Mobilis
GmbH
Enger
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
91.451,00 |
117.601,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
101,00 |
502,00 |
| II.
Sachanlagen |
91.300,00 |
117.049,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
460.791,92 |
762.875,79 |
| I.
Vorräte |
364.527,81 |
641.822,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.570,41 |
115.696,30 |
| davon
gegen Gesellschafter |
7.553,32 |
8.955,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.693,70 |
5.357,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.781,57 |
2.228,81 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
230.677,25 |
313.303,59 |
| Aktiva |
789.701,74 |
1.196.009,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
37.500,00 |
37.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
350.803,59 |
-65.476,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
82.626,34 |
-416.279,97 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
230.677,25 |
313.303,59 |
| B.
Rückstellungen |
23.398,00 |
22.318,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
766.303,74 |
1.173.691,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
720.462,49 |
1.069.529,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
45.841,25 |
104.161,34 |
| Passiva |
789.701,74 |
1.196.009,19 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis
31.12.2023.
I.
Allgemeine Angaben
Die Mobilis GmbH hat ihren Sitz in Enger. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB
5417 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB
sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- kosten
aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen (lineare Methode)
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Zugänge des Geschäftsjahres werden
pro-rata-temporis abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800,00
werden wegen untergeordneter Bedeutung im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit dem gegenüber den
Anschaffungskosten gesunkenen beizulegenden Wert angesetzt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Notwendige Abwertungen
aufgrund des Niederstwertprinzips werden vorgenommen.
Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die
Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile
der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des
Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.
Alle Bestandsrisiken im Vorratsvermögen, die sich
aus der Lagerdauer oder geminderten Verwertbarkeit ergeben,
werden durch angemessene Wertabschläge
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Allen
risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine
Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge
berücksichtigt.
Fremdwährungsforderungen werden bei Zugang mit dem
Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag
erfolgt bei Forderungen mit dem Devisenkassamittelkurs.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden bei Zugang
mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum
Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs. Bei
Absicherung des Wechselkursrisikos durch ein
Devisentermingeschäft wurden Bewertungseinheiten
gebildet.
III.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:
| Gesamtbetrag
Verbindlichkeiten in |
TEUR 766 |
| davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
TEUR 721 |
| davon mit einer
Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren |
TEUR 45 |
| davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren |
TEUR 0 |
IV.
Sonstige Angaben
Bei der Jahresabschlusserstellung ist eine bilanzielle
Überschuldung festgestellt worden. Nach
Einschätzung der Geschäftsleitung wird von einer
positiven Fortführungsprognose ausgegangen. Eine
Überprüfung dieser Prognose ist vom Steuerberater
nicht erfolgt.
Die Gesellschaft beschäftigte neben der
Geschäftsführung im Geschäftsjahr
durchschnittlich 8 Mitarbeiter. Die Berechnung erfolgte
methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.
Enger, den 06.08.2024
gez.
Stephan Schröder
gez.
Melanie Schröder
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2024
festgestellt. |