Allgemeine Gebäudereinigung
Josef van Treeck GmbH
Jordanstraße 7, 40477 Düsseldorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heiko Fühles seit 12.3.2026 | Prokura |
Ulrike Kahmann seit 6.6.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Josef van Treeck GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023Bilanz
Anhang
II. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BILRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB wurden befolgt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel kann die Aufgliederung und die Entwicklung der Anlagenwerte entnommen werden. III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern die Anlagewerte der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bemessen und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und das Eigenkapital wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Dabei wurde gemäß Satz 2 des § 253 Abs. 2 HGB bei den Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwandt. Ein Gehaltstrend wurde nicht berücksichtigt. Der Rententrend p. a. wurde mit 2 % angenommen. Der Rechnungszins wurde mit 1,79% % berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. IV. Erläuterungen zur Bilanz Rückstellungen Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 27.632,00. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein Fünfzehntel in Höhe von € 1.842,00 den Pensionsrückstellungen zugeführt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von € 7.370,00 wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums den Pensionsrückstellungen zugeführt. Ausschüttungssperre Die Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtung wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,79%) berechnet. Der Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Übergang von dem 7- auf den 10-Jahres-Durchschnitt des Marktzinses ergibt, unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre. Mit einem Abzinsungssatz von 1,5% (7-Jahres-Durchschnitt) ergibt sich eine Rückstellung von € 89.643,00. Daraus resultiert ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von € 1.875,00. Verbindlichkeiten Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 219,00 (Vorjahr: € 219,00). Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 48.917,61 (Vorjahr: € 61.658,62). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen € 10.918,55 (Vorjahr: € 13.806,14). V. Sonstige Angaben Beschäftigte Arbeitnehmer Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 13,00 Mitarbeiter beschäftigt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung von Frau Diplom-Betriebswirtin (FH) Ulrike Kahmann, Elektroinstallateurin, wahrgenommen.
Düsseldorf, den 14. Oktober 2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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