DENTIC - direct GmbHLiquidiert

92637 Weiden in der Oberpfalz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Weiden i. d. OPf (Weiden) HRB 3554
Eingetragen
15.9.2009
Branche
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfHerstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien a. n. g.Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Die Entwicklung und die Herstellung von und der Handel mit technischen Geräten und Apparaten, insbesondere der Medizintechnik.

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Dr. Burckhardt
seit 15.9.2009
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

DENTIC - direct GmbH

Weiden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00
B. Umlaufvermögen 55.424,23
I. Vorräte 42.045,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.408,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.970,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 67.924,23

Passiva

 
  31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 22.166,27
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Bilanzverlust 2.833,73
B. Rückstellungen 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 44.757,96
Bilanzsumme, Summe Passiva 67.924,23

Anhang

A. Allgemeine Angaben

1. Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

2. Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden ausschließlich linear und auch bei unterjährigen Zugängen stets zeitanteilig vorgenommen. Zuschüsse werden von den Anschaffungskosten abgesetzt. Lag der am Bilanzstichtag beizulegende Wert dauerhaft niedriger, so wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert vorgenommen.

Sachanlagen werden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen werden die Einzelkosten (Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne), die Fertigungs- und die Materialgemeinkosten sowie die durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen einbezogen. Lag der am Bilanzstichtag beizulegende Wert dauerhaft niedriger, so wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert vorgenommen. Zuschüsse werden von den Anschaffungs-/Herstellungskosten abgesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter", d.h. bewegliche Anlagegegenstände, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten EUR 410,- (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen, werden bis 2007 gemäß § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten mehr als EUR 150,00 (ohne Umsatzsteuer) aber weniger als EUR 1.000,00 betragen, wird ab 2008 gemäß § 6 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Jahr des Zugangs ein Sammelposten gebildet und dieser auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Anlageguts mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Immobilien werden stets linear, Mobilien linear oder degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu höheren Abschreibungsbeträgen führt.

Gebrauchte Wirtschaftsgüter werden mit einer geringeren Nutzungsdauer und damit einem höheren Abschreibungssatz angesetzt.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden angabegemäß mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Tageswerten bewertet.

Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden angabegemäß mit den Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten (Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne), angemessene Teile der notwendigen Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des durch die Fertigung veranlassten Wertverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Lag der Börsen- oder Marktwert niedriger, wird der sich daraus ergebende Wert bei den fertigen Erzeugnissen zugrundegelegt. Bei den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen wird der niedrigere Wert angesetzt, wenn der Verkaufserlös abzüglich der bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten geringer als die Herstellungskosten ist. Erkennbare Bestandsrisiken werden angemessen berücksichtigt.

Waren werden angabegemäß mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Verkaufspreisen bewertet.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Stichtag einzeln wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden voll abgeschrieben. Das allgemeine Forderungsrisiko wird ausreichend durch Pauschalwertberichtigungen in steuerlich anerkannter Höhe unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten der Vergangenheit berücksichtigt.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Kassenbestände und Bankguthaben werden zu Nominalwerten angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen und Passive Rechnungsabgrenzungen werden mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß § 6a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 6 % p.a. mit dem Teilwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung werden Rückstellungen in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe. Die Rückstellungsbeträge werden nur abgezinst, wenn die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten einen Zinsanteil enthalten.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln werden mit dem Nominalbetrag der Wechselbeträge bewertet.

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungen werden, soweit keine Haftungsbeschränkungen vorliegen, entsprechend den Hauptverbindlichkeiten bewertet.

Ein erworbener Geschäfts oder Firmenwert wird auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren planmäßig abgeschrieben.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Gemäß § 7g EStG wurden steuerrechtliche Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von 0,00 EUR getätigt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen sind EUR 0,00 enthalten, die Ausleihungen oder Forderungen gegen Gesellschafter sind.

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Eigenkapital

Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist in Höhe von EUR 12.500,00 eingezahlt.

Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeitenspiegel

mit einer Restlaufzeit von

Verbindlichkeiten bis 1 Jahr 1-5 Jahre mehr als 5 Jahre
  46.534,65 0,00 0,00

Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

2. In den Verbindlichkeiten sind EUR 32.095,70 enthalten, die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter sind.

Haftungsverhältnisse

Laut Angaben der Geschäftsführung bestanden am Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

D. Sonstige Angaben

1. Mitglieder der Geschäftsführung:

  Zugehörigkeit
Dr. Rainer Burckhardt seit 2009

2. Zum Bilanzstichtag betrugen die Forderungen gegenüber den Mitgliedern der Geschäftsführung EUR 0,00.

 

Weiden, 22. Oktober 2010

Die Geschäftsführung

Dr. Rainer Burckhardt

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