Eylmann
Immobilien GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.062,71 |
1.605,60 |
| I.
Sachanlagen |
21.062,71 |
1.605,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.548,21 |
38.647,27 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.023,11 |
40,66 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.525,10 |
38.606,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
205,09 |
143,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
34.816,01 |
40.396,15 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.114,08 |
35.763,38 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
32.000,00 |
32.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.763,38 |
-15.715,37 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.649,30 |
-19.478,75 |
| B.
Rückstellungen |
1.455,00 |
1.455,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.246,93 |
3.177,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.246,93 |
3.177,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
34.816,01 |
40.396,15 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Tz 1
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften (§§ 242 ff., 264 ff.
HGB, der einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gesellschaft erfüllt die Merkmale der
kleinen Kapitalgesellschaft. Die Angaben im Anhang
enthalten die Mindestangaben.
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG)
Tz 2
Im Berichtsjahr wurden die Vorschriften des HGB
i.d.F. des BilMoG insgesamt angewendet.
Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB). Die Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung sind mit den entsprechenden
Vorjahresbeträgen vergleichbar.
Tz 3
Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn-
und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Tz 4
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgten
ausschließlich linear oder degressiv (vgl. IdW RH HFA
1.015, FN-IdW 2009, S. 690 Rz6). Die Abschreibungen auf
Zugänge erfolgten zeitanteilig.
Tz 5
Die
Geringwertigen Anlagegüter (Anschaffungskosten
bis 410,00 EUR), wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
In den Vorjahren angeschaffte bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens (Anschaffungskosten von 150,01 EUR
bis 1.000,00 EUR), wurden weiter als Sammelposten
fortgeführt und mit 20 % linear abgeschrieben (vgl.
BR-Drucks. 344/08, S. 80).
Tz 6
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Tz 7
Die
Rückstellungen berücksichtigen ungewisse
Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB n.F.) angesetzt. Sie haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Tz 8
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB n.F.) angesetzt. Sie haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Tz 9
Es bestehen keine Forderungen gegenüber
Gesellschaftern.
gem. § 285 Nr. 10 HGB n.F.
Tz 10
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die alleinige Geschäftsführung durch Frau
Anita Eylmann wahrgenommen. Die Geschäftsführerin
vertritt die Gesellschaft einzeln.
gem. § 285 Nr. 9c HGB n.F.
Tz 11
Gegenüber Mitgliedern der Organe bestehen keine
Forderungen aus Vorschüssen und Krediten.
gem. § 251 HGB n.F.
Tz 12
Haftungsverhältnisse bestehen keine.
gem. § 245 HGB n.F.
Tz 13
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, der mit einem Jahresfehlbetrag von
3.649,30 EUR und einer Bilanzsumme von 34.816,01 EUR
abschließt, wird hiermit versichert.
München, den 30.06.2011
gez. Anita Eylmann
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2011 festgestellt.
|