Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 31805
Eingetragen
19.4.1994
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und GerätenGroßhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Gegenstand
Der Betrieb eines Bau- und Heimwerkermarktes, der Handel mit Profilblechen, der Verkauf von Schwimmbädern (Fertigteile) und Whirlpools sowie der Handel mit Landmaschinen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Patrick Müller
seit 11.2.2022
Geschäftsführer
René Müller
seit 11.2.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Fa. Müller Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Fa. Müller Holding GmbH
Germany
50.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Franz Müller GmbH

Prüm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.349.496,73 2.268.809,08
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.296,00 3,00
II. Sachanlagen 888.938,00 853.789,00
III. Finanzanlagen 1.445.262,73 1.415.017,08
davon Ausleihungen an Gesellschafter 453.262,17 1.150.000,00
B. Umlaufvermögen 2.529.009,59 2.323.506,82
I. Vorräte 1.138.426,80 1.356.743,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.239.535,13 964.763,62
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 345.515,85 327.103,94
davon gegen Gesellschafter 342.400,47 395.723,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 151.047,66 2.000,00
Aktiva 4.878.506,32 4.592.315,90

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.077.297,52 2.172.864,43
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzgewinn 2.027.297,52 2.122.864,43
davon Gewinnvortrag 1.722.864,43 1.396.973,56
B. Rückstellungen 1.047.466,69 926.066,12
C. Verbindlichkeiten 1.753.742,11 1.493.385,35
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.407.140,55 1.061.442,53
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 346.601,56 431.942,82
davon gegenüber Gesellschaftern 635.855,16
Summe Passiva 4.878.506,32 4.592.315,90

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Franz Müller GmbH mit Sitz in Prüm ist im Handelsregister des Amtsgerichts Prüm unter der HRB-Nr. 31805 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den Größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebruach gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitgehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibungen vermindert (§§ 264 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs.1, 255 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagenvermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§253 Abs. 1 und 3 HGB).

Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).

Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 ABs. 1 HGB).

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend berücksichtigt (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB),

Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).

In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen Risikobehafteten Posten sind durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnungen getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs.1 und 4 HGB).

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Fremdwährungen wurden grundsätzlich zu Entstehungkursen bewertet (§256a HGB).

C. SONSTIGE ANGABEN § 285 Nr. 1 a und 1 b HGB

Gesamtbetrag
EUR
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit über 5Jahre
EUR
Verbindlichkeiten 1.753.742,11 1.407.140,55 0,00 0,00

§ 285 Nr. 9 C HGB Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber Mitgliedern folgender Organe:

Summe
EUR
davon im Geschäftsjahr zurückgezahlt
EUR
Zinssatz
%
Restlaufzeit
Forderungen an nahestehende Pers. 705.070,33 0,00 2 unbestimmt
Forderungen Joachim Müller 342.400,47 0,00 2 unbestimmt
Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter 453.262,17 0,00 1,5% ab 2023 unbestimmt

§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:

Herrn René Müller, 11, Op troo, L-6495 Echternach

Herrn Patrick Müller, 11, Op troo, L-6495 Echternach

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl lag bei 24,5 im Berichtsjahr.

§285 Nr. 24 HGB - Pensionsrückstellungen oder ähnlichen Verpflichtungen

Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren PUC-Methode (Projected-Unit-Credit-Method) ermittelt. In die Berechnung flossen folgende grundlegenden Werte ein:

Zinssatz: 1,82 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 0,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel: Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von € 10.130,00. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F. für die Ausschüttung gesperrt.

§ 285 Nr. 25 HGB

Die verpfändeten Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sind mit den Pensionsrückstellungen zu verrechnen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB):

Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 915.540,00, EUR
beizulegender Zeitwert der Ansprüche
aus Rückdeckungsversicherungen ./. 202.249,46 EUR
ausgewiesene Pensionsrückstellung 713.290,54 EUR

Die beizulegenden Zeitwerte der zu verrechnenden Vermögensgegenstände entsprechen den Anschaffungskosten. Aus der Bewertung resultiert kein außerordentlicher Ertrag.

Die Zinserträge aus den Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen sind mit den Zinsaufwendungen aus den Pensionsrückstellungen zu verrechnen. Im Geschäftsjahr sind bei den Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen keine positiven Zinserträge angefallen.

Zinsaufwendungen

Rückdeckungsversicherungen 16.146,00 EUR
Zinsaufwendungen Pensionrückstellungen 21.389,00 EUR
Aufwand aus Vermögensgegenständen zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB 37.535,00 EUR

 

Prüm, 23.01.2025

gez. René Müller

gez. Patrick Müller

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 23.01.2025 festgestellt.

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