Inna Rose Marketing GmbHLiquidiert

82467 Garmisch-Partenkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 154850
Eingetragen
26.11.2004
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Ankauf und Vermarktung sowie Verwaltung von Immobilien.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Inna Rose
seit 18.9.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Inna Rose-Smajlovic
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Inna Rose-Smajlovic
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Inna Rose Marketing GmbH i. L.

Garmisch-Partenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 536,00 0,00
I. Sachanlagen 536,00 0,00
B. Umlaufvermögen 247.969,82 324.141,95
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.651,95 250.799,17
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 244.317,87 73.342,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 202,03 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 248.707,85 324.141,95

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 142.082,58 298.918,84
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 13.918,84 223.839,33
III. Jahresüberschuss 103.163,74 50.079,51
B. Rückstellungen 9.133,86 8.813,61
C. Verbindlichkeiten 97.491,41 16.409,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 97.491,41 16.409,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 248.707,85 324.141,95

Anhang

Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss (JA) wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i.S.d. § 267 HGB.

Das Sachanlagevermögen wurde zu historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibungen (AfA) wurden entsprechend der Beschaffenheit und der mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (ND) der einzelnen Wirtschaftsgüter (WG)/Vermögensgegenstände (VG) unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen. Sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen und einer selbständiger Nutzung fähigen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens den Betrag von € 410,00 nicht überstiegen (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsaufwand abgesetzt. Für die Anlagegüter, die einen Wert von € 150,00 im Einzelnen übersteigen, aber nicht € 1.000,00, wurde in früheren Jahren entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsjahr im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG aus dem Betriebesvermögen aus wird der Sammelposten nicht vermindert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert ausgewiesen.

Die Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst.

Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf. satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 2-5 HGB

Beträge, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich lauteten, lagen im Jahresabschluss nicht vor.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken.

Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Grundsätzlich werden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind in der Bilanz keine enthalten.

Da die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt ist, sind Angaben gemäß § 285 Nr. 8 HGB nicht erforderlich.

Angaben gem. §285 Satz 1 Nr. 13, 16, 23, 25, 26, 27 und 28 HGB sind nicht zu erteilen.

Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten

Über Einstellungen von Wertaufholungen und Sonderposten mit Rücklageanteil sowie andere Gewinnrücklagen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist nicht zu berichten.

Über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden, sofern nicht bereits in der Bilanz erfolgt, gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG folgende Angaben gemacht: Gegenüber der Gesellschafterin Frau Inna Rose bestand zum Abschlussstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von Euro 50.167,45.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss einschließlich des Gewinnvortrages wird vollständig an die Gesellschafterin ausgeschüttet.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2013 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.