Bodächtel GmbH
Flachslanden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
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A. Anlagevermögen
|
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461.973,81
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145.881,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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3,00
|
|
315,00
|
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II. Sachanlagen
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460.970,81
|
|
144.566,00
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III. Finanzanlagen
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1.000,00
|
|
1.000,00
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B. Umlaufvermögen
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732.811,09
|
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845.249,02
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I. Vorräte
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425.789,34
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305.168,63
|
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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175.784,26
|
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404.047,19
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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131.237,49
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136.033,20
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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9.298,83
|
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8.115,45
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Summe Aktiva
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1.204.083,73
|
|
999.245,47
|
PASSIVA
|
Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
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A. Eigenkapital
|
|
528.127,55
|
|
404.857,92
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I. Gezeichnetes Kapital
|
100.000,00
|
|
100.000,00
|
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II. Bilanzgewinn
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428.127,55
|
|
304.857,92
|
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B. Rückstellungen
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136.447,00
|
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205.828,49
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C. Verbindlichkeiten
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539.509,18
|
|
388.559,06
|
|
davon mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr
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523.851,89
|
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365.335,19
|
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|
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
|
15.657,29
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23.223,87
|
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Summe Passiva
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|
1.204.083,73
|
|
999.245,47
|
ANHANG
I. Allgemein
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des §§ 242ff. und §§
264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung beachtet.
Aufgrund der Merkmale der Firma Bodächtel GmbH liegt
gem. § 267 (1) HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft"
vor. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB
und wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr
beibehalten. Die in den einzelnen Bilanzposten
ausgewiesenen Beträge sind mit dem Vorjahr
vergleichbar. Änderungen an den Vorjahreswerten wurden
nicht vorgenommen. Die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze und Bilanzierungsmethoden gem.
§ 252 HGB sind im Wesentlichem beibehalten worden. Ein
grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt. Dieser Anhang ist zu Veröffentlichungszwecke
beim Bundesanzeiger angepasst unter Berücksichtigung
der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften.
Daher ist insbesondere zu den Gewinn- und
Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich
auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen
sind.
Aktivseite
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die
Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung
wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des
abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden
die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für
Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in
die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen wurden mit
ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei den Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren wurde zum
Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt. Die
Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert
vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei den in Arbeit
befindlichen Aufträgen wurden zum Bilanzstichtag die
geleisteten Arbeitswerte, das für den Auftrag
verwendete Material (vorrätig sowie verarbeitet),
sowie die von den Subunternehmern erbrachten
Fremdleistungen aufgenommen. Die Bewertung erfolgte mit den
Herstellungskosten, die sich aus den Aufwendungen für
die Materialeinzelkosten, den Materialgemeinkosten, den
Fertigungseinzelkosten, den Fertigungsgemeinkosten, den
Aufwendungen für Fremdleistungen, den
dazugehörigen Gemeinkosten und den angemessenen
Verwaltungsgemeinkosten zusammensetzen. Zinsen für
Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten wurden nicht
in die Herstellungskosten einbezogen. Die Herstellkosten
der unfertigen Aufträge wurden einzeln betrachtet und
falls erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren
Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung
des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung
der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Der Ansatz der Wertpapiere des
Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw.
zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag.
Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Der
Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum Nennwert
angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum
Nennwert angesetzt. Aktivposten in fremder Währung
-sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von aktiven
latenten Steuern wurde gemäß der
Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.
Passivseite
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags nach § 253 (1) S. 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betragen hat, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2)
S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt. Nach § 268 (8) HGB unterliegt im Falle der
Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
ein Gesamtbetrag von 0,00 € der
Ausschüttungssperre. Passivposten in fremder
Währung -sofern vorhanden- wurden zu
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Auf die Bildung von passiven latenten Steuern wurde
gemäß der Befreiungsvorschrift ab 2021 nach
§ 274a Nr. 5 HGB verzichtet.
III. Bilanz
Aktiva
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie
folgt:
|
lfd. Geschäftsjahr.
|
Vorjahr
|
|
T€
|
T€
|
|
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,0
|
0,0
|
|
Forderungen gegen verbundenen
Unternehmen
|
0,0
|
0,0
|
|
Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
|
0,0
|
0,0
|
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
0,0
|
0,0
|
Passiva
Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beträgt
304.857,92€ (Vorjahr: 148.182,73€).
Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen
wie folgt:
|
lfd. Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
|
mit einer Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr:
|
T€
|
T€
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,0
|
0,0
|
|
erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
|
369,7
|
203,0
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
25,2
|
28,7
|
|
Verbindlichkeiten gegen
verbundenen Unternehmen
|
0,0
|
0,0
|
|
Verbindlichkeiten gegen
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
|
0,0
|
0,0
|
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
129,0
|
133,7
|
|
Gesamtverbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:
|
0,0
|
0,0
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
70.150,27€ € (Vorjahr 71.832,28 €), im
Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 684,00
€ (Vorjahr 3.154,62 €) und gegenüber
Gesellschafter 0,00 € (Vorjahr: 0,00€) enthalten.
Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind
Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten in Höhe von
15.657,29 € (Vorjahr: 23.223,87 €) abgesichert.
Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten
im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft
Gesetz entstehende Sicherheiten. Haftungsverhältnisse
gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 0,00
€ (Vorjahr: 0,00 €) eingegangen. Das
Wechselobligo beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00
€). Bürgschaften für fremde
Verbindlichkeiten sind keine gewährt (Vorjahr: 0,00
€). Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind als
Rückstellung berücksichtigt. Verpflichtungen aus
Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in
Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 6.750,84€).
Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
IV. Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 19 Arbeitnehmer im Unternehmen
beschäftigt.
Gesellschaftsorgane
Geschäftsführer sind Frau Edeltraut
Weihmann und Herr Uwe Fuhrmann. Beide vertreten die
Gesellschaft allein, sind Einzelvertretungsbefugt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vom
Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der
Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans wird Gebrauch gemacht.
Weitere Vorschüsse und Kredite sind keine gewährt
sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten und
Verpflichtungen, die den Geschäftsführer
persönlich betreffen, übernommen wurden.
Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht.
Gem. § 325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn
die Gesellschafter natürliche Personen sind.
Flachslanden, den 23.05.2025
gez. Edeltraut Weihmann, Geschäftsführerin
gez. Uwe Fuhrmann, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 23. Mai 2025
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