Holzbau
Weinert GmbH
Auerbach
i.d.Opf.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.546,00 |
37.510,00 |
| I.
Sachanlagen |
33.546,00 |
37.510,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
208.141,21 |
265.435,48 |
| I.
Vorräte |
8.661,00 |
9.856,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
98.772,29 |
212.587,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.604,43 |
1.827,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
100.707,92 |
42.991,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
831,33 |
1.272,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
242.518,54 |
304.217,84 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
81.118,41 |
91.363,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
65.799,08 |
49.320,98 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.245,26 |
-16.478,10 |
| B.
Rückstellungen |
118.179,47 |
159.144,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.220,66 |
53.709,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
40.049,93 |
36.541,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
242.518,54 |
304.217,84 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Holzbau Weinert GmbH wurde
auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 01.
Januar 2010 anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 Eghgb nicht angepasst.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Darstellungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung wurde grundsätzlich gewahrt.
II. Angaben zur Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr stetig angewandt. Im einzelnen
kamen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur
Anwendung:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden in den Vorjahren
bis einschließlich 2007 sowie 2010 in voller
Höhe abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
von einem Wert von Euro 150,-- bis Euro 1.000,-- wurden in
einem Sammelposten zusammengefasst und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften auf 5 Jahre abgeschrieben.
Allein nach steuerlichen Vorschriften zulässige
Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen 180.505,00 €.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluß konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz:
Aktive latente Steuern
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren
Gewinn.
Von der Möglichkeit einen Aktivposten für
latente Steuererträge zu bilden wurdekein Gebrauch
gemacht.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde
die Teilwertmethodeangewendet.
Für die Berechnung wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz:
5,15 %
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen:
0,00 %
Rententrend:
3,00 %
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen
erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird
im Jahr 2010 sofort zugeführt.
Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Verpflichtungen gesichert sind, waren nicht
zu bilden.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden in Höhe von Euro 3.170,73.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden nicht.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
IV. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung:
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuß beträgt Eruo -
10.245,26.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrages ergibt sich ein Betrag von Euro 55.553,82,
der zu verwenden ist.
In die Rücklagen werden Euro 0,00 eingestellt.
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von Euro 0,00
vorgesehen.
Auf neue Rechnung werden Euro 55.553,82 vorgetragen.
Beschluß über die Verwendung des
Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
V. Sonstige Pflichtangaben:
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Alfred Weinert
Abschluss- und Prüfungsvermerk
Vorstehender Jahresabschluss wurde von mir auf der
Grundlage der mir vorgelegten Bücher und Bestands-
nachweise sowie der erteilten Auskünfte der
Firma Holzbau Weinert GmbH erstellt. Die Buchführung
und das Inventar habe ich auf Plausibilität beurteilt.
Dabei sind mir keine Sachverhalte bekannt geworden, die
gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses sprechen.
Auerbach, den 19.12.2011
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Unterschrift
Dipl.-Kfm. Norbert Grüner
Steuerbevollmächtigter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.
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