Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 3842
Eingetragen
24.7.1990
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von MehrzweckindustrieroboternHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Kunststoffteilen, die Herstellung und Entwicklung von Robotersystemen und Sondermaschinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, artverwandte Geschäfte zu betreiben sowie sich an Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Hermann Fassel
seit 8.8.2005
Geschäftsführer
Irmgard Fassel
seit 8.8.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Irmgard Fassel
5239 Alpenrod, Lerchenweg 2
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Irmgard Fassel GmbH

Alpenrod

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 25.450,00 34.704,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 919,00 1.921,00
II. Sachanlagen 23.906,00 32.158,00
III. Finanzanlagen 625,00 625,00
B. Umlaufvermögen 41.148,47 92.053,40
I. Vorräte 21.210,25 22.100,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.248,10 63.016,96
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 50.264,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.690,12 6.935,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.745,60 7.348,34
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.360,91 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 79.704,98 134.105,74

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 16.512,49
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 9.052,10 14.270,69
III. Jahresfehlbetrag 21.873,40 -5.218,59
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 5.360,91 0,00
B. Rückstellungen 47.278,44 78.247,00
C. Verbindlichkeiten 32.426,54 39.346,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 79.704,98 134.105,74

Anhang zum 31.Dezember 2010

  A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
 Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insofern nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
 Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.  Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
  

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.


4) Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.



5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.


II.  Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2) Bei der Bewertung wird trotz der bilanziellen Überschuldung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, da nach Auffassung der Geschäftsführung der Kapitalfehlbetrag durch vorhandene stille Reserven im Anlagevermögen abgedeckt ist.

3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

5)  Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert.
 Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Bei der Verteilung der Anschaffungskosten kommt sowohl die lineare  als auch die degressive Abschreibungsmethode zur Anwendung.
 Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 410,00 wurden im Erwerbsjahr 2010 voll abgeschrieben. Für geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00, die in den Jahren 2008  und 2009 angeschafft wurden, wurde jährlich ein Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren linear abgeschrieben wird.
 Die Finanzanlagen werden mit dem Nennwert aktiviert.

6)  Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Notwendige Abwertungen aufgrund des Niederwertprinzips werden vorgenommen.
 

 Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten unter Einbeziehung notwendiger Gemeinkosten bewertet.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert am Bilanzstichtag bewertet.

9) Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.   Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen zu berücksichtigen.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten
  
I. Pensionsrückstellung

Die Pensionsrückstellung wurde nach den Vorschriften des HGB anhand Versicherungsmathematischer Methoden ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der so genannten "Projected Unit Credit-Methode" (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von dem Mitarbeiter bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund der in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2005 G " von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der Rückstellungsbetrag wurde unter Berücksichtigung der nachfolgenden Trendannahmen ermittelt:

Rechnungszinssatz p.a.: 5,15%
Rententrend p.a.: 1,50%
Einkommenstrend 0,00%
 
Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 14.294,00. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustsrechnung  in obiger Höhe als außerordentlicher Aufwand gezeigt.

Bei der Berechnung der Pensionsrückstellung wurde saldierungsfähiges Deckungsvermögen berücksichtigt, welches ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dient und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist (Planvermögen im Sinne des § 246 Abs.2 Satz 2). Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um eine verpfändete Rückdeckungsversicherung, die mit dem  Aktivwert bewertet ist.

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

  31.12.2010
  EUR  


Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 100.342,00
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 55.413,56
Beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände 55.413,56
Verrechnete Erträge  5.149,28
Verrechnete Aufwendungen  10.001,00


II. Verbindlichkeiten i.S. des § 42 III GmbHG
  Die Gesellschaft hat gegenüber der Gesellschafter-Geschäftsführerin eine Darlehensverbindlichkeit in Höhe von € 5.564,77. Das Verrechnungskonto wird mit 6% verzinst. Berechnungsgrundlage für die Verzinsung ist der jeweilige Stand zum Bilanzstichtag vor Verzinsung. 
 Ein gesonderter Bilanzausweis erfolgte nicht. Sie ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten. 
 

III. Verbindlichkeiten
 
 Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 23.571,94.  Die Strukturierung der Verbindlichkeiten ist dem nachfolgend dargestellten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. Bei der Darstellung wurde nicht von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften hinsichtlich § 285 Nr. 2 HGB Gebrauch gemacht 


IV. Haftungsverhältnisse

 Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse.


D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

 Die Geschäfte wurden während des Geschäftsjahres geführt von Frau Irmgard Fassel und Herrn Hermann Fassel. Die beiden Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 Alpenrod,  den 28. Juli 2011

gez. Irmgard Fassel 
gez. Hermann Fassel
   

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2011 festgestellt.

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