Inna Rose Marketing GmbHLiquidiert
82467 Garmisch-Partenkirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Inna Rose seit 18.9.2012 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Inna Rose-Smajlovic | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Inna Rose Marketing GmbH i. L.Garmisch-PartenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss (JA) wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i.S.d. § 267 HGB. Das Sachanlagevermögen wurde zu historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibungen (AfA) wurden entsprechend der Beschaffenheit und der mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (ND) der einzelnen Wirtschaftsgüter (WG)/Vermögensgegenstände (VG) unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen. Sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen und einer selbständiger Nutzung fähigen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens den Betrag von € 410,00 nicht überstiegen (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsaufwand abgesetzt. Für die Anlagegüter, die einen Wert von € 150,00 im Einzelnen übersteigen, aber nicht € 1.000,00, wurde in früheren Jahren entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsjahr im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG aus dem Betriebesvermögen aus wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert ausgewiesen. Die Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst. Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf. satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 2-5 HGB Beträge, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich lauteten, lagen im Jahresabschluss nicht vor. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB Grundsätzlich werden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind in der Bilanz keine enthalten. Da die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt ist, sind Angaben gemäß § 285 Nr. 8 HGB nicht erforderlich. Angaben gem. §285 Satz 1 Nr. 13, 16, 23, 25, 26, 27 und 28 HGB sind nicht zu erteilen. Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten Über Einstellungen von Wertaufholungen und Sonderposten mit Rücklageanteil sowie andere Gewinnrücklagen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist nicht zu berichten. Über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden, sofern nicht bereits in der Bilanz erfolgt, gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG folgende Angaben gemacht: Gegenüber der Gesellschafterin Frau Inna Rose bestand zum Abschlussstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von Euro 50.167,45. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss einschließlich des Gewinnvortrages wird vollständig an die Gesellschafterin ausgeschüttet. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2013 festgestellt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen