Dr. Hofmann Rechtsanwalts-GmbH
Selbe AdresseRechtsanwaltskanzleien und Notariate
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Neff seit 28.6.2017 | Geschäftsführer |
Ulrich Neff seit 29.11.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.11% | |
S***** J***** | 5.00% |
| 4.72% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Georg Neff GmbHEigenbeteiligung | 61.67% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
19 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 19 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Georg Neff GmbHHeidenheim an der BrenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023der Georg Neff GmbH, HeidenheimAKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023der Georg Neff GmbH, Heidenheim
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach dem für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlungen berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen ausschließlich linear vorgenommen. Umlaufvermögen Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde nach üblicher Ermittlung der Kosten der jährlichen Aufbewahrung und einer durchschnittlichen Aufbewahrungszeit von 5,5 Jahren bewertet. Darüber hinaus haben die Rückstellungen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuererstattungen/-nachzahlungen aus Vorjahren. Pensionsrückstellungen Dem Ausweis liegt das versicherungsmathematische Gutachten des Instituts für Vorsorgeberatung Risiko- und Finanzierungsanalyse GmbH zu Grunde. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und nahestehenden Personen bestehen in Höhe von € 1.686.701,89. Passive Latente Steuern Auf Grund von Differenzen durch unterschiedliche handelsrechtliche und steuerrechtliche Wertansätze bei Grundstücken, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen, wurde eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung in Höhe von 15,825% als passive latente Steuern (§ 266 Abs. 3 HGB) in der Bilanz angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).
2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände i. H. v. € 40.088,67 haben i. H. v. € 10.664,01 eine Restlaufzeit von über einem Jahr und i. H. v. € 29.424,66 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 3. Wertpapiere Bei den Wertpapieren handelt es sich um eine Anleihe und zwei Inhaberschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr. 4. Eigenkapital/Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betragen € 61.794,00. Davon entfallen auf:
6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Nachfolgend die Angaben nach § 268 Abs. 5 S. 1 HGB als Verbindlichkeitenspiegel per 31.12.2023: Verbindlichkeitenspiegel per 31.12 2023
7. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Im Berichtsjahr sind keine vorhanden. 8. Passive latente Steuern Auf Grund von Differenzen durch unterschiedliche handelsrechtliche und steuerrechtliche Wertansätze bei Grundstücken, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen, war eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern (§ 266 Abs. 3 HGB) in der Bilanz anzusetzen. Für die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung wurden Steuern in Höhe von 15,825% (€ 113.213) angesetzt und nicht abgezinst. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2023 bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Bei der Gliederung wurden die größenmäßigen Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 HGB überwiegend nicht in Anspruch genommen. Die sonstigen betrieblichen Erträge (T€ 12,8) beinhalten im wesentlichen Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (T€ 7,7) der Auflösung von Rückstellungen (T€ 4,8). V. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführer waren im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Ulrich Neff, Heidenheim (vgl. Eintragung in das Handelsregister vom 27. November 2003) und Herr Jörg Neff, Heidenheim (vgl. Eintragung in das Handelsregister vom 28. Juni 2017). Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Auf die Angabe der Bezüge wird mit Hinweis auf § 284 Abs. 4 HGB verzichtet. Im Geschäftsjahr 2023 war durchschnittlich ein kaufmännischer Arbeitnehmer beschäftigt. VI. Angaben gemäß § 264c Abs. 1 GmbHG Forderungen gegenüber Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag keine. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und nahestehenden Personen betragen € 1.686.701,89 (Vorjahr: T€ 1.789.897,91).
Heidenheim, den 02. Mai 2024 Georg Neff GmbH Ulrich Neff, Geschäftsführer Jörg Neff, Geschäftsführer |
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