Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 8168
Eingetragen
21.2.2008
Branche
Reparatur und Instandhaltung von MaschinenReparatur und Instandhaltung von Gebrauchsgütern a. n. g.Reparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Wartung und Instandsetzung von Warenautomaten aller Art; Handel mit Automaten und deren Ersatzteilen.

Historie

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Management

NameRolle
Kurt Pabst
seit 9.1.2018
Geschäftsführer
Michael Glaser
seit 9.1.2018
Geschäftsführer
Carsten Konrad Keiser
seit 21.2.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Carsten Keiser
Bad Sassendorf
10.000 €
40.00%
Michael Glaser
Welver
7.500 €
30.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Keiser AutomatenService GmbH

Bad Sassendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Umlaufvermögen 140.045,98 124.145,27
Bilanzsumme, Summe Aktiva 140.045,98 124.145,27

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 91.701,74 85.628,89
B. Rückstellungen 3.698,22 2.475,00
C. Verbindlichkeiten 44.646,02 36.041,38
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 44.646,02 36.041,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 140.045,98 124.145,27

Anhang


zum
Jahresabschluss
der Firma
Keiser AutomatenService GmbH


Allgemeines

Bei der Firma Keiser AutomatenService GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet ist, einen Anhang zu erstellen.

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und  Ertragslage dieser Kapitalgesellschaft.

Es handelt sich um die  Erstellung des Jahresabschlusses unter Anwendung eines Vergleiches mit den wirtschaftlichen Geschäftszahlen des Vorjahres im Sinne des § 265 Abs. 1 und 2 HGB.

Es ist nur ein Geschäftszweig vorhanden, sodass eine ergänzende Gliederung der Bilanz bzw. Gewinn- u. Verlustrechnung entfällt.

Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt.

Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 3 HGB wurden aufgenommen und umfassen die Abgrenzung der Kfz-Steuern und Versicherungsbeträge zum Bewertungsstichtag 31.12.2014.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist  in den Erläuterungen zur Bilanz hinreichend dargestellt beruht auf ausschließlicher Anwendung linearer Abschreibungsmethoden und wird daher im Anhang nicht weiter erläutert.

In der Bilanz wurde weder ein Sonderposten mit Rücklageanteil noch eine Rückstellung für latente Steuern gebildet.

Es wurden weder Teilwertabschreibungen noch Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzungen vorgenommen.


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

II.   

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn und Verlust- Rechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: 

Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände werden entsprechend der steuerlichen     Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Plan hat die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre zu verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die planmäßige Abschreibungen werden innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume grundsätzlich linear vorgenommen.

Forderungen wurden grundsätzlich einzeln bewertet und zu ihrem Nennwert erfasst.
Gemäß der handelsrechtlichen Vorschrift, dass vorsichtig zu bewerten ist, und allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen werden muss wurde ein Passivposten "Einzelwertberichtigung auf Forderungen" gebildet, welcher die Summe aller Geldforderungen an Schuldner umfasst, deren Unternehmen einen Antrag auf Insolvenzverfahren gestellt haben, über den bis zum Bilanzerstellungstag noch nicht endgültig entschieden wurde.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag und Rückstellungen nur in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Es bestehen keine nicht in der Bilanz ausgewiesenen oder vermerkten finanziellen Verpflichtungen die für die Finanzanlagen von Bedeutung wären.

59469 Ense, den 24.07.2015

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2015 festgestellt.

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