fount GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes Dr. Schmitt seit 13.10.2021 | Geschäftsführer |
Daniel Helge Heinrich Wernicke seit 13.10.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Smart Registry GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Smart Registry GmbH hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 234468 eingetragen. Der Jahresabschluss der Smart Registry GmbH, Berlin, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Bestimmungen der §§ 266 ff, 275 ff HGB und den ergänzenden Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden beachtet. Nach den Größenmerkmalen gemäß § 267a Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft. Nach § 340a Abs. 1 HGB hat die Gesellschaft jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. 2. Erläuterungen zur Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung 2.1. Bilanzierungsmethoden Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Gesellschaft die vorläufige Erlaubnis erteilt, Finanzdienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG zu erbringen. Sie gilt damit als Kreditinstitut im Sinne der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung -RechKredV-). Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der RechKredV in der jeweils gültigen Fassung aufgestellt worden. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Finanzanlagen weisen nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB gebildet. 2.2. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten werden wie folgt bewertet und erläutert: 2.2.1. Aktiva Die Forderungen an Kreditinstitute entsprechen dem Stand des vorgelegten Kontoauszugs zum 31. Dezember 2023. Die Forderungen an Kunden werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen an Kunden enthalten Forderungen gegen Gesellschaftern in Höhe von TEUR 29. Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. 2.2.2. Passiva Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB, die nicht auf der Passivseite ausgewiesen sind, bestehen zum 31.12.2023 nicht. 2.3. Bilanz- Gewinn- und Verlustrechnung Die Forderungen an Kunden haben eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Die Rückstellungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Die sonstigen Rückstellungen enthalten vor allem die Kosten gesetzlicher Prüfungen. Das Gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Kapitalrücklage wurde im Berichtsjahr Beträge in Höhe von insgesamt EUR 42.000,-- als sonstige Zuzahlung gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zugeführt. 4. Sonstige Angaben 4.1. Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:
Dr. Johannes Schmitt und Daniel Wernicke sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 4.2. Leistungen des Abschlussprüfers Für Leistungen des Abschlussprüfers wurden im Geschäftsjahr 2023 folgende Honorare berechnet:
4.3. Arbeitnehmerzahl Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr neben den beiden Geschäftsführern keine Arbeitnehmer. 4.4. Bilanzverlust Der Bilanzverlust beinhaltet einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 35.177,05.
Berlin, 1. März 2024 Smart Registry GmbH Dr. Johannes Schmitt, Geschäftsführer Daniel Wernicke, Geschäftsführer 3. Entwicklung des Anlagevermögens
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Grundlagen des Unternehmens Die Gesellschaft führt elektronische Wertpapierregister, in denen Daten chronologisch protokolliert und gegen unbefugte Löschungen sowie nachträgliche Veränderungen geschützt gespeichert werden. Gegenüber Emittenten von elektronischen Wertpapieren tritt das Unternehmen als registerführende Stelle auf und erbringt alle damit in Verbindung stehenden Leistungen. Die Gesellschaft übernimmt alle dem Gesellschaftszweck dienlichen Geschäfte, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Der lange Schatten des Ukrainekrieges verdunkelte auch im Jahre 2023 die wirtschaftliche Situation in Deutschland. Das vergangene Jahr stand unter den Nachwirkungen multipler Krisen, unter welchem Einfluss das BIP laut Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz um 0,3 % schrumpfte. Zum Ende des Jahres ist zwar eine Abschwächung der Teuerungsrate und des Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiegs in Sicht; die verschiedenen geopolitischen Verwerfungen und haushaltspolitischen Unsicherheiten geben jedoch konservativen Anlagestrategien weiterhin Aufwind. Mit dem signifikanten Anstieg der Leitzinssätze der Europäischen Zentralbank rückte auch das Risiko plötzlicher Bewertungskorrekturen, die sich direkt und indirekt auf den Finanzsektor auswirken, in den Fokus der Aufsicht. Mittelfristig scheint das Engagement der Notenbanken jedoch Wirkung zu zeigen: die geldpolitisch erwünschte Zinswende ist eingetreten. Auch weitere wichtige wirtschaftliche Kennzahlen scheinen gegen ein länger anhaltendes Konjunkturtief zu sprechen. Laut statistischem Bundesamt erreichte die Erwerbstätigkeit in Deutschland im vergangenen Jahr ein Rekordhoch. Auch die Reallöhne stiegen im Angesicht der erfolgreichen Inflationsbekämpfung. Für das angebrochene Geschäftsjahr ist laut Prognosen internationaler Organisationen mit einer moderaten Erholung der Weltwirtschaft zu rechnen. Bislang wenig von der neuen Zurückhaltung betroffen sind die Digitalisierungsbemühungen vieler Unternehmen und vor allem die der Finanzindustrie. Für die Bundesanstalt der Finanzdienstleistungsaufsicht ist der "Megatrend der Digitalisierung" weiterhin von herausragender Wichtigkeit. Der wirtschaftliche Ausblick der Smart Registry GmbH hängt unmittelbar von den Bestrebungen der Finanzindustrie, digitale Wertpapiere zum zukünftigen Standard zu machen, ab. Diese Erwartung ist in 2023 trotz der insgesamt unsicheren wirtschaftlichen Gesamtlage nicht getrübt worden. Nach Einschätzung der Geschäftsführung handelt es sich bei der Digitalisierung der Wertpapiermärkte und dem Übergang zu DLT-Registern um einen mehrjährigen Prozess, der mit der Verabschiedung des Gesetzes zu elektronischen Wertpapieren im Juni 2021 seinen Anfang genommen hat und uns bis zum Beginn der neuen Dekade, i.e. 2030, beschäftigen wird. 2.2 Geschäftsverlauf und Lage Im Jahre 2023 hat die registerführende Stelle ihre Geschäftstätigkeit fortgeführt und verzeichnet eine stark ansteigende Tendenz der vorgenommenen Wertpapierregistrierungen. War im Jahre 2022 noch ein geringes Geschäftsvolumen mit 2 registrierten Wertpapieren zu verzeichnen, konnte die Registerführerin mit 15 Wertpapiereintragungen eine Vervielfachung der Aufträge erzielen. Auch die Anzahl der Investoren, welche die Dienstleistung der Registerführerin in Anspruch nehmen, verdreifachte sich von 924 auf über 3000. Die registerführende Stelle sieht sich in ihrer Stellung innerhalb der sich neu ausbildenden Marktinfrastruktur gefestigt und ist zum Ende des Geschäftsjahres 2023 die zweitnachgefragteste Kryptowertpapierregisterführerin in Deutschland. Die registerführende Stelle verwendet weiterhin für die im Rahmen ihrer Beauftragung erbrachten Dienstleistungen die Gesellschaft NYALA Digital AG (im Folgenden: NYALA) mit ihrer Tokenization Engine als technische Auslagerungspartnerin. Über diese operative Tätigkeit hinaus ist die Gesellschaft nach wie vor durch Kapitaleinlage von ca. 160.000 € ausreichend kapitalisiert und hat weiterhin die Prozesse und Rahmenbedingungen verbessert, die für die Skalierung digitaler Emissionen erforderlich sind. 2.2.1 Wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr Mit dem Schreiben vom 17. März 2023 wurde der Gesellschaft eine Gebernummer durch die Bundesbank zugeteilt, welches den elektronischen Einreichungsweg zur Erfüllung aufsichtlicher Meldepflichten eröffnete. Alle ausstehenden und seitdem fälligen Meldungen wurden über die vorgesehenen Einreichungswege an die zuständigen Behörden übermittelt. Für die sonstigen Meldepflichten, welche einen elektronischen Einreichungsweg nicht vorsehen, wurde auf einen postalischen Einreichungsweg ausgewichen. Um innerhalb des sich schnell anpassenden Technologieumfelds der Blockchain-Protokolle weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, entschied sich die registerführende Stelle, das Polygon PoS Protokoll für zukünftige Emissionen zu nutzen. Die Erwägungsgründe hierfür wurden im Dokument "Merkmale des Aufzeichnungssystems" dargelegt. Die erste Emission mit dem Polygon PoS Protokoll als zugrundeliegendes Aufzeichnungssystem erfolgte am 11. Oktober 2023. Der vollständige Erlaubnisantrag wurde bereits am 7. Juni 2022 an die BaFin und Bundesbank übersandt. Eine Rückmeldung zu dem Inhalt des Erlaubnisantrages steht noch aus. Nach Ansicht des Compliancebeauftragten stehen der Gesellschaft ausreichende personelle Ressourcen zur Verfügung, um auf eine abschließende Entscheidung über das Erlaubnisverfahren hinzuwirken. Die Erfahrungswerte aus vorherigen, erfolgreich abgeschlossenen Erlaubnisverfahren indizieren, dass zunächst einer Nachforderung entgegenzusehen ist. Die Schwarmfinanzierungsplattform Invesdor INV AG war 2023 zentraler Geschäftspartner und brachte sämtliche Geschäftsabschlüsse mit Emittenten hervor. Weiterhin konnte mit der CONDA GmbH eine weitere Crowdfundingplattform als Geschäftspartner gewonnen werden. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 ist mit dem Onboarding von 2 weiteren Finanzierungsplattformen zu rechnen. Eine weitere Erhöhung des Auftragsvolumens wird im Jahre 2024 erwartet. 2.2.2 Auftragsentwicklung Die Gesellschaft wurde 2023 fünfzehnmal als Registerführerin für tokenisierte Emissionen benannt. Die Vermögensanlagen wurden über eine Crowdlending-Plattform (Invesdor.com) öffentlich angeboten, welche in Aussicht gestellt, dass es auch 2024 weiterhin zu Emissionen und damit verbundenen Geschäftsabschlüssen über dieselbe Plattform kommt. Mit dem Onboarding von zwei weiteren Finanzierungsplattformen ist gewährleistet, dass die Anzahl der Registrierungen im Jahre 2024 um ein Vielfaches steigen wird. Es ist jedoch zu erwarten, dass der prozentuale Anstieg geringer ausfallen wird als im vergangenen Geschäftsjahr. 2.2.3 Ertragslage Das Geschäftsjahr 2023 ist geprägt von weiteren IT-Entwicklungen und dem allgemeinen Aufbau der Geschäftstätigkeit. Um die registerführende Stelle im erheblichen Maße von Schwankungen der Marktstimmung unabhängig zu machen, schlossen die Smart Registry GmbH und ihre Muttergesellschaft, die NYALA Digital Asset AG, den RaaS-Vertrag, welcher für die Erbringung der Leistung der Registerführung eine Vergütung von EUR 4.000,-- im Kalendermonat vorsieht. Beide Geschäftsführer der Smart Registry haben im vergangenen Geschäftsjahr keine Bezüge erhalten. Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich auf EUR 35.448,36 (Vorjahr EUR 22.987,46). 2.2.4 Finanzlage Es wurde ein Jahresfehlbetrag von EUR 35.187,97 (Vorjahr EUR 22.362,95) erzielt. Aufgrund ausreichender Reserven bestand jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft. Die Finanzlage ist stabil. 2.2.5 Vermögenslage Die Eigenkapitalquote beträgt 84,85%. Das Eigenkapital der Gesellschaft liegt über der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderung i.H.v. EUR 150.000. Die wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft besteht aus täglich fälligen Kontoguthaben bei Kreditinstituten in Deutschland. Im Jahr 2023 wurden keine Investitionen in Büro- und EDV-Ausstattung getätigt. 2.3 Finanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung der Gesellschaft wurden keine besonderen Kennzahlen festgelegt. Die Geschäftsführung überwacht laufend die Entwicklung der Liquiditäts- und Vermögenssituation der Gesellschaft. 2.3 Gesamtaussage Die Vermögens- Finanz- und Ertragslage entspricht den internen Planungen. Es wurde ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit prognostiziert. Die Anzahl der Geschäftsabschlüsse vervielfachte sich. Der Krieg in der Ukraine sowie die daraus folgenden Verwerfungen haben im Jahr 2023 zu keinen außerplanmäßigen Ausgaben geführt. Im Vergleich zum Vorjahr stabilisierte die Muttergesellschaft die Ertragslage der Registerführerin, indem sie ein monatliches Vergütungsmodell für ihre Dienstleistung vertraglich beschloss. 3. Chancen- und Risikobericht Als grundsätzliche Risiken der Gesellschaft wurden die IT-Risiken und operationelle Risiken, sowie Ertragsrisiken und Rechtsrisiken identifiziert. Der Vorstand steuert und verantwortet die Risiken des Instituts und hat aus der Geschäftsstrategie abgeleitet ein kontinuierliches Risikomanagement etabliert. Die Reputationsrisiken werden als gering eingeschätzt, da die Gesellschaft ihre Dienstleistung als registerführende Stelle nicht eigenständig am Markt anbietet, sondern ausschließlich für Kunden ihrer Muttergesellschaft. Die Auftragslage ist von der Entwicklung im Umfeld elektronischer Wertpapiere abhängig. Das erfordert zum einen grundsätzlich anhaltende Refinanzierungstätigkeiten vor allem mittelständischer Unternehmen, deren Anleihen die primäre Zielgruppe darstellen. Es erfordert weiterhin die Bereitschaft, derartige Anleihen in tokenisierter Form zu emittieren. Eine (weitere) Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds könnte zu einem Rückgang derartiger Anleiheemissionen insgesamt und speziell über digitale Angebote wie Crowdplattformen führen. Große und öffentliche Sicherheitsvorfälle bei genutzten oder verwandten Blockchain-Protokollen und Smart Contract Standards könnten darüber hinaus die Bereitschaft Wertpapiere auf DLT-Basis zu emittieren oder zu zeichnen reduzieren. Anderseits hat die Neuverschuldung der Staaten im Zuge der Corona-Krise sowie die durch die Maßnahmen der Zentralbanken bedingte Schwankung der Geldwertstabilität dazu geführt, dass Anleger zunehmend skeptisch dem bestehenden Geldsystem und den Kapitalmärkten gegenüberstehen und nach alternativen außerhalb der etablierten Strukturen suchen. Die Blockchain Technologie im Allgemeinen und digitale Wertpapiere im Speziellen könnten zunehmend eine akzeptierte Alternative bieten. Die Gesellschaft sieht sich in einer Schlüsselposition in der Fortbildung von erfolgreichen Anwendungsfällen der Blockchain Technologie, welche zu steigender Nutzung und Nachfrage nach blockchainbasierten Lösungen führt. Die Registerführerin selbst ist aufgrund ihrer Geschäfts- und Anlagepolitik nicht in besonderem Maße von einem Zinsänderungsrisiko betroffen. Sie ist nicht im besonderem Maße gegenüber Risiken aus Korrekturen an den Immobilienmärkten oder Risiken aus signifikanten Korrekturen an den internationalen Finanzmärkten exponiert. Insbesondere bietet sich bei steigender Nachfrage der angebotenen Emissionsform das Potential eines liquiden Sekundärmarkts, wodurch sich einerseits die Bereitschaft in derartige Wertpapiere zu emittieren weiter steigern wird und anderseits sich auch weitere Umsätze in Form von Trading-Gebühren erwirtschaften lassen werden. 4. Prognosebericht Mit der bestehenden technischen Lösung und der Partnerschaft mit der Mutter NYALA sehen wir die Gesellschaft gut im Markt aufgestellt, um einen relevanten Teil der in Deutschland tokenisierten Wertpapiere zu registrieren und mit dem sich langsam formenden Markt zu wachsen. Mit der Etablierung von zivil- und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Kryptowertpapierregisterführung sowie der wachsenden Nachfrage institutioneller und privater Anleger nach digitalen Finanzinstrumenten sehen wir uns gut für die Zukunft positioniert. Wir sind überzeugt, dass die Ausbildung eines regulatorischen Rahmens hinsichtlich tokenisierter Finanzinstrumente zu mehr Rechtssicherheit für Marktteilnehmer führen wird. Die Blockchain-Technologie kann somit als Grundlage für die Emission von verschiedenen Arten von Finanzinstrumenten etabliert werden. Für das Jahr 2024 planen wir eine Verfünffachung der Wertpapierregistrierungen (75 statt 15). Die Ertragslage wird zunächst unverändert bei nahezu null verharren, da kein Aufbau fixer Kosten geplant ist und sich die Umsätze für anstehende Registrierung zunächst gegen die Kosten für die technische Infrastruktur (der Muttergesellschaft) aufheben. Die Aufrechterhaltung des regulatorisch erforderlichen Eigenkapitals gilt trotz Bilanzverlust als gesichert. Die Muttergesellschaft sieht als alleinige Gesellschafterin die Registerführerin als festen Bestandteil der modular bereitgestellten NYALA Digital Asset Plattform an. Wir erwarten aufgrund des neuen Vergütungsmodells für das Jahr 2023 erneut ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Smart Registry GmbH, Berlin VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Smart Registry GmbH, Berlin, - bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Smart Registry GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein-stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-schädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-wortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsat-zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsäch-liche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe-richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deut-schen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Frankfurt am Main, den 30. Juni 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Sandra Köhler, Wirtschaftsprüferin, Dr. Stefan Fischer, Wirtschaftsprüfer |
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