ELEKTRO-RODER GmbH
Zwickau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.783,50 |
21.323,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
15.783,00 |
21.323,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
93.076,82 |
75.547,43 |
| I.
Vorräte |
46.528,19 |
50.133,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.963,59 |
24.394,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.333,70 |
5.700,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
585,04 |
1.020,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.093,84 |
2.393,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
110.954,16 |
99.264,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.308,71 |
27.245,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.680,98 |
-1.174,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.063,14 |
2.855,07 |
| B.
Rückstellungen |
9.131,87 |
5.771,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.513,58 |
66.247,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
42.638,26 |
30.167,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
110.954,16 |
99.264,66 |
Anhang
Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie sonstige Pflicht-
angaben
A.
Allgemeine Angaben
Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. v.
§ 267 Abs. 1. HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches
§§ 264 ff HGB und des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
berücksichtigen. Es erfolgte keine Anpassung der
Vorjahreswerte wegen erstmaliger
Anwendung des BilMoG (Art. 67 VIII 1 EGHGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB) aufgestellt. Das Unternehmen nimmt die
Erleichterungsvorschriften der
§§ 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit
§ 268 Abs. 4 und 5, 274 a, 276 und
288 HGB sowie hinsichtlich der Offenlegung die
Erleichterungen des § 326 HGB in
Anspruch.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die plan-
mäßigen Abschreibungen werden linear
vorgenommen. Bei der Bemessung der
Nutzungsdauer wird auf die betrieblichen Erfahrungen
abgestellt. Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Zinsen für Fremd-
kapital werden nicht mit in die Herstellungskosten
einbezogen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder
zu niedrigeren Stichtagswerten. Das strenge
Niederstwertprinzip für Umlaufvermögen
wird beachtet. Herstellungskosten umfassen die
Einzelkosten und die notwendigen
Gemeinkosten.
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichti-
gung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem
Ausfallrisiko wird durch Pauschalwert-
berichtigung entsprochen. Zweifelhafte Forderungen
werden einzeln wertberichtigt.
Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf
fremde Währung lauten, erfolgt die Umrechnung
dieser Beträge in EUR zum jeweiligen
Tageskurs des Geschäftsvorfalls. Soweit zum
Bilanzstichtag Konten in ausländischer
Währung bestehen, werden diese mit dem Kurs zum
Bilanzstichtag bewertet.
Bank und Kassenguthaben werden zu Nominalwerten
angesetzt. Bankguthaben
werden durch Kontostandsmitteilungen der Bank
nachgewiesen.
Bei den Rückstellungen handelt es sich um
solche, die nach vernünftiger kauf-
männischer Beurteilung in die Bilanz
einzustellen sind. Dabei werden nach Angaben
der Geschäftsleitung alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die Rückstellungen sind in Höhe einer
voraussichtlichen Inanspruchnahme in der
Bilanz berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden jeweils zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die Einfluss auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind
nicht gegeben.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
wurden planmäßig abgeschrieben. Gering-
wertige Wirtschaftsgüter wurden sofort
aufwandswirksam verbucht.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich um
kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe
von 49,84 T€. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen
nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern betragen 21,0 T€.
D. Sonstige Angaben
Nach § 264 Abs. 1 S 1 HGB ist der
Geschäftsführer verpflichtet einen Lagebericht
aufzustellen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. v. § 267 HGB. Die Gesellschaft ist von der
Verpflichtung zur Aufstellung eines
Lageberichtes befreit (§ 264 Abs.1 S.3 HGB).
Nachrichtlich gemäß § 251 HGB:
Zum Bilanzstichtag bestehen keine zu bilanzierenden
Bürgschaftsverpflichtungen der
Gesellschaft.
E. Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer: Herr Frank Roder,
Ingenieur für Elektroenergieanlagen
Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Zwickau, den 16. Dezember 2011
Elektro Roder GmbH
gez. Frank Roder, Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 21.000,00 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 27.000,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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