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Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2019
EUR |
30.6.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.606,00 |
8.612,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.606,00 |
8.612,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
35.648,50 |
33.623,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.273,31 |
4.618,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.375,19 |
29.005,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.131,69 |
145,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.386,19 |
42.380,93 |
Passiva
|
|
30.6.2019
EUR |
30.6.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.856,09 |
17.872,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.127,36 |
16.361,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.983,45 |
9.234,43 |
| B.
Rückstellungen |
2.570,54 |
325,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.959,56 |
24.183,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.386,19 |
42.380,93 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2019 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Absatz 1 i. V. mit § 264a HGB
Anwendung.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a HGB, §§ 276-277 HGB,
und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften
der §§ 252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 HGB
und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
sonstige Verbindlichkeiten wurden zu ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Angaben zur Bilanz
3.1
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1
HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
510,98
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
3.2
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 0,00 Euro (Vorjahr:
0,00 Euro).
3.3
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 3.496,21
(Vorjahr: 24.183,29).
4.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1
Mitarbeiter.
4.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Olaf Zimmermanns
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
|
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
4.2
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro
10.983,45.und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Mönchengladbach, den 22.11.2019
gez. der Geschäftsführer
Olaf Zimmermanns
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2019 festgestellt.
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