ALIMAX
Elektrotechnik GmbH
Bad
Rappenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
30.9.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.043,00 |
12.470,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.286,00 |
4.470,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.757,00 |
8.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
118.216,21 |
97.495,29 |
| I.
Vorräte |
34.758,22 |
37.449,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.630,17 |
54.846,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.827,82 |
5.199,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
606,64 |
1.136,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
131.865,85 |
111.101,31 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
30.9.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.804,74 |
28.361,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.361,39 |
-13.089,33 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
22.556,65 |
-16.450,72 |
| B.
Rückstellungen |
21.890,00 |
23.290,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
104.171,11 |
59.449,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
131.865,85 |
111.101,31 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma ALIMAX Elektrotechnik
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma ALIMAX Elektrotechnik GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach
§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein
Lagebericht war gemäß § 264 Abs. 1 HGB
nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB ohne
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird die größenabhängige Erleichterung nach
§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB angewendet und lediglich eine
verkürzte Bilanz gezeigt. Darüber hinaus wird von
den Schutzklauseln gemäß §§ 325 und
326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
Bei dem Geschäftsjahr handelt es sich um ein
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember
2007; insoweit ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr
eingeschränkt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens sind mit Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Der erworbene und aktivierte Firmenwert wird
planmäßig über 15 Jahre abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Einzelanschaffungskosten bis zu Euro 410,--, die im
Vorjahr angeschafft wurden, werden über einen Zeitraum
von fünf Jahren abgeschrieben. Die Neuanschaffungen
des Wirtschaftsjahres vom 01.10.2007 bis 31.12.2007 wurden
gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben (Euro 626,08).
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die
Notwendigkeit zur Bildung von Einzelwertberichtigungen war
nicht gegeben.
Die sonstigen Rückstellungen wurden
gemäß § 249 Abs. 1 S. 1 HGB für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
sind Forderungen in Höhe von Euro 10.900,14 (Vorjahr:
TEuro 10,2) ausgewiesen, die eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr haben. Darüber hinaus bestanden keine
weiteren Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Gegenüber dem verbundenen Unternehmen Alimax
Finanzdienstleistungen GmbH bestanden zum Bilanzstichtag
Forderungen aus gewährten Darlehen in Höhe von
Euro 1.600,00 (Vorjahr. TEuro 1,6).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen wie im Vorjahr Euro 50,00 und sind unter den
sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Gegenüber dem verbundenen Unternehmen ThinCCo
GmbH bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 24.152,13
(Vorjahr: TEuro 26,7).
Bilanzierte Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren waren am Bilanzstichtag nicht
vorhanden. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr in Höhe von insgesamt Euro 104.171,11
(Vorjahr: TEuro 59,5) entfallen auf folgende Posten:
Art der Verbindlichkeit
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
|
(Euro)
|
(TEuro)
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
70.533,16
|
38,1
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
33.637,95
|
21,4
|
Gesamtsumme
|
104.171,11
|
59,5
|
Die Verbindlichkeiten sind, mit Ausnahme der
üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Waren,
nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert.
Ergebnisverwendung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der vorgeschlagenen
Ergebnisverwendung. Nach Maßgabe des Vorschlages der
Geschäftsführung und der Gesellschafter wird der
Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro -22.556,65 nach
Verrechnung mit dem Gewinnvortrag aus alter Rechnung in
Höhe von Euro 3.361,39, insgesamt mit Euro -19.195,26,
auf neue Rechnung vorgetragen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und
bedeutsame sonstige finanzielle Verpflichtungen.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Herrn Herbert Langer
Vergütung der Geschäftsführer
Von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
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