Kaltenhauser Wohnbau GmbH
Wasserburg
a. Inn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
83.794,29 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.272.724,72 |
8.164.515,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
14.426,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
234.547,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.356.519,01 |
8.413.489,11 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
181.282,83 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
255.096,49 |
51.905,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.920.139,69 |
8.361.583,41 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
69.325,00 |
93.678,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.356.519,01 |
8.413.489,11 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Allgemeines:
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften wurden beachtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der
§§ 246 bis 256 HGB und der speziellen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 264 bis 283 HGB aufgestellt.
Abweichungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres fanden nicht statt.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear
vorgenommen.
Die Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw.
unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem
niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert
angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde, aufgrund der Werterhellung bei Bilanzaufstellung,
keine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die liquiden Mittel entsprechen dem Nominalwert.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrags
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Rückstellungen für Steuern wurden nach den
dafür maßgeblichen Bestimmungen der
Einzelsteuergesetze berechnet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gliederung:
Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB in
Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
nachgewiesen.
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr, davon keine Forderung gegenüber
Gesellschaftern.
Soweit Zahlungen Aufwendungen für einen
bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen,
wurden diese in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
eingestellt.
Die Rückstellungen setzen sich zusammen aus
sonstigen Rückstellungen,
Gewährleistungsrückstellunge, Rückstellungen
für Aufbewahrung und Kosten der
Jahresabschlusserstellung.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben, bis auf
70.000 € an Gesellschafter, eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern betragen 69.325 € (Vj. 93.678,18
€) davon haben 69.325 € (Vj. 70.000 €) eine
Restlaufzeit über ein Jahr.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr war zum
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
bestellt:
Herr Jakob Kaltenhauser
Wasserburg, den 20.10.2019
gez. Jakob Kaltenhauser
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2019 festgestellt.
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