STB GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Dipl.-Informatiker Bücker seit 16.2.2009 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STB Software GmbHHerdeckeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang zum 31.12.2010zum Jahresabschuss der STB Software GmbH
Die Gesellschaft ist kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung steht im Einklang mit den Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Die Gliederung der Bilanz orientiert sich an den Bestimmungen gemäß § 266 HGB für große Kapitalgesellschaften. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß §§ 266 Abs. 1 und 274 a Nr. 2 - 5 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB macht die Gesellschaft keinen, von den Erleichterungen gemäß § 274 a Nr. 1 HGB für den Anlagenspiegel und gemäß § 288 HGB für den Anhang macht die Gesellschaft Gebrauch. Der Jahresabschluss gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechendes Bild wieder. Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden nicht festgestellt. Deshalb wird auf die Aufstellung eines Lageberichtes gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. Es erfolgte keine Anpassung der Vorjahreszahlen bei erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmoderniseirungsgesetzes.
Es wurden keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt (§ 284 Abs. 1 HGB): Dem Vollständigkeitsgebot gemäß § 246 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, die aktivierungspflichtig sind, liegen nicht vor. Die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens wurden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Die Bildung und Höhe der Rückstellungen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind der Höhe nach kaufmännischen Grundsätzen ermittelt. Sonderposten mit Rücklageanteil bestehen nicht.
Aktiva Ein Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe für aktivische latente Steuern gemäß § 274 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde nicht gebildet. Eine Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den EURO gemäß § Art. 44 Abs. 1 Satz 4 EGHGB wurde nicht gebildet. Die jeweils beim Anlagevermögen in Anspruch genommenen Abschreibungen ergeben sich betragsmäßig aus der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anlagespiegel. Für das Anlagevermögen wurden ausschließlich Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter vorgenommen. Unter den Finanzanlagen sind Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 22.443,06 e enthalten. Die Forderungen sind zu den Anschaffungskosten angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, zusammengefasst. Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr bestehen nicht. Passiva Das gezeichnete Kapital des Berichtsjahres in Höhe von 25.000,00 € ist voll eingezahlt. In 2010 ist die Rechtsform der UG in die einer GmbH geändert worden. Das Stammkapital beträgt ab 2010 demgemäß 25.000,00 €. Die Bilanzposten "Gezeichnetes Kapital", Kapitalrücklage" sowie "Jahresabschluss" sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Ein Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß § 247 Abs. 3 HGB, dessen Bilanzierung zur steuerlichen Anerkennung erforderlich ist, wurde nicht gebildet. In der Bilanz nicht passivierte Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nicht vorhanden. Im Geschäftsjahr wurden keine Rückstellungen für latente Steuern gebildet gemäß § 274 Abs. 1 HGB. Im Vorjahr bestanden ebenfalls keine Rückstellungen im vorgenannten Sinn, daher wurden keine Rückstellungen aufgelöst. Die Verbindlichkeiten sind zu den Erfüllungsbeträgen angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren sind nicht vorhanden. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Besicherungen durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind nicht erfolgt.
Außerordentliche Aufwendungen oder Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage von Bedeutung sind, lagen im Geschäftsjahr nicht vor (§ 277 Abs. 4 Satz 2 HGB). Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge mit Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage bestehen nicht. E. OFFENLEGUNG Die Gesellschaft beabsichtigt, von den ihr als kleiner Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gemäß § 326 HGB Gebrauch zu machen. Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2009 wurde beim Handelsregister eingereicht. Feststellung und Genehmigung des Abschlusses am 27.03.2012 durch Stefan Bücker, Diplom-Informatiker WEITERE DATEN
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Herdecke und ist beim Amtgericht Hagen Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. HRB 8094, eingetragen. II. Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis Der Geschäftsführung gehörte im Geschäftsjahr an: Herr Stefan Bücker Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. III. Stammkapital Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt in 2010 25.000,00 €. (In 2010 wurde die Rechtsform der UG durch die Erhöhung der Stammkapitals auf 25.000,00 € zur GmbH geändert). IV. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist Software Development, die Planung und Installation von neu zu implementierenden Systemen und die Wartung bestehender Systeme, der Handel mit Hard- und Software, die Erstellung von Web-Software und Web-Präsentationen und die Erstellung von Individualsoftware sowie das Webhosting.
Stefan Bücker, Dipl. Informatiker Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.03.2012 |
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