Sparkasse Trier Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Grünen seit 27.1.2020 | Vorsitzender des Vorstands |
André Polrolniczak seit 27.1.2020 | Vorstandsmitglied |
Peter Dr. Späth seit 27.1.2020 | Vorsitzender des Vorstands |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse TrierTrierJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Bei der Fristengliederung nach den Vorschriften der §§ 8 und 9 RechKredV blieben anteilige Zinsen unberücksichtigt (§ 11 Satz 3 RechKredV). Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 340i Abs. 1 HGB wurde verzichtet, da die Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenForderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Von einer Vereinnahmung von Zinserträgen wird - ungeachtet des Rechtsanspruches - dann abgesehen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Realisierung der Zinserträge nicht zu erwarten ist. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir auf Grundlage der zur internen Risikosteuerung verwendeten Methoden Pauschalwertberichtigungen für den latent gefährdeten Forderungsbestand sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen gebildet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte gemäß den Vorgaben des IDW RS BFA 7 in Höhe des 12-Monats Expected Loss im Sinne der Bewertungsvereinfachung. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute bestehen Vorsorgereserven. Sämtliche Wertpapiere des Anlagebuches (Anlagevermögen und Liquiditätsreserve) wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. einem niedrigeren Marktpreis oder Kurswert am Bilanzstichtag bewertet. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere und die weiteren Finanzinstrumente daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor. In diesen Fällen (insgesamt 234,0 Mio. Euro Nominalvolumen) haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bzw. einem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bilanziert. Bei Einbauten in gemieteten Gebäuden wurde die Vertragsdauer angesetzt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände von geringem Wert, deren Anschaffungskosten 250 Euro nicht übersteigen, wurden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800 Euro wurden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Die Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,83 %. Für die Berechnungen wurden außerdem für das Jahr 2024 aufgrund der erfolgten Tarifabschlüsse Lohn- und Gehaltssteigerungen von zunächst 200 Euro monatlich und nachfolgend 5,5 % sowie Rentensteigerungen von 8,0 % berücksichtigt. Für die Jahre 2025 ff. wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % sowie Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % unterstellt. Die zugrunde gelegten biometrischen Daten ergeben sich aus den HEUBECK Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wird für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen seit 2016 ein Durchschnittszinssatz angewendet, dem ein zehnjähriger Betrachtungszeitraum zugrunde liegt. Gegenüber dem vorher zugrunde gelegten siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt sich ein um 0,2 Mio. Euro niedrigerer Ausweis der Pensionsrückstellungen. Aufgrund bereits erfolgter Gewinnthesaurierungen in den Vorjahren resultiert daraus keine Ausschüttungssperre für den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres. Für Beihilfeverpflichtungen gegenüber den berechtigten Mitarbeitern wurden Rückstellungen, die in Anlehnung an die Berechnung der Pensionsrückstellungen ermittelt wurden, gebildet. Für eventuelle Zinsansprüche von Kunden aus Prämiensparverträgen haben wir nach Maßgabe des kaufmännischen Vorsichtsprinzips in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen gebildet. Bei der Bewertung dieser Rückstellung haben wir einen Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen zugrunde gelegt, der die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Soweit im Übrigen Rückstellungen erforderlich waren, wurden sie in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit erforderlich wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für diese (langfristigen) Rückstellungen wurde die Abzinsung auch im letzten Laufzeitjahr vorgenommen. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes und der Restlaufzeit wurden in den Posten 1 und 2 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die quantitative Ermittlung von nicht-passivierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt nach einer auf Basis der Rechtsauffassung des IDW entwickelten Methodik. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln, (RZVK). Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,5 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt in 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 31,9 Mio. Euro betrugen im Geschäftsjahr 2,5 Mio. Euro. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n.F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31.12.2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 132,4 Mio. Euro. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der RZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der HEUBECK-Richttafeln 2018G (modifiziert) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.12.2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der RZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der RZVK. Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Strukturierte Produkte (Forward-Darlehen und Darlehen mit Sonderkündigungsrechten) werden unter Berücksichtigung der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW RS HFA 22) einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert. Die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro erfolgte mit dem Kassa-Mittelkurs des Bilanzstichtages; die Sortenbestände wurden zu den Euro-Verkaufskursen der Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main/Erfurt, bewertet. Durch die Vornahme steuerrechtlicher Abschreibungen in früheren Jahren und der daraus resultierenden Beeinflussung unseres Steueraufwandes in diesem Geschäftsjahr liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um rund ein Prozent über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre. Erläuterungen zur JahresbilanzAktivseite 3. Forderungen an Kreditinstitute
4. Forderungen an Kunden
Im Rahmen des so genannten Pfandbriefpoolings wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen (Hypothekendarlehen) in Höhe von 181.840 Tsd. Euro an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) veräußert. Der Sparkasse eröffnet sich damit die Möglichkeit einer Refinanzierung über Pfandbriefe, ohne selbst ein eigenes Pfandbriefgeschäft aufbauen zu müssen. Die LBBW kann die Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von Hypothekenpfandbriefen einsetzen. Aufgrund der vertraglichen Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Sie weist deshalb die Forderungen weiterhin in ihrer Bilanz unter Aktivposten 4. "Forderungen an Kunden" sowie in dem Darunterausweis "durch Grundpfandrechte gesichert" aus. Von diesen Forderungen sind insgesamt 137.863 Tsd. Euro mit ihrem Buchwert in den Angaben zur "Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten" (Passiva unter dem Strich 1c)) enthalten. 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Die Sparkasse hält alle Anteile an zwei Spezialfonds mit Buchwerten von insgesamt 199,1 Mio. Euro und Marktwerten (Rücknahmepreisen) von insgesamt 222,7 Mio. Euro, von denen einer überwiegend in Aktienwerten und der andere überwiegend in Corporate Bonds investiert ist. In 2023 erfolgten keine Ausschüttungen. 7. Beteiligungen
9. TreuhandvermögenDas ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar. 12. Sachanlagen
13. Sonstige Vermögensgegenstände
14. Rechnungsabgrenzungsposten
Mehrere Positionen der Aktivseite betreffende AngabenVon den auf der Aktivseite ausgewiesenen Vermögensgegenständen lauten insgesamt 12.338 Tsd. Euro auf Fremdwährung. Anlagenspiegel
Mehrere Positionen der Passivseite betreffende AngabenVon den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten lauten insgesamt 12.119 Tsd. Euro auf Fremdwährung. Passivseite unter dem Strich1. EventualverbindlichkeitenSoweit aus den hier ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7c). Für die übrigen Eventualverbindlichkeiten lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor. 2. Andere VerpflichtungenSoweit aus den hier ausgewiesenen anderen Verpflichtungen am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7c). Für die übrigen anderen Verpflichtungen lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung2. ZinsaufwendungenAus Zinsswapgeschäften hat die Sparkasse in 2023 Negativzinsen in Höhe von 198 Tsd. Euro (Vorjahr: 255 Tsd. Euro) erhalten. Diese wurden mit den übrigen, aus diesen Zinsswapgeschäften resultierenden Aufwendungen und Erträgen kompensiert und der sich daraus ergebende Saldo in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Posten 2 ausgewiesen. 25. JahresüberschussDer Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses sieht vor, von dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 einen Betrag in Höhe von 3.000 Tsd. Euro an die Zweckverbandsmitglieder auszuschütten und 4.500 Tsd. Euro der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Sonstige AngabenAnteile an verbundenen Unternehmen und BeteiligungenHier werden insbesondere die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Derivative FinanzinstrumenteDie Sparkasse hat Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag 2023 noch nicht abgewickelten Geschäfte verteilen sich mit nominal 406,6 Mio. Euro auf Zinsswapgeschäfte sowie mit nominal 32,7 Mio. Euro auf Devisentermingeschäfte. Von den Zinsswapgeschäften entfallen nominal 0,6 Mio. Euro auf solche, die mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) AdöR, Mainz, zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der Sparkasse abgeschlossen wurden. Die Zeitwerte beliefen sich Ende 2023 auf insgesamt -12,6 Tsd. Euro; sie wurden näherungsweise anhand der in 2023 gezahlten Ausgleichsbeträge und der Restlaufzeit ermittelt. Die übrigen Zinsswapgeschäfte in Höhe von nominal 406,0 Mio. Euro mit einem Zeitwert von insgesamt +11,6 Mio. Euro dienen zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken. Für diese Zinsswapgeschäfte wurde der jeweilige Zeitwert als Barwert künftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode unter Heranziehung der Swap-Zinskurven zum 31.12.2023 ermittelt. Diese Geschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Bei den Termingeschäften in fremder Währung handelt es sich jeweils zur Hälfte um Handels- und Deckungsgeschäfte. Nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteNeben der Mitgliedschaft im Stützungsfonds der rheinland-pfälzischen Sparkassen sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit kein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme erkennbar. Organe der SparkasseVerwaltungsratVorsitzenderOberbürgermeister Wolfram Leibe Stellvertretender VorsitzenderLandrat Stefan Metzdorf Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SpkGBertrand Adams, Fleischermeister Boris Bulitta, Projektmanager Matthias Daleiden, Regierungsoberamtsrat i.R. Birgit Falk, Abteilungsdirektorin Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion i.R. Marc-Bernhard Gleißner, freier Regisseur Bernhard Henter, Mitglied des Landestages i.R. Sascha Kohlmann, Angestellter im Bereich Werkslogistik Richard Leuckefeld, Buchhändler i.R. Nancy Rehländer, Juristin Lars Rieger, Mitglied des Landtages Ingeborg Sahler-Fesel, Mitglied des Landtages i.R. Sven Teuber, Mitglied des Landtages Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 SpkG(Sparkassenmitarbeiter) Jutta Birkel Marion Otten Stefan Frick (ab 01.01.2024) Peter Hilgert (ab 01.03.2024) Uwe Pinnel (bis 29.02.2024) Stefan Schu (bis 31.12.2023) Carlo Schuff Stefan Weibler Elke Winkelmann VorstandVorsitzenderDr. Peter Späth Weitere VorstandsmitgliederMartin Grünen André Polrolniczak Gesamtbezüge der Mitglieder des VerwaltungsratesDie Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen im Geschäftsjahr 120 Tsd. Euro. Gesamtbezüge und Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstandes und deren HinterbliebeneAn frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 922 Tsd. Euro gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beliefen sich Ende 2023 auf 13.295 Tsd. Euro. Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratAm 31.12.2023 hatte die Sparkasse Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 1.767 Tsd. Euro ausgereicht. AbschlussprüferhonorareFür Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 232 Tsd. Euro an. Außerdem sind Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen in Höhe von insgesamt 39 Tsd. Euro entstanden. Mitarbeiter/-innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Trier, 22.03.2024 Sparkasse Trier Der Vorstand Dr. Späth Grünen Polrolniczak Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.12.2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Trier hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Trier besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Trier definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2023 143.811 Tsd. Euro. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 498. Der Gewinn vor Steuern beträgt 31.015 Tsd. Euro. Die Steuern auf den Gewinn betragen 23.313 Tsd. Euro. Die Sparkasse Trier hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Trier Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Trier bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Trier für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bei dem aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt handelt es sich um die Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen. Unsere nachfolgende Beschreibung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter dem Aktivposten 4 Forderungen an Kunden ausgewiesen, die rd. 79 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat deshalb wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage. Das im Vergleich zum Privatkundengeschäft weniger granulare Firmenkundenkreditgeschäft gehört zu den Kerngeschäftsfeldern der Sparkasse. Für die Bewertung derartiger Kreditforderungen an Firmenkunden mit größeren Blankoanteilen im Rahmen der Rechnungslegung ist neben der Sicherheitenbewertung die zukunftsorientierte Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen kreditnehmenden Firmenkunden von besonderer Bedeutung. b) Die relevanten Kreditprozesse (einschließlich Forderungsbewertungsprozess) sowie die Aufbau- und Ablauforganisation (einschließlich interner Kontrollen) der Krediterst- und -weiterbearbeitung haben wir anhand der schriftlich fixierten Organisationsrichtlinien der Sparkasse im Rahmen einer zeitlich vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage beurteilt. Darüber hinaus haben wir im Rahmen dieser Prüfung eine ebenfalls vorgezogene, risikoorientierte Einzelfallprüfung, die sich auf die Firmenkreditengagements mit höheren Kreditvolumina, höheren Blankoanteilen und schwächeren Ratings sowie sonstigen Negativmerkmalen erstreckte, durchgeführt und dabei insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Kreditnehmer anhand der der Sparkasse dazu vorliegenden Unterlagen beurteilt sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten und der Kreditforderungen bzw. den Risikovorsorgebedarf untersucht. Bei unserer Prüfung haben wir keine Erkenntnisse gewonnen, die auf nicht vertretbare Bonitätseinschätzungen und Sicherheitenbewertungen der Sparkasse für Zwecke der Forderungsbewertung hindeuten. c) Weitere Informationen zu den Beständen und zu dem Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft sind im Jahresabschluss (Aktivposten 4 und Posten 13 der Gewinn- und Verlustrechnung) sowie in dem Anhang enthalten (Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Abschnitt Erläuterungen zur Jahresbilanz, Aktivposten 4). Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitt 2.4.2 Aktivgeschäft, Abschnitt 2.5.1 Vermögenslage sowie Abschnitt 2.5.3 Ertragslage). Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabea HGB zusammen mit dem Lagebericht zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger vorgesehenen nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVODie Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse bzw. für die von ihr beherrschten Unternehmen erbracht:
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Markus Roth.
Mainz, den 15.05.2024 Sparkassenverband
Rheinland-Pfalz
Roth, Wirtschaftsprüfer Lagebericht 20231. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der SparkasseDie Sparkasse Trier ist gemäß § 1 Abs. 1 Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (SVRP), Mainz, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Wittlich unter der Nummer A 4475 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkasse Trier, der von dem Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Trier und ist ebenfalls Mitglied des SVRP. Ausleihbezirk der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers und das Gebiet der Kreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Birkenfeld, Merzig-Wadern und St. Wendel sowie das Gebiet des Großherzogtums Luxemburg. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist als Mitglied im Sparkassenverband Rheinland-Pfalz über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des DSGV hat einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u.a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein. Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz keine Einschränkungen vorsieht. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken, ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes zu erbringen. Die Gesamtzahl der Beschäftigten blieb mit 671 Beschäftigten (davon 386 vollzeitbeschäftigt, 236 teilzeitbeschäftigt sowie 49 in Ausbildung) zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr (674 Beschäftigte ohne freigestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) nahezu unverändert. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Volkswirtschaftliches UmfeldDas Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete. Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 %, was insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen war. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte. Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte. Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen. Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag sie leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %). Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio.; noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z.B. 2013: 26.120). Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020. Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert. Die Baukonjunktur wurde eine Zeit lang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %). Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25% bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Die Aktienkurse wurden 2023 von den Bewegungen der Leitzinsen und Kapitalmarktzinsen stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %. Die Daten zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Rheinland-Pfalz zum 31.12.2023 liegen noch nicht vor. Im dritten Quartal 2023 ist die rheinland-pfälzische Wirtschaft geschrumpft. Der Wert aller erzeugten Waren und Dienstleistungen (reales Bruttoinlandsprodukt) sank gegenüber dem Vorquartal um 0,8 %; verglichen mit dem Vorjahresquartal nahm die Wirtschaftsleistung um 5,3 % ab. Das ergaben indikatorgestützte Berechnungen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems. Der im Vergleich zum Bund stark überdurchschnittliche Rückgang der Wirtschaftsleitung in Rheinland-Pfalz ist zu einem beträchtlichen Teil auf einzelne Branchen zurückzuführen, die 2021 von der Entwicklung und der Produktion eines Impfstoffes gegen das Coronavirus profitierten. Der regionale Konjunkturklimaindikator der Industrie- und Handelskammer Trier bleibt mit 92 Punkten auf demselben Niveau wie in der Vorumfrage im Herbst 2023 und verharrt damit auf dem drittniedrigsten Stand seit der Finanzkrise 2008/2009. Im Vergleich zur vorigen Umfrage büßten jedoch die Bereiche Handel und Industrie jeweils fünf Punkte ein, während der Indikator im Bereich der Dienstleistungen um 14 Punkte anstieg. Als größte Risiken werden die Energie- und Rohstoffpreise, der Fachkräftemangel, der Inlandsabsatz sowie die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen gesehen. Zinsentwicklung/KreditwirtschaftDie im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 Prozent. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. 2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht. 2.3. Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenDie Kennziffern
die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden im Berichtsjahr als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert. 2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs2.4.1. Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDas Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich stichtagsbezogen um 11,0 Mio. Euro oder 0,2 % auf 5.396,1 Mio. Euro vermindert. Die Bilanzsumme ist ebenfalls um rund 0,2 % von 5.195,8 Mio. Euro auf 5.186,1 Mio. Euro zurückgegangen. Auch die von Stichtagseffekten unbeeinflusste Durchschnittsbilanzsumme (DBS) verminderte sich im Jahr 2023 um 5,9 Mio. Euro (0,1 %) auf 5.215,4 Mio. Euro, prognostiziert wurde ein Rückgang von 0,3 %. 2.4.2. Aktivgeschäft2.4.2.1. KundenkreditvolumenIn Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Der Bestand an Krediten verminderte sich im Berichtsjahr geringfügig auf 4,2 Mrd. Euro (Vorjahr 4,3 Mrd. Euro). Insbesondere waren die langfristigen Kredite an Privatpersonen und im kurzfristigen Bereich die Kontokorrektkredite an öffentliche Haushalte rückläufig. Das prognostizierte Kreditwachstum von 0,8 % wurde nicht erreicht. Für Wohnungsbaudarlehen (Erwerb, Neubau und Umbau) wurden in 2023 Finanzierungsmittel von 298,7 Mio. Euro neu bewilligt; damit wurde der Vorjahreswert um 155,7 Mio. Euro oder 34 % deutlich unterschritten. Allerdings war im vierten Quartal 2023 wieder eine Ausweitung bei den Baufinanzierungen erkennbar. Im Geschäftsjahr wurden 82,3 Mio. Euro (Vorjahr 58,5 Mio. Euro) zinsgünstige Darlehen aus öffentlichen Förderprogrammen vermittelt, davon 49,9 Mio. Euro (Vorjahr 41,5 Mio. Euro) im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum und 32,4 Mio. Euro (Vorjahr 17,0 Mio. Euro) im Rahmen gewerblicher Finanzierungsprogramme. 2.4.2.2. Eigene GeldanlagenZum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapieranlagen der Sparkasse gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 40,1 Mio. Euro auf 471,2 Mio. Euro. Im Berichtsjahr war bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren insbesondere aufgrund von Fälligkeiten ein Rückgang von 61,7 Mio. Euro zu verzeichnen. Die Bestände der anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere erhöhten sich dagegen um 21,7 Mio. Euro. Diese Zunahme resultierte überwiegend aus Investitionen in einen Spezialfonds, der überwiegend in Corporate Bonds investiert. Die sonstigen Geldanlagen bei Kreditinstituten in Form von liquiden Mitteln beliefen sich zum Jahresende auf 480,6 Mio. Euro und sind damit um 38,6 Mio. Euro höher als im Vergleich zum Ende des Vorjahres. Der Anstieg ist überwiegend auf das um 43,0 Mio. Euro höhere Guthaben, das die Sparkasse vor allem in Form der Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank unterhält, zurückzuführen. 2.4.3. Passivgeschäft2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich von 687,0 Mio. Euro auf 701,4 Mio. Euro. Während bei den Sparkassenbriefen aufgrund von Fälligkeiten im Geschäftsjahr 2023 ein Rückgang von 40,4 Mio. Euro auf insgesamt 75,7 Mio. Euro zu verzeichnen war, hat die Sparkasse Refinanzierungsmittel in Form von Termingeldern in Höhe von 27,4 Mio. Euro (Vorjahr 13,4 Mio. Euro) bzw. im Rahmen des Pfandbriefpoolings mit der Landesbank Baden-Württemberg in Höhe von 44,0 Mio. Euro (Vorjahr 4,7 Mio. Euro) aufgenommen. 2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie bilanzwirksamen Kundeneinlagen nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 78,8 Mio. Euro bzw. 2,0 % auf 3.857,7 Mio. Euro ab; prognostiziert wurde ein leichter Anstieg in Höhe 0,3 %. Der Abbau des Mittelaufkommens von Kunden resultiert zum einen aus den Sichteinlagen, deren Bestand sich um 314,5 Mio. Euro auf 2.305,8 Mio. Euro verminderte; sie machen zum Jahresende 2023 59,8 % (Vorjahr 66,6 %) unserer Kundeneinlagen aus. Zum anderen verminderte sich ebenfalls der Bestand an Spareinlagen, und zwar um 228,0 Mio. Euro oder 20,4 %. Gleichzeitig konnten erneut Zuwächse bei den Sparkassenbriefen (213,4 Mio. Euro) und bei den Termingeldern (250,2 Mio. Euro) erreicht werden. 2.4.4. DienstleistungsgeschäftZahlungsverkehrDer Bestand an Konten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2.070 Stück auf 143.288 Stück. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Kreditkarten belief sich zum Jahresende 2023 auf 31.742 Stück (Vorjahr 31.144 Stück). Vermittlung von WertpapierenIn Summe erhöhten sich die Wertpapierkäufe und -verkäufe gegenüber dem Vorjahr um 1,7 % und erreichten einen Wert von 545,7 Mio. Euro. Der Nettoabsatz an Wertpapieren in Höhe von 116,5 Mio. Euro entfällt dabei aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus überwiegend auf den Kauf bzw. Verkauf von Anleihen und Schuldverschreibungen und lag damit über dem Vorjahreswert von 92,3 Mio. Euro. In den 27.201 Depotkonten unserer Kunden wurden zum Jahresende Wertpapiere mit Kurswerten von insgesamt 1.431,8 Mio. Euro (Vorjahr 1.236,6 Mio. Euro) verwahrt. ImmobilienvermittlungDie Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf wohnwirtschaftliche Objekte. Es wurden insgesamt 105 Objekte vermittelt, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 8,7 % bedeutet; das Kaufpreisvolumen belief sich im Jahr 2023 auf 31,2 Mio. Euro gegenüber 39,9 Mio. Euro in 2022. Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIn Zusammenarbeit mit unserem Verbundpartner LBS Süd wurden im Geschäftsjahr insgesamt 1.415 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 61 Tsd. Euro abgeschlossen. Das vermittelte Bausparvolumen lag mit 86,7 Mio. Euro um 20,1 % unter dem Vorjahreswert. Mit dem Verbundpartner Provinzial Rheinland Versicherung konnten im vergangenen Jahr im Bereich der Lebensversicherungen insgesamt 1.642 Verträge mit einer Gesamtbeitragssumme von 17,0 Mio. Euro (Vorjahr 26,3 Mio. Euro) vermittelt werden; die jährliche Beitragssumme betrug 17,7 Mio. Euro (Vorjahr 17,1 Mio. Euro). An Sachversicherungen konnten 1.256 Verträge (Vorjahr 1.688) vermittelt werden; die Gesamtjahresbeiträge beliefen sich hier auf 5,0 Mio. Euro (Vorjahr 4,7 Mio. Euro). 2.4.5. DerivateDie derivativen Finanzinstrumente dienten im Wesentlichen der Sicherung der eigenen Positionen und im Übrigen zur Deckung des Bedarfs der Kunden. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. 2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.5.1. VermögenslageBei der Vermögens- und Kapitalstruktur unserer Sparkasse ergaben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr keine bedeutsamen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die Vermögenslage wird weiterhin geprägt durch einen Anteil des Kundenkreditvolumens am Geschäftsvolumen in Höhe von 79,6 % (Vorjahr 79,8 %). Auf der Passivseite der Bilanz dominieren unverändert die Kundeneinlagen mit 72,2 % des Bilanzvolumens (Vorjahr 73,6 %). Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Der gesamte Wertpapierbestand wurde nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für die erkennbaren akuten und für die latenten Risiken im Kreditgeschäft sind Wertberichtigungen und Rückstellungen in ausreichendem Umfang vorhanden. Außerdem hat die Sparkasse von der den Kreditinstituten durch das HGB eingeräumten Möglichkeit, Vorsorgereserven zu bilden, Gebrauch gemacht. Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2022 auf 274,5 Mio. Euro. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 287,0 Mio. Euro (Vorjahr 282,5 Mio. Euro) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 35,7 Mio. Euro auf 263,1 Mio. Euro erhöht. Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen), die wir neben einer weiteren Kennziffer als bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator zur Unternehmenssteuerung definiert haben, übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 16,84 % (im Vorjahr 16,95 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen gemäß CRR (8,00 % zuzüglich SREP-Kapitalzuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer) deutlich. Damit lag sie bedingt durch niedrigere anrechnungspflichtige Risikopositionen leicht über dem prognostizierten Wert von 16,8 %. Seit dem 1. Februar 2022 beträgt der antizyklische Kapitalpuffer 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem gilt ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 3.006,9 Mio. Euro und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel, die sich ausschließlich aus dem so genannten harten Kernkapital, insbesondere in Form der Sicherheitsrücklage und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken, zusammensetzen, 506,3 Mio. Euro. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 9,59 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine solide Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung ist auch weiterhin die Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten. 2.5.2. FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 119,32 % bis 168,61 % oberhalb des Mindestwerts von 100 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 157,66 %. Die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag in einer Bandbreite von 127,22 % und 130,92 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die Sparkasse nahm am elektronischen Verfahren "MACCS (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die gemeldeten Kreditforderungen dienen durch eine generelle Verpfändungserklärung als Sicherheit für mögliche Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet. 2.5.3. ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Die nachfolgende Analyse der Ertragslage bezieht sich auf diese bereinigten Werte. Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung, das als weiterer bedeutsamster Leistungsindikator definiert wurde, 1,39 % (Vorjahr: 0,86 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit über dem Durchschnitt der rheinland-pfälzischen Sparkassen (1,18 %). Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,99 % wurde ausschließlich infolge eines deutlich höheren Zinsüberschusses übertroffen. Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss wesentlich besser entwickelt als zunächst erwartet. Gegenüber 2022 erhöhte er sich aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus um 31,9 Mio. Euro auf 103,5 Mio. Euro, lag damit um 24,6 Mio. Euro über dem Prognosewert. Der Anstieg der Zinserträge übertraf dabei deutlich die Zunahme bei den Zinsaufwendungen. Entlastungen ergaben sich ebenfalls aus einer Verbesserung des Zinsergebnisses aus Swapvereinbarungen, das sich erstmals seit vielen Jahren wieder positiv darstellt. Der Provisionsüberschuss und sonstige ordentliche Ertrag hat sich aufgrund geringerer Erträge aus dem Dienstleistungsgeschäft mit 38,0 Mio. Euro ungünstiger entwickelt als erwartet (40,6 Mio. Euro) und lag damit um 1,5 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert. Des Weiteren entspricht der Personalaufwand mit 44,2 Mio. Euro nahezu dem prognostizierten Wert von 44,2 Mio. Euro. Damit lag er aufgrund von tariflich vereinbarten Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich um 1,5 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahres. Die anderen Verwaltungsaufwendungen und der sonstige ordentliche Aufwand erhöhten sich insbesondere aufgrund inflationsbedingter Preissteigerungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 um 1,4 Mio. Euro auf 24,7 Mio. Euro und entwickelten sich damit etwas ungünstiger als erwartet (Prognosewert 23,9 Mio. Euro). Nach einem negativen Wert im Vorjahr ergab sich im Geschäftsjahr 2023 ein leicht positives Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft. Insbesondere aufgrund hoher zinsniveaubedingter Zuschreibungen bei den Wertpapieranlagen stellte sich das Bewertungsergebnis aus dem Wertpapiergeschäft positiv dar, lag damit weit über dem Vorjahreswert und erklärt im Wesentlichen das insgesamt hohe positive Bewertungsergebnis. Das sonstige Bewertungsergebnis ist vor allem auf Veräußerungsgewinne aus Grundstücken und Gebäuden sowie Beteiligungen zurückzuführen. Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde um 35,7 Mio. Euro auf nunmehr 263,1 Mio. Euro aufgestockt. Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 13,5 Mio. Euro gestiegener Steueraufwand in Höhe von 23,3 Mio. Euro auszuweisen, der in erster Linie auf das durch die positive Geschäftsentwicklung bedingte höhere zu versteuernde Einkommen zurückzuführen ist. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen und vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage zufrieden. Unsere Prognose hinsichtlich des Betriebsergebnisses vor Bewertung wurde weit übertroffen. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme des Vorjahres, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,83 % (Vorjahr 0,12 %). 2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr insgesamt als erfreulich. Das Betriebsergebnis vor Bewertung entwickelte sich aufgrund der beschriebenen Effekte weitaus besser als prognostiziert. Die Gesamtkapitalquote gemäß CRR lag Ende 2023 bedingt durch niedrigere anrechnungspflichtige Risikopositionen mit 16,84 % leicht über dem Planwert von 16,8 %. 3. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben. 4. Nichtfinanzielle ErklärungDie Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Dabei wird von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, den wir im Bundesanzeiger zusammen mit dem Lagebericht veröffentlichen werden. 5. Risikobericht5.1. RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 750,9 Mio. Euro. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 410,0 Mio. Euro wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden monatlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch in Szenarien wie einem "schweren konjunkturellen Abschwung" oder einer "Immobilienkrise" die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Finanzen und Controlling wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung Finanzen und Controlling. Unterstellt ist er dem Überwachungsvorstand. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 5.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken5.2.1. AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. 5.2.1.1. Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmen- und Gewerbekunden- einschließlich dem Kommunalkreditgeschäft einerseits und das Privatkundenkreditgeschäft andererseits. Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 51,5 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen, wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen und öffentliche Hauhalte vergeben, 48,5 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden die Ausleihungen an gewerbliche Kunden im Grundstücks- und Wohnungswesen mit 23,5 %, des Baugewerbes mit 9,7 % sowie des Kredit- und Versicherungswesens mit 8,8 %. Darüber hinaus entfallen 6,9 % auf öffentliche Haushalte. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 62,6 % des Kundenkreditvolumens entfallen auf Engagements gegenüber Gruppen verbundener Kunden mit einem Kreditvolumen bis unter 1 Mio. Euro, weitere 16,2 % auf Engagements ab 1 Mio. Euro bis unter 5 Mio. Euro. Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Risikokonzentration aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes sowie Konzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Die Risikovorsorge ist ausreichend zur vollständigen Abschirmung der Risiken im Kreditgeschäft. 5.2.1.2. Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 471,2 Mio. Euro. Wesentliche Positionen sind dabei direkt gehaltene Schuldverschreibungen und Anleihen (229,9 Mio. Euro), Wertpapierspezialfonds mit Fokus Aktien (94,3 Mio. Euro), Immobilien (42,3 Mio. Euro) und festverzinsliche Wertpapiere (104,7 Mio. Euro). Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Schuldverschreibungen und Anleihen verfügen ausnahmslos über Ratings im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei den Anteilen an Investmentfonds vor, die in Aktien und Immobilien investieren. Bei dem Fonds, der in festverzinsliche Wertpapiere investiert, ist über Anlagerichtlinien geregelt, dass er ausschließlich im Investmentgrade investieren darf. 5.2.2. MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. 5.2.2.1. ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie in einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich: Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse. 5.2.2.2. SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
5.2.2.3. AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden zurzeit ausschließlich in einem Spezialfonds gehalten. 5.2.2.4. ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilien im Eigenbestand, die überwiegend dem Bankbetrieb der Sparkasse Trier dienen, sowie in Immobilienfonds und Beteiligungen in Immobiliengesellschaften werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. 5.2.3. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 203 Tage. Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgendem Bereich: Konzentration des Interbankengeschäfts auf eine Landesbank. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 5.2.4. Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen: Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 5.3. Gesamtbeurteilung der RisikolageDie Sparkasse Trier verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Im Geschäftsjahr 2023 bewegten sich die Risiken jederzeit innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 31.10.2023 aufgrund der höheren Risikoparameter im Marktpreisrisiko infolge des sehr stark angestiegenen Zinsniveaus. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 70,1 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Insgesamt beurteilt die Sparkasse Trier ihre Risikolage als ausgewogen. 6. Chancen- und Prognosebericht6.1. ChancenberichtUnser "Chancenmanagement" ist integraler Bestandteil unseres Strategieprozesses. Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund der damit verbundenen stärkeren Kreditnachfrage. Dies würde zu einem Anstieg des Zinsüberschusses führen. Weitere Chancen zur Stärkung unserer Ertragskraft wollen wir insbesondere durch den Ausbau derjenigen Geschäftsfelder mit zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen nutzen, in denen wir bislang noch unterrepräsentiert sind. Darüber hinaus arbeiten wir laufend an der Optimierung unserer Aufbau- und Ablauforganisation. Schließlich wollen wir Chancen nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik die digitalen Vertriebskanäle weiter ausbauen und unsere Geschäftsprozesse zunehmend digitalisieren. 6.2. Prognosebericht6.2.1. RahmenbedingungenDie geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Der Präsidentschaftswahl in den USA, der größten Volkswirtschaft der Welt, kommt eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %. Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,5 % bis 0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr. Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen. Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken. Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate). Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig. Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen. Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %). Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen. Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich. Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und am 28.03.2024 bei 2,31 %. Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus. Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind. Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen. Der IHK-Konjunkturklimaindex, das wirtschaftliche Stimmungsbarometer für die aktuelle Geschäftslage und die Perspektiven der gewerblichen Wirtschaft, liegt nach der jüngsten Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz (Befragung rheinland-pfälzischer Unternehmen im Januar 2024) bei 89 Punkten (Herbst 2023: 88 Punkte). Damit verbleibt er weiterhin klar unterhalb der 100-Punkte-Marke, der Grenze zwischen positiver und negativer Gesamtstimmung. Der Abschwung der wirtschaftlichen Entwicklung in Rheinland-Pfalz hält damit seit mehr als eineinhalb Jahren an. Die aktuelle Geschäftslage der Unternehmen in Rheinland-Pfalz wird stetig schwieriger. Etwa 27 % der Betriebe schätzen ihre Lage als gut ein (Jahresbeginn 2023: 32 %), 26 % als schlecht (Jahresbeginn 2023: 17 %), und 47 Prozent beurteilen ihre Lage als weiterhin gleichbleibend (Jahresbeginn 2023: 51 %). Vor allem die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen bereiten den hiesigen Unternehmen Sorgen. Hinzu kommen eine lahmende Weltkonjunktur sowie zunehmende geopolitische Krisen und Kriege mit ihren Auswirkungen u.a. auf die Energiepreise und den freien internationalen Handel, die für ein überdurchschnittlich exportorientiertes Bundesland wie Rheinland-Pfalz (Exportquote 2022: 54,9 %) von besonderer Bedeutung sind. Neben den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen wird mit Blick auf die kommenden Monate und Jahre der Fachkräftemangel als belastender Faktor von den rheinland-pfälzischen Unternehmen angegeben. Das Erreichen des Renteneintrittsalters der Baby-Boomer-Generation und der zunehmende Bedarf an Fachkräften im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt sind zwei wichtige von vielen Treibern, welche diese Problemlage verschärfen. Entsprechend wenig Bewegung lässt sich auch bei den erwarteten Investitionen und den Beschäftigungsabsichten für die kommenden zwölf Monate verzeichnen: Nur ein Viertel der Betriebe rechnet gemäß dem IHK-Konjunkturklimaindex mit höheren Investitionen und nur 14 % planen neues Personal einzustellen. Dabei sind mit Blick auf die Zukunftsherausforderungen der Transformation und den Fachkräftemangel die Bedarfe eigentlich gegeben. Gemäß Prognosen der LBBW (Stand 27. Februar 2024) wird für Rheinland-Pfalz von einer stagnierenden Wirtschaft 2024 (Anstieg des realen BIP um 0,0 %) und einem moderaten Wachstum für 2025 von 0,9 % ausgegangen. Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 6.2.2. GeschäftsentwicklungAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2024 rechnet die Sparkasse Trier - gemessen an Jahresdurchschnittswerten - mit einem moderaten Rückgang für ihr Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit ihren Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden, in Höhe von -0,6%. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung prognostizieren wir für 2024 einen Rückgang der Kundeneinlagen in Höhe von 1,9 %. Dabei erwarten wir, dass sich die im Geschäftsjahr 2023 begonnenen Umschichtungen von den Sicht- und Geldmarkteinlagen in Festzinsprodukte, insbesondere Sparkassenbriefe, und in das Wertpapiergeschäft fortsetzen. Bei der Bilanzsumme gehen wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft bei einer erwarteten leichten Steigerung bei den Eigenanlagen für das Geschäftsjahr 2024 von einem leichten Rückgang um 0,5 % aus. Im Dienstleistungsgeschäft erwarten wir für 2024 nicht zuletzt aufgrund unserer strategischen Ausrichtung im Verbund- und Wertpapiergeschäft höhere Umsätze. 6.2.3. FinanzlageAufgrund unserer Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. 6.2.4. Ertrags- und VermögenslageAuf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund der weiterhin flachen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem erhöhten Zinsniveau insbesondere aufgrund der fortgesetzten Umschichtung von Kundeneinlagen mit einem um 8,8 Mio. Euro sinkenden Zinsüberschuss. Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das Jahr 2024 von einem Anstieg um 4,1 Mio. Euro aus, wofür insbesondere die Erträge aus dem Wertpapier- und Verbundgeschäft verantwortlich sind. Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand einschließlich dem sonstigen ordentlichen Aufwand wegen der allgemeinen Preissteigerungen und des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst gemäß unseren Erwartungen um 5,4 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2023 steigen. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein um 10,1 Mio. Euro sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,20 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 5,2 Mrd. Euro. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir trotz einer weiterhin risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein negatives Bewertungsergebnis. Aus den eigenen und in Spezialfonds gehaltenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Aktien- und Immobilienfonds rechnen wir aufgrund einer auf Kontinuität ausgerichteten Anlagepolitik mit einem per Saldo leicht positiven Bewertungsergebnis. Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Der aktuell vorgeschriebene Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des SREP-Zuschlags sowie der kombinierten Kapitalpufferanforderung von zum 31.12.2023 in Summe 4,64 Prozentpunkten wird mit einem Wert von zum Bilanzstichtag 16,84 % deutlich überschritten. Dieser dürfte nach Gewinnthesaurierung aus dem Jahresabschluss 2023 und wegen eines mit der prognostizierten Entwicklung der Kundenkredite allenfalls leichten Anstiegs der Risikopositionen deutlich auf ein Niveau von 17,5 % steigen. 6.3. GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und konjunktureller Lage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse Trier nicht spurlos vorübergeht. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als noch zufriedenstellend. Aufgrund unserer Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.
Trier, 28. März 2024 Sparkasse Trier Der Vorstand Dr. Späth Grünen Polrolniczak Bericht des VerwaltungsratesDer Vorstand informierte den Verwaltungsrat in turnusmäßigen Sitzungen umfangreich und zeitnah über alle grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik, über die Gesamtlage und die Entwicklung der Sparkasse im Jahr 2023 sowie über alle besonderen Vorgänge. Der Verwaltungsrat hat die ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz, Mainz, prüfte den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht für 2023, erteilte den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und testierte damit, dass Buchführung und Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 vom Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss 2023 festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt. In der gleichen Sitzung hat der Verwaltungsrat gemäß § 20 Abs. 1 Sparkassengesetz (SpkG) den Beschluss gefasst, von dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 7,5 Mio. Euro einen Betrag von 3,0 Mio. Euro an die Zweckverbandsmitglieder auszuschütten und 4,5 Mio. Euro der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Vorstand spricht der Verwaltungsrat Dank und Anerkennung für die im Jahr 2023 geleistete erfolgreiche Arbeit aus.
Trier, 14. Juni 2024 Für den Verwaltungsrat Der Vorsitzende Wolfram Leibe, Oberbürgermeister |
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