SWI Stadtenergie GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Siegfried Hirschbeck seit 8.8.2023 | Prokura |
Philipp Resch seit 2.12.2015 | Prokura |
Hubert Stockmeier seit 30.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbHIngolstadtJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Bilanz zum 30. September 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023Allgemeine AngabenDie Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH hat ihren Sitz in Ingolstadt und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Ingolstadt (HR B 3232) eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Den Besonderheiten bei Versorgungsunternehmen wurde durch die Erweiterung der Posten der Bilanz Rechnung getragen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Sachanlagen wurden zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, wobei Lohn- und Materialgemeinkostenzuschläge auf die eigenen Leistungen berechnet wurden. Den planmäßigen Abschreibungen liegen wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde. Es kommen im Wesentlichen die in den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF) veröffentlichten Nutzungsdauern zur Anwendung. Alle Anlagenzugänge und der Altbestand werden zeitanteilig nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der Nutzungsdauern abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis EUR 250 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von mehr als EUR 250 bis zu EUR 1.000 werden in einem Sammelposten zusammengefasst und einheitlich mit 20 % jährlich abgeschrieben. Der Einfluss der geringwertigen Vermögensgegenstände auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist nicht wesentlich. Ab dem 1. Oktober 2003 bis 30. September 2010 empfangene Investitionszuschüsse werden aktivisch von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögensgegenstände und ist in der Position Abschreibungen enthalten. Von den Finanzanlagen werden die dauerhaft gehaltenen Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert, die sonstigen Ausleihungen mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Die Vorräte sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungswerten unter Berücksichtigung von Gängigkeitsabschlägen angesetzt. Unfertige Leistungen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Material-, Lohn- und Verwaltungsgemeinkosten angesetzt. Die übrigen Aktiva werden zum Nennwert bewertet. Dem Ausfallrisiko wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert. Um die Klarheit der Darstellung zu vergrößern, werden die von den Anschlussnehmern geleisteten Ertragszuschüsse ab dem Geschäftsjahr 2010/2011 passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Auflösung ist in der Position Umsatzerlöse enthalten. Erhaltene Baukostenzuschüsse mit einem Zugang vor dem 1. Oktober 2003 werden weiterhin in einem Passivposten als empfangene Ertragszuschüsse dargestellt. Ihre ertragswirksame lineare Auflösung mit 5 % p. a. wird unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Erhaltene Fernwärmezuschüsse werden passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögensgegenstände aufgelöst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen, versicherungsmathematisch zu bewertenden personalbezogenen Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit" - Methode) bewertet und mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,81 % (Vorjahr 1,77 %) abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Den Berechnungen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen wird der Rententrend mit 2 % p.a. berücksichtigt. Die Bewertung der in den ähnlichen Verpflichtungen enthaltenen Deputatsrückstellungen werden analog mit einem Gehalts- und Rententrend von jeweils 2 % p.a. berechnet und berücksichtigen zudem das vorzeitige Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis mit 2 % p. a. bei einem Alter von 20 bis 35 und mit 1 % bei einem Alter von 36 bis 50. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Bei der Berechnung ist der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) festgelegte Rechnungszins für den Bilanzstichtag anzusetzen. Zum 30. September 2022 beträgt dieser Zinssatz 0,91 % (Vorjahr 0,42 %). Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet und berücksichtigt einen Gehaltstrend von 2 % p.a. Die Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen werden auf der Grundlage Versicherungsmathematischer Gutachten vorgenommen. Die Bewertung erfolgte unter Zugrundelegung mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,66 % (Vorjahr 1,40 %) und berücksichtigte zudem das vorzeitige Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis mit 2 % bei einem Alter von 20 bis 35 und mit 1 % bei einem Alter von 36 bis 50. Sofern biometrische Einflussfaktoren zu berücksichtigen waren, wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Vom Wahlrecht, Aufwandsrückstellungen für Instandhaltungen, die vor dem 30. September 2009 gebildet wurden, beizubehalten, wurde Gebrauch gemacht. Am Bilanzstichtag sind Rückstellungen in Höhe von TEUR 94 ausgewiesen. Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen wurden für im Zeitraum der neuen Konzessionsverträge stillgelegte Strom- und Gasleitungen unter Zugrundelegung der Erwartung der Gesellschaft zum vom Konzessionsgeber geforderten Rückbau gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen eine durchschnittliche Preissteigerung von 4,7 % (Vorjahr 4,2 %). Die Rückstellungen wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Zinssätzen der Deutschen Bundesbank entsprechend der Rückstellungsabzinsungsverordnung laufzeitadäquat abgezinst. Bei der Bemessung der übrigen sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken in ausreichendem Umfang Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen erfasst. Angaben zu Posten der BilanzDer beigefügte Anlagenspiegel dokumentiert die Entwicklung des Anlagevermögens. Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit TEUR 2.410 (Vorjahr TEUR 3.051) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 414 (Vorjahr TEUR 711) sonstige Vermögensgegenstände. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen und Deputatsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 72. Für diesen Unterschiedsbetrag besteht grundsätzlich eine dauerhafte Ausschüttungssperre. Da die frei verfügbaren Rücklagen mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen, kann die Gewinnabführung an die Gesellschafter durchgeführt werden (§ 253 Abs. 6 HGB). In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber der Belegschaft mit TEUR 2.035 (Vorjahr TEUR 2.082), Aufwendungen für die unterlassene Instandhaltung mit TEUR 424 (Vorjahr TEUR 329), eine Rückstellung für langfristige Rückbauverpflichtungen der Versorgungsleitungen mit TEUR 1.042 (Vorjahr TEUR 896) sowie ausstehende Rechnungen mit TEUR 11.690 (Vorjahr TEUR 10.932) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen insgesamt TEUR 750 (Vorjahr TEUR 1.497). Ein Bankdarlehen, das mit TEUR 147 valutiert, ist mit einem Nominalwert in Höhe von TEUR 5.000 grundpfandrechtlich gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 7 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 12.022 (Vorjahr TEUR 38.744) sonstige Verbindlichkeiten. Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen vollumfänglich gegenüber der Gesellschafterin und betreffen mit TEUR 6.738 (Vorjahr TEUR 7.544) die Gewinnabführung. Die im Vorjahr mit TEUR 20.000 unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Gesellschafterdarlehen mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren wurden außerplanmäßig getilgt. Angaben zu Posten der Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse
In den Umsätzen sind periodenfremde Erlösminderungen von TEUR 916 enthalten. Im Vorjahr waren periodenfremde Umsätze mit TEUR 99 ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Anlagenabgangsgewinne von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 8), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 798 (Vorjahr TEUR 171), Auflösungen von Wertberichtigungen auf Forderungen und Eingänge ausgebuchter Forderungen von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 2) sowie Ansprüche aus Schadenserstattungen von TEUR 2.007. Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwandsminderungen von TEUR 146 (Vorjahr TEUR 967) enthalten. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verluste aus Anlagenabgängen von TEUR 436 (Vorjahr TEUR 7), Schadensersatzzahlungen mit TEUR 623 sowie sonstige periodenfremde Aufwendungen mit TEUR 4 (Vorjahr TEUR 404) ausgewiesen. Im Vorjahr waren mit TEUR 92 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen enthalten. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betragen TEUR 59 (Vorjahr TEUR 69). Sonstige AngabenGeschäfte größeren
Umfangs mit verbundenen Unternehmen
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| TEUR | |
| Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH | |
| Netznutzung Stromortsnetz Ingolstadt | 26.606 |
| Netznutzung Gasortsnetz | 10.950 |
| Netznutzung Wärmenetz | 7.737 |
| Pacht und Betriebsführung der Heizwerke/Wärmespeicher | 662 |
| Betriebsführungen | 262 |
| Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR | |
| Betriebsführung Wasserversorgungsnetz sowie Wasserleitungsbau und -instandhaltung | 8.466 |
| Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH | |
| Telekommunikation, Miete und Fuhrpark | 355 |
Der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH wurden von verbundenen Unternehmen für Geschäfte größeren Umfangs vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 folgende Beträge (ohne USt) in Rechnung gestellt:
| TEUR | |
| Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH Strombezug zum Eigenbedarf | 664 |
| Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH | |
| Beratungsleistungen in Rechtsfragen, Betrieb und Entwicklung der Informationssysteme, Marketingdienstleistungen, Cash-Management, Controlling, Führung des Finanz- und Rechnungswesens, Personalverwaltung und -abrechnung, Kundenabrechnung, Mahnwesen, Poststelle und Inkasso | 7.095 |
Es erfolgen keine Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers, da diese im Konzernabschluss des Mutterunternehmens Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR dargestellt werden, in den die Gesellschaft einbezogen wird.
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer:
| männlich | Vorjahr | weiblich | Vorjahr | Gesamt | Vorjahr | |
| 141 | 140 | 29 | 29 | 170 | 169 |
Auf die Nennung der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Das Unternehmen wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR, Ingolstadt, Amtsgericht Ingolstadt HRA 1647, für den kleinsten und größten Kreis einbezogen. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Ingolstadt, 3. November 2023
Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH
Der Geschäftsführer
Hubert Stockmeier
| Posten des Anlagevermögens | Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|
Anfangsstand
EUR |
Zugang (+)
EUR |
Abgang (-)
EUR |
Umbuchungen (+) (-)
EUR |
Endstand
EUR |
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| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 9.239.829,11 | 67.207,56 | 0,00 | 0,00 | 9307.036,67 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 32.280.950,80 | 102.828,96 | 0,00 | 953.138,90 | 33.336.918,66 |
| 2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 29.474.906,82 | 162.032,44 | 3.207.523,00 | 180.021,09 | 26609.437,35 |
| 3. Verteilungsanlagen | 364.065.849,69 | 6.936.231,04 | 102.351,24 | 8.611.704,03 | 379.511.433,52 |
| abzügl. empfangene Kapitalzuschüsse | -19.781.037,16 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -19.781.037,16 |
| 344.284.812,53 | 6.936.231,04 | 102.351,24 | 8.611.704,03 | 359.730.396,36 | |
| 4. Technische Anlagen und Maschinen | 1.706.285,43 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.706.285,43 |
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.406.851,26 | 463.544,46 | 244.009,89 | 137.144,88 | 9.763.530,71 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 17.937.332,05 | 11.722.247,30 | 0,00 | -9.882.008,90 | 19.777.570,45 |
| 435.091.138,89 | 19.386.884,20 | 3.553.884,13 | 0,00 | 450.924.138,96 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Sonstige Ausleihungen | 24.744,93 | 0,00 | 7.225,79 | 0,00 | 17.519,14 |
| 24.744,93 | 0,00 | 7.225,79 | 0,00 | 17.519,14 | |
| 444.355.712,93 | 19.454.091,76 | 3.561.109,92 | 0,00 | 460.248.694,77 | |
| Posten des Anlagevermögens | Abschreibungen | ||||
|
Anfangsstand
EUR |
Abschreibungen im Wirtschaftsjahr (+)
EUR |
angesammelte Abschreibungn auf die In Spalte 4
ausgewiesenen Abgänge (-)
EUR |
angesammelte Abschreibungn auf die in Spalte 5
ausgewiesenen Umbuchg. (+) (-)
EUR |
Endstand
EUR |
|
| 1 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7.475.828,50 | 258.594,82 | 0,00 | 0,00 | 7.734.423,32 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 25.412.097,08 | 276.259,81 | 0,00 | 0,00 | 25.688.356,89 |
| 2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 23.575.371,13 | 1.147.236,37 | 2.494.217,55 | 0,00 | 22.228.389,95 |
| 3. Verteilungsanlagen | 247.850.172,56 | 8.523.672,71 | 102.351,24 | 0,00 | 256.271.494,03 |
| abzügl. empfangene Kapitalzuschüsse | -12.561.127,66 | -721.972,88 | 0,00 | 0,00 | -13.283.100,54 |
| 235.289.044,90 | 7.801.699,83 | 102.351,24 | 0,00 | 242.988.393,49 | |
| 4. Technische Anlagen und Maschinen | 1.644.104,93 | 6.840,24 | 0,00 | 0,00 | 1.650.945,17 |
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.570.104,52 | 432.949,60 | 244.009,89 | 0,00 | 7.759.044,23 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 293.490.722,56 | 9.664.985,85 | 2.840.578,68 | 0,00 | 300.315.129,73 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 300.966.551,06 | 9.923.580,67 | 2.840.578,68 | 0,00 | 308.049.553,05 | |
| Posten des Anlagevermögens | ||
|
Restbuchwerte am Ende des Geschäftsjahres
EUR |
Restbuchwerte am Ende des vorangegangen
Geschäftsjahres
EUR |
|
| 1 | 12 | 13 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.572.613,35 | 1.764.000,61 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 7.648.561,77 | 6.868.853,72 |
| 2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 4.381.047,40 | 5.899.535,69 |
| 3. Verteilungsanlagen | 123.239.939,49 | 116.215.677,13 |
| abzügl. empfangene Kapitalzuschüsse | -6.497.936,62 | -7.219.909,50 |
| 116.742.002,87 | 108.995.767,63 | |
| 4. Technische Anlagen und Maschinen | 55.340,26 | 62.180,50 |
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.004.486,48 | 1.836.746,74 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 19.777.570,45 | 17.937.332,05 |
| 150.609.009,23 | 141.600.416,33 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| Sonstige Ausleihungen | 17.519,14 | 24.744,93 |
| 17.519,14 | 24.744,93 | |
| 152.199.141,72 | 143.389.161,87 |
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH, Ingolstadt, für den als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss zum 30. September 2023 sowie den in Anlage 4 wiedergegebenen Lagebericht folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
An die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
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ob der gesetzliche Vertreter seinen Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und |
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ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet worden ist.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können."
Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH ist Eigentümer und Betreiber der Verteilungsnetze für die Strom-, Gas- und Wärmeversorgung in Ingolstadt. Das Gasnetz umfasst außer der Stadt Ingolstadt noch 16 Nachbargemeinden in der Region. Neben der Tätigkeit als Netzbetreiber, stellt sie die technische Betriebsführung für das Trinkwassernetz im Auftrag der Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR, die Straßenbeleuchtung im Auftrag der Stadt Ingolstadt sowie energienahe Dienstleistungen einen weiteren wichtigen Aspekt des Kerngeschäfts dar.
Der gesetzliche Vertreter beurteilt die Lage des Unternehmens in zusammengefasster Form wie folgt:
Das Anlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr investitionsbedingt um 8.810 TEUR auf 152.199 TEUR angestiegen. Hauptursache hierfür sind umfangreiche Investitionen im Bereich der Verteilungsanlagen im Stadtgebiet Ingolstadt. Daneben ist auch ein Anstieg der Baumaterialien um 608 TEUR auf 2.448 TEUR sowie der noch nicht abgerechneten Auftragsarbeiten um 4.465 TEUR auf 13.455 TEUR zu verzeichnen. Ebenfalls sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände um 226 TEUR auf 14.592 TEUR gestiegen.
Auf der Passivseite zeigt sich das Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr unverändert mit 27.434 TEUR. Die empfangenen Ertragszuschüsse sind im Zusammenhang mit der starken Investitionstätigkeit um 1.575 TEUR auf 39.354 TEUR angestiegen. Außerdem sind die Rückstellungen um 581 TEUR auf 18.469 TEUR gestiegen.
Unter den Verbindlichkeiten von 97.599 TEUR werden Kreditaufnahmen mit 80.798 TEUR ausgewiesen. Sie betreffen mit 1.497 TEUR Bankkredite, die vertragsgemäß um 894 TEUR getilgt worden sind. Bei der Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH bestanden zwei endfällige langfristige Darlehen über insgesamt 20.000 TEUR, die im Geschäftsjahr 2022/2023 vollständig getilgt worden sind. Die Kreditverbindlichkeiten bei kommunalen Geldgebern sind um 37.017 TEUR auf 74.017 TEUR gestiegen. Kurzfristige Kreditaufnahmen im Rahmen des Cash-Poolings haben sich um 5.916 TEUR auf 5.284 TEUR reduziert.
Die Gewinnabführungsverpflichtung hat sich um 806 TEUR auf 6.738 TEUR vermindert. Die übrigen Verbindlichkeiten haben sich um 2.563 TEUR auf 10.063 TEUR erhöht und betreffen im Wesentlichen mit 5.925 TEUR (Vorjahr 3.905 TEUR) erhaltene Anzahlungen, mit 1.647 TEUR (Vorjahr 618 TEUR) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen und Dritte sowie mit 1.566 TEUR (Vorjahr 2.340 TEUR) das Regulierungskonto für Netzentgeltüberschüsse.
Die Umsatzerlöse einschließlich der Bestandsveränderung sind verglichen mit dem Vorjahr von 99.899 TEUR um 9.169 TEUR auf 109.068 TEUR angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen in der Strom- und Wärmeverteilung aus der Weitergabe der gestiegenen vorgelagerten Netzkosten, im Gasbereich aus mengenbedingt gestiegenen Erlösen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung. Gegenläufig sind die Erlöse in der Sparte Wärmeerzeugung aufgrund niedrigerer Erlöse aus der Betriebsführung gesunken. Die aktivierten Eigenleistungen sind um 407 TEUR auf 1.163 TEUR gesunken. Im Vorjahr waren durch das Projekt Umstellung von 10 kV auf 20 kV höhere aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen gewesen.
Die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen haben sich um 10.913 TEUR auf 64.705 TEUR erhöht. Ursache hierfür sind vor allem höhere vorgelagerte Netzkosten im Strom- und Gasbereich, höhere Aufwendungen für die Mehr-/Mindermengenabrechnung im Strom- und Gasbereich sowie auftragsbedingt höhere Aufwendungen bei den Auftragsarbeiten.
Der Personalaufwand ist trotz höherer Mitarbeiteranzahl, einer tariflichen Einmalzahlung und einer Inflationsausgleichsprämie um 573 TEUR auf 13.900 TEUR gesunken. Im Vorjahr ist aufgrund des höheren Preisniveaus in den Strom- und Gastarifen eine Zuführung von 732 TEUR bei den Deputatsrückstellungen enthalten gewesen, die im Berichtsjahr mit 337 TEUR wieder aufgelöst worden ist.
Die Finanzaufwendungen fallen im Geschäftsjahr infolge des gestiegenen Zinssatzes und des investitionsbedingten Anstiegs des durchschnittlichen Kreditbedarfs mit 2.116 TEUR um 1.465 TEUR höher aus als im Vorjahr.
Der im Berichtsjahr angefallene Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 6.738 TEUR (Vorjahr 7.544 TEUR) wird auf Basis des mit der SWI-B abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages an diese abgeführt. Der Ergebnisbeitrag des Segments Wärme-Netz liegt aufgrund höherer Einnahmen aus Netzentgelten und eines durch Gerichts verfahren erzielten Schadenersatzes deutlich über dem Vorjahr. Auch das Ergebnis aus Auftragsarbeiten ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des höheren Umsatzes gestiegen. Der Gewinn aus dem Segment Gasverteilung fällt mengenbedingt niedriger aus. Im Segment Strom ist ein negativer Ergebnisbeitrag zu verzeichnen, was im Wesentlichen auf geringere Transportmengen, negative Abgrenzungseffekte aus dem Vorjahr, Mengenkorrekturen aus Vorjahren, hohe Beschaffungskosten für Netzverluste sowie die Mehr-/Mindermengenabrechnung zurückzuführen ist.
Für das Geschäftsjahr 2023/2024 erwartet der gesetzliche Vertreter bei durchschnittlichem Witterungsverlauf einen Jahresüberschuss von rund 4,6 Mio. EUR. Für Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen Strom, Gas und Wärme sind in den kommenden Jahren Ausgaben zwischen 5,2 bis 5,5 Mio. EUR pro Geschäftsjahr vorgesehen. Mit dieser Summe soll der sichere Betrieb der Netze gewährleistet werden. Insbesondere für die Erweiterung und Verbesserung der Netzanlagen in den Sparten Strom, Gas und Wärme sind im Geschäftsjahr 2023/24 Investitionsmittel von rund 21,9 Mio. EUR eingeplant.
Die bestehenden Wegenutzungsverträge (Konzessionsverträge) mit der Stadt Ingolstadt für die Strom- und Gasversorgung sind zum 30. November 2020 ausgelaufen. Das Konzessionsverfahren begann am 30. November 2018 mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger durch die Stadt Ingolstadt. Am 18. Oktober 2021 ist die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH von der Stadt Ingolstadt darüber informiert worden, dass der Konzessionsausschuss am 4. Oktober 2021 den Beschluss gefasst hat, die Konzessionen für Strom und Gas an die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH zu vergeben. Der Mitbewerber hatte Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt, die er mittlerweile aber zurückgezogen hat. Die neuen Wegenutzungsverträge (Konzessionsverträge) mit der Stadt Ingolstadt für die Strom- und Gasversorgung sind am 4. April 2023 mit Wirkung ab dem 19. Januar 2023 unterschrieben worden. Sie haben eine Laufzeit von 20 Jahren.
Der bestehende Vertrag mit der Stadt Ingolstadt über die Durchführung der Versorgung mit Wärme ist zum 30. November 2020 ausgelaufen. Durch eine Zusatzvereinbarung ist der Vertrag bis zum 30. November 2023 verlängert worden. Zurzeit finden Verhandlungen mit der Stadt Ingolstadt über einen Neuvertrag statt.
Der gesetzliche Vertreter sieht keine Gefährdung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens. Auf die Ausführungen im Lagebericht (Anlage 4) wird verwiesen.
Auf der Grundlage der von uns geprüften Unterlagen sowie der von uns im Rahmen der Abschlussprüfung durchgeführten Analysen ergeben sich aus unserer Sicht keine Einwendungen gegen die Einschätzung des gesetzlichen Vertreters zur Lage, zum Fortbestand und zu der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens.
Gemäß §317 HGB sind die Buchführung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023, der Jahresabschluss zum 30. September 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 (Rechnungslegung) sowie die Einhaltung der nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG bestehenden Pflichten des gesetzlichen Vertreters in Bezug auf die Rechnungslegung Gegenstand der Abschlussprüfung. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt worden.
Der Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG liegt der IDW Prüfungsstandard "Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz" (IDW PS 610) zugrunde.
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) berücksichtigt.
Die Prüfung ist unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 316 ff. HGB, und der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung erfolgt. Die Prüfungshandlungen sind, soweit sie nicht im Prüfungsbericht dargestellt sind, in unseren Arbeitspapieren nach Art, Umfang und Ergebnis festgehalten.
Die Prüfung hat sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf erstreckt, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens zugesichert werden kann.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem unter Abschnitt 2. wiedergegebenen Bestätigungsvermerk.
Die Gesellschaft hat verschiedene rechnungslegungsrelevante Unternehmensaktivitäten (Umsatzabrechnung, Forderungsmanagement sowie Rechnungswesen) auf die SWI-B ausgelagert. Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der ausgelagerten Tätigkeiten haben wir uns insbesondere auf die bei der Gesellschaft eingerichteten Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Tätigkeiten der SWI-B gestützt.
Prüfungsschwerpunkte sind für das Berichtsjahr die folgenden Prüffelder gewesen:
| ― |
Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen, |
| ― |
Vollständigkeit und Nachweis der Materialaufwendungen. |
Die Gesellschaft führt die Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens im Wege der permanenten Inventur durch. An der Inventur haben wir nicht beobachtend teilgenommen, weil das Vorratsvermögen der SWI-N wertmäßig von untergeordneter Bedeutung ist. Wir haben uns stattdessen alternativ durch eine nachträgliche Würdigung der Inventurplanung und -Überwachung von der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventurdurchführung überzeugt. Darüber hinaus haben wir geprüft, ob die Bestandsbuchführung die Voraussetzungen für das betreffende Inventurverfahren erfüllt.
Saldenbestätigungen für Kunden und Lieferanten sind in Stichproben auf den Abschlussstichtag nach der positiven Methode eingeholt worden.
Weiterhin sind von sämtlichen Kreditinstituten, mit denen die SWI-N im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 in Geschäftsverbindung gestanden hat, Bestätigungen der zum Abschlussstichtag bestehenden Salden, Unterschriftsberechtigungen und Konditionen sowie weitere Informationen eingeholt worden.
Für die Einschätzung der Risiken aus Rechtsstreitigkeiten sind Rechtsanwaltsbestätigungen eingeholt worden.
Die Durchführung der Saldenbestätigungsaktionen ist unter unserer Kontrolle erfolgt.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir folgende Prüfungsergebnisse und Untersuchungen Dritter verwertet:
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Hinsichtlich der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Altersteilzeitrückstellung sowie der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und für Energiedeputate sind Gutachten des Versicherungsmathematikers Wenzel-Teuber & Schwarz AktuarGmbH, Nürnberg, eingeholt worden, dessen Berechnungsergebnisse nach kritischer Würdigung verwertet worden sind. Bezüglich des Mengen- und Wertgerüsts haben wir eigene Prüfungshandlungen vorgenommen. |
Der Vorjahresabschluss zum 30. September 2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021/2022 sind ebenfalls von uns geprüft und unter dem 14. November 2022 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Zahlen zum 30. September 2022 sind richtig auf das Geschäftsjahr 2022/2023 vorgetragen worden. Der Vorjahresabschluss ist am 29. September 2023 veröffentlicht worden.
Der gesetzliche Vertreter und die uns benannten Mitarbeiter haben die für unsere Prüfung notwendigen Aufklärungen und Nachweise (§ 320 HGB) vollständig und bereitwillig erbracht. Die berufsübliche Vollständigkeitserklärung ist eingeholt worden.
Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft.
Die Buchführung hat während des gesamten Geschäftsjahres 2022/2023 den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprochen; die speziellen Rechnungslegungspflichten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sind eingehalten worden. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsmäßig in der Buchführung, dem Jahresabschluss und dem Lagebericht abgebildet.
Die Finanzbuchführung einschließlich der Nebenbücher (insb. Anlagenbuchführung) wird über das IT-System der kaufmännischen Dienstleisterin SWI-B durchgeführt. Es kommt die Software SAP zum Einsatz.
Die vom Unternehmen getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und der hierfür eingesetzten IT-Systeme zu gewährleisten.
Im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2023 sind in allen wesentlichen Belangen alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, alle größenabhängigen, rechtsformgebundenen oder wirtschaftszweigspezifischen Regelungen sowie die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft beachtet worden.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsmäßig aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden; die einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind in allen wesentlichen Belangen beachtet worden.
Der Anhang ist klar und übersichtlich und enthält die erforderlichen Angaben. Die auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und die sonstigen Pflichtangaben, insbesondere gemäß §§ 284 ff. HGB, sind vollständig und zutreffend in den Anhang aufgenommen.
Die Gesellschaft hat die Erleichterung des § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB in Anspruch genommen, da der gesetzliche Vertreter davon ausgeht, dass die Voraussetzungen der Angabe der Abschlussprüferhonorare in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss enthalten sein werden. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung kann nicht beurteilt werden, ob die zur Erfüllung der Voraussetzungen der Befreiung gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB erforderlichen Angaben in dem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss enthalten sein werden.
Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH zum 30. September 2023 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 321 Abs. 2 Satz 3 HGB).
Folgende Bewertungsgrundlagen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SWI-N:
Die Gesellschaft erhält von Kunden im Zusammenhang mit der Herstellung von Versorgungsanschlüssen Zuschüsse. Vor dem 1. Oktober 2003 empfangene Zuschüsse werden als empfangene Ertragszuschüsse abgegrenzt und ratierlich, entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes, über die Umsatzerlöse aufgelöst. Die nach dem 30. September 2003 und bis zum 30. September 2010 vereinnahmten Zuschüsse werden entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 27. Mai 2003 aktivisch von den Anschaffungskosten der Verteilungsanlagen abgesetzt und nach den Nutzungsdauern der entsprechenden Hausanschlüsse und Leitungsnetze aufgelöst.
Die ab dem 1. Oktober 2010 vereinnahmten vereinbarten Baukostenzuschüsse werden unter dem Posten empfangene Ertragszuschüsse passiviert. Entgegen der Ansicht des IDW löst die Gesellschaft diese Zuschüsse nicht linear über eine Laufzeit von 20 Jahren auf, sondern nimmt eine Verteilung über die jeweilige Nutzungsdauer des Anlagengutes vor. Der sich hieraus ergebende Unterschiedsbetrag der Auflösung ist von untergeordneter Bedeutung.
Die Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Verpflichtungen aus Deputaten zum 30. September 2023 beruhen auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Anwendung folgender grundsätzlicher Parameter:
Als versicherungsmathematisches Verfahren für die Pensionsrückstellungen ist die "Projected Unit Credit Method" angewendet worden. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Dabei wird eine pauschale Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren angenommen. Aufgrund der Regelung in §253 Abs. 1 HGB (Ansatz von Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag) werden bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Rückstellung für Pensionen zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen von jeweils 2 % sowie bei der Rückstellung für Energiedeputate zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen von jeweils 2 % und die erwartete Mitarbeiterentwicklung (Fluktuation) berücksichtigt.
Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen, dabei ergibt sich der neu anzusetzende durchschnittliche Marktzinssatz für die Abzinsung bei Altersversorgungsverpflichtungen aus dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Bei der Bewertung der Rückstellung wird ein fristenkongruenter, durchschnittlicher Marktzins der letzten zehn Jahre verwendet, wie er von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht wird.
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Rückstellungen nach alter Methode (Marktzinssatz mit Durchschnitt der letzten sieben Jahre) und nach neuer Methode (Marktzinssatz mit Durchschnitt der letzten zehn Jahre) beträgt für die Pensionsverpflichtungen 25 TEUR und für die Deputatsverpflichtungen 47 TEUR. Für diesen Betrag in Höhe von 72 TEUR besteht grundsätzlich eine dauerhafte Ausschüttungssperre. Da die SWI-N über frei verfügbare Rücklagen, die größer als dieser Unterschiedsbetrag sind, verfügt, kann die Gewinnabführung ohne Berücksichtigung dieser Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 HGB) an die Gesellschafter erfolgen.
Die im Berichtsjahr gebildete Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 197 TEUR setzt sich aus Verpflichtungen bereits geschlossener Vereinbarungen zusammen, für die die Voraussetzungen einer solchen Vereinbarung vorliegen.
Die handelsrechtliche Bewertung der Rückstellung für bereits abgeschlossene Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt gemäß dem IDW-Rechnungslegungsstandard HFA 3 unter Anwendung eines Abzinsungssatzes von 0,91 % (Vorjahr 0,42 %). Weiterhin werden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie ein Anwartschaftstrend von 2,0 % p. a. zugrunde gelegt.
Mit Wirkung ab 1. Januar 2017 sind die Regeln für die Fortführung des Regulierungskontos dahingehend geändert worden, dass es ab diesem Zeitpunkt keine Regulierungskontoperioden mehr gibt. Stattdessen wird die Abweichung der erzielten Netzentgelte von der genehmigten Erlösobergrenze eines jeden Kalenderjahres jeweils zu einem Drittel im übernächsten Kalenderjahr und in den zwei darauffolgenden Kalenderjahren ausgeglichen.
Die SWI-N wies zum 31. Dezember 2016 einen seit Ende der ersten Regulierungskontoperiode angefallenen Mehrerlös (Summe über alle vier Jahre) von 780 TEUR aus:
| Regulierungskonto Strom Jahr |
Saldo
EUR |
Zinsen
EUR |
Summe
EUR |
| 2013 | 106.423,00 | 1.607,00 | 108.030,00 |
| 2014 | 939.720,00 | 15.892,00 | 955.612,00 |
| 2015 | -1.128.389,00 | 12.436,00 | -1.115.953,00 |
| 2016 | -649.304,00 | -7.992,00 | -727.161,00 |
| Mehrerlöse gesamt | -779.472,00 |
Die Gesellschaft hat nach der Übergangsvorschrift des § 34 Abs. 5 ARegV beantragt, diesen Mehrerlös in Höhe von 780 TEUR gleichmäßig mit einem Betrag von 156 TEUR in den Jahren der dritten Regulierungsperiode (2019 bis 2023) durch einen Abschlag auszugleichen.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 hat sich ein Mehrerlös in Höhe von 267 TEUR ergeben, der entsprechend § 5 Abs. 3 ARegV gleichmäßig mit einem Betrag von jeweils 89 TEUR in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 als Abschlag auf die Erlösobergrenze berücksichtigt wird.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 hat sich ein Mindererlös in Höhe von 312 TEUR ergeben, der entsprechend § 5 Abs. 3 ARegV gleichmäßig mit einem Betrag von jeweils 104 TEUR in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 als Zuschlag auf die Erlösobergrenze berücksichtigt wird.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 hat sich ein Mindererlös in Höhe von 588 TEUR ergeben, der entsprechend § 5 Abs. 3 ARegV gleichmäßig in den Kalenderjahren 2022 bis 2024 als Zuschlag in Höhe von jeweils 196 TEUR auf die Erlösobergrenze berücksichtigt wird.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 hat sich ein Mindererlös in Höhe von 1.050 TEUR ergeben, der entsprechend § 5 Abs. 3 ARegV gleichmäßig in den Kalenderjahren 2024 bis 2026 als Zuschlag von jeweils 350 TEUR auf die Erlösobergrenze berücksichtigt wird.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 hat sich ein Mindererlös in Höhe von 126 TEUR ergeben, der entsprechend § 5 Abs. 3 ARegV gleichmäßig in den Kalenderjahren 2025 bis 2027 als Zuschlag von jeweils 42 TEUR auf die Erlösobergrenze berücksichtigt wird.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2023 hat sich ein Mindererlös in Höhe von 18 TEUR ergeben, der entsprechend § 5 Abs. 3 ARegV gleichmäßig in den Kalenderjahren 2026 bis 2028 als Zuschlag von jeweils 6 TEUR auf die Erlösobergrenze berücksichtigt wird.
In der nachfolgenden Tabelle sind die sich für die einzelnen Kalenderjahre ergebenden positiven bzw. negativen Beträge auf dem Regulierungskonto dargestellt:
| Basisjahr | Mehrerlös (-) Mindererlös (+) | Okt.-Dez. 2023 | Kj, 2024 | Kj, 2025 | Kj, 2026 | Kj, 2027 |
| 2. Reg. Periode | -39 | -39 | ||||
| Regulierungskonto 2019 | 26 | 26 | ||||
| Regulierungskonto 2020 | 245 | 49 | 196 | |||
| Regulierungskonto 2021 | 1.050 | 350 | 350 | 350 | ||
| Regulierungskonto 2022 | 126 | 42 | 42 | 42 | ||
| Regulierungskonto Jan-Sept 2023 | 18 | 6 | 6 | |||
| Saldo | 1.426 | 36 | 546 | 392 | 398 | 48 |
| Basisjahr | Kj, 2028 |
| 2. Reg. Periode | |
| Regulierungskonto 2019 | |
| Regulierungskonto 2020 | |
| Regulierungskonto 2021 | |
| Regulierungskonto 2022 | |
| Regulierungskonto Jan-Sept 2023 | 6 |
| Saldo | 6 |
Gemäß § 5 ARegV stellen negativ gebuchte Beträge (Mehrerlöse) auf dem Regulierungskonto Verpflichtungen zur künftigen Entgeltabsenkung dar, für die nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB Rückstellungen zu bilden sind. Die auf dem Regulierungskonto positiv gebuchten Beträge (Mindererlöse) stellen dagegen einen künftigen Anspruch auf Abrechnung höherer Netzentgelte dar, für die aufgrund des Realisationsprinzips ein Ansatz eines Aktivpostens ausscheidet. Weil hierbei positive und negative Auswirkungen, die sich in einem zukünftigen Kalenderjahr ergeben, zu saldieren sind, ist bei der SWI-N für das Regulierungskonto Strom keine Rückstellung zu bilden gewesen.
Mit Wirkung ab 1. Januar 2017 sind die Regeln für die Fortführung des Regulierungskontos dahingehend geändert worden, dass die Abweichung der erzielten Netzentgelte von der genehmigten Erlösobergrenze eines jeden Kalenderjahres jeweils zu einem Drittel im übernächsten Kalenderjahr und in den zwei darauffolgenden Kalenderjahren ausgeglichen werden.
Die SWI-N weist zum Ende der zweiten Regulierungskontoperiode (31. Dezember 2016) einen Mindererlös von 2.194 TEUR aus:
| Regulierungskonto Gas Jahr |
Saldo
EUR |
Zinsen
EUR |
Summe
EUR |
| 2012 | 840.120,00 | 13.652,00 | 853.772,00 |
| 2013 | -138.013,00 | 23.700,00 | -114.313,00 |
| 2014 | 1.369.471,00 | 39.165,00 | 1.408.636,00 |
| 2015 | 281.097,00 | 56.987,00 | 338.084,00 |
| 2016 | -313.099,00 | 20.800,00 | -292.299,00 |
| Mindererlöse gesamt | 2.193.880,00 |
Die Gesellschaft hat nach der Übergangsvorschrift des § 34 Abs. 5 ARegV beantragt, diesen Mindererlös in Höhe von 2.194 TEUR gleichmäßig mit einem Betrag von 439 TEUR (2022 438 TEUR) in den Jahren der dritten Regulierungsperiode (2018 bis 2022) durch einen Zuschlag auf die Netzentgelte auszugleichen.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 hat sich ein Mehrerlös in Höhe von 144 TEUR ergeben, der entsprechend § 5 Abs. 3 ARegV in den Jahren 2021 bis 2023 als Abschlag von jeweils 48 TEUR auf die Erlösobergrenze berücksichtigt wird.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 hat sich ein Mehrerlös in Höhe von 408 TEUR ergeben, der entsprechend § 5 Abs. 3 ARegV gleichmäßig in den Jahren 2022 bis 2024 als Abschlag von jeweils 136 TEUR auf die Erlösobergrenze berücksichtigt wird.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 hat sich ein Mehrerlös in Höhe von 1.818 TEUR ergeben, der entsprechend § 5 Abs. 3 ARegV gleichmäßig in den Jahren 2024 bis 2026 als Abschlag von jeweils 606 TEUR auf die Erlösobergrenze berücksichtigt wird.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 hat sich ein Mindererlös in Höhe von 441 TEUR ergeben, der entsprechend § 5 Abs. 3 ARegV gleichmäßig in den Jahren 2025 bis 2027 als Abschlag von jeweils 147 TEUR auf die Erlösobergrenze berücksichtigt wird.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2023 hat sich ein Mindererlös in Höhe von 429 TEUR ergeben, der entsprechend § 5 Abs. 3 ARegV gleichmäßig in den Jahren 2026 bis 2028 als Abschlag von jeweils 143 TEUR auf die Erlösobergrenze berücksichtigt wird.
In der nachfolgenden Tabelle sind die sich für die einzelnen Kalenderjahre ergebenden positiven bzw. negativen Beträge auf dem Regulierungskonto dargestellt:
| Basisjahr | Mehrerlös (-) Mindereriös (+) | Okt.-Dez. 2023 | Kj, 2024 | Kj, 2025 | Kj, 2026 | Kj, 2027 |
| Regulierungskonto 2019 | -12 | -12 | ||||
| Regulierungskonto 2020 | -173 | -35 | -138 | |||
| Regulierungskonto 2021 | -1.818 | -606 | -606 | -606 | ||
| Regulierungskonto 2022 | 441 | 147 | 147 | 147 | ||
| Regulierungskonto 2022 (Jan-Sept. 2023) | 429 | 143 | 143 | |||
| Saldo | -1.133 | -47 | -744 | -459 | -316 | 290 |
| Basisjahr | Kj, 2028 |
| Regulierungskonto 2019 | |
| Regulierungskonto 2020 | |
| Regulierungskonto 2021 | |
| Regulierungskonto 2022 | |
| Regulierungskonto 2022 (Jan-Sept. 2023) | 143 |
| Saldo | 143 |
Gemäß § 5 ARegV stellen negativ gebuchte Beträge (Mehrerlöse) auf dem Regulierungskonto Verpflichtungen zur künftigen Entgeltabsenkung dar, diese sind passivierungspflichtig nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB. Die auf dem Regulierungskonto positiv gebuchten Beträge (Mindererlöse) stellen dagegen einen künftigen Anspruch auf Abrechnung höherer Netzentgelte dar. Aufgrund des Realisationsprinzips scheidet hier ein Ansatz eines Aktivpostens aus. Weil hierbei positive und negative Auswirkungen, die sich in einem zukünftigen Kalenderjahr ergeben, zu saldieren sind, ist bei der SWI-N für das Regulierungskonto Gas eine Rückstellung in Höhe von 1.566 TEUR zu bilden gewesen.
Durch Beschluss des Bundesrates am 14. Juli 2021 ist die ARegV geändert worden und ist am 31. Juli 2021 in Kraft getreten. Die Antragsfrist zum Regulierungskonto wird ab dem 1. April 2022 vom 30. Juni auf den 31. Dezember verschoben, um den Zeitraum für Datenbereitstellung und Prüfung zu verlängern. Die EOG-Anpassung erfolgt dann ab dem übernächsten Jahr nach Antragstellung.
Die Neuregelung zum Regulierungskonto gilt erst ab dem 1. April 2022. Somit ist sowohl die Antragstellung als auch die Ausschüttung des Regulierungskontosaldos 2020 noch von der neuen Regelung unbeeinflusst. Der Regulierungskontosaldo für das Jahr 2020 wird nach den bisherigen Regeln zum 30. Juni 2021 ermittelt und beantragt, und ab 2022 über drei Jahre ausgeglichen.
Für die Kalenderjahre 2021 ff. erfolgt die Auflösung des Regulierungskontos nicht mehr wie bisher in den Kalenderjahren t2 bis t4 (Auflösung für 2021 in 2023 bis 2025), sondern in den Kalenderjahren t3 bis t5 (Auflösung für 2021 in 2024 bis 2026).
Die Stadt Ingolstadt hat am 18. Oktober 2021 die SWI-N darüber informiert, dass der Konzessionsausschuss der Stadt Ingolstadt am 4. Oktober 2021 beschlossen hat, die Strom- und Gaskonzessionen an die SWI-N zu vergeben. Die Unterzeichnung der neuen Konzessionsverträge konnte gem. § 47 EnWG erst nach Ablauf der gesetzlichen Rügefrist erfolgen. Am 4. April 2023 sind die neuen Wegenutzungsverträge (Konzessionsverträge) mit der Stadt Ingolstadt für die Strom- und Gasversorgung mit Wirkung zum 19. Januar 2023 unterschrieben worden. Gemäß § 13 der Konzessionsverträge besteht für den Konzessionär eine Entfernungsverpflichtung für Leitungen, die während der Laufzeit des Konzessionsvertrags von 20 Jahren stillgelegt werden.
Zum Bilanzstichtag sind aufgrund dieser Entfernungsverpflichtungen Rückstellungen in Höhe von 1.042 TEUR (Vorjahr 896 TEUR) (Stromsegment 803 TEUR (Vorjahr 310 TEUR); Gassegment 239 TEUR (Vorjahr 586 TEUR)) gebildet. Die zu erwartenden Kosten für die Entfernung der Leitungen werden über eine Laufzeit von 20 Jahren ratierlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Restlaufzeit bis zur voraussichtlichen Leitungsentfernung den Rückstellungen zugeführt. Die Rückstellungen berücksichtigen eine durchschnittliche Preissteigerung von 4,7 % und werden mit den Zinssätzen der Deutschen Bundesbank entsprechend der Rückstellungsabzinsungsverordnung laufzeitadäquat abgezinst.
Es hat keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen und gegenüber dem Vorjahresabschluss zum 30. September 2022 auch keine Änderungen bei den Bewertungsgrundlagen mit wesentlichem Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses, d. h. auf das vom Jahresabschluss vermittelte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, gegeben.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ergibt sich mit hinreichender Klarheit aus dem Jahresabschluss (Anlagen 1 bis 3), da die Angaben entsprechend § 321 Abs. 2 Satz 5 HGB bereits im Anhang enthalten sind, sowie im Lagebericht (Anlage 4).
Nachfolgend sind Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und sonstige Kennzahlen für die letzten fünf Geschäftsjahre dargestellt.
| 2022/2023 | 2021/2022 | 2020/2021 | 2019/2020 | 2018/2019 | |
| Vermögenslage | |||||
| Bilanzsumme in TEUR | 182.856 | 168.754 | 158.029 | 151.936 | 145.105 |
| Anlagevermögen in TEUR | 152.199 | 143.389 | 137.356 | 129.934 | 125.661 |
| Finanzlage | |||||
| Eigenkapital in TEUR | 27.434 | 27.434 | 27.434 | 27.434 | 25.834 |
| Eigenkapitalquote in % | 15,0 | 16,3 | 17,4 | 18,1 | 17,8 |
| Darlehensverbindlichkeiten bzw. Finanzschulden in TEUR | 80.798 | 70.591 | 64.171 | 62.441 | 55.875 |
| Liquide Mittel in TEUR | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Ertragslage | |||||
| Jahresergebnis (vor EAV) in TEUR | 6.738 | 7.544 | 7.907 | 8.010 | 11.168 |
| Umsatzerlöse in TEUR | 104.603 | 98.945 | 99.871 | 94.781 | 92.618 |
| Sonstige betriebliche Erträge in TEUR | 2.823 | 190 | 350 | 771 | 2.612 |
| Materialaufwand in TEUR | 64.705 | 53.792 | 52.822 | 53.499 | 50.785 |
| Personalaufwand in TEUR | 13.900 | 14.473 | 12.909 | 12.807 | 12.637 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen in TEUR | 15.582 | 15.370 | 14.829 | 14.228 | 14.164 |
| davon Konzessionsabgabe in TEUR | 5.802 | 6.565 | 6.230 | 5.868 | 5.944 |
| Abschreibungen in TEUR | 9.924 | 9.740 | 9.530 | 9.104 | 5.945 |
| Finanzergebnis in TEUR | 2.116 | 651 | 665 | 657 | 570 |
Nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG hat die Gesellschaft zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung ihrer Tätigkeitsbereiche in der Rechnungslegung zu entflechten.
Nach § 6b Abs. 5 EnWG haben wir geprüft, ob getrennte Konten vorhanden und Tätigkeitsabschlüsse aufgestellt worden sind, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und ob der Grundsatz der Stetigkeit beachtet worden ist. Wir haben unserer Prüfung den IDW-Prüfungsstandard: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) zugrunde gelegt.
Unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG hat zu keinen Einwendungen geführt.
Unser Prüfungsauftrag hat sich auch auf die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG erstreckt.
Die im Gesetz und in dem einschlägigen IDW Prüfungsstandard IDW PS 720 geforderten Angaben zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir in einem gesonderten Bericht zusammengestellt.
Nach unserem Ermessen sind die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden.
Unsere Prüfung, die keine Gesamtbeurteilung über die Geschäftsführung darstellt, hat keine Anhaltspunkte ergeben, die nach unserer Auffassung Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen könnten.
Ferner hat die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach unserem Ermessen keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben.
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 30. September 2023 (Bilanzsumme 182.855.700,28 EUR; Jahresüberschuss vor Gewinnabführung 6.737.886,95) und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022/2023 der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F.) erstattet.
Nürnberg, den 17. November 2023
PKF
Fasselt
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte
Qualifizierte Signatur Jahn, Wirtschaftsprüfer
Qualifizierte Signatur Sommer, Wirtschaftsprüfer
Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH, mit der seit dem 1. Januar 2002 ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die Gesellschaft beschäftigt derzeit 171 Mitarbeiterinnen.
Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH ist Eigentümer und Betreiber der Verteilungsnetze für die Strom-, Gas- und Wärmeversorgung in Ingolstadt und Umgebung. Sie erfüllt die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der nachgelagerten Verordnungen. Dies gilt insbesondere für die buchhalterische, informationelle, operationelle und gesellschaftsrechtliche Entflechtung.
Seit dem Jahr 2004 wendet das Unternehmen das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) an und lässt seine Organisation und technischen Betriebsabläufe regelmäßig von den Fachverbänden überprüfen. Im November 2022 hat sich die Gesellschaft erneut und mit Erfolg einer TSM-Zertifizierung unterzogen. Die neu erworbene TSM-Bestätigung hat eine Gültigkeit bis 2028.
Das Versorgungsgebiet unseres Stromnetzes entspricht dem Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt. Die Stromversorgung von 30.856 Hausanschlüssen erfolgt über 4 Umspannwerke. Es besteht aus 536 Netz- und Übergabestationen sowie 2.032 km Kabel- und 71 km Freileitungen.
Das Gasnetz der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH erstreckt sich auf die Stadt Ingolstadt und 16 Nachbargemeinden in der Region. Insgesamt werden 28.461 Hausanschlüsse versorgt. Das Gasnetz besteht aus 291 km Hoch- und Mitteldruckleitungen und 618 km Niederdruckleitungen.
Die Fernwärmeversorgung erfolgt über ein 85 km langes Transportnetz und umfasst 897 Kundenanschlüsse. Das Versorgungsgebiet erstreckt sich auf die Stadt Ingolstadt und einen Teilbereich des Marktes Gaimersheim.
Die im Eigentum der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH stehenden Blockheizkraftwerke und Spitzenheizkessel sind seit Oktober 2010 an die Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH verpachtet. Die auftragsgemäße Betriebsführung nimmt die Gesellschaft vor.
Neben der Tätigkeit als Netzbetreiber, stellt die technische Betriebsführung für das Trinkwassernetz im Auftrag der Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR sowie die Straßenbeleuchtung im Auftrag der Stadt Ingolstadt sowie energienahe Dienstleistungen einen weiteren wichtigen Aspekt des Kerngeschäfts dar.
In der Gesellschaft werden vor dem Hintergrund einer wertorientierten Unternehmenssteuerung verschiedene Kennzahlen verwendet. Der Jahresüberschuss nach Handelsrecht, als gesetzlich verankerte Kennzahl, stellt hierbei den Schwerpunkt dar.
Seit dem 23. Juni 2022 gilt die Alarmstufe des Notfallplans Gas, ausgerufen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern. Die Gasversorgung in Deutschland ist derzeit stabil. Die Versorgungssicherheit war im Wirtschaftsjahr 2022/2023 gewährleistet.
Die Ausgangslage für den Winter 2023/2024 wird, auf Basis der Kennzahlen der Bundesnetzagentur, deutlich besser als im Vorjahr bewertet, jedoch verbleiben immer Restrisiken. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibt daher weiterhin wichtig.
Zur Sicherstellung einer schnellen und strukturierten Bewältigung von außerordentlichen Situationen hält die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH für die Einheiten des Netzbetriebs ein einsatzfähiges Notfallmanagement vor.
Am 23.08.2023 veröffentlichte die Bundesnetzagentur den Festlegungsbeschluss zu Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes für Betreiber von Verteilernetzen im Kapitalkostenaufschlag. Gemäß der Festlegung erhalten Verteilnetzbetreiber für Investitionen ab dem 01.01.2024 einen marktgerechten Fremdkapitalzins, der sich an den Regelungen für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber orientiert. Die neue Festlegung stellt einen Erfolg der Verteilnetzbetreiber dar, wenngleich die zum Eckpunktepapier eingebrachte Branchenforderung, die zinswendebedingten gestiegenen Fremdkapitalkosten bereits mindestens für Investitionen des Jahres 2023 zu berücksichtigen, nicht umgesetzt wurde.
Im Juli 2023 wurde der Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz veröffentlicht. Mit dem Entwurf wird erstmalig der physische Schutz kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorübergreifend geregelt. Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH hat auf Basis eines Sicherheitsaudits die Erstellung eines ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes für das Werksgelände beauftragt. Erste Entwürfe zu diesem Sicherheitskonzept wurden inzwischen vorgestellt. Im kommenden Geschäftsjahr ist mit der Fertigstellung des Sicherheitskonzeptes zu rechnen. In den Folgejahren sollen dann die identifizierten Maßnahmen nach festgelegten Prioritäten umgesetzt werden.
Die neuen Wegenutzungsverträge (Konzessionsverträge) mit der Stadt Ingolstadt für die Strom- und Gasversorgung wurden am 04.04.2023 mit Wirkung ab 19.01.2023 unterschrieben. Sie haben eine Laufzeit von 20 Jahren.
Auch mit der Stadt Vohburg und dem Markt Manching konnten im Berichtszeitraum neue Wegenutzungsverträge für Gas mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen werden.
Weil mehrere Bewerber ihr Interesse an einer Gasversorgung im Markt Gaimersheim bekundet haben, hat der Markt Gaimersheim für den Wegenutzungsvertrag Gas mit Schreiben vom 19.05.2023 ein Verfahren nach § 46 EnWG initiiert. Zu den Verfahrensbedingungen hat die Gesellschaft mehrere Fragen gestellt und Rügen erteilt, weshalb das Verfahren sich in das nächste Geschäftsjahr hineinerstrecken wird. Der bestehende Wegenutzungsvertrag Gas endet am 31.12.2023.
Der bestehende Vertrag mit der Stadt Ingolstadt über die Durchführung der Versorgung mit Wärme lief zum 30. November 2020 aus. Durch eine Zusatzvereinbarung wurde der Vertrag bis zum 30. November 2023 verlängert. Derzeit finden die Verhandlungen mit der Stadt Ingolstadt über einen Neuvertrag statt.
Die Umsätze der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH werden maßgeblich von den Netzentgelten der regulierten Sparten Strom und Gas bestimmt. Die 3. Stufe der Anreizregulierung und deren Erlösobergrenzen bestimmen die Erlösseite des Netzgeschäfts Strom noch bis Ende des Kalenderjahres 2023.
Im Segment Gas begann die 4. Regulierungsperiode mit dem Jahr 2023. Im Mai 2023 wurde uns vorab informatorisch von der Regulierungskammer des Freistaats Bayern ein Effizienzwert von 95,12 % für die 4. Regulierungsperiode bekanntgegeben. Der abschließende Bescheid über die Erlösobergrenzenfestlegung wurde noch nicht erteilt.
Die Kostenprüfung Strom zur Ermittlung der Erlösobergrenze der 4. Regulierungsperiode, die ab dem Kalenderjahr 2024 beginnt, fand durch die Regierung der Oberpfalz im I. Quartal 2023 statt. Die Bestimmung der Effizienzwerte durch die Bundesnetzagentur und deren Bekanntgabe war zum 30.06.2023 angekündigt, steht aber derzeit noch aus.
Das Jahr 2023 hat die vorangegangenen Jahre beim Zubau von Photovoltaik- und Speicher-Anlagen stark übertroffen. Mit bisher rund 1.130 Anlageninbetriebnahmen (Mikro-PV, PV, Speicher, KWK) sowie zusätzlichen 1.458 Anlagenanmeldungen wurden die Zahlen der Vorjahre bereits jetzt deutlich überschritten. Hervorzuheben sind vor allem die massiv angestiegenen Anmeldungen von steckerfertigen Erzeugungsanlagen, auch Mikro-PV-Anlagen genannt.
Es ist davon auszugehen, dass in den folgenden Jahren diese Zahlen weiterhin konstant Überboten werden. Durch die Schaffung von neuen Rahmenbedingungen mit dem EEG 2023 und der geplanten Novellierung durch die Solarpakete I und II zum 01.01.2024, wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien immer weiter und stärker vorangetrieben. Aktuell sind über 6.400 Anlagen im Netz der SWI angeschlossen, dies entspricht einer installierten Leistung von rund 78 MW.
Seit Januar 2023 fördert außerdem die Stadt Ingolstadt die Anschaffung von steckerfertigen PV-Anlagen mit einem Betrag in Höhe von 200 Euro. Im Juli 2023 ist das Förderprogramm auf die Anschaffung von PV-Anlagen, Speichern sowie die Umsetzung von Mieterstrommodellen ausgeweitet worden. Die Höhe des städtischen Fördervolumens für 2023 beträgt 550.000 Euro, für 2024 sind weitere 300.000 Euro geplant.
Zur Finanzierung der im letzten Jahr eingeführten Strompreisbremse müssen bei Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als einem Megawatt nach den Vorgaben des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) die Übererlöse abgeschöpft werden.
Die Rolle des Verteilnetzbetreibers umfasst in diesem Zusammenhang die Identifikation der betroffenen Anlagen sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Anlagenbetreiber und dem Übertragungsnetzbetreiber. Alle weiteren Prozesse werden durch die jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber sowie der Bundesnetzagentur gesteuert.
Im Netzgebiet der SWI Netze GmbH sind insgesamt vier Anlagen betroffen.
Im Mittelspannungsnetz wurden im laufenden Geschäftsjahr weitere Verstärkungsmaßnahmen durchgeführt, um auf die wachsende Elektromobilität, regenerative Energien und die Herausforderungen aus der Umrüstung auf Wärmepumpen vorbereitet zu sein.
Auch im Niederspannungsnetz werden Maßnahmen zur Netzverstärkung durchgeführt. Es wurden Projekte initiiert, um strukturiert Freileitungen abzubauen und das Netz leistungsfähiger auszubauen. Größter Treiber ist hier die stark steigende Anzahl an EEG-Einspeiseanlagen.
Im Strombereich wurden im Geschäftsjahr 2022/2023 in den Ausbau des Netzes und in die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit TEUR 8.160 investiert.
Bedingt durch die aktuelle Situation mit hohen Strompreisen wurde die geplante Netzlast im Segment Strom in Höhe von 554 GWh um 36 GWh unterschritten. Hierbei handelt es sich vor allem um Mengeneinbußen bei den Industriekunden (-29 GWh). Dadurch bedingte Mindererlöse werden dem Regulierungskonto gutgeschrieben und führen zu positiven Effekten in den Regulierungsjahren 2026-2028.
Im Segment Gas wurden im Geschäftsjahr 2022/2023 in rund 45 Straßen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und im Zuge dessen auch Erdgas-Verdichtungsaktionen angestoßen. Die durchschnittliche Akquisitionsquote lag bei weniger als 5 %.
Gemäß dem neuen GEG (Gebäudeenergiegesetz) sollen neue Gas- und Ölheizungen nur noch in Verbindung mit 65 % Anteil an regenerativen Energien eingebaut werden dürfen (z. B. kombiniert mit Elektro-Wärmepumpe oder Solar-/Photovoltaik-Anlage). Voraussetzung für das Inkrafttreten des neuen GEG ist bei Bestandsgebäuden die kommunale Wärmeplanung der Stadt und Kommunen.
Nur noch für wenige Bürger ist die Umstellung der Heizung auf Erdgas eine Option. Vorrangig werden Elektro-Wärmepumpen eingebaut, oder wenn vor Ort verfügbar auf Fernwärme umgestellt.
Seit Sommer 2022 werden keine Neubaugebiete mehr mit Erdgas erschlossen. Erdgasheizungen werden staatlich nicht mehr gefördert. Die Bauherren setzen auf Elektro-Wärmepumpen.
Nur in Gewerbe-Neubaugebieten kommt Erdgas bisher noch zum Einsatz.
Im Segment Gas wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 für Netzverbesserungen und Netzausbau TEUR 3.321 investiert.
Die erzielten Transportmengen Gas unterschreiten witterungs- und einsparbedingt den angesetzten Planwert in Höhe von 1.995 GWh um 560 GWh. Die Industriekunden haben hierbei einen Mindermengenanteil von 408 GWh. Die mengenbedingten Mindereinnahmen gegenüber der genehmigten Erlösobergrenze können zum Teil durch Verrechnung mit dem Regulierungskonto-Saldo aus Vorjahren ausgeglichen werden.
Im Februar 2023 fand das erste Überwachungsaudit des Informationsmanagementsystems der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH, unter Hinzuziehung eines Fachexperten, statt. Das Auditteam bestätigte, dass das Managementsystem der Organisation die Anforderungen erfüllt und angemessen aufrechterhalten sowie umgesetzt wird. Das nächste Überwachungsaudit findet im November 2023 statt.
Beim Projekt Kälteversorgung am ehemaligen Gießereigelände wurden die letzten Einbinde- und Inbetriebnahmearbeiten abgeschlossen. Die Details der laufenden Programmierungsarbeiten befinden sich derzeit in der finalen Ausarbeitung. Die erweiterte Kältezentrale hat mit Beginn der Sommerperiode 2023 ihren Betrieb aufgenommen. Planungen und Anschluss des Museums für konkrete Kunst und Design sind für 2024 vorgesehen.
Das Beweissicherungsverfahren gegen den Hersteller der im Rahmen des "Fernwärmeprojekts Gun-vor" installierten Wärmetauscher wurde im laufenden Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossen. In einem langwierigen Beweissicherungsverfahren konnte dargelegt werden, dass die Wärmetauscher von Anbeginn nicht in der Lage waren, die vom Hersteller versprochene Abwärme zu übertragen. Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH erhielt eine Schadenersatzzahlung in Höhe von TEUR 1.580, der ein Verlust aus Anlagenabgang in Höhe von TEUR 427 gegenübersteht.
Im Bereich Fernwärme wurden im Geschäftsjahr 2022/2023 Netzausbauten unter anderem in der Harderstraße, Manchinger Straße und Bunsenstraße durchgeführt. Geplant sind weitere Netzausbauten in der Gutenbergstraße, Goethestraße und Wagnerwirtsgasse. In Gasrückzugsgebieten werden an der Fernwärmetrasse weiterhin Verdichtungsaktionen durchgeführt, auch im Zuge von Straßensanierungsmaßnahmen wird verdichtet. Zahlreiche Bestandswohnungsbauten von sozialen Wohnungsbaugesellschaften konnten im Geschäftsjahr 2022/2023 an das Fernwärmenetz angeschlossen werden.
Aufgrund der Veränderungen am Energiemarkt ist ein großes Interesse an Fernwärme-Anschlüssen vorhanden.
Die Investitionen in das Fernwärmenetz sowie die Kälteerzeugung aus Fernwärme beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 auf TEUR 6.864.
Die Wärmetransportmengen blieben um 47 GWh unter dem geplanten Wert von 289 GWh, vor allem wegen kundenseitigen Einsparmaßnahmen und der milden Witterung.
Die Schwaben Netz GmbH hat zu Beginn des Jahres 2023 die Gasversorgung in der Gemeinde Bergheim aufgenommen. Seit 01.06.2023 stellt nun die SWI Netze GmbH als Netzdienstleistung die Erstsicherung im Falle von Netzstörungen für die Schwaben Netz GmbH in der Gemeinde Bergheim sicher.
Seit Dezember 2022 wirkt die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH bei der Entwicklung eines durchgängigen Elektromobilitätskonzeptes der Stadt Ingolstadt mit. Projektziele sind: Ausbau der Ladeinfrastruktur in Stadtteilen und eingemeindeten Ortsteilen, ausreichende Ladekapazitäten in Verbindung mit kommunalem Parkraummanagement und Mobilitätsstationen, Berücksichtigung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und Einsatz erneuerbarer Energien.
Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2022/2023 in Höhe von rund 6,7 Mio. EUR liegt um rund 0,5 Mio. EUR über dem Planansatz. Das über Plan liegende Ergebnis resultiert vor allem aus begünstigenden periodenfremden Effekten und einem höheren Margenbeitrag im Segment Wärme-Netz. Des Weiteren konnte im Bereich Auftragsarbeiten ein über Plan liegendes Ergebnis erreicht werden. Der Personalaufwand unterschreitet den Planwert wegen unterjährig nicht besetzter Stellen. Gegenläufig wirken die unter dem Planansatz bleibenden Spartenergebnisse Strom und Gas. Witterungs- und einsparbedingt konnten die geplanten Transportmengen und damit einhergehend die geplanten Erlöse aus Netzentgelten nicht erreicht werden. Des Weiteren sind aufgrund des deutlich gestiegenen Zinsniveaus höhere Aufwendungen für Finanzmittel angefallen.
Für Wartung und Instandhaltung der Netze und Anlagen in den Segmenten Strom, Gas und Wärme wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 4,3 Mio. EUR um 0,4 Mio. EUR weniger als geplant ausgegeben.
Die gesamten Investitionen in die technischen Anlagen und Netze sowie Betriebsausstattung betragen im Geschäftsjahr 2022/2023 rund 19,5 Mio. EUR. Der Planansatz in Höhe von 18,4 Mio. EUR wurde überschritten. Aufgrund der aktuellen Lage und der hohen Nachfrage genehmigte der Aufsichtsrat eine Budgeterhöhung von rund 2,9 Mio. EUR für umfangreiche Verdichtungsmaßnahmen sowie größere Netzerweiterungen im Segment Wärme. Im Segment Strom wurden die bereitgestellten Mittel hingegen wegen Kapazitätsengpässen nicht vollständig ausgeschöpft.
Die betrieblichen Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 11.395 auf TEUR 113.054 erhöht. Dabei sind die Umsatzerlöse um TEUR 5.658 auf TEUR 104.603 gestiegen. Aus der Bestandsveränderung unfertiger Leistungen resultiert ein positiver Ergebniseffekt von TEUR 3.511. Damit liegen die Umsatzerlöse einschl. Bestandsveränderung mit TEUR 109.068 um TEUR 9.169 über dem Vorjahreswert. Der Anstieg der Erträge in den Segmenten Strom- und Wärmeverteilung resultiert aus preisbedingt höheren Erlösen aus Netzentgelten. Im Segment Gas sind mengenbedingt deutlich höhere Erlöse aus der Mehr-/Minderabrechnung entstanden. Des Weiteren liegen die Erlöse aus Auftragsarbeiten aufgrund eines Sonderprojekts über dem Vorjahreswert. Gegenläufig wirken die geringeren Erlöse aus der Sparte Wärmeerzeugung aufgrund niedriger Erlöse aus der Betriebsführung. Die aktivierten Eigenleistungen haben um TEUR 407 auf TEUR 1.163 vermindert. Im Vorjahr waren durch das Projekt Umstellung von 10 kV auf 20 kV höhere aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge, die nahezu ausschließlich periodenfremde Effekte abbilden, haben sich um TEUR 2.633 auf TEUR 2.823 erhöht. Im Wesentlichen sind mit TEUR 2.007 Entschädigungsleistungen, davon mit TEUR 1.580 eine Schadensersatzzahlung für Wärmetauscher, die nicht in der Lage waren, die vom Hersteller versprochene Abwärme zu übertragen, mit TEUR 798 Rückstellungsauflösungen, insbesondere für Pensionsrückstellungen sowie für Netznutzungsentgelte, und sonstige Abgrenzungseffekte enthalten.
Gleichzeitig hat sich der Betriebsaufwand um TEUR 10.736 auf TEUR 104.111 erhöht. Die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen sind durch höhere vorgelagerte Netzkosten Strom und Gas, höhere Aufwendungen für die Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom und Gas sowie auftragsbedingt höhere Aufwendungen bei den Auftragsarbeiten um TEUR 10.913 auf TEUR 64.705 gestiegen.
Die weitere Zuführung zur Rückstellung für langfristige Rückbauverpflichtungen ist in den Aufwendungen mit TEUR 146 enthalten. Die Personalaufwendungen haben sich um TEUR 573 auf TEUR 13.900 vermindert, da der Personalaufwand im Vorjahr durch die Zuführung von TEUR 732 bei den Deputatsrückstellungen belastet war. Die Abschreibungen sind investitionsbedingt um TEUR 184 auf TEUR 9.924 gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um TEUR 212 auf TEUR 15.582 erhöht. Mengenbedingt um TEUR 763 geringere Konzessionsausgaben (TEUR 5.802) stehen dabei vor allem Anlagenabgangsverluste, insbesondere für die ausgebauten Wärmetauscher (TEUR 427) sowie Rückstellungsdotierungen für mögliche Schadenersatzverpflichtungen gegenüber Stromhändler aus Mengendifferenzen (TEUR 623) gegenüber.
Die Finanzaufwendungen fallen im Geschäftsjahr infolge des gestiegenen Zinssatzes und des investitionsbedingten Anstiegs des durchschnittlichen Kreditbedarfs mit TEUR 2.116 um TEUR 1.465 höher aus als im Vorjahr.
Unter Einbeziehung der sonstigen Steuern von TEUR 89 (Vorjahr TEUR 89) ergibt sich somit der aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages an die Alleingesellschafterin Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH abzuführende Jahresgewinn von TEUR 6.738, welcher um TEUR 806 unter dem Vorjahresergebnis (TEUR 7.544) liegt.
Der Ergebnisbeitrag aus dem Segment Wärme-Netz liegt aufgrund höherer Einnahmen aus Netzentgelten und eines durch Gerichtsverfahren erzielten Schadenersatzes deutlich über dem Vorjahr. Auch das Ergebnis aus Auftragsarbeiten hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des höheren Umsatzes (incl. Bestandsveränderung) verbessert. Der Gewinn aus Gasverteilung fällt hingegen im Wesentlichen mengenbedingt niedriger aus. Im Segment Strom ist ein negativer Ergebnisbeitrag zu verzeichnen. Das Ergebnis ist im Wesentlichen durch geringere Transportmengen, negative Abgrenzungseffekte aus dem Vorjahr, Mengenkorrekturen aus Vorjahren, hohe Beschaffungskosten für Netzverluste sowie negative Differenzen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung belastet. Ebenso ist segmentübergreifend aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus der Zinsaufwand erheblich gestiegen.
Die Bilanzsumme hat sich um TEUR 14.102 auf TEUR 182.856 erhöht.
Das Anlagevermögen ist dabei um TEUR 8.810 auf TEUR 152.199 gestiegen. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme hat sich dabei um rund 2 %-Punkte auf rund 83 % vermindert. Den Investitionen von TEUR 19.454 stehen Abschreibungen von TEUR 9.924 und Anlagenabgänge zu Restbuchwerten von TEUR 720 gegenüber.
Das Umlaufvermögen hat sich im Geschäftsjahr um TEUR 5.299 auf TEUR 30.496 erhöht. Die Vorräte sind insbesondere aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr höheren Bestandes an unfertigen noch abzurechnenden Leistungen im Wesentlichen aus den Auftragsarbeiten um TEUR 5.073 auf TEUR 15.903 gestiegen. Diesen stehen die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen und vereinnahmten Abschlagszahlungen von TEUR 5.925 (Vorjahr TEUR 3.905) gegenüber. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sich um TEUR 226 auf TEUR 14.592 erhöht. Dabei sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen und Dritte im Wesentlichen aufgrund höherer Forderungen aus den Auftragsarbeiten und gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber um TEUR 739 auf TEUR 13.961 gestiegen. Die übrigen Forderungen haben sich hingegen um TEUR 513 auf TEUR 631 vermindert und betreffen im Wesentlichen mit TEUR 414 (Vorjahr TEUR 712) Vorsteuererstattungsansprüche, mit TEUR 43 (Vorjahr TEUR 421) geleistete Anzahlungen zur Mehrmindermengenabrechnung sowie mit TEUR 138 Überzahlungen auf die Konzessionsabgabe.
Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags gegenüber dem Vorjahr nicht geändert und beläuft sich auf TEUR 27.434. Unter Einbeziehung von 70 % der empfangenen Ertragszuschüsse, die eigenkapitalähnlichen Charakter haben, ergibt sich eine um rund 2 %-Punkte gesunkene Eigenmittelquote von rund 30 %. Dieses wirtschaftliche Eigenkapital deckt rund 36 % des langfristig gebundenen Anlagevermögens.
Die passivierten Ertragszuschüsse sind im Geschäftsjahr um TEUR 1.575 auf TEUR 39.354 gestiegen. Den Zugängen von TEUR 3.842 stehen planmäßige Auflösungen von TEUR 2.183 sowie Abgänge zu Restbuchwerten von TEUR 84 gegenüber.
Der Bestand der Rückstellungen per 30. September 2022 von TEUR 17.888 wurde in Höhe von TEUR 12.616 verbraucht und in Höhe von TEUR 798 ertragswirksam aufgelöst. Für neu entstandene Verpflichtungen wurden TEUR 13.995 zugeführt, so dass der Rückstellungsbestand zum 30. September 2023 TEUR 18.469 beträgt. Er betrifft im Wesentlichen Netznutzungsentgelte an den Betreiber des vorgelagerten Netzes mit TEUR 1.390 (Vorjahr TEUR 1.066) und sonstige ausstehende Rechnungen mit TEUR 10.300 (Vorjahr TEUR 9.401). Für Pensionen sind TEUR 3.115 (Vorjahr TEUR 3.484) sowie für sonstige Personalverpflichtungen (u.a. Urlaub, Freizeitguthaben, Leistungszulagen, Einmalzahlungen, Altersteilzeit) TEUR 2.035 (Vorjahr TEUR 2.082) zurückgestellt. Zudem sind mit TEUR 424 (Vorjahr TEUR 329) Rückstellungen für Sanierungs- und Schadensbeseitigungsmaßnahmen sowie mit TEUR 1.042 (Vorjahr TEUR 896) für langfristige Rückbauverpflichtungen der Versorgungsleitungen gebildet. Im Vorjahr war eine Rückstellung für die Konzessionsabgabe mit TEUR 465 ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten sind um TEUR 11.964 auf TEUR 97.599 gestiegen. Die Kreditaufnahmen haben sich im Wesentlichen investitionsbedingt um TEUR 10.207 auf TEUR 80.798 erhöht. Sie betreffen mit TEUR 1.497 Bankkredite, die vertragsgemäß um TEUR 894 getilgt wurden. Die Kreditverbindlichkeiten bei kommunalen Geldgebern wurden um TEUR 37.000 auf TEUR 74.000 aufgestockt. Am Bilanzstichtag waren Zinsen in Höhe von TEUR 17 noch nicht abgerechnet. Bei der Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH wurden die kurzfristigen Kreditaufnahmen im Rahmen des Cash-Poolings um TEUR 5.916 auf TEUR 5.284 zurückgeführt. Die im Vorjahr ausgewiesenen Gesellschafterdarlehen über TEUR 20.000 wurden getilgt. Die Gewinnabführungsverpflichtung hat sich um TEUR 806 auf TEUR 6.738 vermindert. Die übrigen Verbindlichkeiten haben sich stichtagsbedingt um TEUR 2.563 auf TEUR 10.063 erhöht und betreffen im Wesentlichen mit TEUR 5.925 (Vorjahr TEUR 3.905) erhaltene Anzahlungen, mit TEUR 1.647 (Vorjahr TEUR 618) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich derer gegenüber verbundenen Unternehmen) sowie mit TEUR 1.566 (Vorjahr TEUR 2.340) das Regulierungskonto für Netzentgeltüberschüsse.
Mit dem Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR 12.743, den Einzahlungen aus Anlagenabgängen von TEUR 206, den erhaltenen Baukostenzuschüssen von TEUR 3.842 und der Kreditaufnahme von TEUR 11.101 wurden die Abführung des Vorjahresgewinns von TEUR 7.544, die Investitionen mit TEUR 19.454 und die Tilgung von Bankkrediten mit TEUR 894 finanziert.
Mit ihren Tätigkeitsabschlüssen erfüllt die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH die Berichtspflicht nach § 6b EnWG. In der internen Rechnungslegung führen wir gemäß § 6b EnWG jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie den grundzuständigen Messstellenbetrieb, für andere Tätigkeiten innerhalb sowie für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sowie den grundzuständigen Messstellenbetrieb. Für die Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie den grundzuständigen Messstellenbetrieb erstellen wir darüber hinaus eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung.
Die betrieblichen Erträge im Sektor Elektrizitätsverteilung sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.275 auf TEUR 58.631 gestiegen. Die Umsatzerlöse haben sich dabei preisbedingt durch höhere Erlöse aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung, preisbedingt höheren Netzentgelten und erfolgsneutralen Abschöpfungsbeträgen aufgrund des Strompreisbremsengesetzes um TEUR 2.511 auf TEUR 57.902 erhöht. Dabei ist die Netzlast mit 518 um 11 GWh gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die anderen aktivierten Eigenleistungen haben sich um TEUR 512 auf TEUR 441 vermindert. Im Vorjahr war das Projekt Umstellung von 10 kV auf 20 kV erhöhend enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich aufgrund gestiegener periodenfremder Sondererträge um TEUR 276 auf TEUR 288 erhöht. Gleichzeitig ist der Betriebsaufwand um TEUR 4.396 auf TEUR 56.574 gestiegen. Im Wesentlichen ist der Materialaufwand aufgrund höherer Aufwendungen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung, höheren vorgelagerten Netzkosten, preisbedingt angestiegenen Kosten für Netzverluste und dem abzuführenden Abschöpfungsbetrag aus dem Strompreisbremsengesetz um TEUR 4.857 auf TEUR 46.437 gestiegen. Dem gegenüber sind vor allem die Personalkosten um TEUR 389 auf TEUR 1.300 gesunken. Im Vorjahr war das personalintensive Projekt "10 kV auf 20 kV Umstellung" enthalten. So hat sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern gegenüber dem Vorjahr um insgesamt TEUR 2.121 auf TEUR 887 vermindert. Unter Berücksichtigung des infolge des gestiegenen Zinssatzes und des investitionsbedingten Anstiegs des durchschnittlichen Kreditbedarfs erhöhten, negativen Zinsergebnisses von TEUR 997 (Vorjahr TEUR 350) und der sonstigen Steuern in Höhe von TEUR 66 (Vorjahr TEUR 66) ergibt sich ein um TEUR 2.768 gesunkener Ergebnisanteil von TEUR -176. Das geplante Ergebnis wurde im Wesentlichen aufgrund negativer Abgrenzungseffekte aus Vorjahren, hoher Beschaffungskosten für Netzverluste, negativer Differenzen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung und gestiegenen Zinsaufwendungen nicht erreicht.
Im Sektor Gasverteilung liegen die betrieblichen Erträge mit TEUR 23.625 um TEUR 4.161 über dem Vorjahr. Die Umsätze haben sich preisbedingt durch höhere Erlöse aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung um TEUR 4.314 auf TEUR 23.414 erhöht. Dabei ist die Netzlast witterungs- und einsparbedingt sowie aufgrund geringerer Durchleitung eines Großkunden um 476 GWh auf 1.435 GWh gesunken. Gleichzeitig hat sich der Betriebsaufwand um TEUR 4.257 auf TEUR 20.173 erhöht. Im Wesentlichen ist der Materialaufwand aufgrund höherer Aufwendungen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung sowie höheren vorgelagerten Netzkosten um TEUR 4.417 auf TEUR 14.953 gestiegen. Somit ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern gegenüber dem Vorjahr um TEUR 97 auf TEUR 3.452 gesunken. Unter Berücksichtigung des infolge des gestiegenen Zinssatzes erhöhten, negativen Zinsergebnisses von TEUR 511 (Vorjahr TEUR 138) und der sonstigen Steuern von TEUR 17 (Vorjahr TEUR 16) hat sich der anteilige Gewinn um TEUR 471 auf TEUR 2.924 vermindert. Das geplante Ergebnis wurde mengenbedingt und aufgrund höherer Zinsaufwendungen leicht unterschritten.
Die betrieblichen Erträge im Sektor grundzuständiger Messstellenbetrieb sind mengenbedingt um TEUR 145 auf TEUR 541 gestiegen. Gleichzeitig hat sich der Betriebsaufwand um TEUR 98 auf TEUR 519 erhöht. Unter Berücksichtigung des Zinsaufwandes von TEUR 8 ergibt sich ein Gewinnanteil von TEUR 14, der den im Vorjahr ausgewiesenen Verlustanteil von TEUR 25 um TEUR 39 übersteigt.
Die Bilanzsumme im Sektor Elektrizitätsverteilung hat sich im Wesentlichen aufgrund des investitionsbedingten Anstiegs des Anlagevermögens um TEUR 5.262 auf TEUR 73.869 erhöht. Das Anlagevermögen ist dabei um TEUR 4.922 auf TEUR 64.567 gestiegen. Den Investitionen und Umgliederungen von TEUR 7.676 stehen Abschreibungen von TEUR 2.751 und Anlagenabgänge zu Restbuchwerten von TEUR 3 gegenüber. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt rund 87 %. Das Umlaufvermögen hat sich im Wesentlichen aufgrund gestiegener Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 332 auf TEUR 9.282 erhöht. Das Eigenkapital ist ergebnisbedingt gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.768 auf TEUR 7.112 gesunken. Unter Einbeziehung von 70 % der empfangenen Ertragszuschüsse, die eigenkapitalähnlichen Charakter haben, ergibt sich eine Eigenmittelquote von rund 28%. Dieses wirtschaftliche Eigenkapital deckt rund 32 % des langfristig gebundenen Anlagevermögens. Die Rückstellungen haben sich im Wesentlichen aufgrund des Anstiegs der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen um TEUR 2.567 auf TEUR 11.079 erhöht. Die Verbindlichkeiten sind insgesamt im Wesentlichen zur Finanzierung der Investitionen um TEUR 4.308 auf TEUR 35.917 gestiegen.
Die Bilanzsumme im Sektor Gasverteilung hat sich um TEUR 2.411 auf TEUR 46.051 erhöht. Das Anlagevermögen ist dabei um TEUR 645 auf TEUR 41.719 gestiegen. Den Investitionen von TEUR 3.321 stehen Abschreibungen von TEUR 2.674 sowie Anlagenabgänge zu Restbuchwerten von TEUR 2 gegenüber. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt rund 91 %. Das Umlaufvermögen ist dem gegenüber um TEUR 1.763 auf TEUR 4.319 gestiegen. Grund hierfür sind die gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.076 höheren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, da verbrauchsbedingt weniger Abschlagszahlungen eingefordert wurden. Das Eigenkapital hat sich ergebnisbedingt gegenüber dem Vorjahr um TEUR 470 auf TEUR 12.433 vermindert. Unter Einbeziehung von 70 % der empfangenen Ertragszuschüsse, die eigenkapitalähnlichen Charakter haben, ergibt sich eine Eigenmittelquote von rund 44 %. Dieses wirtschaftliche Eigenkapital deckt rund 48 % des langfristig gebundenen Anlagevermögens. Die Rückstellungen sind im Wesentlichen aufgrund des Anstiegs der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen um TEUR 267 auf TEUR 1.908 gestiegen. Die Verbindlichkeiten haben sich stichtagsbezogen im Wesentlichen zur Zwischenfinanzierung der Forderungen insgesamt um TEUR 2.655 auf TEUR 20.606 erhöht.
Die Bilanzsumme im Sektor grundzuständiger Messstellenbetrieb hat sich um TEUR 258 auf TEUR 1.561 erhöht. Das Anlagevermögen ist dabei um TEUR 247 auf TEUR 1.527 gestiegen. Den Investitionen von TEUR 485 stehen Abschreibungen von TEUR 238 gegenüber. Das Anlagevermögen hat einen Anteil von rund 98 % an der Bilanzsumme und ist vollständig durch Eigenkapital finanziert. Das Umlaufvermögen hat sich um TEUR 11 auf TEUR 34 erhöht. Das zugeordnete Eigenkapital ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 11 auf TEUR 1.291 gesunken. Die Eigenkapitalquote beträgt rund 83 %. Die Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Finanzschulden zur Finanzierung der Investitionen und betragen insgesamt TEUR 270.
Im Auftrag der Stadt Ingolstadt enthält der Lagebericht ab dem Geschäftsjahr 2019/2020 eine nichtfinanzielle Erklärung zur Ökonomie, Ökologie und Sozialem der Stadtwerke Netze GmbH. Das Rahmenwerk umfasst die gesetzlichen Bestandteile gemäß des §289c HGB und gliedert sich entsprechend in die Bereiche Umwelt-, Arbeitnehmer, Sozialbelange sowie in die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption.
Der Umweltschutz ist für die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften ist für uns eine Selbstverständlichkeit, um unter Wahrung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte eine stetige Verbesserung des Umweltschutzes zu erzielen. Für die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH, als regionaler Netzbetreiber, nimmt die Versorgungssicherheit einen hohen Stellenwert bei der täglichen Arbeit ein. Das Engagement und die Einhaltung der Vorschriften werden u.a. durch die TSM-Zertifizierung bestätigt.
In Bezug auf die Umweltverträglichkeit des Netzbetriebs stimmt sich die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH stets eng mit der konzessionsgebenden Stadt oder Umlandgemeinde ab. Beim Netzbetrieb werden die Vorgaben der kommunalen Naturschutzkonzepte (z.B. Baumschutzverordnung der Stadt Ingolstadt) beachtet und in die Betriebsorganisation eingegliedert.
Die Betriebsgebäude der Gesellschaft werden am Unternehmenssitz aus dem eigenen Fernwärmenetz mit umweltfreundlicher Fernwärme versorgt.
Zusätzlich engagiert sich die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH für alternative Formen der Fortbewegung. Unser Fuhrpark verfügt über sechs Elektro-PKW und 15 erdgasbetriebene Fahrzeuge, überwiegend PKW und Kleintransporter. Hierfür betreiben wir eine Erdgastankstelle auf dem Betriebsgelände. Den Mitarbeiterinnen der Gesellschaft stehen vier E-Bikes zur dienstlichen Verwendung zur Verfügung.
Bei der Auswahl der verwendeten Materialien legt die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Wert auf Qualität und Umweltverträglichkeit sowie auf die Einhaltung der einschlägigen Regelwerke (z.B. DVGW, VDE). Unter diesen Prämissen werden die Prozesse zur Beschaffung, Einbindung und Entsorgung von Materialien strukturiert und weiterentwickelt.
In diesem Zusammenhang wird der bei Tiefbauarbeiten anfallende Bodenaushub wiederverwendet. Wird Boden im Zuge von Baumaßnahmen bewegt oder ausgehoben, so kann der Bodenaushub, insofern er nicht belastet ist, wieder vollständig eingebaut werden. Hierfür wird im Sinne der Umweltgesetzgebung (KrWG) Flüssigboden aus dem vor Ort entstehenden Bodenaushub hergestellt.
Im Maßnahmenpaket zur Energiekrise ist festgelegt, dass die Heiztemperatur in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH begrenzt werden soll. Dazu wurde die Heizungstechnik umgerüstet. Bei den Thermostatköpfen wurde durch eine Fachfirma eine Grobeinstellung auf die erforderliche Temperatur vorgenommen.
Für unsere rund 170 Mitarbeiterinnen zählen wir als zukunftsorientiertes und dynamisches Unternehmen. Als attraktiver Arbeitgeber bieten wir unserer Belegschaft ein flexibles Arbeitszeitmodell an, welches im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Zusätzlich wurde am 16. Dezember 2020 die Betriebsvereinbarung zu Homeoffice-Tätigkeiten im SWI-Konzern verabschiedet und am 17. Mai 2022 mit verbesserten Rahmenbedingungen aktualisiert. Mittels dieser Vereinbarung wird die Work-Life-Balance verbessert mit dem Ziel einer örtlichen und zeitlichen Flexibilisierung sowohl im Interesse des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerinnen (z. B. bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität).
Durch die gezielte Vergabe von Aufträgen an regionale Unternehmen sichert der SWI Konzern außerdem rund 500 weitere externe Arbeitsplätze.
Als dynamisches Unternehmen investieren wir gerne in motivierte Mitarbeiterinnen, die mit frischen Ideen und großem Engagement zum Erfolg unseres Unternehmens beitragen. Wir gehen gemeinsam mit unseren Beschäftigten Energiethemen von morgen an und entwickeln nachhaltige Lösungen.
Die Ausbildung stellt für die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH einen wichtigen Baustein auch im Rahmen unserer Rekrutierungsstrategie dar. Die mit der Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH in Vertrag stehenden Auszubildenden werden ebenso in den Bereichen und Abteilungen der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH betreut und ausgebildet, um ein breites Wissen von kaufmännischen, gewerblichen und vertrieblichen Ausbildungsinhalten zu vermitteln. Hierbei handelt es sich um Auszubildende als Industriekaufmann/ -kauffrau.
Im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung werden die Auszubildenden je nach Bedarf in allen Gesellschaften des SWI Konzerns übernommen. Die Übernahmequote liegt im Regelfall bei 100 %. Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH bildet seit September 2020 einen Industriemechaniker aus und seit dem 1. September 2022 auch zwei Auszubildende in dem Ausbildungsberuf Elektroniker für Betriebstechnik.
Im Rahmen unserer Personalentwicklung bieten wir unseren Mitarbeiterinnen kontinuierlich Weiterbildungsangebote an, die zentral über die Personalabteilung oder auch dezentral über die Fachabteilungen organisiert werden. Da sowohl die Ausbildung als auch die langfristige Bindung von Mitarbeiterinnen bei uns eine wichtige Rolle spielt, wurde im Jahr 2023 auch wieder ein Nachwuchsführungskräfte-Programm durchgeführt.
Im Jahr 2022 wurde im Zuge der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen eine unternehmensweite Befragung durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung wurden in diesem Geschäftsjahr im Rahmen von zwei Veranstaltungen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgestellt. Derzeit wird das Thema konzeptionell als auch operativ auf Arbeitsbereichsebene weiterentwickelt. So wurden zum einen bereits Maßnahmenworkshops durchgeführt, um Verbesserungen zu erörtern und umzusetzen. Zum anderen wird derzeit ein Konzept erarbeitet, um psychischen Belastungen, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung erkannt wurden entgegenzuwirken.
Unsere Betriebsvereinbarung zur Förderung der Aus- und Weiterbildung regelt die entsprechende Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unserer Beschäftigten, die im betrieblichen Interesse der Gesellschaft liegen, um eine gezielte Nachwuchsförderung zu gewährleisten.
Seit dem 1. Januar 2006 findet bei der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) seine Anwendung. In Bezug auf diesen Tarifvertrag wurden gemeinsam mit dem Betriebsrat weitere Betriebsvereinbarungen verabschiedet, die kontinuierlich ergänzt und aktualisiert werden, um die Mitarbeiterinteressen angemessen darzustellen.
Der Betriebsrat der Gesellschaften der Stadtwerke Ingolstadt wacht darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die zugunsten von unseren Beschäftigten gelten, eingehalten werden, sodass neben den Unternehmensbelangen ebenso die sozialen Belange der Belegschaft bei allen maßgeblichen Entscheidungen Berücksichtigung finden.
Die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen spielt für uns ebenso eine wichtige Rolle. Daher steht unseren Beschäftigten ein Betriebsarzt zur Verfügung, der für bestimmte Bereiche auch jährliche Untersuchungen sowie Schutzimpfungen zur Vorbeugung von Krankheiten im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchführt.
Als erfolgsrelevant sehen wir die Arbeitssicherheit unserer Mitarbeiterinnen an. Durch präventive Maßnahmen setzen wir alles daran, Unfälle zu vermeiden. Deshalb werden regelmäßige und zielgerichtete Schulungen und Unterweisungen zu den sicherheitsrelevanten Themen sowie zu Unfalls- und Gesundheitsgefahren durchgeführt, um das Bewusstsein unserer Mitarbeiterinnen zu schärfen. Zur einfachen Vermittlung der notwendigen Informationen und um den Organisations- und Dokumentationsaufwand zu minimieren, nutzen die Stadtwerke Ingolstadt bei der Umsetzung der Grundpflichten im Arbeitsschutzrecht ein Online-Schulungsmanagementsystem.
Im Rahmen des Gesundheitsmanagements werden mit der gesundheitsfördernden Aktion Swing aktiv verschiedene Aktivitäten wie beispielsweise Wandertouren, Lauftreffen und Schwimmen durchgeführt. Ebenso werden unseren Beschäftigten im Zuge dessen Grippe- und Coronaschutzimpfungen angeboten.
Unsere Region liegt uns am Herzen. Das drückt sich auch in unserem Unternehmenskürzel aus: SWI steht für Stadtwerke Ingolstadt, aber auch für Service, Werte und Identifikation. Und deshalb übernehmen wir Verantwortung und setzen uns ein für Ingolstadt und die Region. Wir fördern über die Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH Kultur- und Kunstveranstaltungen, unterstützen soziale Projekte, engagieren uns für den Breiten- und Spitzensport und investieren in Forschung und Bildung in Form von Spenden und Sponsoring. Darüber hinaus verstehen wir uns als ein dynamischer Motor für die Wirtschaftskraft. Eine Studie des renommierten Systemforschungsinstituts Eduard Pestel belegt, dass ein Großteil unserer Wertschöpfung in Form von Arbeitsplätzen und Kaufkraft in der Region verbleibt. Und so sehen wir uns auch in Zukunft: Als modernen Energiedienstleister und als feste Wirtschaftsgröße für unsere Heimat - die Stadt und Region rund um Ingolstadt.
Die Unternehmen der Stadtwerke Ingolstadt tolerieren keine Diskriminierung oder Bevorzugung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Glauben, sexueller Orientierung oder politischer Anschauungen. Genauso ist es uns wichtig, dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt, sondern vielmehr unterstützt werden. Das Missachten grundlegender Rechte und Bedürfnisse von Menschen, kann zu schwerwiegenden Auswirkungen für die Betroffenen führen. Die Einhaltung von sozialen Standards spielt außerdem eine wichtige Rolle in Geschäftsbeziehungen mit den Partnergesellschaften.
Die Achtung der Menschenrechte ist bei der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH selbstverständlich. Durch die Regionalität sind unsere Stakeholder in Deutschland angesiedelt, weshalb die Achtung der Menschenrechte grundsätzlich vorausgesetzt werden kann.
Im Rahmen der Betriebsvereinbarung über das Gleichbehandlungsprogramm werden neben unternehmensinternen Maßnahmen zu nichtdiskriminierender und den Anforderungen der Vertraulichkeit entsprechenden Verwendung von Informationen sowie Pflichten für die mit Tätigkeiten des Energienetzbetriebs befassten Mitarbeiterinnen festgelegt. Dies bildet die Grundlage für ein unternehmensinternes Gleichbehandlungsmanagement. Die Einhaltung dieser Grundsätze ist für den Erfolg unseres Unternehmens mitentscheidend. Als in hohem Maße den Interessen der Allgemeinheit verbundenes und kommunal verankertes Unternehmen ist die Einhaltung der Gesetze für uns nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern auch eine besondere Verpflichtung. Verletzungen der Gesetze können nicht nur das Ansehen unseres Unternehmens schwer beschädigen, sondern auch erhebliche finanzielle Schäden durch Bußgelder, Schadensersatzforderungen und andere finanzielle Sanktionen zufügen.
Integrität ist eine wesentliche Voraussetzung für die Reputation und den wirtschaftlichen Erfolg eines jeden Unternehmens. Integrität bedeutet korrektes und angemessenes Verhalten bei der Durchführung unserer Geschäfte und im Unternehmensalltag. Die Einhaltung von geltenden Gesetzen und Vorschriften hat für uns höchste Priorität. Daneben sind interne Richtlinien zu beachten, die unsere Werte sowie die rechtlichen Anforderungen konkretisieren. Rechtsverstöße werden nicht hingenommen.
Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind in unserer Compliance Richtlinie definiert. Die Compliance Richtlinie ist bereits seit August 2016 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist, die wesentlichen Grundsätze und Regeln für rechtmäßiges und verantwortungsbewusstes Verhalten zu dokumentieren, zu vermitteln und darüber hinaus zu leben und als Maßstab unseres Handelns zu nutzen. Die Einhaltung, Wahrung und Absicherung der gesetzlichen bzw. rechtlichen Konformität von Geschäftsprozessen dient letztlich dazu, Schaden vom Unternehmen, seinen Beschäftigten und Dritten abzuwenden. Auf diese Art sichern wir auf Dauer nicht nur das Ansehen, sondern auch den wirtschaftlichen Erfolg der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH. Ebenso dient die Verfahrensanweisung über die Handlungsrichtlinien zur Annahme von Geschenken und Vergünstigungen jeglicher Art als Vorbeugungsmaßnahme zur Vermeidung von strafrechtlichen Folgen und zum Schutz der Beschäftigten gegen Vorteilsnahme, Bestechung und Korruption.
Das Energierecht umfasst Rechtsnormen zur Regelung der Energiewirtschaft. Sie haben unter anderem das Ziel einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Energie sicherzustellen. Diese Gesetze finden selbstverständlich in der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH ihre Anwendung.
Der Risikomanagementprozess soll sicherstellen, dass wesentliche Risiken und Chancen erkannt und permanent überwacht werden. Die Risikopositionen werden vom zentralen Controlling der Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH überwacht. Das dezentrale Controlling steuert die Risikoerfassung und -analyse durch die Verantwortlichen der Beobachtungsbereiche. Die Risikoträger melden und bewerten quartalsweise potenzielle Risiken.
Bei den gesetzlichen Risiken stehen für die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH vor allem die Regulierungsrisiken im Vordergrund. Die Nichtanerkennung von Kosten durch die Regulierungsbehörde sowie die Unsicherheit bei der Ermittlung von Effizienzwerten mit der Folge der Abschmelzung der Erlösobergrenze über die Regulierungsperiode, stellen in diesem Zusammenhang grundlegende Risiken dar. Die Effizienzwertermittlung im Segment Strom für die 4. Regulierungsperiode ist derzeit noch ausstehend. Darüber hinaus besteht das Risiko von Zwangs- und Bußgeldern für eine nicht fristgerechte Umsetzung regulatorischer Vorgaben.
Die Beschwerden zahlreicher Netzbetreiber gegen die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber für die 4. Regulierungsperiode hatten in der 1. Instanz Erfolg. Das OLG Düsseldorf hat am 30. August 2023 die Bundesnetzagentur in einer Entscheidung verpflichtet, die Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu festzulegen. Die Bundesnetzagentur hat allerdings gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf Rechtsbeschwerde beim BGH erhoben.
Am 26. September 2023 hat der BGH über die Rechtmäßigkeit des Effizienzvergleichs Gas der dritten Regulierungsperiode entschieden. Dabei wurde die bisher gültige Vorgehensweise zum Effizienzvergleich Gas als rechtswidrig verworfen und die entsprechende Erlösobergrenzenfestlegung des klagenden Netzbetreibers aufgehoben. Die noch abzuwartende Begründung soll hinsichtlich der Einbeziehung der ehemaligen regionalen Fernleitungsnetzbetreiber auch Aufschluss über mögliche Auswirkungen auf die vierte Regulierungsperiode geben.
Erlösschwankungen können aufgrund witterungs- oder konjunkturbedingter Veränderungen der erzielten Netzentgelte Strom und Gas entstehen. Mindererlöse können über das Regulierungskonto durch Zuschläge auf künftige Erlösobergrenzen ausgeglichen werden. Mehrerlöse aus Netzentgelten führen grundsätzlich nicht zu einer Ergebnischance, da hierfür nach HGB eine Verbindlichkeit zu buchen ist. Eine Ausnahme besteht dann, wenn auf den Regulierungskonten Guthaben aus Vorjahren (Mindererlöse) bestehen und diese mit den Mehrerlösen verrechnet werden können. Sowohl Mehr- als auch Mindererlöse werden aber über das Regulierungskonto in den Erlösobergrenzen der zukünftigen Kalenderjahre ausgeglichen. Zum Bilanzstichtag bestehen nicht aktivierbare Bestände aus Mindererlösen in Höhe von TEUR 1.426 im Strom und von TEUR 433 im Gas.
Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH setzt für die Verteilung von Strom, Gas und Fernwärme technologisch komplexe Anlagen ein, die das Risiko ungeplanter Nichtverfügbarkeiten bergen. Die bestehenden Risiken werden durch regelmäßige Wartungsarbeiten und Erneuerungsinvestitionen minimiert. Organisatorischen Risiken und Sicherheits-Risiken für Personen und Anlagen beugt die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH durch die konsequente Einhaltung des technischen Regelwerks vor.
Im Gerichtsverfahren wegen Mängeln an der Leckageüberwachung einer im Rahmen des Fernwärmeprojekts verlegten Fernwärmeleitung war für März 2023 ein Gerichtstermin anberaumt. Dieser Termin wurde erneut aufgehoben. Neuer Termin ist nun bestimmt auf den 19. Januar 2024. Ziel ist nach wie vor die Mängelbeseitigung durch den Hersteller.
Gegenüber dem Konzessionsgeber Stadt Ingolstadt bestehen Rückbauverpflichtungen von stillgelegten Leitungen. Es besteht das Risiko, dass die rückgestellten Mittel nicht ausreichen, um unerwartet hohe Rückbaumaßnahmen zu decken. Im Umkehrschluss besteht auch die Chance, dass der Verbrauch geringer sein könnte.
Neben langfristigen Darlehen, die am 30. September 2023 mit TEUR 1.497 valutieren, greift die Gesellschaft bisher weitgehend auf kurzfristige zinsgünstige Mittelinanspruchnahmen bei der Stadt Ingolstadt und deren Beteiligungsunternehmen zurück, da die Zinsänderungsrisiken als gering eingeschätzt wurden. Im Zuge des Russland-Ukraine-Konflikts sind die Zinssätze erheblich gestiegen. Zur Ergebnissicherung wird daher zukünftig der Abschluss langfristiger Zinsbindungen zur weiteren Finanzierung angestrebt.
Das weitere Risikoumfeld der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH ist im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert geblieben. Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass die gegenwärtige Risikosituation den Fortbestand des Unternehmens gefährdet oder zukünftig gefährden könnte.
Für das Geschäftsjahr 2023/2024 geht der verabschiedete Wirtschaftsplan bei einem durchschnittlichen Witterungsverlauf von einem Jahresüberschuss von rund 4,6 Mio. EUR aus.
Für Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen Strom, Gas und Wärme sind in den kommenden Jahren Ausgaben zwischen 5,2 bis 5,5 Mio. EUR pro Geschäftsjahr vorgesehen. Mit dieser Summe soll die zuverlässige Versorgung unserer Kunden sichergestellt werden.
Für die Erweiterung und Verbesserung der Netzanlagen in den Sparten Strom, Gas und Wärme sind im nächsten Geschäftsjahr 2023/2024 rund 21,9 Mio. EUR eingeplant.
Bereits im Jahr 2022 hat die DVGW-Projektgruppe "H2 vor Ort" mit der Erstellung des deutschlandweiten Gasnetzgebietstransformationsplans (GTP) begonnen. Dieser hat zum Ziel, die bestehenden deutschen Gasnetze auf einen Betrieb mit Wasserstoff vorzubereiten. Seit Anfang 2023 beteiligt sich die Gesellschaft an diesem GTP, der bis 2025 abgeschlossen sein soll. Sofern die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen dazu geschaffen sind, kann auf Grundlage des GTP mit der Umstellung der Gasnetze von Erdgas auf regenerative Gase (Wasserstoff, Biogas, Synthetische Gase) begonnen werden.
Ingolstadt, 3. November 2023
Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH
Der Geschäftsführer
Hubert Stockmeier
Für die "Elektrizitätsverteilung" "Gasverteilung" und für den "grundzuständigen Messstellenbetrieb" wurde gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 EnWG jeweils ein Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG aufgestellt.
Die Daten für die Tätigkeitsabschlüsse wurden außerhalb der Finanzbuchhaltung in einer gesonderten Auswertung aufbereitet.
Die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" umfasst den Betrieb des Stromverteilungsnetzes, die Tätigkeit "Gasverteilung" den Betrieb des Gasverteilungsnetzes. Die Tätigkeit "grundzuständiger Messstellenbetrieb" bildet die modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsysteme ab. Die anderen Tätigkeiten sind unter den sonstigen Aktivitäten zusammengefasst.
Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf unsere Erläuterungen im Anhang des Jahresabschlusses.
Das Regulierungskonto für zuzuführende Netzentgelte ist unter den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.566 (Vorjahr TEUR 2.340) ausgewiesen. Dabei wurde der gesamte Betrag von TEUR 1.566 der Sparte Gas (Vorjahr TEUR 2.340) zugeordnet.
Das Vermögen und die Schulden sowie die Aufwendungen und Erträge wurden den Aktivitäten aufgrund getrennter Kontenführung bzw. auf Basis aktivitätsbezogener Zusatzkontierungen (Kostenstellen) zugewiesen. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, erfolgte eine indirekte Zuordnung über Schlüssel nach § 6b Absatz 3 Satz 7 EnWG. Die Schlüsselung erfolgte auf Grundlage der Umsatzerlöse, der Ertrags- und Kapitalzuschüsse sowie der Zähler, der Investitionen und der laufenden, direkt zurechenbaren Kosten der einzelnen Aktivitäten.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach einem Schlüssel aufgeteilt, der über die Zuordnungen der allgemeinen Umlagen in der Gewinn- und Verlustrechnung festgelegt wurde. Die wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden direkt zugeordnet, nicht zuordenbare Positionen aus diesen Forderungen wurden entsprechend dem Zugang der Ertragszuschüsse verteilt.
Kapitalanteile sind nach dem Anlagendeckungsgrad zum Zeitpunkt der erstmaligen Entflechtung der Rechnungslegung zugeordnet. Die Veränderung des Kapitals spiegelt die Ergebnisveränderung zum Vorjahr wider.
Die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten wurden, wenn möglich, direkt zugeordnet. Nicht direkt zuordenbare Positionen wurden nach einem aus den Zuordnungen der allgemeinen Umlagen ermittelten Schlüssel zugewiesen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Aufwendungen und Erträge den Aktivitäten aufgrund getrennter Kontenführung bzw. auf Basis aktivitätsbezogener Zusatzkontierungen (Kostenstellen) zugewiesen. Alle Positionen, die die allgemeinen Tätigkeiten betreffen, werden geschlüsselt auf die Aktivitäten umgelegt.
Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betragen für die Sparte Strom TEUR 25 (Vorjahr TEUR 32) und für die Sparte Gas TEUR 10 (Vorjahr TEUR 13).
Für die "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und für den "grundzuständigen Messstellenbetrieb" wurde gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 EnWG jeweils ein Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG aufgestellt.
Die Daten für die Tätigkeitsabschlüsse wurden außerhalb der Finanzbuchhaltung in einer gesonderten Auswertung aufbereitet.
Die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" umfasst den Betrieb des Stromverteilungsnetzes, die Tätigkeit "Gasverteilung" den Betrieb des Gasverteilungsnetzes. Die Tätigkeit "grundzuständiger Messstellenbetrieb" bildet die modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsysteme ab. Die anderen Tätigkeiten sind unter den sonstigen Aktivitäten zusammengefasst.
Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf unsere Erläuterungen im Anhang des Jahresabschlusses.
Das Regulierungskonto für zuzuführende Netzentgelte ist unter den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.566 (Vorjahr TEUR 2.340) ausgewiesen. Dabei wurde der gesamte Betrag von TEUR 1.566 der Sparte Gas (Vorjahr TEUR 2.340) zugeordnet.
Das Vermögen und die Schulden sowie die Aufwendungen und Erträge wurden den Aktivitäten aufgrund getrennter Kontenführung bzw. auf Basis aktivitätsbezogener Zusatzkontierungen (Kostenstellen) zugewiesen. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, erfolgte eine indirekte Zuordnung über Schlüssel nach § 6b Absatz 3 Satz 7 EnWG. Die Schlüsselung erfolgte auf Grundlage der Umsatzerlöse, der Ertrags- und Kapitalzuschüsse sowie der Zähler, der Investitionen und der laufenden, direkt zurechenbaren Kosten der einzelnen Aktivitäten.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach einem Schlüssel aufgeteilt, der über die Zuordnungen der allgemeinen Umlagen in der Gewinn- und Verlustrechnung festgelegt wurde. Die wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden direkt zugeordnet, nicht zuordenbare Positionen aus diesen Forderungen wurden entsprechend dem Zugang der Ertragszuschüsse verteilt.
Kapitalanteile sind nach dem Anlagendeckungsgrad zum Zeitpunkt der erstmaligen Entflechtung der Rechnungslegung zugeordnet. Die Veränderung des Kapitals spiegelt die Ergebnisveränderung zum Vorjahr wider.
Die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten wurden, wenn möglich, direkt zugeordnet. Nicht direkt zuordenbare Positionen wurden nach einem aus den Zuordnungen der allgemeinen Umlagen ermittelten Schlüssel zugewiesen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Aufwendungen und Erträge den Aktivitäten aufgrund getrennter Kontenführung bzw. auf Basis aktivitätsbezogener Zusatzkontierungen (Kostenstellen) zugewiesen. Alle Positionen, die die allgemeinen Tätigkeiten betreffen, werden geschlüsselt auf die Aktivitäten umgelegt.
Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betragen für die Sparte Strom TEUR 25 (Vorjahr TEUR 32) und für die Sparte Gas TEUR 10 (Vorjahr TEUR 13).
Aktivseite
| 30.09.2023 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | TEUR | |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.333.199,17 | 1.526 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 3.863.933,34 | 2.994 | |
| 2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 0,00 | 0 | |
| 3. Verteilungsanlagen | 50.945.022,88 | 43.544 | |
| 4. Technische Anlagen und Maschinen | 1.605,76 | 0 | |
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 176.549,63 | 199 | |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 8.239.942,17 | 11.372 | |
| 63.227.053,78 | 58.109 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| Sonstige Ausleihungen | 6.850,57 | 10 | |
| 64.567.103,52 | 59.645 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| 1. Vorräte | |||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.515.323,36 | 1.189 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.939.969,66 | 9.850 | |
| Erhaltene Anzahlungen | -3.767.419,39 | -2.926 | |
| 7.172.550,27 | 6.924 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 485.003,14 | 831 | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 108.397,26 | 5 | |
| 7.765.950,67 | 7.760 | ||
| III. Guthaben bei Kreditinstituten | 897,78 | 1 | |
| 9.282.171,81 | 8.950 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 19.848,85 | 12 | |
| 73.869.124,18 | 68.607 | ||
|
Passivseite |
|||
| 30.09.2023 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | TEUR | |
| A. Eigenkapital | |||
| Zugeordnetes Kapital | 7.111.854,18 | 9.880 | |
| 7.111.854,18 | 9.880 | ||
| B. Empfangene Ertragszuschüsse | 19.761.535,63 | 18.606 | |
| C. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 278.734,00 | 417 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 10.800.034,29 | 8.095 | |
| 11.078.768,29 | 8.512 | ||
| D. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 63.233,00 | 106 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR 63.233,00 | 71 | ||
| davon mit einer Restlaufzelt größer 1 Jahr EUR 0,00 | 35 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 903.959,07 | 121 | |
| davon mit einer Restlaufzelt bis zu 1 Jahr EUR 903.959,07 | 121 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 15.000 | |
| davon mit einer Restlaufzelt bis zu 1 Jahr EUR 0,00 | 0 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit größer 1 Jahr EUR 0,00 | 5.000 | ||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 34.949.774,01 | 16.382 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR 34.949.774,01 | 16.382 | ||
| davon aus Steuern EUR 10.756,66 | 19 | ||
| 35.916.966,08 | 31.609 | ||
| 73.869.124,18 | 68.607 | ||
| 01.10.2022- 30.09.2023 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 57.902.364,36 | 55.391 | |
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 441.107,28 | 953 | |
| 3. sonstige betriebliche Erträge | 287.880,79 | 12 | |
| 58.631.352,43 | 56.356 | ||
| 4. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 18.702.437,38 | 15.179 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 27.734.431,04 | 26.401 | |
| davon Umlagen Aufwand gemeinsamer Bereich | 7.025.850,01 | 7.745 | |
| 46.436.868,42 | 41.580 | ||
| 5. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 988.066,74 | 1.284 | |
| b) soziale Aufwendungen und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 312.021,08 | 405 | |
| davon für Altersversorgung | 82.718,01 | 180 | |
| 1.300.087,82 | 1.689 | ||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 2.751.246,96 | 2.660 | |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 7.256.229,87 | 7.419 | |
| 886.919,36 | 3.008 | ||
| 8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 41,73 | 0 | |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 4.297,72 | 2 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 3.893,72 | 1 | |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1.001.583,51 | 352 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 205.893,64 | 207 | |
| 11. Ergebnis nach Steuern | -110.324,70 | 2.658 | |
| 12. Sonstige Steuern | -65.847,75 | -66 | |
| 13. Erträge aus der Verlustübernahme | |||
| (Vorjahr: Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn) | 176.172,45 | -2.592 | |
| 14. Jahresüberschuss | 0,00 | 0 | |
| Posten des Anlagevermögens | Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|
Anfangsstand
EUR |
Zugang (+)
EUR |
Abgang (-)
EUR |
Umbuchungen (+) (-)
EUR |
Sparten- umbuchung (+) (-)
EUR |
Endstand
EUR |
|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 5a | 6 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 8.467.098,57 | 7.157,50 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8.474.256,07 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 13.140.219,78 | 73.225,56 | 0,00 | 888.697,49 | 0,00 | 14.102.142,83 |
| 2. Verteilungsanlagen | 157.915.668,32 | 3.905.331,60 | 0,00 | 5.917.180,22 | 0,00 | 167.738.180,14 |
| abzügl. empfangene Kapitalzuschüsse | -12.436.386,70 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -12.436.386,70 |
| 145.479.281,62 | 3.905.331,60 | 0,00 | 5.917.180,22 | 0,00 | 155.301.793,44 | |
| 4. Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.759,74 | 1.759,74 |
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 944.200,74 | 15.452,10 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 959.652,84 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 11.371.742,03 | 3.674.077,85 | 0,00 | -6.805.877,71 | 0,00 | 8.239.942,17 |
| 170.935.444,17 | 7.668.087,11 | 0,00 | 0,00 | 1.759,74 | 178.605.291,02 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| Sonstige Ausleihungen | 10.104,13 | 0,00 | 3.253,56 | 0,00 | 0,00 | 6.850,57 |
| 10.104,13 | 0,00 | 3.253,56 | 0,00 | 0,00 | 6.850,57 | |
| 179.412.646,87 | 7.675.244,61 | 3.253,56 | 0,00 | 1.759,74 | 187.086.397,66 | |
| Posten des Anlagevermögens | Abschreibungen | ||||
|
Anfangsstand
EUR |
Abschreibungen Im Wirtschaftsjahr (+)
EUR |
angesammelte Abschreibungen auf die In Spalte 4
ausgewiesenen Abgänge (-)
EUR |
angesammelte Abschreibungen auf die in Spalte 5a
ausgewiesene Umbuchung (+) (-)
EUR |
Endstand
EUR |
|
| 1 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.941.197,50 | 199.859,40 | 0,00 | 0,00 | 7.141.056,90 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 10.146.122,98 | 92.086,51 | 0,00 | 0,00 | 10.238.209,49 |
| 2. Verteilungsanlagen | 110.062.808,03 | 2.887.755,13 | 0,00 | 0,00 | 112.950.563,16 |
| abzügl. empfangene Kapitalzuschüsse | -8.127.462,38 | -466.330,22 | 0,00 | 0,00 | -8.593.792,60 |
| 101.935.345,65 | 2.421.424,91 | 0,00 | 0,00 | 104.356.770,56 | |
| 4. Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 87,99 | 0,00 | 65,99 | 153,98 |
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 745.315,06 | 37.788,15 | 0,00 | 0,00 | 783.103,21 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 112.826.783,69 | 2.551.387,56 | 0,00 | 65,99 | 115.378.237,24 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 119.767.981,19 | 2.751.246,96 | 0,00 | 65,99 | 122.519.294,14 | |
|
Restbuchwerte am Ende des Geschäftsjahres
EUR |
Restbuchwerte am Ende des vorangegangen
Geschäftsjahres
EUR |
|
| 1 | 12 | 13 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.333.199,17 | 1.525.901,07 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 3.863.933,34 | 2.994.096,80 |
| 2. Verteilungsanlagen | 54.787.616,98 | 47.852.860,29 |
| abzügl. empfangene Kapitalzuschüsse | -3.842.594,10 | -4.308.924,32 |
| 50.945.022,88 | 43.543.935,97 | |
| 4. Technische Anlagen und Maschinen | 1.605,76 | 0,00 |
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 176.549,63 | 198.885,68 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 8.239.942,17 | 11.371.742,03 |
| 63.227.053,78 | 58.108.660,48 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| Sonstige Ausleihungen | 6.850,57 | 10.104,13 |
| 6.850,57 | 10.104,13 | |
| 64.567.103,52 | 59.644.665,68 |
Aktivseite
| 30.09.2023 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | TEUR | |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 63.391,30 | 68 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 177.635,75 | 181 | |
| 2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 12.562,61 | 23 | |
| 3. Verteilungsanlagen | 38.277.519,88 | 39.014 | |
| 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 71,91 | 0 | |
| 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen Im Bau | 3.183.326,52 | 1.781 | |
| 41.651.116,67 | 40.999 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| Sonstige Ausleihungen | 4.646,08 | 7 | |
| 41.719.154,05 | 41.074 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| 1. Vorräte | |||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 572.346,69 | 446 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.844.383,10 | 5.320 | |
| Erhaltene Anzahlungen | -2.370.165,89 | -3.922 | |
| 3.474.217,21 | 1.398 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 196.104,18 | 287 | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 76.204,44 | 425 | |
| 3.746.525,83 | 2.110 | ||
| 4.318.872,52 | 2.556 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 13.032,69 | 10 | |
| 46.051.059,26 | 43.640 | ||
|
Passivseite |
|||
| 30.09.2023 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | TEUR | |
| A. Eigenkapital | |||
| Zugeordnetes Kapital | 12.433.069,16 | 12.903 | |
| 12.433.069,16 | 12.903 | ||
| B. Empfangene Ertragszuschüsse | 11.103.895,16 | 11.144 | |
| C Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 200.235,06 | 261 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 1.708.333,16 | 1.381 | |
| 1.908.568,22 | 1.642 | ||
| D. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 33.822,00 | 66 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR 33.822,00 | 44 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit größer 1 Jahr EUR 0,00 | 22 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 120.811,75 | 370 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR 120.811,75 | 370 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 5.000 | |
| davon mit einer Restlaufzelt bis zu 1 Jahr EUR 0,00 | 0 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit größer 1 Jahr EUR 0,00 | 5.000 | ||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 20.450.892,97 | 12.515 | |
| davon mit einer Restlaufzelt bis zu 1 Jahr EUR 20.450.892,97 | 12.515 | ||
| davon aus Steuern EUR 7.727,30 | 12 | ||
| 20.605.526,72 | 17.951 | ||
| 46.051.059,26 | 43.640 | ||
| 01.10.2022- 30.09.2023 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 23.413.563,46 | 19.100 | |
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 205.177,62 | 363 | |
| 3. sonstige betriebliche Erträge | 6.138,53 | 1 | |
| 4. Materialaufwand | 23.624.879,61 | 19.464 | |
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 2.309.095,84 | 672 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 12.644.199,64 | 9.864 | |
| davon Umlagen Aufwand gemeinsamer Bereich | 2.862.614,21 | 3.213 | |
| 14.953.295,48 | 10.536 | ||
| 5. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 709.800,74 | 802 | |
| b) soziale Aufwendungen und Aufwendungen | 224.147,60 | 253 | |
| für Altersversorgung und Unterstützung | |||
| davon für Altersversorgung | 59.422,41 | 112 | |
| 933.948,34 | 1.055 | ||
| 6. Abschreibungen auf Sachanlagen | 2.673.950,61 | 2.599 | |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.611.448,94 | 1.725 | |
| 3.452.236,24 | 3.549 | ||
| 8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 28,30 | 0 | |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2.246,04 | 0 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 2.082,69 | 0 | |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 513.181,57 | 138 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 40.161,91 | 81 | |
| 11. Ergebnis nach Steuern | 2.941.329,01 | 3.411 | |
| 12. Sonstige Steuern | -17.259,85 | -16 | |
| 13. Aufgrund eines Gewinnabführungs- | -2.924.069,16 | -3.395 | |
| vertrages abgeführter Gewinn | |||
| 14. Jahresüberschuss | 0,00 | 0 | |
| Posten des Anlagevermögens | Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|
Anfangsstand
EUR |
Zugang (+)
EUR |
Abgang (-)
EUR |
Umbuchungen (+) (-)
EUR |
Endstand
EUR |
|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 93.507,16 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 93.507,16 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.722.513,24 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.722.513,24 |
| 2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 2.335.429,57 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.335.429,57 |
| 3. Verteilungsanlagen | 139.094.689,75 | 1.108.983,58 | 102.351,24 | 810.154,37 | 140.911.476,46 |
| abzügl. empfangene Kapitalzuschüsse | -5.880.915,82 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -5.880.915,82 |
| 133.213.773,93 | 1.108.983,58 | 102.351,24 | 810.154,37 | 135.030.560,64 | |
| 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 89.861,41 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 89.861,41 |
| 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.781.564,09 | 2.211.916,80 | 0,00 | -810.154,37 | 3.183.326,52 |
| 139.143.142,24 | 3.320.900,38 | 102.351,24 | 0,00 | 142.361.691,38 | |
| III. Finanzanlagen Sonstige Ausleihungen | 6.979,94 | 0,00 | 2.333,86 | 0,00 | 4.646,08 |
| 6.979,94 | 0,00 | 2.333,86 | 0,00 | 4.646,08 | |
| 139.243.629,34 | 3.320.900,38 | 104.685,10 | 0,00 | 142.459.844,62 | |
| Posten des Anlagevermögens | Abschreibungen | ||||
|
Anfangsstand
EUR |
Abschreibungen Im Wirtschaftsjahr (+)
EUR |
angesammelte Abschreibungen auf die In Spalte 4
ausgewiesenen Abgänge (-)
EUR |
angesammelte Abschreibungen auf die In Spalte S
ausgewiesenen Umbuchg. (+) (-)
EUR |
Endstand
EUR |
|
| 1 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 25.639,55 | 4.476,31 | 0,00 | 0,00 | 30.115,86 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.541.895,57 | 2.981,92 | 0,00 | 0,00 | 1.544.877,49 |
| 2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 2.312.435,46 | 10.431,50 | 0,00 | 0,00 | 2.322.866,96 |
| 3. Verteilungsanlagen | 97.521.933,10 | 2.842.089,83 | 102.351,24 | 0,00 | 100.261.671,69 |
| abzügl. empfangene Kapitalzuschüsse | -3.322.494,12 | -186.136,81 | 0,00 | 0,00 | -3.508.630,93 |
| 94.199.438,98 | 2.655.953,02 | 102.351,24 | 0,00 | 96.753.040,76 | |
| 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 89.681,64 | 107,86 | 0,00 | 0,00 | 89.789,50 |
| 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 98.143.451,65 | 2.669.474,30 | 102.351,24 | 0,00 | 100.710.574,71 | |
| III. Finanzanlagen Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 98.169.091,20 | 2.673.950,61 | 102.351,24 | 0,00 | 100.740.690,57 | |
| Posten des Anlagevermögens | Restbuchwerte | Restbuchwerte |
|
am Ende des Geschäftsjahres
EUR |
am Ende des vorangegangen Geschäftsjahres
EUR |
|
| 1 | 12 | 13 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 63.391,30 | 67.867,61 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 177.635,75 | 180.617,67 |
| 2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 12.562,61 | 22.994,11 |
| 3. Verteilungsanlagen | 40.649.804,77 | 41.572.756,65 |
| abzügl. empfangene Kapitalzuschüsse | -2.372.284,89 | -2.558.421,70 |
| 38.277.519,88 | 39.014.334,95 | |
| 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 71,91 | 179,77 |
| 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 3.183.326,52 | 1.781.564,09 |
| 41.651.116,67 | 40.999.690,59 | |
| III. Finanzanlagen Sonstige Ausleihungen | 4.646,08 | 6.979,94 |
| 4.646,08 | 6.979,94 | |
| 41.719.154,05 | 41.074.538,14 |
Aktivseite
| 30.09.2023 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | TEUR | |
| A. Anlagevermögen | |||
| Sachanlagen | |||
| 1. Verteilungsanlagen | 1.470.218,29 | 1.276 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen Im Bau | 56.662,20 | 4 | |
| 1.526.880,49 | 1.280 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 34.217,86 | 23 | |
| Erhaltene Anzahlungen | 0,00 | 0 | |
| 34.217,86 | 23 | ||
| 1.561.098,35 | 1.303 | ||
|
Passivseite |
|||
| 30.09.2023 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | TEUR | |
| A. Eigenkapital | |||
| Zugeordnetes Eigenkapital | 1.290.706,50 | 1.302 | |
| 1.290.706,50 | 1.302 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| Sonstige Rückstellungen | 0,00 | 0 | |
| 0,00 | 0 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 1 | |
| davon mit einer Restlaufzelt bis zu 1 Jahr EUR 0,00 | 1 | ||
| 0,00 | 1 | ||
| 2. Sonstige Verbindlichkeiten | 270.391,85 | 0 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR 270.391,85 | 0 | ||
| davon aus Steuern EUR 0,00 | 0 | ||
| 270.391,85 | |||
| 1.561.098,35 | 1.303 | ||
| 01.10.2022 - 30.09.2023 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 465.310,46 | 337 | |
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 76.220,81 | 52 | |
| 3. sonstige betriebliche Erträge | 0,00 | 7 | |
| 541.531,27 | 396 | ||
| 4. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 2.088,78 | 2 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 60.423,82 | 46 | |
| davon Umlagen Aufwand gemeinsamer Bereich | 59.673,82 | 46 | |
| 5. Personalaufwand | 62.512,60 | 48 | |
| a) Löhne und Gehälter | 75.988,32 | 55 | |
| b) soziale Aufwendungen und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 23.996,31 | 18 | |
| davon für Altersversorgung | 6.361,52 | 8 | |
| 99.984,63 | 73 | ||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 237.941,43 | 206 | |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 119.025,75 | 94 | |
| 8. Ergebnis nach Steuern | 22.066,86 | -25 | |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 90,55 | 0 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 90,55 | 0 | |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 7.563,43 | 0 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 1.596,17 | 0 | |
| 11. Ergebnis nach Steuern | 14.593,98 | -25 | |
| 12. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn (Vorjahr Erträge aus der Verlustübernahme) | -14.593,98 | 25 | |
| 13. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 0,00 | 0 | |
| Posten des Anlagevermögens | Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|
Anfangsstand
EUR |
Zugang (+)
EUR |
Abgang (-)
EUR |
Umbuchungen (+) (-)
EUR |
Endstand
EUR |
|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Verteilungsanlagen | 1.771.533,72 | 428.113,53 | 0,00 | 4.071,61 | 2.203.718,86 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.071,61 | 56.662,20 | 0,00 | -4.071,61 | 56.662,20 |
| 1.775.605,33 | 484.775,73 | 0,00 | 0,00 | 2.260.381,06 | |
| 1.775.605,33 | 484.775,73 | 0,00 | 0,00 | 2.260.381,06 | |
| Posten des Anlagevermögens | Abschreibungen | ||||
|
Anfangsstand
EUR |
Abschreibungen im Wirtschaftsjahr (+)
EUR |
angesammelte Abschreibungen auf die In Spalte 4
ausgewiesenen Abgänge (-)
EUR |
angesammelte Abschreibungen auf die in Spalte 5
ausgewiesenen Umbuchg. (+) (-)
EUR |
Endstand
EUR |
|
| 1 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Verteilungsanlagen | 495.559,14 | 237.941,43 | 0,00 | 0,00 | 733.500,57 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 495.559,14 | 237.941,43 | 0,00 | 0,00 | 733.500,57 | |
| 495.559,14 | 237.941,43 | 0,00 | 0,00 | 733.500,57 | |
| Posten des Anlagevermögens | ||
|
Restbuchwerte am Ende des Geschäftsjahres
EUR |
Restbuchwerte am Ende des vorangegangen
Geschäftsjahres
EUR |
|
| 1 | 12 | 13 |
| Sachanlagen | ||
| 1. Verteilungsanlagen | 1.470.218,29 | 1.275.974,58 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 56.662,20 | 4.071,61 |
| 1.526.880,49 | 1.280.046,19 | |
| 1.526.880,49 | 1.280.046,19 |
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