Innocaro
GmbH
Willich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.969,00 |
19.122,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.969,00 |
19.122,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
152.851,53 |
263.617,13 |
| I.
Vorräte |
111.583,34 |
201.742,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.898,07 |
23.780,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.370,12 |
38.094,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
74,67 |
74,67 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
405.267,65 |
305.414,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
574.162,85 |
588.228,44 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
330.414,64 |
146.356,60 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
99.853,01 |
184.058,04 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
405.267,65 |
305.414,64 |
| B.
Rückstellungen |
5.420,94 |
17.923,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
568.741,91 |
570.304,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
574.162,85 |
588.228,44 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
nach § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242
ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
angewendet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses
(§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden in
Anspruch genommen.
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet. Das bedeutet jedoch nicht
notwendigerweise, dass auch Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt. Eine Prüfung
dahingehend kann nur im Rahmen einer besonderen
Überschuldungsprüfung erfolgen, für die
andere Bewertungsgrundsätze als die des Handelsrechts
gelten. Die Gesellschaft und die Geschäftsleitung
haben unter Beachtung der §§ 64, 71 und 84 des
GmbH-Gesetzes entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung
der Überschuldung eingeleitet.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die
Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für
Kapitalgesellschaften beachtet.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und
sofern sie der Abnutzung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibung erfolgt zeitanteilig linear.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen werden beim beweglichen
Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, die vor dem
01.01.2008 oder nach dem 31.12.2011 angeschafft oder
hergestellt wurden (Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bis 410 EUR netto) werden im Jahr der Anschaffung unter
Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs in voller Höhe
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis 150 EUR werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung
identifizierten Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die
das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie werden
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 2.851,12).
SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführer
Zum einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer ist bestellt:
Herr Marc Färfers (Kfm.)
ERGEBNISVERWENDUNG
Die Geschäftsleitung schlägt vor, das
Jahresergebnis in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
Willich, den 02. Mai 2019
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gez. Marc Färfers
(Innocaro GmbH)
(Für Offenlegungszwecke wurde der
Jahresabschluss in Anlehnung an die gesetzlichen
Mindeststandards verkürzt.)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde vor der Feststellung
offengelegt.
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