VDR GmbH - Die Vogtland-Dach-Rinne

Rudolf-Braungardt-Straße 10, 08485 Lengenfeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 16813
Eingetragen
8.6.1999
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugHerstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Gegenstand
Produktion von Dachrinnen einschließlich Zubehör und der Handel mit Dachrinnen einschließlich Zubehör sowie NE-Metallen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ines Berbig
seit 9.9.2003
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VDR GmbH - Die Vogtland-Dach-Rinne

Lengenfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 3.102,00 10.505,00
I. Sachanlagen 3.102,00 10.505,00
B. Umlaufvermögen 450.359,58 410.867,15
I. Vorräte 321.938,74 328.579,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.436,69 15.326,67
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 122.984,15 66.961,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.551,43 4.451,08
Summe Aktiva 458.013,01 425.823,23

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 368.277,59 323.340,43
I. gezeichnetes Kapital 50.100,00 50.100,00
II. Gewinnvortrag 273.240,43 262.772,37
III. Jahresüberschuss 44.937,16 10.468,06
B. Rückstellungen 10.476,38 14.534,91
C. Verbindlichkeiten 79.259,04 87.947,89
Summe Passiva 458.013,01 425.823,23

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches erstellt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten linear.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis maximal € 800,00 wurden im Jahr des Erwerbs sofort in voller Höhe abgeschrieben.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen des Betriebs.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Auf den Ausweis des Anlagevermögens durch ein Anlagegitter wurde nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

Es ist eine Anlage zur Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens den Erläuterungen zum Jahresabschluss beigefügt.

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.

3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Im Übrigen wurden Rechnungsabgrenzungsposten nur gebildet, wenn der Einzelwert den Betrag von 800,00 € überstiegen hat.

4. Latente Steuern

Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht und im Übrigen die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274 a Nr. 5 HGB wahrgenommen.

5. Sonstige Rückstellungen

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gem. § 285 Nr. 1 HGB bestehen keine.

7. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht.

8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2020 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen:

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

E. Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag waren keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert.

Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert durch Frau Ines Berbig, Kauffrau.

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 HGB.

Die Feststellung erfolgte am 19. Dezember 2023.

 

Halle, den 19.12. 2023

VDR Die Vogtland-Dachrinne-GmbH

Ines Berbig, Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.12.2023.

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