Simon
Montagebau GmbH
Mayen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
301.600,50 |
485.767,79 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
160,00 |
400,00 |
| II.
Sachanlagen |
301.440,50 |
348.607,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
136.760,79 |
| B.
Umlaufvermögen |
920.560,96 |
994.213,93 |
| I.
Vorräte |
58.528,00 |
70.007,75 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
963.472,00 |
566.992,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
126.900,90 |
301.094,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
735.132,06 |
623.111,30 |
| Aktiva |
1.222.161,46 |
1.479.981,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
416.882,17 |
593.116,50 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
391.317,58 |
567.551,91 |
| davon
Gewinnvortrag |
317.551,91 |
466.801,06 |
| B.
Rückstellungen |
659.431,00 |
697.565,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
145.848,29 |
189.299,53 |
| Passiva |
1.222.161,46 |
1.479.981,72 |
Anhang
Simon Montagebau GmbH, Mayen
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Simon Montagebau GmbH hat ihren Sitz in Mayen und
wird beim Amtsgericht Koblenz unter der
Handelsregisternummer 14161 geführt (§ 264 Ia
HGB).
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Simon Montagebau GmbH wurde
auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände undder
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger
Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III
HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear
und degressiv abgeschrieben.
BeiZugängen von
Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
€ 800,00 erfolgt eine Aktivierung und
vollständige Abschreibung im Zugangsjahr.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 I 1 HGB).
In
Arbeit befindliche Aufträge wurden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
auftragsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von diesen
Vermögensgegenständen zugeordneten Schulden aus
Altersvorsorgungsverpflichtungen dienen,
sind mit diesen Schulden unter dem Posten
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen saldiert.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem
einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
II 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Angaben zur Bilanz
Insgesamt bestehen am Abschlussstichtag Forderungen
gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer(§
42 III GmbHG) in Höhe von Euro 0,00 (i.Vj. Euro
136.760,79). Sie werden mit 3 % bzw. 2% verzinst und sind
mit Euro 0,00 (i.Vj. Euro 136.760,79) in den Bilanzposten
sonstige Ausleihungen enthalten und mit Euro 0,00
(i.Vj. 0,00) unter den
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände bilanziert.
Die Forderungenhaben sich wie folgt entwickelt:
|
Betrag
|
|
Anfangsbestand
01.01.2023
|
136.760,79 Euro
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|
Neuaufnahme
|
7.737,98 Euro
|
|
Tilgungen
|
147.036,17 Euro
|
|
Zinsen
|
2.537,40 Euro
|
|
Endbestand 31.12.2023
|
0,00 Euro
|
|
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO
aufgestellt. Die Umstellung des
gezeichneten Kapitals in EURO ist noch nicht
erfolgt. Zum 31. Dezember 2023 betrug es DM 50.000,00.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet.
Der Erfüllungsbetrag in Höhe von Euro
649.184,00 wurde gemäß § 246 Abs. 2 S. 2
HGB mit verpfändeten Aktivwerten im Zeitwert von Euro
52.404,00 verrechnet. Im Saldo ergibt sich eine
Rückstellung von Euro 596.780,00
Von den
Verbindlichkeiten haben Euro 145.848,29 (i.Vj. Euro
189.299,53) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den
Verbindlichkeiten sind mit Euro 22.144,61 (i.Vj.
Euro 10.045,29) Verbindlichkeiten aus Steuern enthalten.
Sonstige Angaben
Die Simon Montagebau GmbH beschäftigt im
Durchschnitt 10 Mitarbeiter.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Armin Simon, Diplom-Ingenieur
Mayen, 17.12.2024
Armin Simon
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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