Habo-Einkaufgesellschaft m.b.H.Liquidiert

29664 Walsrode, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 62
Eingetragen
4.7.1972
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit nicht elektrischen Haushaltsgeräten, Haushaltswaren aus Metall sowie sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern a. n. g.Großhandel mit Tabakwaren
Gegenstand
Vertrieb von Konsumgütern aller Art als Groß- und Einzelhändler, insbesondere Groß- und Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln aller Art, Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Fertigprodukten aller Art zum Einbau in Gebäuden und auf Grundstücken, Großund Einzelhandel mit Elektroartikeln aller Art, Versandhandel mit Waren aller Art. Zur Erreichung des Geschäftszwecks ist die Gesellschaft berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen und deren Vertretung zu übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Erika Borchert
seit 27.6.2013
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Habo-Einkaufgesellschaft m.b.H.

Walsrode

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Berichtigte Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

Vermögen
Einrichtung 1,00
Übertrag Vorjahr 72.310,33
+ Verlust 2010 511,00
72.822,33

PASSIVA

Kapital
Sonstige Verbindlichkeiten 46.205,40
Schuldenerlaß 26.616,93
72.822,33

Anhang zum Geschäftsjahr 2010

A.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.

Bilanzierungsmethoden

II.

Bewertungsmethoden

C.
Angaben zu Bilanzposten
I.

Verbindlichkeitenspiegel

II.

Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III.

Sonderposten mit Rücklageanteil

IV.

Haftungsverhältnisse

D.
Angaben zu G.u.V.-Posten
I.

Steuerliche Sonderabschreibungen

II.

Abschreibungen auf den Firmenwert

III.

Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

IV.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

E.
Sonstige Angaben
I.

Anteilsbesitz

II.

Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

III.

Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB nicht gebildet.

4) Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB wurden nicht gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 5 % und 10 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter Euro 400,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

7) Leistungsforderungen waren nicht vorhanden.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Eine Pensionsrückstellung entsprechend den Vorschriften des § 6 a EStG wurde nicht getätigt.

10) Sonstige Rückstellungen nach üblicher kaufmännischer Schätzung waren nicht vorhanden.

11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

12) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

Art der Verbindlichkeit RLZ bis 1 Jahr RLZ von 1 - 5 Jahre RLZ mehr als 5 Jahre davon gesichert Summe
gegenüber Kreditinstituten keine
aus Anzahlungen keine
aus Lieferungen und Leistungen keine
Schuldwechsel keine
gegen verbundene Unternehmen keine
gegenüber Gesellschaftern 46.205,40 46.205,40
sonstige Verbindlichkeiten keine
Zusammen: 46.205,40

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter keine Darlehensforderungen. Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft den Gesellschaftern aus erhaltenen Darlehen insgesamt 46.205,40 Euro.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 0 %.

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.

II. Abschreibungen auf den Firmenwert

Der Firmenwert nach § 255 Abs. 4 HGB wurde nicht abgeschrieben.

III. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG) nicht enthalten.

IV. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB nicht vorgenommen

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

Die Gesellschaft hat keine persönlich haftende Gesellschaftsverhältnisse für andere Gesellschaften.

III. Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von den Gesellschaftern geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Altura, 10. April 2011

Habo-Einkaufsgesellschaft mbH

AG Walsrode HRB 62

Hans-Heinrich Borchert

Erika Borchert

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