Elektro-Graßl GmbH
Hallbergmoos
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.086.780,80 |
1.754.584,34 |
| I.
Sachanlagen |
824.862,00 |
561.610,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.261.918,80 |
1.192.974,34 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.534.836,00 |
4.465.931,16 |
| I.
Vorräte |
337.820,01 |
176.048,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.698.473,96 |
2.869.943,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.072.164,19 |
2.257.345,47 |
| davon
gegen Gesellschafter |
972.164,19 |
943.848,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.498.542,03 |
1.419.939,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
30.442,55 |
13.449,28 |
| Aktiva |
7.652.059,35 |
6.233.964,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.874.066,11 |
5.167.475,04 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,18 |
51.129,18 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.109.324,06 |
4.678.995,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
713.612,87 |
437.350,70 |
| B.
Rückstellungen |
598.277,08 |
461.550,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.179.716,16 |
604.939,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.179.716,16 |
604.939,42 |
| Summe
Passiva |
7.652.059,35 |
6.233.964,78 |
Anhang
Elektro Graßl GmbH
Anhang zum 31. Dezember 2023
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Firma
Elektro Graßl GmbH
Sitz
Hallbergmoos
Registergericht
Amtsgericht München
Handelsregisterbuchnummer
HRB 72713
B. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
C. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche,
abnutzbare und selbständig nutzbare
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Anschaffungswert von EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer (GWG)
wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen wie folgt vor:
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
Forderungen #1508-1509
|
943.848,72EUR
|
972.164,19 EUR
|
Forderungen #1555
|
1.100.000,00EUR
|
1.100.000,00EUR
|
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 51.129,18 EUR wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll
einbezahlt.
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
Gezeichnetes Kapital
|
51.129,18 EUR
|
51.129,18 EUR
|
Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
|
0,00 EUR
|
0,00 EUR
|
Eingefordertes Kapital
|
51.129,18 EUR
|
51.129,18 EUR
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
1.179.716,16Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0,00 Euro
|
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren
Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
Buchwert der
Pensionsrückstellung zum 31.12.2023
|
164.302,56EUR
|
Angabe der grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung
des beizulegenden Zeitwertes mithilfe allgemein anerkannter
Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden:
(hier eintragen: Heubeck-Richttafel 2018G)
Angabe zu Verbindlichkeiten
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
528.069,43EUR
|
1.179.716,16 EUR
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
|
76.869,99EUR
|
0,00 EUR
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0 EUR
|
0 EUR
|
Summe Verbindlichkeiten
|
604.939,42EUR
|
1.179.716,16 EUR
|
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
Forderung
|
943.848,72 EUR
|
972.164,19EUR
|
Die Teilbeträge der Verbindlichkeiten
gegenüber den Gesellschaftern haben dabei folgende
Restlaufzeiten:
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
· Teilbetrag
Restlaufzeit bis 1 Jahr
|
EUR
|
EUR
|
· Teilbetrag
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
|
943.848,72EUR
|
972.164,19EUR
|
· Teilbetrag
Restlaufzeit größer 5 Jahre
|
EUR
|
EUR
|
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB)
Es bestehen folgende nicht zu passivierende sonstige
finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage von Bedeutung sind: (Leasingverträge)
Verpflichtung
|
Betrag
|
Leasing
|
0,00 EUR
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|
EUR
|
|
EUR
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Haftungsverhältnisse
Es bestehen nach § 251 HGB nicht in der Bilanz
auswiesen Verbindlichkeiten. Diese gliedern sich wie folgt:
Verpflichtung
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Gewährte Sicherheit
|
Betrag
|
|
|
EUR
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E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Jürgen Graßl
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte während des
Geschäftsjahrs durchschnittlich 38 Arbeitnehmer.
Hallbergmoos, 16.01.2024
gez.
Jürgen Graßl
sonstige Berichtsbestandteile
gez. der Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2025
festgestellt.
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