Motorradzentrum Neubrandenburg GmbHLiquidiert

17033 Neubrandenburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRB 7901
Eingetragen
17.12.2012
Branche
Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörHerstellung von KrafträdernGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Gegenstand
Betrieb eines Zweiradhauses mit Zweirädern, -zubehör, - ersatzteilen, Fahrzeugvermietung und Werkstatt.

Historie

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Management

NameRolle
Bernhard Düring
seit 17.12.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Aßmann GmbH

Anklam

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 58.910,00 40.253,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.784,50 4.892,50
II. Sachanlagen 55.125,50 35.360,50
B. Umlaufvermögen 227.596,09 352.821,41
I. Vorräte 175.545,02 298.119,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.846,92 43.782,64
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.204,15 10.918,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.176,00 281,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 287.682,09 393.355,87

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 63.598,46 65.275,13
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 39.275,13 27.238,89
III. Jahresfehlbetrag 1.676,67 -12.036,24
B. Rückstellungen 3.827,00 5.041,72
C. Verbindlichkeiten 220.256,63 323.039,02
Bilanzsumme, Summe Passiva 287.682,09 393.355,87

Anhang



des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011
der Firma
Aßmann GmbH, Anklam

I. Allgemeine Erläuterungen


Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff HGB erstellt.

II. Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Erträge enthalten, sowie gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde  von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

II. Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze

Erworbene Immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgte zeitanteilig linear. Als Nutzungsdauer wird eine Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren unterstellt.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um die lineare Abschreibung, bewertet. Die planmäßige Abschreibung wurde unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden im Jahr 2011 nicht angeschaft.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von € 150,00 bis zu € 1.000,00 welche im Vorjahr in einen Sammelposten eingestellt wurden, sollten gemäß den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beibehalten werden, da sie von untergeordnetem Wert sind. Die Bewertung wurde gemäß den Auffassungen des HFA des IDW für Zugänge des Wirtschaftsjahres übernommen und fortgesetzt.

Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten. Sofern der Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung beachtet.

Die Forderungen werden zum Nominalwert angesetzt. Es erfolgten keine Wertberichtigungen.

Die übrigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. Rückzahlungsbetrag bewertet.

Der Kassenbestand ist entsprechend den Kassenbüchern angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend der Laufzeit aufgelöst.


Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie sind nach Angaben der Auftraggeber ausreichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt € 81.812,28 (Vorjahr € 323.039,02). Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor.


III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus
dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibung im Geschäftsjahr.

Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Ableitung des Jahresabschlusses 2011 sowie die Rückstellung für Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG i. H. v. € 27.342,38- enthalten.


VI. Sonstige Pflichtangaben


Geschäftsführer

Aßmann, Thomas Geschäftsführer
Aßmann, Heiko Geschäftsführer


Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB sind nicht erforderlich.


VII. Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses


Der Gesellschafterversammlung wird folgende Verwendung des Ergebnisses vorgeschlagen:

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 1.676,67 wird auf das Jahr 2010 zurück getragen.


(Datum) (Ort)      (Unterschrift)


(Datum) (Ort)      (Unterschrift)   

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 04.05.2012 festgestellt.

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