AVI Gastro GmbH
Schwindstraße 11, 68163 Mannheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Freiherr von Imhof seit 17.8.2020 | Geschäftsführer |
Katharina Freifrau von Imhof seit 17.8.2020 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Alexander Freiherr von Imhof | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVI Gastro GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangErstellung des Jahresabschlusses, Bestandsnachweise, Gliederung und BewertungRechnungswesenFür das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Die Buchführung und das Belegwesen entsprechen nach unserer Feststellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von uns erfasst und unter Anwendung des EDV-Buchführungssystem der ADDISON Software und Service GmbH ausgewertet. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wird ebenfalls mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung (Programm ADDISON TopLohn) geführt. Die Ordnungsmäßigkeit des ADDISON-Buchführungsprogramms wurde durch Einzelsystemprüfung der SCHITAG ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart, am 02. Dezember 2004 bestätigt. Der Jahresabschluss schließt an den materiell unveränderten Jahresabschluss zum 31.12.2022an. Über die erforderlichen Um- und Nachbuchungen wurde eine Buchungsanweisung angefertigt. BestandsnachweiseDas Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 HGB aufgestellt worden. Das Anlagevermögen ist durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern sind durch Aufstellungen belegt. Das Anlagenverzeichnis wurde elektronisch mit dem Programm ADDISON TopAnl erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des Programms wurde durch Einzelsystemprüfung der SCHITAG ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart, am 06. Dezember 2004 bestätigt. Für das Vorratsvermögen liegt eine Inventur vor. An der körperlichen Bestandsaufnahme haben wir nicht teilgenommen. Forderungen und Verbindlichkeiten sind durch Salden- und Nachtragslisten belegt. Der Kassenbestand ist aus dem Kassenbuch ersichtlich. Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit den Kontoauszügen bzw. Saldenbestätigungen abgestimmt. Die sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten sind durch Einzelaufstellungen belegt. Für die Rückstellungen liegen die erforderlichen Berechnungsunterlagen vor. BewertungDie geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese, soweit zulässig, in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten liegen nicht vor. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.3.2025. |
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