Irmgard
Fassel GmbH
Alpenrod
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.450,00 |
34.704,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
919,00 |
1.921,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.906,00 |
32.158,00 |
| III.
Finanzanlagen |
625,00 |
625,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
41.148,47 |
92.053,40 |
| I.
Vorräte |
21.210,25 |
22.100,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.248,10 |
63.016,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
50.264,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.690,12 |
6.935,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.745,60 |
7.348,34 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.360,91 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
79.704,98 |
134.105,74 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
16.512,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
9.052,10 |
14.270,69 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
21.873,40 |
-5.218,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
5.360,91 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
47.278,44 |
78.247,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.426,54 |
39.346,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
79.704,98 |
134.105,74 |
Anhang zum 31.Dezember 2010
A. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
1) Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insofern nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen.
2) Bei der Bewertung wird trotz der bilanziellen
Überschuldung von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen, da nach Auffassung
der Geschäftsführung der Kapitalfehlbetrag durch
vorhandene stille Reserven im Anlagevermögen abgedeckt
ist.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5) Die Gegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
aktiviert.
Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Bei
der Verteilung der Anschaffungskosten kommt sowohl die
lineare als auch die degressive Abschreibungsmethode
zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 410,00 wurden im Erwerbsjahr
2010 voll abgeschrieben. Für geringwertige
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
zwischen € 150,00 und € 1.000,00, die in den
Jahren 2008 und 2009 angeschafft wurden, wurde
jährlich ein Sammelposten gebildet, der über
einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren linear
abgeschrieben wird.
Die Finanzanlagen werden mit dem Nennwert
aktiviert.
6) Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen werden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Notwendige Abwertungen aufgrund des Niederwertprinzips
werden vorgenommen.
Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit
den Herstellungskosten unter Einbeziehung notwendiger
Gemeinkosten bewertet.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko
wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
8) Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten werden mit dem Nennwert am Bilanzstichtag
bewertet.
9) Die Bewertung der
Pensionsrückstellung erfolgt mit dem
Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen zu
berücksichtigen.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Pensionsrückstellung
Die Pensionsrückstellung wurde nach den
Vorschriften des HGB anhand Versicherungsmathematischer
Methoden ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtung
erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels der so genannten "Projected
Unit Credit-Methode" (PUC-Methode). Der
Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode
ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert
der Pensionsverpflichtungen, der von dem Mitarbeiter bis zu
diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund der in der Vergangenheit
abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als
biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln
2005 G " von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der
Rückstellungsbetrag wurde unter Berücksichtigung
der nachfolgenden Trendannahmen ermittelt:
Rechnungszinssatz p.a.: 5,15%
Rententrend p.a.: 1,50%
Einkommenstrend 0,00%
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von EUR 14.294,00. Von der Übergangsregelung
gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde kein
Gebrauch gemacht. Die Zuführung wird in der Gewinn-
und Verlustsrechnung in obiger Höhe als
außerordentlicher Aufwand gezeigt.
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellung
wurde saldierungsfähiges Deckungsvermögen
berücksichtigt, welches ausschließlich der
Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dient
und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen
ist (Planvermögen im Sinne des § 246 Abs.2 Satz
2). Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich
um eine verpfändete Rückdeckungsversicherung, die
mit dem Aktivwert bewertet ist.
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB:
31.12.2010
EUR
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden
100.342,00
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände
55.413,56
Beizulegende Zeitwert der
Vermögensgegenstände 55.413,56
Verrechnete Erträge 5.149,28
Verrechnete Aufwendungen 10.001,00
II. Verbindlichkeiten i.S. des § 42 III GmbHG
Die Gesellschaft hat gegenüber der
Gesellschafter-Geschäftsführerin eine
Darlehensverbindlichkeit in Höhe von € 5.564,77.
Das Verrechnungskonto wird mit 6% verzinst.
Berechnungsgrundlage für die Verzinsung ist der
jeweilige Stand zum Bilanzstichtag vor Verzinsung.
Ein gesonderter Bilanzausweis erfolgte nicht.
Sie ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten"
enthalten.
III. Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt €
23.571,94. Die Strukturierung der Verbindlichkeiten
ist dem nachfolgend dargestellten Verbindlichkeitenspiegel
zu entnehmen. Bei der Darstellung wurde
nicht von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
hinsichtlich § 285 Nr. 2 HGB Gebrauch gemacht
IV. Haftungsverhältnisse
Es bestanden zum Bilanzstichtag keine
Haftungsverhältnisse.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Die Geschäfte wurden während des
Geschäftsjahres geführt von Frau Irmgard Fassel
und Herrn Hermann Fassel. Die beiden
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Alpenrod, den 28. Juli 2011
gez. Irmgard Fassel
gez. Hermann Fassel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2011 festgestellt.
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