die
Zahnwerkstatt von W.Klinger und V.Scharl GmbH
Amberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
107.010,50 |
81.466,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
42.665,50 |
48.068,50 |
| II.
Sachanlagen |
64.345,00 |
33.397,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
579.472,64 |
585.910,20 |
| I.
Vorräte |
197.089,69 |
215.547,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
116.819,13 |
112.328,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.229,56 |
5.546,10 |
| davon
gegen Gesellschafter |
6.389,18 |
5.748,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
265.563,82 |
258.034,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.752,68 |
6.010,35 |
| Aktiva |
692.235,82 |
673.386,55 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
310.066,89 |
229.318,28 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
23.902,01 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
192.633,98 |
| IV.
Bilanzgewinn |
297.284,60 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
216.535,99 |
|
| B.
Rückstellungen |
96.067,46 |
111.032,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
286.101,47 |
333.036,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
205.235,36 |
226.214,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
80.866,11 |
106.821,40 |
| Summe
Passiva |
692.235,82 |
673.386,55 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft "Die Zahnwerkstatt von Wolfgang
Klinger und Volker Scharl GmbH" ist zum Abschlussstichtag
als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB einzustufen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gesellschaft mit Sitz in Amberg ist beim
Amtsgericht Amberg unter HRB 1469 eingetragen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft "Die
Zahnwerkstatt von Wolfgang Klinger und Volker Scharl GmbH"
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetz-buches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) vom 17. Juli
2015 (BGBl. I S. 1245) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2022
wurden unverändert in neue Rechnung übernommen.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2022 zugrunde
liegenden Ansatz- und Ausweis-methoden werden
unverändert fortgeführt, soweit die Regelungen
des BilRuG dies zulassen.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2022 zugrunde
liegenden Bewertungsmethoden werden unverändert
fortgeführt.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht
von der Fortführung des Unternehmens aus
(going-concern). Gründe, die gegen die
Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen
und Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
Erworbene immaterielle Anlagewerte und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Soweit der einem
Vermögensgegenstand am Bilanzstichtag beizulegende
Wert niedriger war, wurde dieser angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden
Werte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden,
soweit notwendig, Einzelwertberichtigungen gebildet.
Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die übrigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
116.819,13 eine Restlaufzeit von weniger als einem
Jahr. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
und weniger als fünf Jahren bestehen nicht.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe 143.300,61
EUR eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, in
Höhe von 142.800,86 EUR eine Restlaufzeit von
mehr als einem, aber weniger als fünf Jahren.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte
gesichert sind, bestehen nicht.
Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 6.389,18 EUR, die
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr
aufweisen.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 18.147,59 EUR, die
insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr
aufweisen, sowie Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 8.251,50 EUR, die eine
Restlaufzeit von mehr als einem aber weniger als fünf
Jahren aufweisen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Wolfgang Klinger
Volker Scharl
sonstige Berichtsbestandteile
Amberg, den 29.11.2024
gez.
Wolfgang Klinger,
gez.
Volker Scharl
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt.
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