Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Sparkasse Landshut
LandshutStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Gallwitz seit 17.5.2019 | Vorstandsmitglied |
Andy Geisler seit 18.7.2018 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse LandshutLandshutJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANGDer Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). ForderungenForderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Forderungen aus Sachdarlehen (Lieferansprüche im Rahmen der Wertpapierleihe) haben wir wie die zugrunde liegenden Wertpapiere bewertet. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten geschätzt. Da zum Bilanzstichtag die Ausgeglichenheit zwischen den erwarteten Verlusten und den Bonitätsprämien nicht mehr angenommen werden konnte, wurde der 12-Monats expected loss um einen Aufschlag von knapp 28 % erhöht. WertpapiereWertpapiere der Liquiditätsreserve werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen bzw. Marktpreis oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei den festverzinslichen Wertpapieren des Anlagebestands werden im Hinblick auf die Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen vorgenommen, soweit es sich voraussichtlich um eine dauernde Wertminderung handelt. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Anteile an einem Investmentvermögen, werden, soweit kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem Rücknahmepreis bewertet. Immobilienfonds ohne unmittelbare Veräußerungsabsicht werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet. Zum Bilanzstichtag bestanden Wertpapierleihegeschäfte in Höhe von 69.802 TEUR. Bei Wertpapierleihegeschäften gehen wir nicht von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Wertpapiere aus. Insoweit bleiben verliehene Wertpapiere in den ursprünglichen Bilanzposten. BeteiligungenBeteiligungen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenSachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von 13 bis 50 Jahren abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden vollständig fortgeführt. Geringwertige immaterielle Vermögensgegenstände von über 250 Euro bis einschließlich 800 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer sowie geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens von über 250 Euro bis einschließlich 800 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst. RückstellungenRückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 465 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,40% (ohne Karrieretrend) und Rentensteigerungen von jährlich 2,40% unterstellt. Der Karrieretrend wurde gesondert berücksichtigt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Fonds für allgemeine BankrisikenIm Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB vorgenommen. Derivative FinanzinstrumenteDie zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. WährungsumrechnungDie Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte werden mit den entsprechenden Terminkursen umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAktivseitePosten 3: Forderungen an Kreditinstitute
Posten 4: Forderungen an Kunden
Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings wurden Kommunalkredite in Höhe von 14,7 Mio. EUR an die BayernLB bei gleichzeitiger Stundung der Kaufpreisforderung übertragen. Die BayernLB kann diese Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von Öffentlichen Pfandbriefen nutzen. Aufgrund der vertraglichen Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" und auch im Unterausweis Kommunalkredite aus. Diese Forderungen sind mit ihrem Buchwert in den Angaben zur "Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten" enthalten. Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapieren handelt es sich um Wertpapiere, die vor dem 01.01.2023 erworben wurden und Restlaufzeiten bis zum Jahr 2032 aufweisen. Aufgrund der bestehenden Marktlage gehen wir davon aus, dass die Wertminderungen bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren nicht von Dauer sind, weil bei den Emittenten kein Substanzverlust in Bezug auf betriebliche Verluste, Ausschüttungen oder Geldwertveränderungen erkennbar ist. Zudem liegen keine Informationen über eine mögliche Insolvenz oder über einen sonstigen Sanierungsbedarf bei unseren Emittenten vor. Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereAnteile an InvestmentvermögenAn folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10% der Anteile:
Bei dem Fonds Patrizia Gewerbe-Immobilien Deutschland IV sieht die vertragliche Grundlage eine Rückgabe der Anteile zum letzten Bankarbeitstag eines Monats unter Einhaltung einer Rückgabefrist von fünf Monaten vor. Die weiteren dargestellten Investmentvermögen unterlagen keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. Posten 7: BeteiligungenUnter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Darüber hinaus ist die Sparkasse Landshut an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. Posten 12: SachanlagenDie Sachanlagen entfallen mit 10.920 TEUR auf Grundstücke und Bauten, die von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden, und mit 3.068 TEUR auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Posten 13: Sonstige VermögensgegenständeIn den sonstigen Vermögensgegenständen werden Barsicherheiten für die Bankenabgabe des Restrukturierungsfonds in Höhe von 50 TEUR bilanziert. Im Berichtsjahr erfolgten keine Zuführungen. Auswirkungen auf den Sachaufwand haben sich daher nicht ergeben. Die Sparkasse hält als unbeschränkt haftende Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR, Berlin. Posten 14: RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält wie im Vorjahr keinen Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag, soweit dieser höher ist als der Ausgabebetrag. Latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und den Beteiligungen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, den Sachanlagen und den Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 29,89 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht. Entwicklung des Anlagevermögens
*) ohne antizipative Zinsen und sonstige
Abgrenzungen
PassivseitePosten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Posten 3: Verbriefte Verbindlichkeiten
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: RechnungsabgrenzungspostenDer passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 34 TEUR (im Vorjahr 62 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat. Mehrere Posten betreffende AngabenVermögensgegenstände und Schulden in fremder WährungAuf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 5.002 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 4.960 TEUR. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICHPosten 1: EventualverbindlichkeitenHinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sowie Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine Erkenntnisse und Informationen bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich in den letzten Jahren nur geringfügige Ansprüche Dritter ergeben. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Rückgriffsforderungen, Regress- oder Erstattungsansprüche. Posten 2: Andere VerpflichtungenWir gehen derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGPosten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und VermittlungDie wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate, Leasingverträge, Kredite). Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge
Posten 29: BilanzgewinnDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 27.05.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. AusschüttungssperreAm Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 465 TEUR. Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, da in Vorjahren bereits in diesem Zusammenhang 3.650 TEUR der Sicherheitsrücklage zugeführt wurden. Beeinflussung des Jahresergebnisses durch steuerrechtliche VorschriftenDie Sparkasse Landshut fällt aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des §1 MiStG nicht in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung. Ergebniseinfluss steuerlicher WertansätzeDie in früheren Jahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen, die gemäß Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 EGHGB fortgeführt werden, wirken sich im vorliegenden Jahresabschluss in niedrigeren laufenden Abschreibungen aus; im Berichtsjahr führt dies zu einem entsprechend höheren Steueraufwand. Der Gesamtsaldo aller dargestellten Auswirkungen auf das Jahresergebnis bewirkt, dass sich dieses um etwa 1 % erhöht. SONSTIGE ANGABENDerivative FinanzinstrumenteDie Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente
Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen VerpflichtungenSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Landshut Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK). Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 27.798 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 2.154 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 35.117 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Gesamtbezüge des Vorstandes und des VerwaltungsratesDen Mitgliedern des Vorstandes wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 1.489 TEUR gewährt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 159 TEUR. Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren HinterbliebeneAn frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 1.462 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31.12. 2023 21.379 TEUR. Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratDie Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die zu deren Gunsten eingegangenen Haftungsverhältnisse betragen 14.624 TEUR. An den Vorstand wurden keine Kredite gewährt. Honorare für den AbschlussprüferDie Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 208 TEUR an. Die Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 30 TEUR und entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz. Verwaltungsrat und VorstandVerwaltungsrat
Vorstand
Mitarbeiter / -innen
Landshut, 20.03.2024 Sparkasse Landshut Vorstand Muggenthaler Geisler Gallwitz
Landshut, 15.04.2024 Sparkasse Landshut Vorsitzender des Verwaltungsrats Dreier, Landrat Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWGAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Landshut hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Landshut besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Landshut definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 122.301 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 472. Der Gewinn vor Steuern beträgt 29.057 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 15.125 TEUR. Die Sparkasse Landshut hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Lagebericht zum Jahresabschluss 31.12.2023der Sparkasse LandshutAufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen an die neuen Anforderungen für die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Risikobericht zulässigerweise durchbrochen. 1. Grundlagen der Sparkasse und GeschäftsmodellDie Sparkasse Landshut ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Landshut. Träger der Sparkasse ist der "Zweckverband Sparkasse Landshut". Mitglieder des "Zweckverbands Sparkasse Landshut" sind die Stadt Landshut, die Landkreise Landshut, Straubing-Bogen und Dingolfing-Landau und der "Zweckverband Sparkasse Rottenburg a. d. Laaber", dessen Mitglieder die Landkreise Landshut und Kelheim sowie die Marktgemeinden Pfeffenhausen und Langquaid sind. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus drei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Die Sparkasse Landshut ist Mitglied des Sparkassenverbands Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbands Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbands Bayern. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse Landshut unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31.12.2023 unterhalten wir 15 Finanzzentren, 18 Geschäftsstellen und 5 SB-Geschäftsstellen. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDas Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt, was die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum schwächte. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %. Das BIP der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV). In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst zeitlich verzögert nach. Somit war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 % (Quelle: DSGV). Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV). Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust. Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV). Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte - im Gegensatz zur deutschen Wirtschaft - jedoch vermieden werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 % im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter allen Bundesländern. In Niederbayern stieg die Quote von 3,0 % auf 3,4 %. Im Landkreis Landshut liegt sie bei 2,8 %, in der Stadt Landshut bei 5,2 % (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales). Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4 % (Quelle: DSGV). 2.2 Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenFolgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar: Geschäftsverlauf: Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts, der Kundeneinlagen und der Bilanzsumme. Vermögenslage: Eigenmittelzuführung und Eigenmittelausstattung. Finanzlage: LCR, NSFR und die Survival Period. Ertragslage: Betriebsergebnis vor Bewertung, Betriebsergebnis nach Bewertung und Cost-Income-Ratio (CIR). 2.3 GeschäftsverlaufIm Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen beim Kundenkreditvolumen ein leichtes Wachstum erwartet wird, bei den Kundeneinlagen von einem gleichbleibenden Bestand ausgegangen wird. Die prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf haben sich beim Kundenkreditgeschäft erfüllt und wurden bei den Kundeneinlagen leicht übertroffen. Die Bilanzsumme stieg im Jahr 2023 auf 5.158.848 TEUR. Das Wachstum von 94.790 TEUR oder 1,9 % im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf das Kundengeschäft zurückzuführen. Gleichermaßen ist ein Anstieg des Geschäftsvolumens, das ist die Bilanzsumme zuzüglich der Eventualverbindlichkeiten, um 97.294 TEUR bzw. 1,9 % auf 5.353.961 TEUR zu verzeichnen. In Folge der Zinsentwicklung und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch liegen die Forderungen an Kunden nach Abzug der Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB mit 2.997.120 TEUR um 105.232 TEUR bzw. um 3,6 % über dem Vorjahresniveau. Die Veränderungen sind im Wesentlichen auf die Nachfrage nach gewerblichen Finanzierungen zurückzuführen. Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) der Sparkasse reduzierten sich um 19.337 TEUR auf 2.006.248 TEUR. Diese Entwicklung ist auf die Bildung von Vorsorgereserven nach § 340f HGB zurückzuführen, die hier verrechnet werden. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war ein Rückgang um 29.777 TEUR bzw. 8,0 % auf 344.429 TEUR zu verzeichnen, was hauptsächlich in fälligen Weiterleitungsdarlehen und der Rückzahlung von kurzfristigen Refinanzierungen begründet ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weisen mit einem Anstieg um 103.559 TEUR bzw. 2,6 % auf 4.058.455 TEUR wieder eine Zuwachsrate auf. Zwar liegen die Spareinlagen, die um 174.077 TEUR bzw. 20,4 % auf 679.886 TEUR gesunken sind, ebenso wie die täglich fälligen Verbindlichkeiten unter dem Vorjahresniveau. Die täglich fälligen Verbindlichkeiten haben sich um 361.056 TEUR bzw. 12,5 % auf 2.536.222 TEUR vermindert. Im Gegenzug sind jedoch die befristeten Verbindlichkeiten um 638.692 TEUR bzw. 313,6 % auf 842.347 TEUR gestiegen. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus haben Kunden Umschichtungen in höher verzinsliche Anlagen getätigt und sind insbesondere von Unternehmenskunden Einlagen zur Sparkasse transferiert worden. Bedingt durch das gestiegene Zinsniveau hat sich das Dienstleistungs- und Verbundgeschäft unterschiedlich entwickelt. Da unsere Kunden verstärkt verzinslichen Anlagen gesucht haben, sind die Umsätze im Wertpapiervermittlungsgeschäft deutlich gestiegen. Dagegen mussten in den Sparten Immobilienvermittlungs-, Bauspar- und Versicherungsgeschäft Rückgänge beim Vertragsvolumen hingenommen werden. 2.4 VermögenslageDie Bilanzstruktur der Sparkasse ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
wg. Rundungsdifferenzen sind Abweichungen in den Summen möglich Im Prognoseberichts des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie trotz des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit deutlich höheren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) rechnet. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Vermögenslage haben sich erfüllt. In der Bilanzstruktur ergab sich gegenüber dem Vorjahr folgende bedeutsame Veränderung: In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 konnte die Rückstellung nach IDW RS BFA 3 n.F. aufgelöst werden. Durch die Auflösung reduzierte sich der strukturelle Anteil der sonstigen Passiva von 1,8 % auf 1,2 %. Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Bilanzgewinns wird die Sicherheitsrücklage 250.238 TEUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 5,8 % gegenüber dem Vorjahr. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Die Gesamtkapitalquote liegt als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag bei 20,35 % (Vorjahr 20,54 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 9,5 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG wurden im Berichtsjahr - wie im Lagebericht des Vorjahres prognostiziert - jederzeit eingehalten. 2.5 FinanzlageIm Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend Liquidität verfügt und die Zahlungsbereitschaft jederzeit gewährleisten wird. Zudem prognostizierte die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage haben sich erfüllt. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft bedienen wir uns kurz- und mittelfristiger Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt ein Jahr. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Bayerischen Landesbank wurden vereinzelt in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Mindestquote der Liquidity Coverage Ratio (LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde entsprechend unserer Prognose im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 166,8 % deutlich über dem Mindestwert. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie betrug zum Bilanzstichtag 122,5 %. Ebenso war die Survival Period im kombinierten Stressszenario im gesamten Geschäftsjahr größer als 6 Monate. 2.6 ErtragslageZur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:
Im Prognoseberichts des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie trotz des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit einem deutlich über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung und einer moderat verbesserten Cost-Income-Ratio rechnet. Zudem prognostizierte die Sparkasse ein deutlich über dem Vorjahresniveau liegendes Betriebsergebnis nach Bewertung. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage haben sich erfüllt bzw. wurden bei der CIR sogar übertroffen. Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Gegenüber dem Vorjahr verzeichnete dieser nochmals einen deutlichen Anstieg. Ursächlich hierfür sind die deutlichen Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr sowohl auf das Kundenkreditgeschäft als auch auf das zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse niedergeschlagen haben. Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2023 insgesamt unter dem Vorjahreswert. Ursächlich waren im Wesentlichen rückläufige Erlöse aus dem Immobilien-, Bauspar- und Versicherungsgeschäft. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind gestiegen. Der Anstieg ist zum einen auf höhere Gehälter infolge von Tariferhöhungen zurückzuführen. Zum anderen wirkten sich inflationsbedingte Kostensteigerungen insbesondere in den Bereichen Energie und Dienstleitungen negativ auf die Sachkosten aus. Durch das konsequente Kostenmanagement der Sparkasse konnte der Anstieg der Sachkosten in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt gemessen an der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) mit 1,15 % der DBS um 0,34 % der DBS über dem Vorjahreswert. Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands zum Bruttoertrag, der um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzt ist) beträgt 50,85 % (Vorjahr 57,6 %). Das Bewertungsergebnis fiel mit einem negativen Saldo von 28.422 TEUR um 9.057 TEUR höher aus als im Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür war maßgeblich, dass die Zuschreibungen bei den Eigenanlagen und die Auflösung der Rückstellung nach IDW RS BFA 3 durch die gebildete Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft und die Zuführungen zu den von Vorsorgereserven nach § 340f HGB und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB übertroffen wurden. Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,59 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,16 % der DBS über dem Vorjahreswert. Das neutrale Ergebnis verbesserte sich um 783 TEUR auf einen negativen Saldo von -906 TEUR. Die Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung einer Rückstellung bei langfristigen Sparverträgen und niedrigeren Zinsaufwendungen bei den Rückstellungen für die Altersversorgung. Mit 13.628 TEUR weist die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr einen um 2.512 TEUR höheren Jahresüberschuss aus. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,3 %. 2.7 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der LageDie Sparkasse kann in Anbetracht der Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten trotz der nachlassenden Kreditnachfrage auf ein positives Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung, die Vermögens- und Finanzlage als gut beurteilt werden. Auch die Ertragslage hat sich gut entwickelt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt. 3. Nichtfinanzielle ErklärungDie Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Dabei wurde von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der zusammen mit dem Lagebericht im Unternehmensregister veröffentlicht wird. 4. Risikobericht4.1 RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung in allen wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Darüber hinaus sind keine weiteren Risiken (nur) in der normativen Perspektive wesentlich. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für zwei adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen (SREP-Gesamtkapitalanforderung und die kombinierte Pufferanforderung) im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. 4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken4.2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Adressenrisiko im Kundengeschäft:Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zum 31.Dezember 2023 wurden etwa 54,7 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben. 39,3 % an wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 18,7 % die Ausleihungen im Grundstücks- und Wohnungswesen. Darüber hinaus entfallen 9,6 % auf die Branche Gesundheit und Soziales sowie 8,4 % auf das verarbeitende Gewerbe. Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Risikovorsorgemaßnahmen sind für Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Adressenrisiko im Eigengeschäft:Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 2.109 Mio. EUR (nach Marktwerten und ohne Berücksichtigung der in der Bilanz aufgerechneten Vorsorgereserven nach § 340f HGB). Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (937,2 Mio. EUR), die Einlagefazilität (404,0 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (360,0 Mio. EUR), Immobilienspezialfonds (168,9 Mio. EUR), Wertpapierverleihegeschäfte (67,5 Mio. EUR), Termingelder (59,5 Mio. EUR), laufende Konten (54,2 Mio. EUR), wertpapiersubstituierendes Kreditgeschäft (33,8 Mio. EUR), Teilnahme am Kreditpooling (14,7 Mio. EUR) und Vorratsbausparverträge (8,7 Mio. EUR). Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken und an weitere Institute der Sparkassen-Finanzgruppe die zum Jahresende rund 966 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, von denen 99,8 %, auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen. 4.2.2 MarktpreisrisikoZinsänderungsrisiko:Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Spreadrisiko:Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktienrisiko:Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilienrisiko:Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.3 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden. 4.2.4 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. 4.2.5 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 4.2.6 Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 73,2 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als günstig. 5. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und RisikenDie folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche die Sparkasse auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der in der Sparkassen-Finanzgruppe üblichen Standardisierten Hochrechnung (SHR), die für die Zinsentwicklung ein Seitwärts-Szenario unterstellt. Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. 5.1 RahmenbedingungenIm Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten Konsums generiert werden (Quelle: DSGV). Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach eine große Belastung für die Konjunktur im Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau, das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw). Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium f. Familie, Arbeit und Soziales). 5.2 Chancen und RisikenAls Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Zu den Risiken gehören dabei vor allem die in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren. Darüber hinaus sehen wir das Risiko, dass sich im Einlagengeschäft der über Konditionen geführte Wettbewerb verstärkt. Dies würde zu einem Anstieg unseres Zinsaufwands führen. Diverse geopolitischen Spannungen und eine sich weiter als prognostiziert eintrübende Konjunktur können sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken. Insbesondere kann dies zu künftigen Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio führen. Daneben besteht das Risiko, dass unsere Personal- und Sachaufwendungen stärker als prognostiziert durch eine weiter zunehmende Regulatorik und den Wettbewerb um die Gewinnung von Mitarbeiter belastet werden können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sehen wir vor allem in einer schnelleren Erholung des wirtschaftlichen Umfelds, in einem zunehmenden Modernisierungs- und Innovationsbedarf bei den Unternehmen und in einem verstärkten energetischen Sanierungsbedarf bei Bestandsimmobilien, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsertrags führen. Darüber hinaus kann unser umfassender Beratungsansatz positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge liefern. Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir vor allem im Bereich der Provisionserträge nutzen. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden. 5.3 Geschäftsentwicklung der SparkasseAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir beim Kundenkreditvolumen mit einem moderaten Wachstum, vorrangig getragen aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung gehen wir bei den Kundeneinlagen nur von einem leichten Anstieg aus. Insgesamt erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Jahr 2024 einen leichten Anstieg der Bilanzsumme. 5.4 VermögenslageVor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation, dem Wettbewerb um Einlagen und dem sehr geringen Wirtschaftswachstums rechnen wir mit deutlich niedrigeren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB). Aufgrund unserer angemessen Eigenmittelbasis gehen wir davon aus, dass die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch im Jahr 2024 jederzeit eingehalten werden können. 5.5 FinanzlageNach unserer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung verfügen wir auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität. Darüber hinaus ist auch die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) können wir auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period - wie in der Risikostrategie definiert - größer als sechs Monate sein. 5.6 ErtragslageVor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation, dem Wettbewerb um Einlagen und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnen wir mit einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung. Ursächlich ist ein Rückgang der Zinsspanne sowie ein stagnierender Provisionsüberschuss und ein steigender Verwaltungsaufwand. Wir gehen daher von einem deutlichen Anstieg der Cost-Income-Ratio aus. Beim Bewertungsergebnis des Jahres 2024 rechnet die Sparkasse mit einer steigenden Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft, steigenden Belastungen im Wertpapiergeschäft und einer deutlich niedrigeren Bildung von Vorsorgereserven. Damit geht die Sparkasse von einem leicht unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung aus. 5.7 GesamtaussageBei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Insgesamt rechnen wir vor dem Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und der sich daraus voraussichtlich ergebenden Belastungen des Bewertungsergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 mit einer deutlich negativen Entwicklung der Ertragslage. Wir beurteilen unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt deutlich negativer als im Vorjahr. Wesentliche Einflüsse, die den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Landshut, den 20. März 2024 Der Vorstand Muggenthaler Geisler Gallwitz
Landshut, den 15. April 2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Dreier, Landrat Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse LandshutVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Landshut, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen KreditgeschäftZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Das Risiko für den AbschlussDie Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungIm Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen. Darüber hinaus führten wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts- und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Handhabung des Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten gewürdigt. Unsere SchlussfolgerungenAuf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft überzeugen. Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wurden, umfassen den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabea HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:
Verantwortliche WirtschaftsprüferDer verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Jürgen Röthemeyer.
München, den 3. Mai 2024 Prüfungsstelle
Öttl, Wirtschaftsprüfer Röthemeyer, Wirtschaftsprüfer Bericht des VerwaltungsratsDer Verwaltungsrat wurde im Geschäftsjahr entsprechend dem ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben regelmäßig und zeitnah vom Vorstand über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik sowie über wichtige Angelegenheiten der Sparkasse unterrichtet. Der Verwaltungsrat nahm von der Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern Kenntnis. Den Jahresabschluss vom 31.12.2023 mit Gewinn- und Verlustrechnung hat er in seiner Sitzung vom 27. Mai 2024 festgestellt, der Lagebericht des Vorstands wurde gebilligt. Auf Vorschlag des Vorstands beschloss der Verwaltungsrat, den mit 10.378.034,54 € ausgewiesenen Bilanzgewinn des Jahres 2023, wie in den Vorjahren, in voller Höhe der gesetzlichen Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Landshut, den 27. Mai 2024 Vorsitzender des Verwaltungsrats Landrat Peter Dreier Nichtfinanzieller Bericht
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| Haltung Sparkassen-Indikator | Referenzen |
| H1 Allgemeine Informationen | GRI SRS 2021: 2-1, 2-2, 2-3, 2-5, 2-6, 2-7, 2-9, 2-11, 2-28 |
| H2 Geschäftsmodell | GRI SRS 2021: 2-6, 2-22 |
| H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen | GRI SRS 2016: 201-1, 201-4, 203-2, 413-1, 413-2 GRI SRS 2021: 2-25, 3-3 |
| H4 Grundsätze der Unternehmensführung | GRI SRS 2016: 405-1 GRI SRS 2021: 2-9, 2-10, 2-15, 2-17, 2-19 |
| H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement | GRI SRS 2016: 413-1 GRI SRS 2021: 2-16, 2-23, 2-29 |
| H6 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele | GRI SRS 2016: 201-2 GRI SRS 2021: 2-9, 2-12, 2-22, 2-23, 2-25, 3-1, 3-2, 3-3 |
| H7 Implementierung in Prozesse und Controlling | GRI SRS 2021: 2-13 |
| H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft | GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1 |
| H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft | |
| H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) | GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1 |
| H11 Menschenrechte und Sorgfaltspflichten | GRI SRS 2016: 403-1, 407-1, 408-1, 409-1, 412-1, 412-2 GRI SRS 2021: 2-25, 3-3 |
| H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung | GRI SRS 2016: 204-1, 308-1, 408-1, 409-1, 414-2 GRI SRS 2021: 2-6 |
| H13 Umweltbelange | GRI SRS 2016: 201-2, 301-1, 302-1, 302-2, 302-4, 302-5, 305-1, 305-2, 305-3, 305-5, 307-1 GRI SRS 2018: 303-5 GRI SRS 2020: 306-3 GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3 |
| H14 Ökologische EU-Taxonomie | |
| H15 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit | GRI SRS 2016: 202-2, 401-1, 401-2, 405-1, 405-2, 406-1, 413-1 GRI SRS 2021: 2-7, 2-8, 2-25, 2-30, 3-3 |
| H16 Gesundheit und Wohlbefinden | GRI SRS 2016: 401-3 GRI SRS 2018: 403-1, 403-5, 403-6 |
| H17 Weiterbildung/lebenslanges Lernen | GRI SRS 2016: 404-1, 404-2, 404-3 |
| H18 Verhaltensstandards für Mitarbeitende | GRI SRS 2016: 205-2 GRI SRS 2021: 2-23, 2-26 |
| H19 Compliance und Korruptionsbekämpfung | GRI SRS 2016: 205-1, 205-2, 205-3, 415-1, 417-2, 417-3, 419-1 GRI SRS 2019: 207-1 GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3 |
| H20 Dialog mit Anspruchsgruppen | GRI SRS 2016: 413-1 GRI SRS 2021: 2-29 |
| Produkte Sparkassen-Indikator | Referenzen |
| P1 Nachhaltige Anlageprodukte | |
| P2 Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge | |
| P3 Kredite für ökologische Zwecke | |
| P4 Kredite für soziale Zwecke | |
| P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen | GRI SRS 2016: 203-2, 413-1 |
| P6 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen | GRI SRS 2016: 203-2, 413-1 |
| P7 Kreditversorgung der regionalen Bevölkerung | |
| P8 Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft | |
| P9 Förderungen von Unternehmensgründungen | |
| P10 Kredite für kommunale Infrastruktur |
| Initiativen Sparkassen-Indikator | Referenzen |
| I1 Förderung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten | |
| I2 Förderung nachhaltiger Mobilität | |
| I3 Wirtschafts- und Strukturförderung | |
| I4 Förderung von Demografieprojekten | |
| I5 Förderung von Ehrenamt und Beteiligung | |
| I6 Förderung von Finanzbildung | |
| I7 Förderung von Bildung und Wissenschaft | |
| I8 Förderung sozialer Projekte | |
| I9 Förderung regionaler Kulturangebote | |
| I10 Förderung regionaler Sportangebote |
Berichtsperiode
Die Berichterstattung erfolgt jährlich für das Geschäftsjahr. Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Berichtsinhalte
Mit dem vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht kommen wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach. Die Berichtsinhalte orientieren sich an den oben genannten Sparkassen-Indikatoren. Der Vorstand wurde in die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts im Rahmen der turnusmäßigen Vorstandssitzungen eingebunden.
Der Sparkassen-Standard wird kontinuierlich gemäß den regulatorischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und an neue Anforderungen angepasst.
Angaben zu Prüfungen
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Interne Prüfung des nichtfinanziellen Berichts durch die interne Revision und Verbandsprüferin bzw. -prüfer |
| ― |
Kenntnisnahme durch den Verwaltungsrat |
Kontakt
Michael Mayr
Leiter Unternehmenskommunikation / Nachhaltigkeitsmanager
0871/825-25710
michael.mayr@sparkasse-landshut.de
Geschäftsergebnisse und wirtschaftliche Lage
Der Lagebericht der Sparkasse Landshut wird gesondert im Bundesanzeiger veröffentlicht.
2 Geschäftspolitik
2.1 Öffentlicher Auftrag
Die Sparkasse Landshut ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie wurde als Stadt- und Kreissparkasse Landshut im Jahr 1823 errichtet, um im Gebiet ihres kommunalen Trägers die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand zu sichern sowie die finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im bayerischen Sparkassengesetz niedergelegt und umfasst unter anderem:
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die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben, |
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allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen, |
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die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten, |
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die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie |
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den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen. |
Der öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für unser Handeln.
Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist unser Geschäftsmodell nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den uns obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von uns erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.
Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen in die Region zurück zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region und dienen so dem Gemeinwohl.
Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns hauptsächlich über unsere Einlagen. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden persönlich und betreuen sie langfristig. Deshalb finanzieren wir Investitionen mit Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und respektieren die Gesetze.
2.2 Wertschöpfung und Lieferkette
Wir verwenden die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen.
Als regional tätige Sparkasse sind wir Mitglied im Sparkassenverband Bayern und auch Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren als selbstständige Institute, vernetzen aber gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote. Neben den Sparkassen gehören zum Verbund die Landesbanken und die DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-, Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und Verlagswesen.
Als regional tätige Sparkasse bieten wir unseren Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen an. Dabei unterstützen wir mit unserem Finanzierungs-Know-how auch gezielt die Transformation und Dekarbonisierung in den Unternehmen und im Privatsektor. Unsere wesentlichen Ertragsquellen sind Zinserlöse sowie Erlöse aus dem Provisionsgeschäft mit Kundinnen und Kunden sowie mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Nähere Angaben dazu finden sich im Jahresabschluss.
2.3 Organisationsprofil
Wesentliche Daten per 31.12.2023
| Wert | Vorjahr | |
| Anzahl Beschäftigte in Personeneinheiten gesamt | 726 | 728 |
| Anzahl Beschäftigte in Mitarbeiterkapazitäten (im Jahresdurchschnitt) | 525 | 521 |
| Anzahl Auszubildende und Trainees | 73 | 66 |
| Anzahl Filialen (personenbesetzt) | 33 | 33 |
| Anzahl SB-Filialen | 5 | 5 |
| Anzahl fahrbare Filialen | 0 | 0 |
| Anzahl SB-Geräte (Bankautomaten) | 118 | 116 |
| Anzahl Geldausgabeautomaten | 69 | 70 |
| Anzahl Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) | 34 | 34 |
| Anzahl Ein- und Auszahlautomaten | 54 | 52 |
| Anzahl Privatgirokonten | 100.294 | 98.465 |
| Anzahl Geschäftsgirokonten | 15.938 | 15.710 |
| Bilanzsumme in T€ | 5.158,8 | 5.064,1 |
| Gesamteinlagen in T€ | 4.058,5 | 3.954,9 |
| Kreditvolumen in T€ | 2.997,1 | 2.891,9 |
| Eigenkapital in T€ | 250,2 | 236,6 |
Vorstand
Vorsitzender:
Helmut Muggenthaler
Mitglieder:
Andy Geisler
Christian Gallwitz
Verwaltungsrat
Vorsitzender:
Peter Dreier
Stellvertretender Vorsitzender:
Alexander Putz
2. Stellvertretender Vorsitzender:
Karl Wellenhofer
3. Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Franz Gassner
Mitglieder:
Herbert Blascheck
Stefan Gruber
Christian Kliche
Josef Klaus
Hans-Jürgen Multhammer
Thomas Neumeier
Thomas Polland (Mitarbeitervertreter ohne Stimmrecht)
Andreas Ranftl jun.
Rudolf Schnur
Jutta Widmann
Fritz Wittmann
Träger
Kommunale Trägerkörperschaft (Art. 4 SpkG) ist der Zweckverband Sparkasse Landshut. Mitglieder des Zweckverbands sind die Stadt Landshut, der Landkreis Landshut, der Landkreis Straubing-Bogen, der Landkreis Dingolfing-Landau und der "Zweckverband Sparkasse Rottenburg a.d. Laaber", dessen Mitglieder die Landkreise Landshut und Kelheim sowie die Marktgemeinden Pfeffenhausen und Langquaid sind.
Rechtsform
Die Sparkasse ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Beteiligungen
Die Sparkasse Landshut teilt ihre Beteiligungen in strategische und operative Beteiligungen ein. Die strategischen Beteiligungen werden aufgrund langfristiger Überlegungen eingegangen. Es handelt sich in der Regel um Verbundbeteiligungen, mit dem Ziel den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Sie stärken den Vertrieb und sichern für die Kunden der Sparkasse eine umfassende Produktpalette. Die operativen Beteiligungen werden aufgrund langfristiger Überlegungen eingegangen. Ihr Ziel ist die Diversifizierung der Eigenanlagen und die Erzielung von Erträgen. Zum Teil fördern sie aber auch die regionale Wirtschaftsstruktur und stellen Wagniskapital für Unternehmen zur Verfügung.
Wesentliche Beteiligungen sind:
| Name und Sitz der Gesellschaft | Höhe des Kapitalanteils |
| Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital I) | 1,9 % |
| Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital II) | 1,0 % |
| VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 1,6 % |
| LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 1,9 % |
| Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG, Neuhardenberg | 0,3 % |
| Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg | 0,3 % |
Mitgliedschaften in Verbänden und Institutionen
Die Sparkasse Landshut ist Mitglied des Sparkassenverbandes Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbandes Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbandes Bayern. Die Sparkasse Landshut ist Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Sparkassenverbandes Bayern und damit Teil des Sicherungssystems der deutschen Sparkassenorganisation. Dem Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation sind die Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 27. August 2021 einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des Sicherungssystems gefasst. Kern der Weiterentwicklung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.
Geschäftsgebiet und wichtige Märkte
Der Geschäftsbezirk der Sparkasse Landshut erstreckt sich auf
| ― |
das Gebiet der Stadt Landshut |
| ― |
das Gebiet des Landkreises Landshut |
| ― |
die Gebiete, die in § 8 Nr. 3e, Nr. 8d und Nr. 9e NeugIV vom 27.12.1971 (GVBI S. 495) aufgeführt sind, nämlich |
a) im Landkreis Kelheim aus dem ehemaligen Landkreis Rottenburg a.d. Laaber die Gebiete der damaligen Gemeinden Adlhausen, Herrngiersdorf, Laaberberg, Langquaid, Leitenhausen, Niederleierndorf, Obereulenbach, Oberleierndorf, Paring, Rohr i.NB, Sandsbach, Semerskirchen, Sittelsdorf, Wildenberg und das Gebiet der bisherigen Gemeinde Wolferthau, das nördlich der nachfolgend beschriebenen Grenze liegt: ausgehend von der Gemeindegrenze nach Obereulenbach entlang der südlichen Grenze der Fl.Nrn. 1374, 1373, 1360, 1357/4, 1357/3, 1348/2 und 1337 der Gemarkung Niedereulenbach bis zur Gemeindegrenze nach Wildenberg,
b) im Landkreis Straubing/Bogen aus dem ehemaligen Landkreis Mallersdorf die Gebiete der damaligen Gemeinden Allkofen, Eitting, Geiselhöring, Grafentraubach, Graßlfing, Greißing, Haader, Hadersbach, Haindling, Hainsbach, Hirschling, Hofkirchen, Laberweinting, Mallersdorf, Niederlindhart, Oberhaselbach, Pfaffenberg, Sallach, Upfkofen, Wallkofen und Weichs,
c) im Landkreis Dingolfing/Landau aus dem ehemaligen Landkreis Vilsbiburg die Gebiete der damaligen Gemeinden Frontenhausen und Rampoldstetten.
Der Geschäftsbezirk der Sparkasse ist im Übrigen auf der folgenden Karte ersichtlich.
Geschäftsbereiche
Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Die Sparkasse Landshut unterliegt dem Regionalprinzip.
Wichtige Produkte und Dienstleistungen
Wir führen für unsere Kundinnen und Kunden Zahlungsverkehrskonten und bieten ihnen die Hereinnahme von Einlagen an, die wir hauptsächlich zur Refinanzierung der Kreditvergaben in der Region verwenden. Wir ermöglichen unseren Kundinnen und Kunden den Kauf und Verkauf von Wertpapieren und vermitteln ihnen vorrangig Versicherungen, Bausparverträge und Immobilen.
Wichtige Kundengruppen
Zu unseren Kunden zählen private Personen, Firmen, öffentliche Haushalte sowie Vereine, Stiftungen und Schulen. Wir wollen die bestehenden Kundenverbindungen optimal betreuen und neue Kunden für unsere Sparkasse gewinnen. Für unsere Sparkasse gilt das Regionalprinzip der deutschen Sparkassenorganisation.
2.4 Grundsätze der Unternehmensführung
Bericht zur Unternehmensführung
1. Grundlagen der Unternehmensführung
| ― |
Die Sparkasse ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von ihrem kommunalen Träger zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben errichtet wurde. |
| ― |
Die Sparkasse hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), etc.), gelten für uns als öffentlichrechtliches Institut zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen: das Sparkassengesetz und die Sparkassenordnung des Landes Bayern. Darin sind unter anderem unsere Rechtsform, unsere Aufgaben und die Verfassung der Sparkasse einschließlich zentraler Aspekte der Unternehmensführung (Corporate Governance) festgeschrieben. |
| ― |
Die Sparkasse unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt die Sparkasse nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Bayern. |
2. "Verantwortungsvolle Unternehmensführung" in der Sparkasse
Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:
a) Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen Trägers eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Hierzu zählt unter anderem:
| ― |
die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben, |
| ― |
allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen, |
| ― |
die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten, |
| ― |
die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie |
| ― |
den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen. |
b) Dieser im Landes-Sparkassengesetz niedergelegte öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln.
c) Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das Geschäftsmodell öffentlich-rechtlicher Sparkassen nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.
d) Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.
e) Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.
3. Führungsstruktur in der Sparkasse
| ― |
Die Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. |
| ― |
Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner beschließt der Verwaltungsrat unter anderem über die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Die Richtlinien sind in der Geschäftsanweisung für den Vorstand geregelt. |
| ― |
Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Bestimmte Geschäfte bedürfen aber der Zustimmung des Verwaltungsrats (zum Beispiel Stellenplan, Handlungskostenvoranschlag, Investitionsplanung, Kreditbeschlüsse ab einer gewissen Größenordnung). |
| ― |
Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und das Landes-Sparkassengesetz, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf. |
Vergütung
Die Sparkasse Landshut ist als kleines und nicht komplexes Institut im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR einzustufen. Sie ist nicht börsennotiert und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des Art. 433b Abs. 1 CRR. Daher besteht keine Offenlegungspflicht gemäß Art. 450 CRR. Da der Anwendungsbereich des Art. 433b Abs. 2 CRR eröffnet ist, besteht ebenfalls keine Offenlegungspflicht gemäß § 16 Abs. 2 der Institutsvergütungsverordnung.
Diversitätsrichtlinie für den Vorstand
Die Sparkasse hat am 23.05.2022 eine Diversitätsrichtlinie für den Vorstand verabschiedet. Hierin hat sie festgelegt, dass sie Diversität im Hinblick auf Bildungshintergrund, Herkunft, Geschlecht und Alter im Vorstand anstrebt.
Die Sparkasse sieht insbesondere in leistungsbereiten und -starken Frauen einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Zukunft. Durch entsprechende Personalgewinnung, Ausbildung und Fortbildung soll sich der Anteil an Frauen in Führungspositionen erhöhen. Dafür wurden Workshops "Frauen in Führung" durchgeführt, deren Ergebnisse zum gezielten Karriereaufbau von Frauen führen sollen. Zur nachhaltigen Verankerung und Stärkung des Frauenanteils in der Führungsebene werden weitere Maßnahmen aufgesetzt (z. B. Einzelgespräche, flexible Arbeitsmodelle). Zusätzlich wird das Thema "Karrieremöglichkeiten für Frauen" in Personalplanungsgesprächen mit den Führungskräften gezielt besetzt.
Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der Geschäftsleitung
Gesamtverantwortlich für die Steuerung von Nachhaltigkeit ist der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Landshut, Helmut Muggenthaler.
Die operative Umsetzung liegt bei Michael Mayr, dem Nachhaltigkeitsbeauftragten. Er ist Leiter der Abteilung Unternehmenskommunikation und berichtet an den Vorstandsvorsitzenden.
Die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit erfolgt durch ein bereichsübergreifend besetztes Projekt, das dem Lenkungsausschuss regelmäßig innerhalb der Vorstandssitzungen berichtet. Außerdem wird in dem vierteljährlichen Projektreporting auf die Fortschritte des Projektes eingegangen.
Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der turnusgemäßen Sitzungen regelmäßig in die Planungen zur Nachhaltigkeit einbezogen.
Der Verwaltungsrat nimmt den nichtfinanziellen Bericht zur Kenntnis.
Corporate-Governance-Kodex und Compliance
Der Verhaltenskodex der Sparkasse Landshut bündelt die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Organe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse. Er ist Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis sowie konkrete Orientierungshilfe für gute Unternehmensführung und in Konfliktsituationen. Der Verhaltenskodex trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins im Hinblick auf die Bedeutung von Rechtstreue und Nachhaltigkeit für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in der Sparkasse Landshut.
2.5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement
Qualitätsstandards für Kunden und Verbraucher
In 15 Finanzzentren und 18 Geschäftsstellen in unserem Geschäftsgebiet sowie über verschiedene Online-Kanäle bieten wir unseren Kundinnen und Kunden qualifizierte Beratung in allen Finanzfragen an. Qualität ist unser oberstes Unternehmensziel in der Kundenberatung. Wir wollen unsere Kundinnen und Kunden durch unsere Beratung in die Lage versetzen, selbstbestimmte Finanzentscheidungen zu treffen.
Grundlage für unser Qualitätsversprechen ist eine hochwertige, an den Kundeninteressen ausgerichtete Beratung durch gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch unsere qualifizierten Beraterinnen und Berater. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen Produkte, die zu ihrer persönlichen Lebensplanung passen, zu unterstützen. Dabei erfasst die Beraterin bzw. der Berater die Lebens- und Finanzsituation, die persönlichen Ziele (bei Relevanz inkl. Nachhaltigkeitspräferenzen) und bei Bedarf die Risikoneigung sowie die Erfahrungen und Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden. Im vergangenen Jahr führten wir 22.415 ganzheitliche Betreuungsgespräche durch.
Unser Qualitätsversprechen
1. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch qualifizierte Beraterinnen und Berater.
2. Wir stellen die Ziele und Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt unserer Beratung.
3. Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden kompetent und bieten hochwertige Produkte zu fairen Konditionen.
4. Wir sind überall und immer für unsere Kundinnen und Kunden erreichbar.
5. Wir sind freundlich, professionell und sprechen so mit unseren Kundinnen und Kunden, dass sie uns verstehen.
6. Wir bearbeiten die Wünsche unserer Kundinnen und Kunden zügig und sorgfältig.
7. Die Meinung unserer Kundinnen und Kunden ist uns wichtig.
Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab
Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags sind die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region sowie die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden zentrale Anliegen der Sparkasse. Zufriedene Kundinnen und Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter und sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Sparkasse. Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben überprüfen wir regelmäßig im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems sowie durch Kundenzufriedenheitsbefragungen im zweijährig wechselnden Rhythmus im Privat- und Firmenkundensegment. Im Anschluss an die Befragungen stellen wir Transparenz über die Umfrageergebnisse her und setzen als Reaktion auf die Kundenwünsche kurzfristig entsprechende Maßnahmen um. Bei den Firmenkundinnen und -kunden beträgt unser Kundenzufriedenheitsindex im Berichtsjahr 69 von 100 Indexpunkten, der Kundenbindungsindex 81 Punkte.
Das Zielsystem der Sparkasse orientiert sich an der Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden. Der reine Produktverkauf steht bei uns nicht im Vordergrund. Bei der Umsetzung unserer Qualitätsvorgaben setzen wir auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten und die Unterstützung durch die Führungskräfte. Variable Vergütungsbestandteile in Ergänzung zur festen Grundvergütung nach dem Tarifvertrag zielen darauf ab, unsere Beschäftigten zu einer qualitativ hochwertigen Beratung und zu einem für die Kundin bzw. den Kunden passenden Produktabschluss zu motivieren.
Kennzahlen: H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement
| Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept | Anzahl | Vorjahr |
| Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept gesamt | 22.415 | 11.633 |
| Indexwerte Kundenzufriedenheit und Kundenbindung | Punkte |
| Kundenzufriedenheitsindex Firmenkundinnen/-kunden | 69 |
| Kundenbindungsindex Firmenkundinnen/-kunden | 81 |
| Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung | In % |
| Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Firmenkundinnen/-kunden | 94% |
Impuls- und Beschwerdemanagement
Auch Kundenimpulse und -beschwerden sehen wir als Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen. Auf unserer Website sind die "Beschwerdemanagement-Grundsätze der Sparkasse Landshut" (https://www.sparkasse-landshut.de/de/home/toolbar/preise- und-hinweise.html) veröffentlicht. Dort geben wir auch einen Überblick über den Prozess der Beschwerdebearbeitung.
Im vergangenen Jahr wurden 363 Beschwerden (324 Impulse, 39 Kundenanliegen) im Beschwerdemanagement registriert. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Verringerung um ca. 27%.
Eingaben zu Nachhaltigkeitsaspekten werden im Rahmen des Beschwerdemanagements systematisch ausgewertet. Es wurde im Berichtsjahr ein Impuls verzeichnet.
Kennzahlen: H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement
| Beschwerdemanagement | Anzahl | Vorjahr |
| Erfasste Kundenbeschwerden gesamt | 363 | 493 |
Schlichtungsverfahren
Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für unsere Sparkasse ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV). Ihr Ziel ist die außergerichtliche und somit kostengünstige und schnelle Streitbeilegung zwischen Kundin bzw. Kunde und Sparkasse. Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichterin bzw. einem Schlichter, der sogenannten Ombudspersonen, durchgeführt. Die Ombudspersonen müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner werden - nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Justiz und der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. - durch die Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der Sparkassen-Finanzgruppe oder einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein.
Kennzahlen: H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement
| Schlichtungsverfahren | Anzahl | Vorjahr |
| Kundeneingaben bei der zuständigen Schlichtungsstelle gesamt | 9 | 13 |
| Davon zu: | ||
| Zahlungsverkehr und Kontoführung | 0 | 3 |
| BGH-Urteil (Zustimmung AGB 2021) | 0 | 3 |
| Kreditgeschäft | 1 | 0 |
| Wertpapiergeschäft | 1 | 0 |
| Spargeschäft | 4 | 5 |
| Sonstiges | 3 | 2 |
| Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren) | Anzahl | Vorjahr |
| Zurückgenommene Schlichtungsanträge | 3 | 3 |
| Noch offen | 0 | 2 |
| Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit) | 0 | 0 |
| Ergebnis zugunsten der Kundinnen/Kunden | 1 | 0 |
| Entscheidungen zugunsten der Sparkasse | 4 | 7 |
| Einigungen und von der/dem Schlichter/-in angeregte Vergleiche | 0 | 0 |
| Unvollständige Anträge vom Kunden | 1 | 1 |
2.6 Verhaltensstandards für Mitarbeitende
Rechtlicher Rahmen
Die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen an Finanzinstitute in Bezug auf Transparenz und Mitwirkung bei der Verhinderung von Geldwäsche und Korruption haben sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Sie führen auch zu strikteren regulatorischen Vorgaben, in deren Mittelpunkt neben der effizienten Überwachung aller Finanztransaktionen und Intensivierung des internen Risikomanagements auch der kontinuierliche Dialog mit und zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Aufsichtsorgane, Eigentümer, Vorstand, Beschäftigte, Kundinnen und Kunden und Dienstleister, breite Öffentlichkeit) einem systematischen Verbesserungsprozess unterliegt.
Die entsprechenden Anforderungen an Finanzdienstleister sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien formuliert:
| ― |
Capital Requirements Regulation (CRR) |
| ― |
Gesetz über das Kreditwesen (KWG) |
| ― |
Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG) |
| ― |
Gesetz über Geldwäsche (GwG) |
| ― |
Handelsgesetzbuch (HGB) |
| ― |
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) |
Der Verhaltenskodex der Sparkasse Landshut enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes für das Land Bayern, eine Vielzahl konkreter Vorgaben für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie für das verbindliche, verlässliche und gesetzeskonforme Verhalten der Beschäftigten nach innen und außen.
Der Kodex beschreibt die Verpflichtung von Vorstand und Verwaltungsrat, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und dem Unternehmensinteresse, die Geschäftstätigkeit und die nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Auftrags langfristig zu gewährleisten und alle unternehmerischen Entscheidungen an dieser Aufgabe auszurichten.
Zu diesem Zweck arbeiten beide Organe vertrauensvoll und eng zusammen. Der Verwaltungsrat legt die geschäftspolitischen Richtlinien fest. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung und bestimmt in Rücksprache mit dem Verwaltungsrat die geschäfts- und risikostrategische Ausrichtung. Er trägt ebenfalls Sorge für die Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und internen Richtlinien (Compliance), während der Verwaltungsrat zuständig für die Überwachung der Geschäftsführung ist. Dazu ist der Vorstand verpflichtet, regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Unternehmensführung relevanten Informationen insbesondere der Geschäftsentwicklung, der Strategie, der Risikolage und der Compliance zu berichten.
Werte und Handlungsrichtlinien
Verantwortungsvolle Unternehmensführung verlangt nicht nur rechtskonformes, sondern auch ethisch fundiertes Handeln. Die Führungsorgane sollen sich der Bedeutung der gesellschaftlichen Rolle der Sparkasse und der Berücksichtigung der Belange ihrer Anspruchsgruppen sowie der Wechselwirkung von der Geschäftstätigkeit mit sozialen und ökologischen Aspekten bewusst sein und diese Faktoren bei der Führung und Überwachung im Rahmen des Unternehmensinteresses berücksichtigen. Zu diesem Zweck sollen in der Unternehmensstrategie, im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem neben wirtschaftlichen Zielen auch nachhaltigkeitsbezogene Aspekte integriert werden.
Alle Mitglieder der Organe sind den Interessen der Sparkasse Landshut verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Absichten verfolgen. Der Vorstand nimmt eine wichtige Vorbildfunktion ein und hält die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gesetzeskonformem und fairem Verhalten an. Es gehört zu den Aufgaben der Unternehmensführung adäquate Verhaltensregeln für die Beschäftigten zu kodifizieren.
Im Sinne der Gemeinwohlorientierung und des Selbstverständnisses der Sparkasse Landshut liegen auch den Verhaltensstandards für die Mitarbeitenden zentrale Werte zugrunde. Verantwortung, Verlässlichkeit, Vertrauenswürdigkeit sowie Transparenz und Integrität sind fest in unserer Haltung verankert. Zudem sind die Achtung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit sowie Kooperationsbereitschaft, Respekt und Toleranz in das Werteverständnis der Sparkasse Landshut eingebunden.
Die Sparkasse Landshut duldet kein belästigendes oder diskriminierendes Verhalten und keine Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften. Damit verbunden sind die Achtung und der Schutz von Menschenrechten. Diese Haltung prägt sowohl das interne Miteinander als auch den Umgang mit Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und weiteren Anspruchsgruppen. Damit verbunden ist ein klares Bekenntnis zur europäischen Wertegemeinschaft und zur demokratischen Grundordnung.
In diesem Sinne sind auch alle Mitarbeitenden dazu verpflichtet, persönliche und unternehmensbezogene Daten streng hochsensibel zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Geschäftsgeheimnisse werden in der Sparkasse Landshut gewahrt und streng vertraulich behandelt. Es wird sichergestellt, dass entsprechende Informationen nur den damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden.
Zudem sind alle Mitarbeitenden zur Beachtung der einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften insbesondere des Insiderhandelsverbots verpflichtet. Auch unlautere Wettbewerbsmethoden wie Boykottaufrufe oder Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten und sonstigen Unternehmen mit Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation sind ausdrücklich untersagt. Unlautere Vorteilsgewährung, Bestechung und Marktmanipulation sind verboten und entsprechende Prozesse und Richtlinien zu deren Verhinderung sind implementiert. Dazu gehört auch der sachgerechte und transparente Umgang mit Geschenken und Zuwendungen. Interessenkonflikte sind in diesem Sinne dringend zu vermeiden, zumindest aber, wenn sie im Geschäftsalltag dennoch auftreten, transparent offenzulegen. Verfahren zur Handlungsorientierung in entsprechenden Situationen sind in den Richtlinien der Sparkasse Landshut festgelegt und werden regelmäßig geschult.
Der Verhaltenskodex der Sparkasse Landshut bündelt die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er ist Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis und konkrete Orientierungshilfe in Konfliktsituationen. Er trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins im Hinblick auf die Bedeutung der Rechtstreue für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in der Sparkasse Landshut.
Der Verhaltenskodex der Sparkasse ist wie andere Strategien etc. für die Mitarbeitenden nur intern veröffentlicht.
3 Sozialbelange
3.1 Bewertung von Risiken und Chancen für das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie im Bereich Sozialbelange
Als Sparkasse sind wir unserem Geschäftsmodell entsprechend Teil des regionalen Wirtschaftskreislaufs. Unsere Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden leben hier in der Region. Durch unseren Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand und zur gesellschaftlichen Entwicklung tragen wir zu wettbewerbsfähigen und gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserer Region bei. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des nachhaltigen Wohlstands und der sozialen Nachhaltigkeit in der Region ist Teil unseres öffentlichen Auftrags.
Die Bedarfe unserer Anspruchsgruppen berücksichtigen wir bei der Erbringung unserer Leistungen. Die Megatrends der Urbanisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit betreffen unser gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell und unsere regional ausgerichtete Geschäftsstrategie ganz konkret.
3.2 Gute Arbeitsbedingungen für die eigenen Beschäftigten
Als Sparkasse respektieren wir die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir halten uns an alle entsprechend in nationales Recht überführten Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigen diese in unseren Geschäftsprozessen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Alltag, die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Wir schaffen gute Arbeitsbedingungen und treiben die Förderung von Diversität und Chancengerechtigkeit im Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft an. Als attraktiver Arbeitgeber sichern wir gute Arbeitsplätze.
Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse unsere Beschäftigten dabei unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie persönlich gewinnbringend umzugehen. Die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung für unsere Beschäftigten: Im Bereich der Digitalisierung stehen uns als Sparkasse dabei umfassende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, mit denen wir die Kompetenzen unserer Beschäftigten schrittweise und passgenau erweitern. Nachhaltigkeit ist als fester Bestandteil in das Aus- und Weiterbildungscurriculum integriert.
Für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber möchten wir ein exzellenter Arbeitgeber sein, der seine Beschäftigten auch langfristig bei einer erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt.
Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit fördern und den Zusammenhalt im Team stärken. Nähere Angaben zu den oben genannten Themen finden sich im Kapitel "Personal".
3.3 Finanzielle Grundversorgung und verantwortungsvolles Produktangebot
Unsere Produkte und Dienstleistungen decken die Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab und stellen eine Basisinfrastruktur für die breite Bevölkerung in der Region sicher. Wir bieten Zugang zu Finanzdienstleistungen und sicheren Anlageformen, ohne uns dabei nur auf hochprofitable Kundengruppen zu konzentrieren.
Die Nutzung von Filialen und digitalen Zugangswegen hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch verändert. Unser Filialnetz passen wir konsequent an diesen Wandel an. Gleichzeitig bieten wir unseren Kundinnen und Kunden mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie weiteren Software-Anwendungen einen sicheren, bedarfsgerechten digitalen und mobilen Zugang zu allen Finanzdienstleistungen und modernen Bezahlverfahren.
Wir stärken die Finanzbildung in allen Generationen. Wir unterstützen über den unabhängigen Beratungsdienst "Geld und Haushalt" private Haushalte mit werbe- und kostenfreien Angeboten zur Budget- und Finanzplanung und befähigen sie damit zur selbstverantwortlichen Zukunftsvorsorge. Sparkassen sind außerdem diejenige kreditwirtschaftliche Gruppe in Deutschland, welche die Schuldnerberatungsstellen finanziell unterstützt, obwohl ihre Kundinnen und Kunden diese Leistungen nur unterdurchschnittlich in Anspruch nehmen müssen.
3.4 Gewinnverwendung und gesellschaftliche Initiativen für nachhaltige Infrastrukturen und regionale Gemeinschaften
Unsere gesellschaftlichen Initiativen und Förderengagements stehen in Einklang mit den geschäftsstrategischen Zielsetzungen und den Nachhaltigkeitszielen der Sparkasse.
Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in der Region zugute. Gemeinsam mit den Akteuren aus dem kommunalen, wirtschaftlichen sowie zivilgesellschaftlichen Bereich engagieren wir uns für das Gelingen des Transformationsprozesses und die Erreichung der Klimaziele in der Region. Besonderen Wert legen wir auf die Förderung von Projekten, die den sozialen Zusammenhalt stärken, das Auseinanderdriften der Gesellschaft verhindern und ökologische Aspekte fördern. Zudem engagieren wir uns für eine moderne Wirtschafts- und Finanzbildung für alle Schichten der Bevölkerung.
Beitrag zum Gemeinwesen
Für gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen haben wir 759.000 Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfielen auf Soziales 277.000 Euro, auf Bildung/Wissenschaft 90.000 Euro, auf die Kultur 63.000 Euro, auf die Umwelt 4.000 Euro, auf den Sport 296.000 Euro sowie auf Sonstiges 29.000 Euro.
Kennzahlen: H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen
|
Volumen
in T€ |
Vorjahr | |
| Ertragsabhängige Steuerzahlungen | 15.125 | 9.062 |
| Personalaufwand | 42.125 | 39.437 |
| Sachaufwand | 18.677 | 16.823 |
| Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt | 759 | 883 |
| Davon: Soziales | 277 | 314 |
| Davon: Bildung/Wissenschaft | 90 | 108 |
| Davon: Kultur | 63 | 84 |
| Davon: Umwelt | 4 | 5 |
| Davon: Sport | 296 | 339 |
| Davon: Wirtschafts- und Strukturförderung | 0 | 1 |
| Davon: Sonstiges | 29 | 32 |
| Auftragsvergaben an regionale Unternehmen | 1.905 | 1.633 |
| Ausschüttungen an Träger | 0 | 0 |
| Beitrag zum Gemeinwesen gesamt | 78.591 | 67.838 |
3.5 Dialog mit Anspruchsgruppen
Anspruchsgruppen der Sparkasse
Sparkassen sind aus der bürgerschaftlichen Motivation heraus gegründet worden, möglichst vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe zu ermöglichen. Damit gehört die Gemeinwohlorientierung seit ihrer Gründung vor mehr als 200 Jahren zum Selbstverständnis dieser Institute. Aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag ergeben sich die Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren. Als nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind die Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region tätig sind. Die für Sparkassen relevanten Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen Studie vom Institut für Kreditwesen der Universität Münster erarbeitet. Auf dieser Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen für unser Institut wie folgt:
| ― |
Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner |
| ― |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
| ― |
Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheiderinnen und Entscheider) |
| ― |
Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft) |
| ― |
Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen |
| ― |
Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) |
Kommunikation mit Anspruchsgruppen
Die Sparkasse ebenso wie die Mehrzahl ihrer Beschäftigten sind in der Region verwurzelt. Als kommunal verankertes Kreditinstitut stehen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements in einem kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden, den Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in der Region.
Diese Dialoge stellen die regelmäßige Interaktion und den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen in den lokalen Gemeinschaften sicher. Sie waren bislang häufig nicht im Sinne der Nachhaltigkeit formalisiert, umfassen aber ein breites Spektrum an Themen, die für die zukunftsfähige wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wesentlich sind.
Wir nutzen den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen, um unsere Geschäftspolitik, unser Produktangebot und unsere gesellschaftlichen Initiativen weiterzuentwickeln. Dazu haben wir auch Mitgliedschaften in unterschiedlichen Gremien und Verbänden, wie dem LINK e.V. Landshut, dem Wirtschafts- und Tourismusclub Landshut e. V., dem Arbeitskreis "Sport in Schule und Verein" uvm.
Wesentlichkeitsprüfung
Im Rahmen dieser Dialoge möchte die Sparkasse Landshut künftig tatsächliche und potenzielle, positive und negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf ihre Anspruchsgruppen erfassen. Die Ergebnisse der Dialoge sollen in Prozessen analysiert und in wesentliche Entscheidungen mit einbezogen werden, um die Auswirkungen auf die Anspruchsgruppen zu steuern. Wir wollen den Austausch auch nutzen, um unsere Geschäftspolitik, unser Produktangebot und unsere gesellschaftlichen Initiativen weiterzuentwickeln und regional nachvollziehbares und belastbares Feedback einzuholen.
Ende Juli bis Mitte August 2021 wurde im Auftrag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) eine bundesweite "Stakeholderanalyse" durchgeführt. Diese hatte den Zweck, die Nachhaltigkeitsleistungen der Sparkassen insgesamt und die Wichtigkeit einzelner Nachhaltigkeitsthemen zu beurteilen. In die deutschlandweite Onlinebefragung (Panel) mit einer quotenbasierten Zufallsauswahl wurden eine repräsentative Auswahl von 2.000 Kundinnen und Kunden der Sparkassen (davon 500 Kundinnen bzw. Kunden mit Wertpapierbesitz) und weitere 1.000 Nichtkundinnen bzw. -kunden einbezogen. Die Quoten wurden nach den Regionen Nord, Ost, Süd und West in Deutschland gebildet, eine weitere Aufteilung innerhalb der vier Regionen erfolgte nicht. Die Sparkasse Landshut befindet sich in der Region Süd mit einer Quote von 29 Prozent.
Mit der "Stakeholderanalyse" des DSGV liegt ein repräsentatives und belastbares Feedback vor, welche Nachhaltigkeitsthemen für Kundinnen und Kunden sowie Nichtkundinnen und -kunden aktuell am wichtigsten sind und welchen Beitrag Sparkassen zu diesen Themen konkret leisten können. Aus diesen Erkenntnissen lassen sich für die Sparkasse Landshut folgende Aspekte für die Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie ableiten: Die Kundinnen und Kunden erwarten neben geeigneten Produkt- und Dienstleistungsangeboten auch Aktivitäten im Bereich ESG. Diese Aspekte wurden im Rahmen der durchgeführten Nachhaltigkeitsinventur (nach dem DSGV-Muster) und der daraus resultierenden Projektarbeit beachtet. Dies findet seinen Niederschlag auch in der unterzeichneten "Selbstverpflichtung für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften".
3.6 Zugänge zu Finanzdienstleistungen
Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut ist es unsere gesetzliche Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu eröffnen. Diesen Auftrag erfüllen wir umfassend und verlässlich. Wir beleben so auch den kreditwirtschaftlichen Wettbewerb in der Region.
Unser Filialnetz und die persönliche Beratung sind verknüpft mit der Sparkassen-Internetfiliale, mit mobilen Anwendungen und kontaktlosen Bezahlverfahren. Unsere Beschäftigten bleiben ein wichtiger Erfolgsfaktor und bringen neben ihrer digitalen auch ihre soziale Kompetenz im Kundenkontakt ein.
Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen
Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen wir es jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher (mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU), unabhängig von der persönlichen Situation, dem Einkommen, dem Alter oder der Nationalität, ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.
Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Der Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags kann nur unter bestimmten Bedingungen verweigert werden: Zum einen, wenn bereits ein Zahlungskonto vorhanden ist, bei strafbarem Verhalten bzw. beim Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder bei einer früheren Kündigung wegen Zahlungsverzuges. Dann bei Vereinbarung eines Kündigungsrechtes: Hier ist die Kündigung des Basiskontovertrags beispielsweise möglich, wenn 24 Monate lang keine Zahlungsvorgänge stattgefunden haben oder die Verbraucherin bzw. der Verbraucher keinen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU mehr hat. Schließlich kann ohne die Vereinbarung eines solchen Kündigungsrechtes ein Basiskontovertrag nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden, etwa weil Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden, weil die Verbraucherin bzw. der Verbraucher bei der Nutzung des Basiskontos gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder weil bei Abschluss des Basiskontovertrags unzutreffende Angaben gemacht wurden. Im Berichtsjahr haben wir 100.294 Privatgirokonten (Vorjahr: 98.465) geführt, 272 davon waren Basiskonten (Vorjahr: 265).
Filialnetz und digitale Zugangswege
Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten Preisen und sind mit 33 Filialen (Vorjahr: 33) überall im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. Wer in die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem qualifizierte Beratung. Wir passen deshalb unser Geschäftsstellennetz diesen veränderten Kundenbedürfnissen an und schaffen im Hinblick auf Beratungsmöglichkeiten und -qualität optimale Standorte.
An insgesamt 46 Standorten (Vorjahr: 46) stehen modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten, Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten sowie weitere SB-Geräte zur Verfügung.
Als Sparkasse sind wir in der analogen wie auch in der digitalen Welt die Lebens- und Geschäftsbegleiterin unserer Kundinnen und Kunden. Mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie mit weiteren Software-Anwendungen bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine digitale Basis für alle Finanzgeschäfte.
Aufgrund veränderter Kundenbedürfnisse und verstärkt durch den seit der Coronapandemie stärker digitalisierten Alltag verzeichneten wir auch 2023 eine deutliche Zunahme der digitalen Kontakte. So erledigten 80.961 Kundinnen und Kunden (Vorjahr: 76.194) ihre Bankgeschäfte auch per Online- bzw. Mobile Banking.
Die Nutzung der digitalen und mobilen Bezahlangebote der Sparkasse wächst kontinuierlich: 124.578 Kundinnen und Kunden nutzten im vergangenen Jahr ihre Girocard für 899.275 Zahlungen im Handel - das sind 75.498 Zahlungen mehr als im Vorjahr. Vor allem die kontaktlosen Zahlungen haben dabei überdurchschnittlich zugelegt: Im November 2023 waren 85,40 Prozent der Girocard-Zahlungen kontaktlos. Dazu zählen kontaktlose Zahlungen mit physischer Karte und mit der digitalen Girocard im Smartphone. Die Anzahl der Zahlungen mit der App "Mobiles Bezahlen" ist im Berichtsjahr auf 83.583 Transaktionen gestiegen. Apple Pay nutzen immer mehr Sparkassen-Kundinnen und -kunden.
Mit den Sparkassen-Apps bieten wir unseren Kundinnen und Kunden leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an, die wir durch die persönliche Beratung über digitale Kanäle ergänzen. Die App "Sparkasse" hat sich für viele Kundinnen und Kunden zum wichtigsten Zugang zu ihrer Sparkasse entwickelt.
2022 wurde dieses Angebot um die neue App "Sparkasse Business" erweitert. Sie ist das erste mobile Angebot der Sparkassen-Finanzgruppe für Geschäfts- und Gewerbekunden, die ihr Banking selbst erledigen. Neben der Nutzung des S-Firmenkundenportals und der Business Center mit den Beraterinnen und Beratern vor Ort haben diese nun mit der App jederzeit und überall die Übersicht über ihre Konten, Umsätze und Überweisungen - auf Wunsch auch über Konten bei anderen
Kreditinstituten.
Uns ist wichtig, die Nähe zu unseren Kundinnen und Kunden, die uns von unseren Wettbewerbern unterscheidet, trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation der Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung.
Als Sparkasse sind wir eine datennutzende Organisation. Die IT-Sicherheit unserer Systeme hat höchste Priorität. Nähere Informationen dazu stellen wir in der Sparkassen-Internetfiliale bereit: www.sparkasse-landshut.de/sicherheit.
Kennzahlen: P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen
| Anzahl | Vorjahr | |
| Privatgirokonten gesamt | 100.294 | 98.465 |
| Davon: Basiskonten | 272 | 265 |
| Filialen (personenbesetzt) | 33 | 33 |
| Fahrbare Filialen | 0 | 0 |
| SB-Filialen | 5 | 5 |
| SB-Geräte Bankautomaten | 118 | 116 |
| Geldausgabeautomaten | 69 | 70 |
| Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) | 34 | 34 |
| Ein- und Auszahlungsautomaten | 54 | 52 |
| Nutzer/-innen Online-/Mobile Banking | 80.961 | 76.194 |
| Installationen der Sparkassen-Apps | 44.424 | 36.001 |
3.7 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen
Die Sparkasse bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.
Sprachservices
Die App "Sparkasse" steht auf Deutsch, Englisch, Tschechisch, Türkisch und Polnisch zur Verfügung sowie seit 2022 auch auf Ukrainisch.
Barrierefreiheit
Schritt für Schritt bauen wir auch den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus. 31 unserer Filialen sind weitgehend rollstuhlgerecht. An den 33 Filialstandorten und weiteren 13 SB-Standorten befinden sich vollkommen oder teilweise barrierefreie Geldautomaten bzw. SB-Terminals. Den nächstgelegenen Standort - inklusive Angaben zur barrierefreien Ausstattung und eventuelle Öffnungszeiten - zeigen die Filialsuche auf sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an.
Wir bieten ein weitgehend barrierefreies Onlinebanking für Smartphone und PC an, das sich durch einfache Bedienbarkeit auszeichnet und zum Beispiel auch Vorleseprogramme ("Screen Reader") unterstützt. Darüber hinaus stellen wir Videos in Gebärdensprache bereit (www.sparkasse-landshut.de/mediathek).
Auch Menschen, die nicht in der Lage sind, in eine Filiale zu kommen, werden von der Sparkasse Landshut betreut. Für ältere Menschen oder für langfristig erkrankte Kundinnen und Kunden bieten wir bei Bedarf auch Hausbesuche an.
Kennzahlen: P6 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen
| Anzahl | Vorjahr | |
| Ganz oder teilweise barrierefreie Standorte mit Geldausgabeautomaten | 45 | 44 |
| Davon: rollstuhlgerecht | 43 | 44 |
| Davon: sehbehindertenunterstützend | 28 | 20 |
| Davon: rollstuhlgerecht und sehbehindertenunterstützend | 26 | 20 |
3.8 Handlungsprogramm im Bereich Sozialbelange
Aufgrund des bereits beschriebenen Selbstverständnisses hinsichtlich Sozialbelange verzichtet die Sparkasse Landshut auf ein spezielles Handlungsprogramm.
4 Nachhaltigkeitsmanagement und Due Diligence
4.1 Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit
Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse bemisst sich an der umfassenden Gestaltungskraft, die wir als kommunal verankertes Kreditinstitut in unserem Geschäftsgebiet entwickeln. Betriebswirtschaftliche Solidität, gesellschaftliche bzw. soziale Teilhabe und eine gesunde, funktionsfähige Umwelt sind die Fundamente für unseren wirtschaftlichen Erfolg - hier in der Region und überall in Deutschland.
Der fortschreitende Klimawandel und der abnehmende soziale Zusammenhalt gefährden dieses Gleichgewicht. Die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit spielt eine herausragende Rolle bei der Sicherung wirtschaftlicher Stabilität und Leistungsfähigkeit. Die Anpassung an den globalen Temperaturanstieg entscheidet vielfach über die Zukunftsfähigkeit einzelner Geschäftsmodelle mit. Folgerichtig stehen die Abschwächung des Klimawandels und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft im Blickpunkt der deutschen und europäischen Wirtschaftspolitik.
Als gemeinwohlorientierte und kommunal verankerte Kreditinstitute haben die Sparkassen in dem sich gegenwärtig vollziehenden, tiefgreifenden Transformationsprozess eine herausgestellte Bedeutung: Nur sie können die nachhaltige Transformation in die Breite der Realwirtschaft tragen und zugleich die gesellschaftliche Akzeptanz in den Regionen fördern. Gemeinsam mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe wollen die Sparkassen gezielt zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und Europa beitragen.
Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte als Risikotreiber für das Geschäftsmodell der Sparkasse
Nachhaltigkeitsrisiken wirken als Risikotreiber auf die bekannten Risikoarten: Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Sie stellen somit keine eigenständige Risikoart dar.
Als Kreditinstitut sind wir gefordert, die Auswirkungen, die der Klimawandel und die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise auf unsere Geschäftstätigkeit haben können, zu bewerten und zu steuern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert Nachhaltigkeitsrisiken im "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" als "Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann".
Nachhaltigkeitsaspekte aus dem Bereich Umwelt wirken bei Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder transitorischer Risiken auf den Wert der Vermögensgegenstände oder auf die Kreditwürdigkeit (Outside-in-Perspektive). Physische Risiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, zum Beispiel infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und indirekt über die Kundinnen und Kunden auf die Sparkasse wirken und sich beispielsweise in Form von Sachschäden und Kreditausfällen materialisieren. Transitionsrisiken bzw. Übergangsrisiken ergeben sich aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Transitionsrisiken können die Sparkasse indirekt betreffen, wenn etwa Geschäftsmodelle unserer Kundinnen und Kunden aufgrund stark steigender CO 2 -Preise in ihrer Existenz bedroht sind.
Die Sparkasse wirkt über ihre finanzierten Wirtschaftsaktivitäten ihrerseits auf den Klimawandel und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte, wenn zum Beispiel bestimmte Branchen von Finanzierungen ausgeschlossen werden oder die Sparkasse im Dialog mit den Kundinnen und Kunden die nachhaltige Weiterentwicklung auf Ebene einzelner Engagements thematisiert (Inside-out-Perspektive).
Potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken werden jährlich im Rahmen der Nachhaltigkeitsinventur identifiziert. Zukünftig werden im Rahmen der jährlichen Risikoinventur Nachhaltigkeitsrisiken analysiert und bewertet. Um den besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, werden Nachhaltigkeitsrisiken sowohl für kurz- und mittelfristige Zeiträume im Rahmen der bestehenden (operativen) Risikoinventur und zusätzlich für längerfristige Zeiträume im Rahmen der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet.
Nachfolgend geben wir einen Überblick über Nachhaltigkeitsrisiken, die als Risikotreiber die Geschäftstätigkeit der Sparkasse beeinflussen können. Diese werden teilweise im Rahmen der operativen Risikoinventur und/oder im Rahmen der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet. 1
| Bereich | Risiken aus Outside-in- | Risiken aus Inside-out | Berichterstattung Sparkassen-Indikatoren |
| Perspektive | Perspektive | ||
| Geschäftsbetrieb | Transitorisch - politische Risiken: erhebliche Investitionserfordernisse zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs (gesetzliche Vorgaben) | Transitorisch - Marktrisiken: Ressourcenverbrauch für Geschäftsräume und IT: Energie (Wärme, Strom), Wasser, Papier, Abfall; Mobilität (Dienstreisen, Fuhrpark, Geschäftsverkehr); THG-Emissionen (Scope 1-3) | H13 Umweltbelange |
| Physisch - akute Risiken: Exposition von Dienstleistern (Outsourcing) gegenüber physischen Risiken | Transitorisch - rechtliche Risiken: ESG-Wirkung in der Lieferkette bzw. Beschaffung von Produkten, Gütern, Dienstleistungen für den Geschäftsbetrieb; Steuerehrlichkeit | H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung | |
| Finanzierungsstandards, Eigenanlage, Refinanzierung | Wirkung physischer und/oder transitorischer Risiken auf den Wert der Vermögensgegenstände; | Wirkung der finanzierten Wirtschaftsaktivitäten auf den Klimawandel und die Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) | H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) P1 Nachhaltigkeitsorientierte Anlageprodukte |
| Wirkung von Reputationsrisiken und des Verbraucherverhaltens auf den Wert der Vermögensgegenstände; | P3 Kredite für ökologische Zwecke | ||
| Rückkopplungseffekte auf die regionale Wirtschaftsstruktur und damit verbundene Ertragspotenziale der Sparkasse | P4 Kredite für soziale Zwecke | ||
| P7 Kreditversorgung der regionalen Bevölkerung | |||
| P8 Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft | |||
| Personal | Wirkung veränderter gesellschaftlicher Erwartungen an Nachhaltigkeit auf die Arbeitgeberattraktivität; Wirkung demografischer Entwicklungen auf die Verfügbarkeit von Nachwuchskräften im Geschäftsgebiet (Humankapital) | Transitorisch - Reputationsrisiken: Anpassung der Beschäftigungspolitik (Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Arbeitsrecht), Diversität, Gesundheitsförderung, Familienfreundlichkeit, Vergütung, Qualifikation | H15 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit |
| H16 Gesundheit und Wohlergehen | |||
| H17 Weiterbildung/lebenslanges Lernen | |||
| Kommunikation | Wirkung veränderter gesellschaftlicher und nichtfinanzieller Transparenzanforderungen auf die Reputation und Kundenbindung der Sparkasse | Transitorisch - Reputationsrisiken: | H20 Dialog mit Anspruchsgruppen |
| Weiterentwicklung der Dialoginstrumente; Aufwände durch Beteiligung von Anspruchsgruppen an Produktentwicklung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie; Wirkung auf Allokation von Ressourcen für Regionalförderung; Koordination mit kommunalen Zielen/Bedarfen | I1 Förderung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten | ||
| I2 Förderung nachhaltiger Mobilität | |||
| I3 Wirtschafts- und Strukturförderung | |||
| I4 Förderung von Demografieprojekten | |||
| I5 Förderung von Ehrenamt und Beteiligung | |||
| I6 Förderung von Finanzbildung | |||
| I7 Förderung von Bildung und Wissenschaft | |||
| I8 Förderung sozialer Projekte | |||
| I9 Förderung regionaler Kulturangebote | |||
| I10 Förderung regionaler Sportangebote |
Neue Geschäftschancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft, sie eröffnen ihr auch bedeutende Marktchancen durch neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen.
Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen positiven Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich Unternehmen aller Branchen und Größenklassen neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale, die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags nutzen wollen. Dabei verstehen wir uns als Transformationsbegleiter, der konkrete und passgenaue Lösungen für die Kundinnen und Kunden entwickelt.
Auf der Grundlage einer individuellen Bewertung der ESG-Risiken eines Firmenkunden und unter Berücksichtigung der nachhaltigen Unternehmensaktivitäten der EU-Taxonomie können wir in Zukunft die Kundinnen und Kunden beispielsweise durch die Vergabe entsprechender Kredite als Finanzierungspartner beim Transformationsprozess hin zum emissionsarmen Wirtschaften begleiten.
4.2 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele
Nachhaltigkeitsmanagement
Die Sparkasse ist gefordert, ökologische, soziale und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Aspekte) in die Management- und Steuerungssysteme sowie in die Prozesse und Produkte des Bankgeschäfts zu integrieren. Die Grundlagen unseres Nachhaltigkeitsmanagements stellen wir nachfolgend dar.
Nachhaltigkeitsverständnis
Der Vorstand der Sparkasse Landshut hat sich klar zum Leitbild der Nachhaltigkeit bekannt und das nachfolgende Nachhaltigkeitsverständnis verabschiedet:
Als Sparkasse Landshut bekennen wir uns zum Prinzip der Nachhaltigkeit. Es verbindet wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und mit dem Schutz der natürlichen Umwelt. Künftige Generationen sollen überall dieselben Chancen auf ein gutes Leben haben. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Unternehmen und Selbstständige, Kommunen, private Personen und die Menschen in unserem Geschäftsgebiet bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit, bei der Erreichung der Klimaziele und bei der Verbesserung der Lebensqualität durch unsere Geschäftspolitik und unternehmerische Haltung, durch nachhaltige Produkte und Finanzdienstleistungen sowie durch zielgerichtete gesellschaftliche Initiativen zu unterstützen.
Nachhaltigkeitsstrategie
Unser Geschäftsmodell zielt auf eine Bereitstellung von Angeboten, die den Menschen Möglichkeiten zur persönlichen finanziellen Absicherung eröffnen, Teilhabe an sozialer und gesellschaftlicher Entwicklung ermöglichen und zum Erhalt tragfähiger wirtschaftlicher Strukturen in unserem Geschäftsgebiet beitragen. Wesentliche Aspekte der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit sind daher integraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie. Eine gesunde, funktionsfähige Umwelt ist darüber hinaus das Fundament unseres Wirtschaftssystems. Wir werden die Nachhaltigkeit in der Sparkasse Landshut entlang der regulatorischen Anforderungen und der Erwartungen unserer Kundschaft sowie unserer Anspruchsgruppen weiterentwickeln.
Aus diesem Grund haben wir die "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" unterzeichnet und orientieren uns damit an den "Principles for Responsible Banking (PRB)" der Vereinten Nationen (UNEP FI), die nachfolgend aufgeführt sind.
Leitlinie 1: Strategische Ausrichtung
Wir werden unsere Geschäftsstrategie so ausrichten, dass sie in Übereinstimmung mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs), dem Pariser Klimaabkommen und wesentlichen nationalen und regionalen Rahmenwerken zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele beiträgt und den Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Leitlinie 2: Auswirkungen und Zielsetzung
Wir werden die aus unseren Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen resultierenden positiven Auswirkungen auf Menschen und Umwelt fortwährend steigern. Zeitgleich werden wir die negativen Auswirkungen verringern und die entsprechenden Risiken managen. Dabei werden wir uns in der Entwicklung und Veröffentlichung von Zielvorgaben auf die Bereiche konzentrieren, in denen wir die größten Auswirkungen haben.
Leitlinie 3: Kundenbeziehungen
Wir werden vertrauensvoll mit unseren Kundinnen und Kunden zusammenarbeiten, um nachhaltige Arbeitsweisen zu ermutigen. Wir werden Kundinnen und Kunden darin unterstützen, Wirtschaftstätigkeiten so auszurichten, dass gemeinsamer Wohlstand für jetzige und künftige Generationen geschaffen wird.
Leitlinie 4: Stakeholder
Wir werden auf eigene Initiative hin relevante Anspruchsgruppen verantwortungsvoll zurate ziehen, einbinden und mit diesen partnerschaftlich zusammenarbeiten, um gesellschaftliche Ziele zu erreichen.
Leitlinie 5: Governance und Unternehmenskultur
Wir werden unser Bekenntnis zu diesen Leitlinien durch eine wirksame Unternehmensführung ("Corporate Governance") und eine Unternehmenskultur des verantwortungsvollen Bankwesens umsetzen.
Leitlinie 6: Transparenz und Verantwortung
Wir werden regelmäßig unsere eigene und die kollektive Umsetzung der Leitlinien überprüfen. Für unsere positiven und negativen Auswirkungen und unseren Beitrag zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele übernehmen wir Verantwortung und stellen hierüber Transparenz her.
Nachhaltigkeitsziele
Bei der Entwicklung von strategischen Nachhaltigkeitszielen orientieren wir uns am "Zielbild 2025 - Leitfaden zur Nachhaltigkeit in Sparkassen" des DSGV.
Auf Basis der Geschäftsstrategie und des Nachhaltigkeitsverständnisses sowie der Risikoinventur und der Wesentlichkeitsanalyse haben wir folgende Nachhaltigkeitsziele definiert.
Strategische Nachhaltigkeitsziele
In der von der Sparkasse Landshut festgelegten Nachhaltigkeitsroute werden die Schwerpunkte des Projektes "Nachhaltigkeit" darstellt. In Teilprojekten sind je Handlungsfeld Maßnahmen und entsprechende Zeithorizonte hinterlegt.
| Handlungsfeld | Ziel |
| Kundinnen und Kunden | Nachhaltige Geldanlangen anbieten; |
| Kundinnen und Kunden bei der Transformation begleiten | |
| Eigenanlage/Refinanzierung | Nachhaltige Ausrichtung Depot A und eigene Immobilien |
| Personal | Bei Personalthemen Nachhaltigkeit forcieren, bspw. |
| Chancengleichheit und Aufbau Nachhaltigkeitswissen. | |
| Geschäftsbetrieb | Geschäftsbetrieb CO 2 neutral gestalten |
| Engagement vor Ort/Gemeinwohlorientierung | Einbindung regionaler Partner / Öffentlichkeit |
| Kommunikation | Kommunikation des Nachhaltigkeitsansatzes |
4.3 Implementierung in Prozesse und Controlling
Implementierung von Nachhaltigkeit in Prozesse
Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente bzw. den Management-Regelkreis in der Sparkasse.
Die Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt regelmäßig und gegebenenfalls anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur und ist in der zugehörigen Organisationsrichtlinie fixiert. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen Kreditvergabe, Zeichnung, Anlageentscheidung, Risikosteuerung und -controlling wird im Rahmen des Projekts "Nachhaltigkeit" umgesetzt.
Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitsfaktoren im Neue-Produkte-Prozess (NPP-Prozess) berücksichtigt, um unerwünschte Nachhaltigkeitsrisiken auszuschließen.
Instrumente zur Steuerung von Nachhaltigkeit
In Finanzierungs- und Anlagestandards hat die Sparkasse Leitlinien zur Nachhaltigkeit definiert, die in alle relevanten Prozesse integriert werden.
Die Projektgruppe "Nachhaltigkeit", welche bereichsübergreifend besetzt ist, gibt Empfehlungen, in welcher Intensität Nachhaltigkeit in den Planungs-, Steuerungs- und Controllingprozessen in der Sparkasse verankert wird. Alle nachfolgenden Handlungsanforderungen werden im Rahmen der Regelprozesse in der Sparkasse umgesetzt. Überall dort, wo einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit zusätzlichen Planungs-, Steuerungs- und Controllingbedarf erforderlich machen, werden die notwendigen Prozesse und Verfahren aufgesetzt.
Kontrolle
Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir jährlich im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung anhand des Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung, Produkte und Initiativen transparent.
Die Erhebung der Berichtsdaten anhand des Sparkassen-Standards stellt eine konsistente Datenqualität sicher und macht unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstellung sichergestellt. Die Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt intern durch die interne Revision.
4.4 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft
Nachhaltigkeitsaspekte im Kundenkreditgeschäft
Die Sparkasse ist als Finanzdienstleisterin ein zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufs und arbeitet zum Wohle der Region. Unsere Wertschöpfung erbringen wir im Wesentlichen in unserem Geschäftsgebiet und wir richten unser Produktangebot an regionalen Bedürfnissen aus. Auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags ist es unsere Kernaufgabe, die Bevölkerung, die Unternehmen und die kommunalen Institutionen in unserem Geschäftsgebiet mit Krediten zu versorgen.
Kundenkreditportfolio der Sparkasse nach Branchen
Das Kundenkreditportfolio im Obligo der Sparkasse belief sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 3.912.413.589 Euro. Der Schwerpunkt des Kreditportfolios liegt im Bereich "Kredite an Unternehmen" mit einem Anteil von 2.139.167.897 Euro 54,68 % am Obligo.
Direkte Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich durch die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten. Im Bereich der Kredite an Unternehmen und Selbstständige liegt der Schwerpunkt im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen, auf den 444.338.006 Euro bzw. 18,71 Prozent des Obligos entfallen.
Die nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt die Aufteilung des Kundenkreditportfolios der Sparkasse sowie die Firmenkundenkredite auf KUSY-Branchenebene.
Kennzahlen: H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft
| Kundenkreditportfolio (KUSY/WZ-Code) |
Volumen
in T€ |
Anteil am Obligo
in % |
|
| Kredite an Unternehmen und Selbständige nach Branchen (KUSY/WZ-Code) | |||
| A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 126.625 | 3,2 % |
| B | Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 5.035 | 0,1 % |
| C | Verarbeitendes Gewerbe | 199.004 | 5,1 % |
| D | Energieversorgung | 79.393 | 2,0 % |
| E | Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 5.683 | 0,1 % |
| F | Baugewerbe | 280.218 | 7,2 % |
| G | Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 219.550 | 5,6 % |
| H | Verkehr und Lagerei | 26.170 | 0,7 % |
| I | Gastgewerbe | 42.138 | 1,1 % |
| J | Information und Kommunikation | 2.613 | 0,1 % |
| K | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 88.034 | 2,3 % |
| L | Grundstücks- und Wohnungswesen | 444.338 | 11,4 % |
| M | Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 154.639 | 4,0 % |
| N | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 165.914 | 4,2 % |
| O | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | 235.884 | 6,0 % |
| P | Erziehung und Unterricht | 6.894 | 0,2 % |
| Q | Gesundheits- und Sozialwesen | 226.803 | 5,8 % |
| R | Kunst, Unterhaltung und Erholung | 22.757 | 0,6 % |
| S | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 32.080 | 0,8 % |
| T | Private Haushalte als Arbeitgeber bzw. als Hersteller von Waren und Dienstleistungen | 1.537.362 | 39,3 % |
| 980 | Private Organisationen ohne Erwerbszweck | 11.280 | 0,3 % |
| Kredite an Unternehmen und Selbstständige gesamt | 2.139.168 | 54,7 % | |
| Kredite an Privatpersonen gesamt | 1.537.362 | 39,3 % | |
| Kredite an öffentliche Haushalte gesamt | 235.884 | 6,0 % | |
| Kundenkreditportfolio gesamt | 3.912.414 | 100,0 % |
Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir für die Nachhaltigkeitsinventur 2021 und aktuell per 15.02.2023 Nachhaltigkeitsrisiken für das Kundenkreditgeschäft anhand des Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) qualitativ bewertet.
Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score)
Der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) wurde 2021 vom Branchendienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. (DSGV) und der S-Rating und Risikosysteme, dem zentralen Sparkassen-Dienstleister für Risikomanagement-Verfahren, entwickelt. Er bietet ein Modell, mit dem sich mögliche Risiken in den Bereichen Umwelt und Klima (E: Environment), Soziales (S: Social) und Governance (G: Governance) identifizieren und analysieren lassen. Der S-ESG-Score ist der Standard für die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Firmenkundengeschäft der Sparkassen.
Der S-ESG-Score ermittelt anhand von verschiedenen Indikatoren in den Bereichen Environment (E: Umwelt und Klima), Soziales (S) und Governance (G) die Nachhaltigkeitsrisiken eines Firmenkunden. Die ESG-Risikobewertung des Firmenkunden erfolgt dabei relativ zu seiner Branche gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008). Für gewerbliche Immobilienkunden erfolgt zusätzlich eine ESG-Bewertung des Immobilienportfolios. Die Portfoliobewertung fließt mit in den Kundenscore ein.
Liegen für den Firmenkunden keine individuellen ESG-Kennzahlen vor, kommen u. a. Rückfallwerte auf Branchenebene (S-ESG-Branchenscore) zum Einsatz. Die Branchenscores werden regelmäßig aktualisiert. Der S-ESG-Score arbeitet mit einer Skala von null (sehr geringe Risiken) bis 100 (hohe Risiken). Diesem Punktespektrum werden entsprechend fünf Noten von A bis E zugewiesen.
Gerade im Mengengeschäft, bei dem eine individuelle kundenspezifische Nachhaltigkeitsbewertung nicht umsetzbar wäre, ist der Einsatz des branchenbasierten S-ESG-Score sinnvoll und effizient. Er ermöglicht direkte Branchenvergleiche, da übergreifend signifikante Unterschiede bei den Nachhaltigkeitsrisiken bestehen. Für schnelle Ergebnisse hat der DSGV-Branchendienst den Sparkassen zusätzlich ein Programm zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe sich die branchenspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken mit dem eigenen Firmenkreditportfolio zusammenführen lassen. Qualitative Beurteilungen des DSGV-Branchendiensts komplettieren das Modell. Darüber hinaus gibt es diverse ESG-Reports von S-Rating.
Ergebnisse des S-ESG-Score (Kredite an gewerbliche Kunden im Bestand)
Im Berichtsjahr wurden gewerbliche Bestandskredite in Höhe von 2.139.168 TEUR mit dem S-ESG-Score bewertet. Nicht betrachtet wurden Kredite an Privatkundinnen und -kunden bzw. öffentliche Haushalte, für die aktuell keine Bewertungen der ESG-Risiken vorliegen.
Der durchschnittliche S-ESG-Score für Kundenkredite an gewerbliche Kunden ergab zum Stichtag 31.12.2023 ein geringes ESG-Risiko (durchschnittliche Score-Note B, analog Vorjahres-Stichtag).
Bezogen auf die Verteilung nach Kreditvolumen wurden zum Stichtag 31.12.2023 insgesamt 90,1 % der Kredite an Kundinnen und Kunden in Branchen mit sehr geringen, geringen oder mittleren ESG-Risiken vergeben.
9,8 % der Kredite an Kundinnen und Kunden wurden in Branchen mit erhöhten ESG-Risiken vergeben. Kundenkredite mit hohen ESG-Risiken werden zum Stichtag 31.12.2023 nicht vergeben.
Die Entwicklung der Verteilung wird jährlich überwacht und berichtet.
Tabelle: S-ESG-Score - Nachhaltigkeitsrisiken in Branchen
Verteilung des Kreditbestands auf die Noten
| S-ESG-Note | Prozentanteil des untersuchten Kreditbestands |
| A = sehr gering | 8,1 % |
| B = gering | 44,8 % |
| C = mittel | 37,2 % |
| D = erhöht | 9,8 % |
| E = hoch | 0 % |
ESG-Richtlinien im Kundenkreditgeschäft
Das Thema der Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft soll - aufbauend auf den Ergebnissen der in 2021 durchgeführten Nachhaltigkeitsinventur und mit Umsetzung des "Zielbild 2025" - in die künftigen Kreditvergaben einbezogen werden. Hierfür werden wir - auf Basis der Ergebnisse der Nachhaltigkeitsinventur und verzahnt mit der Weiterentwicklung der zentralen Verfahren (z. B. ESG-Score) unsere Prozesse zielgerichtet anpassen.
Ziele und Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkreditgeschäft
Unser Ziel ist es, unser Kreditportfolio im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten und durch die Finanzierung der Transformation hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft und Gesellschaft die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen und das 1,5-Grad-Ziel anzustreben. Die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland, wie sie im Klimaschutzgesetz und im Klimaschutzplan beschrieben sind, samt den jeweils gültigen Zwischenzielen und eine Klimaneutralität bis 2045 sind dabei zentrale Orientierungspunkte.
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin |
| Anforderungen und Neuausrichtung politischer und ökologischer Rahmenbedingungen an die Kunden. | Umfassender Beratungsansatz | Qualifizierungsprogramm der Sparkassenmitarbeiter. | Die im Jahr 2023 gestarteten Schulungsmaßnahmen wurden durchgeführt und abgeschlossen. |
| Kreditvergabe und -überwachungsprozess | Kreditrisikostrategie und Finanzierungsstandards definieren. | Die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht und deren nationale Umsetzung durch MaRisk-Anforderungen zur Kreditvergabe, Kreditüberwachung und Sicherheitenbewertung umsetzen. | Die vom Verband empfohlenen Maßnahmen /Änderungen in Verbindung Thema Nachhaltigkeit wurden in der SPK Landshut in 2023 gestartet und werden bis zum 30.03.2024 umgesetzt. |
| Risikomanagement | Entwicklung Nachhaltigkeitsrisiken | Überwachung der Kreditportfolio-Entwicklung | Laufende Überwachung im Rahmen der MaRisk-Anforderungen. |
4.5 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft
Nachhaltigkeitsaspekte im Passivgeschäft
Die Umwandlung von Spareinlagen in Kredite für die Region ist der Kern unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse. Wir refinanzieren die Investitionen von Unternehmen, Selbstständigen, Privatpersonen und Kommunen über die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden.
4.6 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)
Nachhaltigkeitsaspekte in der Eigenanlage (Depot A)
Als Sparkasse erfolgt unsere Refinanzierung vorrangig über Kundeneinlagen oder Förderbanken. Für die Eigenanlage werden Vermögenstitel ausgewählt, die unseren Liquiditäts-, Risiko- und Ertragsanforderungen am besten entsprechen.
ESG-Risikoscreening der Eigenanlage
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im Berichtsjahr Nachhaltigkeitsrisiken für das Depot A anhand des Deka ESG Reports qualitativ bewertet.
In die Portfolioanalyse wurden die Direktbestände wie auch Spezial-AIF einbezogen. Dabei erreichten 100 % des geprüften Anlagevolumens die Kriterien nach UN Global Compact.
Handlungsprogramm zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A)
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahmen(n) | Termin |
| Wertpapier Spezial-AIF | Nachhaltige Ausrichtung | Prüfung hinsichtlich Umsetzbarkeit und Umstellung der Fonds auf Art. 8 Offenlegungsverordnung | 2023 / 2024 |
| Kauf/Bau/Sanierung von Immobilien | Verstärkt auf Klima- und Umweltfaktoren achten (z. B. Energieeffizienz, Naturschutz) | Laufende Aufgabe | |
| Sanierung eigener Immobilien | Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergreifen, z. B. Wärmedämmung, Nutzung erneuerbarer Energien, Nutzung Regenwasser, Begrünung geeigneter Flächen | Laufende Aufgabe |
Nachhaltigkeitsaspekte in der Kundenanlage (Depot B)
Als ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben wir Nachhaltigkeitsaspekte in die Anlageberatung eingebunden. Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen und Kunden in der Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlageberatung ein.
Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards.
Die Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Anlageberatung und für die Versicherungsvermittlung veröffentlichen wir auf unserer Website unter folgendem Link: https://www.sparkasse-landshut.de/de/home/ihre-sparkasse/nachhaltigkeit-ueberblick.html
Nachhaltige Anlageberatung
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der Einführung der nachhaltigen Anlageberatung eine Führungsrolle übernommen. Kommende gesetzliche Anforderungen haben wir gemeinsam mit unseren Verbundpartnern proaktiv und frühzeitig umgesetzt. Seit Juli 2021 wird die nachhaltige Anlageberatung in unserer Sparkasse umgesetzt. Jede Kundin und jeder Kunde wird verpflichtend in jeder Anlageberatung gefragt, ob sie oder er Interesse an Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen hat. Bei einer positiven Antwort und entsprechender Geeignetheit werden in der Beratung ein oder mehrere Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen empfohlen. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen werden seit Juni 2022 - entsprechend der regulatorischen Vorgaben - drei Produkttypen als Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ausgewiesen.
| ― |
ESG-Strategieprodukt mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen (PAI): Bei diesem Produkttyp sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft reduziert oder sogar vermieden werden. Gemessen und berücksichtigt werden die nachteiligen Auswirkungen mit Hilfe von "Principle Adverse Impacts" (PAI). Beispielsweise können damit je nach Produkt der CO 2 -Fußabdruck eines Unternehmens oder Verstöße gegen anerkannte Normen wie die des UN Global Compact berücksichtigt werden. Relevant ist dies bei Unternehmen, in die investiert wird (bei Fonds) bzw. bei der Kreditvergabe (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Dabei werden gewisse Mindestausschlüsse berücksichtigt. Die Mindestausschlüsse beziehen sich bei Fonds auf die Auswahl der Investments und bei Zertifikaten auf die Auswahl des Basiswerts: Ein Unternehmen, das den Mindestausschlüssen nicht entspricht, kommt nicht als Investment bei Fonds bzw. als Basiswert bei Zertifikaten in Betracht. Bei Fonds wird die Fondsgesellschaft parallel Einfluss auf die investierten Unternehmen ausüben, größere Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit zu unternehmen (z. B. über die Stimmrechtsausübung als Aktionärin). |
| ― |
Produkt mit Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit (ESG): Hier handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten (bei Fonds) bzw. die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten (bei Anleihen bzw. Zertifikaten), die zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele oder sozialer Ziele im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung beitragen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Investitionen keinem anderen der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich schaden und die Prinzipien einer guten Unternehmensführung beachtet werden. Die gute Unternehmensführung bezieht sich insbesondere auf solide Managementstrukturen, die Beziehung zu und die Vergütung von Arbeitnehmern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften der Unternehmen. |
| ― |
Produkt mit Auswirkungsbezug Ökologie (E): Hier wird in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie investiert (bei Fonds) bzw. werden diese durch Kredite finanziert (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Investitionen zugunsten klimafreundlicher Projekte und Unternehmen spezifisch zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit Hilfe eines Kriterienkatalogs für Unternehmen definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten bzw. Umsätze zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen und kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen. Anhand dieser Kriterien kann bestimmt werden, ob Wirtschaftsaktivitäten ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind oder nicht. Die Taxonomie befindet sich noch in der Entwicklung. Unter anderem aus diesem Grund gibt es derzeit kaum Produkte, die Taxonomie-konform investieren. |
Bei den beiden Produkten mit Auswirkungsbezug kann zudem die Kundin und der Kunde bestimmen, wie hoch der Mindestanteil in ökologisch nachhaltige bzw. in nachhaltige Investitionen sein soll.
Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und -berater haben wir als Sparkasse intensiviert. Ziel ist es, dass alle Wertpapierberaterinnen und -berater die jeweils von ihnen empfohlenen Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen können.
Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot kontinuierlich vermittelt.
4.7 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung
Als Sparkasse sind wir gemäß unserer Satzung dem Regionalprinzip verpflichtet - unser Geschäftsgebiet ist die Stadt und der Landkreis Landshut sowie Teile der Landkreise Dingolfing, Straubing und Kelheim. Wo immer es möglich ist, arbeiten wir mit dem produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen aus unserer Region zusammen. Vor Ort oder in der Region verfügbare Produkte und Dienstleistungen beziehen wir möglichst unter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Anbietern aus der Region. Darüber hinaus beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen auf Produkte und Dienstleistungen von Anbietern aus Deutschland oder kaufen bei Partnerunternehmen in der Sparkassen-Finanzgruppe ein.
Die Sparkasse Landshut hat sich zu dem Prinzip der Nachhaltigkeit bekannt und engagiert sich für eine nachhaltige Entwicklung in der Region. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen kommen daher immer häufiger nicht nur wirtschaftliche und geografische, sondern auch soziale, ethische und ökologische Aspekte zur Geltung. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen erfüllen.
In unseren Verträgen kommen künftig Vereinbarungen zum Einsatz, welche die Einhaltung von Standards zur Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte durch unsere Lieferanten und Dienstleister sowie Regelungen zum Umweltschutz sowie zur Nachhaltigkeit beinhalten, die vergleichbar mit unseren eigenen Grundsätzen in diesen Themenbereichen sind.
Mit größeren oder für die Sparkasse Landshut besonders wichtigen Lieferanten und Dienstleistern finden Jahresgespräche statt. Dabei werden mit ihnen zu allen relevanten Belangen unsere internen Einschätzungen und Bewertungen sowie neue Anforderungen diskutiert und mögliche und/oder notwendige Veränderungen erörtert.
Alle unsere Mitarbeitenden in Einkauf und Beschaffung werden regelmäßig, meist jährlich, durch Informationen und Gespräche speziell auf die Anforderungen in ihrem Bereich geschult und sensibilisiert.
Die Sparkasse Landshut behält sich vor, durch Stichproben bzw. bei begründeten Verdachtsfällen die Einhaltung getroffener Vereinbarungen durch ihre Lieferanten und Dienstleister zu überprüfen. Liegt ein besonders schwerwiegender oder anhaltender Verstoß gegen menschenrechtliche und/oder umweltbezogene Pflichten oder ein vergleichbar schwerwiegender Sachverhalt in diesem Zusammenhang vor, können wir die Geschäftsbeziehung außerordentlich kündigen.
Bei der Sparkasse Landshut gibt es keine expliziten schriftlich formulierten Einkaufsrichtlinien o. ä. Vorgaben und Richtlinien, welche Vorgaben z. B. zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, zu Gesundheit und Wohlergehen, Vielfalt und Chancengleichheit, fairer Vergütung, zur Versammlungs- und Tariffreiheit, zum Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit sowie zur Einhaltung von gesetzlichen und freiwilligen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen enthalten. Jedoch wird bereits seit Jahren ganz selbstverständlich auf die vorgenannten Punkte im Auftrags- und Beschaffungswesen geachtet und von den Dienstleistern und Lieferanten eingefordert. Dies geschieht z. B. im Rahmen von Aufträgen und Verträgen, Lieferbedingungen, sonstigen Vereinbarungen, Anforderungen von Zertifikaten und Bestätigungen usw. Mit den wichtigsten Lieferanten erfolgt darüber hinaus eine regelmäßige Kommunikation, z. B. in Form von Jahresgesprächen, Feedbacks nach Auftragsabwicklung,
Reklamationsbearbeitungen, Abstimmungsgesprächen etc.
Beispiele:
| Büromaterialien, Papier | z. B. Zertifikat unseres zentralen Dienstleisters vom Deutschen Institut für Nachhaltigkeit und Ökonomie bezüglich erfolgreicher Absolvierung der Nachhaltigkeitsprüfung in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Sozialkompetenz |
| Verhaltenskodex des Dienstleisters hinsichtlich Business-Ethik, sozialer Verantwortung und Umweltschutz und Produktinhalte | |
| Einfordern der o.g. Punkte auch von den Vorlieferanten | |
| Bauleistungen | z. B. vertragliche Vereinbarung nach dem Entsendegesetz, Arbeitsschutzgesetz, Einhaltung gesetzlicher Standards, Vorgaben gemäß EEWärmeG und EnEV etc. |
| Reinigungsleistungen | z. B. vertragliche Vereinbarung des Mindestlohns, vertragliche Vereinbarung zu verwendeten Reinigungsmitteln |
| Abfallentsorgung | z. B. Arbeitsschutzgesetz, Gewerbeabfallverordnung |
| Energie | z. B. vertragliche Vereinbarung zum Einsatz erneuerbarer Energien, Ökostrom |
| Werbemittel | z. B. vertragliche Vereinbarung zum Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit in der Produktion von Vorprodukten, Verwendung von Recyclingpapier, Naturfarben |
| SB-Gerätelieferant | z. B. Kodex der ethischen Geschäftsgrundsätze |
Kennzahlen: H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung
|
Volumen
in € |
Vorjahr | |
| Auftragsvergaben an regionale Unternehmen | 1.905.650 | 1.633.000 |
| Anzahl | Vorjahr | |
| Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Problemlagen in der Liefer- und Wertschöpfungskette | keine | keine |
5 Umweltbelange
5.1 Bewertung von Risiken im Bereich Umweltbelange
Risiken aufgrund von Klima- und Umweltveränderungen sind ein möglicher Treiber bekannter Risikoarten, die im Rahmen der regelmäßigen Nachhaltigkeitsinventur in Bezug auf die Geschäftsstrategie analysiert werden. Die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsinventur werden im Kapitel "Nachhaltigkeitsmanagement", Indikator "H6 Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele", erläutert.
Zusätzlich zu dieser Nachhaltigkeitsinventur werden zwei Instrumente zur Ermittlung der potenziellen negativen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse betrachtet. In der "Operativen Risikoinventur" findet dabei eine Relevanzbeurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Risikokategorie für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren statt; dem besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken wird daneben in der "Strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur" Rechnung getragen. Beide Instrumente ergänzen die Analyse potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken der Nachhaltigkeitsinventur um eine Bewertung für unterschiedliche Zeiträume und dienen der Erfüllung der Erwartungen des BaFin-Merkblatts zu Nachhaltigkeitsrisiken bzw. den Anforderungen der 7. MaRisk-Novelle.
Inside-out-Risiken
Bei der Betrachtung der "Inside-out-Perspektive" analysieren wir, welche Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit auf das Klima hat und wie der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden kann.
Direkte Auswirkungen auf Klima und Umwelt ergeben sich in folgenden Bereichen unserer Wertschöpfung:
| ― |
Operativer Geschäftsbetrieb in den stationären Filialen und Verwaltungsgebäuden: Diese Auswirkungen machen wir nachfolgend in der VfU-Klimabilanz transparent. Im Geschäftsbetrieb halten wir alle gesetzlichen Umweltvorgaben ein, z. B. in den Bereichen Trinkwasser, Energie und Entsorgung (Gewerbeabfallverordnung). Wir führen die vorgeschriebenen Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durch und halten bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen die Vorgaben gemäß EEWärmeG und EnEV ein. |
| ― |
Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten, insbesondere finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio: Nähere Angaben hierzu finden sich im Kapitel "Kerngeschäft" in Sparkassen-Indikator "H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft". |
| ― |
Vermögenswerte in der Eigenanlage (Depot A) und im Vermögensmanagement (Depot B) der Sparkasse haben ebenfalls einen Carbon Footprint. Nähere Angaben dazu finden sich im Kapitel "Kerngeschäft" in Sparkassen-Indikator "H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)". |
Outside-in-Risiken
Bei der Betrachtung der "Outside-in-Perspektive" analysieren wir, welche potenziellen physischen und/oder transitorischen Risiken auf unsere Finanzierungen und Anlagen und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Instituts hinwirken können.
| ― |
Operativer Geschäftsbetrieb: Mögliche physische Risiken für den Geschäftsbetrieb durch Naturgewalten/Unfälle werden im Rahmen unseres Risikomanagements unter den "operationellen Risiken" analysiert. Dabei bewerten wir die Auswirkungen derartiger externer Ereignisse auf die Ertrags- und Risikosituation der Sparkasse. Die Bewertung erfolgt jährlich nach mehreren OpRisk Szenarien (z. B. Hochwasser, Stromausfall, Brand, Schneefall). |
| ― |
Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten: Im Kerngeschäft führen wir allgemeine Screenings zu ESG-Risiken anhand des Sparkassen-ESG-Scores durch. Dabei wird untersucht, ob und wie sich physische oder transitorische Klimarisiken auf die Risikopositionen der Sparkasse auswirken. Physische Klimarisiken sind beispielsweise Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur insbesondere unserer Kreditnehmerinnen und -nehmer, die durch Folgen des veränderten Klimas wie Überschwemmungen, Stürme oder Trockenperioden entstehen. Transitorische Klimarisiken ergeben sich dagegen aus dem Übergang von den heute vorherrschenden Wirtschaftsformen, die noch zu einem großen Teil auf fossilen Energien (Erdöl, Kohle, Erdgas) basieren, hin zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft. Auch transitorische Risiken können Auswirkungen auf unsere Kreditnehmerinnen und -nehmer und damit auf unsere Kreditrisiken haben (wenn im vorliegenden Bericht von Kreditrisiken die Rede ist, schließt das immer auch Beteiligungsrisiken ein). Beide Risikoformen betrachten daher primär nicht die Schäden durch die Umwelt- und Klimaveränderung, sondern deren finanzielle Auswirkungen für die Sparkasse. Nähere Informationen dazu finden sich in der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit im Kerngeschäft (s. auch Indikator H8). Künftig streben wir auch die Messung der finanzierten Emission aus dem Kreditgeschäft an. Allerdings bestehen hier aktuell noch keine abschließenden Methoden. |
Dezidierte Instrumente zur Steuerung von Umwelt- und Klimarisiken im Kerngeschäft wurden im Berichtsjahr nicht eingesetzt. Diese Aspekte betrachten wir ausführlich in den Sparkassen-Indikatoren der Kategorie "Kerngeschäft" (H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft, H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft, H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) und verzichten daher an dieser Stelle auf eine erneute Darstellung.
5.2 Umweltleistung und Ressourcenverbrauch
VfU-Klimabilanz der Sparkasse
Die Klimabilanz der Sparkasse Landshut wird mithilfe des Kennzahlen-Tools des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (nachfolgend "VfU-Tool") jährlich erstellt.
Die "VfU Kennzahlen" und das zugehörige Berechnungstool sind ein weltweit anerkannter Standard für die Bilanzierung der betrieblichen Umweltkennzahlen bei Finanzinstituten und damit ein wichtiger Baustein im Umweltmanagement der Sparkasse.
Die Klimabilanz 2023 wurde mit dem VfU-Tool Version 1.1 des Updates 2022 erstellt. Die im VfU-Tool integrierten Emissionsfaktoren entstammen Ecoinvent 3.7.1.
Datenqualität
Der überwiegende Teil der verwendeten Daten (Strom, teilweise Verkehr, Papier, Kühl- und Löschmittel, Abfall) basiert auf einer exakten Messung. Wenn nur Teildaten vorlagen, wurden fehlende Daten hochgerechnet.
| ― |
Strom: Die Stromzähler werden am Jahresende abgelesen und die Werte an den Stromlieferanten übermittelt. Die Stromverbräuche wurden anhand der Jahresabrechnungen ermittelt. Eine Hochrechnung war in diesem Bereich nicht notwendig. |
| ― |
Wärme: Der Wärmeverbrauch wurde auf Basis der jährlichen Energiekostenabrechnungen bzw. der Nebenkostenabrechnungen des Vorjahres ermittelt. Teilweise auch anhand des Durchschnittsverbrauchs sowie der Fläche berechnet. |
| ― |
Geschäftsverkehr: Bei der Erfassung der Daten wurden die jährlich gefahrenen Kilometer für den öffentlichen Verkehr, Flugreisen und Geschäftsreisen mit dem eigenen PKW ausgewertet. Die jährliche Kilometerleistung der eigenen und geleasten Fahrzeuge wurden erfasst und berücksichtigt. |
| ― |
Papier: Papierverbräuche setzen sich aus den Aufträgen, die an Druckereien vergeben wurden und aus den Papierbestellung zusammen. |
| ― |
Wasser: Die Wasserverbräuche wurden anhand der Jahresabrechnungen ermittelt. Fehlende Daten wurden anhand der Mitarbeiterzahlen hochgerechnet. |
| ― |
Abfall: Die Abfallmengen wurden unter Berücksichtigung der Monatsabrechnungen unseres Entsorgers ermittelt. Der Restmüll wird anhand der vorhandenen Restmülltonnen und des Entleerungszyklus berechnet. |
| ― |
Kühl- und Löschmittel: Die Verluste an Kühl- und Löschmitteln wurden anhand der Nachweise über nachgefüllte Mengen ermittelt. |
VfU-Kennzahlen 2023
| Verbräuche | Absolute Verbräuche | Verbräuche pro Mitarbeiter/-in | ||
| Strom | 1.314.692 | kWh | 2.439 | kWh |
| Wärme | 2.219.103 | kWh | 4117 | kWh |
| Geschäftsverkehr | 356.858 | km | 662 | km |
| Papier | 27 | t | 50 | kg |
| Wasser | 1.936 | m 3 | 3.592 | l |
| Abfall | 88 | t | 163 | kg |
| Kühl- und Löschmittel | - | kg | - | g |
| Treibhausgasemissionen in CO 2 e | Scope 1 | Scope 2 (Market- based Method) | Scope 3 | Total | |
| Strom | - | 35,4 | 12,4 | 47,8 | t |
| Wärme | 151,7 | 5,4 | 73,6 | 230,6 | t |
| Geschäftsverkehr | 24,5 | - | 83 | 107,5 | t |
| Papier | - | - | 24,5 | 24,5 | t |
| Wasser | - | - | 1,2 | 1,2 | t |
| Abfall | - | - | 15,5 | 15,5 | t |
| Kühl- und Löschmittel | - | - | - | - | t |
| Total | 176,2 | 40,7 | 210,2 | 427,1 | t |
| Klimakompensation | - | t | |||
| Verbleibende Emissionen | 427,1 | t | |||
| Klimaneutralität | 0 | % | |||
| Treibhausgasemissionen in CO 2 e | Emissionen pro Mitarbeiter/-in | Emissionen pro Mitarbeiter/-in |
| Strom | 89 | kg |
| Wärme | 428 | kg |
| Geschäftsverkehr | 200 | kg |
| Papier | 45 | kg |
| Wasser | 2 | kg |
| Abfall | 29 | kg |
| Kühl- und Löschmittel | - | kg |
| Total | 792 | kg |
| Klimakompensation | - | kg |
| Verbleibende Emissionen | 792 | kg |
| Klimaneutralität | 0 | % |
5.3 Umweltauswirkung des Geschäftsbetriebs
Die Umweltauswirkung unseres direkten Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus Verbräuchen bei Gebäudeenergie, Geschäftsverkehr, Papier und Wasser sowie darüber hinaus durch Abfälle sowie durch Kühl- und Löschmittelverluste.
Im Jahr 2023 betrugen die THG-Emissionen für den Geschäftsbetrieb 427,1 Tonnen CO 2 -Äquivalente nach dem Marktansatz (unter Berücksichtigung von Grünstrom). Gegenüber 2022 verminderte sich die THG-Emissionen somit um 68,2 Tonnen CO 2 -Äquivalente.
Die relativen THG-Emissionen für das Berichtsjahr 2023 betragen 792 kg CO 2 -Äquivalente pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter gegenüber 932 kg CO 2 -Äquivalente im Vorjahr.
Die THG-Emissionen entfielen im Berichtsjahr auf Wärme (54 %), Papier (5,7 %), Verkehr (25,2 %) und Strom (11,2 %).
5.4 Klima- und Umweltziele
Als Sparkasse setzen wir uns aktiv dafür ein, die Ziele des Pariser Klimaabkommens für die gesamte Volkswirtschaft zu erreichen. Wir wollen dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern. Ziel ist es, unsere CO 2 -Emissionen zu vermindern und unseren Geschäftsbetrieb bis spätestens 2035 CO 2 -neutral zu gestalten. Dieses Ziel haben wir mit der Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" im Jahr 2020 öffentlich dokumentiert.
Die Verbesserung unserer Klimabilanz richten wir am übergeordneten Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau aus.
5.5 Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin | Status |
| Gebäudeenergieverbrauch | reduzieren | Einführung eines Energiemanagements nach ISO 50001 | Q3 2024 | In der Umsetzung |
| Stromverbrauch | reduzieren | Beleuchtung durch Einsatz von LED optimieren, Austausch veralteter Technik durch energieeffizientere Geräte und Antriebe | Dez 2030 | In Planung und teilweise bereits in der Umsetzung |
| Wärmeverbrauch | reduzieren | Gebäudeschwachstellen ermitteln und beheben | Dez 2030 | In Planung |
| Verbrauch erneuerbarer Gebäudeenergie | erhöhen | Errichtung von 6 weiteren PV-Anlagen Weitere Anlagen sind geplant | Dez 2023 Dez 2030 | In Planung und teilweise bereits in der Umsetzung |
| Geschäftsreiseverkehr | minimieren | Fuhrpark durch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen substituieren Ersatz von Dienstreisen durch Video- und Telefonkonferenzen, Durchführung von digitalen Beratungen, Ersatz von Schulungen durch Webinare | Dez 2023 Dez 2030 | In Planung In der Umsetzung |
| Papierverbrauch | reduzieren | Reduzierung der Produktflyer durch Inbetriebnahme des Navigators ins OSPlus, weitere Reduzierung durch Digitalisierung | Dez 2030 | In der Umsetzung |
| Wasserverbrauch | In diesem Jahr sind keine Maßnahmen geplant | |||
| Abfallaufkommen | reduzieren | Bezug nachhaltiger Produkte, Zuführung gekaufter Elektrogeräte zur Weiterverwendung | Dez 2030 | In der Umsetzung |
| Kühl- und Löschmittel | Verluste reduzieren | Wartungen durchführen | Dez 2023 | In der Umsetzung |
| Treibhausgasemissionen | reduzieren | Substitution von Ölheizungen durch Pelletheizungen oder Wärmepumpen | Dez 2023 | In der Umsetzung |
5.6 Ökologische EU-Taxonomie
5.6.1.1. Allgemeine Informationen zur Taxonomie und zur Umsetzung im Institut
Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung
Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Sparkasse Landshut verpflichtet, die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität, umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Sparkasse Landshut
Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gemäß Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden. Sie umfassen die gesamten Vermögenswerte der Sparkasse Landshut. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können, sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der Anforderung aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.
Für die Identifikation der nach EU-Taxonomie nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Sparkasse Landshut erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellenden Informationen.
Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Sparkasse Landshut umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung unternommen, insbesondere der Datennacherfassungen bei Bestandspositionen. Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.
Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.
Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt.
Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.
Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.
Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung der Europäischen Union (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.
5.6.1.2. Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI
Green Asset Ratio
Die Green Asset Ratio der Sparkasse Landshut auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,27 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI"). Die Green Asset Ratio der Sparkasse Landshut auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,27 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI"). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein.
Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen.
Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:
| ― |
größere Anteile der Aktiva der Sparkasse Landshut gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage. |
| ― |
es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu erfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung, z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen, nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wurden umfangreiche Anstrengungen unternommen, die erforderlichen Daten nachzuerheben. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin eingesammelt. |
| ― |
ein größerer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A besteht gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden. |
Anteil der Vermögenswerte, die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden
Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 35,71 Prozent (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI").
Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken.
Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das heißt, grundsätzlich stünden taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten zur Verfügung, dürfen aber nicht für die Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von 2022 sind und damals Kreditinstitute noch nicht verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu veröffentlichen.
5.6.1.3. Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR
Private Haushalte - Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten
Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse Landshut ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 1.575 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") begeben. Dies entspricht ca. 31 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz") der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Sparkasse Landshut finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,77 Prozent (Bogen "3. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nachzuerfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich, Energieausweise systematisch zu erheben. Es wurden in den vergangenen zwei Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, um diese Energieausweise von den Kunden nachträglich einzuholen. Nicht alle entsprechenden Anfragen an Kunden führten jedoch zu einer Verbesserung der Datenlage. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.
Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen:
Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt.
Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.
Private Haushalte - Gebäudesanierungskredite Gebäudesanierungskredite
Die Sparkasse Landshut weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 96 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") aus. Davon wurden 96 Mio. Euro als taxonomiefähig klassifiziert. 1 Mio. Euro konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung/Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.
Private Haushalte - Kfz-Kredite
Kfz-Kredite
Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die Sparkasse Landshut keine in der eigenen Bilanz erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten. Kreditwünsche dieser Kundengruppe werden durch das Institut an die S-Kreditpartner GmbH vermittelt.
Nicht-Finanzunternehmen
Die Sparkasse Landshut hat zum Geschäftsjahresende 2023 23 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt.
Derzeit sind 0 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx) bzw. 0 % (Bogen "3. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" BasisCapEx Feld) der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiefähig bzw. taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Landshut zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten:
Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und Taxonomiekonformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor.
Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Sparkasse Landshut die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden.
Finanzunternehmen
Die Sparkasse Landshut weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen, zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 943 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") auf. Davon sind 6 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx") taxonomiefähig und 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -Basis CapEx") taxonomiekonform. Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor). Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden.
Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") vor. Für die Taxonomiebewertung dieser zweckgebundenen Finanzierungen wurde das TAXO-TOOL der VÖB Service GmbH eingesetzt. Daher ist die Taxonomiekonformitätsquote in diesem Geschäftsbereich 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz").
Kreditinstitut
Die Sparkasse Landshut hat zum Geschäftsjahresende 2023 (Bogen 1. "Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen in Höhe von 926 Mio. Euro gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (89 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") - davon 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz") taxonomiekonform), sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (836 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") - davon 0 % taxonomiekonform) in dieser Kategorie.
Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") vor. Für die Taxonomiebewertung der zweckgebundenen Finanzierungen wurde das TAXO TOOL der VÖB Service GmbH eingesetzt, welches im Wesentlichen die Kriterien der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 handhabbar gemacht hat. Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch in der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die GAR. Die den Kennzahlen der Sparkasse Landshut zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Versicherungsunternehmen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Wertpapierfirmen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Verwaltungsgesellschaften
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
Die Sparkasse Landshut ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Ein Großteil der Forderungen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Sparkasse Landshut die jederzeitige Liquiditätssicherung der Kommunen/Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten keine (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") taxonomierelevante Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften liegen nicht vor (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") vor. Für die Taxonomiebewertung dieser zweckgebundenen Finanzierungen wurde das TAXO TOOL der VÖB Service GmbH eingesetzt, welches im Wesentlichen die Kriterien der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 handhabbar gemacht hat.
Einen wichtigen Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse Landshut machen die Kassenkredite aus. Diese können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i. H. v. 0,27 % (Basis Turnover) bzw. 0,27 % (Basis CapEx) erklären (Bogen (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI").
Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
Die Sparkasse Landshut hat derzeit keine derartigen Vermögenswerte.
5.6.1.4. Meldebogen 1 - Vermögenswerte die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften
Die Sparkasse Landshut hat zum Geschäftsjahresende 2023 1.324 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen Spezialfondsanteile.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU
Bei den 1.324 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und NichtFinanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse Landshut betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an der Gesamtaktiva kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Sparkasse Landshut besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU
Bei den 1.324 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") der Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und NichtFinanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größere und große Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind.
Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Sparkasse Landshut zusätzlich negativ.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile
Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels Spezialfonds, werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Sparkasse Landshut. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet.
Derzeit sind 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx") der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Landshut zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten
Die Sparkasse Landshut hat zum Geschäftsjahresende 2023 1 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Ein Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.
5.6.1.5. Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
Die Vermögenswerte der Sparkasse Landshut, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 163 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 3 % der gesamten Aktiva (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz").
Zentralstaaten und Supranationale Emittenten
Die Sparkasse Landshut hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 124 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 2 % der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten.
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
Die Sparkasse Landshut hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 39 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 1 % der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.
5.6.1.6. Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen
GAR-Sektorinformationen
Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber NichtFinanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welches dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Sparkasse Landshut. Dabei konnten keine berichtspflichtigen Risikopositionen identifiziert werden.
5.6.1.7. Berichtsbogen 1 - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert.
Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnenden Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.
Für die Ermittlung der Angaben auf Basis der Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für die aktuellsten zugrunde liegenden Zahlen (2022) erst wenige Dutzend Unternehmen Angaben in ihren eigenen Meldebögen gemacht haben. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Sparkasse Landshut begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. Aus diesem Grund werden die Meldebögen 2-5 (=19-26 nach DSGV Zählung) nicht im Anhang veröffentlicht. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Sparkasse Landshut veröffentlicht werden.
5.6.2. Qualitative Angabe 2
Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
Die Risikopositionen der Sparkasse Landshut, mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt.
Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Sparkasse Landshut. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich der Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Sparkasse Landshut nehmen.
Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit
Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Sparkasse Landshut aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich.
Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht.
Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.
5.6.3. Qualitative Angabe 3
Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der Sparkasse Landshut. In ihrer Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sie sich zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.
Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Sparkasse Landshut eine sehr hohe Bedeutung. Denn EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und ein kleiner Teil der Unternehmenskunden.
Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Sparkasse Landshut besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende 2023 umfassend statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden.
5.6.4. Qualitative Angabe 4
Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien
Die Sparkasse Landshut hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.
5.6.5. Qualitative Angabe 5
Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den Ausführungen in 1. und 3.
5.6.6. DelVO 2023/2485 (Umweltziele 1 und 2)
Am 21.11.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung 2023/2485. Diese erweitert die bereits definierten Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2 der Delegierten Verordnung 2021/2139. Für das Umweltziel 1 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 3.18. bis 3.21. sowie 6.18. bis 6.20. neu definiert und mit technischen Bewertungskriterien zur Bestimmung der Taxonomiekonformität unterlegt. Für das Umweltziel 2 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 5.13., 8.4., 9.3., 14.1. und 14.2. mitsamt der technischen Bewertungskriterien ergänzt. Die Finanzunternehmen sind dazu angehalten, zum Berichtsstichtag 31.12.2023 die Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der neu definierten Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Hierzu wurden zunächst zweckgebundene Vermögenswerte auf Grundlage ihrer NACE-Code-Klassifikation identifiziert, deren Verwendungszweck potentiell einer der neuen Wirtschaftstätigkeiten unter den Umweltzielen 1 oder 2 entsprechen könnte. In einem zweiten Schritt wurden die identifizierten Vermögenswerte auf Taxonomiefähigkeit untersucht.
Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich für das Umweltziel 1 taxonomiefähige Vermögenswerte in Höhe von 41.188 Euro. Für das Umweltziel 2 wurden taxonomiefähige Vermögenswerte in Höhe von 7.910.016 Euro identifiziert. Taxonomiefähige und taxonomiekonforme Vermögenswerte, die einer der bisherigen Wirtschaftstätigkeiten aus der Delegierten Verordnung 2021/2139 zugeordnet sind, werden in den entsprechenden Positionen innerhalb der Meldebögen ausgewiesen. Der Ausweis taxonomiefähiger Vermögenswerte, die einer der neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung 2023/2485 zugeordnet werden, ist in den Meldebögen aufgrund der noch ausstehenden technischen Unterstützung sowie Komplexität einer manuellen Nacherfassung derzeit noch nicht möglich. Eine technische Umsetzung ist zum Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass die betroffenen Vermögenswerte dann vollständig innerhalb der Meldebögen technisch ausgegeben werden.
Am 21.12.2023 hat die EU-Kommission ein FAQ zur EU-Taxonomie bei Finanzinstituten im Entwurf veröffentlicht. Diese werden aktuell analysiert. Anpassungen werden, falls diese notwendig sind, in 2024 umgesetzt.
Gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2178, geändert durch die Delegierte Verordnung 2023/2486, sind innerhalb der Meldebögen die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im Depot-A-Geschäft. Demzufolge ist gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2139 die Taxonomiefähigkeit und -konformität unter den Umweltzielen 1 und 2 sowie die Taxonomiefähigkeit in Verbindung mit den neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnungen 2023/2485 und 2023/2486 zu berichten. Aufgrund der aktuell fehlenden Schnittstellen zur Übermittlung von ISIN-basierten Taxonomie-Kennzahlen, der teilweise fehlenden Verfügbarkeit Fonds-basierter Kennzahlen sowie Komplexität in der Erfassung wird auf die manuelle Nacherfassung der Investmentfonds innerhalb der Meldebögen verzichtet. Eine technische Umsetzung ist für den Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Investmentfonds dann innerhalb der dafür vorgesehenen Positionen innerhalb der Meldebögen berichtet werden.
6 Arbeitnehmerbelange
6.1 Bewertung von Risiken im Hinblick auf eigene Beschäftigte
Motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden ruht.
| ― |
Die Arbeitgeberattraktivität ist für uns von höchster personalstrategischer Relevanz. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, denn unsere Beschäftigten prägen die Wahrnehmung unserer Werte und Kompetenzen als Sparkasse. Angesichts des demografischen Wandels ist die Gewinnung und Bindung motivierter und qualifizierter Nachwuchskräfte eine zentrale Aufgabe. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist dabei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen der Beschäftigten mit den Interessen der Sparkasse zu vereinbaren. |
| ― |
Die Transformation der Arbeitswelt erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Als ein Handlungsfeld sehen wir unter anderem den Aufbau und die Weiterentwicklung entsprechender Nachhaltigkeitskompetenz in der Anlageberatung, im Kreditgeschäft sowie in den Marktfolgebereichen. |
6.2 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit
Grundlagen der Beschäftigung und Tariftreue
Die Sparkasse Landshut beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 726 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Vorjahr lag die Beschäftigtenzahl bei 728 Personen.
Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen", in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. 100 % aller bankspezifisch Beschäftigten der Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag. Für alle Beschäftigten der Sparkasse Landshut werden die Kernnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" befolgt.
Die Sparkasse Landshut ist eine attraktive Arbeitgeberin, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter. 99,7 % aller Beschäftigten sind auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags angestellt, 0,3 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben befristete Arbeitsverträge.
Unsere Ausbildungsquote betrug 12,5 % im Jahr 2023. All unserer Auszubildenden haben eine duale Berufsausbildung gewählt, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Alle Auszubildenden streben einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis in der Sparkasse zu übernehmen.
Uns als Sparkasse ist es wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen bereits während der Berufsausbildung Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Wir sind überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und Wertschätzung eigener Ideen die Integrität im Unternehmen fördert. Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden.
Gleichbehandlung und Entgelttransparenz
Für die Sparkasse als öffentlichrechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften in jeder Phase ihrer Beschäftigung eine Selbstverständlichkeit.
Wir halten die Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes ein. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom Geschlecht für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet.
Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend und haben die dazu erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse etabliert. Zwei Gleichstellungsbeauftrage wurden bestellt.
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern ist in der Sparkasse gegeben. Im vergangenen Jahr wurden keine Eingaben gemacht, die in Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz stehen.
Beteiligung und Mitarbeitendenzufriedenheit
Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Bayern sowie des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.
Als Sparkasse bekennen wir uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen. Wir unterstützen die Sicherstellung von freier Meinungsäußerung, von Organisationsfreiheit und die Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im Unternehmen. Wir sind der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und Vertretern verpflichtet, insbesondere dann, wenn es um Menschenrechte, Diversität, Inklusion und einen fairen Interessenausgleich im konstruktiven sozialen Dialog geht.
Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Beschäftigte Ideen, Impulse sowie Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen.
Die Beteiligung der Beschäftigten ist durch Personalentwicklungsprozesse, Feedback- und Beurteilungsgespräche sichergestellt.
In regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen (zuletzt 2023) erfassen wir die Zufriedenheit unserer Beschäftigten sowie ihre Bereitschaft zur Weiterempfehlung der Sparkasse als Arbeitgeberin. Diese Kennzahlen verschaffen uns einen grundlegenden Überblick über die Qualität unserer Beschäftigungspolitik. Durch die Möglichkeit zu offenen Angaben in den Befragungen regen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem an, konkrete Verbesserungsimpulse zu geben, die als Orientierung für die Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Optimierung unserer Leistungen als Arbeitgeberin dienen.
Kennzahlen
| 2023 | Vorjahr | |||||
| Beschäftigungsstruktur | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers | Anzahl gesamt | Männer |
| Bankspezifisch Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden, Trainees, Vorstände) | 585 | 197 | 388 | 0 | 583 | 201 |
| Auszubildende und Trainees | 73 | 29 | 44 | 0 | 66 | 24 |
| Beschäftigte aus der Region | Wird nicht ermittelt | |||||
| Führungskräfte aus der Region | Wird nicht ermittelt | |||||
| Vorjahr | ||
| Beschäftigungsstruktur | Frauen | Divers |
| Bankspezifisch Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden, Trainees, Vorstände) | 382 | 0 |
| Auszubildende und Trainees | 42 | 0 |
| Beschäftigte aus der Region | Wird nicht ermittelt | |
| Führungskräfte aus der Region | Wird nicht ermittelt | |
| 2023 | Vorjahr | |||||
| Gleichbehandlung und Tarifverträge | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers | Anzahl gesamt | Männer |
| Aktive bankspezifische Beschäftigte mit Tarifvertrag | 582 | 194 | 388 | 0 | 580 | 198 |
| Gleichstellungsbeauftragte | 2 | 1 | 1 | 0 | 2 | 1 |
| Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Vorjahr | ||
| Gleichbehandlung und Tarifverträge | Frauen | Divers |
| Aktive bankspezifische Beschäftigte mit Tarifvertrag | 382 | 0 |
| Gleichstellungsbeauftragte | 1 | 0 |
| Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten | 0 | 0 |
| Beschäftigungsverhältnisse | Wert | Vorjahr |
| Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag (in %) | 100 | 100 |
| Anteil Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag (in %) | 99,7 | 99,7 |
| Anteil Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag (in %) | 0,3 | 0,3 |
| Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte | Wert | Vorjahr |
| Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit (in Jahren) | Wird nicht ermittelt | |
| Ausbildungsquote (in %) | 12,5 | 11,2 |
| Übernahmequote (in %) | 100 | 100 |
Diversität und Chancengerechtigkeit
In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen. Von ihren breit gefächerten Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Talente und Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches Handeln.
Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben für die junge Generation und für digitale Talente. Wir fördern die Möglichkeit zum Austausch zwischen jungen und etablierten Beschäftigten, schaffen gezielte Anlässe, sie miteinander ins Gespräch zu bringen.
Als ein vordringliches Entwicklungsfeld im Bereich der Diversität sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten sind sie in Führungspositionen über alle Ebenen nicht entsprechend vertreten. Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse hat für uns daher eine hohe Priorität.
Im Berichtsjahr haben wir das Thema "Frauen in Führung" aktiv gefördert. Dazu haben wir ein Nachwuchsführungskräfte-Programm ausgeschrieben und dabei explizit auch Frauen angesprochen. Zusätzlich wurde die Thematik "Frauen in Führung" in Workshops mit Frauen diskutiert und analysiert. Aufbauend aus diesen Ergebnissen wurden Maßnahmen aufgesetzt (z. B. flexible Arbeitsmodelle, Personalentwicklungsprogramme, Führen in Teilzeit).
Kennzahlen
| 2023 | ||||||
| Diversität und Chancengerechtigkeit | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers | < 30 Jahre | 30-50 Jahre |
| Sparkasse | ||||||
| Bankspezifisch Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden, Trainees und Vorstand) | 585 | 197 | 388 | 0 | 103 | 253 |
| Vorstandsmitglieder | 3 | 3 | 0 | 0 | 0 | 2 |
| Führungskräfte | 67 | 50 | 17 | 0 | 9 | 34 |
| Kontrollorgane und Eigentümer | ||||||
| Verwaltungsrat | 14 | 13 | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Zweckverband | 26 | 22 | 4 | 0 | 0 | 4 |
| 2023 | Vorjahr | |||||
| Diversität und Chancengerechtigkeit | > 50 Jahre | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers | < 30 Jahre |
| Sparkasse | ||||||
| Bankspezifisch Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden, Trainees und Vorstand) | 229 | 583 | 201 | 382 | 0 | 104 |
| Vorstandsmitglieder | 1 | 3 | 3 | 0 | 0 | 0 |
| Führungskräfte | 24 | 68 | 53 | 15 | 0 | 9 |
| Kontrollorgane und Eigentümer | ||||||
| Verwaltungsrat | 13 | 14 | 13 | 1 | 0 | 0 |
| Zweckverband | 22 | 26 | 23 | 3 | 0 | 0 |
| Vorjahr | ||
| Diversität und Chancengerechtigkeit | 30-50 Jahre | > 50 Jahre |
| Sparkasse | ||
| Bankspezifisch Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden, Trainees und Vorstand) | 255 | 224 |
| Vorstandsmitglieder | 2 | 1 |
| Führungskräfte | 38 | 21 |
| Kontrollorgane und Eigentümer | ||
| Verwaltungsrat | 1 | 13 |
| Zweckverband | 5 | 21 |
| Frauenanteil nach Hierarchieebene | In % | Vorjahr |
| Weibliche Beschäftigte | 67,2 | 67,3 |
| Weibliche Führungskräfte | 25,4 | 22,1 |
| Weibliche Vorstandsmitglieder | 0 | 0 |
| Weibliche Verwaltungsratsmitglieder | 7,1 | 7,1 |
6.3 Gesundheit und Wohlergehen
Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Mit einem umfassenden Angebot fördert die Sparkasse Landshut die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Dazu gehören neben anderen Maßnahmen eine betriebsärztliche Betreuung, die Unterstützung für Initiativen des Betriebssports, belastungsarme ergonomische Arbeitsplätze und ein unabhängiges psychosoziales Beratungsangebot für Beschäftigte in schwierigen persönlichen Lebenssituationen.
Wir unterstützen die Gesundheitsprävention für unsere Beschäftigten sowie deren Angehörige durch ein umfassendes Informations- und Aufklärungsangebot, durch Schulungen und Seminare.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher. Dazu zählen unter anderem das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) oder die Unterstützungsangebote und Fortbildungen durch externe Partner/Krankenkassen.
Neben den Angaben zur krankheitsbedingten Abwesenheitsquote bietet auch die Mitarbeitendenbefragung zur Zufriedenheit mit dem Angebot und der Qualität der gesundheitsbezogenen Angebote einen Einblick in die Leistungsfähigkeit des Gesundheitsmanagements der Sparkasse.
Kennzahlen
| Gesundheitsförderung | Wert | Vorjahr |
| Anzahl Arbeitsplätze mit ergonomischer Ausstattung * | 100% | 100% |
| Anzahl Kantinen mit biologischem und vegetarischem Angebot | ||
| Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote (in %) | 4,5% | 5,9% |
Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Die Sparkasse fühlt sich der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben verpflichtet. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung.
Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist.
Wir möchten außerdem für Frauen und Männer bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir sie stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen.
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten hat die Sparkasse Landshut die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass ihre Beschäftigten die unterschiedlichen Anforderungen von Beruf und Familie gut oder besser in Einklang bringen können.
Durch flexible Arbeitszeitregelungen und -modelle, Teilzeitarbeit und Mobiles Arbeiten fördert die Sparkasse die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Kennzahlen
| 2023 | Vorjahr | |||||
| Inanspruchnahme von Elternzeit | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers | Anzahl gesamt | Männer |
| Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) | 290 | 22 | 268 | 0 | 281 | 20 |
| Vorjahr | ||
| Inanspruchnahme von Elternzeit | Frauen | Divers |
| Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) | 261 | 0 |
6.4 Weiterbildung/lebenslanges Lernen
Grundlagen der Aus- und Weiterbildung
Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität.
Die Sparkasse Landshut bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Beschäftigten langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.
Die Nähe zu unseren Kundinnen und Kunden unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir das Qualifizierungsangebot der regionalen Sparkassenakademie.
Nach der Ausbildung bieten wir vielen Beschäftigten die Weiterbildung zur "Sparkassenfachwirtin" bzw. zum "Sparkassenfachwirt" oder zur "Bankfachwirtin" bzw. zum "Bankfachwirt" an den Sparkassenakademien an. Anschließend ist die Weiterbildung zur "Sparkassen-Betriebswirtin" bzw. zum "Sparkassen-Betriebswirt" oder zur "Bankbetriebswirtin" bzw. zum "Bankbetriebswirt" möglich. Studieninteressierten Beschäftigten fördern wir durch das Studium zum "Bachelor of Science" an der verbundeigenen Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe.
Das Qualifizierungsprogramm zur oberen Führungsebene umschließt neben fachbezogenen Seminaren den Besuch des Lehrinstituts an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management in Bonn mit dem Abschluss zur "diplomierten Sparkassenbetriebswirtin" bzw. zum "diplomierten Sparkassenbetriebswirt". Besonders leistungsstarke Bachelorabsolventinnen oder -absolventen können ein Studium zum "Master of Business Administration (MBA)" anschließen, welches für obere Führungsaufgaben qualifiziert.
Die Hochschule für Finanzwirtschaft & Management der Sparkassen-Finanzgruppe (HFM) bietet in enger Kooperation mit der Hochschule Koblenz seit Ende 2018 ein gemeinsames Studienprogramm an. Das "Lehrinstitut mit MBA" führt die Stärken der bestehenden Angebote - Lehrinstitut und MBA-Studium - zu einem einzigartigen Studienkonzept zusammen. Die Studierenden erhalten einen Doppelabschluss: zum einen die "diplomierte Sparkassen-Betriebswirtin" bzw. den "diplomierten Sparkassen-Betriebswirt" sowie den Abschlussgrad "Master of Business Administration (MBA)". Ziel ist es, talentierte Beschäftigte mit erster Führungserfahrung auf die Übernahme anspruchsvoller Management- und Führungsaufgaben in Finanzdienstleistungsunternehmen vorzubereiten. Auch einen Zertifizierungs-Lehrgang für Nachhaltigkeitsmanager:in bietet die HFM im Rahmen ihrer Weiterbildungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkassen an.
Weiterbildungsmaßnahmen
Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von uns vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der Digitalisierung, aus Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsangebots sowie aus regulatorischen Anforderungen ergeben, laufend analysiert. Daraus resultiert die kontinuierliche Fortschreibung der Weiterbildungsziele für einzelne Beschäftigte, Teams oder die gesamte Sparkasse, welche durch interne und externe Schulungen verfolgt werden.
In die Weiterbildung von 726 Beschäftigten haben wir im Berichtsjahr mehr als 473.000 Euro investiert. Im Durchschnitt hat jede bzw. jeder Beschäftigte 3,1 Weiterbildungstage im Jahr zur Verfügung.
Kennzahlen
| Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen | Anzahl gesamt | Vorjahr |
| Personentage für Fortbildung | 2634 | 2521 |
| Investitionen in Fort- und Weiterbildung | Wert | Vorjahr |
| Ausgaben für Fort- und Weiterbildung gesamt (in T€) | 473 | 445 |
| Durchschnittliche jährliche Anzahl Tage für Aus- und Weiterbildung pro Beschäftigten (in Tagen) | 3,1 | 3,3 |
6.5 Handlungsprogramm im Bereich Arbeitnehmerbelange
Folgende Maßnahmen im Bereich Arbeitnehmerbelange werden u. a. umgesetzt:
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin |
| Flexible Arbeitsmodelle | Moderner Arbeitgeber | mobiles Arbeiten, flexibler Arbeitszeitrahmen, Teilzeitbeschäftigung | umgesetzt |
| Betriebliches Vorschlagwesen | Moderner, nachhaltiger Arbeitgeber | Jobrad, Jobticket | umgesetzt |
| Betriebliches Vorschlagwesen | Beteiligung der Beschäftigten | Prämierung von Vorschlägen/Umsetzungen | laufend |
| Mitarbeitendenzufriedenheit | Beteiligung der Beschäftigten | Durchführung Mitarbeitendenbefragung Okt. 2023; Umsetzung Einzelmaßnahmen läuft | laufend |
7 Achtung der Menschenrechte
7.1 Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte
Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet.
Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen, neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte haben.
Daher handeln wir stets im Bewusstsein, dass die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten eine kontinuierliche Aufmerksamkeit auf den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erfordert.
Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion in unserer Sparkasse überwacht. Für die Beschreibung und Bewertung möglicher Risiken ist der Unternehmensbereich Unternehmenssteuerung/Risikocontrolling zuständig. Eingebunden in die Identifikation und Analyse von Risiken bei den Menschenrechten sind die für die jeweiligen Risiken relevanten Bereiche Nachhaltigkeit, Personal, Unternehmenssteuerung, Compliance. So wird sichergestellt, dass die relevanten Unternehmensbereiche in die Verantwortung für den Umgang mit Menschenrechten eingebunden sind.
Für alle Beschäftigten der Sparkasse werden die Kernarbeitsnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" eingehalten. Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.
Mit den geschilderten Regelungen und Prozessen können menschenrechtliche Risiken frühzeitig identifiziert und falls notwendig mit geeigneten Maßnahmen minimiert oder verhindert werden oder, im Falle einer unmittelbar bevorstehenden oder tatsächlichen Verletzung, kann Abhilfe ergriffen werden.
Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen. In Bezug auf Menschenrechtsverletzungen liegen im Geschäftsbetrieb keine wesentlichen Risiken vor.
Alle Mitarbeitenden in den in diesem Zusammenhang relevanten Geschäftsbereichen werden regelmäßig, meist jährlich, durch Informationen und Schulungen speziell auf die Anforderungen in ihrem Bereich geschult und sensibilisiert.
7.2 Achtung der Menschenrechte
Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse. Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt, Fairness und Rücksichtnahme gegenüber benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen schließen heute das Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind unerlässlich für eine verantwortliche und kundenorientierte Unternehmensführung.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Sparkasse sind dazu angehalten, bei allen unternehmensinternen sowie bei allen externen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen. Dies erwarten wir auch von unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine Missachtung oder Verletzung der Menschenrechte wird nicht geduldet.
Bei der Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und ihrer Vorkehrungen zu deren Einhaltung befolgen wir deutsches und europäisches Recht.
7.3 Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in Betriebsvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung dienen können, um die Prinzipien und Werte der Sparkasse Landshut im täglichen Handeln umzusetzen.
Die Sparkasse Landshut erkennt das Recht der Mitarbeitenden auf den Schutz ihrer persönlichen Daten an und geht mit allen mitarbeiterbezogenen Daten gesetzeskonform um.
Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten. Zusätzlich bestehen interne Dienstvereinbarungen mit den Beschäftigten, wie zum Beispiel "Variable Arbeitszeit" oder "Mobile Arbeit".
Zur Gesundheitsprävention wurde ein umfassendes System von Sensibilisierungs-, Motivations- und Umsetzungshilfen etabliert, welche das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden fördern und stärken.
Die Sparkasse Landshut bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Beschäftigungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihren Zielen und Fähigkeiten. Für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern haben wir zwei Beauftragtenstellen eingerichtet und besondere Programme aufgelegt.
Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden beachtet.
Die Sparkasse Landshut entlohnt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei uns finden die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken Anwendung. Entsprechend den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes wird in der Sparkasse Landshut die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern gewährleistet.
Wir bekennen uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken. Entsprechend den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.
In der Sparkasse Landshut bestehen über Befragungen sowie bestehende Beschwerderechte Möglichkeiten zur Kommunikation von Verbesserungs- oder Veränderungswünschen.
Die Sparkasse Landshut bekennt sich nachdrücklich uneingeschränkt zum Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und moderner Sklaverei. Die Sparkasse Landshut duldet keine Form ausbeuterischer Kinderarbeit.
Die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz werden von der Sparkasse Landshut strikt eingehalten.
Wir vermeiden alle Handlungen, die eine negative Auswirkung auf die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Beschäftigten, unserer Kundinnen und Kunden und Geschäftspartner sowie aller anderen Anspruchsgruppen haben könnten.
Kundinnen und Kunden
Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen und Unternehmen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.
Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Die Sparkasse Landshut verfügt auch über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kundinnen und Kunden systematisch analysieren.
Unser Ziel ist es, mögliche negative Auswirkungen einer Kreditvergabe oder Finanzierung durch die Sparkasse Landshut möglichst gering zu halten. Bspw. haben wir im Depot A die Nachhaltigkeitsrisiken für das Depot A anhand des Deka ESG Reports bewertet.
Lieferanten und Dienstleister
Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte findet, ebenso wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten, auch im Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der Sparkasse Landshut Berücksichtigung.
In unserer Einkaufsrichtlinie ist zudem das Regionalprinzip verankert, bei dem Wert auf die Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und mittlerer Unternehmen gelegt wird.
7.4 Beschwerde- und Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung
In Fällen, in denen Mitarbeitende oder Dritte eine Missachtung ihrer Rechte empfinden, stehen ihnen Beschwerde- und Meldewege sowie Vertretungsstellen in der Sparkasse als Ansprechpersonen und Unterstützung zur Verfügung.
7.5 Handlungsprogramm im Bereich Achtung der Menschenrechte
Aufgrund des bereits beschriebenen Selbstverständnisses hinsichtlich Achtung der Menschenrechte verzichtet die Sparkasse Landshut auf ein spezielles Handlungsprogramm.
8 Corporate Governance
8.1 Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Die Sparkasse Landshut bekennt sich ausdrücklich zum Ziel, illegale Tätigkeiten zu bekämpfen.
Die Abteilung Beauftragtenwesen stellt über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird, um Vermögens- und Reputationsschäden für die Sparkasse Landshut und ihre Kundinnen und Kunden zu verhindern. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.
8.2 Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in unserem Haus die Personalabteilung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Beauftragtenwesen verantwortlich. Die Compliance-Beauftragte ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.
Die Compliance-Beauftragte identifiziert zudem mögliche Interessenkonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich Compliance geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsanweisung.
Weiter unterstützt und berät sie den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Compliance-Beauftragte erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet.
In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Betroffene Beschäftigte werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Beschäftigten bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.
Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Beschäftigten aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, die Fachbereiche oder die Compliance-Beauftragte zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).
Die Sparkasse Landshut trägt dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch externe Dritte die Möglichkeit haben, auf Auffälligkeiten und Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze innerhalb der Sparkasse sowie durch Geschäftspartner und Kundinnen bzw. Kunden hinzuweisen. Hierfür bietet die Sparkasse Landshut geschützte schriftliche und mündliche Meldekanäle an. Eine strikt vertrauliche Behandlung der Hinweise wird zugesichert. Zur Wahrung von Neutralität und Sicherheit der Person kann die Meldung auch anonym erfolgen.
8.3 Politische Interessenvertretung
Die Sparkasse Landshut ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe.
Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe, der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel die Stiftung für die Wissenschaft sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Wir spenden nicht an Parteien und Politikerinnen und Politiker. Weiterhin erfolgen keine Spenden an verfassungsfeindliche, demokratiegefährdende oder menschenverachtende Organisationen oder Vereinigungen jeder Art.
8.4 Steuern
Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines Staates für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben, insbesondere der umfassenden Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Steuern dienen damit auch der Erfüllung der Aufgaben, die mit einer nachhaltigen Entwicklung der Staaten verbunden sind.
Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut berücksichtigt die Sparkasse umfassend und bei allen relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen ihren Gesellschaften die jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen. Die Sparkasse hält die jeweils geltenden Steuergesetze und -vorschriften in Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten ein. Wir kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und konstruktiv mit den jeweils zuständigen Steuerbehörden. Steuerhinterziehung ist illegal und steht im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur sowie zu unseren Werten und Überzeugungen.
8.5 Handlungsprogramm im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Aufgrund des bereits beschriebenen Selbstverständnisses hinsichtlich Bekämpfung von Korruption und Bestechung verzichtet die Sparkasse Landshut auf ein spezielles Handlungsprogramm.
Anhang
Taxonomie - Berichterstattung nach DelVO (EU) 2021/2178 und DelVO (EU) 2022/1214 (Kernenergie und fossiles Gas)
Stand: 15. Dezember 2023
| lfd. Nummer Meldebogen | Meldebogen | regulatorische Basis DelVO (EU) ... | Erstmalige Veröffentlichung für GJE |
| 1 | 0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI | 2021/2178 | 2023 |
| 2 | 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 3 | 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 4 | 2. GAR-Sektorinformationen (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 5 | 2. GAR-Sektorinformationen (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 6 | 3. GAR KPI Bestand (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 7 | 3. GAR KPI Bestand (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 8 | 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 9 | 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 10 | 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 11 | 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 12 | 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 13 | 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 14 | 6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2025 |
| 15 | 6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2025 |
| 16 | 7. KPI Handelsbuchbestand (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2025 |
| 17 | 7. KPI Handelsbuchbestand (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2025 |
| 18 | Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas | 2022/1214 | 2023 |
| 19 | Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis Umsatz) * | 2022/1214 | 2023 |
| 20 | Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis CapEx) * | 2022/1214 | 2023 |
| 21 | Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis Umsatz) * | 2022/1214 | 2023 |
| 22 | Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis CapEx) * | 2022/1214 | 2023 |
| 23 | Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) * | 2022/1214 | 2023 |
| 24 | Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) * | 2022/1214 | 2023 |
| 25 | Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) * | 2022/1214 | 2023 |
| 26 | Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) * | 2022/1214 | 2023 |
| Zusätzlich | Qualitative Angaben | 2021/2178 | 2021 |
* Zu Erläuterungszwecken ergänzt
Anmerkung: Die Meldebögen sind in der konsolidierten Fassung der DelVO 2021/2178 zu finden. Diese wurde zuletzte durch die DelVO 2023/2486 vom 27. Juni 2023 geändert.
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | KPI (****) | KPI (*****) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | ||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 14 | 0,27 | 0,27 | 0,26 | 35,71 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 3,13 |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | KPI | KPI | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 4 | 1,34 | 1,34 | 70,25 | 28,28 |
| Handelsbuch (*) | 0 | 0 | 0 | |||
| Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | |||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | |||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 4,92 |
| Handelsbuch (*) | ||
| Finanzgarantien | ||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
(*) Für Kreditinstitute, die die
Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a
Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht
erfüllen
(**) Gebühren- und Provisionserträge
aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI
zukunftsgerichtete Informationen offen,
einschließlich Informationen in Form von Zielen,
zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten
Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der
Gegenpartei
(*****) basiert auf dem CapEx-KPI der
Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft;
für das allgemeine Kreditgeschäft wird der
Umsatz-KPI verwendet
Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt: Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden.
Anmerkung 2: Die KPI "Gebühren- und Provisionserträge" (Bogen 6) und "Handelsbuchbestand" (Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPI einbezogen.
In der Tabelle "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen CapEx-basiert 14 Mio. €. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) 4 Mio. €, für Finanzgarantien 0 Mio. €, für Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 Mio. €. Die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt 0,26% und für GAR (Zuflüsse) 70,25 %.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||||
| Mio. EUR | Gesamt[brutto]buchwert | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||||
| GAR - Im Zähler und Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 3195 | 433 | 14 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | ||
| 3 | Kreditinstitute | 926 | 57 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 89 | 6 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 836 | 52 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 107 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 23 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 23 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | 2035 | 376 | 14 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 1575 | 279 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 96 | 96 | 12 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 195 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 195 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 1866 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 1324 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 1322 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 35 | Darlehen und Kredite | 754 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 518 | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 41 | Darlehen und Kredite | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 44 | Derivate | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 102 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 433 | 14 | 0 | 0 | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 163 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 39 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | 141 | 2 | 0 | 0 | 0 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | ||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - Im Zähler und Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 35 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 41 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 44 | Derivate | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - Im Zähler und Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - Im Zähler und Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - Im Zähler und Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| GAR - Im Zähler und Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 433 | 14 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | ||
| 3 | Kreditinstitute | 57 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 6 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 52 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | 376 | 14 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 279 | 0 | 0 | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 96 | 112 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 35 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 41 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 44 | Derivate | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 433 | 14 | 0 | 0 | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| af | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 | Private Haushalte | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 |
| 35 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 0 |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 0 |
| 41 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 44 | Derivate | 0 |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 0 |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 0 |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 0 |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 0 |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0 |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 54 | Finanzgarantien | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
| ag | ah | ai | aj | ak | ||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Gesamt[brutto]- buchwert | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| al | am | an | ao | ap | ||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| aq | ar | as | at | au | ||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| av | aw | ax | ay | az | ||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| ba | bb | bc | bd | be | ||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| bf | bg | bh | bi | bj | ||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| bk | ||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 | Finanzunternehmen | |
| 3 | Kreditinstitute | |
| 4 | Darlehen und Kredite | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |
| 9 | Darlehen und Kredite | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 | Darlehen und Kredite | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 | Darlehen und Kredite | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 | Darlehen und Kredite | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 | Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 54 | Finanzgarantien | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||||
| Mio. EUR | Gesamt [brutto]-buchwert | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||||
| GAR - Im Zähler und dem Nenner enthaltene Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 3195 | 431 | 14 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | |||
| 3 | Kreditinstitute | 926 | 55 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 89 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 836 | 50 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 17 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 23 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 23 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 2035 | 376 | 14 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 1575 | 279 | 12 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 96 | 96 | 1 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 195 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 195 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen | 1866 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 1324 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 1322 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 35 | Darlehen und Kredite | 754 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 38 | Schuldverschreibungen | 50 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 518 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 41 | Darlehen und Kredite | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 44 | Derivate | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 419 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 102 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 431 | 14 | 0 | 0 | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 163 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 124 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 52 | Handelsbuch | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 53 | Gesamtaktiva | 5225 | 431 | 14 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | ||||
| 54 | Finanzgarantien | 141 | 2 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Davon Verwendung ermöglichende der Erlöse Tätigkeiten | |||||
| GAR - Im Zähler und dem Nenner enthaltene Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 35 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 41 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 44 | Derivate | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 52 | Handelsbuch | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 53 | Gesamtaktiva | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - Im Zähler und dem Nenner enthaltene Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - Im Zähler und dem Nenner enthaltene Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - Im Zähler und dem Nenner enthaltene Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| GAR - Im Zähler und dem Nenner enthaltene Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 431 | 14 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | ||
| 3 | Kreditinstitute | 55 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 5 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 50 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 376 | 14 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 279 | 0 | 0 | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 96 | 12 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 35 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 41 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 44 | Derivate | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 431 | 14 | 0 | 0 | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 48 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 52 | Handelsbuch | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 53 | Gesamtaktiva | 431 | 14 | 0 | 0 | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 54 | Finanzgarantien | 2 | 0 | 0 | 0 | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| af | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und dem Nenner enthaltene Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 |
| 35 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 0 |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 0 |
| 41 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 44 | Derivate | 0 |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 0 |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 0 |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 0 |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 0 |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0 |
| 52 | Handelsbuch | 0 |
| 53 | Gesamtaktiva | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
| ag | ah | ai | aj | ak | ||
| Offenlegungsstichtag T - 1 | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Gesamt[brutto]buchwert | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||||
| GAR - Im Zähler und dem Nenner enthaltene Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 24 | Eigenkapitalinstrumente Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| al | am | an | ao | ap | ||
| Offenlegungsstichtag T - 1 | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - Im Zähler und dem Nenner enthaltene Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 24 | Eigenkapitalinstrumente Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| aq | ar | as | at | au | ||
| Offenlegungsstichtag T - 1 | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - Im Zähler und dem Nenner enthaltene Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 24 | Eigenkapitalinstrumente Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| av | aw | ax | ay | az | ||
| Offenlegungsstichtag T - 1 | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - Im Zähler und dem Nenner enthaltene Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 24 | Eigenkapitalinstrumente Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| ba | bb | bc | bd | be | ||
| Offenlegungsstichtag T - 1 | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - Im Zähler und dem Nenner enthaltene Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 24 | Eigenkapitalinstrumente Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| bf | bg | bh | bi | bj | ||
| Offenlegungsstichtag T - 1 | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| GAR - Im Zähler und dem Nenner enthaltene Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 24 | Eigenkapitalinstrumente Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| bk | ||
| Offenlegungsstichtag T - 1 | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und dem Nenner enthaltene Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 | Finanzunternehmen | |
| 3 | Kreditinstitute | |
| 4 | Darlehen und Kredite | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |
| 9 | Darlehen und Kredite | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 | Darlehen und Kredite | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 | Darlehen und Kredite | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 | Darlehen und Kredite | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 24 | Eigenkapitalinstrumente Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 54 | Finanzgarantien | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |
2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz
| a | b | |
| Klimaschutz (CCM) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegender Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |
| 1 | 0 | 0 |
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| - | ||
| c | d | e | |
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | |
| 1 | 0 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| - | |||
| f | g | h | |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |
| Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | |
| 1 | 0 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| - | |||
| i | j | |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTA) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | |
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| - | ||
| k | l | |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTA) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | |
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| - | ||
| m | n | o | |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | |
| 1 | |||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| - | |||
| p | q | r | |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |
| Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | |
| 1 | |||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| - | |||
| s | t | |
| Verschmutzung (PPC) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | |
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| - | ||
| u | v | |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | |
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| - | ||
| w | x | y | |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | Gesamt (CCM+ CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | |
| 1 | 0 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| - | |||
| z | aa | ab | |
| Gesamt (CCM+ CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |
| davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
| 1 | 0 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| - | |||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.
2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx
| a | b | |
| Klimaschutz (CCM) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |
| 1 | 0 | 0 |
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| - | ||
| c | d | e | |
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | |
| 1 | 0 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| - | |||
| f | g | h | |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |
| Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | |
| 1 | 0 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| - | |||
| i | j | |
| Wasser und Meeresressourcen (WTR) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | |
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| - | ||
| k | l | |
| Wasser und Meeresressourcen (WTR) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | |
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| - | ||
| m | n | o | |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | |
| 1 | |||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| - | |||
| p | q | r | |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |
| Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | |
| 1 | |||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| - | |||
| s | t | |
| Verschmutzung (PPC) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | |
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| - | ||
| u | v | |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | |
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| - | ||
| w | x | y | |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | Gesamt (CCM+ CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | |
| 1 | 0 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| - | |||
| z | aa | ab | |
| Gesamt (CCM+ CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| (Code und Bezeichnung) | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |
| davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
| 1 | 0 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| - | |||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.
3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch 4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 13,55 | 0,42 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 6,06 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 6,18 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 6,32 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 6,16 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 18,46 | 0,67 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 17,72 | 0,77 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0,92 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 8,55 | 0,27 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| j | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 Finanzunternehmen | |
| 3 Kreditinstitute | |
| 4 Darlehen und Kredite | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | |
| 9 Darlehen und Kredite | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 Darlehen und Kredite | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 Darlehen und Kredite | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 Darlehen und Kredite | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 Private Haushalte | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
| k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| n | o | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| p | q | r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Darlehen und Kredite | |||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 Darlehen und Kredite | |||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 Darlehen und Kredite | |||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 Darlehen und Kredite | |||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 Darlehen und Kredite | |||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 Private Haushalte | |||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 13,55 | 0,42 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 6,06 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 6,18 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 6,32 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 6,16 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 18,46 | 0,67 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 17,72 | 0,77 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0,92 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 8,55 | 0,27 | 0 | 0 | 0 |
| af | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 63,13 |
| 2 Finanzunternehmen | 18,63 |
| 3 Kreditinstitute | 18,29 |
| 4 Darlehen und Kredite | 1,76 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 16,52 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,34 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,45 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,45 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 40,21 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 31,12 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,9 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 3,84 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 3,84 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
| ag | ah | ai | aj | ak |
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| al | am | an | ao | ap |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| aq | ar | as | |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| at | au | |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| av | aw | ax | ay | az | |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Darlehen und Kredite | |||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 Darlehen und Kredite | |||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 Darlehen und Kredite | |||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 Darlehen und Kredite | |||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 Darlehen und Kredite | |||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 Private Haushalte | |||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| ba | bb | |
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
| bc | bd | be | |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| bf | bg | bh | bi | bj |
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| bk | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 Finanzunternehmen | |
| 3 Kreditinstitute | |
| 4 Darlehen und Kredite | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | |
| 9 Darlehen und Kredite | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 Darlehen und Kredite | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 Darlehen und Kredite | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 Darlehen und Kredite | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 Private Haushalte | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch 4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 13,5 | 0,42 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 5,89 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 Darlehen und Kredite | 6,16 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 5,98 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 18,46 | 0,67 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 17,72 | 0,77 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0,92 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 8,52 | 0,27 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| j | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 Finanzunternehmen | |
| 3 Kreditinstitute | |
| 4 Darlehen und Kredite | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | |
| 9 Darlehen und Kredite | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 Darlehen und Kredite | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 Darlehen und Kredite | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 Darlehen und Kredite | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 Private Haushalte | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
| k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| n | o | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| p | q | r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Darlehen und Kredite | |||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 Darlehen und Kredite | |||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 Darlehen und Kredite | |||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 Darlehen und Kredite | |||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 Darlehen und Kredite | |||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 Private Haushalte | |||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 13,5 | 0,42 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 5,89 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 6,16 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 5,98 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 18,46 | 0,67 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 17,72 | 0,77 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0,92 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 8,52 | 0,27 | 0 | 0 | 0 |
| af | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 63,13 |
| 2 Finanzunternehmen | 18,63 |
| 3 Kreditinstitute | 18,29 |
| 4 Darlehen und Kredite | 1,76 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 16,52 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,34 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,45 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,45 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 40,21 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 31,12 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,9 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 3,84 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 3,84 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
| ag | ah | ai | aj | ak |
| Offenlegungsstichtag T - 1 | ||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| al | am | an | ao | ap |
| Offenlegungsstichtag T - 1 | ||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| aq | ar | as | |
| Offenlegungsstichtag T - 1 | |||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| at | au | |
| Offenlegungsstichtag T - 1 | ||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| av | aw | ax | ay | az | |
| Offenlegungsstichtag T - 1 | |||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Darlehen und Kredite | |||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 Darlehen und Kredite | |||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 Darlehen und Kredite | |||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 Darlehen und Kredite | |||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 Darlehen und Kredite | |||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 Private Haushalte | |||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| ba | bb | |
| Offenlegungsstichtag T - 1 | ||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| bc | bd | be | |
| Offenlegungsstichtag T - 1 | |||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| bf | bg | bh | bi | bj |
| Offenlegungsstichtag T - 1 | ||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| bk | |
| Offenlegungsstichtag T - 1 | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 Finanzunternehmen | |
| 3 Kreditinstitute | |
| 4 Darlehen und Kredite | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | |
| 9 Darlehen und Kredite | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 Darlehen und Kredite | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 Darlehen und Kredite | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 Darlehen und Kredite | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 Private Haushalte | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 30,84 | 1,34 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 5,92 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 6,35 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 6,35 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 54,49 | 2,48 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 74,69 | 2,92 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 100 | 9,59 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21,67 | 0,94 | 0 | 0 | 0 | |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | |
| j | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 Finanzunternehmen | |
| 3 Kreditinstitute | |
| 4 Darlehen und Kredite | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | |
| 9 Darlehen und Kredite | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 Darlehen und Kredite | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 Darlehen und Kredite | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 Darlehen und Kredite | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 Private Haushalte | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |
| k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| n | o | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| p | q | r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Darlehen und Kredite | |||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 Darlehen und Kredite | |||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 Darlehen und Kredite | |||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 Darlehen und Kredite | |||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 Darlehen und Kredite | |||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 Private Haushalte | |||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 30,84 | 1,34 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 5,92 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 6,35 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 6,35 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 54,49 | 2,48 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 74,69 | 2,92 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 100 | 9,59 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21,67 | 0,94 | 0 | 0 | 0 | |
| af | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 70,25 |
| 3 Kreditinstitute | 17,42 |
| 4 Darlehen und Kredite | 16,24 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 16,24 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 1,18 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,07 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,07 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 37,87 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 25,09 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 1,87 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 14,9 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 14,9 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 |
| 100 |
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 30,88 | 1,34 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 6,07 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 6,51 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 6,51 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 54,49 | 2,48 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 74,69 | 2,92 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 9,59 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 21,69 | 0,94 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| j | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 Finanzunternehmen | |
| 3 Kreditinstitute | |
| 4 Darlehen und Kredite | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | |
| 9 Darlehen und Kredite | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 Darlehen und Kredite | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 Darlehen und Kredite | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 Darlehen und Kredite | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 Private Haushalte | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
| k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| n | o | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| p | q | r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Darlehen und Kredite | |||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 Darlehen und Kredite | |||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 Darlehen und Kredite | |||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 Darlehen und Kredite | |||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 Darlehen und Kredite | |||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 Private Haushalte | |||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 30,88 | 1,34 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 6,07 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 6,51 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 6,51 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 54,49 | 2,48 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 74,69 | 2,92 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 9,59 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 21,69 | 0,94 | 0 | 0 | 0 |
| af | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte |
| GAR - Im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 70,25 |
| 2 Finanzunternehmen | 17,42 |
| 3 Kreditinstitute | 16,24 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 16,24 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1,18 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,07 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,07 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 37,87 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 25,09 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,87 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 14,9 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 14,9 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 1,13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | ||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 |
| j | k | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||
| l | m | n | o | p | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| q | r | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||
| s | t | u | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | ||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||
| v | w | z | aa | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 1,13 | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | |||
| ab | ac | ad | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 1,1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 1,1 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
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