PR Trade GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit lebenden Tieren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heidrun Jerich seit 3.6.2020 | Geschäftsführer |
René Drews seit 3.6.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Emmeti AG | 79.21% |
Sirius Stern AG | 11.00% |
Sirius Stern AG | 9.79% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LFD Holding GmbHGenthinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Konzerneigenkapitalspiegel im Geschäftsjahr 2021
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss der LFD Holding GmbH wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und des deutschen GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) werden mit Ausnahme des DRS 4.23, DRS 18.67 sowie DRS 20 Tz. 152, 57, 118, 160 und 135 angewandt. Über gesetzliche Pflichtangaben hinausgehende Anhang Angaben, die von einem DRS gefordert werden, sind als Wahlrechte anzusehen. Es wurde teilweise auf von den DRS geforderte Anhang Angaben verzichtet, soweit sie über die gesetzlichen Pflichtangaben hinausgehen. Die vorgeschriebene Gliederung ist durch Einfügung einzelner Posten der besonderen Struktur des LFD Holding GmbH-Konzerns angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die LFD Holding GmbH ist eine eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts. Sitz der Gesellschaft ist Genthin, die Geschäftsanschrift lautet An der Mittelheide 5 in 39307 Jerichow OT Roßdorf. Die Gesellschaft ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 22405 eingetragen. Zweck des Konzerns ist die Produktion von Ferkeln und Läufern im Wesentlichen für den deutschen und europäischen Absatzmarkt. Weiterhin werden zum Teil die eigen-erzeugten Ferkel in eigenen oder gepachteten Mastställen zu Mastschweinen gemästet und wiederum im Wesentlichen auf dem deutschen oder europäischen Absatzmarkt veräußert. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst die LFD Holding GmbH, Genthin, sowie folgende Tochtergesellschaften:
In 2021 wurden die ehemaligen Tochtergesellschaften RwF Reichertsweiler Ferkel GmbH, Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Sauenhaltung Thierbach GmbH und Spreefa GmbH aufgrund von Anteilsveräußerungen endkonsolidiert. Die Endkonsolidierung der RwF Reichertsweiler Ferkel GmbH erfolgte zum 1. Januar 2021, für die anderen ehemaligen Tochtergesellschaften erfolgte die Endkonsolidierung zum 31. Dezember 2021. Insgesamt wurde aus den Endkonsolidierungen der ehemaligen Tochtergesellschaften ein Verlust in Höhe von T€ 16.138 erzielt. In der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung sind die Aufwendungen und Erträge 2021 der zum 31. Dezember 2021 endkonsolidierten Gesellschaften vollständig enthalten. Der Beitrag der zum 1.Januar 2021 endkonsolidierten RwF Reichertsweiler Ferkel GmbH zu den wesentlichen Aufwendungen und Erträge des Vorjahres 2020 stellte sich in Mio. EURO wie folgt dar:
Die zusammengefassten bilanziellen Verringerungen in wesentlichen Bilanzposten der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 aufgrund der Endkonsolidierungen in Mio. EURO stellen sich folgendermaßen dar:
Für alle o. g. in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind folgende Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB beschlossen worden: Aufstellung eines Anhangs gemäß §§ 284 bis 288 HGB, Offenlegung gemäß §§ 325 bis 329 HGB Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow OT Brenkenhof GLAVA GmbH, Genthin Schweinezucht Binde GmbH, Genthin Bio Power Binde GmbH, Genthin Mesa Agrar GmbH, Genthin PR Trade GmbH, Genthin Tierarztpraxis LFD GmbH, Genthin Aufstellung eines Anhangs gemäß §§ 284 bis 288 HGB, Aufstellung eines Lageberichts gemäß § 289 bis §289f HGB, Offenlegung gemäß §§ 325 bis 329 HGB und Prüfung gemäß §§ 316 bis 323 HGB Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Genthin DEMVA GmbH, Genthin Die Veröffentlichung der entsprechenden Beschlüsse vom 30.11.2022 im Bundesanzeiger erfolgte am 16.12.2022. Konsolidierungsgrundsätze Für Erstkonsolidierungen vor dem 1. Januar 2010 erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Buchwertmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligungen mit den auf sie entfallenden Eigenkapitalanteilen zum Erwerbszeitpunkt. Ein sich ergebender Unterschiedsbetrag wird den Vermögensgegenständen nach ihren tatsächlichen Werten zugerechnet. Ein danach verbleibender Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2021 wird kein Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Für alle späteren Erstkonsolidierungen erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode. Bilanzstichtag aller vollkonsolidierten Unternehmen, ist der 31. Dezember. Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Unternehmen werden eliminiert, Zwischengewinne und Differenzen in der Schuldenkonsolidierung haben sich nicht ergeben. Auf die ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgänge werden Steuerabgrenzungen vorgenommen, soweit sich der abweichende Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Dies betrifft auch Wertunterschiede, die aus der Kapitalkonsolidierung resultieren, soweit sie nicht den Geschäfts- oder Firmenwert betreffen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Konzernabschluss wurde auf Basis der Annahme der Unternehmensfortführung ("Going-Concern") gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss weist zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von T€ 50.087 aus. Unsere Gesellschafter haben im April 2021 die LFD-Gruppe durch Verbindlichkeitserlasse in Höhe von T€ 88.792 entschuldet und damit eine branchenüberdurchschnittliche Eigenkapitalbasis für die Gruppe geschaffen, vergl. auch die Ausführungen im Konzernlagebericht unter 4. Chancen- und Risikobericht im Abschnitt Finanzrisiken. Die von uns angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Die Abschlüsse der einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. AKTIVA Anlagevermögen Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt ausgehend von den Anschaffungskosten gemäß § 253 Abs. 1 HGB unter Abzug planmäßiger linearer Abschreibungen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt. Die planmäßige Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden aufgrund voraussichtlicher Nutzungsdauern gemäß § 253 Abs. 3 HGB, in Anlehnung an die amtlichen, vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten, steuerlichen Abschreibungstabellen angesetzt. Nicht abnutzbare erworbene Rechte und Werte (Betriebserlaubnis nach Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG 2006) werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Beteiligungen und sonstige Ausleihungen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt sind, werden als Finanzanlagevermögen klassifiziert. Beteiligungen und sonstige Ausleihungen werden bei erstmaliger Erfassung zu Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden Beteiligungen und sonstige Ausleihungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB abgeschrieben. Sofern die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung maximal auf den Wert der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß § 253 Abs. 5 HGB. Tiervermögen Die Bewertung des Tiervermögens erfolgt grundsätzlich zu den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB. Die in den Beständen ausgewiesenen Zuchtsauen werden planmäßig über zwei Jahre auf den geschätzten Schlachtwert von € 150,00 abgeschrieben. Zur Ermittlung eines niedrigeren beizulegenden Zeitwertes des Tierbestandes wurden kompensatorische Effekte aus der Corona-Überbrückungshilfe berücksichtigt. Zinsen für Fremdkapital sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sind, wie in Vorjahren, nicht in die Herstellungskosten einbezogen worden. Umlaufvermögen Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet (§ 253 Abs. 4 HGB). Die für die Ermittlung der Anschaffungskosten zu Grunde gelegte Verbrauchsfolge entspricht dem FIFO-Verfahren gemäß § 256 HGB. Die unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet worden. Die geleisteten Anzahlungen sind zum Nominalbetrag angesetzt und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Kassen- und Bankguthaben sind zum Nominalwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 Abs. 1 HGB betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente Steuern Weiterhin werden latente Steuern für sich in folgenden Geschäftsjahren voraussichtlich abbauende Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Latente Steuern werden grundsätzlich für alle temporären Differenzen zwischen dem Wert der Vermögensgegenstände/Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, der für steuerliche Zwecke angesetzt wird, und dem Buchwert nach HGB sowie für steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Latente Steuern für temporäre Differenzen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden nur berücksichtigt, soweit die Geschäfts- oder Firmenwerte auch für steuerliche Zwecke angesetzt werden. Darüber hinaus werden latente Steuern auf Konsolidierungseffekte (§ 306 S.1 HGB) gebildet. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeiten erwartet wird. Derzeit liegt der Steuersatz bei 27,15 %. Latente Steuern nach § 274 HGB und § 306 HGB werden zusammengefasst und saldiert ausgewiesen. Sie werden nicht abgezinst. Auf den Ausweis einer sich saldiert ergebenden aktiven Latenz wird verzichtet, es sei denn, sie resultiert aus § 306 HGB. Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden nur angesetzt, wenn sicher ist, dass dieses in zukünftigen Geschäftsjahren nicht verfallen. PASSIVA Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die Rückstellung für Güllebeseitigung wird auf der Grundlage des Güllebestandes sowie der tatsächlich angefallenen Kosten für die Entsorgung angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen. Alle konsolidierten Gesellschaften sind Inlandsgesellschaften, eine Währungsumrechnung von nicht in Euro bilanzierenden Tochtergesellschaften ist nicht erforderlich. Erläuterungen zur Konzernbilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 313 Abs. 4 i. V. m. § 284 Abs. 3 HGB ist als Anlage zum Konzernanhang dargestellt. Anteilsbesitz
Bei den Anteilsverhältnissen von 11% wird ein Beteiligungsverhältnis angenommen, da weiterhin geschäftliche Beziehungen zu den Gesellschaften bestehen. Daher erfolgt betreffend der Forderungen und Verbindlichkeiten ein Ausweis im entsprechenden Posten. Tiervermögen Es handelt sich um Schweinebestände, die sowohl zum Verkauf bestimmt sind als auch für Zuchtzwecke verwendet werden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche wesentlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, außer Sicherheitsleistungen und Kautionen i. H. v. T€ 1.183 (i.Vj. T€ 1.059), welche innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände ausgewiesen werden, haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände wurden im Vorjahr kurzfristige Darlehensforderungen gegen Gesellschafter, gleichzeitig verbundenes Unternehmen, in Höhe von T€ 1.910 ausgewiesen. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Von den Guthaben bei Kreditinstituten unterliegen T€ 42 Verfügungsbeschränkungen im Rahmen von zukünftig bestehenden Rückbauverpflichtungen Eigenkapital Das im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 ausgewiesene gezeichnete Kapital entspricht dem der LFD Holding GmbH. Die Kapitalrücklage hat sich nicht verändert. Es bestehen keine ausschüttungsgesperrten Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB. Insgesamt besteht im Konzern Ausschüttungspotential für erwirtschaftete Ergebnisse (Jahresergebnis abzüglich Verlustvortrag) bei der Muttergesellschaft in Höhe von T€ 39.593. Nicht beherrschende Anteile Hier werden die Anteile fremder Gesellschafter am Eigenkapital des Konzerns ausgewiesen. Es handelt sich um die Anteile fremder Gesellschafter an der Schweinezucht Binde GmbH und der GLAVA GmbH i. H. v. jeweils 11 %. Da alle zwei Gesellschaften über Gewinnabführungsverträge direkt mit der LFD Holding GmbH verbunden sind, wird der auf die außenstehenden Minderheitsgesellschafter entfallende Ausgleichsanspruch am Jahresergebnis der betreffenden Gesellschaften unter dem Posten Sonstige Verbindlichkeiten (T€ 918, i. Vj. T€ 342) passiviert. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt der Ausweis unter dem Posten Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn. Steuerrückstellungen Die Rückstellungen entfallen größtenteils auf Vorjahre im Wesentlichen aufgrund bestehender Betriebsprüfungsrisiken. Bei der Bewertung der Rückstellungen wurden die gegenwärtig vorliegenden Feststellungen der Finanzbehörden und die Einschätzungen der Geschäftsführung und der Berater der Gesellschaft hinsichtlich der Höhe der möglichen Steuernachzahlungen berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen Der Bestand der sonstigen Rückstellungen i. H. v. insgesamt T€ 5.251 umfasst im Wesentlichen Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten (T€ 706), für Güllebeseitigung (T€ 280), für Personalkosten (T€ 400), für Jahresabschluss- und Prüfungskosten (T€ 413), für Berufsgenossenschaft (T€ 383) sowie für Rückbauverpflichtungen (T€ 99). Der Ermittlung der Rückbauverpflichtungen nach § 67 Abs. 3 der Brandenburgischen Bauordnung liegen Einschätzungen der Rückbaukosten (Kostenschätzung durch den ehemaligen Bauleiter), voraussichtliche Nutzungsdauern von 40 Jahren bei Ställen und 20 Jahren bei Biogasanlagen sowie eine angenommene durchschnittliche Inflationsrate von 2 % p.a. zu Grunde. Da es sich um eine Rückstellung mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr handelt, wird sie auf den Bilanzstichtag abgezinst. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag und die Fristigkeit der Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 44.405. Hiervon entfallen im Wesentlichen T€ 22.961 auf einen Kontokorrentdarlehen des ehemaligen Gesellschafters sowie T€ 21.444 auf Darlehen, die nicht vom Schuldenerlass gedeckt waren. In 2021 hat der Mehrheitsgesellschafter der Muttergesellschaft der LFD -Gruppe Schulden erlassen. Insgesamt sind durch den Schuldenerlass Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 88.792 nicht mehr zurückzuzahlen. Latente Steuern Latente Steuern ergeben sich als Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen in der Konzernbilanz und den steuerlichen Wertansätzen in den nachfolgend aufgeführten Posten, die bereits Konsolidierungseffekte nach § 306 Satz 1 HGB enthalten.
Gemäß dem Wahlrecht werden latente Steuern in der Nettobetrachtung ausgewiesen, d. h. aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es besteht kein Bestellobligo außerhalb der üblichen Geschäftstätigkeit. Die Anpachtung von Ställen steht vor allem in Zusammenhang mit der Sicherung der notwendigen Aufzuchtkapazitäten. Den langfristigen Zahlungsverpflichtungen stehen dabei Entlastungen der bestehenden Finanzierungslinien gegenüber. Die kurz- und mittelfristigen Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Fahrzeugleasingverträgen entfallen vor allem auf den Lkw-Fuhrpark zur Absicherung eigener Transportkapazitäten. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Umsatzerlöse von T€ 331 wurden im europäischen Ausland erzielt, alle übrigen Umsätze mit T€ 62.607 im Inland. Außergewöhnliche Aufwendungen (Ausweis in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen) Insbesondere im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der LFD-Gruppe hat die Muttergesellschaft in 2021 Mehrheitsbeteiligungen an vier Tochtergesellschaften veräußert. Die daraufhin im Konzernabschluss durchgeführten Endkonsolidierungsmaßnahmen führten zu Buchverlusten in Höhe von T€ 16.138, die innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden. Vgl. auch die Ausführungen im Abschnitt Konsolidierungskreis. Am 31.März 2021 sind an dem Standort Alt Tellin sämtliche Stallanlagen abgebrannt. In diesem Zusammenhang sind Aufwendungen i.W. für Beräumungen und Entsorgungen einschließlich zurückgestellter ausstehender Abriss- und Beräumungsarbeiten in Höhe von TEUR 8.705 entstanden. Die Restbuchwertverluste aus den Abgängen der vernichteten Anlagegüter belaufen sich auf T€ 9.375.Ihnen stehen abgeschätzte Sachversicherungsentschädigungen von T€ 16.000 gegenüber. Das abgegangene Tiervermögen beträgt T€ 3.115. Der Abgang und die Entschädigung werden verrechnet in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Neben der Sachversicherungsleistung bestand auch eine Leistung der Betriebsunterbrechungsversicherung in Höhe von T€ 2.500. Außergewöhnliche Erträge (Ausweis in den sonstigen betrieblichen Erträgen) Infolge des Schuldenerlasses des ehemaligen Gesellschafters zum 31. März 2021 (Gesellschafterwechsel erfolgte im Oktober 2021) werden Sanierungsgewinne in Höhe von TEUR 88.792 ausgewiesen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten neben den oben erwähnten außergewöhnlichen Erträgen im Wesentlichen periodenfremde Erträge (T€ 9.332). Die periodenfremden Erträge enthalten i. W. Erträge aus der Anpassung an Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung (T€ 8.196) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 915). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten neben den oben erwähnten außergewöhnlichen Aufwendungen im Wesentlichen Rechts-, Beratungskosten (T€ 2.843), Reparaturen und Instandhaltung (T€ 4.163), Versicherungen und Tierseuchenkasse (T€ 2.770), Unterhaltskosten für Maschinen, Anlagen und Gebäude (T€ 969), Pachtaufwendungen (T€ 614), Fremdleistungen (T€ 1.976), Ausgangsfrachten (T€ 452), Reinigungskosten (T€ 245), Kraftstoffkosten (T€ 289), Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 299) sowie periodenfremde Aufwendungen (T€ 7.893). Die periodenfremden Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Anpassung an Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung (T€ 6.636) und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen (T€ 932). Aufwendungen/Erträge aus der Währungsumrechnung und Rückstellungsauf- bzw. -abzinsung Im Geschäftsjahr 2021 waren keine Erträge aus der Währungsumrechnung (i.Vj. € 11) zu verzeichnen. Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen haben sich i. H. v. T€ 2 ergeben (i.Vj. T€ 32). Die Zinsaufwendungen aus der Rückstellungsaufzinsung betrugen T€ 220 (i.Vj. T€ 0). Steuern vom Einkommen Die Position beinhaltet Erträge aus der Veränderung der passiven latenten Steuern in Höhe von T€ 440 (siehe vorstehende Erläuterungen unter "Latenten Steuern"), Aufwendungen für laufende Ertragsteuern 2021 in Höhe von T€ 384 sowie Aufwendungen für Ertragsteuern Vorjahre mit T€ 26. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Im Geschäftsjahr 2021 wurden Zinsen in Höhe von T€ 1.318 (i.Vj. T€ 1.968) gezahlt und in Höhe von T€ 1 (i.Vj. T€ 83) erhalten sowie Ertragsteuern in Höhe von T€ 95 (i.Vj. T€ 19) gezahlt. Der Finanzmittelfonds besteht aus dem Posten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit das Guthaben am Bilanzstichtag uns zur freien Verfügung steht. Die nicht zur freien Verfügung stehenden Guthaben bei Kreditinstituten betragen zum Bilanzstichtag T€ 42. Der Kaufpreis aus der Veräußerung von Tochterunternehmen ist in der Kapitalflussrechnung in der Position "Abgang liquider Mittel in Folge Endkonsolidierung" mit enthalten; der Abgang überstieg den Kaufpreis. Sonstige Angaben Es besteht ein Vorschlag, das Ergebnis der Muttergesellschaft auf neue Rechnung vorzutragen. Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB
Im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich beschäftigte Mitarbeiter:
Organe der Gesellschaft Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 in Verbindung mit § 314 Abs. 3 HGB nehmen wir in Anspruch. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind
Genthin, 31. Juli 2023 Die Geschäftsführung Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 20211. Grundlagen des Konzerns Überblick über den Konzern und seine Geschäftstätigkeit Das Kerngeschäft des Konzerns besteht in der Produktion von Ferkeln und Läufern im Wesentlichen für den deutschen und in geringen Mengen für den europäischen Absatzmarkt. Weiterhin wird ein geringer Teil der eigenerzeugten Ferkel in einem Maststall bis zur Schlachtreifegemästet und wiederum im Wesentlichen auf dem deutschen oder europäischen Absatzmarkt veräußert. Darüber hinaus werden am Standort Brenkenhof Jungsauen zum überwiegenden Teil für die Eigenremontierung und zu einem geringen Anteil zur Belieferung von Dritten gezüchtet. Unsere im Eigentum stehenden Produktionsstandorte befinden sich in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus unterhalten wir an den Standorten in Binde, Gladau, Demsin, Brenkenhof, und Alt Tellin Biogasanlagen zur Wärme- und Stromerzeugung. An den Standorten Binde, Gladau, Parchen, Demsin,und Brenkenhof werden Dachflächen an einen Betreiber von Photovoltaikanlagen vermietet. Der LFD Konzern umfasst zum 31. Dezember 2021 neben der Muttergesellschaft LFD Holding GmbH 10 (i. Vj. 14) vollkonsolidierte Gesellschaften sowie 4 Gesellschaften an denen eine Minderheitsbeteiligung (nicht beherrschende Anteile) gehalten wird. Die Mehrheitsanteile an den Gesellschaften SPREEFA GmbH, Sauenhaltung Thierbach GmbH und Sauenzucht Fahrbinde GmbH wurden Ende 2021, die Mehrheitsbeteiligung an der RWF Reichertsweiler Ferkel GmbH zu Beginn des Jahres 2021 veräußert, um sich regional zu konsolidieren, potentielle Risiken im Rahmen der aufkommenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu minimieren und sich auf weniger, aber größere Standorte zu fokussieren. Es wird keine Forschung und Entwicklung betrieben. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Inlandsnachfrage nach Schweinefleisch ist seit Jahren rückläufig. In den letzten 20 Jahren ist der Verzehr in Deutschland von 39,3 kg/Kopf auf 29,0 kg/Kopf in 2022 zurückgegangen. Auch in Summe bestätigt sich dieser Trend. Wurden 2001 noch rd. 3,2 Mio. Tonnen Schweinefleisch in Deutschland verzehrt waren es in 2022 gerade noch rd. 2,4 Mio. Tonnen (Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung). Aufgrund einer sehr leistungsfähigen Schlacht- und Fleischindustrie wurden über die Jahre kontinuierlich Drittmärkte erschlossen und Deutschland hat sich über die Jahre als eines der führenden Exportländer im Globalen Markt für Schweinefleisch etabliert. Die Erzeugung an Schweinefleisch in Deutschland betrug im Jahr 2022 4,25 Mio. Tonnen., wovon fast die Hälfte exportiert wurde (Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung). Zum einen unterstreicht dies die Wettbewerbsfähigkeit der Branche, andererseits entstehen Abhängigkeiten aus dem Export die bei Störungen der globalen Warenströme erhebliche Auswirkungen haben. Während die Mastkapazitäten zur Versorgung der Schlachtindustrie mit Schweinen gehalten wurden (rd. 13 Mio. Tiere im Bestand), befindet sich die eher kleinstrukturierte, abeitsintensive Ferkelerzeugung in Deutschland auf dem Rückzug. Von ehemals 2,6 Mio. Zuchtschweinen (2001) stehen 2022 nur noch rd. 1,4 Mio. Tiere in deutschen Ställen (Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung). Biologische Leistungen konnten aufgrund züchterischem Fortschritt erheblich gesteigert werden; gleichwohl werden immer mehr Ferkel importiert. Der Strukturwandel wird durch höhere gesetzliche Auflagen in Bezug auf Haltung und Umwelt zusätzlich forciert; das wiederum konterkariert die in vielen Teilen der Gesellschaft gewünschten kleinbäuerlichen Strukturen in besonderem Maße. Wirtschaftlich gesehen war das Jahr 2021 für die gesamte Schweinebranche ein Debakel. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die gesamte Wertschöpfungskette stark beeinträchtigt. Schlachtbetriebe wurden in Folge von Corona Ausbrüche in der Belegschaft geschlossen, der frei Warenverkehr stockte sowohl regional- wie auch international und der pandemiebedingte Nachfrageinbruch im Außer-Haus-Verzehr in Gastronomie, in Kantinen oder auf Veranstaltungen haben den Markt für Schweinefleisch einbrechen lassen. Ferkelerzeugungsbetriebe wie die LFD waren besonders von dem abrupten Nachfrageeinbruch betroffen. Mit einem Produktionszyklus von 25 Wochen (von der Belegung der Sau bis zum Verkauf des Ferkels) kann nicht kurzfristig auf Marktveränderungen regiert werden. Während Schlachtbetriebe Ihre Kapazitäten angepasst haben, Mastbetriebe keine Tiere bzw. nur zögerlich eingestallt haben, wurden die am Anfang der Produktionskette stehenden Ferkelerzeuger massiv von den Marktverwerfungen getroffen ohne darauf reagieren zu können. Ferkel mussten aufgrund fehlender Nachfrage zu Preisen deutlich unter den Gestehungskosten verkauft werden und finanzielle Belastungen der gesamten Produktionskette in Folge der Corona-Pandemie wurde an die erste Erzeugungsstufe durchgereicht. Mit einem durchschnittlichen Ferkelbasispreis von € 33,94 (VEZG Preis) in 2021 und Preisen über einen Zeitraum von 19 Wochen unter € 25,00 je Ferkel (Minimum € 18,00 je Ferkel) wurde ein bis dahin nicht gesehenes Preis-Tal durchschritten. Das Ganze hat Spuren hinterlassen. Weitere Erzeuger haben endgültig die Produktion aufgegebenen und Tierbestände wurden in ganz Europa deutlich abgebaut. Mit nur noch rd. 1,4 Mio. Zuchtschweinen und weniger als 10 Mio. Tieren im Mastschweinebestand (November 2022) befindet sich die Produktion in Deutschland auf dem Rückzug. Die gesamte Branche befindet sich aktuell in einer Phase des Umbruchs und sucht ein neues Gleichgewicht. Einseitige finanzielle Belastungen wie in der Corona-Pandemie gesehen kann es so nicht mehr geben. Der Umbau der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl und Schutz der Umwelt erfordert hohe Investitionen. Ohne eine verlässliche Preisgestaltung wird dieses Risiko auf der Erzeugerstufe niemand eingehen. Um auskömmliche Erzeugerpreise nachhaltig zu erlangen, muss sich die Produktion auch dem sich veränderten Nachfrageverhalten anpassen - in Folge der Corona-Pandemie ist dies in den Jahren 2021/2022 unweigerlich geschehen. Die Erzeugerpreise entwickeln sich Anfang 2023 aufgrund eines ausgeglichenen Marktes recht positiv und bescheren den Erzeugern nach langer Durststrecke wieder auskömmliche Margen. Analyse des Geschäftsverlaufs Das Wirtschaftsjahr 2021 ist durch besondere Ereignisse geprägt. Bei einem Großbrand in Alt Tellin wurden am 31.03.2021 sämtliche Stallanlagen vollständig zerstört und die Gruppe hat rd. 30% ihrer Produktionskapazität im Bereich der Ferkelerzeugung verloren. Die polizeilichen- und gutachterlichen Untersuchungen gehen einvernehmlich von einem Fremdverschulden aus. Für Gebäude, Tierbestand und Betriebsunterbrechung besteht Versicherungsschutz. Zum Stichtag wurden im Konzern erkennbare Versicherungsforderungen in Höhe von T€ 18.500 bilanziell berücksichtigt; auf diese Summe wurde bereits Abschlagszahlungen i.H.v. 10.000 T€ durch den Versicherer geleistet. Der bilanzierte und noch nicht feststehende Restbetrag wurde zum Nennbetrag mit einem Besserungsschein im Berichtsjahr realisiert. Aufgrund der unmittelbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ferkelpreise wurde in 2021 ein historisches Tief von durchschnittlich € 33,94 je Ferkel (im Vorjahr bei € 50,10 je Ferkel) erreicht. Die notwendige Liquidität wurde über eine entsprechende Kontokorrentlinie im Rahmen der bisherigen Finanzierungspartner sichergestellt. Strategische Überlegungen (Konsolidierung, Konzentration auf Kernbetriebe, Regionalisierung, Rückzug aus ASP-Gebieten sowie genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen) haben die Gesellschaft veranlasst, sich 2021 von Tochtergesellschaften und Produktionseinheiten zu trennen. Die Gesellschaften RwF Reichertsweiler Ferkel GmbH, Spreefa GmbH, Sauenhaltung Thierbach GmbH sowie SZ Fahrbinde GmbH wurden veräußert. In Summe hat sich die LFD Gruppe mit diesen Veräußerungen und dem Verlust der Produktion in Alt Tellin von rd. 44.000 Sauenplätze auf rd. 18.000 Plätze konsolidiert und entsprechend Umsatz eingebüßt. Aus der Endkonsolidierung resultiert ein außerordentlicher Aufwand von T€ 16.138. Die veräußerten Gesellschaften waren teilweise defizitär und strategisch im Rahmen des sich ändernden Umfeldes durch die LFD-Organisation nicht entwicklungsfähig, so dass - auch geprägt durch die Marktlage 2021 - deutliche Kaufpreisabschläge hingenommen werden mussten. Im Rahmen der Restrukturierung erfolgte 2021 eine Teilentschuldung durch den ehemaligen Gesellschafter in Höhe von T€ 88.792 für die LFD-Gruppe (inkl. der endkonsolidierten Gesellschaften). Die Finanzbehörden bestätigten zuvor mitverbindlicher Auskunft die Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit. Der im betrieblichen Interesse geplante Schuldenerlass zur unternehmensbezogenen Sanierung ist erfüllt. Die Entlastungen auf der Passivseite betreffen zum überwiegenden Teil die Muttergesellschaft. Das Jahresergebnis 2021 ist durch erhaltene Corona-Beihilfen geprägt. Die durch die LFD Holding beantragten und vereinnahmten Beihilfen wurden verursachungsgerecht auf die Tochterunternehmen der Gruppe verteilt; Im Zuge der Ergebnisabführung haben diese Effekte in Summe im Konzern zu einem Jahresüberschuss (vor Anteile Fremder) von T€ 70.506 geführt. Ohne diese Sondereffekte wäre das Ergebnis aufgrund der historisch niedrigen Ferkelpreisedeutlich schlechter ausgefallen. 3. Lage 3.1. Vermögenslage Die Verringerung des Sachanlagevermögens steht vor allem im Zusammenhang mit der Veräußerung von Mehrheitsbeteiligungen an vier Tochtergesellschaften (Buchwertabgang durch Endkonsolidierungen T€ 19.099) sowie Abgängen durch den Großbrand am Standort Alt Tellin (Buchwertabgänge T€ 9.724). Die Abschreibungen liegen mit T€ 9.844 unter dem Vorjahresniveau (T€ 11.000) und übersteigen die Investitionen (T€ 8.835), die im Wesentlichen auf Stallanlagen entfallen. Die Finanzanlagen entfallen auf die Minderheitsbeteiligungen der ehemals verbundenen Unternehmen. Auch die Reduzierung des Tiervermögens und der Vorratsbestände steht überwiegend im Zusammenhang mit der Veräußerung der Mehrheitsbeteiligungen und der Beendigung der Tierhaltetätigkeit am Standort Alt Tellin. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen ganz überwiegend die Forderungssalden aus dem Verrechnungsverkehr mit ehemaligen Tochtergesellschaften, die in 2021 aus dem Konzernverbund als verbundenes Unternehmen ausgeschieden sind. Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen im Wesentlichen Forderungen gegen Finanzbehörden, Forderungen aus Corona Beihilfen sowie Forderungen aus Schadensfällen gegen Versicherungen. Mit dem Jahresüberschuss von T€ 70.589 verbessert sich das Eigenkapital substanziell auf T€ 50.087 (i.Vj. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag T€ 20.501). Es wird auf die Ausführungen in Abschnitt 3.3 verwiesen. Die Steuerrückstellungen entfallen im Wesentlichen auf Steuerverpflichtungen für Vorjahre, auf Grund bestehender Risiken aus der laufenden steuerlichen Betriebsprüfung und auf Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2021. Die sonstigen Rückstellungen entfallen vor allem auf Personalverpflichtungen, Kosten der Betriebsprüfung, Rechts- und Beratungskosten und Abschluss- und Prüfungskosten. Die Verbindlichkeiten gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen ganz überwiegend Verrechnungssalden aus Beihilfen sowie Liefer- und Leistungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Tochtergesellschaften, die in 2021 aus dem Konzernverbund als verbundenes Unternehmen ausgeschieden sind. Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen mit T€ 46.269 auf Verbindlichkeiten aus Darlehensverpflichtungen gegenüber dem ehemaligen Hauptgesellschafter. Diese Verpflichtungen umfassen zum einen Darlehen, die nicht vom Schuldenerlass umfasst waren sowie ein Kontokorrentdarlehen zur Finanzierung. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten i.W. Verbindlichkeiten aus ausgesetzten Zinsverpflichtungen gegenüber Finanzbehörden sowie kreditorische Debitoren. 3.2. Finanzlage Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte die Finanzierung der Gesellschaft durch die Gesellschafter; es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Infolge des Gesellschafterwechsels zum 18. März 2020 wurden sämtliche bestehenden Darlehensverpflichtungen der LFD-Gruppe von den damaligen Gesellschaftern übernommen. Im Jahr 2021 haben wurde nach verbindlicher Auskunft ein Schulderlass für die gesamte Gruppe in Höhe von T€ 88.792 vorgenommen, so dass die LFD-Gruppe ab 2021 eine gute Eigenkapitalbasis besitzt. Weiterhin hat die Terra Grundwerte AG der LFD Holding GmbH einen Kontokorrentrahmen gewährt. Dieser Kontokorrentrahmen wurde zum Stichtag 31. Dezember 2021 mit € 22,9 Mio. in Anspruch genommen. Aufgrund dieser finanziellen Ausstattung war die LFD-Gruppe insgesamt jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 3.3. Ertragslage Der Konzerngewinn hat sich in 2021 mit € 70,6 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (€ 4,2 Mio.) signifikant verbessert. Diese Entwicklung ist maßgeblich auf Erträge aus einer Teilentschuldung (T€ 88.792) zurückzuführen. Der Brandschaden am Standort Alt-Tellin hat sich in 2021 deutlich auf die Ertragslage ausgewirkt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge aus Versicherungserstattungen in Höhe von T€ 18.500 ausgewiesen. Mit der Erstattung wurde der Buchverlust des Anlagevermögens Alt-Tellin T€ 9.724 verrechnet. Zudem wirken sich Anpassungen an die steuerliche Betriebsprüfung positiv in Höhe von T€ 8.196 aus. Dass um diese Sondereffekte bereinigte Ergebnis wäre aufgrund der außergewöhnlich negativen Marktlage in 2021 in Folge der Coronakrise und dem damit verbundenen drastischen Umsatzrückgang negativ ausgefallen. Der Materialaufwand ist im Vergleich zu den Umsatzerlösen nur unterproportional gesunken. Insgesamt ist die Materialaufwandsquote in 2021 im Vergleich zum Vorjahr erheblich auf 84,9% (i.Vj. 63,6%) angestiegen. Hier wirkte doch der Umsatzrückgang Alt Tellin deutlich aus. In der Bestandsveränderung sind T€ 3.115 aus der Ausbuchung des Tierbestandes in Alt-Tellin enthalten. Die bereinigte Materialaufwandsquote beträgt 80,5 %. (Materialaufwand Umsatzerlöse + Bestandsveränderung) Der gesunkene Personalaufwand ist auf den Personalabbau im Zuge der Konzernkonsolidierung zurückzuführen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen auf Sondereffekte zurückzuführen. Es handelt sich dabei um Aufwendungen im Zusammenhang mit der Endkonsolidierung von Tochtergesellschaften (T€ 16.138), Aufwendungen aus Brandschäden (T€ 8.705) und Aufwendungen aus Anpassungen an die steuerliche Betriebsprüfung (T€ 6.636). Die verringerten Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen ganz überwiegend auf die Verzinsung von Darlehen. Mit dem Erlass von Verbindlichkeiten hat sich die Zinsbelastung für die LFD Gruppe nachhaltig auf ein vertretbares Maß reduziert. Die Ertragssteuern sind stark beeinflusst durch den steuerfreien Sanierungsgewinn. In diesem Zusammenhang mussten bestehende steuerliche Verlustvorträge mit dem steuerfreien Sanierungsgewinn verrechnet werden. 3.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Die Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie und das regionale Auftreten der ASP in Deutschland haben in 2021 dafür gesorgt, dass das durchschnittliche Schweineabsatzpreisniveau deutlich unter dem der Vorjahre lag. Trotz dieser verschlechterten Rahmenbedingungen hat sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LFD-Gruppe aufgrund des gewährten Schulderlasses, günstigeren Zinsbedingungen und gewährten Corona Beihilfen zum Vorjahr deutlich verbessert. Mit dem Verlust des Schweinestandorte Alt Tellin (30% der Produktionskapazitäten) verliert die LFD-Gruppe Umsatz- und Ertragspotential. Weiterhin führt die strategische Neuausrichtung durch den Verkauf von defizitären Gesellschaften zu Umsatzeinbußen. Jedoch rechnet die Geschäftsführung mit mittelfristig positiven Auswirkungen auf die Ertragslage. Die Ereignisse 2021 haben zu organisatorischen und strukturellen Anpassungen im Personal- und Verwaltungsbereich geführt. Ad hoc Maßnahmen zur Kostenreduzierung wurden umgesetzt und strukturelle Anpassungen vorgenommen. Das Unternehmen ist weiterhin Rechts- und Steuerrisiken ausgesetzt, die soweit bekannt in 2021 bilanziell berücksichtigt wurden. Wir verweisen diesbezüglich auf die Ausführungen im Risikoberichtsteil. 4. Chancen- und Risikobericht Die LFD-Gruppe sieht sich aktuell auf Grund von in der Vergangenheit unterlassenen Maßnahmen und auf Grund der notwendigen Restrukturierungen und Marktanpassungen einer Reihe von Risikofaktoren ausgesetzt. Diese Risikofaktoren wurden im Rahmen des Gesellschafterwechsels neu bewertet und Gegenmaßnahmen formuliert. Es handelt sich dabei vor allem um die Bereiche Standortoptimierung, Behördenauflagenerfüllung, Unternehmenssteuerung, Tiergesundheit und Öffentlichkeitsarbeit. Mit der Schaffung und Neubesetzung wesentlicher Positionen im technischen Bereich und im Standort- Qualitätsmanagement wurden die Leitungsfunktionen nunmehr angemessen besetzt. Ziel war es, im Wesentlichen die in 2020 in Angriff genommenen dringlichsten Verbesserungsmaßnahmen voranzutreiben und gezielt abzuarbeiten. Risiken Marktrisiken Die Schweinebranche unterliegt aus der Erfahrung der Vergangenheit einem Zyklus in den Preisbewegungen mit relativ hohen Ausschlägen. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass es zur Beeinflussung der erheblichen Schwankungen des Marktpreises lediglich sehr geringer Mengenänderungen bedarf. In der Vergangenheit wurde bereits durch sehr kurze Hochpreisphasen zusätzliches Angebot generiert, wodurch erneut ein Käufermarkt entstehen kann. Auf Seiten der Erzeuger erfolgt in der Regel mit einem Zeitversatz von ca. 6 Monaten (Produktionszyklus für ein Schwein) eine Reaktion, in dem sich das Angebot entsprechend den Marktgegebenheiten anpasst. Eine negative Entwicklung des Preisniveaus auf dem Absatz- und/oder Beschaffungs-markt, die vom Konzern nicht beeinflusst werden kann, hat negative Auswirkungen auf die Ertragslage und den Cashflow. Neben diesen aus der Vergangenheit bekannten Schweinezyklen wurde das Geschäftsjahr 2021 durch die Corona-Pandemie deutlich negativ beeinflusst. In der zweiten Jahreshälfte 2021 hat der Ferkelbasispreis einen bis dahin nicht gekannten Tiefpunkt mit € 18,00 je Ferkel erreicht. Diese am Schweinemarkt eingetretene Krise wird den Konsolidierungsprozess in der Branche beschleunigen und die verbleibenden Marktteilnehmer werden aller Voraussicht nach mit einer verbesserten Marktposition aus der Krise hervorgehen. Vor dem Hintergrund der Unwägbarkeiten und der Dynamik lässt sich aktuell keine exakte Risikoabwägung anstellen. Seit Ende 2022 steigen die Preise für Ferkel und die extremen Verwerfungen im Zuge der Corona-Pandemie mit strukturellen Einschnitten auf Seiten der Produzenten bewirken zeitversetzt eine stabilere Marktsituation auf hohem Niveau. In 2023 hat sich die positive Preisentwicklung fortgesetzt. Wir glauben, dass wir mit Aufarbeitung aller Defizite aus der Vergangenheit auch auf-grund unserer Skalenvorteile eine sehr gute Marktposition einnehmen können. Umsetzung von Tierwohl, Nachverfolgbarkeit, bis hin zu einer umfassenden Integration der Ferkeler-zeugung in Wertschöpfungsketten bedürfen einer gewissen Größe und professionellen Strukturen. Steuerliche Risiken In 2017 hat die steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2013 bis 2015 für Körperschaft-, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer und Umsatzsteuer begonnen, die bis heute noch nicht final abgeschlossen ist. Ende 2021 wurde parallel mit der Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2019 begonnen. Soweit sich aus vorläufigen Betriebsprüfungsfeststellungen Risiken im Betriebsprüfungszeitraum und für Folgejahre konkret ableiten lassen, wurden diese im Rahmen der Rückstellungsbildung nach eigenen Berechnungen und Einschätzungen bis zum 31. Dezember 2021 berücksichtigt. Diese Risiken belasten zukünftig den Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, stellen aber eine mittlere Bedeutung für den Konzern dar. Aus der bereits begonnen Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2019 haben sich noch keine Feststellungen ergeben. Finanzrisiken Die Finanzrisiken der Vergangenheit im Zusammenhang mit bestehenden Bankdarlehen und gestundeten Lieferantenforderungen, die im Rahmen des Gesellschafterwechsels im März 2020neu geordnet wurden, konnten durch die darauffolgenden Stundungsvereinbarungen und mit erfolgten Schulderlass beseitigt werden. In Folge der eingetretenen Marktsituation in 2021 ergibt sich demgemäß im Geschäftsjahr 2021 aus dem operativen Geschäft eine Liquiditätsunterdeckung des Konzerns, deren Deckung im Wesentlichen durch die Aufrechterhaltung der Finanzierungsmaßnahmen bedingt. Ab einem VEZG Ferkelpreis von rd. € 50 je Ferkel wird der cash break even im operativen Geschäft erreicht. Mit der Bereitstellung eines erweiterten Kontokorrentrahmens und den gewährten Corona Überbrückungshilfen wurde die Liquidität für das Jahr 2022 gesichert. Rechtsrisiken Die nachfolgend genannten rechtlichen Risiken haben für den Konzern insgesamt eine mittlere Bedeutung. Schweinezucht Alt-Tellin GmbH Es ist eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland vom 04.09.2012 gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte anhängig. Beklagt wird die durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 28.09.2010 zur Errichtung und zum Betrieb einer Sauenzuchtanlage nebst Nebeneinrichtungen in der Gesellschaft. Aufgrund des Untergangs der gesamten Schweinezuchtanlage am 31.03.2021 und der noch nicht abgeschlossenen strategischen Entscheidung zum Wiederaufbauwird das Verfahren derzeit nicht aktiv betrieben. MESA Agrar GmbH Die vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilte BImSch-Genehmigung den Standort auf Ferkelaufzucht umzubauen, wurde von Seiten der Stadt Osterburg beklagt. Mit Beschluss des OvG vom 25.01.2023 ist die Klage der Stadt Osterburg in letzter Instanz abgewiesen worden. Die Baugenehmigung ist rechtens. Schweinezucht Binde GmbH Es ist eine Klage der Stadt Arendsee gegen das Landesverwaltungsamt Halle anhängig. Beklagt wird die nachträgliche Baugenehmigung für verschiedene Anlagenteile der Schweineanlage der Gesellschaft. Dazu gab es bereits einen Verhandlungstermin in 2016, einen weiteren im Mai 2017.Bis zum heutigen Tag ist nicht abschließend entscheiden, ob eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung notwendig ist oder nicht und ob eine solche nachgeholt werden kann. Die Fortsetzung des Verfahrens ist für Juni 2023 geplant. Das Risiko für die Gesellschaft besteht in der Nutzungsuntersagung der nachgenehmigten Stalleinheiten und der Verpflichtung zu deren Rückbau. Sollte es zu dieser Umsetzung kommen, könnte dies zu einer Kapazitätseinschränkung hinsichtlich der Schweinebelegung der betroffenen Ställe führen und somit die Ertrags- und Finanzlage der Schweinezucht Binde GmbH zusätzlich belasten. Derzeit besteht jedoch nach hiesiger Einschätzung nicht das Risiko einer kurzfristigen Nutzungsuntersagung. Die gerichtliche Entscheidung bleibt abzuwarten. Bio Power Binde GmbH Die Stadt Arendsee hat gegen die der Bio Power erteilte nachträgliche Baugenehmigung vom 24.01.2014 Widerspruch erhoben. Seither ist in diesem Verfahrensstreit keine Änderung eingetreten. Daraus resultiert das Risiko zur Rückbauverpflichtung der nachträglich genehmigten Anlagenanteile mit entsprechenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Hier wird auf die Ausführungen zur Schweinezucht Binde GmbH verwiesen. Corona Krisensituation Als wesentliches Einzelrisiko ist die Verbreitung des Corona-Virus eingetreten und wird die gesamte Wirtschaft weiterhin begleiten. Mit diesem Ereignis hat sich das für uns maßgebliche gesamtwirtschaftliche Umfeld in Deutschland und der Region teilweise verschlechtert. Eine nachhaltige Beeinträchtigung durch die mittlerweile nicht mehr als gravierend einzustufende Krankheit wird nicht erwartet. Chancen Marktkonsolidierung Der LFD-Konzern kann Skaleneffekte nutzen und hat die notwendige Größe um im voranschreitenden Konsolidierungsprozess weiter bestehen zu können. Die erheblichen Marktverwerfungen aufgrund der Corona-Pandemie haben allen Beteiligten gezeigt, dass die Wertschöpfungskette sich nachhaltig integrierter aufstellen muss. Nur wenn in jede Stufe in der Kette nachhaltig Ergebnisse erzielt werden, sind die einzelnen Stufen bereit die Produktion aufrecht zu erhalten und zukünftige Investitionen zu tätigen. 5. Prognosebericht Die Entwicklung des Geschäftsjahres 2021 war von der hohen Volatilität in Bezug auf die Ferkelpreise bestimmt. Lag der Ferkelbasispreis im Frühjahr 2021 noch bei hoffnungsvollen € 53,00 pro Stück, ist mit steigenden Corona Fallzahlen im Herbst 2021 der Preis für ein Ferkel auf ein Allzeittief von € 18,00 gesunken. Das Geschäftsjahr 2022 war im ersten Halbjahr weiterhin durch die Corona Lage und eine schleppende Nachfrage geprägt. Ferkelpreise haben sich im Laufe des Jahres zwar erholt, mit einem durchschnittlichen Preis von € 50,87 je Ferkel aber kein auskömmliches Niveau erreicht. Darüber hinaus hat der Krieg in der Ukraine weltweit zu stark ansteigenden Energie- und Getreidepreisen geführt, dass wiederum die Produktionskosten in der Ferkelerzeugung deutlich verteuert und die LFD Gruppe belastet hat. Entsprechend geht das Unternehmen von einem vorläufigen Jahresfehlbetrag von rd. € 10 Mio. aus. Erst ab Herbst zogen die Erzeugerpreise langsam an und die befürchteten Auswirkungen der zuvor langen Durststrecke zeigten auf dem Schweinemarkt ihre Auswirkungen. Angebot und Nachfrage fanden nach heftigen Einschnitten auf der Angebotsseite ein neues Gleichgewicht. Kapazitäten die erst einmal abgebaut wurden, werden nicht wieder an den Markt kommen. Für das Jahr 2023 rechnet die Gesellschaft mit einem deutlich positiven operativen Ergebnis. Die Erzeugerpreise haben sich auf hohem Niveau > € 70,00 je Ferkel eingependelt und sofern es zu keinen unvorhergesehenen externen Einflüssen kommt, gehen alle Beteiligten von festen Marktverhältnissen aus.
Genthin, 31. Juli 2023 Die Geschäftsführung Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die LFD Holding GmbH, Genthin Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der LFD Holding GmbH, Genthin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der LFD Holding GmbH, Genthin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, 19. September 2023 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Wilfried Steinke, Wirtschaftsprüfer Steffen Fleitmann, Wirtschaftsprüfer |
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