Atrium
GmbH
Siegen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
38.111,10 |
33.665,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.111,10 |
33.665,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
38.111,10 |
33.665,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.480,10 |
29.545,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.545,99 |
4.137,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.934,11 |
408,98 |
| B.
Rückstellungen |
1.713,00 |
1.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.918,00 |
3.019,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
38.111,10 |
33.665,26 |
Anhang
zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010
(Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2010)
Firma Atrium GmbH
57072 Siegen
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt.
2. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der
Anhang ist unter Berücksichtigung der Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.
3. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
4. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
5. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
verrechnet.
6. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die
Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend gegliedert.
7. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind soweit vorhanden im Anhang angegeben.
8. Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden.
9. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 Nr. 1 HGB gebildet.Auflösungen von
Rückstellungen erfolgten nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen; steuerrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen waren
nicht erforderlich.
6. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
7. Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
8. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
9. Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres
angewendeten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten und Sicherheiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten
von bis zu einem Jahr. Sicherheiten wurden nicht
gewährt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42,
III GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Bilanzstichtag aus einem Darlehen in Höhe von EUR
18.032,51 (Vorjahr: EUR 21.664,76) Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestehen am Bilanzstichtag
ebenso wie im Vorjahr nicht.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnissei. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I.Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin für folgende Gesellschaften:
a. Firma Atrium Betriebs- GmbH & Co. KG, Siegen,
b. VVC Verwaltungsgesellschaft Objekt Castroper
Hellweg mbH & Co.KG, Siegen.
In ihrer Eigenschaft als Komplementärin haftet
die Firma Atrium GmbHgrundsätzlich unbeschränkt
für Verbindlichkeiten dieser
Beteiligungsgesellschaften. Eine Inanspruchnahme für
Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaften hat sich
bisher nicht ergeben und wird aufgrund der bekannten
Geschäftsentwicklungen auch künftig nicht
erwartet.
II. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft
durch Herrn Paul Hans-Dieter Daub geführt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010
Siegen, den 15.10.2011
Paul Hans-Dieter Daub
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2011 festgestellt.
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