Aßmann GmbH
Anklam
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
58.910,00 |
40.253,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.784,50 |
4.892,50 |
| II.
Sachanlagen |
55.125,50 |
35.360,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
227.596,09 |
352.821,41 |
| I.
Vorräte |
175.545,02 |
298.119,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
46.846,92 |
43.782,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.204,15 |
10.918,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.176,00 |
281,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
287.682,09 |
393.355,87 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.598,46 |
65.275,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
39.275,13 |
27.238,89 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.676,67 |
-12.036,24 |
| B.
Rückstellungen |
3.827,00 |
5.041,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
220.256,63 |
323.039,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
287.682,09 |
393.355,87 |
Anhang
des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011
der Firma
Aßmann GmbH, Anklam
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff HGB erstellt.
II. Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Erträge
enthalten, sowie gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
II. Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze
Erworbene Immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibung erfolgte zeitanteilig linear.
Als Nutzungsdauer wird eine Nutzungsdauer zwischen drei und
fünf Jahren unterstellt.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert
um die lineare Abschreibung, bewertet. Die
planmäßige Abschreibung wurde unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden
im Jahr 2011 nicht angeschaft.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Einzelanschaffungswert von € 150,00 bis zu
€ 1.000,00 welche im Vorjahr in einen
Sammelposten eingestellt wurden, sollten gemäß
den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beibehalten
werden, da sie von untergeordnetem Wert sind. Die Bewertung
wurde gemäß den Auffassungen des HFA des IDW
für Zugänge des Wirtschaftsjahres übernommen
und fortgesetzt.
Der Ansatz des
Vorratsvermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten. Sofern der Zeitwert am Bilanzstichtag
niedriger war, wurde dieser angesetzt. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung beachtet.
Die
Forderungen werden zum Nominalwert angesetzt. Es
erfolgten keine Wertberichtigungen.
Die
übrigen Vermögensgegenstände werden
zum Nennwert bzw. Rückzahlungsbetrag bewertet.
Der
Kassenbestand ist entsprechend den
Kassenbüchern angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend der
Laufzeit aufgelöst.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie
sind nach Angaben der Auftraggeber ausreichend bemessen und
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der
Höhe notwendig.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt €
81.812,28 (Vorjahr € 323.039,02). Verbindlichkeiten
mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen
nicht vor.
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus
dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die
Abschreibung im Geschäftsjahr.
Die im Jahresabschluss ausgewiesenen
Rückstellungen betreffen die Kosten für die
Ableitung des Jahresabschlusses 2011 sowie die
Rückstellung für Beiträge zur
Berufsgenossenschaft.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten im
Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG i. H. v. €
27.342,38- enthalten.
VI. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer
Aßmann, Thomas Geschäftsführer
Aßmann, Heiko Geschäftsführer
Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB sind
nicht erforderlich.
VII. Vorschlag über die Verwendung des
Ergebnisses
Der Gesellschafterversammlung wird folgende
Verwendung des Ergebnisses vorgeschlagen:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 1.676,67
wird auf das Jahr 2010 zurück getragen.
(Datum) (Ort)
(Unterschrift)
(Datum) (Ort)
(Unterschrift)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.05.2012
festgestellt.
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