SDG Energy GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Demmel seit 17.6.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Erste Alster-Kapital-Beteiligungsgesellschaft mbH / COIRE CONSULTING GERMANY GmbH GbR | 33.33% |
COIRE CONSULTING GERMANY GmbH (vormals TD-CON GmbH) | 33.33% |
Erste Alster-Kapital-Beteiligungsgesellschaft mbH | 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CORE Management GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGa) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss (1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. (2) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres angegeben. (3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. (4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. (5) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". (6) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. (7) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. (8) Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden Umstände bekannt. b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. (3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. (4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen, nach Auffassung der Geschäftsführung, weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. (5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. (6) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. (7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Anlagevermögen Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1. HGB). Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungspreis bis zu 410,00 Euro sind im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden (Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG). Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht erforderlich gewesen. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt:
sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit erforderlich, wurden Einzelwertberichtigungen unter Berücksichtigung o.a. Grundsätze durchgeführt. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Die Euro - Bestände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Rückstellungen Rückstellungen nehmen künftige Risiken vorweg und sind durch folgende Merkmale charakterisiert:
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der Einzelermittlung nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung erfolgt. Die Auflösung der Rückstellungen ist nach bestimmungsgemäßem Verbrauch vorgenommen worden. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag zu dem sie eingegangen wurden, überein. c) Angaben zu Bilanzposten Vermögen Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von 8.107,28 Euro zugleich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Fremdkapital Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. d) Sonstige Angaben Name und Beruf der Geschäftsführ er
Hamburg, den 15. August 2013 gez. Yorck-Percy Tietge, Peter Meyer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.08.2013 |
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