Bonefeld
Vermögensverwaltung GmbH
Bad
Wünnenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
486.366,63 |
486.366,63 |
| I.
Vorräte |
23.836,21 |
23.836,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
379.218,49 |
379.218,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.038,00 |
5.038,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
83.311,93 |
83.311,93 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
27.151,63 |
27.151,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
513.518,26 |
513.518,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
52.716,22 |
34.017,72 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-18.698,50 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
27.151,63 |
27.151,63 |
| B.
Rückstellungen |
409.579,00 |
409.579,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
103.939,26 |
103.939,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
71.914,26 |
71.914,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
513.518,26 |
513.518,26 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Bonefeld
Vermögensverwaltung GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
angewendet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
beinhalten die nach handelsrechtlichen Vorschriften
aktivierungspflichtigen Beträge, d. h. neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten wurden ggf. auch
notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Die Abschreibung erfolge pro rata temporis.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben
bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnlichen Verpflichtungen sind nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der
"Projected Unit Credit" Methode errechnet. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von
Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird
erstmalig ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener
durchschnittlicher Marktzinssatz von 5,15% bei der
Bewertung zugrunde gelegt. Rentenanpassungen sind mit 2,0 %
p.a. eingerechnet.
Im Vorjahr erfolgte die Bewertung zuvor genannter
Rückstellungen auf der Grundlage des § 6a EStG
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Es
wurden die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck
unter Heranziehung eines Zinssatzes von 6,0% verwandt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2011 festgestellt.
|