Funky
Chicken Consulting-GmbH
Köngernheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2017
EUR |
30.6.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5,00 |
5,00 |
| I.
Sachanlagen |
5,00 |
5,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
114.313,28 |
114.663,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
113.771,33 |
111.887,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
541,95 |
2.775,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
114.318,28 |
114.668,22 |
Passiva
|
|
30.6.2017
EUR |
30.6.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
109.582,98 |
110.432,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
85.432,92 |
128.993,59 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
849,94 |
43.560,67 |
| B.
Rückstellungen |
2.948,00 |
2.448,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.787,30 |
1.787,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.787,30 |
1.787,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
114.318,28 |
114.668,22 |
Anhang
Funky Chicken Hinter d. Rathaus 11
CONSULTING GMBH 55278 Köngernheim
für das Geschäftsjahr bis zum 30.06.2017
der
Funky Chicken Consulting GmbH
Köngernheim
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 HGB gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst
((§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
über 1 Jahr beträgt 95.734 €
(Vorjahr: 95.734 €)
Forderungen gegen Gesellschafter
Gemäß § 42 III GmbHG bestehen am
Abschlussstichtag Forderungen in Höhe von 17.696
€ (Vorjahr: 15.694 €).
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betragen
2.948,00 €, davon entfallen auf:
- Jahresabschluss- und
Prüfungskosten
|
2.948,00 €
|
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
|
Restlaufzeit
|
|
bis 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
|
€
|
€
|
€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
|
|
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
1.787,30
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
1.787,30
|
0,00
|
0,00
|
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die
planmäßigen Abschreibungen sind keine
vorzunehmen.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
keine vorzunehmen.
V. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt
durch
Herrn Thomas Klein.
Der Geschäftsführer
istalleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Die Erleichterungen des § 288 HGB wurden
angewendet.
Köngernheim, den 28. Dezember 2018
__(Unterschrift)______________
Thomas Klein
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2018
festgestellt.
|