Hahn
Catering GmbH
Bad
Windsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
451,00 |
451,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
450,00 |
450,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.238.367,52 |
938.564,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
864.696,95 |
617.730,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
373.670,57 |
320.833,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.238.818,52 |
939.015,07 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
951.118,60 |
756.557,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
926.118,60 |
731.557,17 |
| B.
Rückstellungen |
18.641,43 |
13.318,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
269.058,49 |
169.139,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.238.818,52 |
939.015,07 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss der Hahn Catering GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267 und 288 HGB Gebrauch gemacht.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung:
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die beweglichen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00
wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden:
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz:
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 844.148,01.
In den Forderungen in Höhe von Euro 864.696,95
sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe
von Euro 28.199,93, sowie solche gegenüber
Geschäftsführern in Höhe von Euro 25.000,00
enthalten.
Angabe zu Verbindlichkeiten:
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro
269.058,49.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB:
Die Gesellschaft verbürgt sich
selbstschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der TZE
GmbH in Höhe von EUR 1.491.379,31.
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Gewinnvortrag:
In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag von Euro
731.557,17 einbezogen.
Sonstige Pflichtangaben:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Michael Hahn geführt.
Aufstellungserleichterungen
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267 und 288 HGB Gebrauch gemacht. Von der
Schutzklausel gem. § 286 Abs. 3 in Verbindung mit
§ 285 Nr 11 HGB wird Gebrauch gemacht.
Bad Windsheim, 11. Oktober 2016
Der Geschäftsführer
Michael Hahn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.10.2016 festgestellt.
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