Designfabrik Appel GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
23.549,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
43,03 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.506,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.549,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.813,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
4.186,56 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.735,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.735,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.549,26 |
Anhang
ANHANG
Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und
Bewertung
Allgemeine Angaben
Die Designfabrik Appel GmbH ist nach den
Größenklassen des § 267
Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Von
der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften
für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss der Designfabrik Appel GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Angaben zur Buchführung
Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle
erfolgten nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden
mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und
über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV
e.G. ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
Hilfe des Programms Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV
e.G. bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des
einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das
Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle
weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen
geführt.
Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des HGB unter
besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB.
Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis
ordnungsgemäß entwickelt.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung Unternehmenstätigkeit beachtet.
Alle am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Erworbene immaterielle Anlagenwerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,- wurden im Jahr des Zugangs
in voller Höhe abgeschrieben.
Das aktivierte Anlagevermögen von
Euro 150,- bis Euro 1.000,- wurde in einen
Sammelposten eingestellt und über eine Nutzungsdauer
von 5 Jahren abgeschrieben (Poolabschreibung).
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt
und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Ergänzende Angaben
Außerhalb der Bilanz bestehen keine
finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage von Bedeutung sind.
Im Bilanzzeitraum wurden die Geschäfte von Herrn
Tobias Appel, Grafik-Designer, Düsseldorf
geführt. Der Geschäftsführer hat
Alleinvertretungsvollmacht und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
23.12.2011 _______________________
-Geschäftsführer -
Tobias Appel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2011 festgestellt.
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