InfraCon GmbH
Burgunderstraße 15, 55278 Mommenheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Scott Russell Hamilton seit 20.9.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Annemarie Hamilton | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
InfraCon GmbHMommenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
AnhangRechtliche Verhältnisse Firma, Rechtsform Die Firma lautet InfraCon GmbH . Die Rechtsform ist GmbH. Sitz Der Sitz der Gesellschaft ist in 55278 Mommenheim . Handelsregister, Gesellschafter Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Mainz unter HRB 6998 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens Die Unternehmensberatung im Bereich des Systemmanagements sowie die Instandhaltung von Computeranlagen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00 und ist vollständig eingezahlt. Gesellschafter ist Frau Annemarie Hamilton, Mommenheim, mit Geschäftsanteilen in Höhe von € 25.000,00. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Geschäftsführer Die Geschäftsführung erfolgt durch Herrn Scott Russel Hamilton. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. von § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungs-gesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Zum 31.12.2010 bestehen keine ausschüttungsgesperrte Beträge. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen € 52.763,86 (VJ: € 59.535,10) - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr € 0,00 (VJ: € 0,00) - davon Forderungen an Gesellschafter € 14.126,34 (VJ: € 8.908,08) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten € 7.492,14 (VJ: € 15.538,07) davon entfallen auf: a) Steuern € 2.543,56 (VJ: € 970,92) b) im Rahmen der sozialen Sicherheit € 0,00 (VJ: € 0,00) c) mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr € 0,00 (VJ: € 0,00) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00 (VJ: 0,00). sonstige Angaben Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 29. Juni 2012 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Mommenheim, den 29. Juni 2012 gez. Scott Russel Hamilton |
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