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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BASF Venture Capital GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023(Amtsgericht Mannheim, HRB 746395)Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim, HRB 746395Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Gemäß § 267 Abs. 1 HGB gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB sowie teilweise gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert zum Vorjahr maßgebend: Die Gesellschaft geht im Prognosezeitraum von einer weiterhin bestehenden Liquiditätslücke aus. Diese Liquiditätslücke muss von Seiten der Gesellschafter geschlossen werden. Daher ist die Gesellschaft in eine kurzfristig kündbare Cash-Pooling-Vereinbarung mit der BASF SE eingebunden. Zudem besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit einer konzernangehörigen Tochtergesellschaft der BASF SE. Die Cash-Pooling-Vereinbarung und der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag müssen demgemäß zumindest für die Dauer des Prognosezeitraums aufrechterhalten werden. Diese Ereignisse und Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann (bestandsgefährdendes Risiko). Da wir davon ausgehen, dass die Cash-Pooling-Vereinbarung und der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag weiterhin mindestens für den Prognosezeitraum aufrechterhalten werden, wurde der Jahresabschluss unter Zugrundelegung der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zuschreibungen bis höchstens zu den Anschaffungskosten werden vorgenommen, soweit der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Ausfall- und Kreditrisiken werden durch Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Die Bewertung der Verpflichtung erfolgt unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G (modifiziert 2019) von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Gehaltssteigerungen von 3,00 % (i. Vj. 3,00 %) und Rentenanpassungen von 2,20 % (i. Vj. 2,20 %). Die Abzinsung erfolgt mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Geschäftsjahre, der einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht und 1,82 % (i. Vj. 1,78 %) beträgt. Sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, drohende Verluste und ungewisse Verpflichtungen. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Erfüllung werden in die Bewertung einbezogen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden nicht abgezinst. Rückstellungen für Zeitwertkonten werden mit entsprechendem Deckungsvermögen saldiert. Die Zeitwerte des Deckungsvermögens entsprechen im Allgemeinen dem Börsen- oder Marktpreis. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der Zeitwert mittels finanzmathematischer Optionspreismodelle wie beispielsweise des Black-Scholes-Verfahrens ermittelt. Kann auch mit Hilfe anerkannter Bewertungsmethoden ein beizulegender Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden, so werden die unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips fortgeführ- ten Anschaffungskosten angesetzt. Diese entsprechen im Falle des Deckungsvermögens der Zeitwertkonten dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrags zuzüglich unwiderruflich zugeteilter Überschussanteile. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zu den am Abschlussstichtag gültigen Devisenkassamittelkursen bewertet. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Rückstellungen für Pensionen Die Pensionsrückstellungen wurden in Höhe von 2.590 TEUR (i. Vj. 2.466 TEUR) gebildet. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinses der letzten 7 Jahre und auf Basis des durchschnittlichen Marktzinses der letzten 10 Jahre beträgt 32 TEUR (i. Vj. 160 TEUR). 2. Sonstige Rückstellungen Den Verpflichtungen aus Zeitwertkonten mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von 445 TEUR (i. Vj. 400 TEUR) stand ein zu verrechnendes Vermögen im Sinne § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit einem beizulegenden Zeitwert, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht, in Höhe von 445 TEUR (i. Vj. 400 TEUR) gegenüber. Erträge aus dem Deckungsvermögen für Zeitwertkonten in Höhe von 19 TEUR (i. Vj. 14 TEUR) wurde mit Zinsaufwendungen für Zeitwertkonten in Höhe von 19 TEUR (i. Vj. 14 TEUR) verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen 292 TEUR (i. Vj. 448 TEUR) betreffen ausschließlich Rückstellungen für personalbezogene Sachverhalte. 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der BASF SE, Ludwigshafen am Rhein, im Rahmen des Cashpoolings in Höhe von 29.019 TEUR (i. Vj. 39.036 TEUR). Darüber hinaus sind in diesem Posten, wie im Vorjahr, im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten. D. Sonstige Angaben 1. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Mit der BASF Stationary Energy Storage GmbH, Ludwigshafen am Rhein, als herrschendem Unternehmen, besteht mit Wirkung seit dem 1. Januar 2002 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. 2. Organe Zum Geschäftsführer ist bzw. waren bestellt:
Auf die Angabe der Organbezüge gemäß § 285 Nr. 9 HGB wird gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. 3. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Durchschnitt 7 (Vorjahr: 7) Mitarbeiter beschäftigt, davon sechs außertarifliche Mitarbeiter. 4. Konzernzugehörigkeit Die BASF Stationary Energy Storage GmbH hält sämtliche Anteile an der BASF Venture Capital GmbH. Die BASF Stationary Energy Storage GmbH wiederum ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der BASF SE, Ludwigshafen am Rhein, welche den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Jahresabschluss der BASF Stationary Energy Storage GmbH wird in den von der BASF SE aufgestellten Konzernabschluss einbezogen. Die BASF SE stellt einen Konzernabschluss nach den von der EU übernommenen IFRS und einen Konzernlagebericht mit befreiender Wirkung gemäß § 291 Abs. 2 Nr. 3 HGB auf, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird beim Unternehmensregister eingereicht.
Ludwigshafen am Rhein, den 3. Juni 2024 Die
Geschäftsführung
Feststellung des Jahresabschlussesder BASF Venture Capital GmbHvom 09.10.2024Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der BASF Venture Capital GmbH wurde am 09. Oktober 2024 festgestellt.
Ludwigshafen, den 09.10.2024 BASF Stationary Energy Storage GmbH gez. Weigel gez. Rödder |
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