Keiser
AutomatenService GmbH
Bad
Sassendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
140.045,98 |
124.145,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
140.045,98 |
124.145,27 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
91.701,74 |
85.628,89 |
| B.
Rückstellungen |
3.698,22 |
2.475,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.646,02 |
36.041,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
44.646,02 |
36.041,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
140.045,98 |
124.145,27 |
Anhang
zum
Jahresabschluss
der Firma
Keiser AutomatenService GmbH
Allgemeines
Bei der Firma Keiser AutomatenService GmbH handelt es
sich um eine Gesellschaft, die nach § 264 Abs. 1 HGB
verpflichtet ist, einen Anhang zu erstellen.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieser
Kapitalgesellschaft.
Es handelt sich um die Erstellung des
Jahresabschlusses unter Anwendung eines Vergleiches mit den
wirtschaftlichen Geschäftszahlen des Vorjahres im
Sinne des § 265 Abs. 1 und 2 HGB.
Es ist nur ein Geschäftszweig vorhanden, sodass
eine ergänzende Gliederung der Bilanz bzw. Gewinn- u.
Verlustrechnung entfällt.
Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt.
Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 3 HGB
wurden aufgenommen und umfassen die Abgrenzung der
Kfz-Steuern und Versicherungsbeträge zum
Bewertungsstichtag 31.12.2014.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in
den Erläuterungen zur Bilanz hinreichend dargestellt
beruht auf ausschließlicher Anwendung linearer
Abschreibungsmethoden und wird daher im Anhang nicht weiter
erläutert.
In der Bilanz wurde weder ein Sonderposten mit
Rücklageanteil noch eine Rückstellung für
latente Steuern gebildet.
Es wurden weder Teilwertabschreibungen noch
Absetzungen für außergewöhnliche
Abnutzungen vorgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
II.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn und
Verlust- Rechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände
werden entsprechend der
steuerlichen Handhabung aktiviert
und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Bei Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
wurden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Plan
hat die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre zu verteilen, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die planmäßige Abschreibungen werden
innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume
grundsätzlich linear vorgenommen.
Forderungen wurden grundsätzlich einzeln
bewertet und zu ihrem Nennwert erfasst.
Gemäß der handelsrechtlichen Vorschrift,
dass vorsichtig zu bewerten ist, und allen erkennbaren
Risiken Rechnung getragen werden muss wurde ein
Passivposten "Einzelwertberichtigung auf Forderungen"
gebildet, welcher die Summe aller Geldforderungen an
Schuldner umfasst, deren Unternehmen einen Antrag auf
Insolvenzverfahren gestellt haben, über den bis zum
Bilanzerstellungstag noch nicht endgültig entschieden
wurde.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Rückzahlungsbetrag und Rückstellungen nur in
Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Es bestehen keine nicht in der Bilanz ausgewiesenen
oder vermerkten finanziellen Verpflichtungen die für
die Finanzanlagen von Bedeutung wären.
59469 Ense, den 24.07.2015
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2015 festgestellt.
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