alfanar GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
AL FANAR ELECTRIC L.L.C. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kopp Automotive GmbHKahlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluß zum 31. Dezember 2015a) Allgemeine Angaben Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von elektrotechnischen und elektronischen Artikeln im Bereich der Automobil- und Automobilzulieferbranche und anderer Erzeugnisse sowie die Übernahme von Beteiligungen. Der Firmensitz der Gesellschaft ist Kahl am Main. Die Berichtsgesellschaft steht im 100-prozentigen Anteilsbesitz der Heinrich Kopp GmbH, Kahl. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt, teilweise erfolgten auf freiwilliger Basis weitere Aufgliederungen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Zwischen der Berichtsgesellschaft und der Heinrich Kopp GmbH, Kahl am Main besteht ein Organschaftsverhältnis für Umsatzsteuer. b) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw. Anschaffungskosten abzüglich Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angesetzt. 2. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Bankguthaben werden zu Nennwerten angesetzt. Devisenbestände zum Devisenkassamittelkurs bewertet. 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt und sämtliche innerhalb eines Jahres fällig. c) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse verteilen sich auf folgende Absatzgebiete:
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Es handelt sich überwiegend um Zinserträge des Gesellschafterdarlehens in Höhe von TEUR 332 (Vorjahr TEUR 0) gegenüber der Heinrich Kopp GmbH. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zählen im Wesentlichen die Weiterbelastungen von Verwaltungskosten durch die Heinrich Kopp GmbH. Der Rest gliedert sich auf Rechts- und Beratungskosten und Gebühren. 4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Hierzu handelt es sich ausschließlich um Zinsaufwendungen für Factoringabrechnungen. d) Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden weder Haftungsverhältnisse noch sonstige finanzielle Verpflichtungen. 2. Geschäftsführer Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:
Die Geschäftsführer haben für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr von der Gesellschaft kein Gehalt bezogen. 3. Zahl der Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. 4. Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der Kopp Automotive GmbH wird in den Teilkonzernabschluss der Heinrich Kopp GmbH, Kahl/Main einbezogen. 5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen, die nicht in den Konzernabschluss der Heinrich Kopp GmbH einbezogenen werden oder nicht in 100-prozentigem Anteilsbesitz stehen, wurden im Geschäftsjahr 2015 nicht getätigt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch den Geschäftsführer
Kahl am Main, den 29. August 2016 Stephan Dörrschuck Markus Walfried Hornung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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