MDR - Werbung GmbHLiquidiert

99094 Erfurt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 103609
Eingetragen
9.3.1992
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten von WerbeagenturenHörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten
Gegenstand
Vermarktung von Werbung und Sponsoring im Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) und kooperierende Rundfunkveranstalter. Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen und Marketingaktivitäten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung des MDR

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

"MDR - Werbung GmbH"

Erfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Geschäftstätigkeit der MDRW besteht insbesondere aus der werblichen Vermarktung der Programme des MDR. Dies geschieht im Wege der Einzelvermarktung oder zusammen mit den Angeboten anderer Sender, insbesondere der übrigen ARD-Anstalten. Von der MDRW und den Werbegesellschaften der anderen ARD-Landesrundfunkanstalten wurden die ARD-Werbung Sales & Services GmbH (AS & S GmbH) und die AS & S Radio GmbH mit der Vermarktung der Werbezeiten in nationalen Kombinationsangeboten in Fernsehen und Hörfunk beauftragt.

Der deutsche Werbemarkt stagnierte im Geschäftsjahr 2018. Die getätigten Bruttowerbeinvestitionen lagen mit einem Gesamtwert von EUR 31,86 Mrd. nahezu exakt auf dem Niveau des Vorjahres. Analog zu dieser Entwicklung weisen auch die im Fernsehbereich erzielten Bruttoumsätze gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung aus. Gegen diesen Trend konnte die Fernsehwerbung im ERSTEN einen Umsatzzuwachs von 0,8 % generieren. Der Radiobereich entwickelte sich im Vergleich zum Gesamtmarkt positiv und verzeichnet gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 2,0 %. Der ARD-Hörfunk konnte an dieser Entwicklung jedoch nicht partizipieren und weist demgegenüber einen Umsatzrückgang von 1,7 % aus.

2. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage

Mit realisierten Nettoumsätzen aus Fernseh- und Hörfunkwerbung von insgesamt EUR 36,1 Mio. konnte das hohe Umsatzniveau des Vorjahres von EUR 36,4 Mio. nahezu wieder erreicht werden. Fernseh- und Radiobereich entwickelten sich dabei gemäß dem Trend auf dem Gesamtmarkt unterschiedlich.

Aufgrund von Reichweitenverlusten in der Media Analyse Radio II mussten für einzelne MDR-Hörfunkprogramme die Preise gesenkt werden. Der daraus resultierende Umsatzrückgang im Geschäft aus der Einzelvermarktung konnte jedoch durch eine stabile Vermarktung der AS & S-Radio-Kombinationen aufgefangen werden. Dadurch gelang es, den Umsatzrückgang im Radiobereich auf 4,8 % zu begrenzen. Demgegenüber konnte das ARD-Vorabendprogramm sehr gut vermarktet werden. Zudem gelang es, die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland und die Olympischen Winterspiele in Südkorea erfolgreich am Markt zu platzieren. Infolgedessen stiegen die Fernsehwerbeumsätze um 2,7 %.

Inklusive der Sponsoringeinnahmen und der übrigen Umsatzerlöse sank der MDRW-Gesamtumsatz gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 1,1 %.

Es ergibt sich ein Jahresüberschuss von EUR 6,1 Mio. Das über Plan liegende Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus dem nahezu unverändert hohen Umsatzniveau bei gleichzeitig realisierten Einsparungen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Zur Ertragslage

Die Umsatzerlöse gliedern sich auf die Bereiche Fernsehwerbung, Hörfunkwerbung, Sponsoring und übrige Umsatzerlöse. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich folgende Entwicklung:

Nettoumsatzerlöse 2018 2017
TEUR TEUR
Fernsehwerbung 19.614 52,8 % 19.104 50,9 %
Hörfunkwerbung 16.507 44,4 % 17.341 46,1 %
Sponsoring 826 2,2 % 871 2,3 %
Sponsorenprovision 125 0,4 % 111 0,3 %
Übrige Umsatzerlöse 90 0,2 % 154 0,4 %
  37.162 100,0 % 37.581 100,0 %

Zur praktischen Umsetzung der Sonderregelung der Besteuerung der Werbeeinnahmen der Landesrundfunkanstalten der ARD wird auf Ebene der MDRW eine Spartenrechnung durchgeführt, die das reine Geschäft aus dem Verkauf vo'n Hörfunk- und Fernsehwerbezeiten von den übrigen Geschäftsaktivitäten trennt. In der Sparte Werbung wird ein Pauschalgewinn von 16,0 % der Nettowerbeumsätze ausgewiesen. Die Eigenkosten der Gesellschaft erreichten 69,8 % der erwirtschafteten Nettoumsätze. Dementsprechend ergab sich gegenüber dem MDR eine Kostenerstattung von EUR 5,1 Mio. (netto).

Trotz der im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Kostenerstattung weisen die Programmaufwendungen einen nahezu konstanten Wert aus, da gleichzeitig Nachzahlungen an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte und an die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten anfielen. Dementsprechend hat sich der Anteil der Programmaufwendungen an den leicht gesunkenen Nettoumsatzerlösen geringfügig von 56,7 % im Vorjahr auf 57,3 % erhöht.

Die Personalaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 1,0 % gesunken und korrespondieren mit der Entwicklung des Personalbestandes.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 3,3 % vermindert. Hauptursache sind Einsparungen beim Budget für programmunterstützende Off-Air-Maßnahmen.

Zur Finanzlage

Die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds stellt sich anhand einer Kapitalflussrechnung wie folgt dar:

2018 2017
TEUR TEUR
Jahresergebnis 6.110 6.210
Veränderungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit 1.012 3.465
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 5.088 9.675
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 9.965 -10.046
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -7.310 -7.143
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 7.743 -7.514

Der Finanzmittelbestand der MDRW hat sich im Geschäftsjahr 2018 von TEUR 8.217 um TEUR 7.743 auf TEUR 15.960 erhöht. Ursächlich dafür ist der positive Cashflow aus der Investitionstätigkeit, der aus den Auszahlungen für die im Geschäftsjahr 2018 getätigten Investitionen in das Anlagevermögen (TEUR -35) sowie aus der Rückzahlung ausgereichter disponibler Mittel (TEUR +10.000) resultiert. Korrespondierend dazu verringerte sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit insbesondere aufgrund gesunkener Forderungen gegenüber dem MDR. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beinhaltet die in 2018 geleisteten Gewinnausschüttungen von TEUR 7.310.

Zur Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,5 Mio. bzw. 6,0 % verringert und beläuft sich zum Stichtag auf EUR 23,3 Mio. Auf der Aktivseite ist insbesondere eine Verminderung der Forderungen um EUR 9,5 Mio. zu verzeichnen. Gegenläufig wirkte die Erhöhung der Stichtagsliquidität um EUR 7,7 Mio. Passivseitig ist vor allem eine ausschüttungsbedingte Abnahme des Eigenkapitals um EUR 1,2 Mio. zu verzeichnen.

Die Gesellschaft verfügt über Anlagevermögen in Form von rundfunktechnischen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Beteiligungen in Höhe von EUR 0,2 Mio. Die Geschäftsräume in der Gothaer Straße in Erfurt sind vom MDR angemietet.

3. Prognosebericht

Die wirtschaftlichen Aussichten in Deutschland sind aufgrund der weiterhin positiven Arbeitsmarktentwicklung mit hoher Beschäftigungsrate und der unverändert soliden Binnennachfrage erfreulich. Dieser positive Trend wird jedoch durch das Szenario eines ungeordneten Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union gebremst. Ein harter Brexit würde den internationalen Handel erheblich einschränken und damit die exportorientierte deutsche Wirtschaft empfindlich belasten.

Die deutsche Werbewirtschaft ist vorsichtig optimistisch. In aktuellen Prognosen gehen drei Viertel der Mediaagenturen davon aus, dass der deutsche Werbemarkt in 2019 zwischen 1 % und 2 % wachsen wird. Die dominierende Kraft für dieses Wachstum wird im Bereich der digitalen und mobilen Werbeumfelder gesehen. Aus Sicht der MDRW wird sich der Werbemarkt aufgrund der guten Rahmenbedingungen stabil entwickeln.

Die Rahmenbedingungen für die nationale Radiovermarktung im Geschäftsjahr 2019 sind grundsätzlich positiv. Die Media Analyse 2018 Audio II weist im Vergleich zur Media Analyse 2017 Radio II wieder Reichweitengewinne für den Hörfunk aus. Dies gilt insbesondere für die AS & S Radio Deutschland-Kombi, die aufgrund von Reichweitengewinnen der ARD-Programme und der Kombi-Erweiterung einen Zuwachs von insgesamt 5,4 % erzielen konnte. Die AS & S Radio bietet zudem eine neue Preissystematik am Markt an. Neben der bisherigen nachfrageorientierten Kalkulation der Einzelstundenpreise werden ab 2019 auch die Preise für die einzelnen Monate und Wochentage entsprechend der Nachfrage berechnet. Mit dieser neuen nachfrageorientierten Preisstruktur und den vielfältigen Qualitätsstudien, die untermauern, dass beispielsweise die kaufkraftstärkeren Zielgruppen im ARD-Hörfunk erreicht werden, sieht sich die AS & S Radio für das Jahr 2019 gut gerüstet.

Parallel zur AS & S Radio wird auch bei der MDRW für die Radio-Einzelvermarktung ab 2019 eine moderne Preisstruktur etabliert. Mit der neuen Preissystematik reagiert die MDRW auf aktuelle Marktanforderungen und öffnet Werbeagenturen und -kunden die notwendigen Optimierungsspielräume für eine ausgewogene Buchungsauslastung. Grundsätzlich korrespondieren die Umsatzprognose der AS & S Radio für die nationale Vermarktung und die Erwartungen des MDRW-Verkaufsteams für die Radio-Einzelvermarktung. Aufgrund der Reichweitenverluste einzelner werbungtragender MDR-Hörfunkprogramme mussten jedoch entsprechende Preisanpassungen vorgenommen werden. Die MDRW geht für 2019 insofern von stabilen Hör-funkwerbeumsätzen aus und setzte das Umsatzziel 2019 auf Höhe des erreichten Niveaus 2018 fest.

Dagegen liegen die Umsatzerwartungen im ARD-Werbefernsehen für 2019 unter denen des umsatzstarken Geschäftsjahres 2018, in welchem die Olympischen Winterspiele in Südkorea und die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland werblich vermarktet werden konnten. Aufgrund der in 2019 fehlenden Sport-Großereignisse reduziert sich die Umsatzerwartung im Bereich "Live Sport" deutlich. Nach Einschätzung der AS & S werden im Gegenzug jedoch andere Segmente im ARD-Vorabend wie beispielsweise die "Viertelstunde vor acht" oder die Quiz-formate von den Verlagerungen der Werbebudgets profitieren können. Flankierend dazu sollen trotz des bereits hohen Preisniveaus weitere Umsatzpotentiale im Umfeld der erfolgreichen Quiz- und Serienformate gehoben werden. Die AS & S sieht somit Chancen, die Umsatzrückgänge im Bereich "Live Sport" durch Umsatzsteigerungen in anderen Programmfeldern weitgehend kompensieren zu können.

Für 2019 plant die MDRW neben den Umsätzen aus Hörfunk- und Fernsehwerbung wiederum Sponsoringeinnahmen aus dem klassischen ARD-Vorabend und aus Bundesliga- und Sport-Live-Übertragungen sowie Provisionen für die Akquise von Sponsoren für das MDR-Fernsehen und für die Hörfunkprogramme des MDR.

Per Saldo prognostiziert die MDRW für 2019 einen geringfügigen Umsatzrückgang von insgesamt 1,1 % auf EUR 36,8 Mio. Insgesamt wird jedoch wieder mit einem deutlich positiven Jahresüberschuss von EUR 5,7 Mio. gerechnet.

Für das Geschäftsjahr 2020 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Prognose schwierig. Im Zuge der mit den Olympischen Sommerspielen in Japan und der Fußball-Europameisterschaft verbundenen werblichen Impulse geht die MDRW davon aus, wieder ein deutlich positives Ergebnis erwirtschaften zu können.

Der MDR plant im Geschäftsjahr 2020 eine Zusammenführung der MDRW mit der DREFA Media Holding GmbH, Leipzig. Diese Gesellschaft ist ebenso wie die MDRW eine unmittelbare 100%ige Tochtergesellschaft des MDR.

4. Risiko- und Chancenbericht

Die Geschäftstätigkeit der MDRW wird direkt und maßgeblich durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und die damit zusammenhängende Werbekonjunktur beeinflusst. Die Risiken für die Geschäftstätigkeit der MDRW liegen zum einen in der Abhängigkeit von diesen Faktoren. Zum anderen ist die Reichweitenentwicklung der vermarkteten Programme von wesentlicher Bedeutung für den Vermarktungserfolg. Diese Marktrisiken stellen keine bestandsgefährdenden Faktoren für die Gesellschaft dar.

Im Januar 2016 wurde ein neues WDR-Gesetz verabschiedet, welches eine erhebliche Reduzierung von Werbung im WDR-Hörfunk in zwei Schritten vorschreibt. Eine Verknappung der Werbezeiten im größten deutschen Bundesland hat aufgrund der überregionalen Zusammenarbeit bei der bundesweiten Vermarktung von Hörfunkwerbung in nationalen Radio-Kombinations-Angeboten auch deutliche Auswirkungen auf die Umsatzpotentiale der ARD-Werbegesellschaften. Das Risiko für die MDRW besteht in der Verringerung der Hörfunkwerbeumsätze. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat inzwischen die ursprünglich zum 1. Januar 2019 terminierte zweite Stufe der Werbezeitenreduzierung bis zum 1. Januar 2021 ausgesetzt. Die bis dahin verbleibende Zeit soll genutzt werden, um im Rahmen eines Gutachtens die Auswirkungen der Werbezeitenreduzierung detailliert zu bewerten und zu untersuchen. Dies kann implizieren, dass die ursprünglich avisierte Reduzierung der WDR-Werbezeiten unter Umständen nicht vollständig umgesetzt wird. Die Reduzierung der Werbezeiten im WDR-Hörfunk hat Auswirkungen auf den von der ARD angemeldeten Finanzbedarf. Die ARD-Landesrundfunkanstalten sind bestrebt, dass dieser zusätzliche entstandene Finanzbedarf im 22. KEF-Bericht erneut berücksichtigt wird und eine bedarfsgerechte vollständige Kompensation der zu erwartenden Ausfälle erfolgt.

Der Geschäftsleitung werden zu den Programmreichweiten und zur Absatz- und Umsatzentwicklung über ein EDV-gestütztes Dispositionssystem kontinuierlich aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt. Es erfolgt zudem eine regelmäßige Quartalsberichterstattung, in der insbesondere die Einhaltung der Planansätze überwacht und über eventuelle Sollabweichungen gegenüber den Vorjahren berichtet wird. Die Quartalsberichte werden dem Aufsichtsrat und dem Gesellschafter der MDRW übermittelt. Zusätzlich erfolgt zwei Mal jährlich eine Berichterstattung der MDRW an den Verwaltungsrat des MDR. In den verschiedenen Geschäftsbereichen werden regelmäßige Risikoinventuren durchgeführt. Die eingerichteten internen Kontrollen sind der Größe der MDRW angemessen und gewährleisten eine hinreichende Risikoüberwachung.

Darüber hinaus nutzt die MDRW die Auswertungen der AS & S und der AS & S Radio insbesondere zur Überwachung des nationalen Werbemarktes.

 

Erfurt, 13. Mai 2019

MDR - Werbung GmbH

Ralf Ludwig

Frank Möhrer

Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

31.12.2018 Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
Entgeltlich erworbene Software 0,00 0,00
II. Sachanlagen    
1. Rundfunktechnische Anlagen und Maschinen 35.231,07 45.257,50
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 97.130,85 105.283,44
  132.361,92 150.540,94
III. Finanzanlagen    
Beteiligungen 64.223,99 64.223,99
  196.585,91 214.764,93
B. Programmvermögen    
1. Fertige Produktionen 1.683.417,16 1.369.320,87
2. Unfertige Produktionen 2.901.332,35 2.930.947,48
  4.584.749,51 4.300.268,35
C. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.189.902,41 1.168.515,68
2. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 477.716,92 487.162,41
3. Forderungen gegen Gesellschafter 781.538,37 10.330.422,28
4. Sonstige Vermögensgegenstände 67.180,09 24.702,81
  2.516.337,79 12.010.803,18
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 15.959.677,09 8.216.782,05
  18.476.014,88 20.227.585,23
D. Rechnungsabgrenzungsposten 27.021,14 36.985,65
  23.284.371,44 24.779.604,16

PASSIVA

   
  31.12.2018 Vorjahr
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 2.560.000,00 2.560.000,00
II. Gewinnvortrag 3.949.990,81 5.049.990,81
III. Jahresüberschuss 6.110.232,65 6.209.680,85
  12.620.223,46 13.819.671,66
B. Rückstellungen    
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 885.022,00 807.404,00
2. Steuerrückstellungen 521.600,00 521.600,00
3. Sonstige Rückstellungen 745.562,19 413.644,71
  2.152.184,19 1.742.648,71
C. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 476.650,08 1.289.938,98
2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.320.056,42 1.138.756,64
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 6.322.110,62 6.383.014,37
4. Sonstige Verbindlichkeiten 371.744,67 405.573,80
davon aus Steuern: EUR 352.876,14 (Vj. EUR 392.136,87)    
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 5.207,33 (Vj. EUR 3.425,30)    
  8.490.561,79 9.217.283,79
D. Rechnungsabgrenzungsposten 21.402,00 0,00
  23.284.371,44 24.779.604,16

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

2018 2017
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 37.162.453,91 37.581.368,83
2. Sonstige betriebliche Erträge 305.747,15 260.790,33
  37.468.201,06 37.842.159,16
3. Programmaufwand    
a) Kostenerstattung MDR -5.097.693,70 -5.521.772,24
b) GEMA-Gebühren -1.032.279,98 -1.097.085,43
c) GVL-Gebühren -403.571,91 -252.714,27
d) Vorabendprogramm -13.658.697,77 -13.408.662,14
e) Programmnebenkosten -1.118.793,97 -1.040.282,85
  -21.311.037,33 -21.320.516,93
4. Personalaufwand    
a) Löhne und Gehälter -1.615.764,89 -1.634.366,35
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -287.166,45 -288.634,19
davon für Altersversorgung: EUR 3.472,46 (Vj. EUR 11.733,15)    
  -1.902.931,34 -1.923.000,54
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -53.558,81 -71.783,58
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -7.748.730,17 -8.009.362,07
davon Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB: EUR 8.783,00 (Vj. EUR 8.363,00)    
  6.451.943,41 6.517.496,04
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 150,84 0,00
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -33.002,74 -32.350,00
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 32.176,00 (Vj. EUR 32.350,00)    
  -32.851,90 -32.350,00
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -306.031,38 -272.730,47
10. Ergebnis nach Steuern 6.113.060,13 6.212.415,57
11. Sonstige Steuern -2.827,48 -2.734,72
12. Jahresüberschuss 6.110.232,65 6.209.680,85

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

I. Allgemeine Hinweise

Die MDR - Werbung GmbH hat ihren Sitz in Erfurt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena unter der Registernummer HRB 103609.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß GmbHG und unter Beachtung rundfunkspezifischer Besonderheiten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Bilanzgliederung gemäß § 266 HGB wurde unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse der Gesellschaft um das Programmvermögen erweitert.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB wurde zur Verbesserung der Aussagekraft um den Posten "Programmaufwand" erweitert.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software) wurden zu Anschaffungskosten aktiviert. Sie werden über drei Jahre linear abgeschrieben.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen. Die Abschreibungen sind nach in den "Richtlinien über einheitliche Abschreibungssätze für die ARD" festgelegten Prozentsätzen durchgeführt worden.

Die Nutzungsdauern betragen im Einzelnen:

Immaterielle Vermögensgegenstände 3 Jahre
Rundfunktechnische Anlagen und Maschinen 5 bis 10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre

Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungswert über EUR 250,00 netto und unter EUR 1.000,00 netto lag, wurden im Zugangsjahr in einem Sammelposten zusammengefasst und in Summe pauschal mit 20 % abgeschrieben. Der Abgang wird am Ende desjenigen Geschäftsjahres unterstellt, in welchem der Sammelposten vollständig abgeschrieben wird.

Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert.

Noch nicht gesendetes Programmvermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt. Gemäß Bewertungsmodell der ARD-Werbegesellschaften werden erstausgestrahlte Repertoireprogramme mit 90 % der Anschaffungskosten als Programmaufwand ausgewiesen. Die verbleibenden Restbuchwerte werden in den drei Folgejahren unabhängig vom Zeitpunkt der Wiederholung in gleichmäßigen Tranchen abgeschrieben, spätestens jedoch mit Lizenzende. Bei Programmen ohne Wiederholungsmöglichkeit im ARD-Vorabendprogramm werden bei Erstsendung 100 % der Anschaffungskosten sofort als Programmaufwand ausgewiesen. Programmvermögen ohne Ausstrahlungsmöglichkeit wird außerplanmäßig abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Ausfallgefährdete Forderungen wurden in angemessener Höhe einzelwertberichtigt.

Liquide Mittel werden mit dem Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach der projizierten Einmalbetragsmethode bewertet. Für die Umstellung nach Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2010 wurden die Rückstellungen auf Basis der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und auf der Grundlage eines Rechnungszinssatzes von 5,25 % passiviert. Die sich hieraus ergebende Aufwertung wird über die folgenden 15 Jahre, bis spätestens zum 31. Dezember 2024, zu mindestens 1/15 der Gesamtrückstellungshöhe zugeführt und als davon-Vermerk bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen als "Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB" ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2018 ergibt sich aufgrund der Anwendung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB ein Betrag der Unterdeckung der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 48. Bei der handelsrechtlichen Bewertung der Pensionszusagen zum 31. Dezember 2018 wurden erstmals die modifizierten Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein Zinssatz von 3,21 % (Zehn-Jahres-Durchschnittssatz) sowie ein Gehalts- und Rententrend von jeweils 2,2 % zu Grunde gelegt. Aus der erstmaligen Anwendung dieser neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen resultiert im Geschäftsjahr eine Ergebnisbelastung von TEUR 5.

Die sonstigen Rückstellungen und die Steuerrückstellungen sind in ihrer Höhe angemessen und decken den nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung zu erwartenden Erfüllungsbetrag für alle erkennbaren Risiken ausreichend ab.

Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen bilanziert.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen des Geschäftsjahres sind gemäß § 284 Abs. 3 HGB im Anlagenspiegel dargestellt (Anlage zum Anhang).

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr vollständig aus dem Leistungsverkehr.

Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren mit TEUR 777 aus sonstigen Vermögensgegenständen (Vorjahr: TEUR 10.299). TEUR 5 stellen Forderungen aus dem Leistungsverkehr dar (Vorjahr: TEUR 32).

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegen das Finanzamt und aus sonstigen Rückzahlungsansprüchen.

Das Eigenkapital entwickelte sich wie folgt:

1.1.2018 Ausschüttungen Jahresüberschuss 31.12.2018
TEUR TEUR TEUR TEUR
Gezeichnetes Kapital 2.560 0 0 2.560
Bilanzgewinn 11.260 7.310 6.110 10.060
  13.820 7.310 6.110 12.620

Vom Bilanzgewinn ist ein Betrag in Höhe von TEUR 84 aufgrund der Umbewertung der Pensionsrückstellungen (Änderung des Durchschnittszinssatzes von 7- auf 10-Jahreszeitraum in 2016) ausschüttungsgesperrt.

Unter den sonstigen Rückstellungen werden ausgewiesen:

TEUR
Ausstehende Rechnungen 584
Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 91
Resturlaubsansprüche 71
  746

Die Restlaufzeiten aller Verbindlichkeiten liegen wie im Vorjahr unter einem Jahr. Es bestehen keine Sicherheiten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr vollständig aus dem Leistungsverkehr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter beinhalten mit TEUR 6.254 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: TEUR 6.310). Insbesondere betrifft dies mit TEUR 5.341 (Vorjahr: TEUR 5.779) Abrechnungen aus der Kostenerstattung. TEUR 32 betreffen sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr: TEUR 73).

Nach § 285 S. 1 Nr. 3a HGB bestehen folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Finanzlage von Bedeutung sind:

Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR
Mietzahlungen an MDR für Geschäftsräume 687 331 356
Leasingverpflichtungen 86 42 44
  773 373 400

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Besteuerung der Werbeeinnahmen der Landesrundfunkanstalten der ARD ist seit dem 1. Januar 2001 in § 8 Abs. 1 Satz 3 Körperschaftsteuergesetz geregelt. Danach bemisst sich die Steuerlast auf Grundlage einer Gewinnpauschale in Höhe von 16 % des Netto-Umsatzes aus Hörfunk- und Fernsehwerbung sowie Sponsoring.

Zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Regelung und zur Weiterberechnung pauschaler Rahmenprogrammkosten vom MDR an die Gesellschaft wird auf Ebene der MDRW eine Spartenrechnung durchgeführt, die das reine Geschäft aus dem Verkauf von Hörfunk- und Fernsehwerbezeiten von den übrigen Geschäftsaktivitäten trennt. Gemäß den gesetzlichen Festlegungen wird in der Sparte Werbung ein Pauschalgewinn von 16 % der Netto-Werbeumsätze ausgewiesen. Diese Gewinn-Regelung unterstellt demnach pauschale Betriebsausgaben in Höhe von 84 % der Werbeumsätze. Die Kostenerstattung wird folglich als Differenzbetrag von 84 % der Netto-Umsatzerlöse abzüglich der direkt der Sparte Werbung zurechenbaren Aufwendungen errechnet.

Aus diesem Berechnungsmodell hat sich eine Kostenerstattung der Gesellschaft an den MDR in Höhe von TEUR 5.098 (netto) ergeben.

Die Umsatzerlöse (netto) setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR
Fernsehen 19.614
Hörfunk 16.507
Sponsoring 826
Sponsorenprovision 125
Übrige Umsatzerlöse 90
  37.162

In den Umsatzerlösen aus Fernseh- und Hörfunkwerbung sind periodenfremde Erlösschmälerungen von TEUR 2 enthalten.

Sonstige betriebliche Erträge sind insbesondere aus der ertragswirksamen Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 38 und aus der Inanspruchnahme von Skonti in Höhe von TEUR 24 angefallen. Zudem beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 149, die überwiegend aus rückerstatteten Beträgen sowie aus Miet- und Betriebskostenrückerstattungen resultieren.

In den Programmaufwendungen sind insbesondere auf Grund von Nachzahlungen an die GEMA und an die GVL periodenfremde Aufwendungen von insgesamt TEUR 198 enthalten. Die Nachzahlungen betreffen die Geschäftsjahre 2011 bis 2017.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen die an die Vermarktungsgesellschaft AS & S geleisteten Vertriebsprovisionen, Aufwendungen für die Gestellung von Personal durch den MDR und Aufwendungen für programmunterstützende Off-Air-Maßnahmen. Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen periodenfremde Aufwendungen von TEUR 60. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten zudem in Höhe von TEUR 9 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten das Jahresergebnis in Höhe von TEUR 306. Das Ergebnis der Sparte "Werbung" wird unter steuerlichen Gesichtspunkten dem BgA "Werbung" auf Ebene des Gesellschafters MDR zugeordnet.

Aus der Aufzinsung für Pensionsrückstellungen resultierende Beträge in Höhe von TEUR 32 werden in der Position Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.

V. Ergänzende Angaben

Die MDRW hat sich an der SARAG Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald, als persönlich haftende Gesellschafterin mit einer Einlage von TEUR 51 beteiligt. Die MDRW hält 50 % der Gesellschaftsanteile an der SARAG KG. Diese Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2017 nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile und Entnahmen in Höhe von TEUR 5.495 und einen Jahresüberschuss von TEUR 1.358 aus.

Des Weiteren besteht eine Beteiligung in Höhe von 11,11 % an der ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH, Frankfurt am Main. Bei einem Stammkapital von TEUR 135 beträgt das ausgewiesene Eigenkapital der AS & S zum 31. Dezember 2017 TEUR 2.667. Der Jahresüberschuss beträgt in 2017 TEUR 619.

Dem Aufsichtsrat der MDRW gehörten im Geschäftsjahr 2018 an:

Wolf-Dieter Jacobi, Leipzig, MDR-Programmdirektor Leipzig, Aufsichtsratsvorsitzender  
Birgit Diezel, Langenwetzendorf, Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrates  
Prof. Dr. Michael Eßlinger, Freiberg, bis 31.10.2018 Vorstandssprecher der Freiberger Brauhaus AG, danach Pensionär  
Steffen Flath, Annaberg-Buchholz, 2. Stellvertretender Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates bis 28.02.2018
Paul K. Korn, Himmelkron, Geschäftsführer Marketing der Lichtenauer Mineralquellen GmbH und der Glashäger Brunnen GmbH  
Wolf Hans Lange, Hamburg, Geschäftsführer Brand Consulting  
Boris Lochthofen, Erfurt, Direktor des MDR-Landesfunkhaus Thüringen, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender  
Elke Lüdecke, Magdeburg, Direktorin MDR-Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt  
Bert Mattausch, Wurzen, Consulting-Beratung mittelständischer Unternehmen  
Sandro Viroli, Dresden, Direktor MDR-Landesfunkhaus Sachsen  
Nathalie Wappler Hagen, Halle/Saale, bis 31.12.2018 MDR-Programmdirektorin Halle bis 31.12.2018
Horst Saage, Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates ab 01.03.2018
Dr. Katja Wildermuth, ab 01.04.2019 MDR-Programmdirektorin Halle ab 01.04.2019

Geschäftsführer waren:

- Herr Frank Möhrer, Erfurt,

- Herr Ralf Ludwig, Groitzsch.

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a HGB wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Ein ehemaliger Geschäftsführer erhielt in 2018 ebenfalls Ruhestandsbezüge für seine frühere Geschäftsführertätigkeit. Auf die Angabe der Höhe nach § 285 Nr. 9b HGB wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Bezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Berichtsjahr auf TEUR 58.

Im Jahr 2018 waren neben den beiden Geschäftsführern durchschnittlich 29 Mitarbeiter beschäftigt. Darüber hinaus erfolgte zur Abwicklung des Geschäftsbetriebes die Bereitstellung von Personal durch den MDR. Die Aufwendungen für die Personalgestellung werden der MDRW vollständig weiterbelastet. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 14 personalgestellte Arbeitnehmer beschäftigt.

Bezogen auf einzelne Geschäftsbereiche der MDRW waren neben den beiden Geschäftsführern im Bereich Verkauf/Backoffice Kommunikation durchschnittlich 14 Mitarbeiter, im Bereich Technik durchschnittlich 6 Mitarbeiter und in den Bereichen Mediaservice/Disposition/Rechnungswesen/Verwaltung durchschnittlich 23 Mitarbeiter beschäftigt.

VI. Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

VII. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2018 erwirtschafteten Jahresüberschuss von TEUR 6.110 vollständig an den Gesellschafter auszuschütten. Darüber hinaus wird eine weitere Ausschüttung aus dem Gewinnvortrag von TEUR 1.000 sowie ein Vortrag auf neue Rechnung des übrigen Gewinnvortrags (TEUR 2.950) vorgeschlagen.

 

Erfurt, 13. Mai 2019

MDR - Werbung GmbH

Ralf Ludwig

Frank Möhrer

Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand am 1.1.2018 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31.12.2018
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
Software 128.960,15 0,00 0,00 0,00 128.960,15
  128.960,15 0,00 0,00 0,00 128.960,15
II. Sachanlagen          
1. Rundfunktechnische Anlagen und Maschinen 662.889,10 2.072,10 0,00 0,00 664.961,20
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 502.459,31 33.307,69 0,00 63.390,69 472.376,31
  1.165.348,41 35.379,79 0,00 63.390,69 1.137.337,51
III. Finanzanlagen          
Beteiligungen 64.223,99 0,00 0,00 0,00 64.223,99
  64.223,99 0,00 0,00 0,00 64.223,99
  1.358.532,55 35.379,79 0,00 63.390,69 1.330.521,65
Abschreibungen
Stand am 1.1.2018 Zugänge Umgliederungen Abgänge Stand am 31.12.2018
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
Software 128.960,15 0,00 0,00 0,00 128.960,15
  128.960,15 0,00 0,00 0,00 128.960,15
II. Sachanlagen          
1. Rundfunktechnische Anlagen und Maschinen 617.631,60 12.098,53 0,00 0,00 629.730,13
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 397.175,87 41.460,28 0,00 63.390,69 375.245,46
  1.014.807,47 53.558,81 0,00 63.390,69 1.004.975,59
III. Finanzanlagen          
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
  0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
  1.143.767,62 53.558,81 0,00 63.390,69 1.133.935,74
Buchwerte
Stand am 31.12.2018 Stand am 31.12.2017
Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
Software 0,00 0,00
  0,00 0,00
II. Sachanlagen    
1. Rundfunktechnische Anlagen und Maschinen 35.231,07 45.257,50
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 97.130,85 105.283,44
  132.361,92 150.540,94
III. Finanzanlagen    
Beteiligungen 64,223,99 64.223,99
  64.223,99 64.223,99
  196.585,91 214.764,93

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MDR - Werbung GmbH, Erfurt

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MDR - Werbung GmbH, Erfurt - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MDR - Werbung GmbH, Erfurt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Dresden, den 13. Mai 2019

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(Andreas Franke)

Wirtschaftsprüfer

(Jan Kahlert)

Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

der MDR-Werbung GmbH (MDRW)

Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung in regelmäßigen Abständen über die Geschäftspolitik und die Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr 2018 informiert. Durch die Entgegennahme von schriftlichen und mündlichen Berichten haben wir die Tätigkeit der Geschäftsführung überwacht.

Der Jahresabschluss der MDRW zum 31.12.2018 und der Lagebericht der MDRW für das Geschäftsjahr 2018 sind von der Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Dem Aufsichtsrat wurde zur 60. Sitzung der entsprechende Prüfungsbericht vorgelegt. Er wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

Den von der Geschäftsführung der MDRW aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018, den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und den Vorschlag über die Ergebnisverwendung haben wir geprüft. Nach dem abschließenden Resultat unserer Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und leitet diese an die Gesellschafterversammlung weiter.

Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2018, den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und die vorgeschlagene Ergebnisverwendung zu genehmigen sowie der Geschäftsführung der MDRW für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

 

Leipzig, 02.07.2019

Wolf-Dieter Jacobi

Vorsitzender des Aufsichtsrates

30. Ordentliche Gesellschafterversammlung
der MDR-Werbung GmbH am 29.08.2019

Protokoll

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), Anstalt des öffentlichen Rechts, hat heute gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der MDR-Werbung GmbH (MDRW) eine Gesellschafterversammlung abgehalten.

Für den Alleingesellschafter MDR war die Vorsitzende der MDRW-Gesellschafterversammlung, Frau Prof. Dr. Karola Wille, Intendantin des MDR, anwesend.

Tagesordnung:

TOP 1 Genehmigung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018
TOP 2 Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018
TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
TOP 4 Wahl der Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung

TOP 1 Genehmigung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018

Der Jahresabschluss der MDRW zum 31.12.2018, der von der Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, am 13.05.2019 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden ist, und der Lagebericht 2018 werden einstimmig genehmigt.

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018 beträgt 6.110.232,65 Euro. Der Jahresüberschuss wird am 18.09.2019 vollständig an den MDR ausgeschüttet. Die Ausschüttung erfolgt aus der Sparte "Werbung".

Der Gewinnvortrag der MDRW beträgt zum 31.12.2018 3.949.990,81 Euro. Es wird beschlossen, aus dem Gewinnvortrag am 18.09.2019 eine zusätzliche Ausschüttung von 1.000.000,00 Euro brutto vorzunehmen. Der Gewinnvortrag verringert sich damit auf 2.949.990,81 Euro. Die Ausschüttung erfolgt aus der Sparte "Werbung."

TOP 2 Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018

Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 waren:

- Herr Frank Möhrer,

- Herr Ralf Ludwig.

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2018 einstimmig Entlastung erteilt.

TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2018 einstimmig Entlastung erteilt.

TOP 4 Wahl der Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung

In Übereinstimmung mit § 11 Abs. 3 des MDRW-Gesellschaftsvertrags wird Frau Prof. Dr. Karola Wille für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum Tag der Registereintragung der Fusion von MDRW und DREFA Media Holding GmbH zur MDR Media GmbH als Vorsitzende der Gesellschafterversammlung bestätigt. Sofern die Fusion nicht zustande kommen sollte, endet ihre Amtsperiode zum 31.12.2022.

 

Leipzig, 29.08.2019

Für den Gesellschafter MDR:

Prof. Dr. Karola Wille

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