Amadeus
GmbH
Kiel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.219.785,60 |
1.256.320,60 |
| I.
Sachanlagen |
1.194.785,60 |
1.231.320,60 |
| II.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
893.124,51 |
672.911,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
893.124,51 |
672.911,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.112.910,11 |
1.929.231,88 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
672.480,56 |
595.998,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
647.480,56 |
570.998,65 |
| B.
Rückstellungen |
24.908,83 |
12.090,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.415.520,72 |
1.321.142,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.112.910,11 |
1.929.231,88 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
sofern vorhanden, nachfolgend gesondert angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden, sofern vorhanden, wie
folgt bewertet:
1. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
3. Grundlage der planmäßigen Abschreibung
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
4. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach
steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
5. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen teilweise zunächst degressiv und
später linear vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte. In den übrigen
Fällen wurden die Abschreibungen linear vorgenommen.
6. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten zwischen EUR 150,00 bis EUR
1.000,00) wurden in einem Sammelposten über fünf
Jahre abgeschrieben.
7. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am
Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Unfertige und fertige
Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Für
veraltete Erzeugnisse wurden ausreichende
Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Erzeugnisse
wurden verlustfrei bewertet.
8. Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
9. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag bzw. bei Sachleistungs- und
Sachwertverpflichtungen mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
10. Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst.
11. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis
zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Latente
Steuern wurden in Höhe der voraussichtlichen
Steuerbelastung oder -entlastung nachfolgender
Geschäftsjahre angesetzt, soweit zeitliche
Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz
bestanden.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Folgende Positionen sind zu erläutern:
1. Von den Verbindlichkeiten haben keine eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
2. Von den Verbindlichkeiten sind TEUR 495 durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
3. Die Gesellschaft hat einen Rahmenvertrag für
Finanztermingeschäfte abgeschlossen. Der Rahmenvertrag
endet am 31.12.2019. Es handelt sich um einen Zinssatzswap,
der die Gesellschaft dazu verpflichtet, für ihre
Verbindlichkeiten (Punkt 2) den jeweils höheren
Zinssatz zu entrichten, der sich aus dem Vergleich des
vereinbarten Festzinses mit dem Basis-Satz für
3-Monatsgelder, sog. EURIBOR01, am zweiten TARGET-Tag vor
dem Beginn des jeweiligen Berechnungszeitraums ergibt. Der
beizulegende Zeitwert des Finanzinstruments wurde mit Null
beziffert.
4. Die Gesellschaft ist alleinige Gesellschafterin
der GLS green light systems GmbH. Das gezeichnete Kapital
der Tochtergesellschaft betrug im Geschäftsjahr EUR
25.001 der Bilanzverlust TEUR 333 (nicht durch eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag TEUR 333). Die Forderungen
gegenüber der Tochtergesellschaft betrugen TEUR 853.
C. Ergänzende Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Kaufmann Herrn Dag Johan Kleveland geführt.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde
festgestellt und genehmigt am 25.03.2014
Dag Johan Kleveland
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 461,00 EUR.
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2014 festgestellt.
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