GRUBA Grundbaustoffe Recycling GmbHLiquidiert

01896 Ohorn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 4604
Eingetragen
17.1.1992
Branche
Gewinnung von anderen Natursanden und KiesGewinnung von Kaolin und anderem kaolinhaltigen Ton und LehmGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Gegenstand
Ist die Aufbereitung von Bau- und Abbruchmaterialien, Straßenaufbruch und sonstigen mineralischen Stoffen aller Art sowie der Vertrieb und der Handel mit den durch die Aufbereitung entstehenden Erzeugnissen und sonstigen Baustoffen aller Art, die Gewinnung und Verwertung mineralischer Stoffe und Bodenbestandteile aller Art sowie der Betrieb von Deponien und die Durchführung von Tiefbau-, Abbruch- und Kommunalreinigungsarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Volker Biener
seit 26.9.2019
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

GRUBA Grundbaustoffe Recycling GmbH

Ohorn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 392.785,80 292.760,28
I. Sachanlagen 391.723,50 291.693,00
II. Finanzanlagen 1.062,30 1.067,28
B. Umlaufvermögen 85.433,37 141.069,33
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 47.851,69 59.712,74
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 37.581,68 81.356,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.776,60 4.005,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 479.995,77 437.835,10

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 226.159,60 195.263,44
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 169.698,85 -763,20
III. Jahresüberschuss 30.896,16 170.462,05
B. Rückstellungen 76.425,29 108.460,48
C. Verbindlichkeiten 177.410,88 134.111,18
Bilanzsumme, Summe Passiva 479.995,77 437.835,10

Anhang


 
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Anhang wurde unter Berücksichtigung des Wahlrechts nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Die mit dem Übergang zum BilMoG zum Übergangszeitpunkt 01.01.2010 verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:

Bei der Rückstellung für Aufbewahrungspflichten wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB genutzt, so dass die Verpflichtung weiterin mit TEuro 2,2 passiviert bleibt.

Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Das Wahlrecht des Art. 67. Abs. 1 EGHGB, die erforderliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu verteilen, wurde nicht ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2010 wurde die vollständige Zuführung in Höhe von TEuro 6,4 vorgenommen.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt.

Flüssi­ge Mittelwurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB).

Verbindlichkeitenwurden mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert, welche den Rückzahlungsbeträgen entsprechen.

III. Angaben zur Bilanz

AKTIVSEITE

Die Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der Anlage zur Bilanz.Die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus der Anlage (§ 268 Abs. 2 HGB).

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.


PASSIVSEITE
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss des Berichtsjahres in Höhe von TEuro 31,1 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungenwurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende An­nahmen für die Berechnung berücksichtigt:
  

durchschnittlicher Marktzins für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

Lohn- und Gehaltssteigerungen nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen in  Höhe von TEuro 79,2. 

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEuro 3,1, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEuro 0,0 sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEuro 0,7.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in betriebsgewöhnlichem Umfang.

IV Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung wurde in 2010 von
       Volker Biener, Ohorn, Diplomingeneurökonom,
wargenommen.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Ohorn, den 13. Oktober 2011

 


....................................
Geschäftsführer

 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.10.2011 festgestellt.

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