STRATEGPRO Real Estate Erfurt GmbH
Selbe AdresseVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Isabell Anschütz seit 6.4.2021 | Prokura |
Holger Amberg seit 6.4.2021 | Prokura |
Frank Nowag seit 13.11.2013 | Vorsitzender des Vorstands |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KEYWEB AGErfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der KEYWEB AG, Erfurt (Gesellschaft), wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Prinzipien der Periodenabgrenzung, der Einzelbewertung, das Vorsichtsprinzip sowie Going-Concern-Prinzip wurden angewandt. Die Bilanz ist nach der Gliederung des § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine "Kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 HGB. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Dabei wurden die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen zu Grunde gelegt. In die Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände wurden die Fertigungskosten einbezogen. Angemessene Teile der notwendigen Fertigungsgemeinkosten sind berücksichtigt. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben) sind zum Nennwert angesetzt. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit diese einen Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Für die zum Abschlussstichtag wirksamen Pensionszusagen wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einnahmen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Passive latente Steuern ergeben sich im Wesentlichen durch die unterschiedliche Bewertung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in der Handels- und Steuerbilanz. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 50 T€ ist eingeteilt in 50.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Die Aktienanteile teilen sich im Berichtsjahr zum Geschäftsjahr wie folgt auf:
Der Jahresüberschuss wurde nach § 158 AktG I wie folgt auf den Bilanzgewinn/-verlust übergeleitet:
Latente Steuern
Der Wertansatz der passiven latenten Steuern beträgt mit Ansatzpflicht unter Anwendung des unternehmenstypischen Ertragssteuersatzes von 32,28 % insgesamt 244 T€.
Altersversorgungsverpflichtung (§ 285 Nr. 24, 25
HGB)
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgte
gutachterlich nach der PUC-Methode mit einem Rechnungszins
von 1,82 % p. a. Zum Jahresende 2023 besteht ein
ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 2
T€, der sich aus der Differenz zwischen dem
Erfüllungsbetrag mit dem
10-Jahresdurchschnittszinssatz (210 T€) und dem
Die Zinserträge aus der Rückdeckungsversicherung zum Zeitwert wurden mit den Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der Pensionsverpflichtung verrechnet und im Zinsergebnis ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Personalrückstellungen (63 T€), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 12), Rückstellungen für Vorsteuerkorrektur (4 T€) sowie die Vergütung für den Aufsichtsrat (9 T€). Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 474 T€ haben 122 T€ eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, 352 T€ eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 319 T€ haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 140 T€ haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Angaben Vorstand im Berichtsjahr war: · Frank Nowag, Erfurt Bezüglich der Angabe der Organbezüge wurde von
der Befreiungsvorschrift des
Mitglieder des Aufsichtsrates im Berichtszeitraum waren: · Ronald Hofmeister - Aufsichtsratsvorsitzender, Rechtsanwalt · Christina Bode - Stellvertreterin · Hannelore Nowag · Thomas Schrader Die dem Vorstand gewährten Kredite betragen zum
Abschlussstichtag 135 T€
Arbeitnehmer Der Personalbestand im Geschäftsjahr 2023 belief sich auf durchschnittlich 21 Arbeitnehmer, davon vier Auszubildende.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB, welche im Anhang anzugeben sind, bestanden zum Bilanzstichtag in Form von Miet- und Leasingverträgen. Aus bestehenden unbefristeten Mietverträgen hat die Gesellschaft über den Stichtag 31. Dezember 2023 hinaus für das Folgejahr Zahlungen in Höhe von 131 T€ zu leisten. Aus bestehenden Kfz-Leasingverträgen hat die
Gesellschaft über den Stichtag
Aus bestehenden Sale-and-lease-back-Verträgen hat die Gesellschaft über den Stichtag 31. Dezember 2023 hinaus Zahlungen in Höhe von 734 T€ zu leisten, davon bis ein Jahr in Höhe von 375 T€ und über ein Jahr in Höhe von 359 T€.
Erfurt, den 28. Juni 2024 gez. Frank Nowag Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. August 2024 |
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