen aus unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von 8.342,4 Mio. € (Vj. 7.954,3 Mio. €) und entfallen überwiegend auf das Fördergeschäft. Die unwiderruflichen Kreditzusagen resultieren aus Geschäften, bei denen die NRW.BANK eine verbindliche Zusage gegenüber ihren Kunden gegeben hat und die Bank somit einem künftigen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Es wird aufgrund von Erfahrungswerten aus den Vorjahren damit gerechnet, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen mit einer Wahrscheinlichkeit von nahezu 100% in Anspruch genommen werden. In einzelnen Fällen, in denen ein drohender Verlust aus einer zu erwartenden Inanspruchnahme wahrscheinlich ist, sind entsprechende Rückstellungen zur Berücksichtigung des Risikos dieser Inanspruchnahme gebildet. Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände (25) Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden Forderungen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 8.108,2 Mio. € (Vj. 6.666,5 Mio. €) als Sicherheit abgetreten. Zur Besicherung von Refinanzierungsfazilitäten wurden Anleihen und Schuldverschreibungen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 6.163,5 Mio. € (Vj. 8.363,8 Mio. €) an die Deutsche Bundesbank verpfändet. Zudem wurden Kommunaldarlehen, Namenswertpapiere und Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 28.347,7 Mio. € (Vj. 25.142,3 Mio. €) bei der Deutschen Bundesbank über das Verfahren "Mobilisation and Administration of Credit Claims" (MACCs) eingereicht. Zur Besicherung von Termingeschäften wurden für die Eurex (elektronische Terminbörse) Wertpapiere mit einem Nominalvolumen in Höhe von 46,3 Mio. € (Vj. 21,1 Mio. €) hinterlegt. Zusätzlich wurden Wertpapiere für den Ausgleich von Kursschwankungen bei Eurex Repo-Geschäften mit einem Nominalvolumen in Höhe von 11,3 Mio. € (Vj. 15,1 Mio. €) eingereicht. Deckungsrechnung (26) Alle Emissionen der NRW.BANK waren, soweit deckungspflichtig, den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften entsprechend gedeckt. Die Deckungsrechnung zu Nominalwerten stellt sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt dar:
In der dargestellten Deckungsrechnung ist nur das Deckungsregister für Kommunalschuldverschreibungen (Deckungsregister II) enthalten, da die NRW.BANK derzeit keine Pfandbriefe (Deckungsregister I) im Bestand hat und aktuell auch keine neuen Pfandbriefe mehr emittiert. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Für Dritte erbrachte Dienstleistungen (27) In den Provisionserträgen sind 10,3 Mio. € (Vj. 10,0 Mio. €) aus dem Treuhand- und Verwaltungsgeschäft enthalten. Sonstige betriebliche Erträge (28) Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten als wesentliche Einzelbeträge 11,8 Mio. € (Vj. 22,9 Mio. €) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, 1,4 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €) Erträge aus Ausgleichszahlungen und Geldleistungen aufgrund einer nicht zweckgerechten Nutzung von geförderten Wohnungen sowie 1,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) Erträge aus der Erstattung des Dienstzeitaufwands durch die Portigon AG. Sonstige betriebliche Aufwendungen (29) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten als wesentliche Einzelbeträge 85,1 Mio. € (Vj. 227,2 Mio. €) Zinseffekte aus der Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personalrückstellungen sowie 35,9 Mio. € (Vj. 19,9 Mio. €) zinsunabhängige Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Beschäftigte der Portigon AG, die einen vertraglichen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche Versorgung haben. Honorar für den Abschlussprüfer (30) Im Geschäftsjahr 2022 wurde vom Abschlussprüfer ein Gesamthonorar in Höhe von 2,0 Mio. € (Vj. 1,6 Mio. €) berechnet. Davon entfallen 1,9 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €) auf die Abschlussprüfungsleistungen und 0,1 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) auf andere Bestätigungsleistungen. Leistungen, die der Abschlussprüfer für die NRW.BANK zusätzlich zur Abschlussprüfung erbracht hat Im Geschäftsjahr 2022 hat der Abschlussprüfer für die NRW.BANK zulässige Nichtprüfungsleistungen im Sinne der EU-Abschlussprüferverordnung (EU-APrVO) erbracht. Hierbei handelt es sich insbesondere um die freiwilligen Jahresabschlussprüfungen der rechtlich unselbstständigen NRW.BANK.Fonds, die Abgabe eines Comfort Letters und die Erstellung von Prüfvermerken und Prüfungshandlungen unter Anwendung des ISAE 3000, wie unter anderem die Durchführung einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Erklärung. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen (31) Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Höhe von 249,7 Mio. € (Vj. 271,9 Mio. €). Davon entfallen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 33,2 Mio. € auf das Geschäftsjahr 2023. Die verbleibenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 216,5 Mio. € verteilen sich auf die Geschäftsjahre 2024 bis 2037. Zusätzlich bestehen jährliche sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 4,1 Mio. € (Vj. 4,0 Mio. €) mit einer unbestimmten Vertragslaufzeit nach dem Bilanzstichtag. Diese sonstigen finanziellen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus Gebäudemietverträgen, Softwarepflegeverträgen, Wartungs- und IT-Serviceverträgen, Facility Management-Verträgen sowie aus anderen Dienstleistungsverträgen. Weiterhin bestehen im Beteiligungsgeschäft der NRW.BANK sonstige finanzielle Verpflichtungen aus ausstehenden Einzahlungsverpflichtungen und Zeichnungszusagen gegenüber Beteiligungen und Fonds in Höhe von 153,3 Mio. € (Vj. 160,1 Mio. €). Im Rahmen der EU-Bankenabgabe besteht darüber hinaus wie im Vorjahr eine sonstige finanzielle Verpflichtung in Höhe der unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung von 12,3 Mio. €. Die in gleicher Höhe geleistete Barsicherheit ist im Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten. Sonstige Haftungsverpflichtungen (32) Es bestehen Haftungsverpflichtungen gemäß Art. 1 § 3 Satz 1 des Neuregelungsgesetzes vom 2. Juli 2002. Neben der Stammeinlage in Höhe von 55,0 Mio. € haftet die NRW.BANK für die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unverändert mit weiteren 110,0 Mio. €. Für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) besteht wie im Vorjahr eine Nachschussverpflichtung in Höhe von 16,0 Mio. €. Sowohl die übernommene Haftung für die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als auch die Nachschussverpflichtung für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) sind in den sonstigen Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen des Bilanzpostens "Eventualverbindlichkeiten" enthalten. Derivative Geschäfte (33) Das Nominalvolumen der derivativen Geschäfte zum 31. Dezember 2022 beträgt insgesamt 203.249 Mio. € (Vj. 185.002 Mio. €). Die derivativen Geschäfte sind zu einem wesentlichen Teil zur Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen abgeschlossen worden und entfallen fast ausschließlich auf das Anlagebuch.
Bei der Darstellung der derivativen Geschäfte werden auch trennungspflichtige eingebettete Derivate mit einem Nominalvolumen in Höhe von 2.742,0 Mio. € (Vj. 3.224,1 Mio. €) berücksichtigt. Darüber hinaus bestehen im Förderbereich Eigenkapitalfinanzierungen eingebettete aktienrisikobasierte Derivate aus Wandeldarlehen mit einem Nominalwert in Höhe von 4,1 Mio. € (Vj. 10,1 Mio. €) und einem positiven Marktwert in Höhe von 1,2 Mio. € (Vj. 2,5 Mio. €). Die durchschnittlichen Nominalwerte für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 bei derivativen Geschäften und übrigen Termingeschäften lagen bei 203.902 Mio. € (Vj. 184.285 Mio. €). Die Marktwerte der derivativen Geschäfte werden ohne aufgelaufene Stückzinsen angegeben. Bei der Berechnung der Marktwerte werden Börsen- und Marktkurse herangezogen, sofern solche verfügbar sind. Wenn diese nicht existieren oder nicht verlässlich feststellbar sind, werden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis von marktüblichen Preismodellen oder diskontierten Cashflows ermittelt. Gezahlte beziehungsweise erhaltene Optionsprämien werden in den Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" beziehungsweise "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen, im Voraus gezahlte beziehungsweise erhaltene Swapgebühren im entsprechenden Rechnungsabgrenzungsposten. Die derivativen Geschäfte gliedern sich nach Kontrahenten folgendermaßen auf:
Die Zinsderivate, die nicht dem Handelsbuch zugeordnet sind, dienen als einzelgeschäftsbezogene Sicherungsgeschäfte (Mikro-Hedges) oder zur Steuerung der Gesamtzinsrisikoposition (Makro-Hedges) ausschließlich dem Eigengeschäft. Ihr Ergebnis wird im Zinsüberschuss erfasst. Die Fristigkeit verteilt sich bei Zinskontrakten über das gesamte Laufzeitspektrum. Rund 50% (Vj. 51%) der Zinskontrakte haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Anzahl der Beschäftigten
1) Ohne Vorstand, Trainees, Auszubildende,
Praktikanten sowie Beschäftigte in Elternzeit und
ähnlichen Beurlaubungen.
Vergütung des Vorstands (34) Erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Komponenten der Vorstandsvergütung sowie die Mandatsbezüge, die die Vorstandsmitglieder in den Jahren 2022 und 2021 erhalten haben:
1) Inkl. geldwerter Vorteile und
Sachbezüge.
Zusagen für den Fall einer vorzeitigen beziehungsweise regulären Beendigung der Tätigkeit: Die Vorstandsmitglieder erhalten im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens, welches nicht auf einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund beruht, bis zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung. Bei Herrn Forst, Frau Hillenherms und Frau Pantring ist diese Zahlung auf den Wert von maximal zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap) begrenzt. Herr Stölting erhält anschließend bis zum Erreichen der Altersgrenze ein vorgezogenes Ruhegeld in Anlehnung an die Versorgung im Falle des Eintritts der Invalidität. Den Mitgliedern des Vorstands stehen bei Erreichen der Altersgrenze und bei Invalidität - sowie im Todesfall deren Hinterbliebenen - Versorgungsleistungen zu. Alle Zusagen sind entweder vertraglich oder aufgrund der bereits erbrachten Dienstjahre gesetzlich unverfallbar. Herrn Stölting wurde aus früherer Tätigkeit eine beamtenähnliche Versorgungszusage mit Anrechnung der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Rente aus einer Zusatzpensionsversicherung erteilt. Herr Forst, Frau Hillenherms und Frau Pantring haben eine beitragsorientierte Versorgungszusage. Im Rahmen dieser Versorgungszusage wurde ihnen ein persönliches Versorgungskonto eingerichtet, in das jedes Jahr ein Versorgungsbaustein eingestellt wird. Veränderungen der Zusagen zur Alters-/Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung hat es im Geschäftsjahr 2022 für kein Vorstandsmitglied gegeben. Aufwendungen und Barwerte der den Vorstandsmitgliedern im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagten Leistungen:
1) Der hier dargestellte Aufwand setzt sich aus
dem Personal- und dem Zinsaufwand zusammen.
Zahlungen an pensionierte und ausgeschiedene Vorstände sowie deren Hinterbliebene sowie die Barwerte ihrer Altersversorgungsleistungen:
1) Auszahlungen aus zurückbehaltenen
variablen Vergütungsbestandteilen der Vorjahre.
Vergütung der Mitglieder der Gewährträgerversammlung, des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse sowie der Beiräte (35) In den nachstehenden Übersichten sind die Vergütungen der Mitglieder der Gewährträgerversammlung, des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse sowie der Beiräte individuell aufgeführt. Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats variieren in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausschusszugehörigkeit. Aufstellung der in der Gewährträgerversammlung bezogenen Vergütungen
1. Auf Basis der in der
Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien
erstattet die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer
und Reisekosten.
Aufstellung der im Verwaltungsrat und seinen Ausschüssen bezogenen Vergütungen
1. Auf Basis der in der
Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien
erstattet die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer
und Reisekosten.
Aufstellung der im Beirat für Wohnraumförderung der NRW.BANK bezogenen Vergütungen
1. Auf Basis der in der
Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien
erstattet die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer
und Reisekosten.
Aufstellung der im Beirat der NRW.BANK bezogenen Vergütungen
1. Auf Basis der in der
Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien
erstattet die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer
und Reisekosten.
Aufstellung der im Parlamentarischen Beirat der NRW.BANK bezogenen Vergütungen
1. Auf Basis der in der
Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien
erstattet die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer
und Reisekosten.
Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB
1) Die NRW.BANK ist persönlich haftende
Gesellschafterin der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co.
OHG, Münster.
Angabe der Mandate gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB Mandate des Vorstands Eckhard Forst Portigon AG, Düsseldorf Vorsitzender des Aufsichtsrats Société de Financement Local (SFIL), Issy-Les-Moulineaux Administrateur indépendant, membre du Conseil d'Administrationde SFIL Claudia Hillenherms (ab 1.6.2022) Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam (ab 1.9.2022) Mitglied des Verwaltungsrats Michael Stölting Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats Dietrich Suhlrie (bis 31.3.2022) Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam (bis 31.8.2022) Mitglied des Verwaltungsrats Mandate der Beschäftigten Ute Hagedorn Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam (bis 31.8.2022) Mitglied des Verwaltungsrats Simone Merk Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam Mitglied des Verwaltungsrats Dr. Aristotelis Nastos BICO Group AB, Göteborg (bis 26.4.2022) Mitglied des Aufsichtsrats Klaus Rupprath Erste Abwicklungsanstalt, Düsseldorf Mitglied des Verwaltungsrats Dr. Peter Stemper Portigon AG, Düsseldorf Mitglied des Aufsichtsrats Carolin Woltermann Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam (ab 1.9.2022) Mitglied des Verwaltungsrats Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Gewinnverwendungsbeschluss (36)Die Gewährträgerversammlung der NRW.BANK fasst den nachstehenden Gewinnverwendungsbeschluss: Gemäß § 30 der Satzung werden zur Erfüllung der gesetzlichen Ausschüttungserfordernisse nach § 14 Abs. 1 NRW.BANK G 5.484.857,65 € für nach dem 31. Dezember 2022 fällig werdende Zinsbeträge, die das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund der Inanspruchnahme von Darlehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaus und der Modernisierung (Finanzhilfen gemäß Art. 104a Abs. 4 Grundgesetz [GG] in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung) zu leisten hat, an den Bund abgeführt. Organe der Bank Gewährträgerversammlung Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung Prof. Dr. Andreas Pinkwart (bis 29.6.2022) Vorsitzender Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Mona Neubaur, MdL (ab 29.6.2022) Vorsitzende (ab 9.8.2022) Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper, MdL (bis 29.6.2022) Stellvertretender Vorsitzender Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Marcus Optendrenk, MdL (ab 29.6.2022) Stellvertretender Vorsitzender (ab 9.8.2022) Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Ina Scharrenbach, MdL Stellvertretende Vorsitzende Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung Nathanael Liminski Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien (ab 29.6.2022) und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Mathias Richter (bis 31.7.2022) Staatssekretär (bis 29.6.2022) Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ständige Gäste Matthias Elzinga Personalrat NRW.BANK Frank Lill Personalrat NRW.BANK Verwaltungsrat Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung Prof. Dr. Andreas Pinkwart (bis 29.6.2022) Vorsitzender Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Mona Neubaur, MdL (ab 29.6.2022) Vorsitzende (ab 9.8.2022) Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper, MdL (bis 29.6.2022) Stellvertretender Vorsitzender Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Marcus Optendrenk, MdL (ab 29.6.2022) Stellvertretender Vorsitzender (ab 9.8.2022) Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Ina Scharrenbach, MdL Stellvertretende Vorsitzende Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung Martin Börschel, MdL (bis 31.5.2022) Mitglied der SPD-Fraktion NRW Landtag Nordrhein-Westfalen Ina Brandes (ab 1.1.2022) Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Ute Gerbaulet CFO/Persönlich haftende Gesellschafterin Dr. August Oetker KG Silke Gorißen (ab 26.8.2022) Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Ursula Heinen-Esser (bis 20.4.2022) Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Oliver Krischer (ab 26.8.2022) Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Bernd Krückel, MdL Mitglied der CDU-Fraktion NRW Landtag Nordrhein-Westfalen Thomas Kutschaty, MdL (ab 26.8.2022) Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW Landtag Nordrhein-Westfalen Dr. Birgit Roos Sparkassendirektorin i.R. Dirk Wedel (bis 31.7.2022) Staatssekretär (bis 1.6.2022) Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung Matthias Elzinga Personalrat NRW.BANK Tanja Gossens Personalrätin NRW.BANK Frank Lill Personalrat NRW.BANK Yvonne Rohde Prokuristin NRW.BANK Torben Wittenberg Personalrat NRW.BANK Ständige Vertreterinnen oder Vertreter gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung Dr. Johannes Velling (bis 29.6.2022) (ab 8.9.2022) Ministerialdirigent Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Gerhard Heilgenberg (bis 29.6.2022) Ministerialdirigent Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Martin Fischer-Appelt (ab 4.8.2022) (bis 31.10.2022) Leitender Ministerialrat Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Günther Bongartz (ab 1.11.2022) Ministerialdirigent Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Christian von Kraack (bis 29.6.2022) (ab 26.8.2022) Ministerialdirigent Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Vorstand Eckhard Forst Vorsitzender des Vorstands Claudia Hillenherms (ab 1.6.2022) Mitglied des Vorstands Gabriela Pantring Mitglied des Vorstands Michael Stölting Mitglied des Vorstands Dietrich Suhlrie (bis 31.3.2022) Mitglied des Vorstands
Düsseldorf/Münster, den 14. Februar 2023 NRW.BANK Der Vorstand Eckhard Forst Claudia Hillenherms Gabriela Pantring Michael Stölting Kapitalflussrechnung der NRW.BANK zum 31. Dezember 2022In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme sowie die Veränderung des Finanzmittelfonds der NRW.BANK erläutert, getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Der Finanzmittelfonds umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Posten "Barreserve" sowie "Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind". Die Zuordnung der Zahlungsströme zur laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt in Anlehnung an die Abgrenzung des Betriebsergebnisses. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Finanz- beziehungsweise Sachanlagen. In der Mittelveränderung aus der Finanzierungstätigkeit werden die Beziehungen zu den Eigenkapitalgebern erfasst. Die Erstellung erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 21 (DRS 21).
Eigenkapitalspiegel der NRW.BANK zum 31. Dezember 2022
Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NRW.BANK vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der NRW.BANK so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der NRW.BANK beschrieben sind.
Düsseldorf/Münster, den 14. Februar 2023 NRW.BANK Der Vorstand Eckhard Forst, Vorsitzender des Vorstands Claudia Hillenherms, Mitglied des Vorstands Gabriela Pantring, Mitglied des Vorstands Michael Stölting, Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts, Düsseldorf und Münster Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die Informationen der Bank außerhalb des Geschäftsberichts, auf die durch Querverweise im Abschnitt 1.2 des Lageberichts verwiesen wird, haben wir nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Bank unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Bewertung der Forderungen an Kunden aus den Branchen Energieversorgung, herstellendes Gewerbe (energieintensiv), Maschinenbau und Logistik Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus den Branchen Energieversorgung, herstellendes Gewerbe (energieintensiv), Maschinenbau und Logistik ist ein wesentlicher Bereich, in dem das Management Ermessensentscheidungen trifft. Die Identifizierung von wertgeminderten Engagements sowie die Ermittlung gegebenenfalls notwendiger Einzelwertberichtigungen dieser Forderungen sind mit Unsicherheiten verbunden und beinhalten verschiedene Annahmen und Ermessensspielräume, insbesondere zur Finanzlage des Kunden, Erwartungen zu künftigen Cashflows sowie zur Verwertung von Sicherheiten. Als Folge der nicht abschließend beurteilbaren direkten und indirekten Auswirkungen der Energiekrise bzw. steigenden Energiepreisen infolge des Russland-Ukraine-Krieges sowie der Inflation sind diese Unsicherheiten im Geschäftsjahr erhöht. Bereits geringe Veränderungen in den Annahmen und Schätzparametern können zu deutlich voneinander abweichenden Bewertungen führen. Vor diesem Hintergrund war die Bewertung der Forderungen an Kunden aus den Branchen Energieversorgung, herstellendes Gewerbe (energieintensiv), Maschinenbau und Logistik innerhalb des Kundenkreditvolumens ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die rechnungslegungsrelevanten Prozesse zur Identifikation objektiver Hinweise auf Wertminderungen bzw. drohender Verluste und zur Ermittlung der Einzelwertberichtigungen aufgenommen und deren Angemessenheit beurteilt. Wir haben die in den Prozessen implementierten Kontrollen zur Identifizierung wertgeminderter Engagements sowie zur Ermittlung der Einzelwertberichtigungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getestet. Schwerpunkte unserer Prüfungshandlungen waren dabei die Prozesse zur Auswertung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer, zur Anwendung von internen Risikoklassifizierungsverfahren, zur Überwachung hinsichtlich des Auftretens von Frühwarnindikatoren sowie zur Bewertung von Sicherheiten. Darüber hinaus haben wir auf Stichprobenbasis aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen und hierbei das Erfordernis einer Einzelwertberichtigung sowie die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen der Forderungen an Kunden aus den Branchen Energieversorgung, herstellendes Gewerbe (energieintensiv), Maschinenbau und Logistik beurteilt. Die Stichprobenauswahl erfolgte risikoorientiert, insbesondere anhand von Kriterien wie der Höhe des Exposures, dem Führen von Krediten auf Überwachungslisten für erhöhte Ausfallrisiken, der Ratingklasse oder bereits gebildeter Einzelwertberichtigungen. Für unsere risikoorientierte Stichprobe haben wir beurteilt, ob die wesentlichen Annahmen und Schätzparameter zu den erwarteten künftigen Cashflows von Kunden der Branchen Energieversorgung, herstellendes Gewerbe (energieintensiv), Maschinenbau und Logistik, einschließlich der Cashflows aus der Realisierung gehaltener Sicherheiten, in Einklang mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers und den Markterwartungen zu den genannten Branchen stehen. Darüber hinaus haben wir die rechnerische Richtigkeit der jeweils ermittelten Einzelwertberichtigungen nachvollzogen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung der Forderungen an Kunden aus den Branchen Energieversorgung, herstellendes Gewerbe (energieintensiv), Maschinenbau und Logistik keine Einwendungen ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben Die Angaben der Bank zur Bewertung der Forderungen an Kunden, die auch die Branchen Energieversorgung, herstellendes Gewerbe (energieintensiv), Maschinenbau und Logistik umfassen, erfolgen im Anhang unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen unter der Überschrift "1. Allgemeines". Darüber hinaus beinhaltet der Abschnitt "Forderungen an Kunden (2)" in den "Angaben zur Bilanz" Informationen zum Bestand dieser Forderungen. Weitere Erläuterungen zum Bestand der Forderungen an Kunden und der Entwicklung der Risikovorsorge im Geschäftsjahr sind im Lagebericht der Bank in den Abschnitten "2.3.1 Ertragslage", "2.3.3 Vermögenslage" sowie "5.5.6 Risikovorsorge" enthalten. Sonstige Informationen Der Verwaltungsrat ist für den "Bericht des Verwaltungsrats" verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den nichtfinanziellen Bericht, von dem wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere: "Vorwort", "Das Fördergeschäft der NRW.BANK", "Bericht zur Public Corporate Governance", "Entsprechenserklärung", "Bericht des Verwaltungsrats" "Versicherung der gesetzlichen Vertreter", "Mitglieder des Beirats für Wohnraumförderung", "Mitglieder des Beirats", "Mitglieder des Parlamentarischen Beirats", "Die NRW.BANK auf einen Blick" und den "Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit" als Anlage zum Lagebericht, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Bank zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bank vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Bank zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bank vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB Prüfungsurteil Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei NRW.BAN K_AOER_JA+LB_ESEF-2022-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für die ESEF-Unterlagen Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Gewährträgerversammlung am 14. März 2022 als Abschlussprüfer bestellt. Wir wurden am 4. Mai 2022 vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats und der Gewährträgerversammlung der NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortliche Wirtschaftsprüferin Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Laura Gundelach.
Düsseldorf, den 15. Februar 2023 Ernst
& Young GmbH
Matthias Koch, Wirtschaftsprüfer Laura Gundelach, Wirtschaftsprüferin Bericht des Verwaltungsrats In Erfüllung der ihm per Gesetz, Satzung und Public Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben hat der Verwaltungsrat der Bank im Berichtsjahr 2022 die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überwacht und sich regelmäßig zur aktuellen Geschäftsentwicklung und Risikolage berichten lassen. Die aufgrund von Gesetz und Satzung zustimmungspflichtigen Geschäftsvorfälle hat er beraten und beschlossen. Wichtige geschäftspolitische Themen wurden ausführlich erörtert. Die Erörterungen des Vorjahrs fortsetzend zählten hierzu insbesondere Fragen zu den Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Zudem wurden die Auswirkungen der anhaltenden Corona-Pandemie, der Unwetterereignisse in Nordrhein-Westfalen und des Russland-Ukraine-Konflikts auf die Risikolage und die Förderaktivitäten der NRW.BANK behandelt. Nicht zuletzt befasste sich der Verwaltungsrat mit der Evaluierung des Vorstands der NRW.BANK sowie seiner selbst. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss hat die Sitzungen des Verwaltungsrats und der Gewährträgerversammlung vorbereitet. Darüber hinaus hat er das Budget für das Gesellschaftliche Engagement der NRW.BANK beschlossen. Der Vergütungskontrollausschuss hat insbesondere die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme des Vorstands und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der NRW.BANK überwacht. Der Risikoausschuss hat den Verwaltungsrat vornehmlich bei der Überwachung der Risikolage der Bank unterstützt und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems überwacht. Besondere Schwerpunkte lagen dabei auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Russland-Ukraine-Konflikts. Der Förderausschuss hat insbesondere die verschiedenen Aspekte der Förderpolitik und des Fördergeschäfts, auch mit Blick auf die spezifischen Förderaktivitäten hinsichtlich der Corona-Pandemie und der Unwetterereignisse, erörtert. Der Bauausschuss hat das geplante Neubauprojekt der NRW.BANK am Standort Düsseldorf, Liegenschaft Haroldstraße 5 (H5), begleitet. Nach Vorberatungen im Förder- und Risikoausschuss hat sich der Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie den Regelungen der Satzung mit der Geschäfts-, Förder- und Risikostrategie für die Jahre 2023 bis 2026 befasst. Die Grundsätze der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik sind der Gewährträgerversammlung, als satzungsgemäß zuständigem Gremium, zur Verabschiedung vorgeschlagen worden. In ihrer Sitzung am 5. Dezember 2022 ist die Gewährträgerversammlung diesen Beschlussempfehlungen gefolgt. Der Prüfungsausschuss hat insbesondere den Rechnungslegungsprozess, die Durchführung der Abschlussprüfung sowie die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Darüber hinaus hat er die zulässigen Nichtprüfungsleistungen genehmigt. Den Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Verwaltungsrat und der aus seiner Mitte gebildete Prüfungsausschuss haben den Jahresabschluss der NRW.BANK sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers eingehend erörtert und nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keinerlei Einwendungen erhoben. In seiner Sitzung am 13. März 2023 hat der Verwaltungsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht gebilligt und der Gewährträgerversammlung vorgeschlagen, den Jahresabschluss 2022 festzustellen. Der nichtfinanzielle Bericht 2022 wurde einer freiwilligen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen und nach Würdigung des Prüfungsergebnisses für rechtmäßig und zweckmäßig befunden. Wie bereits in den Vorjahren wurde kein Konzernabschluss aufgestellt, da hierzu auch für das Jahr 2022 keine handelsrechtliche Verpflichtung bestand. Der Verwaltungsrat hat im Berichtsjahr fünf Sitzungen durchgeführt. Die aus seiner Mitte gebildeten Ausschüsse sind darüber hinaus zu 20 Sitzungen zusammengekommen: fünf Sitzungen des Präsidial- und Nominierungsausschusses, vier Sitzungen des Risikoausschusses, zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses, vier Sitzungen des Förderausschusses, vier Sitzungen des Bauausschusses sowie eine Sitzung des Vergütungskontrollausschusses. Ergänzend wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Die staatliche Aufsicht über die NRW.BANK führt unverändert das für das Innere zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung im Einvernehmen mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium. Die Aufsicht erstreckte sich darauf, dass die Tätigkeit der NRW.BANK im Einklang mit Recht und Gesetz stand. Die Neubildung der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Juni 2022 führte auch zu Umbesetzungen in den Gremien der NRW.BANK. Zum 9. August 2022 ist unter anderem der Vorsitz im Verwaltungsrat auf meine Person übergegangen. Der Verwaltungsrat der NRW.BANK dankt den ausgeschiedenen Gremienmitgliedern und insbesondere Herrn Staatsminister a. D. Prof. Dr. Pinkwart als ehemaligem Vorsitzenden des vorgenannten Gremiums für die konstruktive Arbeit bei der Weiterentwicklung der NRW.BANK als Förderbank für das Land Nordrhein-Westfalen.
Düsseldorf/Münster, im März 2023 Mona Neubaur, Vorsitzende des Verwaltungsrats GewinnverwendungsbeschlussDie Gewährträgerversammlung der NRW.BANK
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