Halbac-Autohaus-GmbH
Halberstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.743.218,17 |
2.301.007,17 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.743.217,17 |
2.301.006,17 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.822.574,82 |
4.017.148,47 |
| I.
Vorräte |
3.956.759,43 |
3.477.693,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
830.943,00 |
515.172,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.872,39 |
24.282,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.168,54 |
8.756,78 |
| Aktiva |
7.575.961,53 |
6.326.912,42 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
170.300,00 |
133.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.305.661,53 |
6.093.412,42 |
| Passiva |
7.575.961,53 |
6.326.912,42 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft ist mit der Firma
Halbac-Autohaus-GmbH und Sitz in Halberstadt beim
Amtsgericht Stendal unter der Nummer HRB 21178 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB und richtet sich bei der
Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §
242 ff. HGB und den Vorschriften des GmbHG.
Von den eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 HGB, der
Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB
macht die Gesellschaft keinen Gebrauch. Bei der Aufstellung
des Anhangs nimmt die Gesellschaft die Erleichterungen nach
§ 288 HGB in Anspruch.
B.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 bis 256 HGB) sowie den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages und sind unverändert zum
Vorjahr.
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung
planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit
zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils
kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen
Nutzungsdauer i.d.R. linear abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von bis zu €
800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
|
Nutzungsdauer
|
Firmenwert
|
5 Jahre
|
Software
|
3- 5 Jahre
|
Bauten
|
8 -31 Jahre
|
Technische Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
2 -17 Jahre
|
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
3 - 13 Jahre
|
Geschäftsfahrzeuge
und Vorführwagen
|
3 - 6 Jahre
|
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem am
Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Vorräte werden zu durchschnittlichen
Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren
beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren
beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den
Verhältnissen am Beschaffungsmarkt und am Absatzmarkt,
aber unter Berücksichtigung der
Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt.
Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der
Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden
in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen.
Die Bewertung der in Arbeit befindlichen
Aufträge erfolgt unter Berücksichtigung der
geleisteten Arbeitsstunden und des Materials. Die Bewertung
erfolgt zu Vollkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 %
auf die Forderungen gebildet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennbetrag angesetzt.
Das
Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNG ZU EINZELNEN POSTEN DES
JAHRESABSCHLUSSES
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2023 ergibt sich aus der Darstellung
im Anlagenspiegel.
Der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird
über 5 Jahre abgeschrieben.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Es bestehen keine Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände
mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen sind in der Bilanz ausgewiesen.
3.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie
folgt zusammen:
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
T€
|
T€
|
Rückstellung
für Abschlusskosten
|
10
|
10
|
Rückstellung
für Gewährleistungen/Hausgarantie
|
27
|
22
|
Rückstellung
für drohende Verluste
|
17
|
0
|
Rückstellung
für Aufbewahrung
|
6
|
6
|
Rückstellung
für unterlassene Instandhaltungen
|
23
|
5
|
Rückstellung
für Boni- und Vermittlungsprovisionen
|
0
|
0
|
Rückstellung
für Personalkosten
|
87
|
90
|
|
170
|
133
|
4.
Sonstige Verbindlichkeiten
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
T€
|
T€
|
aus Steuern
|
18
|
17
|
im Rahmen der sozialen
Sicherheit
|
2
|
1
|
weitere sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.230
|
169
|
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich zum
Bilanzstichtag wie folgt:
|
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
Davon durch Pfandrechte
und ähnliche
Rechte gesichert
|
|
gesamt 2023
|
bis 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
von mehr als 5 Jahren
|
Art der Sicherheiten
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
2.331
|
1.571
|
252
|
508
|
s. Punkt D
|
(Vorjahr)
|
(1.670)
|
(847)
|
(252)
|
(571)
|
|
Verbindlichkeiten aus
Liefer- ungen und Leistungen
|
98
|
98
|
0
|
0
|
0
|
(Vorjahr)
|
(99)
|
(99)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
Erhaltene Anzahlungen
|
51
|
51
|
0
|
0
|
0
|
(Vorjahr)
|
(29)
|
(29)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
3.576
|
3.177
|
202
|
197
|
0
|
(Vorjahr)
|
(4.107)
|
(4.107)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.250
|
1.170
|
80
|
0
|
0
|
(Vorjahr)
|
(187)
|
(112)
|
(75)
|
(0)
|
(0)
|
Im Rahmen der bestehenden Kreditvereinbarungen, sind
Neu-, Vorführ-, Miet-, und Gebrauchtwagen, Ersatzteile
und Zubehör sicherungsübereignet.
D. SONSTIGE
ANGABEN
1.
Haftungsverhältnisse
Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung zusammen
mit anderen Gesellschaften der Unternehmensgruppe in
Höhe von maximal T€ 22.850 im Rahmen von
eingeräumten Kreditlinien. Die tatsächliche
Ausnutzung der V+B Gruppe beträgt zum Stichtag T€
9.003 davon T€ 1.508 durch die Gesellschaft, so dass
deren Mithaftung sich am Bilanzstichtag auf T€ 7.495
beläuft. Die Mithaftung für verbundene
Unternehmen beläuft sich am Stichtag auf T€
7.495.
Für oben genannte Haftungsverhältnisse ist
die Gesellschaft in der Vergangenheit nicht in Anspruch
genommen worden. Die Vermögens-, Finanz-, und
Ertragslagen der in den Haftungsverbund einbezogenen
Unternehmen sind so gut, geordnet und stabil, so dass weder
zum Bilanzstichtag noch für die Zukunft Hinweise
vorliegen, dass eine Inanspruchnahme droht. Das Risiko
einer Inanspruchnahme wird daher als sehr gering
eingeschätzt, so dass der Ansatz von
Eventualverbindlichkeiten auf der Passivseite nicht geboten
ist.Ferner bestehen Haftungsverhältnisse für
fremde und eigene Verbindlichkeiten in Form von
eingetragenen Grundschulden in Höhe von T€ 1.200.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag hatte die Gesellschaft für das
Autohaus folgende Verpflichtungen geschlossenen aus Miet-,
Pacht und Leasingverträgen:
|
|
davon verbundene
Unternehmen
|
|
T€
|
T€
|
2024
|
261
|
198
|
2025
|
229
|
198
|
2026
|
207
|
198
|
2027 und später
|
415
|
396
|
|
1.112
|
990
|
Für wesentliche Verträge auf unbestimmte
Zeit wird ein 5-jähriger Zeitraum zugrunde gelegt.
Aus vermittelten Leasingverträgen bestehen
Verpflichtungen zu Fahrzeugrücknahmen in Höhe von
T€ 2.981. Für Buy-Back Geschäfte bestehen
Rücknahmeverpflichtungen in Höhe von T€ 29.
Aus vermittelten Finanzierungsverträgen (Autocredit)
können vertragliche Verpflichtungen zu
Fahrzeugrücknahmen von bis zu T€ 2.260 entstehen,
es wird jedoch mit einer weitaus geringeren Inanspruchnahme
gerechnet.
3.
Außerbilanzielle Geschäfte
Um die Auszahlungen für Investitionen über
deren Nutzungsdauer zu verteilen und damit die
Liquiditätsbelastung bei Anschaffung zu minimieren,
schließt die Gesellschaft regelmäßig
Operating Leasing-Verträge ab. Die Aufwendungen
für Leasing betrugen im Geschäftsjahr T€ 80
(Vorjahr: T€ 134).
4.
Anzahl der Arbeitnehmer
|
2023
|
kaufmännische
Angestellte
|
22
|
Gewerbliche Angestellte
|
12
|
Auszubildende
|
11
|
Aushilfen
|
5
|
|
50
|
5.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die Anteile der Halbac-Autohaus-GmbH, Halberstadt
werden zu 100% von der V+B Verwaltungs- und
Beratungsgesellschaft mbH, Wernigerode gehalten. Die
Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der BKMP
Immobilien Beteiligungs GmbH & Co. KG, Wernigerode
einbezogen.
6.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber der Gesellschafterin der V+B
Verwaltungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Wernigerode
bestehen Forderungen in Höhe von T€ 1 sowie
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 3.974.
Es besteht eine umsatzsteuerliche und
ertragsteuerliche Organschaft mit der V+B Verwaltungs- und
Beratungsgesellschaft mbH Wernigerode, bei der die
Gesellschaft als Organgesellschaft fungiert. Unter den
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
ist die Umsatzsteuer in Höhe von T€ 116
ausgewiesen. Die Verbindlichkeit aus der
Ergebnisabführung beträgt T€ 309.
7.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des gesamten abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Holger Paschke, Hornburg
-einzelvertretungsberechtigt-
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
An Mitglieder der Geschäftsführung wurden
keinerlei Vorschüsse oder Kredite vergeben.
8.
Ergebnisverwendung
Aufgrund des bestehenden
Ergebnisübernahmevertrages mit der V+B Verwaltungs-
und Beratungsgesellschaft mbH, Wernigerode wird der
Jahresüberschuss in Höhe von 308.599,25 €
abgeführt.
Halberstadt, 05.06.2024
gez.
Holger Paschke
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2024
festgestellt.
|