3grad
GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.363,00 |
1.992,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.262,00 |
1.891,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.876,20 |
34.012,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.876,20 |
32.113,61 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
1.899,17 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
14.363,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.239,20 |
50.368,58 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.699,21 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
39.363,80 |
64.904,75 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.063,01 |
25.540,95 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
14.363,80 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
1.550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.339,99 |
48.818,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.239,20 |
50.368,58 |
Anhang
Zum Geschäftsführer ist Herr Michael
Gradinger, Kaufmann, bestellt. Er ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma 3° grad GmbH,
Mainz, für das Geschäftsjahr 2010 wird nach den
Vorschriften des HGB und GmbHG aufgestellt. Die für
den Vorjahresabschluss angewendeten Ansatz-, Gliederungs-
und Bewertungsgrundsätze werden beibehalten. Es werden
erstmals die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt. Die
bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten
Bewertungsmethoden werden insoweit angepasst. Eine
Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art.
67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB).
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung werden nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB ausgewiesen.
Bei der Aufstellung des Anhangs werden von den
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften der
§§ 274a, 276 Satz 2, 288 Satz 1 HGB teilweise
Gebrauch gemacht.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind
die nachstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Die
Forderungen,
sonstigen Vermögensgegenstände und
Finanzmittel werden mit ihren Nominalbeträgen
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert passiviert.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle dem
Grunde nach bekannten Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Sie werden mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet. Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
betragen 8.339,99 EUR (Vorjahr:18.197,17 EUR). Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen
229,43 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Am Bilanzstichtag liegen keine vermerkpflichtigen
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
vor.
gez. Michael Gradinger, 14.12.2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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