HEWATEC GmbH
Eythraer Weg 6, 04249 Leipzig, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Schrepper seit 3.4.2002 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HEWATEC GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangDie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Der Grundsatz der Einzelbewertung wurde beachtet.Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die einzelnen Posten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel gesondert dargestellt: Angaben zur Gesellschaft laut Registergericht
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2022 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in §§ 267/267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bereits bisher angewandte Gesamtkostenverfahren fortgeführt. Es ist der Struktur des Unternehmens angemessen. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden richten sich nach den Allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften für alle Kaufleute sowie den Ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften des 3. Buches des HGB. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. Der Bewertung wurde das Vorsichtsprinzip zugrunde gelegt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Stichtag des Jahresabschlusses enstanden sind, wurden dabei berücksichtigt, selbst, wenn diese erst zwischen dem Stichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Stichtag bereits realisiert waren. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten. Der Werteverzehr wurde durch planmäßige lineare Abschreibungen erfasst, die auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze bemessen wurden. Die Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Der nutzungsbedingte Werteverzehr wurde durch planmäßige lineare Abschreibungen erfasst, die auf der Grundlage der steuerrechtlichen AfA-Tabellen bemessen wurden. Die Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden im Berichtsjahr auf Grund der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel gesondert dargestellt: Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Bei den Forderungen sind zur Abdeckung von Ausfallrisiken pauschale Wertberichtigungen gebildet worden. Die Liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Der Ausweis des "Gezeichneten Kapitals" steht in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag und dem Handelsregisterauszug. Der Jahresüberschuss ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Sonstigen Rückstellungen betreffen ungewisse Verbindlichkeiten. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und ist notwendig und der Höhe nach ausreichend bemessen. Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Leipzig, den 11.08.2023 gez. Jens Schrepper, GGF sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen