Stammdaten

Register
Amtsgericht Kaiserslautern HRB 21655
Eingetragen
28.9.1999
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Gegenstand
Geändert, nun: Gegenstand des Unternehmens sind die Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme und Breitband- /Glasfaserinfrastruktur, einschließlich des jeweiligen Netzbetriebs. Hiervon umfasst ist auch die Betätigung im Bereich der Straßenbeleuchtung. Der Unternehmensgegenstand umfasst zudem sämtliche Dienstleistungen auf dem Energie-, dem Versorgungs-, dem Messdienstleistungs-, dem Telekommunikations- und dem Internetsektor sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sebastian Koch
seit 1.2.2023
Prokura
Nicola Corina Klein
seit 20.12.2022
Geschäftsführer
Bernd Bohn
seit 14.10.2022
Geschäftsführer
Michael Maute
seit 28.11.2013
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Stadt Kusel
51.00%
49.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stadt Kusel
Germany
651.882 €
51.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Kusel GmbH

Kusel

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen des Unternehmens

Der vormalige Eigenbetrieb Stadtwerke Kusel wurde zum 1. Januar 1999 in eine Kapitalgesellschaft, in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, umgewandelt. Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung, der Bezug, der Transport und die Verteilung von Strom, Erdgas, Wärme und Trinkwasser sowie die Durchführung sonstiger, der Versorgung der Bevölkerung, der Industrie und des Gewerbes dienender Aufgaben wie z. B. der Bau und Betrieb von Nahwärmenetzen.

Der Gegenstand des Unternehmens wurde 2014 um die Sparte Bahnhofstr. 28 erweitert. Dabei handelt es sich um die Sanierung und die Vermietung einer stadtprägenden Immobilie im Eigentum der Gesellschaft. Im September 2016 wurde zusätzlich die "Versorgung der Bevölkerung mit einer Breitband-/Glasfaserinfrastruktur" sowie "sämtliche Dienstleistungen auf dem Messdienstleistungs- und dem Telekommunikations- und dem Internetsektor" als Gegenstand des Unternehmens in die Gesellschaftssatzung aufgenommen. Das TK-Netz ist seit 01.01.2021 an die K-Net in Kaiserslautern verpachtet.

Rückwirkend zum 01.01.2022 hat die SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG 49% der Anteile der Stadtwerke Kusel GmbH erworben.

Zweck der Kooperation ist es, über die gesamte Laufzeit hinweg, in partnerschaftlicher Weise die öffentliche Aufgabe der Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme und Breitband zu gewährleisten. Die Versorgung der Bevölkerung mit Energie soll auch zukünftig, gemäß den Zielen des § 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), d.h. mittels einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leistungsgebundenen Energieversorgung, die zunehmend auf Erneuerbaren Energien beruht, sichergestellt werden (§ 1 Konsortialvertrag zw. SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG und Stadtwerke Kusel GmbH).

Die Stadtwerke Kusel GmbH bleibt Netzeigentümerin und Konzessionsnehmerin, hat mit Wirkung zum 01.01.2023 ihre Strom- und Gasversorgungsnetze jedoch an die SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG, als Netzbetreiberin, verpachtet.

Der Kundencenter und der technische Standort bleiben am Standort Kusel erhalten.

Für die Unterstützung bei der Erbringung verschiedener Dienstleistungen, z.B. im kaufmännischen Bereich, wurden Verträge mit der SWK abgeschlossen.

Zum 01.01.2023 wurden 9 Mitarbeitende des kaufmännischen Bereiches sowie des technischen Bereiches von SWK übernommen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus 11 Mitgliedern (davon 4 Mitglieder der SWK) zusammen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Stadtwerke Kusel ist als regionales Energieversorgungsunternehmen von der energiewirtschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, von der Entwicklung der Börsenpreise für Energie sowie - zumindest für den Gas- und Wärmeverkauf - von der Witterung beeinflusst.

Die Energiewende als formuliertes Ziel auch der aktuellen Bundesregierung hat bestimmenden Einfluss auf die energiewirtschaftlichen Entwicklungen. Der zunehmende Einsatz erneuerbarer Energien bei der Strom- und Wärmeerzeugung stellt hohe Anforderungen an die Ausgestaltung bestehender und künftiger Infrastruktur der Energiewirtschaft. Die künftigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Energiewende betreffen alle Wertschöpfungsstufen in der Energiewirtschaft.

Die weltpolitischen Konflikte und die Energiekrise hatten weniger Einfluss auf die Versorgungssicherheit in 2023 als ursprünglich befürchtet. Insbesondere die massiven und kurzfristigen Eingriffe der Regierung in die Energiewirtschaft mit Dezemberhilfe und Preisbremse hatten und haben extreme Auswirkungen auf IT und Prozesse bei allen Energieversorgern.

Die Energiepreise im Jahr 2023 sind im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich gesunken, lagen aber immer noch deutlich über dem Niveau von 2021 und davor. Dies betraf sowohl die Gaspreise als auch die Strompreise. Zu Jahresbeginn fielen die Preise stärker, zur Jahresmitte stellte sich eine Seitwärtsbewegung mit sinkender Tendenz ein und gegen Ende des Jahres sind die Preise erneut deutlich gefallen. Bei Strom notierten die Preise an der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) für die Frontjahresprodukte Base 2024 bis 2026 zum Jahresbeginn 2023 zwischen 214,27 €/MWh und 132,00 €/MWh. Die Strompreise schlossen zum Jahresende 2023 bei rund 93,04 €/MWh bis 98,44 €/MWh für die Frontjahresprodukte. Bei Gas notierten die Preise für die Frontjahresprodukte 2024 bis 2026 im Marktgebiet THE (H-Gas) zum Jahresbeginn 2023 zwischen 78,00 €/MWh und 44,883 €/MWh. Die Gaspreise schlossen zum Jahresende 2022 bei 36,089 €/MWh bis 37,443 €/MWh für die Frontjahresprodukte.

2023 war das zweitwärmste Jahr seit Beginn der modernen Wetteraufzeichnungen vor rund 100 Jahren. Das Temperaturmittel in der Region war mit 11,5 Grad um 1,4 Grad höher als das langjährige Mittel. Die Gradtagszahl, die in der Energieversorgung häufig zur Beurteilung des Raumwärmebedarfs verwendet wird, lag für die Region mit 2.920 Punkten 2,9 Prozent unter dem Vorjahr (3.006).

2.2 Preisentwicklung der Stadtwerke Kusel

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hatte sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 und Anfang 2023 immer weiter verschärft. Durch fehlende Erdgaslieferungen aus Russland und die Verknappung des Angebots haben sich die Börsenpreise für Erdgas und Strom massiv verteuert. Dies katapultierte auch bei den Stadtwerken Kusel den Eindeckungspreis stark nach oben.

Durch den längeren, dreijährigen, Eindeckungszeitraum wirkte sich das bei Strom weniger aus als bei Gas, wo der Eindeckungszeitraum mit eineinhalb Jahren kürzer war. So wurden die Strompreise über alle Tarife hinweg zum 01.01.2023 um 8,90 ct/kWh (netto) angehoben. Bei Erdgas musste zum Jahreswechsel hingegen eine Steigerung von 11,50 ct/kWh (netto) an alle Kunden weitergegeben werden. Nachdem sich auch die Unsicherheiten am Markt etwas gelegt hatten, erholte sich der Erdgasindex leicht und die Stadtwerke konnte zum 01.09.2023 hin 3,50 ct/kWh im Verbrauchspreis nachlassen.

Die Bundesregierung hatte ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Darunter zählte auch die sogenannte Preisbremse. Im Erdgasbereich erhielten private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, so 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Stromkunden, die maximal 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht hatten, wurde der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct / kWh gedeckelt.

Die Preise für Wärme wurden, entsprechend den vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklauseln, angepasst. Die Indizes enthalten eine Marktkomponente, wodurch sich die gestiegenen Erdgasbörsenpreise auch dort preissteigernd auswirken. Im Fernwärmebereich wurde der Preisdeckel für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde festgelegt.

Der Preis für Wasser blieb auch im Jahr 2023 unverändert bei 2,15 €/m 3 (netto) und somit seit 2016 stabil.

3. Geschäftsverlauf und Entwicklung der Stadtwerke Kusel GmbH

3.1. Jahresergebnis

Im Geschäftsjahr 2023 hat sich das Jahresergebnis der Gesellschaft mit einem Gewinn nach Steuer in Höhe von T€ 499 gegenüber dem Vorjahr (T€ 441) etwas erhöht.

Die Gesellschaft erzielte im Jahr 2023 in den Sparten Strom, Erdgas, Wasser und Wärme incl. der Auflösung von Rückstellungen und nach Abzug der Energiesteuern (Strom- und Erdgassteuer) Umsatzerlöse in Höhe von T€ 21.637 (Vj.: T€ 15.429). Ein Anstieg um T€ 6.208 bzw. 40 v.H. Unter Berücksichtigung der "sonstigen betriebliche Erträge" sowie der "aktivierten Eigenleistungen" wurden im Jahr 2023 mit T€ 22.014 insgesamt T€ 6.469 höhere Erträge erzielt als im Jahr 2022 (T€ 15.545).

Dabei ist allerdings zu beachten, dass etliche Rechnungen von vorgelagerten Netzbetreibern in 2023 noch an Stadtwerke Kusel gerichtet wurden. Diese Kosten in Höhe von 434 T€ wurden an Stadtwerke Kaiserslautern als Netzpächterin weitergereicht und trugen damit zur Erlössteigerung bei. Insgesamt betrachtet sind diese Rechnungen und Erlöse aber erfolgsneutral.

Weiter übernahmen die Stadtwerke Kaiserslautern den Lagerbestand des Materiallagers Strom und Gas im Wert von 70 T€.

Die Bilanzsumme liegt 2023 mit T€ 26.050 um T€ 5.494 über dem Vorjahreswert in Höhe von T€ 20.556T€.

Die Eigenkapitalquote beträgt unter Berücksichtigung der Investitionszuschüsse damit 32,0 v. H. (Vj.: 38,4 v. H.).

3.2. Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Bescheid für die Festsetzung der Erlösobergrenze für die dritte Regulierungsperiode wurde für das Stromnetz am 14. Mai 2020 und der für die Erlösobergrenze im Gasnetz am 16. Oktober 2019 zugestellt. Diese bilden die Grundlage für die Berechnung der Netzentgelte. Durch die Verpachtung der Netze ab 01.01.2023 gelten seitdem die gemeinsamen Netzentgelte der Stadtwerke Kaiserslautern auch im Netz Kusel.

3.3. Personal und Soziales

Zum 31. Dezember 2023 waren im Unternehmen insgesamt 33 Mitarbeitende, inkl. 3 Auszubildenden, beschäftigt. Unter Berücksichtigung der Teilzeitstellen besetzten diese 33 Mitarbeitenden insgesamt 29,8 Vollzeit-Stellen. Damit ist die Stellenzahl gegenüber 2022 um 0,8 Vollzeit-Stellen gesunken (30,6 Vollzeit-Stellen). Von den 33 Mitarbeitenden ist eine Mitarbeiterin in Elternzeit, eine Mitarbeiterin erhält Rente auf Zeit. Die beiden Geschäftsführer sind nicht bei SW Kusel angestellt. Dem Wechsel von 9 Mitarbeitenden zu Stadtwerke Kaiserslautern stehen 6 Neueinstellungen in 2023 entgegen, davon 1 Auszubildender.

4. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

4.1. Ertragslage

Die Gesellschaft erzielte im Jahr 2023 in den Sparten Strom, Erdgas, Wasser und Wärme incl. der Auflösung von Rückstellungen und nach Abzug der Energiesteuern (Strom- und Erdgassteuer) Umsatzerlöse in Höhe von T€ 21.637 (Vj.: T€ 15.429). In den Zahlen von 2022 sind noch die Erlöse aus Netzentgelten von Dritten enthalten, die 2023 durch die Verpachtung weggefallen sind.

Die "Aktivierten Eigenleistungen" betrugen T€ 108 (Vj.: T€ 69), vorrangig erzielt in den Sparten Wasser und Wärme. Die "Sonstigen betrieblichen Erträge" lagen mit T€ 268 über denen des Vorjahres (T€ 45), Diese Erlöse ergaben sich vor allem aus der Auflösung von Rückstellungen und aus dem Verkauf von Heizungen, deren Contracting-Verträge ausgelaufen waren.

Die Aufwendungen für "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" stiegen gegenüber 2022 von T€ 8.871 auf T€ 15.757. Zu den Einflussfaktoren wie verändertem Verbraucherverhalten und gestiegenen Börsenpreisen schlugen sich 2023 weiter die Preissteigerungen auch in allen anderen Bereichen in der Materialbeschaffung nieder.

Für "Bezogene Leistungen" sind im Jahr 2023 Aufwendungen in Höhe von T€ 920 gegenüber T€ 1.224 im Vorjahr entstanden.

Der "Personalaufwand" sank von T€ 2.198 auf T€ 1.685. Diese Kosteneinsparungen entstanden vor allem durch die Übernahme von Mitarbeitenden durch die Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG.

Die "Abschreibungen" sanken mit T€ 1.014 leicht gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr: T€ 1.025). Die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" stiegen gegenüber dem Vorjahreswert von T€ 1.111 auf T€ 1.366 an. Darin waren erstmals in voller Höhe die Entgelte für die Dienstleistungen enthalten, die durch die Stadtwerke Kaiserslautern für die Stadtwerke Kusel erbracht wurden. Leichte Kostensteigerungen ergaben sich bei den Zinsen. Diese stiegen von T€ 145 auf T€ 149.

Stromversorgung

Obwohl der Stromabsatz im Jahr 2023 mit 13.484 MWh hinter dem Absatz von 2022 mit 15.107 MWH zurückblieb, konnte durch eine Preisanpassung ein Umsatz von 6.400 T€ gegenüber 4.136 T€ erreicht werden.

Gasversorgung

Absolut betrug der Gasabsatz in 2023 incl. Flüssiggas 77.587 MWh gegenüber 87.630 MWh im Vorjahr. Der Umsatz durch Gasverkauf 2023 betrug 10.164 T€. Auch der Gaspreis wurde in 2023 angehoben. In den Absatzzahlen wird das veränderte Verbrauchsverhalten der Kunden deutlich. Die Aufforderungen zum Energiesparen haben Wirkung gezeigt. In der Absatzmenge ist auch der Eigenverbrauch der stadtwerke-eigenen Wärmeanlagen enthalten (Meisterwärme und BHKWs).

Wasserversorgung

Gegenüber 2022 sank der Wasserabsatz von 303.612 m 3 auf 295.456 m 3 , Bei unverändertem Wasserpreis betrug der Umsatz aus Wasserverkauf 695 T€.

Wärmeversorgung

Der Wärmeabsatz 2023 erfuhr absolut einen Rückgang von 13.056 MWh auf 11.157 MWh

Der Wärmeumsatz betrug 1.763 T€ gegenüber 1.463 T€ im Vorjahr. Bedingt durch die Abrechnungsvorschriften der Heizkostenverordnung konnten die starken Preissteigerungen im Gas erst in 2023 an die Wärmekunden weitergegeben werden. Dadurch kam es zu gestiegenen Erlösen trotz leicht gesunkener Absatzmengen.

4.2. Finanzlage

Im Berichtsjahr entstanden Zahlungsabflüsse durch Investitionen in Höhe T€ 1.046 in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (Vj.: T€ 1.091).

Von den Gesamtinvestitionen entfielen T€ 290 auf die Stromversorgung, davon entfielen rund 276 T€ auf die Fernwirktechnik und technische Neuerungen in den Stationen. T€ 54 wurden in der Gasversorgung aufgewendet, T€ 117 in der Wasserversorgung, T€ 377 für Wärmeversorgung/Energiedienstleistungen, T€ 26 in der Glasfaserversorgung, T€ 70 in der neue Sparte Photovoltaik sowie T€ 113 für gemeinsame Anlagen.

Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Banken und den Gebietskörperschaften wurden jederzeit erfüllt. Dies ist, unter Nutzung der verfügbaren Überziehungskreditlinien, die i.R. zum Jahresanfang in Anspruch genommen werden, auch für die Zukunft zu erwarten.

4.3. Vermögenslage

Die Bilanzsumme liegt im Geschäftsjahr 2023 mit T€ 26.050 über dem Vorjahreswert von T€ 20.556. Die Veränderungen auf der Aktivseite ergeben sich im Wesentlichen durch die Erhöhung des Kassenbestandes auf T€ 5.899 (Vorjahr: T€ 1.886)

Auf der Passivseite sind vor allem die Rückstellung gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht.

Der Anteil der Eigenmittel an der Bilanzsumme beträgt nunmehr 27,9 v. H. gegenüber 32,9 v. H. im Vorjahr. Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung der Ertrags- und Investitionszuschüsse beträgt 32,0 v. H. (Vj.: 38,4 v. H.).

4.4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Nach wie vor ist der Energiemarkt von einem großen Wettbewerb um die Gewerbe- und Haushaltskunden geprägt. Die Stadtwerke Kusel verfügen mittlerweile jedoch über einen recht treuen Kundenstamm. Die Quote betrug 83 % im Gasbereich und 87% im Strombereich. Im Sonderkundenbereich hat sich die Situation stabilisiert. Eine besondere Fluktuation durch Zu- oder Abwanderung von Gewerbekunden gibt es nicht. Derzeit werden überwiegend Kommunen und Verwaltungen beliefert, die mit marktgerechten Angeboten beliefert werden können. Zugewinne können außerhalb des eigenen Netzes immer wieder realisiert werden. Insbesondere können Wärmeprojekte außerhalb des eigenen Netzes mit eigener Energie beliefert werden.

5. Chancen- und Risikobericht

5.1 Risikobericht

Allgemein

Die Energieversorgung galt allgemein als krisensichere Branche. In den letzten Jahren hat sich dies als falsch herausgestellt. Gezeigt hat sich in dieser außergewöhnlichen Situation aber auch, dass Stadtwerke in der Lage sind, Krisen zu managen.

Die Auswirkungen von Covid-19, dem Ukraine Krieg und der Energiekrise konnte die Stadtwerke Kusel durch proaktives Krisenmanagement und vorausschauendes Unternehmertum, gemeinsam mit dem Kooperationspartner SWK Stadtwerke Kaiserslautern, bislang erfolgreich bewältigen.

Zusätzlich zu den Krisen der letzten Jahre ist ein weiterer Treiber die anhaltende Diskussion um den Klimaschutz.

Unverändert entstehen aus den vorgenannten Themen und dem sich daraus ergebenden teils massiven politischen Einfluss sowie Risiken, die es zu bewerten und managen gilt. Diese unterliegen einem laufenden Monitoring und fließen in die Hochrechnungen und Planungen ein.

Strategische Risiken

Wesentliche strategische Risiken sind die teilweise unsicheren und sich ändernden politischen Rahmenbedingungen des Energiemarktes. Bereits in der Vergangenheit führten die Einführung des CO 2 -Handels, der Kohleausstieg und anderer Eingriffe der Politik, wie die Dezemberhilfe und die Preisbremsen, mit gravierenden Auswirkungen auf das operative Geschäft zu Planungsunsicherheiten, welche in die Gegenwart wirken und auch die Zukunft beeinflussen.

Die Dynamisierung des Wettbewerbs um Kunden in der Energiebranche setzt sich in den Sparten Strom und Gas weiterhin fort. Die Zukunft der Gasversorgung ist ungewiss und stellt Verteilnetzbetreiber vor hohe Herausforderungen. Auf der einen Seite sind die Verteilnetzbetreiber gemäß EnWG verpflichtet, eine sichere, effiziente und kostengünstige Energieversorgung zu gewährleisten und alle Kunden diskriminierungsfrei an die Gasnetze anzuschließen.

Auf der anderen Seite besteht aufgrund der beschlossenen Klimaziele eine große Unsicherheit, welche Rolle die Gasversorgung zukünftig einnehmen wird und inwieweit die bestehende Infrastruktur auch für andere Energieträger, beispielsweise Wasserstoff, genutzt werden kann.

Operative und technische Risiken

Im Mittelpunkt der operativen Risiken steht die Versorgungssicherheit. Durch die Kooperation mit der SWK und damit dem Zugriff auf fachspezifisch ausgebildete Mitarbeitende und Qualitätskontrollen können die Anforderungen erfüllt werden, die sich aus der Verantwortung der Versorgungssicherheit ergeben. Des Weiteren werden die zentralen technischen Einrichtungen zur Versorgung abgesichert und überwacht, um so eine Einwirkung von Dritten zu verhindern. Es kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich aus dem Vorhandensein oder dem Betrieb technischer Anlagen, insbesondere durch den Betrieb des Gas- und Stromnetzes, Verpflichtungen für das Unternehmen ergeben, bei denen die eintretende Schadenshöhe nicht versicherbar ist oder aus Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten nicht abgesichert wird. Gesetzliche Haftungsansprüche sind abgesichert. Derzeit bestehen solche Verpflichtungen nicht. Alle üblichen Risiken sind durch entsprechende Versicherungen abgesichert, sofern die Möglichkeiten gegeben sind.

Gemäß § 16 EnWG sind durch Gas-Verteilernetzbetreiber bei Gefährdungen oder Störungen der Sicherheit oder der Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems Maßnahmen zu ergreifen, die dazu dienen, diese Gefährdung oder Störung zu beseitigen. Die Stadtwerke Kusel setzen den Handlungsleitfaden "Krisenvorsorge Gas" des BDEW und des VKU um. Der Leitfaden regelt die Zusammenarbeit der Gasnetzbetreiber bei der Umsetzung der Maßnahmen nach § 16 EnWG sowie die Kommunikationsprozesse der Betroffenen untereinander.

Die weltpolitischen Konflikte, speziell der Israel-Krieg und nach wie vor der Krieg zwischen Russland und der Ukraine, bergen die Gefahr extremer Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit. In diesem Zusammenhang hat der Kooperationspartner SWK Konzepte erarbeitet und mit der Umsetzung begonnen. Bei Versorgungseinschränkungen, die ganz Deutschland oder die EU betreffen, treten Notfallpläne gemäß der EU-Verordnung 2017/1938 (Gasversorgungssicherheits-Verordnung) in Kraft. In der Notfallstufe der Notfallpläne liegt die landesweite Verteilung der Erdgasmengen ganz in der Verantwortung der Bundesnetzagentur.

Im Fall der verordneten Liefereinschränkungen ruhen gemäß §16 (3) i.V.m. §16a EnWG alle jeweils betroffenen Leistungspflichten. Trotz dieser Krisenmaßnahmen würde eine tatsächliche Gasmangellage jedoch eine erhebliche Beeinträchtigung aller Bereiche des täglichen Lebens und des Wirtschaftslebens herbeiführen.

Wie in vielen Branchen spielt auch in der Versorgungsindustrie die IT eine zentrale Rolle. Mit dem Rechenzentrum, welches von dem IT-Dienstleister Demando GmbH (Tochterunternehmen der SWK Stadtwerke Kaiserslautern GmbH) betrieben wird, ist die SAP-IT-Infrastruktur auf dem neuesten Stand der Technik. Die technische Infrastruktur ist über den Dienstleister DEINFO gesichert.

Finanzwirtschaftliche Risiken und Finanzinstrumente / Marktrisiken

Die wesentlichen finanzwirtschaftlichen Risiken sind Preisänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken, Adressausfallrisiken sowie Zahlungsstromschwankungsrisiken.

Zu den Finanzinstrumenten zählen originäre und derivative Finanzinstrumente. Die Stadtwerke Kusel haben keine derivativen Finanzinstrumente im Einsatz. Die originären Finanzinstrumente umfassen auf Seite der Aktiva hauptsächlich liquide Mittel, Forderungen und Finanzanlagen des Anlagevermögens sowie auf der Passivseite die Verbindlichkeiten.

Die Preisänderungsrisiken der Stadtwerke sind der konservativen Anlagestrategie entsprechend gering.

Die Risiken in der Energiebeschaffung und im Energievertrieb ergeben sich aus den Marktschwankungen am Strom- und Gasmarkt. Um den Kunden einen stabilen und günstigen Preis anbieten zu können, beteiligten sich die Stadtwerke Kusel nicht am spekulativen Handel, sondern setzt auf eine strukturierte Beschaffung. So deckt sie Langzeitrisiken ab und meidet extreme Marktsituationen. Auf kurzfristige Ereignisse wird, soweit möglich, mit entsprechenden Handelstätigkeiten reagiert, auf Basis von Mengenabschätzungen und mit dem Ziel geringstmöglicher Verluste.

Die langfristige, strukturierte Beschaffung konnte bisher größeren Schaden durch die extremen Marktpreisentwicklungen von den Stadtwerken Kusel abwenden. Trotzdem war auch das Jahr 2023 von den Entwicklungen am Energiemarkt geprägt. Grundsätzlich wird die preisliche Situation am Energiemarkt täglich geprüft und bewertet. Das im Risikohandbuch definierte Vorgehen wird umgesetzt, die Situation engmaschig kommuniziert und abgestimmt.

Entlastung brachte hier das Hilfspaket der Regierung; Verbraucher und Energieversorger wurden unter anderem durch die Dezemberhilfe und Preisbremsen unterstützt.

Bezüglich der Erstattung kam das definierte Risiko nicht zum Tragen, die beantragten Gelder sind zeitnah eingegangen.

Die Liquidität wird täglich in der kaufmännischen Abteilung gemonitort. Im Jahr 2023 bestand jederzeit Zahlungsfähigkeit.

Generell wurden aufgrund der Krise Liquiditätsrisiken eingestellt und Kreditlinien erhöht.

Das Vorleistungsrisiko ist branchenüblich und wird im Forderungsmanagement überwacht. Den Nachwirkungen von Corona und den Auswirkungen der aktuellen extremen Energiepreisentwicklungen wird innerhalb der Planung wie auch im Risikomanagement mit einem eng getakteten Monitoring Rechnung getragen. Das Wiedereindeckungsrisiko wird als gering eingeschätzt, da nur mit solchen Vorlieferanten Kontrakte geschlossen werden, die in der Branche als zuverlässig und bonitätsstark gelten.

Zinserträge und -aufwendungen sind Schwankungen ausgesetzt. Zum 31. Dezember 2023 sind im Wesentlichen feste Zinsbindungen bei den aufgenommenen Darlehen vereinbart. Durch langfristige Festzinsbindungen ist dieses Risiko minimiert.

Der demografische Wandel sowie die rückläufige Bevölkerungsentwicklung in der Kreisstadt und den umliegenden Gemeinden wirkt sich negativ auf die Absätze und Erlöse aus. Durch die schrumpfende Bevölkerung sinkt auch die Anzahl der Gewerbe- und Handelstreibenden, was wiederum den Energieabsatz mindert.

Gesamtbeurteilung

Im Jahr 2023 lagen keine existenzgefährdenden Risiken vor. Dies gilt auch für die Vorschau der nächsten drei Jahre. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass kurzfristige weltpolitische Ereignisse maßgeblichen Einfluss auf die Stadtwerke haben können.

5 .2 Chancenbericht

Die Megatrends der Energiebranche bieten weiterhin Chancen, um neue Geschäftsfelder zu erschließen und so in Wachstumsmärkte zu stoßen. Die Themenwelt ist vielfältig. Daneben nehmen auch die geopolitische Situation und die Gesetzgebung deutlichen Einfluss auf die Branche. Themen wie Versorgungssicherheit und der nochmals verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien beherrschen die Schlagzeilen.

Bei der Digitalisierung drängen neue Lösungen, wie beispielsweise Blockchain, KI (künstliche Intelligenz) oder IoT (Internet of Things) auf den Markt und werden immer alltagstauglicher. Daraus ergeben sich neue Ansätze für die Energiewelt. Smart City oder Prosumer-Produkte erlangen somit eine neue Größe und werden immer attraktiver.

Für die Stadtwerke gilt es, die Vielzahl neuer Technologien in diesen Bereichen zu sortieren und die nachhaltige Auswirkung auf die derzeitigen Geschäftsfelder im eigenen Marktgebiet richtig einzuschätzen und die Möglichkeiten in neue Produkte und Dienstleistungen zu transformieren. Wichtig ist es, zum einen flexibel zu sein und den Anschluss an neue Entwicklungen nicht zu verlieren, aber auch nicht jedem Trend sofort zu folgen.

Durch die Beteiligung der Stadtwerke Kaiserslautern und damit die Verpachtung des Strom- und Gasnetzes an die SWK bietet sich die Chance, über die gesamte Laufzeit der Kooperation hinweg in partnerschaftlicher Weise die öffentliche Aufgabe der Versorgung der Bürger mit Strom, Gas, Wasser, Wärme und Breitband zu gewährleisten. Durch die zukünftige gemeinsame Erledigung der umfangreichen regulatorischen Aufgaben, durch einen effizienten gemeinsamen Netzbetrieb für Strom und Gas sowie durch weitere Synergien im Bereich Einkauf und Vertrieb ist eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadtwerke Kusel zu erwarten.

Damit sehen sich die Stadtwerke Kusel insgesamt gut aufgestellt, um den künftigen Herausforderungen entgegentreten zu können.

6. Prognosebericht

Für das Jahr 2024 gehen die Stadtwerke Kusel, gemäß dem aufgestellten Wirtschaftsplan von einem Ergebnis, nach Steuern, von T€ 401 aus.

Die Höhe des Gewinnes hängt stark von der Energiemarktlage und der politischen Entwicklungen ab. Auch die stark gestiegene Inflation und marktbedingte Engpässe bei Materialien können Einfluss auf die Entwicklungen des Geschäftsjahres 2024 haben.

Die Hochrechnung zu Ende Juni 2024 ergab einen zu erwartenden Gewinn von T€ 373. Die Stadtwerke erstellen regelmäßige Forecasts und haben Notfallpläne erstellt, um den Betrieb sicher weiterzuführen. Die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung im Versorgungsgebiet ist derzeit nicht gefährdet.

Die wesentliche Aufgabe 2024 ist weiterhin die Umsetzung des Beteiligungsprojektes mit den abgeschlossenen Verträgen und Vereinbarungen (Konsortialvertrag, Satzungsänderung, Netzverpachtung, Dienstleistungsvertrag) für die Stadtwerke Kusel GmbH.

Zusammenfassung:

Im Geschäftsjahr 2023 sind keine Risiken aufgetreten, die die wirtschaftliche Existenz sowie den Fortbestand der Stadtwerke Kusel gefährdet haben. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass eine ausreichende Ertragskraft für die künftige Entwicklung des Unternehmens vorhanden sein wird und dass die betrieblichen Herausforderungen gemeinsam mit dem neuen Gesellschafter, der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG, erfolgreich bewältigt werden können.

Außer den o.g. Risiken liegen Entwicklungen, die im Sinne des KonTraG den Bestand des Unternehmens in den nächsten Jahren gefährden können, oder die geeignet sind, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich zu beeinflussen, derzeit nach Einschätzung der Geschäftsführung nicht vor.

 

Kusel, 27.08.2024

Stadtwerke Kusel GmbH

Nicola Klein, Geschäftsführerin

Bernd Bohn, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen 14.375.696,15 14.331.676,71
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 262.386,29 261.521,00
II. Sachanlagen 13.877.565,25 13.887.156,48
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 2.275.649,03 2.347.403,71
2. Grundstücke ohne Bauten 65.685,27 65.685,27
3. Bauten auf fremden Grundstücken 14.016,00 14.539,00
4. Erzeugungs- und Bezugsanlagen 1.165.614,03 1.211.401,35
5. Verteilungsanlagen 9.250.597,00 9.703.744,00
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 258.223,14 202.793,48
7. Anlagen im Bau 847.780,78 341.589,67
III. Finanzanlagen 235.744,61 182.999,23
1. Beteiligungen 200.744,61 147.999,23
2. Übrige Finanzanlagen 35.000,00 35.000,00
B. Umlaufvermögen 11.669.513,90 6.221.718,55
I. Vorräte 423.650,01 372.368,82
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.346.618,36 3.963.437,15
1. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 0,00
2. Forderungen gegen Gebietskörperschaften 1.473.454,35 1.084.192,17
3. Forderungen geg. Unternehmen m. d. ein Beteiligungsverh. besteht 4.936,82 9.624,11
4. Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.868.227,19 2.869.620,87
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.899.245,53 1.885.912,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.877,39 3.102,70
Summe Aktiva 26.050.087,44 20.556.497,96
31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital 7.266.978,13 6.767.673,42
I. Gezeichnetes Kapital 1.278.200,00 1.278.200,00
II. Kapitalrücklage 3.695.194,96 3.695.194,96
III. Gewinnrücklagen 1.794.278,46 1.353.562,04
IV. Jahresüberschuss 499.304,71 440.716,42
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 1.080.415,00 1.132.937,75
C. Rückstellungen 1.378.958,91 857.162,35
D. Verbindlichkeiten 16.321.414,90 11.797.224,44
1. Förderdarlehen 79.326,73 100.156,77
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8.180.263,31 8.623.644,53
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 1.906.100,23 26.616,15
4. Übrige Verbindlichkeiten 6.155.724,63 3.046.806,99
- davon aus Steuern: 344.246,85 € (Vj.: 277.772,50 €)
E. Rechnungsabgrenzungsposten 2.320,50 1.500,00
Summe Passiva 26.050.087,44 20.556.497,96

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023
2022
1. Rohergebnis 5.277.254,94 5.186.332,14
2. Personalaufwand -1.684.728,18 -2.198.391,02
a) Löhne und Gehälter -1.327.058,54 -1.725.060,07
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -357.669,64 -473.330,95
- davon für Altersversorgung € -91.894,37 (Vj.: € -123.004,44)
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.013.799,93 -1.025.333,41
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.365.649,51 -1.111.410,24
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 174,36 238,20
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -149.314,23 -144.949,53
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -423.448,65 -160.576,89
8. Ergebnis nach Steuern 640.488,80 545.909,25
9. Sonstige Steuern -141.184,09 -105.192,83
10. Jahresergebnis 499.304,71 440.716,42

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeinen Angaben zum Unternehmen

Der Jahresabschluss wurde nach § 20 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft, nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie nach den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei wurden ferner die Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO Rhld.-Pf.) vom 5. Oktober 1999 berücksichtigt.

Die Stadtwerke Kusel GmbH hat ihren Sitz in Kusel. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HR B 21655 eingetragen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises richtet sich nach den Vorschriften der §§ 22 bis 26 der EigAnVO Rhld.-Pf. und den darin erwähnten Formblättern 1 bis 4.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz im Anhang gemacht.

.Seit 01.01.2022 ist die SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG Anteilseigner an den Stadtwerken Kusel zu 49 %. Die restlichen 51 % sind weiter im Besitz der Stadt Kusel.

Ab 01.01.2023 wurden das Strom- und das Gasnetz der Stadtwerke Kusel GmbH an die SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG verpachtet. Die Verpachtung schließt auch den Messstellenbetrieb Strom mit ein.

Diese Verpachtung bewirkt unter anderem, dass die Erlöse der Netze nicht mehr aus Netzentgelten erwirtschaftet werden, sondern durch die Pachtentgelte. Die Berechnung der Pachtentgelte erfolgt nach den Vorgaben der Pachtverträge, unterzeichnet am 09.02.2023. Über die Vertragsmodalitäten war bereits im Vorjahr mündliche Übereinstimmung erzielt worden.

Durch die Verpachtung der regulierten Bereiche entfällt für Stadtwerke Kusel GmbH die regulatorische Rolle des Netzbetreibers / Messstellenbetreibers. Stattdessen tritt sie in die regulatorische Rolle des Verpächters ein.

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Stadtwerke Kusel GmbH für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde in entsprechender Anwendung der Vorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die anfallenden Strom- bzw. Energiesteuern werden als branchentypische Verbrauchssteuern offen von den Umsatzerlösen abgesetzt.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung angesetzt.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Zinsen auf Fremdkapital und Verwaltungskosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer im Wesentlichen nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu € 250,00 werden im Jahr des Zugangs sofort aufwandwirksam erfasst. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EstG eingestellt. Dieser wird über 5 Jahre aufgelöst.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere mit den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Vorräte sind zu fortgeschriebenen, durchschnittlichen Einstandspreisen bzw. den letzten Einkaufspreisen - unter Abzug von Rabatten und Skonti bewertet worden. Risiken in den Beständen, die sich aus eingeschränkter Verwertbarkeit und sonstigen Wertminderungen ergeben, sind durch Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet; d. h. zum Nominalwert, gekürzt um eine pauschal berechnete Wertberichtigung von 1,0 v. H sowie unter Vornahme von Einzelwertberichtigungen.

Die offenen Netzforderungen zum 01.01.2023 wurden von der Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG abgekauft. Nachdem im Jahr 2023 bereit mündlich Übereinstimmung über die Vertragsmodalitäten erzielt wurde, folgte die Unterzeichnung der Verträge in 2024. Im Zuge dieser Abwicklung wurde auch eine Abschreibung von Netzforderungen 2023 bei Stadtwerke Kusel durchgeführt.

Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem Nominalwert.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die seit dem Geschäftsjahr 2003 vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Hausanschlussbeiträge werden unter den Sonderposten für Investitionszuschüsse passivisch ausgewiesen und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und berücksichtigen künftige Preis- und Kostensteigerungen. Für die Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde der laufzeitadäquate Marktzins nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes für jede einzelne Rückstellung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

4. Erläuterungen zur Bilanz

4.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem als Anlage beigefügten Anlagennachweis dargestellt.

Die Stadtwerke Kusel GmbH ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:

Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH, Kusel
Kapitalanteil 35,0 v.H.
Eigenkapital zum 31.12.2022 € 378.800,18
Jahresüberschuss für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 € 44.889,44

Die Anlagespiegel aller Sparten sind auf den folgenden Seiten dargestellt.

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Anfangsbestand
Zugang
Abgang
Umbuchung
Endstand
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.128.737,03 14.914,77 0,00 12.480,00 1.156.131,80
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 5.364.247,01 0,00 24.734,89 0,00 5.339.512,12
2. Grundstücke mit Wohnbauten 15.338,76 0,00 0,00 0,00 15.338,76
3. Grundstücke ohne Bauten 65.685,27 0,00 0,00 0,00 65.685,27
4. Bauten auf fremden Grundstücken 103.021,37 0,00 0,00 0,00 103.021,37
5. Erzeugungs- und Bezugsanlagen 4.457.153,28 151.614,18 68.135,81 14.691,22 4.555.322,87
6. Verteilungsanlagen
a) Speicheranlagen 3.926.015,78 0,00 0,00 0,00 3.926.015,78
b) Leitungsnetz und Hausanschlüsse 31.467.101,49 109.143,30 0,00 63.193,81 31.639.438,60
c) Meßeinrichtungen 1.023.765,38 53.535,57 0,00 0,00 1.077.300,95
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.635.348,78 120.585,03 141.179,72 0,00 1.614.754,09
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 341.589,67 596.556,14 0,00 -90.365,03 847.780,78
48.399.266,79 1.031.434,22 234.050,42 -12.480,00 49.184.170,59
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00
2. Übrige Finanzanlagen 147.999,23 52.745,38 0,00 0,00 200.744,61
182.999,23 52.745,38 0,00 0,00 235.744,61
49.711.003,05 1.099.094,37 234.050,42 0,00 50.576.047,00

Abschreibungen

Anfangsstand
Abschreibungen im Wirtschaftsjahr
angesammelte Abschreibungen auf die in Spalte 4 ausgewiesenen Abgänge
Umbuchung
Endstand
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 867.216,03 26.529,48 0,00 0,00 893.745,51
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 3.016.843,30 71.754,68 24.734,89 0,00 3.063.863,09
2. Grundstücke mit Wohnbauten 15.338,76 0,00 0,00 0,00 15.338,76
3. Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Bauten auf fremden Grundstücken 88.482,37 523,00 0,00 0,00 89.005,37
5. Erzeugungs- und Bezugsanlagen 3.245.751,93 180.964,72 37.007,81 0,00 3.389.708,84
6. Verteilungsanlagen
a) Speicheranlagen 3.120.425,78 72.233,00 0,00 0,00 3.192.658,78
b) Leitungsnetz und Hausanschlüsse 22.791.886,49 562.178,11 0,00 0,00 23.354.064,60
c) Meßeinrichtungen 800.826,38 44.608,57 0,00 0,00 845.434,95
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.432.555,30 55.008,37 131.032,72 0,00 1.356.530,95
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
34.512.110,31 987.270,45 192.775,42 0,00 35.306.605,34
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Übrige Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
35.379.326,34 1.013.799,93 192.775,42 0,00 36.200.350,85

Restbuchwerte

am Ende des Wirtschaftsjahres
am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres
Durchschnittlicher Abschreibungssatz
%
Restbuchwert
%
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 262.386,29 261.521,00 2,3 22,7
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 2.275.649,03 2.347.403,71 1,3 42,6
2. Grundstücke mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,0 0,0
3. Grundstücke ohne Bauten 65.685,27 65.685,27 0,0 100,0
4. Bauten auf fremden Grundstücken 14.016,00 14.539,00 0,5 13,6
5. Erzeugungs- und Bezugsanlagen 1.165.614,03 1.211.401,35 4,0 25,6
6. Verteilungsanlagen
a) Speicheranlagen 733.357,00 805.590,00 1,8 18,7
b) Leitungsnetz und Hausanschlüsse 8.285.374,00 8.675.215,00 1,8 26,2
c) Meßeinrichtungen 231.866,00 222.939,00 4,1 21,5
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 258.223,14 202.793,48 3,4 16,0
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 847.780,78 341.589,67 0,0 100,0
13.877.565,25 13.887.156,48 2,0 28,2
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 35.000,00 35.000,00 0,0 100,0
2. Übrige Finanzanlagen 200.744,61 147.999,23 0,0 100,0
235.744,61 182.999,23 0,0 100,0
14.375.696,15 14.331.676,71 2,0 28,4

4.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Gesellschafter (T€ 371) wurden mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 1.535 verrechnet und betragen per Saldo T€ 0.

Forderungen gegen Gebietskörperschaften wurden mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen Gebietskörperschaften in Höhe von T€ 108 (Vj.: T€ 22) verrechnet und betragen per Saldo T€ 1.473 (Vj.: T€ 1.084). Die Forderungen gegen Gebietskörperschaften enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 1.582 (Vj.: T€ 926).

4.3 Eigenkapital

Das Eigenkapital entwickelte sich wie folgt:

Stand 01.01.2023
T€
Zugang
T€
Entnahme
T€
Stand 31.12.2023
T€
a) Gezeichnetes Kapital 1.278 0 0 1.278
b) Kapitalrücklage 3.695 0 0 3.695
c) Gewinnrücklagen 1.353 441 0 1.794
6.326 441 0 6.767
d) Jahresüberschuss / -fehlbetrag 441 499 441 499
6.768 940 441 7.267

Das Stammkapital beträgt zum Bilanzstichtag T€ 1.278. Es entspricht dem im Gesellschaftsvertrag festgesetzten Betrag und ist in voller Höhe einbezahlt.

Die Gesellschafterversammlung hat am 13. September 2023 beschlossen, dass der Gewinn des Jahres 2022 in voller Höhe von 441 T€ in die Gewinnrücklage einzustellen ist.

4.4 Sonderposten für Investitionszuschüsse

Neben den ab dem Geschäftsjahr 2003 erhaltenen Baukostenzuschüssen enthält der Sonderposten einen Zuschuss für die Erschließung des Gewerbegebietes Konken mit Gas.

Dieser von der Verbandsgemeinde Kusel erhaltene Zuschuss von ursprünglich T€ 698 ist aufgebraucht. Im Jahr 2023 fand letztmalig eine Auflösung i.H.v. 15 T€ statt.

4.5 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht.

bis 1 Jahr
T€
über 1 Jahr
T€
davon über 5 Jahre
T€
Gesamt
T€
Förderdarlehen Jahr 21 58 0 79
Vorjahr 21 79 0 100
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Jahr 715 7.465 3.476 8.180
Vorjahr 740 7.883 4.115 8.623
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter Jahr 1.906 0 0 1.906
Vorjahr 27 0 0 27
Übrige Verbindlichkeiten Jahr 6.133 23 0 6.156
Vorjahr 3.001 45 0 3.046
Summe Jahr 8.775 7.546 3.476 16.321
Vorjahr 3.789 8.007 4.115 11.797

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind größtenteils durch Ausfallbürgschaften der Stadt Kusel gesichert.

In den übrigenVerbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 342(Vj.:T€ 278) enthalten.

4.6 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus Strombezugsverträgen für die Jahre 2024 - 2025 (T€ 3.317) und Gasbezugsverträgen für die Jahre 2024 - 2026 (T€ 9.911) sowie aus Leasing- und Mietverträgen in Höhe von T€ 1.424 mit mehrjähriger Laufzeit. Im Betrag der Leasing- und Mietverträge sind auch die langjährigen Verpflichtungen aus der EDV-Versorgung enthalten.

Die Stadtwerke Kusel sind Mitglied bei der Bayerischen Versorgungskammer, München. Es besteht ein privatrechtliches Versicherungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Kammer mit der Aufgabe, den Arbeitnehmern der Kammermitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewährleisten. Die Beiträge zur Zusatzversorgung werden für alle ständig Beschäftigten der Stadtwerke entrichtet.

Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter betrug im Geschäftsjahr 2023 T€ 1.143 (Vj.: T€ 1.527). Der Beitragssatz beträgt ab dem 1. Januar 2014 7,75 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zuzüglich der hierauf entfallenden pauschalierten Lohn- und Kirchensteuer.

5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

5.1 Personalaufwendungen

2023
T€
2022
T€
Löhne 573 624
Gehälter 754 1.101
Soziale Abgaben 253 336
Beiträge zur Berufsgenossenschaft 13 14
Aufwendungen für Altersversorgung 92 123
1.685 2.198

5.2 Konzessionsabgaben

Nach den preisrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften konnte im Geschäftsjahr die an die Stadt Kusel abzuführende Konzessionsabgabe erwirtschaftet werden.

An die Stadt Kusel kann eine Konzessionsabgabe aus dem Wasserbereich in Höhe von T€ 59 (Vj.:T€ 63) abgeführt werden. Aus den Bereichen Strom und Gas fallen keine Konzessionsabgaben mehr an. Durch die Verpachtung der Netze ist auch die Pflicht zur Zahlung der Konzessionsabgaben an die Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG übergegangen. Im Vorjahr fielen für Strom und Gas an die Stadt Kusel insgesamt T€ 170 an, die Ortsgemeinden erhielten T € 29.

An die Stadt Wolfstein wurde gemäß der dort abgeschlossenen Vereinbarung eine Konzessionsabgabe von T€ 1 gezahlt (Vj.: T€ 1).

6. Sonstige Angaben

6.1 Personalstand

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 12,9 (Vj.: 17,1) Angestellte, 14,0 (Vj.: 13,5) Arbeiter und 3 (Vj.: 2) Auszubildende beschäftigt.

6.2 Geschäftsführung

Die Geschäfte werden durch die beiden Geschäftsführer Nicola Klein (kaufmännischer Bereich) und Bernd Bohn (technischer Bereich) geführt. Beide Geschäftsführer sind bei der Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG angestellt. Die Abrechnung erfolgt anteilig.

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

6.3 Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

Vorsitzender: bis ab
Hartloff Jochen Bürgermeister der Stadt Kusel (22.08.2024)
Hess Martin Bürgermeister der Stadt Kusel (22.08.2024)
Stellv. Vorsitzender
Vollmer Markus Dipl.-Wirtsch.-Ing. (19.06.2024)
Weitere Aufsichtsratsmitglieder:
Blume Arvid Vorstand SW Kaiserslautern (19.06.2024)
Dick Nadine gepr. Wirtschaftsfachwirtin, Betriebsratsvorsitzende (24.07.2024)
Dr. Spitzer Stefan Bürgermeister der VG Kusel-Altenglan (19.06.2024)
Drumm Robert Optikermeister i. R. (22.08.2024)
Ernst Ulrich Soldat
Fauß Andrea Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) (22.08.2024)
Kock Kai Diplom-Kaufmann
Nauerz Rainer Dipl.-Ing. (FH) Elektrische Energietechnik (01.05.2024)
Nonnemacher Peter kfm. Geschäftsführer WVE (19.06.2024)
Schmid Peter Krankenpfleger
Schnorr Michael Selbständiger Unternehmer und Dipl.-Pädagoge (22.08.2024)
Weber Felix Finanzbeamter
Welter Christian Diplom-Betriebswirt (FH)
Wörner Dominik Netzmonteur, Betriebsratsvorsitzender (24.07.2024)

An den Aufsichtsrat wurden T€ 0 (Vj.: T€ 1) an Aufwandsentschädigung geleistet.

6.4 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Lage der Gesellschaft für das Berichtsjahr haben, sind uns nicht bekannt.

6.5 Geschäfte mit nahestehenden Personen

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen werden nicht durchgeführt.

6.6 Angaben zu Tätigkeitsabschluss für Ladepunkte

Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass sie nicht verpflichtet ist, einen Tätigkeitsabschluss für Ladepunkte aufzustellen, da § 7c Abs. 1 EnWG die Marktrolle Netzbetreiber und nicht das Unternehmen als Ganzes adressiert.

6.7 Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresüberschuss in Höhe von T€ 499T€ an die Gesellschafter auszuschütten.

 

Kusel, 27.08.2024

Stadtwerke Kusel GmbH

Nicola Klein, Geschäftsführerin

Bernd Bohn, Geschäftsführer

Bilanz für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung zum 31. Dezember 2023

31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen 2.001.990,55 1.821.391,34
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 118.746,42 123.032,57
II. Sachanlagen 1.837.977,99 1.665.161,84
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 194.852,30 201.101,96
2. Grundstücke ohne Bauten 2.817,07 2.817,07
3. Verteilungsanlagen 1.328.172,01 1.430.340,01
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.957,18 28.566,64
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 293.179,43 2.336,16
III. Finanzanlagen 45.266,14 33.196,93
1. Beteiligungen 0,00 0,00
2. Übrige Finanzanlagen 45.266,14 33.196,93
B. Umlaufvermögen 1.571.950,20 1.764.583,73
I. Vorräte 46.289,72 45.082,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.456.496,71 1.587.416,07
1. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 0,00
2. Forderungen gegen Gebietskörperschaften 3.819,86 12.156,77
3. Forderungen an andere Aktivitäten 1.417.949,21 1.199.379,37
4. Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.727,64 375.879,93
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 69.163,77 132.085,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 887,21 691,15
Summe Aktiva 3.574.827,97 3.586.666,23
31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital 1.453.804,30 1.375.439,01
Zugeordnetes Kapital 1.453.804,30 1.375.439,01
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 191.626,00 201.812,00
C. Rückstellungen 202.846,96 331.992,50
D. Verbindlichkeiten 1.726.550,71 1.677.422,72
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.340.663,78 1.376.750,46
2. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 373.082,03 16.517,92
3. Übrige Verbindlichkeiten 12.804,90 284.154,34
Summe Passiva 3.574.827,97 3.586.666,23

Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

2023
2022
1. Rohergebnis 367.415,52 833.175,40
2. Personalaufwand -3.884,02 -483.794,15
a) Löhne und Gehälter -2.791,57 -374.765,82
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.092,45 -109.028,33
- davon für Altersversorgung € - 32.569,69 (Vj.: € -30.501,95)
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -141.943,40 -135.215,89
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -93.669,64 -256.061,50
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 29,06 20,27
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -24.759,11 -24.262,63
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag -23.279,96 1.481,46
8. Ergebnis nach Steuern 79.908,45 -64.657,04
9. Sonstige Steuern -1.543,16 -1.906,44
10. Jahresgewinn / -fehlbetrag 78.365,29 -66.563,48

Erläuterungen zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs Stromverteilung für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach § 20 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie nach den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei wurden ferner die Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO Rhld.-Pf.) vom 5. Oktober 1999 berücksichtigt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises richtet sich nach den Vorschriften der §§ 22 bis 26 der EigAnVO Rhld.-Pf. und den darin erwähnten Formblättern 1 bis 4.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz im Anhang gemacht.

Ab dem 01.01.2023 ist das Stromnetz der Stadtwerke Kusel an die Stadtwerke Kaiserslautern VersorgungsAG verpachtet. Dadurch entstehen bei Stadtwerke Kusel keine Erlöse aus Netzentgelten mehr, sondern nur noch Erlöse aus Pachtvertrag.

Die Positionen der GuV sind entsprechend niedriger als in den Vorjahren.

Die Positionen der Bilanz sind annähernd gleich geblieben, da das Anlagevermögen und die Finanzierung dieser Anlagen weiterhin bei Stadtwerke Kusel als Verpächter verbleiben

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Stromnetz entsprechen den für den Jahresabschluss der Gesellschaft angewandten Methoden. Daher verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses.

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.

3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.3 Empfangene Ertragszuschüsse

Die Auflösung der bis zum Jahr 2002 vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten erfolgt linear über 20 Jahre mit jährlich 5 v. H. Diese Auflösungen sind mit dem Geschäftsjahr 2021 abgeschlossen. Ab 2003 werden von Anschlussnehmern erhaltene Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse passivisch ausgewiesen und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst.

3.4 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

bis 1 Jahr
T€
über 1 bis 5 Jahre
T€
mehr als 5 Jahre
T€
Gesamt
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 117 654 570 1.341
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 373 373
Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskörperschaften
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Aktivitäten
Übrige Verbindlichkeiten 13 13
503 654 570 1.727

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind teilweise durch Ausfallbürgschaften der Stadt Kusel besichert.

In den übrigenVerbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 5 enthalten.

4. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 10 Abs. 3 Satz 7 EnWG

In unserer internen Rechnungslegung führen wir jeweils getrennte Konten für die nachfolgenden Tätigkeiten: Stromnetz, andere Tätigkeiten innerhalb des Stromsektors, Gasnetz, andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors und für die übrigen Tätigkeiten außerhalb des Stromsektors und Gassektors.

Sämtliche Geschäftsvorfälle, die nicht direkt oder nur mit unvertretbarem Aufwand einer Sparte zugeordnet werden können, werden dem Buchungskreis KU00 (allgemein) zugeordnet. Am Ende unseres Wirtschaftsjahres werden diese nicht direkt zugeordneten Positionen auf die Tätigkeitsbereiche umgelegt.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Stromnetz wurden die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge weitgehend direkt zugeordnet.

Die Kontensalden, bei denen eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder nur mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, werden in zwei Stufen auf die Tätigkeitsbereiche geschlüsselt:

- Erster Schritt: Schlüsselung auf die Sektoren

- Zweiter Schritt: Schlüsselung auf die Tätigkeitsbereiche

Die durch die Aufteilung der Bilanzpositionen entstandenen Ausgleichsposten werden entweder den Verbindlichkeiten oder den Forderungen zugeordnet.

Die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeitsbereichen wurden auf der Grundlage der angefallenen Kosten bewertet.

Bilanz für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung zum 31.12.2023

31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen 5.615.298,44 5.901.643,93
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 66.283,81 69.179,23
II. Sachanlagen 5.464.504,88 5.770.445,88
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 393.341,22 407.637,81
2. Grundstücke ohne Bauten 5.564,34 5.564,34
3. Erzeugungs- und Bezugsanalagen 133.183,00 150.488,00
4. Verteilungsanlagen 4.785.330,00 5.018.997,00
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 77.380,51 82.512,44
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 69.705,82 105.246,29
III. Finanzanlagen 84.509,75 62.018,82
B. Umlaufvermögen 4.141.624,73 3.987.851,98
I. Vorräte 33.156,47 35.775,82
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.956.995,85 3.831.017,22
1. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 0,00
2. Forderungen gegen Gebietskörperschaften -2.018,73 -2.018,73
3. Forderungen an andere Aktivitäten 3.943.555,71 3.709.623,62
4. Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.458,87 123.412,33
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 151.472,41 121.058,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.773,62 1.015,35
Summe Aktiva 9.758.696,79 9.890.511,25
31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital 6.537.272,43 6.326.359,29
Zugeordnetes Kapital 6.537.272,43 6.326.359,29
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 575.327,00 603.805,75
C. Rückstellungen 98.603,09 147.131,02
D. Verbindlichkeiten 2.547.494,26 2.813.215,19
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.536.106,86 2.667.787,41
2. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter -2.676,56 34.707,38
3. Übrige Verbindlichkeiten 14.063,96 110.720,41
Summe Passiva 9.758.696,79 9.890.511,25

Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs Gasverteilung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023
2022
1. Rohergebnis 861.727,48 1.148.927,24
2. Personalaufwand -26.171,35 -432.929,06
a) Löhne und Gehälter -21.152,69 -348.143,23
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -5.018,66 -84.785,83
- davon für Altersversorgung € 27.542,44 (Vj.: € -24.533,36)
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -403.181,90 -405.847,06
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -109.592,40 -250.428,46
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 29,06 20,27
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -46.036,10 -46.112,25
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -62.606,86 459,02
8. Ergebnis nach Steuern 214.167,93 14.089,71
9. Sonstige Steuern -3.254,79 -2.424,49
10. Jahresergebnis 210.913,14 11.665,22

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach § 20 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie nach den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei wurden ferner die Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO Rhld.-Pf.) vom 5. Oktober 1999 berücksichtigt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises richtet sich nach den Vorschriften der §§ 22 bis 26 der EigAnVO Rhld.-Pf. und den darin erwähnten Formblättern 1 bis 4.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz im Anhang gemacht.

Ab dem 01.01.2023 ist das Gasnetz der Stadtwerke Kusel an die Stadtwerke Kaiserslautern VersorgungsAG verpachtet. Dadurch entstehen bei Stadtwerke Kusel keine Erlöse aus Netzentgelten mehr, sondern nur noch Erlöse aus Pachtvertrag.

Die Positionen der GuV sind entsprechend niedriger als in den Vorjahren.

Die Positionen der Bilanz sind annähernd gleichgeblieben, da das Anlagevermögen und die Finanzierung dieser Anlagen weiterhin bei Stadtwerke Kusel als Verpächter verbleiben.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Gasnetz entsprechen den für den Jahresabschluss der Gesellschaft angewandten Methoden. Daher verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses.

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.

3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.3 Empfangene Ertragszuschüsse

Die Auflösung der bis zum Jahr 2002 vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten erfolgt linear über 20 Jahre mit jährlich 5 v. H. Diese Auflösung ist mit dem Geschäftsjahr 2021 abgeschlossen. Ab 2003 werden von Anschlussnehmern erhaltene Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse passivisch ausgewiesen und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst.

3.4 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

bis 1 Jahr
T€
über 1 bis 5 Jahre
T€
mehr als 5 Jahre
T€
Gesamt
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 222 1.237 1.078 2.536
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter -3 -3
Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskörperschaften
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Aktivitäten
Übrige Verbindlichkeiten 14 14
233 1.237 1.078 2.547

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind teilweise durch Ausfallbürgschaften der Stadt Kusel besichert.

In den übrigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 12 enthalten.

4. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 10 Abs. 3 Satz 7 EnWG

In unserer internen Rechnungslegung führen wir jeweils getrennte Konten für die nachfolgenden Tätigkeiten: Stromnetz, andere Tätigkeiten innerhalb des Stromsektors, Gasnetz, andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors und für die übrigen Tätigkeiten außerhalb des Stromsektors und Gassektors.

Sämtliche Geschäftsvorfälle, die nicht direkt oder nur mit unvertretbarem Aufwand einer Sparte zugeordnet werden können, werden dem Buchungskreis KU00 (allgemein) zugeordnet. Am Ende unseres Wirtschaftsjahres werden diese nicht direkt zugeordneten Positionen auf die Tätigkeitsbereiche umgelegt.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Gasnetz wurden die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge weitgehend direkt zugeordnet.

Die Kontensalden, bei denen eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder nur mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, werden in zwei Stufen auf die Tätigkeitsbereiche geschlüsselt:

- Erster Schritt: Schlüsselung auf die Sektoren,

- Zweiter Schritt: Schlüsselung auf die Tätigkeitsbereiche.

Die durch die Aufteilung der Bilanzpositionen entstandenen Ausgleichsposten werden entweder den Verbindlichkeiten oder den Forderungen zugeordnet.

Die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeitsbereichen wurden auf der Grundlage der angefallenen Kosten bewertet.

Bilanz für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb zum 31.12.2023

31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen 0,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 0,00 0,00
2. Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00
3. Erzeugungs- und Bezugsanalagen 0,00 0,00
4. Verteilungsanlagen 0,00 0,00
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen 0,00 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
1. Forderungen gegen Gebietskörperschaften 0,00 0,00
2. Forderungen an andere Aktivitäten 0,00 0,00
3. Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 0,00 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Summe Aktiva 0,00 0,00
31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital -17.542,14 -16.867,14
Zugeordnetes Kapital -17.542,14 -16.867,14
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,00 0,00
C. Rückstellungen 0,00 0,00
D. Verbindlichkeiten 17.542,14 16.867,14
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Aktivitäten 16.937,63 14.223,48
4. Übrige Verbindlichkeiten 604,51 2.643,66
Summe Passiva 0,00 0,00

Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023
2022
1. Rohergebnis 0,00 0,00
2. Personalaufwand 0,00 0,00
a) Löhne und Gehälter 0,00 0,00
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 0,00 0,00
- davon für Altersversorgung € -228,17 (Vj.: € 0,00)
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,00 0,00
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -675,00 -1.502,50
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
8. Ergebnis nach Steuern -675,00 -1.502,50
9. Sonstige Steuern 0,00 0,00
10. Jahresergebnis -675,00 -1.502,50

Erläuterungen für die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs Messstellenbetrieb für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach § 20 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie nach den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei wurden ferner die Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO Rhld.-Pf.) vom 5. Oktober 1999 berücksichtigt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises richtet sich nach den Vorschriften der §§ 22 bis 26 der EigAnVO Rhld.-Pf. und den darin erwähnten Formblättern 1 bis 4.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz im Anhang gemacht.

Ab dem 01.01.2023 ist der Messstellenbetrieb der Stadtwerke Kusel an die Stadtwerke Kaiserslautern VersorgungsAG verpachtet.

Die Positionen der GuV sind entsprechend niedriger als in den Vorjahren.

Die Positionen der Bilanz sind annähernd gleich geblieben, da das Anlagevermögen und die Finanzierung dieser Anlagen weiterhin bei Stadtwerke Kusel als Verpächter verbleiben

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich MSB entsprechen den für den Jahresabschluss der Gesellschaft angewandten Methoden. Daher verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses.

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Anlagevermögen

In der Sparte ist noch kein Anlagevermögen vorhanden.

3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In der Sparte sind noch keine Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände vorhanden.

3.3 Empfangene Ertragszuschüsse

In der Sparte sind keine empfangenen Ertragszuschüsse vorhanden.

3.4 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

bis 1 Jahr
T€
über 1 bis 5 Jahre
T€
mehr als 5 Jahre
T€
Gesamt
T€
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Aktivitäten
anderen Aktivitäten 17 17
Übrige Verbindlichkeiten 1 1
18 18

4. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 10 Abs. 3 Satz 7 EnWG

In unserer internen Rechnungslegung führen wir jeweils getrennte Konten für die nachfolgenden Tätigkeiten: Stromnetz, andere Tätigkeiten innerhalb des Stromsektors, Gasnetz, andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors und für die übrigen Tätigkeiten außerhalb des Stromsektors und Gassektors.

Die Transaktionen des MSB-Bereiches wurden innerhalb der Tätigkeit Stromnetz auf getrennten Kostenstellen geführt und bei Erstellung des Abschlusses verrechnet.

Künftig wird eine eigene Tätigkeit "MSB" bebucht.

Sämtliche Geschäftsvorfälle, die nicht direkt oder nur mit unvertretbarem Aufwand einer Sparte zugeordnet werden können, werden dem Buchungskreis KU00 (allgemein) zugeordnet. Am Ende unseres Wirtschaftsjahres werden diese nicht direkt zugeordneten Positionen auf die Tätigkeitsbereiche umgelegt.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Gasnetz wurden die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge weitgehend direkt zugeordnet.

Die Kontensalden, bei denen eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder nur mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, werden in zwei Stufen auf die Tätigkeitsbereiche geschlüsselt:

- Erster Schritt: Schlüsselung auf die Sektoren,

- Zweiter Schritt: Schlüsselung auf die Tätigkeitsbereiche.

Die durch die Aufteilung der Bilanzpositionen entstandenen Ausgleichsposten werden entweder den Verbindlichkeiten oder den Forderungen zugeordnet.

Die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeitsbereichen wurden auf der Grundlage der angefallenen Kosten bewertet.

Ergebnisverwendungsbeschluss

Die Gesellschafterversammlung beschließt das Jahresergebnis, in Höhe von 499.304,71 €, an die Gesellschafter auszuschütten.

Dieser Beschluss wurde am 30. Oktober 2024 gefasst.

Feststellung des Jahresabschlusses

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Für Zwecke der Offenlegung sind Erleichterungen in Anspruch genommen worden. Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich aber auf den vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht und Tätigkeitsabschlüssen.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Stadtwerke Kusel GmbH, Kusel

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Kusel GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Kusel GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG UND § 3 ABS. 4 S. 2 MSBG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

- Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG " weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

- ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

- ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie / sowie nach § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

München, 11. September 2024

BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jürgen Gold, Wirtschaftsprüfer

Dr. Martin Karl, Wirtschaftsprüfer

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