Sectoor
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.934,47 |
2.613,47 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.177,00 |
1.856,00 |
| III.
Finanzanlagen |
756,47 |
756,47 |
| B.
Umlaufvermögen |
73.398,90 |
85.465,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
68.415,92 |
75.763,83 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.982,98 |
9.701,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
37,21 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
75.370,58 |
88.078,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.043,03 |
20.944,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
6.956,97 |
4.055,69 |
| davon
Verlustvortrag |
4.055,69 |
21.751,37 |
| B.
Rückstellungen |
9.101,59 |
11.551,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.225,96 |
55.582,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
48.225,96 |
55.582,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
75.370,58 |
88.078,50 |
Anhang
zum
31. Dezember 2010
Sectoor GmbH
Hühnerweg 18
60599 Frankfurt am Main
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuer
rechtlicher Maßnahmen
Der Jahresabschluss der Sectoor GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Sectoor GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne § 267 Absatz 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 Absatz 2 HGB.
Die Vermögens- und Schuldposten sowie die
Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet. Der Anhang wurde
unter Inanspruchnahme der Erleichterung gem. § 288 HGB
erstellt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256
bzw. der §§ 279 bis 283 HGB. Die Bewertung der
einzelnen Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach
folgenden Grundsätzen:
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen
bewertet. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch
individuelle Bewertungsabschläge berücksichtigt.
Die übrigen Vermögensposten werden mit den
Nennwerten bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
Rückstellungen decken in angemessenen Umfang die
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie
wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der Beträge
gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer
Betrachtung notwendig sind.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Zum Geschäftsführer war Herr Sven Michels,
Frankfurt am Main bestellt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2011 festgestellt.
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