GRUBA
Grundbaustoffe Recycling GmbH
Ohorn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
392.785,80 |
292.760,28 |
| I.
Sachanlagen |
391.723,50 |
291.693,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.062,30 |
1.067,28 |
| B.
Umlaufvermögen |
85.433,37 |
141.069,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.851,69 |
59.712,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.581,68 |
81.356,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.776,60 |
4.005,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
479.995,77 |
437.835,10 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
226.159,60 |
195.263,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
169.698,85 |
-763,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.896,16 |
170.462,05 |
| B.
Rückstellungen |
76.425,29 |
108.460,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
177.410,88 |
134.111,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
479.995,77 |
437.835,10 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Anhang wurde unter Berücksichtigung des
Wahlrechts nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde
auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt. Die mit dem Übergang zum BilMoG zum
Übergangszeitpunkt 01.01.2010 verbundenen Wahlrechte
wurden wie folgt ausgeübt:
Bei der Rückstellung für
Aufbewahrungspflichten wurde das Beibehaltungswahlrecht
nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB genutzt, so dass die
Verpflichtung weiterin mit TEuro 2,2 passiviert bleibt.
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristigen Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 2
Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt.
Das Wahlrecht des Art. 67. Abs. 1 EGHGB, die
erforderliche Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu
verteilen, wurde nicht ausgeübt. Im Geschäftsjahr
2010 wurde die vollständige Zuführung in
Höhe von TEuro 6,4 vorgenommen.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittelwurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeitenwurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert, welche den
Rückzahlungsbeträgen entsprechen.
III. Angaben zur Bilanz
AKTIVSEITE
Die Darstellung und
Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus
der Anlage zur Bilanz.Die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus der Anlage
(§ 268 Abs. 2 HGB).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
PASSIVSEITE
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss des Berichtsjahres in
Höhe von TEuro 31,1 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungenwurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt:
| • |
durchschnittlicher Marktzins
für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der
Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
|
| • |
Lohn- und Gehaltssteigerungen
nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestehen in Höhe von TEuro
79,2.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
TEuro 3,1, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von TEuro 0,0 sowie
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEuro 0,7.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3a HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in
betriebsgewöhnlichem Umfang.
IV Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung wurde in 2010 von
Volker Biener, Ohorn, Diplomingeneurökonom,
wargenommen.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ohorn, den 13. Oktober 2011
....................................
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.10.2011 festgestellt.
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