TimoRinglein. GmbH Feucht
Feucht
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.086,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
244,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
50.842,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
384.188,04 |
25.000,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
150.816,29 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
233.371,75 |
25.000,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.561,70 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
437.835,74 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
123.583,00 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.000,00 |
0,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
88.583,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
120.818,65 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
193.434,09 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
437.835,74 |
25.000,00 |
Anhang
Der Anhang für das Geschäftsjahr 2010
I. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Gliederung
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Berichtsjahr 2010 kamen
erstmalig die Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zur Anwendung.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gegliedert.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Abweichungen zum Vorjahr sind nicht gegeben.
Anpassungen im Ausweis waren daher nicht erforderlich.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen 4 und 13 Jahren)
angesetzt. Die Abschreibungen werden unter Beachtung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer festgelegt und
erfolgten nach der linearen Methode.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis € 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände,
flüssige Mittel
sind mit den Nennwerten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
worden.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
im Berichtsjahr ausgewiesen, soweit sie Aufwand im
Folgejahr darstellen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten
sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN
DER BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 117.648,66 (Vj. € 0,00).
Gesamtsumme der Verbindlichkeiten: T€ 193,4 (Vj.
T€ 0,0)
davon bis 1 Jahr: T€ 193,4 (Vj. T€ 0,0)
davon über 5 Jahre: T€ 0,0
davon gesichert druch Pfand- oder ähnliche
Rechte: T€ 0,0
III. ERGÄNZENDE ANGABEN
Angaben zu Leitungsorganen
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer war im Berichtsjahr
bestellt:
Herr Timo Ringlein
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Dipl-Ingenieur (FH)
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Burgthann
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Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Feucht, den 8. August 2011
gez. Timo Ringlein
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.08.2011 festgestellt.
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