Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 18297
Eingetragen
16.4.2008
Branche
Herstellung von Frischbeton, TransportbetonHerstellung von Gipserzeugnissen für den BauHerstellung von sonstigen Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips
Gegenstand
Herstellung von Industrieböden und Estrichen

Historie

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Management

NameRolle
Daniela Maria Hehl
seit 27.9.2024
Geschäftsführer
Leon Franz Hehl
seit 27.9.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Leon Franz Hehl
Pittenhart/OT Bahnhof
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Concrete GmbH

Bad Endorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

4.795,00

6.405,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00

II. Sachanlagen

4.795,00

6.405,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

93.389,57

173.347,02

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

90.986,20

169.342,17

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.403,37

1.728,91

C. Rechnungsabgrenzungsposten

206,00

2.275,94

Summe Aktiva

98.390,57

179.752,02



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

23.939,35

50.950,49

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-12.500,00

-12.500,00

2. eingefordertes Kapital

12.500,00

12.500,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

38.450,49

42.004,79

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-27.011,14

-3.554,30

B. Rückstellungen

32.994,00

35.614,00

C. Verbindlichkeiten

41.457,22

93.187,53

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

98.390,57

179.752,02

ANHANG

Allgemeine Angaben

Vorliegender Jahresabschluss der Concrete GmbH zum 31.12.2010 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (Umsatzkostenverfahren) erstellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.

1) Aussagen zur Form des Jahresabschlusses

a) Abweichungen gegenüber Vorjahr bei der Darstellung (§ 265 Abs. 1 HGB)

Der Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr aus folgenden Gründen geändert:

- die Erfordernisse einer klaren und übersichtlichen Gliederung

- die in Zukunft weitgehend im Anhang erfolgende Darstellung der Auswahlwahlrechte

b) Abweichungen gegenüber Vorjahr bei der Bewertung (§ 265 Abs. 2 HGB)

Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.

Dabei handelt es sich um folgende Posten:

- Rückstellungen

Um dennoch einen Zeitvergleich beim betreffenden Posten durchführen zu können, wurde der Vorjahreswert durch folgende Maßnahmen angepasst:

- Abzinsung Rückstellung Marktzinssatz

2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 € wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am

Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei

wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den

Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

3) Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und Ge winn- und Verlust-rechnung

a) Aktive latente Steuern

Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen niedrigeren Verlust.

Von der Möglichkeit einen Aktivposten für latente Steuererträge zu bilden wurde kein Gebrauch gemacht (§ 274a Nr. 5 HGB).

b) Passive latente Steuern

Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz.

c) Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).

d) Bewertungseinheiten

Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet:

e) Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

4) Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Der enthaltene Gewinnvortrag beträgt 11.439,35 Euro.

a) Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

b) Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 Euro.

5) Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ert ragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

a) Angaben zur Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Herrn Andreas Singhammer

Gewährte Vorschüsse und Darlehen an Geschäftsführer: 0,00 Euro.

b) Angaben betreffend Gesellschafter

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 HGB):

Ausleihungen 0,00 Euro

Forderungen 0,00 Euro

Verbindlichkeiten 0,00 Euro

Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Bad Endorf

Geschäftsführer: Andreas Singhammer

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.04.2011

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